Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH vom 18.05.2021, I R 77/17,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erstattungsanspruch.

Rn 5 Wird ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang durch den Zahlungsdienstleister des Zahlers ausgeführt, besteht ein Erstattungsanspruch des Zahlers (etwa Widerruf einer Einzugsermächtigung im Zeitfenster des § 675p II). Der Erstattungsanspruch ist verschuldensunabhängig ausgestaltet und nicht abdingbar. Wird ein Zahlungskonto durch Belastungen verändert (auch Kontokorrent)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten kann nur auf Grund eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels geltend gemacht werden. (2) 1Der Antrag auf Festsetzung des zu erstattenden Betrages ist bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. 2Die Kostenberechnung, ihre zur Mitteilung an den Gegner bestimmte Abschrift und die zur Rechtfertigung der einzelnen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift § 101 regelt ausschließlich die Kostenentscheidung bei einer einfachen, also einer unselbstständigen Nebenintervention (§ 67). Auf die streitgenössische Nebenintervention (§ 69) ist Abs 1 nicht anwendbar. Insoweit gilt die Vorschrift des § 100 II (s Rn 31). Die Kosten einer einfachen (unselbstständigen) Nebenintervention gehören nicht zu den Kosten des Rec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Sonstige Darlehenskosten.

Rn 49 Bearbeitungsentgelte in AGB, die insb den vorvertraglichen Aufwand abgelten sollen, verstoßen, wie BGHZ 201, 168 Rz 31 ff u WM 14, 1325 Rz 40 ff, dazu Ellenberger FS Landau [16], 487 ff, nach erheblichem Streit in Rspr u Literatur geklärt haben, in Verbraucherdarlehensverträgen, auch wenn der Sollzins eines Darlehens einer Sozialeinrichtung unter dem Marktzins liegt (B...mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rec... / III. Notwendiges Verteidigerhandeln

Wie der Vertreter der Staatskasse in seiner Stellungnahme zutreffend ausführe, sei die Frage, ob Gebührenansprüche des Verteidigers entstanden seien, grds. von der Frage zu unterscheiden, ob diese auch von der Staatskasse zu erstatten seien. Hier habe jedoch eine Erstattung zu erfolgen, weil das Tätigwerden des Verteidigers im Rahmen des Berufungsverfahrens – entgegen der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht kann eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet. (2) Das Gericht kann die Begutachtung durch einen anderen Sachverständigen anordnen, wenn ein Sachverständiger nach Erstattung des Gutachtens mit Erfolg abgelehnt ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klagen, die von ihnen oder von dem Insolvenzverwalter gegen die Mitglieder als solche erhoben werden.

Rn 4 Aus der Formulierung, dass die Klage gegen das Mitglied ›als solches‹ erhoben worden sein muss, folgt, dass es nicht genügt, dass zwischen den Parteien ein Mitgliedschaftsverhältnis bestand oder besteht. Vielmehr muss mit der Klage ein Anspruch verfolgt werden, der sich unmittelbar aus der Mitgliedschaft in der Personenvereinigung und nicht etwa aus einer vom Bestehen e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. ›one-leg transactions‹.

Rn 10 Da innerhalb des EWR belegene Zahlungsdienstleister insb bei der Erstattung von autorisierten Pull-Zahlungen nur geringe Aussichten hätten, einen Ausgleichsanspruch gegen einen außerhalb des EWR belegenen Zahlungsdienstleister durchzusetzen, ist I bei ›one-leg transactions‹ auf die innerhalb des EWR getätigten Bestandteile des Zahlungsvorgangs nicht anzuwenden. Darüber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des Abs 1 regelt die Kostenfolge bei Beendigung des Verfahrens durch Abschluss eines Vergleichs. Erforderlich ist ein förmlicher Vergleich nach § 794 Nr 1, da nur dieser das Verfahren beendet. Wird zwischen den Parteien lediglich ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen, so beendet dieser das Verfahren noch nicht. Vielmehr bedarf es noch einer überein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abwicklung.

Rn 3 Der Anspruch auf Erstattung der og Kosten ist erst mit dem Zeitpunkt der Ernte fällig, da Bewirtschaftungskosten schon feststehen, jedoch der Gegenwert der Missernte noch unbestimmt ist. Denn § 998 enthält letztlich eine Saldierungsregel: Wird die Ernte vernichtet, so reduziert sich der Ersatzanspruch auf null. Mithin kann auch der Lauf der Verjährung gem § 1002 erst mi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Sind die Prozesskosten ganz oder teilweise nach Quoten verteilt, so hat nach Eingang des Festsetzungsantrags das Gericht den Gegner aufzufordern, die Berechnung seiner Kosten binnen einer Woche bei Gericht einzureichen. 2Die Vorschriften des § 105 sind nicht anzuwenden. (2) 1Nach fruchtlosem Ablauf der einwöchigen Frist ergeht die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Kos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HaagUntProt Art 11 HaagUntProt – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das auf die Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmt insbesondere,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Herausgabe.

Rn 30 Der Schuldner hat einen Anspruch auf Herausgabe der eingelagerten pfänd- und verwertbaren Sachen gegen Erstattung der Transport- und Verwahrungskosten. Hierzu muss er sich nicht an den Gläubiger oder den Lagerhalter, sondern ausschl an den GV wenden. Das Zurückbehaltungsrecht des GV besteht nur im Hinblick auf diejenigen Kosten, die nicht durch den Vorschuss des Gläubi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Schutzzweck der verletzten Verbotsnorm/Endgültigkeit der Vermögensverschiebung.

Rn 13 Der in § 817 2 Hs 2 zu Tage tretende Rechtsgedanke einer wertenden Beurteilung der durch den Gesetzes- oder Sittenverstoß geschaffenen Vermögenssituation erlangt auch in anderem Zusammenhang Bedeutung. So besteht bspw bei Wucherdarlehen die unredliche Vermögensverschiebung nicht in der Gewährung der Darlehenssumme, sondern in der Überlassung von Kapital auf Zeit, wofür...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann auch dann zurückgefordert werden, wenn dem Anspruch eine Einrede entgegenstand, durch welche die Geltendmachung des Anspruchs dauernd ausgeschlossen wurde. 2Die Vorschrift des § 214 Abs. 2 bleibt unberührt. (2) Wird eine betagte Verbindlichkeit vorzeitig erfüllt, so ist die Rückforderung ausgeschlossen; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Prozesskostenhilfe.

Rn 46 Die Kosten eines Prozesskostenhilfeverfahrens sind nicht erstattungsfähig (§§ 118 I 2, 120 IV). Soweit es nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum gerichtlichen Verfahren kommt, gehen diese Kosten in den Kosten des Rechtsstreits auf. Soweit Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, findet eine Erstattung der dort angefallenen Kosten nicht statt. Jede Partei trägt die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verfahren.

Rn 14 Anordnung und Ausführung sind nach Maßgabe des § 358a schon vor der mündlichen Verhandlung möglich (zu deren Vorbereitung s § 273 II Nr 4, 5, III). Zur Frage des Ob der Zuziehung eines SV s § 403; schriftliche oder mündliche Erstattung des Gutachtens s § 411 Rn 5.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahren, die die gesetzliche Unterhaltspflicht ›betreffen‹ – Unterhaltsverfahren kraft Sachzusammenhangs.

Rn 5 Der Wortlaut des § 231 lässt es ausreichen, dass das Verfahren die gesetzliche Unterhaltspflicht lediglich betrifft. Diese allg gehaltene Formulierung war bereits in § 621 I Nr 4, 5 und Nr 11 ZPO aF sowie in § 23b I 2 Nr 5,6 GVG aF verwendet worden (vgl dazu zB Zö/Philippi § 621 ZPO Rz 4). Es ist ausreichend, wenn die Einordnung als Unterhaltssache nach Sinn und Zweck g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufwandsentschädigungen, Auslösungen etc (Nr 3).

Rn 9 Aufwandsentschädigungen gelten besondere Belastungen des ArbN ab, die nicht mit den regelmäßigen Bezügen vergütet werden. Sie betreffen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Tätigkeit notwendig werden, ohne bereits mit dem Tätigkeitsentgelt abgegolten zu sein (BGH NZI 17, 461 Rz 10). Die Entschädigungen stellen damit einen Ersatz für tatsächlich entstandenen Aufwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 52 Das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto wird grds für die Dauer eines Monats in Höhe des Sockelbetrags nicht von der Pfändung erfasst, Abs 1 S 1. Geschützt ist jeder Zahlungseingang unabhängig davon, ob das Guthaben aus pfändbaren oder unpfändbaren Gutschriften resultiert (BGH NZI 19, 975 [BGH 26.09.2019 - IX ZB 21/19] Rz 18), ob die Leistung einmalig (LG Bonn VuR 14...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung im Öffentlichen Recht.

Rn 4 Vgl § 194 Rn 4. Der Zweck der Verjährung (§ 194 Rn 3) besteht im Öffentlichen Recht gleichermaßen und grds selbst dann, wenn Gläubiger und Schuldner juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind. Nach welchen Regeln sich hier die Verjährung richtet, wenn spezielle Vorschriften des einschlägigen Fachrechts fehlen, ist im Wege der Analogie zu entscheiden. Dabei ist na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Abs 5.

Rn 14 Einigen sich die Parteien über die Person eines oder mehrerer SV, so ist das Gericht dadurch gebunden, wenn die Einigung dem Gericht vor Ernennung angezeigt wird (Prozesshandlung, §§ 128, 78; zu § 405 s dort Rn 1; abw MüKoZPO/Zimmermann § 404 Rz 10: bis zur Erstattung des Gutachtens, § 406 II). Beschränkt das Gericht (auch nachträglich) die Anzahl, so müssen die Partei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Haftungsausschluss.

Rn 15 Die verschuldensunabhängige Haftung des Zahlungsdienstleisters des Zahlers ist ausgeschlossen, wenn die Ausführung des Zahlungsauftrags aufgrund der fehlerhaften Kundenkennung nicht erfolgreich oder fehlerhaft war. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Zahlungsdienstnutzer die falsche Kundenkennung in den Zahlungsauftrag eingebracht hat. Das kann der Zahler, aber bei Au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Notwendigkeit der Beiordnung eines Verkehrsanwalts als Maßstab.

Rn 35 Grds kann ein auswärtiger Anwalt nur dann beigeordnet werden, wenn ansonsten die Beiordnung eines Verkehrsanwalts erforderlich wird und diese Kosten die Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erreichen oder sogar übersteigen würden (Frankf NZFam 22, 896). Im Rahmen der Prüfung, ob ein nicht beim Prozessgericht zugelassener Anwalt ausnahmsweise beigeordnet werden darf, i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R1393 Art. 15 EuZVO – Kosten der Zustellung.

Gesetzestext (1) Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus einem Mitgliedstaat begründet keine Verpflichtung zur Zahlung oder Erstattung von Gebühren und Auslagen für die Tätigkeit des Empfangsmitgliedstaats. (2) Abweichend von Absatz 1 zahlt oder erstattet der Antragsteller die Kostenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 5 Für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache fallen keine Gerichtsgebühren an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie etwa für den Antrag auf Bestellung des Sequesters nicht erneut an. Infolge seiner gerichtlichen Bestellung steht d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 252 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung von beschränkt StPfl erfolgt grds im Wege der Veranlagung (§ 25 Abs 1 EStG). Unterliegen inländische Einkünfte aus KapVerm dem KapSt-Abzug (§§ 43ff EStG), hat der Abzug abgeltende Wirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG; § 32 Abs 1 KStG). Etwas anderes gilt dann, wenn die Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kostenfestsetzungsbeschlüsse gem § 794 I Nr. 2.

Rn 33 Titel, die eine Kostenentscheidung enthalten, regeln die Pflicht zur Erstattung der Kosten nur dem Grunde nach. Mit dem Kfb wird die Höhe der zu erstattenden Kosten betragsmäßig festgelegt und der zur Vollstreckung notwendige Titel gem § 794 I Nr 2 geschaffen. Der Kfb ist in seiner Wirksamkeit vom Bestand der Kostengrundentscheidung abhängig und wird gegenstandslos, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungen.

Rn 3 Die Regelung betrifft nicht autorisierte Zahlungsvorgänge. Sie hängt daher sehr eng mit § 675j zusammen, der die Voraussetzungen für die Autorisierung regelt. Im Falle der nicht autorisierten Zahlungsvorgänge (etwa nicht autorisierte Überweisungen im Online-Banking) verhindert die Vorschrift einerseits das Entstehen eines Aufwendungsersatzanspruchs (§ 670) des Zahlungsd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Kostenerstattung.

Rn 160 § 29 II 1 NMV 1970 sieht für preisgebundenen Wohnraum vor, dass Kopien nur gegen Erstattung der Auslagen des Vermieters verlangt werden können. Diese Vorschrift ist auf andere Mietverträge entspr anzuwenden, wenn ein Anspruch auf Überlassung von Kopien besteht (Rn 159), der Vermieter sich zur Überlassung verpflichtet hat oder sie freiwillig übersendet (AG Münster WuM ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Fälligkeit.

Rn 190 Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit (Rn 22) können die Parteien für die Miete jeden Zeitpunkt als Fälligkeitszeitpunkt bestimmen, bei der Vermietung vom Reißbrett auch Bezugsfertigkeit (Ddorf ZMR 95, 466, 467) oder Fertigstellung (KG ZMR 05, 946, 947) jew iSv § 3 II 2 Nr 2 MaBV. Meist wird nach § 163 aufschiebend befristet zum Anfangstermin des jeweiligen Zeitraum...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales/Beweislast.

Rn 13 Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann für den Fall, dass die Voraussetzungen des Schlusszahlungsanspruches strittig sind, neben diesem hilfsweise geltend gemacht werden (BGH NJW 00, 2818). Ein Übergang vom Anspruch auf Abschlagszahlung auf den auf Schlusszahlung stellt einen Fall der Klageumstellung nach § 264 ZPO dar und ist damit keine Klageänderung (modifizierte Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1444 BGB – Kosten der Ausstattung eines Kindes.

Gesetzestext (1) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem gemeinschaftlichen Kind aus dem Gesamtgut eine Ausstattung, so fällt ihm im Verhältnis der Ehegatten zueinander die Ausstattung zur Last, soweit sie das Maß übersteigt, das dem Gesamtgut entspricht. (2) Verspricht oder gewährt der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, einem nicht gemei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anwendungsbereich.

Rn 10 Die Vorschrift gilt in allen ZPO-Verfahren, auch in der Rechtsmittelinstanz (BGH NJW-RR 05, 790, 791 [BGH 16.02.2005 - VIII ZR 133/04]). Die entsprechende Anwendung ist ausdrücklich vorgesehen in §§ 302 II, 599 II, 716, 721 I. Auch auf dem Rechtsmittelweg kann nach Versäumung der Frist des § 321 auf einen Vorbehalt hingewirkt werden (Frankf MDR 18, 1339 [BGH 19.04.2018...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1101 BGB – Befreiung des Berechtigten.

Gesetzestext Soweit der Berechtigte nach § 1100 dem Käufer oder dessen Rechtsnachfolger den Kaufpreis zu erstatten hat, wird er von der Verpflichtung zur Zahlung des aus dem Vorkauf geschuldeten Kaufpreises frei. Rn 1 Nach § 1100 S 2 hat der Berechtigte dem Dritten den Kaufpreis zu erstatten. Die Erstattung kann bereits vor Eintragung des Berechtigten über das Zurückbehaltun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unterrichtung.

Rn 4 Kann der vom Zahlungsdienstnutzer für den Zahlungsvorgang angegebenen Kundenkennung erkennbar weder ein Zahlungsempfänger noch ein Zahlungskonto zugeordnet werden, ist der Zahlungsdienstleister des Zahlers verpflichtet, den Zahler unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern) darüber zu unterrichten. Erkennbar ist die Unmöglichkeit der Zuordnung für den Zahlungsdienstlei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Gehör der Parteien.

Rn 6 Ähnlich wie § 411 III kann das Schiedsgericht auf Antrag einer Partei oder vAw zunächst die Erstattung eines schriftlichen Gutachtens und sodann nach Bedarf ein mündliches Gutachten sowie eine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung anordnen. Im Rahmen dieser mündlichen Verhandlung können die Parteien den Sachverständigen befragen und ihrerseits private Sachverständige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Der Veranstalter haftet ab Vertragsschluss (BGH NJW 87, 1931, 86, 1748 [BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86]) verschuldensunabhängig (LG Frankfurt RRa 11, 169, 172) für den Erfolg der Reise. Im Fall eines Mangels kann der Reisende Abhilfe verlangen (§ 651i III Nr 1) und ggf gegen Erstattung der Aufwendungen selbst Abhilfe schaffen (II 1). Erfolgreiche Selbstabhilfe schließt d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Billigkeitserwägungen.

Rn 30 Leitprinzip für die Kostenentscheidung ist das Veranlassungsprinzip, dh die Kosten sind dem aufzuerlegen, der sie bei Fortführung des Rechtsstreits zu tragen hätte (MüKoZPO/Schulz Rz 1). Dabei sind die allgemeinen Regeln des Kostenrechts (§§ 91 ff) entspr anzuwenden. Nach §§ 91, 92 hat grds derjenige die Kosten zu tragen, der voraussichtlich unterlegen wäre. Das Gerich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxishinweise.

Rn 5 Das kostenintensive und zeitaufwendige, in der Praxis nur schwierig umsetzbare Verwertungsverfahren nach § 1003 bedarf durch die Herbeiführung des Annahmeverzugs (Angebot der Herausgabe der Sache Zug um Zug gegen Erstattung bezifferter Verwendungsersatzansprüche) in Bezug auf Haftungs- und Kostenfragen gem §§ 300 I, 302–304 zusätzlicher Absicherung. Dies auch mit Blick ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HaagUntProt Art 10 HaagUntProt – Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen.

Gesetzestext Für das Recht einer öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Einrichtung, die Erstattung einer der berechtigten Person anstelle von Unterhalt erbrachten Leistung zu verlangen, ist das Recht maßgebend, dem diese Einrichtung untersteht. Rn 1 Art 10 betrifft den Unterhaltsrückgriff durch öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen (s.a. Art 64 EuUntVO). Dies sind öff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Wer geschäftsmäßig Post-, Telekommunikations- oder Telemediendienste erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat anspruchsberechtigten Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 auf deren Verlangen den Namen und die zustellfähige Anschrift eines an Post-, Telekommunikations- oder Telemediendiensten Beteiligten mitzuteilen, wenn diese Stellen schriftlich versiche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / X. Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten

Tz. 32 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den Reisekosten gehören auch die Verpflegungsmehraufwendungen und die Übernachtungskosten. Derartige Kosten können als Betriebsausgaben oder Werbungskosten zum Abzug gelangen. Eine steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber kann beim Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Rahmen der Höchstbeträge (Pauschsätze) erfolgen. Verpflegungsmehr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches/Überblick

Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einbehaltungspflicht gemäß § 38 Abs 3 EStG stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des ArbG dar (zu verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der lohnsteuerlichen Pflichten des ArbG s Heuermann, FR 2013, 354, einerseits und Wissenschaftlicher Beirat Steuern der Ernst & Young GmbH, DB 2013, 139, andererseits – vor allem zur Frage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Zweiergemeinschaft.

Rn 71 Ist kein Verw bestellt, ist eine Zweiergemeinschaft zerstritten und kann kein Beschl zustande kommen, kann eine Begleichung gemeinschaftlicher Kosten und Lasten nicht in der Weise durchgeführt werden, dass ein WEigtümer in ›Vorlage‹ tritt und anschließend vom anderen WEigtümer Erstattung verlangt, auch nicht nach § 9a IV 1 (BGH WuM 21, 55). Entspr gilt, wenn der andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Herausgabe des Geschenks.

Rn 10 Die Herausgabe des Geschenks erfolgt aufgrund der Rechtsfolgenverweisung (RGZ 139, 22) nach Bereicherungsrecht (§§ 818–822; vgl BGH 20.11.13 – IV ZR 54/13 Rz 16 f). Der Herausgabeanspruch ist ein eigener Anspruch des Vertragserben bzw Schlusserben. Er entsteht mit dem Anfall der Erbschaft (Rn 3) und kann nicht in die Auseinandersetzung einbezogen werden (BGH FamRZ 92, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch.

Rn 9 Die Gleichartigkeit der Ansprüche ist nach dem abstrakten Inhalt des Verlangens zu beurteilen und bei mehreren Schadensersatzansprüchen (KG MDR 00, 1394), mehreren Lieferungsansprüchen aus Kaufvertrag, mehreren wechselrechtlichen Ansprüchen oder mehreren Unterhaltsansprüchen gegeben. Ohne Bedeutung ist, ob die verschiedenen Ansprüche auf derselben Anspruchsgrundlage fuß...mehr