Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / II. Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt gehen auf den Rechtsschutzversicherer über

Die Klage der Rechtsschutzversicherung ist zulässig und begründet. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, mit ihrer Entstehung auf den Versicherer über. Das Gericht bejaht einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Beklagten wegen Verletz...mehr

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AGS 10/2021, Quotenvorrecht... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Rechtsanwalt in einem rechtsschutzversicherten Mandat tut gut daran, bei der Abrechnung auch auf die Ansprüche der Rechtsschutzversicherung zu achten. Sowohl der Anspruchsübergang nach § 86 VVG, als auch bereicherungsrechtliche Ansprüche müssen dabei Berücksichtigung finden. Auch wenn es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, dass die Rechtsschutzversicherung im Rahmen ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 3. Unterschreiten der gesetzlichen Vertretung in gerichtlichen Verfahren

Nach § 4 Abs. 2 S. 1 RVG a.F. durfte sich der Anwalt bislang in gerichtlichen Mahnverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren nach den §§ 802a–863 und §§ 882b–882f ZPO verpflichten, einen Teil des Kostenerstattungsanspruchs an Erfüllungs statt anzunehmen, wenn der Anspruch des Mandanten auf Erstattung der gesetzlichen Vergütung beim Gegner nicht beigetrieben werden konnte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Beratungshinweise und Muster

Schrifttum: App, Checkliste zur Erstattung einer Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung, DB 1996, 1009; Hofmann, Mandantenberatung bei der steuerlichen Selbstanzeige, DStR 1998, 399; Höpfner, Außer Spesen nichts gewesen? – Zur Absetzbarkeit der Kosten eines Steuerstrafverfahrens, PStR 2015, 127; Höpfner/Schwartz, Strafbarkeitsrisiken für Steuerberater – Fallstricke in der ste...mehr

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AGS 10/2021, Umsatzsteuer a... / I. Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens vor dem VG beantragte die Bevollmächtigte der Antragstellerin die Kostenfestsetzung, darunter auch die Kosten für zwei Bahnfahrten zum Termin zur mündlichen Verhandlung in Höhe. Zur Glaubhaftmachung legte die Prozessbevollmächtigte der Klägerin die entsprechenden Belege vor, die Fahrtkosten i.H.v. netto 17,24 EUR zzgl. 5 % Umsatzsteuer auswiesen...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / IV. Erweiterter Pfändungsschutz

Ihre Frage: Wie erlangt der privat krankenversicherte Schuldner Schutz in Form der Erhöhung für a) Versicherungsbeitrag und b) Erstattung von Heilbehandlungskosten durch den Versicherer? Antrag (mit Bescheinigung des Versicherers) bei der Bank oder Antrag beim Vollstreckungsgericht? Unsere Antwort: Für die Freistellung des Krankenversicherungsbeitrags wie für die Heilbehandlu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blumenberg/Kring, Erste Umsetzung von BEPS in nationales Recht, BB 2017, 151; Hörster, Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz I, NWB 1/2017, 22; Salzmann/Heufelder, Ist die weitere Bekämpfung von "Cum/Cum-Geschäften" im grenzüberschreitenden Kontext durch den Gesetzgeber gerechtfertigt? IStR 2017, 125; Salzmann/Heufelder, Die Versagung der Entlastung von KapSt gemäß § 50j EStG – ein Beispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

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zfs 10/2021, Zur Schätzung ... / 1 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Der Klägerin stehen unter Berücksichtigung der bereits durch die Beklagte erbrachten Vorschusszahlungen noch Ansprüche auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in Höhe von 9.477,03 EUR, auf Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 234,75 EUR und auf Erstattung der Kosten für den Umzug nach Deidesheim in Höhe von 245,59 EUR zu. Zudem kan...mehr

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zfs 10/2021, Feststellungsk... / 2 Aus den Gründen:

1. Entgegen der Auffassung der Bekl. ist der Feststellungsantrag zulässig, insbesondere besteht ein Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO. Dieses kann nicht verneint werden, wenn dem konkreten, vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsanspruch geeignet ist, diese Gefahr zu beseitige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsnatur und Zweck

Rz. 837 [Autor/Stand] Die Vorschrift hat mit der Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1, 2 AO nur wenig gemeinsam und wirkt deshalb an dieser Stelle des Gesetzes wie ein Fremdkörper. Die Fremdanzeige i.S.d. § 371 Abs. 4 AO bewahrt Steuerhinterzieher vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die hierfür im Gegensatz zu § 371 Abs. 1 AO keinen eigenen Beitrag geleistet zu haben brauchen. Nur wen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Berichtigungspflicht gem. § 153 AO

Rz. 842 [Autor/Stand] Es muss eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO (s. Rz. 836) entstanden und durch rechtzeitige und ordnungsgemäße Erstattung der in § 153 AO vorgesehenen Anzeige von einem Anzeigepflichtigen erfüllt worden sein. Rz. 843 [Autor/Stand] Wegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 153 AO wird auf die Kommentierungen zu dieser Bestimmung und auf die Erl....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Inhalt und Bedeutung

Rn. 1 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der § 50j EStG ist eine Maßnahme des Gesetzgebers iRd so genannten BEPS-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting); vgl Blumenberg/Kring, BB 2017, 151. Bereits im Jahre 2013 hatten die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure den Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen multinational tätiger Unternehmen (BEPS) der Orga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Konkretisierung des betroffenen Personenkreises

Rz. 582 [Autor/Stand] Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO wird nur dem Beschuldigten gegenüber ausgelöst, dem die Maßnahme persönlich eröffnet wird. Bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen sind das diejenigen Personen, denen der Beschluss unmittelbar ausgehändigt wird. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die Maßnahmen, z.B. der Durchsuchungsb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundgedanke und Auslegung

Rz. 629 [Autor/Stand] Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist gem. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO dann ausgeschlossen, wenn "eine der Steuerstraftaten" im Zeitpunkt der Nacherklärung "ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste". Rz. 630 [Autor/Stand] Ebenso wie die anderen Aussc...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[3] "II. “Das Beschwerdegericht hält die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Güteverfahren für nicht erstattungsfähig. Die Durchführung des Güteverfahrens sei zwar vor der gerichtlichen Durchsetzung des verfolgten Anspruchs erforderlich. Es fehle aber an einer Rechtsgrundlage für die Erstattung der anwaltlichen Kosten. § 91 Abs. 3 ZPO regele nur die Kosten der Gütestelle. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Teilselbstanzeige nach § 371 AO i.d.F. vor Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Rz. 210 [Autor/Stand] Zu § 371 AO vor Inkrafttreten des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes bestand bis zu dem Beschluss des BGH vom 20.5.2010[2] in Rspr. und Literatur die einhellige – und nach diesseitiger Ansicht auch zutreffende – Auffassung, dass eine Teilselbstanzeige hinsichtlich der aufgedeckten Tatabschnitte wirksam war und somit diesbezüglich zur Straffreiheit führte, s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Verdeckte Stellvertretung

Rz. 87 [Autor/Stand] Nach zutreffender überwiegender Meinung[2] steht der Wirksamkeit einer Selbstanzeige durch Dritte grundsätzlich nicht entgegen, dass der Beauftragte nach außen nicht zu erkennen gibt, dass er für einen anderen (Täter oder Teilnehmer) die Berichtigungserklärung abgibt (sog. verdeckte Stellvertretung). Entscheidend ist, dass der Täter tatsächlich hinter de...mehr

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zfs 10/2021, Beweis einer U... / 1 Aus den Gründen:

I. Dem Kläger steht gegen die Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1, 17 StVG (i.V.m. § 115 VVG, soweit es die Beklagte zu 3) betrifft) in Höhe von 17.832,16 EUR nebst Zinsen zu. 1. Der Senat hegt keinerlei Zweifel daran, dass es am 27.7.2017 gegen 13:45 Uhr auf der Straße "A" ca. 300 m westlich der B-Straße in C zur Kollision zwischen dem gepark...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Sonderfälle (§ 4j Abs. 2 Satz 4 EStG)

a) § 4j Abs. 2 Satz 4 EStG "§ 8 Absatz 5 Satz 2 und 3 des Außensteuergesetzes gilt entsprechend." Rz. 211 [Autor/Stand] Grundsätzliches. § 4j Abs. 2 Satz 4 EStG erklärt § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 AStG für entsprechend anwendbar. Rz. 212 [Autor/Stand] Mehrebenenbetrachtung. Hiermit soll eine Niedrigbesteuerung auch dann angenommen werden können, wenn zwar nach den jeweiligen Bestim...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Vor und nach Ablauf der Zahlungsfrist

Rz. 798 [Autor/Stand] Hat der Täter lediglich Selbstanzeige erstattet, aber seine Nachzahlungspflicht nicht erfüllt, so ist zu unterscheiden: Versäumung der Nachentrichtungsfrist gem. § 371 Abs. 3 AO Sind die nachzuzahlende Steuer und die Hinterziehungszinsen festgesetzt worden und die gem. § 371 Abs. 3 AO gesetzte Nachentrichtungsfrist abgelaufen, hat der Täter oder an der Ta...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / l) Verschulden und Unvollständigkeit der Selbstanzeige

Rz. 260 [Autor/Stand] Die Berichtigungserklärung, wie sie § 371 Abs. 1 AO verlangt, ist eine sachliche Voraussetzung der Straflosigkeit. "Ob dem Steuerpflichtigen zum Verschulden angerechnet" wird, dass die Erklärung "unzulänglich geblieben ist, ist rechtlich belanglos".[2] Insbesondere kann sich der Täter nicht darauf berufen, dass Dritte, die er mit der Erstattung der Selb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Legaldefinition "Strukturierte Gestaltung" (Satz 3)

"Eine strukturierte Gestaltung im Sinne des Satzes 1 ist anzunehmen, wenn der steuerliche Vorteil, der sich ohne die Anwendung der vorstehenden Absätze ergeben würde, ganz oder zum Teil in die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen eingerechnet wurde oder die Bedingungen der vertraglichen Vereinbarungen oder die den vertraglichen Vereinbarungen zugrunde liegenden Umstä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rückabwicklung (§ 398a Abs. 4 AO)

Rz. 39 [Autor/Stand] Tritt die Rechtsfolge des § 398a Abs. 1 AO nicht ein, wird ein gezahlter Geldbetrag nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO nicht erstattet (§ 398a Abs. 4 AO). Dies kommt insb. in Betracht, wenn (hinsichtlich einer materiell-rechtlichen Tat) Steuern, Zinsen und Geldbetrag innerhalb der dem Tatbeteiligten gesetzten Frist nicht vollständig gezahlt wurden oder das Verf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Betrieb/Betriebsangehörige

Rz. 484 [Autor/Stand] Problematisch erscheint die persönliche Reichweite der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO bei – nicht zum Kreis der in § 14 StGB genannten gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten in leitender Funktion zählenden – Betriebsangehörigen, soweit diese (Mit-)Täter oder Teilnehmer einer betriebsbezogenen Steuerhinterziehung sind (z.B. Buc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

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AGS 10/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Volpert (S. 433) mit den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Geändert worden sind hier zum einen die Vorschriften zur Geschäftsgebühr. Es ist eine neue Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV für Inkassodienstleistung bei unstreitigen Forderungen eing...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anzeige

Rz. 846 [Autor/Stand] § 371 Abs. 4 AO erklärt ausdrücklich, dass die in § 153 AO vorgesehene Anzeige rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erstatten ist. Ein Bezug auf die in § 153 AO zusätzlich geforderte Richtigstellung ("unverzüglich anzuzeigen und die erforderliche Richtigstellung vorzunehmen") fehlt, so dass nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut und dem gesetzgeberischen Zwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 517 [Autor/Stand] Davon zu unterscheiden ist die Frage nach der Dauer bzw. dem Ende der durch das Erscheinen des Amtsträgers hervorgerufenen Sperrwirkung. Nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO befreit eine Selbstanzeige nur dann von Strafe, wenn sie erstattet wird, bevor ein Amtsträger zur Prüfung erscheint. Damit bleibt offen, ob durch die Außenpr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Beauftragte

Rz. 84 [Autor/Stand] Demzufolge ist eine Stellvertretung im Rahmen von § 371 AO grundsätzlich zulässig.[2] Die Berichtigungserklärung i.S.v. § 371 Abs. 1 AO kann auch durch einen Dritten abgegeben werden, dem der Täter oder Teilnehmer hierzu Auftrag und Vollmacht erteilt hat[3]. Allerdings müssen sich Auftrag und Vollmacht ausdrücklich auf die Selbstanzeige beziehen und zeit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verfolgbarkeit der Tat als Steuergefährdung

Rz. 800 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige schließt nur die Straffreiheit wegen der Steuerhinterziehung aus (s. Rz. 60 ff.). Fraglich ist, ob trotz Selbstanzeige gem. § 371 AO bzw. § 378 Abs. 3 AO eine bußgeldrechtliche Ahndung der Vorstufen einer vorsätzlichen oder leichtfertigen Steuerverkürzung als Steuergefährdung möglich ist, da die Tatbestände der §§ 379–382 AO keine ents...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Wirkung und Grundgedanke der Regelung

Rz. 414 [Autor/Stand] Wenn eine wirksame Berichtigungserklärung i.S.d. § 371 Abs. 1 AO vorliegt (s. Rz. 79 ff.), ist damit eine Anwartschaft auf Straffreiheit nur dann begründet, wenn im Zeitpunkt der Selbstanzeigeerklärung keiner der in § 371 Abs. 2 AO aufgezählten Ausschlussgründe eingreift. § 371 Abs. 2 Satz 1 AO kennt nach der Neufassung durch das AOÄndG 2015[2] acht Auss...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum: Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / k) Selbstanzeige durch Schätzung bei mangelhafter Buchführung?

Rz. 253 [Autor/Stand] Für Steuerhinterzieher, deren Buchführung mangelhaft oder unvollständig ist, stellt sich die Frage, ob sie nicht wenigstens dadurch wirksam Selbstanzeige erstatten können, dass sie der FinB Tatsachen mitteilen, die dieser eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ermöglichen. Diese Frage ist durchaus umstritten. Überwiegend wird sie selbst dann bejaht, w...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / f) Person des Entdeckers

Rz. 655 [Autor/Stand] Über die Person des Entdeckers macht § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO keine Angaben. Dementsprechend kommen nach h.M. als taugliche Tatentdecker nicht nur Amtsträger einer Behörde (z.B. FinB, Steuer- oder Zollfahndung, StA, Polizei oder die in § 116 AO genannten anzeigepflichtigen Stellen), sondern auch Dritte (Privatpersonen) in Betracht[2]. Erforderlich i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Frühere Ansicht

Rz. 151 [Autor/Stand] Nach der früher herrschenden Ansicht zu § 371 AO a.F. sicherte die erste Teilerklärung dem Anzeigenden Straffreiheit, wenn zwischen ihr und der späteren Erklärung ein Ausschlussgrund eintrat[2]. Rz. 152 [Autor/Stand] Für die Anerkennung einer gestuften Selbstanzeige wurde angeführt, dass es insb. in Fällen, in denen die Tat mehrere Jahre zurückliegt, für...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.4 Regelmäßige Verwaltungszuständigkeit

Rz. 8 Die grundsätzliche Aufteilung der Verwaltungszuständigkeit innerhalb der Finanzverwaltung ergibt sich bereits aus Art. 108 GG. Dieser überträgt in Abs. 1 die Verwaltung der Zölle, Finanzmonopole und bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben den Bundesfinanzbehörden,[1] die Verwaltung der übrigen Steuern in Abs. 2 den Landes...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtfertigung des § 371 AO

Rz. 43 [Autor/Stand] Damit ist die ratio des § 371 AO von einer Vielzahl von Aspekten geprägt, die in ihrem Zusammenspiel die Sonderstellung der Selbstanzeige im Strafrechtssystem rechtfertigen. Wie aber bereits ausgeführt, ist eine zweifelsfreie strafrechtssystematische Erklärung für die Selbstanzeigeregelung nicht möglich, m.E. wegen der – auch verfassungsmäßig anerkannten ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachzahlungsfrist

Schrifttum: App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; App, Zur fristgerechten Nachzahlung von hinterzogenen oder leichtfertig verkürzten Steuerbeträgen nach Selbstanzeige des Steuerpflichtigen, StW 2006, 180; Weyand, Nachzahlungsfrist bei Selbstanzeige, INF 2007, 289. a) Erfordernis der Fristsetzung Rz. 343 [A...mehr

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zfs 10/2021, Zu den Verkehr... / 2 Aus den Gründen:

A. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klage sei unzulässig, soweit die Klägerin zu 2 die Feststellung beantrage, dass der Beklagte zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet sei, die die Klägerin zu 2 zukünftig noch leisten werde. Der Versicherer könne vor einer Leistung nur auf Feststellung der Leistungspflicht des Schädigers gegenüber dem Versicherungsnehmer klagen. M...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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AGS 10/2021, Hinne, Anwaltsvergütung im Sozialrecht - Erläuterungen und Gestaltungsvorschläge für die Abrechnungspraxis

Von Rechtsanwalt Dirk Hinne. 3. Aufl., 2021. Nomos Verlag, Baden-Baden. 140 S., 29,00 EUR Die Vergütung des Anwalts im Sozialrecht hat einen Beigeschmack von Wahrheit. Wer von den gesetzlichen Gebühren in Sozialsachen leben soll, muss Acht geben, nicht selbst zum Sozialfall zu werden. Ungeachtet der zwischenzeitlichen Anhebung der Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Behinderte Kinder (§ 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 471 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Nach § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG werden Kinder nach der Vollendung des 18. Lebensjahres zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; weitere Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, BFH...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.6 Keine Anrechnung bereits erstatteter Kapitalertragsteuer

Rz. 76 Die Anrechnung bzw. die Erstattung von KapESt schließen sich gegenseitig aus. Die durch Steuerabzug erhobene KapESt wird nur angerechnet, soweit nicht ihre Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist. Wurde einem Stpfl., dem eine Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG erteilt wurde, für Kapitalerträge, die ihm im Laufe des Vz zugef...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 6.1 Allgemeines

Rz. 29 Die Vorschrift bestimmt, welche Steuerbeträge im Einzelnen mit der festgesetzten ESt abzurechnen sind. Auf die ESt werden angerechnet die für den Vz entrichteten ESt-Vorauszahlungen und die durch Steuerabzug erhobene ESt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte oder auf die nach § 3 Nr. 40 EStG oder auf die nach § 8b Abs. 1 KStG bei der Ermittlung des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.5.4 Abtretung, Verpfändung, Pfändung

Rz. 92 Der Anspruch auf die Erstattung überzahlter ESt kann abgetreten, verpfändet oder gepfändet werden (§ 46 AO). Bevor die Abtretung oder Verpfändung aber dem FA wirksam angezeigt werden kann, muss der Anspruch bereits entstanden sein. Der Erstattungsanspruch entsteht (wie die bei der Veranlagung festzusetzende ESt) mit Ablauf des Vz.[1] Die Anzeige muss grundsätzlich auf a...mehr