Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Vollstreckbarkeit.

Rn 31 Den Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit teilt der Kfb mit der Kostengrundentscheidung. Ist letztere nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, gilt gleiches für den Kfb. Da aus dem Kfb vollstreckt werden kann, § 794 I Nr 2, ist die Aussage zur Vollstreckbarkeit aus der Kostengrundentscheidung zur Klarstellung in den Kfb aufzunehmen (Karlsr Rpfleger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrensfragen.

Rn 45 Auf das Abänderungsverfahren finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften in Unterhaltssachen Anwendung; es besteht Anwaltszwang. Das zuständige Gericht ist nach §§ 232, 233 zu bestimmen. Bei gegenläufigen Anträgen ist gem § 113 I 2 iVm § 261 III 1 ZPO das zuerst angerufene Gericht örtlich zuständig. Beide Anträge sind zu verbinden und in Form von Antrag und Widerantr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzesaufbau.

Rn 4 Nach allg Teil (§ 1–5) mit Regelungen und Begriffsbestimmungen, die für alle betroffenen Rechtsgebiete gleichermaßen gelten, regelt das AGG insb den Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung (§§ 6–18), im Anschluss den Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr (§§ 19–21). Es folgen Einzelheiten zur Beweislast (§ 22), Unterstützung durch Antidiskriminierungsver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder einer Entscheidung nach Lage der Akten ist zurückzuweisen:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 882h bestimmt die Zuständigkeit des zentralen Vollstreckungsgerichts und sieht eine Zentralisierung und Automatisierung der Schuldnerverzeichnisse vor. Sie soll einen Ausgleich zwischen Schuldnerschutz und Gläubigerinteressen erreichen (vgl Hergenröder DZWIR 17, 351). Abs 3 ermächtigt das BMJ, Einzelheiten zu Form und Übermittlung der Eintragungsanordnungen durch Rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abweichung.

Rn 2 (Fast) jede für den Reisenden nachteilige Abweichung, die bis zum Reiseende getroffen wird (hM), ist nichtig (§ 134; BGH NJW 84, 1752 [BGH 22.03.1984 - VII ZR 189/83]). Ob im Vertrag zugleich günstigere als die gesetzlichen Regelungen vereinbart wurden, ist egal: keine Kompensation. Erfasst sind zB Haftungsausschlüsse und -beschränkungen, die über 2 hinausgehen, Gewährl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einziehungsermächtigung.

Rn 15 Eine Einziehungsermächtigung, die nach hM als Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung Anerkennung verdient (Staud/Schilken Rz 67; abl Medicus/Petersen AT Rz 1008 f), kann erteilt werden, indem der Gläubiger entw den Dritten ermächtigt, die Leistung in Empfang zu nehmen, oder den Schuldner ermächtigt, die Leistung an den Dritten zu erbringen (BGH WM 14, 2183 Tz 32) Sie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Nicht schon mündlich verhandelt (Nr 4).

Rn 10 Eine Übertragung auf den Einzelrichter ist im Interesse einer Beschleunigung des Berufungsverfahrens unverzüglich nach der Prüfung von Zulässigkeit und Begründetheit des Rechtsmittels nach § 522 vorzunehmen (§ 523 I). Sie kommt nicht mehr in Betracht, wenn bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, es sei denn, dass inzwischen ein Vorbehalts-, Teil- o...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Besonderheiten des Verfahrens.

Rn 13 Zuständig ist das Prozessgericht der Räumungsklage (Zö/Vollkommer Rz 9). Vor Erlass der Räumungsverfügung muss der Mieter entweder schriftlich angehört oder im Rahmen mündlicher Verhandlung die Gelegenheit zur Anhörung erhalten (Abs 4, ThoPu/Seiler Rz 7). Verfügungsanspruch ist der auf Zahlungsverzug gestützte Räumungsanspruch; Verfügungsgrund sind die aus Abs 3 sich e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antragsgegner (III).

Rn 16 Die Anträge auf Erlass eines MB und eines VB werden dem Ag nicht mitgeteilt (§ 702 III). Der Ag kann gegen den MB Widerspruch einlegen und er ist durch den MB gewarnt, dass mit dem VB zu rechnen ist (§ 692 I Nr 4). Problematisch kann es für den Ag bei Parteizustellung werden, wenn der Ag keinen Widerspruch einlegt, weil er zahlt und darauf vertraut, dass sich das Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 7 Die Folge eines unterbliebenen Hinweises gem § 504 ist, dass die Wirkung des § 39 S 1 wegen der Regelung in § 39 S 2 nicht eintritt und die Zuständigkeit des angerufenen AG nicht begründet wird. Dies kann erst geschehen, wenn der versäumte Hinweis im Laufe des Verfahrens nachgeholt wird. Erst ab diesem Zeitpunkt sind dann die Vorschriften über die rügelose Einlassung ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Beim Gerichtsvollzieher entsteht für die Wegnahme des Papiers eine Gebühr von EUR 26,– gem Nr 221 KV zu § 9 GvKostG zuzüglich etwaiger Auslagen. Zu den Gerichtsgebühren bei Erlass des Überweisungsbeschlusses s bei § 835 Rn 33. Die Anwaltsgebühr mit einem Satz von 0,3 der Gebühr gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 und ggf 3310 erfasst als Gebühr für die gleiche Angelegenheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsschutzbedürfnis.

Rn 10 Bei evidenter Leistungsunfähigkeit des Schuldners fehlt es an dem Rechtsschutzinteresse des Gläubigers am Erlass eines Haftbefehls (BVerfGE 61, 126). Da allerdings der Abgabe des Vermögensverzeichnisses weder ein erfolgloser Vollstreckungsversuch noch eine aussichtslose Vollstreckung vorangehen muss, wird kaum jemals eine derartige Evidenz vor Abgabe der Vermögensausku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Einstweilige Verfügung.

Rn 9 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist gem § 3 mit dem Interesse an der vorläufigen Regelung zu bewerten (OLGR Braunschw 00, 290). § 6 greift (mit Wertabschlag, näher § 3 Streitwert-Lexikon Einstweilige Verfügung) nur ein, wenn der Gegenstand an den Antragsteller herausgegeben werden soll (OLGR Köln 99, 336; aA MüKoZPO/Wöstmann § 6 Rz 8; St/J/Roth § 6 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 6 Der Begriff ›Verfahren‹ bezeichnet die gesamte gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10] Rz 10; NZG 10, 347 [BGH 01.03.2010 - II ZB 1/10] Rz 8). Bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel umfasst er sämtliche Instanzen. Ein Verfahren ist ›anhängig‹, wenn eine Klageschrift bei Gericht eingegangen ist. Auf welchem Weg diese Kla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung zwischen den Instanzen.

Rn 65 Tritt die Erledigung nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung, aber vor Einlegung eines Rechtsmittels bzw Rechtskraft eines bereits ergangenen Urteils ein, ist zw übereinstimmenden und einseitigen Erledigungserklärungen zu unterscheiden (Hausherr MDR 10, 973). § 91a ist Ausfluss der Dispositionsmaxime (Rn 25). Daraus folgt, dass die Parteien den Rechtsstreit auc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 7 Das im Einzelfall angerufene Gericht wird stets die Frage trennen müssen, ob die erhobene Klage zulässig und ob sie begründet ist. Der Erlass eines Sachurteils und damit die Prüfung der Begründetheit setzt die Zulässigkeit einer Klage stets voraus. Andernfalls ist die Klage als unzulässig durch Prozessurteil abzuweisen. Das Gericht darf die Zulässigkeit der Klage (oder ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Ausnahmsweise Bewilligung.

Rn 7 PKH für das Prüfungsverfahren kann dann bewilligt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache durch Zeugenvernehmungen tatsächlich präjudiziert wird (Schoreit/Groß/Groß § 114 Rz 23 mwN). Außerdem dann, wenn in besonders schwierigen Fällen ein Antragsgegner im Prüfungsverfahren ohne Beiordnung eines Rechtsanwaltes ersichtlich nicht in der Lage wäre, sachdienliche Ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine möglichst frühzeitige, von der Hauptsache verfahrensrechtlich separierte Prüfung und ggf Korrektur der angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Sie lässt insoweit eine isolierte Vorabentscheidung des Berufungsgerichts zu, die dazu dient, fehlerhafte Vollstreckbarkeitsentscheidungen noch vor der zw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Wesentlichkeit der Wertänderung (Abs 3).

Rn 9 Die durch eine Veränderung nach Abs 2 hervorgerufene Änderung des Ausgleichswerts muss wesentlich iSd Abs 3 sein, wobei es genügt, dass sich der Ausgleichswert nur eines Anrechts geändert hat (BGH Beschl v 3.2.16 – XII ZB 313/15 – NJW 16, 1233, 1234 Rz 18). Dazu muss die Wertänderung zum einen die relative Wesentlichkeitsgrenze von 5 % des bisherigen Ausgleichswerts des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht den Erlass eines Versäumnisurteils wie einer Entscheidung nach Lage der Akten (BGH NJW 64, 658, 65 [BGH 08.01.1964 - VIII ZR 123/62]) in den Fällen, in denen eine Partei zwar nicht im ersten, aber in einem der folgenden Termine säumig ist. Sie wird dann so behandelt, als ob sie bereits im früheren Termin säumig gewesen wäre (RGZ 14, 343, 344; J...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beginn.

Rn 12 Die Dauer des Vollstreckungsverfahrens muss va festgelegt werden, um den Zeitraum zu bestimmen, in dem Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung statthaft sind. Denn ein Rechtsschutzinteresse besteht nur, wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat. Auch sind Beginn und/oder Ende der Zwangsvollstreckung in vielen Vorschriften von Bedeutung, so etwa in §§ 707, 719, 720a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Säumnis bei Vorlagefristen (Abs 3).

Rn 5 In gleicher Weise wie die Säumnis einer Partei in der mündlichen Verhandlung bewertet es das Gesetz, wenn iRd Verfahrens vom Schiedsgericht eine Frist festgelegt wird, innerhalb derer ein bestimmtes Dokument zum Beweis dem Gericht vorzulegen ist. Auch die Versäumung dieser Frist führt nicht zu echten Sanktionsfolgen, sondern allein zur Befugnis des Gerichts, das Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Statthaftigkeit der Beschwerde.

Rn 15 Die grds Unanfechtbarkeit einstweiliger Anordnungen wird für Gewaltschutzsachen allerdings durch § 57 S 2 Nr 4 eingeschränkt. Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren in Gewaltschutzsachen sind danach anfechtbar, wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind. Unerheblich ist, ob es sich um eine stattgebende oder zurückweisende Entscheidung handelt. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Vorschrift des § 95 regelt einen Fall der Kostentrennung und damit eine Ausnahme vom Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung. Danach können bestimmte ausscheidbare Kosten unabhängig vom Obsiegen oder Unterliegen vorab einer Partei auferlegt werden. Zur Tenorierung s.u. Rn 11 f. Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gering, da bei der Versäumung eines Termi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Verfügt.

Rn 12 Der Ansicht, der VB sei auch bei maschineller Bearbeitung im Original zu unterschreiben, ist nicht zu folgen. Nach § 703b I bedarf es bei maschineller Bearbeitung keiner Unterschrift. Der VB wird tatsächlich nur dann unterschrieben, wenn ihm ›manuelle‹ Bearbeitung vorausgegangen ist (s § 703b Rn 2). Im Übrigen wird er nicht förmlich ›verfügt‹. Der papierne Formularantr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Umfang des Schenkungsverbots.

Rn 4 Verboten sind dem Vormund alle Schenkungen iSd § 516, die er im Namen des Mündels macht (1), mit Ausnahme der Pflicht- und Anstandsschenkungen (2). Neben Handschenkungen und der Abgabe von Schenkungsversprechen fällt auch der Erlass einer Forderung schenkungshalber darunter (Staud/Veit § 1804 Rz 2; BGH FamRZ 20, 188). Nicht erfasst werden sonstige unentgeltliche Zuwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einwendungen unmittelbar gegen den Inhaber.

Rn 5 Als Einwendungen gegen den Inhaber sind persönliche Einwendungen und Einwendungen gegen die Verfügungsbefugnis des Inhabers denkbar. Persönliche Einwendungen sind solche, die im Rechtsverhältnis zwischen Aussteller und Inhaber begründet sind (Grüneberg/Sprau Rz 4). Das sind zB Stundung, Erlass, Aufrechnung mit einer Gegenforderung, die Bereicherungseinrede aus § 816 I 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 944 ist nur anwendbar bei Kammerzuständigkeit (§ 348 I 2), nicht wenn der originäre Einzelrichter zuständig ist. (Zö/Vollkommer Rz 1). Ein dringender Fall iSd § 944 erfordert eine gesteigerte Dringlichkeit. Sie ist zu unterscheiden von der allgemeinen Dringlichkeit, die schon der Verfügungsgrund als solcher erfordert und der besonderen Dringlichkeit gem § 937 II Hs 1,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachholung der Kostenentscheidung.

Rn 3 Eine vergessene Kostenentscheidung ist gem § 43 auf fristgebundenen (zwei Wochen) Antrag durch Beschlussergänzung nachzuholen. Eine Ergänzung ist nicht zulässig, wenn das Gericht bewusst keine Kostenentscheidung getroffen hat, auch falls dies rechtlich fehlerhaft war. § 43 ermächtigt das Gericht nicht, seine Entscheidung, an die es m Erlass (§ 38 III 3) gebunden ist, na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweistatsachen und -mittel.

Rn 3 Während die anspruchsbegründenden Tatsachen gem § 592 nur durch Urkunden bewiesen werden können, ist bzgl der anderen Tatsachen, namentlich der Einwendungen des Bekl wie Erfüllung, Erlass, Stundung etc oder der Mängeleinrede, sowie des Gegenvortrags des Kl daneben auch Antrag auf Parteivernehmung zulässig. Alle anderen Beweismittel, ob liquide oder nicht, bleiben ausges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entstehung und Beendigung.

Rn 9 Das Beitreibungsrecht des Anwalts entsteht mit der Verkündung eines vorläufig vollstreckbaren Urteils als auflösend bedingtes Recht (Frankf RPfleger 90, 468). Unbedingt ist das Recht erst dann, wenn der Rechtsstreit durch die Rechtskraft des Urteils oder einen Prozessvergleich beendet ist (Zö/Schultzky Rz 2). Das führt dazu, dass Vereinbarungen der Parteien über den Kos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einzelheiten.

Rn 2 Die Vollziehung erfolgt bei beweglichen Sachen durch Sachpfändung (§§ 808 ff) und bei Forderungen, Herausgabeansprüchen und anderen Vermögensrechten nach §§ 829 ff, 846 ff, 857 ff. Zuständig ist das Arrestgericht als Vollstreckungsgericht. Es entscheidet der Richter, wenn das Pfändungsgesuch bereits mit dem Arrestgesuch gestellt wird (§ 20 Nr 16 RPflG). Wird das Pfändun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Revisionsunfähige Urteile.

Rn 7 Unter keinen Umständen mit der Revision anfechtbar sind Urteile, mit denen das Berufungsgericht einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung anordnet, abändert oder aufhebt. Dies gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht in solchen Fällen die Revision zulässt. In diesen Verfahren ist der Instanzenzug für die Anfechtung von Entscheidungen in der Hauptsache durch § 542 I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindung im Instanzenzug.

Rn 7 Die Bindung des Ausgangsgerichts gilt bis zur Aufhebung der die Bindung begründenden Entscheidung im Instanzenzug (BGHZ 106, 219, 221 = NJW 89, 1486, 1487); das Abweichungsverbot ist regelmäßig nach dem Erlass einer instanzbeendigenden Entscheidung funktionslos, da keine weitere Entscheidung vom Spruchkörper zu treffen ist (s aber Rn 8; vgl St/J/Althammer Rz 5f). Die Bi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1255 BGB – Aufhebung des Pfandrechts.

Gesetzestext (1) Zur Aufhebung des Pfandrechts durch Rechtsgeschäft genügt die Erklärung des Pfandgläubigers gegenüber dem Verpfänder oder dem Eigentümer, dass er das Pfandrecht aufgebe. (2) 1Ist das Pfandrecht mit dem Recht eines Dritten belastet, so ist die Zustimmung des Dritten erforderlich. 2Die Zustimmung ist demjenigen gegenüber zu erklären, zu dessen Gunsten sie erfo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Geldleistungsverfügung.

Rn 15 Für Ehegatten- und Kindesunterhalt ist im Hinblick auf die Neuregelung des § 644 eine einstweilige Verfügung nicht mehr zulässig; auch hier gilt der Vorrang der einstweiligen Anordnung. Abschlagszahlungen auf periodisch wiederkehrende Leistungen wie Ansprüche aus §§ 842, 843 BGB (Frankf NJW 07, 851 [OLG Hamm 17.11.2006 - 19 U 81/06]) können gleichfalls Gegenstand einer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweckrichtung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Prozessförderung. Erscheinen oder verhandeln beide Parteien nicht, kann das Gericht vAw nach Lage der Akten entscheiden (Abs 1), vertagen (Abs 3), das Ruhen des Verfahrens anordnen (Abs 3) oder unter den Voraussetzungen des Abs 1 S 4 einen neuen Termin bestimmen (vgl Rn 5). Welche Entscheidung zu erfolgen hat, liegt im pflichtgemäßen Ermessen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag.

Rn 6 Der Antrag kann in der Instanz gestellt werden, die die betreffende Endentscheidung erlässt, muss dann aber vor deren Erlass erfolgen. Ebenso kann der Antrag erstmals im Zuge eines Rechtsmittels gg die Endentscheidung angebracht werden (Frankf [4. ZS] MDR 15, 1078; Frankf [5. ZS] NJW-RR 15, 519; Ddorf FamRZ 14, 870; Brandbg FamRZ 14, 866; Hambg FamRB 12, 279; Bremen Fam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollstreckungsklausel.

Rn 250 Für die Klage nach § 731 ist der volle Wert der Leistung anzusetzen, wenn es um die Vollstr schlechthin geht, sonst ein Bruchteil (Köln MDR 80, 852) oder der Aufwand des Gl (OLGR Zweibrücken 98, 376); das ist im Fall des § 733 wegen Nr 2110 KV Anl 1 GKG nur für die Anwaltsgebühren bedeutsam. Nebenforderungen bleiben außer Ansatz (Frankf JurBüro 94, 117; § 4 Rn 10 ff)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Betragsverfahren.

Rn 24 Nach Abschluss des Betragsverfahrens und bei dessen Endentscheidungsreife ist Endurteil zu erlassen. Es folgt hinsichtlich der Urteilsformel den allgemeinen Regeln des Endurteils, also besteht keine Notwendigkeit der Aufhebung des Grundurteils bei Klageabweisung und umgekehrt zu einer Verurteilung lediglich in die weiteren Kosten. Das Endurteil entscheidet als Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wegen der Unterhaltsansprüche, die kraft Gesetzes einem Verwandten, dem Ehegatten, einem früheren Ehegatten, dem Lebenspartner, einem früheren Lebenspartner oder nach §§ 1615l, 1615n des Bürgerlichen Gesetzbuchs einem Elternteil zustehen, sind das Arbeitseinkommen und die in § 850a Nr. 1, 2 und 4 genannten Bezüge ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahrensrechtliches.

Rn 15 Erfordert die Erlangung oder Beschränkung der Geschäftsfähigkeit einen behördlichen oder gerichtlichen Rechtsakt, so hängt sein Erlass von Regelungen der internationalen Zuständigkeit ab. Nach § 104 FamFG können bei gew Aufenthalt eines Minderjährigen in Deutschland deutsche Gerichte über dessen Emanzipation oder Volljährigkeitserklärung entscheiden (BRHP/Mäsch Rz 47)....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll das Ziel der ZPO fördern, den Rechtsstreit möglichst in einem Termin zu erledigen (§ 272 I), indem sie den Erlass von Beweisbeschlüssen bereits vor der ersten mündlichen Verhandlung zulässt und hierfür das Mündlichkeitsprinzip lockert. Insoweit ergänzt es die vorbereitenden Maßnahmen gem § 273 und ermöglicht Beweisaufnahmen im Haupt- oder frühen erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 7 Nach Erlass des Pfändungs- sowie ggf des Überweisungsbeschlusses kann der Schuldner Erinnerung gem § 766 einlegen (Köln JurBüro 00, 48; Musielak/Voit/Flockenhaus § 834 Rz 1). Im Rechtsmittelverfahren ist das rechtliche Gehör nachzuholen. Wird der Schuldner entgegen § 834 angehört, ist die Pfändung dennoch wirksam. Dann ist gegen den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vorgreifliches Verwaltungsverfahren.

Rn 10 Ein Verwaltungsverfahren rechtfertigt die Aussetzung, wenn das Gericht an die Verwaltungsentscheidung gebunden ist (zB bei Entscheidungen der Sozialversicherungs- und Versorgungsträger bei Dienst- und Arbeitsunfällen; BGH NJW 09, 3238 [BGH 19.05.2009 - VI ZR 56/08]). Außerhalb der echten Bindung ist eine Aussetzung auch dann sinnvoll, wenn im Rechtsstreit nicht die Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Dem Gericht geeignet erscheint.

Rn 10 § 703c ermächtigt die Verwaltung, durch Erlass von Rechtsverordnungen die zu verwendenden Formulare einzuführen, die unterschiedlich sein können ua für das Verfahren bei Gerichten, die nicht (§ 703c I 2 Nr 2) maschinell und für das Verfahren bei Gerichten, die maschinell (§ 703c I 2 Nr 1) bearbeiten. § 702 II 1 überlässt die Bestimmung, was für die maschinelle Bearbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweisbeschluss (S 1).

Rn 2 Auch wenn der Erlass eines Beweisbeschlusses nach S 1 im Ermessen des Gerichts steht, setzt er doch voraus, dass das Gericht schon die Beweisbedürftigkeit erkennen, mithin feststellen kann, ob die zu beweisende Tatsache entscheidungserheblich und streitig ist. Er setzt also regelmäßig den Eingang der Klageerwiderung voraus. Der Beschl ist nicht auf die in S 2 aufgeführt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung regelt die Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen. Der Beschleunigung des Verfahrens dient die Zuständigkeitskonzentration in § 930 I 3. Danach hat das Arrestgericht zugleich als Vollstreckungsgericht über den Erlass von Pfändungsbeschlüssen zu befinden. Mit dieser notwendigen Konzentration soll unmittelbar wirksamer Rechtsschutz in Eilfällen...mehr