Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Normenzusammenhang und Zweck

Rz. 4 § 322 HGB ist für alle gesetzlichen Abschlussprüfungen (Jahresabschlussprüfung, Konzernabschlussprüfung) anzuwenden. In den §§ 316–324a HGB sind die gesetzlichen Grundlagen für die Abschlussprüfung kodifiziert. Eine wichtige Ausnahme betreffen Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sog. Public Interest Entities (PIE). Für diese sind für nach dem...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ausgabe vor dem Abschlussstichtag

Rz. 7 Die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens setzt einen Zahlungsvorgang voraus. Unter Zahlungsvorgang sind neben baren (Kasse) und unbaren (Bank) Zahlungsvorgängen sowie der Hergabe und Entgegennahme von Schecks, Wechseln und dergleichen auch Einbuchungen von Forderungen und ähnlichen Ansprüchen bzw. Verbindlichkeiten oder Rückstellungen zu verstehen. Praxis-Beis...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.1 Begriffe

Rz. 70 Im Zusammenhang mit der Bewertung von Rückstellungen verbinden § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB bestimmte Bewertungsvorschriften mit den Begriffen "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbaren langfristig fällige Verpflichtungen". Begriffsdefinitionen finden sich weder im Gesetz noch in der Gesetzesbegründung. Lediglich in der Gesetzesb...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 311 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.1 Nicht wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 77 Zu den wesentlichen Bewertungsannahmen gehört die Verwendung von biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Eine Eigenschaft von Pensionsverpflichtungen ist es, dass die Leistungspflicht durch biologische Ereignisse wie Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst wird. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser die Leistungspflicht auslösenden Ereignisse sind nach den Regeln der Ver...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.2.2 Insolvenzsicherheit

Rz. 108 Das Kriterium der Insolvenzsicherheit ist stets erfüllt, wenn dem Versorgungsberechtigten im Fall der Insolvenz in Bezug auf den VG ein Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) zusteht. Steht den Versorgungsberechtigten ein in der Praxis häufiger vorkommendes Absonderungsrecht (§ 49 InsO) zu, kann auch ein solches für das Vorliegen der Insolvenzsicherheit hinreichend sein.[1] ...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.2 Umfang der Leistung (Abs. 2)

Rz. 7 Absatz 2 regelt den Umfang des Budgets für Ausbildung. Zum Budget für Ausbildung gehört in erster Linie die Erstattung der Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsbetrieb zahlt. Die Erstattung ist begrenzt auf eine einschlägige tarifvertragliche Vergütungsregelung. Fehlt eine solche, bestimmt sich die Höhe der maximalen Erstattung nach der für das entsprechende Ausbil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.6 Ausgleich bei Leistungen zur Prävention und zur Nachsorge (§ 20 Abs. 3 und 4)

Rz. 28 Bei den Leistungen zur Prävention (§ 14) und Leistungen zur Nachsorge (§ 17) handelt es sich um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die in Teilen berufsbegleitend und damit nur stundenweise erbracht werden können. § 20 Abs. 3 regelt, dass eine stundenweise Therapie in Form einer Vor- oder Nachsorgeleistung einen Anspruch auf Übergangsgeld auslöst, wenn der Versi...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.10 Ausschlussfrist

Rz. 26 Sowohl die Geltendmachung von Nachforderungen zu wenig gezahlter Ausgleichsabgabe wie die Erstattung überzahlter Beträge sind nach Ablauf des Kalenderjahres, das auf den Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit folgt, ausgeschlossen (Satz 8). Diese Spezialvorschrift geht den Vorschriften des SGB X, die die Verjährung eines Erstattungsanspruchs nach 4 Jahren vors...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d...mehr

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Kurzarbeitergeld: Anspruchs... / 4.1 Anzeige auf Antrag

Die Geltendmachung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren. Dabei ist zwischen der Anzeige der Kurzarbeit[1] und dem Antrag auf Kurzarbeitergeld[2] zu unterscheiden. Die Ansprüche werden in der letzten Stufe nach Beendigung der Kurzarbeit mit den Abschlussprüfungen endgültig festgestellt. Die Anzeige ist materiell-rechtliche Voraussetzung f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 241 Überga... / 2.6 Erstattungsverfahren bei der unentgeltlichen Beförderung (Abs. 4)

Rz. 11 Mit der Vorschrift wird klargestellt, dass die in § 231 geregelten Änderungen im Abrechnungsverfahren (Änderung in der Erstattungsformel, § 148 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 und Erstattung aufgrund besonderer Verkehrszählung, § 148 Abs. 6 in der seinerzeit geltenden Fassung) erst auf im Jahr 2005 entstandene Erstattungsansprüche der Verkehrsunternehmen anzuwenden sind.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.3 Leistungen an Arbeitgeber

Rz. 19 Für die Leistungen an Arbeitgeber gelten folgende Vorschriften der SchwbAV: zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen – § 26 SchwbAV, für Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener Jugendlicher und junger Erwachsener – § 26 a SchwbAV, für Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift enthält das Umlageprinzip zur Aufbringung der Mittel für das Wintergeld in den Leistungsarten des Zuschuss- und Mehraufwands-Wintergeldes und die Erstattung von Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 102. Die Umlage wird auch zur Deckung der Verwaltungskosten und sonstigen Kosten erhoben. Die Umlagepflicht wird auf die Wirtschaftszweige beschränkt, in ...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.1 Ermächtigung

Rz. 2 Die gesetzliche Ermächtigung ist weitreichend. Es liegt nahe, dass die Höhe der jeweiligen Umlage in Form eines Prozentsatzes gemäß Abs. 1 Nr. 2 durch Rechtsverordnung bestimmt werden soll. Die Regelungen zur Winterbeschäftigungs-Umlage in den §§ 354 und 355 bringen bereits deutlich zum Ausdruck, dass die Höhe der Umlage äußerst vorsichtig kalkuliert werden muss. Einer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 2.3 Sozialversicherung

Rz. 11 Sozialversicherungspflicht besteht in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Dagegen besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 SGB III. Danach sind Personen versicherungsfrei, die wegen einer Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr v...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2.2.7.2 Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Gegenstände (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 4 UStDV)

Rz. 267 Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Gegenstände bestehen wegen des hohen Steuerausfallsrisikos besondere zollamtliche Steuerverfahren, die auch für den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung genutzt werden können. Rz. 267a Verbrauchsteuerpflichtige Gegenstände des steuerrechtlich gebundenen Verkehrs (§ 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 5 Buchst. a UStDV) Werden ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Zu den vorzutragenden Tatsachen gehören auch die negativen Tatsachen, die Voraussetzungen eines Anspruchs sind. Für den Vermieter, der Rechte aus dem Mietverhältnis h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für die mit dem Mieter/Pächter geschlossenen Untermiet- und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.2.7.2 Überwachungsrechte

Rz. 35 Zu den wichtigen Aufgaben der Vertreterversammlung gehören das Überwachungsrecht ( Abs. 3 Nr. 2) und die Überwachungsbefugnis von Entscheidungen (Abs. 3 Nr. 3), die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind. Beide unbestimmte Rechtsbegriffe sind im Gesetz nicht näher definiert. Sie erhalten ihre Konturen durch das Selbstverwaltungsrecht ihres Organs Vert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsnachfolge / 2 Teilnahme am Ausgleichsverfahren zur Erstattung der Entgeltfortzahlung

Für die Teilnahme des Betriebs am Ausgleichsverfahren nach dem AAG gilt, dass bei einer Übernahme eines Betriebs durch einen anderen Arbeitgeber die Teilnahme am U1-Erstattungsverfahren neu geprüft wird, wenn ein neuer Betrieb entstanden ist.[1] Bei einem unterjährigen Betriebsübergang[2] bleibt die für das laufende Kalenderjahr getroffene Feststellung weiter maßgebend.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung / 5.3 Anwendung der Verfahren

Der digitale Datenaustausch funktioniert über 2 mögliche Wege: entweder werden die Daten direkt aus dem Abrechnungsprogramm heraus erzeugt und übermittelt oder der Arbeitgeber nutzt das SV-Meldeportal, die elektronische Ausfüllhilfe der Sozialversicherungsträger. Praxis-Tipp KEA-Verfahren Über die beschriebenen obligatorischen Verfahren hinaus können Unternehmen das KEA-Verfah...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz 1. Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.1 Sachliche Härtegründe

Bei den sachlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den objektiven Umständen, unabhängig von der persönlichen wirtschaftlichen Lage des Steuerpflichtigen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn zu erwarten ist, dass die zu zahlende Steuer demnächst wieder zu erstatten sein wird, z. B. wenn ein Antrag auf Herabsetzung einer Steuer Erfolg haben wird, oder das...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerhinterziehung/leichtf... / 8.3 Festsetzungsverjährung

Entscheidende Auswirkungen hat die Feststellung einer Steuerhinterziehung oder leichtfertigen Steuerverkürzung auch im Bereich der Festsetzungsverjährung. Bekanntlich wird die Festsetzungsfrist von 3 Faktoren bestimmt, nämlich von Beginn, Ende und Dauer der Frist. Soweit eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt, hat dies Einfluss auf den Ablauf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen

Mit der sog. Vollverzinsung soll ein Ausgleich geschaffen werden, wenn Steuern erst lange nach ihrer Entstehung festgesetzt werden und dies zu einer Nachzahlung oder Erstattung führt. Diese Verzinsung gibt es u. a. bei der Einkommensteuer.[1] Kirchensteuern werden nur verzinst, soweit Landeskirchensteuergesetze dies vorsehen. Der Solidaritätszuschlag unterliegt mangels ausdr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorausgefüllte Steuererklär... / 2.2.3 Übernahme der Bescheinigungen in die Steuererklärung

Die Bescheinigungen können eingesehen und in die Einkommensteuererklärung übernommen werden. Die Daten können nach der Übernahme noch geändert oder gelöscht werden. Die Vorteile der Datenübernahme im Überblick: Die Daten müssen nicht mehr eingegeben, sondern nur noch überprüft und ggf. ergänzt werden. Fehler bei der Erfassung werden vermieden. Die Daten werden in die zutreffen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einspruch / 3.9 Entscheidung über den Einspruch

Ein eingelegter Einspruch kann sich – je nach Fallkonstellation – verfahrensrechtlich erledigen durch Rücknahme nach § 362 AO.[1] Abhilfebescheid nach § 367 Abs. 2 Satz 3 AO. Entspricht das Finanzamt dem Einspruchsantrag durch Rücknahme oder Änderung des angefochtenen bzw. Erlass des begehrten Verwaltungsakts, wird eine förmliche Entscheidung entbehrlich. Durch den Abhilfebesc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Die Verzinsung beginnt gem. § 233a Abs. 2 Satz 1 AO im Regelfall 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sog. Karenzzeit. Praxis-Beispiel Ermittlung des Verzinsungsbeginns S gibt seine Einkommensteuererklärung für 01 im Februar 03 ab. Ergeht der Bescheid noch im März 03, können keine Zinsen entstehen. Ergeht er, z. B. wegen langwieriger Ermi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.3 Einkunftsarten, die der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2] Einkünfte aus Vermie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.15 Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Die wie auch immer geartete Mitwirkung bei der sog. Vorfinanzierung von Steuererstattungsansprüchen ist nach § 26 Abs. 2 StBerG unzulässig und als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 25.000 EUR bedroht.[1] Eine unzulässige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohnsteuerhilfeverein von sich aus auf die Möglichkeit einer Vorfinanzierung hinweist bzw. einzelne Firmen oder Banke...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.1 Vorbemerkung

Rz. 22 Auch im Hinblick auf die Anrechnung von Steuern verweist die Vorschrift des § 31 KStG auf die Regelungen des EStG. Bedeutsam ist dies zum einen für die Anrechnung geleisteter Vorauszahlungen, zum anderen aber auch für die Anrechnung oder die Erstattung von Kapitalertragsteuern. In Bezug auf KSt-Subjekte sind diesbezüglich insbesondere Gestaltungen zur Erzielung einer ...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.3 Besonderheiten bei Einzelveranlagung

Die von der Rechtsprechung entwickelten und im Folgenden dargestellten Besonderheiten bei der getrennten Veranlagung sind entsprechend auf die Einzelveranlagung [1] übertragbar.[2] Die Aufteilungsregeln der Zusammenveranlagung[3] gelten grundsätzlich auch im Fall der Einzelveranlagung. Sie führten dabei in der Praxis einst oft dazu, dass sich für den einen Ehegatten eine Nachz...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.4 Zusammenfassende Anmerkungen zur Steueranrechnung von Kapitalertragsteuer

Rz. 42 Es lässt sich festhalten, dass § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die Anrechnung von Kapitalertragsteuer im vollen Umfang auf die Vorschriften des EStG verweist. Diese Regelungen sind entsprechend anzuwenden, d. h. soweit erforderlich hat eine Modifikation zu erfolgen, damit eine Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift bewahrende Anwendung auch auf KSt-Subjekte möglich ist. G...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 2.2 Schuldner der Rückforderung

Hauptstreitpunkt in der Praxis ist vielfach die Frage, gegen wen sich der Rückforderungsanspruch richtet. Dies gilt insbesondere bei sog. Dreiecksverhältnissen, d. h. in Fällen, bei denen mehrere Personen in den – den Rückforderungsanspruch auslösenden – Zahlungsvorgang eingeschaltet waren. Der Anspruch des Fiskus richtet sich gegen den Leistungsempfänger i. S. d. § 37 Abs. 2...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2 Zahlungsverjährung

Die Zahlungsverjährung bewirkt, dass festgesetzte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis nach Ablauf der Verjährungsfrist nach §§ 228, 232 AO erlöschen. Sie erstreckt sich auch auf Ansprüche des Steuerpflichtigen, z. B. auf Erstattung einer Steuer. 2.1 Beginn und Ende der Verjährungsfrist Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 228 Satz 2 AO 5 Jahre, in Fällen der §§ 370, 373 od...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.1 Abgrenzungsfragen

Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit (rechtserhebliche) Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (Nr. 1), es sei denn, dass das Finanzamt die ihm obliegende Ermittlungspflicht verletzt hat; zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen an deren nachträglichem Bekanntwerden ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.4 Korrektur von widerstreitenden Anrechnungsverfügungen und Abrechnungsbescheiden

Mit dem § 218 Abs. 3 AO gibt es eine spezielle Korrekturnorm, die den Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 1 2. Alt. i. V. m. Abs. 2 Nr. 3 AO entbehrlich macht. Erreicht ein Ehegatte oder Lebenspartner mittels Einspruchs bzw. Antrags die Korrektur einer Anrechnungsverfügung oder eines Abrechnungsbescheids zu seinen Gunsten, soll diese Korrekturvorschrift es dem Finanzamt ermög...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.2 Cum/Ex

Rz. 33 Unter Cum/Ex Gestaltungen werden Aktiengeschäfte verstanden, bei denen Erwerbsgeschäfte um den Aktienstichtag herum mit dem Ziel einer zwei- oder mehrfachen Kapitalertragsteuererstattung abgeschlossen werden. Diese auch als Dividendenstripping bekannten Geschäfte laufen dergestalt ab, dass Aktien mit Dividendenanspruch ("Cum") erworben, sodann aber einige Tage später ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / Zusammenfassung

Überblick Steuerbescheide können außerhalb der Einspruchsfrist nur noch unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen korrigiert werden. Dies gilt nicht, wenn sie unter Vorbehalt der Nachprüfung ergehen. In diesem Fall ist die gesamte Steuerfestsetzung – in den Grenzen der Festsetzungsfrist – tatsächlich und rechtlich noch offen und somit einer jederzeitigen Korrektur zugänglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erlass von Ansprüchen aus d... / Zusammenfassung

Überblick Erlass bedeutet den Verzicht des Steuergläubigers auf "Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis" i. S. d. § 37 AO. Grundsätzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, durch Bescheid festgesetzte Steuern oder andere auf Zahlung gerichtete Ansprüche zu erheben (Erhebungsverfahren) oder beizutreiben (Vollstreckungsverfahren). Im Einzelfall kann dies jedoch aus bestimmt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erstattungsanspruch nach § ... / Zusammenfassung

Überblick Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis gehört gem. § 37 Abs. 1 AO neben dem Steueranspruch des Fiskus gegen den Steuerschuldner (z. B. Einkommensteuer), dem Steuervergütungsanspruch (z. B. Kindergeld), dem Haftungsanspruch (z. B. nach § 69 AO gegen den Geschäftsführer einer GmbH) und dem Anspruch auf steuerliche Nebenleistungen i. S. d. § 3 Abs. 4 AO) auc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Prakt... / 11 Wichtige Tipps für die Praxis

Folgende Maßnahmen sind auch für den Kleinbetrieb/Handwerker leicht und ohne (großen) Kostenaufwand umsetzbar: Der erste Blick bei Auftragsangeboten sollte dem Telefonbuch (übers Internet) gelten. Sind dort keine Eintragungen zur Adresse oder nur Handy-Nummern vorhanden, ist Vorsicht geboten. Das Internet ist ebenfalls hilfreich, zumindest bei Firmenkunden über deren Homepage ...mehr