Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Beauftragung in Unkenntnis der Berufungsrücknahme

Rz. 75 Beauftragt der Berufungsgegner seinen Anwalt, nachdem die Berufung bereits zurückgenommen worden ist, war dies bei objektiver Betrachtung nicht mehr notwendig. Der BGH hatte daher zunächst in diesem Fall eine Kostenerstattung abgelehnt.[51] Die Entscheidung wurde teilweise von einigen Instanzgerichten und in der Literatur deutlich kritisiert. Reicht der Berufungsbekla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Der Anwalt wird anstelle des Verteidigers, Vertreters oder Beistands tätig

Rz. 43 Unter den Voraussetzungen, unter denen die Vergütung eines Vollverteidigers oder eines Privat- oder Nebenklagevertreters oder -beistands oder eines Vertreters oder Beistands eines sonstigen Beteiligten i.S.d. VV Vorb. 4 Abs. 1 erstattungsfähig wäre, ist auch die Vergütung des nur mit Einzeltätigkeiten beauftragten Anwalts in voller Höhe zu erstatten.[12]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 35 Zu Erstattungsfragen betreffend sozialrechtliche Angelegenheiten, in denen das GKG nicht anwendbar ist (Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, Kostenfestsetzung, Kosterstattung), wird auf die grundlegenden Ausführungen zu Erstattungsfragen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 143 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Der Anwalt wird neben dem Verteidiger, Vertreter oder Beistand tätig

Rz. 44 Ist neben dem Vollverteidiger oder dem Privat- oder Nebenklagevertreter ein weiterer Anwalt tätig, sei es als Verkehrsanwalt oder als Vertreter in einer Beweisaufnahme oder mündlichen Verhandlung, so sind die Kosten dieses weiteren Anwalts insoweit erstattungsfähig, als hierdurch Kosten des Verteidigers erspart worden sind.[13] Beispiel: Das Strafverfahren findet vor ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Der Anwalt wird in eigener Sache tätig

Rz. 45 Wird der Anwalt in eigener Sache tätig, so ist nach h.M. eine Kostenerstattung ausgeschlossen (siehe VV Vorb. 4 Rdn 127). Soweit man eine Erstattungspflicht analog § 464b Abs. 1 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO befürwortet, ist dann auch eine Gebühr nach den VV 4300 ff. zu erstatten, sofern die entsprechende Gebühr eines Verteidigers erstattungsfähig wäre.[14] B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 3 (Abs. 3)

Rz. 24 Soweit VV Teil 6 – wie hier – besondere Regelungen enthält, ist VV Teil 3 nicht anwendbar (VV Vorb. 3 Abs. 7). Eine Ausnahme gilt nur für die Fälle, in denen ausdrücklich auf die Vergütung nach VV Teil 3 verwiesen wird. Rz. 25 In Abs. 3 sind bestimmte Fälle genannt, in denen dem Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften von VV Teil 3 zustehen. Es sind dies im Wesentl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Kostenentscheidung

Rz. 71 Die Kostenentscheidung richtet sich nach § 472a StPO. Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Neben- oder Privatklägers gemäß § 472 StPO erfasst nicht auch die Kosten des Adhäsionsverfahrens. Über diese Kosten muss daher gesondert entschieden werden.[59] Rz. 72 Die Erstattung richtet sich nach §§ 464a Abs. 2, 464b StPO.[60]mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / I. Festsetzungsverfahren

Rz. 123 In arbeitsgerichtlichen Verfahren gilt in Urteils- und Beschlussverfahren aufgrund der allgemeinen Verweisungen in §§ 46 Abs. 2, 80 Abs. 2 ArbGG auf die ZPO das Gleiche wie für die Kostenfestsetzung in Zivilsachen, so dass auf Rdn 1 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 124 Zu beachten ist hier, dass in Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs nach § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Erstattungsfähigkeit

Rz. 149 Die Gebühr nach Anm. zu VV 3400 ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.[103] Sie kann es in Ausnahmefällen dann sein, soweit eine Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 erstattungsfähig wäre.[104] Zur Erstattung der Verkehrsanwaltsgebühr siehe Anhang zu VV 3400–3402.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsatz

Rz. 93 Soweit dem Auftraggeber ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht, also soweit die Gegenpartei oder sie Staatskasse zur Übernahme seiner Kosten verpflichtet ist, kann er gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auch die Erstattung der nach VV 7008 auf die Gebühren zu erhebenden Umsatzsteuer verlangen, da diese Teil der gesetzlichen Vergütung ist. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweisung von einem Arbeitsgericht an ein Zivilgericht

Rz. 48 Bei einer Verweisung vom Arbeitsgericht an ein Zivilgericht bleibt wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG die Erstattung der erstinstanzlichen vor dem Arbeitsgericht angefallenen Rechtsanwaltskosten ausgeschlossen.[24] Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Anwaltskosten, die vor dem ordentlichen Gericht erneut entstanden sind.[25] Beispiel: Die Klage wird beim ArbG eingereicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 15 Die Geschäftsgebühr der VV 2301 ist unter denselben Voraussetzungen zu erstatten wie die der VV 2300. Es besteht allerdings auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen keine Veranlassung, das Mandat auf ein Schreiben einfacher Art zu beschränken. Der BGH hat hierzu nochmals ausdrücklich klargestellt, dass bei Zahlungsverzug des Schuldners auch in rechtlich einfach gel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 48 Beauftragt der Beschwerdegegner seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen, nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung oder Beratung betreffend das weitere Vorgehen in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 544 ZPO, stellt dies grundsätzlich eine Maßnahme dar, die geeignet ist, seinen rechtlichen Interessen zu entsprechen. Dies gilt umso m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 54 Im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG ist, wenn sich aus dem Schiedsvertrag nichts Gegenteiliges ergibt, auch über die Verfahrenskosten zu entscheiden. Der Inhalt der Kostenentscheidung bestimmt sich in erster Linie nach dem Schiedsvertrag. Enthält dieser keine Regelungen zur Kostentragungspflicht und Kostenverteilung, ist im Schiedsspruch nach § 108 ArbGG in entsprechend...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Angaben zu Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen

Tz. 140 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Für Eventualverbindlichkeiten, für die die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen bei der Erfüllung einer Verpflichtung nicht unwahrscheinlich ist, hat ein Unternehmen zum Bilanzstichtag getrennt nach Gruppen eine kurze (verbale) Beschreibung der Eventualverbindlichkeit und, falls praktikabel, die folgenden An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / jj) Anderer Rechtsanwalt

Rz. 106 Auch der Anwalt, der einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht beauftragt, kann gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen,[82] obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird. Der Anwalt hat keinen Anspruch darauf,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 41 Zu den erstattungsfähigen Auslagen zählen vor allem die Kosten eines Prozessvertreters, also die Rechtsanwaltsgebühren nach § 37.[57] Erstattungsfähig können auch die Kosten aus der Beauftragung von zwei Rechtsanwälten sein, wenn in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Festsetzung nach § 126 ZPO

Rz. 111 Bei der Kostenfestsetzung des beigeordneten Anwalts im eigenen Namen nach § 126 ZPO kann er von der unterlegenen Partei nicht die Erstattung der Umsatzsteuer fordern. Für die bedürftige, zum Abzug der Vorsteuer berechtigte Partei ist der ihr von dem Prozessbevollmächtigten in Rechnung zu stellende Mehrwertsteuerbetrag ein durchlaufender Posten.[67]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 111 Nach Nr. 1 Buchst. b erhält der Anwalt Dokumentenpauschalen für Kopien oder Ausdrucke zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung des Gerichts oder der das Verfahren führenden Behörde. Kopien und Ausdrucke nach Nr. 1 Buchst. b sind somit im Gegensatz zu denjenigen nach Nr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vollstreckungsverfahren

Rz. 46 Nach Abs. 3 Nr. 2 entstehen auch in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung, die über die Erstattung der Kosten ergangen ist, die Gebühren nach VV Teil 3. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln richtet sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 167 VwG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschlussanfechtung

Rz. 243 Gemäß § 46 Abs. 1 S. 1 WEG ist die Klage eines oder mehrerer Wohnungseigentümer auf Erklärung der Ungültigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer gegen die übrigen Wohnungseigentümer und die Klage des Verwalters gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Der Beschlussanfechtungsprozess richtet sich somit nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Antragstellung nach – angekündigter – Klagerücknahme

Rz. 143 Wird der Prozessbevollmächtigte auf Beklagtenseite erst nach Zustellung der Klagerücknahme eingeschaltet, ist ebenfalls keine notwendige Maßnahme zur Rechtsverteidigung gegeben, da die Einschaltung des Prozessbevollmächtigten nicht mehr erforderlich war. Dies hat in der Regel die Konsequenz, dass eine reduzierte Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 für den Rechtsanwalt des Be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Kostenerstattung

Rz. 267 Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; nur Auslagen werden geschuldet. Eine Kostenerstattung ist nach allen Gerichtskostengesetzen ausgeschlossen: Rz. 268 Weder kann der Anwalt nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO noch der Gegner nach § 91 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 80 ff. FamFG di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 389 Die Vergütung des Zwangsverwalters ist in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) vom 19.12.2003 geregelt, die das Bundesjustizministerium aufgrund der Ermächtigung in § 152a ZVG erlassen hat. Der Zwangsverwalter hat nach § 17 ZwVwV Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mindestens zwei Streitgenossen sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt

Rz. 107 Sind hingegen mindestens zwei Streitgenossen nicht vorsteuerabzugsberechtigt, kann der Anwalt die Bruttogesamtkosten so lange zur Festsetzung anmelden, wie deren Bruttohaftungsanteile zusammen jedenfalls gleich hoch sind. Voraussetzung ist allerdings auch hier die Erklärung, dass ein (weiterer) vorsteuerabzugsberechtigter Streitgenosse mit den angemeldeten Steuerante...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 1. Freiheitsentziehungssachen

Das Gericht kann die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Körperschaft, der die Verwaltungsbehörde angehört, auferlegen, wenn ein Antrag der Verwaltungsbehörde abgelehnt oder zurückgenommen wird und das Verfahren ergeben hat, dass ein begründeter Anlass zur Antragstellung nicht vorlag (§ 430 FamFG). Erfasst sind nur die außergerichtlichen Auslagen, also insbesondere Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entstehung bedingt Erstattungsfähigkeit

Rz. 228 Nach § 91 Abs. 1 ZPO hat die unterliegende Partei im Zivilprozess die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten.[334] Vergleichbare...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Keine dauerhafte Vermögensbelastung

Rz. 91 Eine Berechnung des Erstattungsanspruchs auf der Grundlage des Haftungsanteils nach Abs. 2 wird zudem mit dem Argument abgelehnt, dass unter Kosten i.S.d. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO "zwanglos" nur eine dauerhafte Vermögensbelastung zu verstehen sei; da der obsiegende Streitgenosse seinen vollen Haftungsanteil im Regelfall letztendlich nicht zu tragen brauche, müsse die nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 134 Nach Abs. 3 S. 3 Nr. 1 lässt auch die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins eine volle Terminsgebühr i.H.v. 1,2 gemäß VV 3104 anfallen. Der Sachverständige ist in zivilprozessualer Hinsicht verpflichtet, die Parteien bei seiner Arbeit, d.h. z.B. bei Besichtigungen oder Befragungen, grundsätzlich beizuziehen.[144] Haup...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 343 Nach Abs. 2 S. 1 gilt das RVG nicht für die Vergütung des Insolvenzverwalters (zum Sonderinsolvenzverwalter vgl. Rdn 374 ff.).[631] § 63 Abs. 1 S. 1 InsO gibt dem Insolvenzverwalter freilich einen Anspruch auf die Vergütung für seine Geschäftsführung und auf die Erstattung angemessener Auslagen. Diesbezüglich ermächtigt § 65 InsO das Bundesministerium der Justiz, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Patentanwalt neben Prozessbevollmächtigtem

Rz. 43 In bestimmten Fällen kann die Partei, soweit ein Patentanwalt in einem Rechtsstreit mitgewirkt hat, die Erstattung der Gebühren des Patentanwaltes verlangen. Die entsprechende Erstattungspflicht des unterlegenen Gegners richtet sich nicht nach § 91 ZPO, sondern nach § 143 Abs. 3 PatG, § 27 Abs. 3 GebrMG, § 140 Abs. 3 MarkenG. Nach der neueren Rspr. des BPatG[31] richt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Beigeordneter Anwalt und Pflichtverteidiger

Rz. 51 Auch der im Rahmen der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnete Anwalt und der Pflichtverteidiger (§ 45) erhalten aus der Staatskasse die Erstattung ihrer aufgewandten Post- und Telekommunikationsentgelte in Höhe der gesetzlichen Vergütung (§ 46). Der Umfang der zu erstattenden Auslagen wird allerdings durch § 46 Abs. 1 eingeschränkt. Auslagen werden danach ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Anwaltswechsel

Rz. 51 Hatte der Freigesprochene seinen etwaigen Anspruch auf Erstattung der notwendigen Auslagen für den Fall des Freispruchs bereits an seinen zunächst beauftragten Verteidiger abgetreten, so verliert die Abtretung mit der Mandatsbeendigung nicht ihre Wirkung, sondern hindert die Kostenfestsetzung aus ebenfalls abgetretenem Recht für den neuen Verteidiger.[35]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 12 In den Verfahren nach §§ 102 Abs. 3, 103 Abs. 3 und 106 Abs. 2 ArbGG findet § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG Anwendung. Danach hat die obsiegende Partei keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten. Auf die Erläuterungen zu § 36 Abs. 1 Nr. 2 wird ergänzend verwiesen (siehe § 36 Rdn 54 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrechnung zu erfol...mehr

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AGS 06/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Auf eine Geltendmachung der durch die telefonische Kontaktierung eines Rechtsanwalts verursachten Verteidigerkosten im Wege der Leistungsklage muss sich der Kläger nur dann verweisen lassen, wenn ihm deren Bezifferung schon zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Feststellungsklage möglich und zumutbar gewesen ist. Verteidigerkosten stellen einen nach § 7 StrEG erstattung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeit

Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterlegenen Gegenpart...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Höhe der zu erstattenden Kosten

Rz. 52 Geht man davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt die gleiche Vergütung erhält, wie ein zugelassener Anwalt, dann sind diese Kosten auch erstattungsfähig. Rz. 53 Geht man dagegen davon aus, dass der nicht am BGH zugelassene Anwalt nur eine Gebühr nach VV 3403 verdiene (siehe Rdn 23), dann ist auch nur diese Gebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer erstattungsf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vertreter im Flurbereinigungsverfahren

Rz. 415 Gem. § 119 Abs. 3 FlurbG hat der gerichtlich bestellte Vertreter im Flurbereinigungsverfahren gegen den Rechtsträger der Behörde, die um seine Bestellung ersucht hat, einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung und auf die Erstattung seiner baren Auslagen. § 119 Abs. 3 FlurbG regelt diesen Vergütungsanspruch abschließend. Wegen der sachlichen Nähe einer Vertretung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Prüfungsumfang

Rz. 71 Liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 vor, kann der Verteidiger nach § 46 Abs. 1 die Auslagen, die zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich waren, aus der Staatskasse erhalten. Die Erstattung der Auslagen, die durch Nachforschungen zur Vorbereitung des Wiederaufnahmeverfahrens entstanden sind, darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, das...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben den Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit kann der Anwalt nach VV 7008 auch Ersatz der von ihm zu zahlenden Umsatzsteuer verlangen. Das RVG regelt die Abrechnung der Umsatzsteuer damit als Auslagentatbestand, obwohl es sich streng genommen nicht um Auslagen des Anwalts handelt. Rz. 2 Nach VV 7008 hat der Anwalt Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung anfal...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 2. Ausnahme: § 109a Abs. 1 OWiG

Rz. 40 Ist gegen den Betroffenen eine Geldbuße von nicht mehr als 10 EUR verhängt worden, so sind die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (§ 109a Abs. 1 OWiG). Nur dann, wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig oder die Sache von grundsätzlicher Bedeutung war, kommt die Erstattung der Verteidigerkosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betriebsbezogene Tätigkeit

Rz. 42 Wird der Anwalt für sich selbst in einer betriebsbezogenen Sache tätig, liegt ein sog. Eigengeschäft vor, bei dem keine Umsatzsteuer anfällt.[11] Dazu gehört es auch, wenn der Anwalt zugleich Steuerberater ist und Steuerberaterhonorar einklagt.[12] Das Problem wird fälschlicherweise häufig im Rahmen der Kostenerstattung diskutiert, ist aber in zutreffender Weise eine ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einbeziehung von Ansprüchen aus anderen Verwaltungsverfahren

Rz. 27 Nach Anm. 1 S. 1 zu VV 1005 ist bestimmt, dass sich die Einigungsgebühr einheitlich nach VV 1005 bestimmt, wenn in die Einigung Ansprüche aus anderen Verwaltungsverfahren einbezogen werden. Werden hingegen Ansprüche in die Einigung oder Erledigung einbezogen, die in einem gerichtlichen Verfahren anhängig sind – Hauptsache oder Eilverfahren –, bemisst sich die Einigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Berufungsführer

Rz. 43 Die Erstattung einer 1,1-Verfahrensgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 auf Seiten des Berufungsführers wird grundsätzlich ausscheiden, da es im Falle einer vorzeitigen Erledigung nicht zur Anhängigkeit der Berufung kommt, die aber wiederum Voraussetzung für ein Erstattungsverhältnis ist. Eine Ausnahme gilt dann, wenn nicht anhängige Gegenstände in einen Vergleich einbezogen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Ex-ante-Betrachtung

Rz. 73 Für die Beurteilung ist auf den Zeitpunkt der Fertigung der Kopien und Ausdrucke abzustellen. Nur wenn schon zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei feststand, dass die kopierten oder ausgedruckten Unterlagen für eine sachgemäße Bearbeitung der Rechtssache nicht benötigt werden, scheidet die Erstattung aus.[104]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Umsatzsteuer

Rz. 91 Auch aus einem vereinbarten Honorar muss der Anwalt Umsatzsteuer abführen. Hier ist durch Auslegung zu ermitteln, ob die Umsatzsteuer in dem vereinbarten Honorar enthalten ist, also ob es sich um eine Brutto-Vereinbarung handelt, oder ob Umsatzsteuer nach VV 7008 hinzukommen soll (Netto-Vereinbarung). Im Zweifel ist von einer Brutto-Vergütung auszugehen, so dass die U...mehr