Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung (Abs 1).

Rn 2 Die Abänderung setzt eine formell rechtskräftige Entscheidung voraus. Ermöglicht wird also die Anpassung der rechtskräftigen Endentscheidung an geänderte Verhältnisse. Die Entscheidung muss eine Dauerwirkung zum Gegenstand haben (insb Duldungs-, Regelungs- oder Unterlassungsanordnungen). Es müssen sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen oder die Rechtslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 19 ZPO – Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz.

Gesetzestext Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als Sitz der Behörde gilt, für die Bundesbehörden von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, im Übrigen von der Landesjustizverwaltung durch allgemeine Anordnung bestimmt. Rn 1 § 19 ermöglicht den Erlass von Ano...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwischenfeststellungsklage (Abs 2).

Rn 35 Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage kann nur ein im Laufe des Prozesses str gewordenes Rechtsverhältnis sein, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zT abhängt. Da nur die Entscheidung über den Klageanspruch in Rechtskraft erwächst (§ 322), kann dies in einem späteren Rechtsstreit ders Parteien über weitere auf das v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Bsp: Abstandnahme vom Urkundenprozess (BGH NJW 11, 2796); Hilfsantrag wird Hauptantrag (BGHZ 170, 176); Wechsel von Kauf zu Rückabwicklung (BGH NJW 90, 2682) oder zwischen Gewährleistungsansprüchen, zB von Minderung zu rücktrittsbedingter Rückgewähr (BGH NJW 15, 2106 [BGH 29.04.2015 - VIII ZR 180/14]); Austausch der Zinsforderungen bei unveränderter Klagebezifferung (Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 38 Die Terminsbestimmung wird erforderlich, wenn der Kl – insb nach einem Hinweis auf Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seiner Klage – die Anberaumung eines Termins beantragt (Köln OLGZ 89, 83, 85). Sie ist ebenfalls geboten, wenn der Kl den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nicht stellt oder zurücknimmt (hM: MüKoZPO/Prütting Rz 48; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Nach Ablauf der Frist.

Rn 6 Bei einer rechtzeitig angefochtenen Entscheidung tritt nicht schon mit dem Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels, sondern erst mit dem Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist formelle Rechtskraft ein, wenn die erforderliche Begründung (zB nach §§ 520 II 1, 551 II 2, 575 II 2) nicht rechtzeitig erfolgt (BGH NJW 92, 842). Nach Ablauf der Rechtsmittel- und Einspru...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anfechtungsrecht (AnfG).

Rn 7 Der Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung (§ 11 I 1 AnfG) in ein weggegebenes Grundstück kann im Grundbuch nicht durch Vormerkung gesichert werden, sondern nur im Wege einstweiliger Verfügung durch ein richterliches Verfügungsverbot (BGHZ 172, 360 Rz 11 = NJW 08, 376; Stuttg ZIP 10, 1089, 1090; Musielak/Voit/Huber § 916 Rz 13a). Treten richterliche Verfügungsverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 53 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 53 Brüssel Ia-VO0 Das Ursprungsgericht stellt auf Antrag eines Berechtigten die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I aus. Rn 1 Die Bescheinigung unter Verwendung des Formblatts in Anh I trägt zur Formalisierung und damit zur Erleichterung von Anerkennung und Vollstreckung bei. Berechtigt muss jeder sein, dem durch die Verordnung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und systematische Einordnung.

Rn 1 § 889 ordnet ein besonderes Verfahren der Zwangsvollstreckung an. Es betrifft Offenbarungsversicherungen nach materiellem Recht, die von prozessrechtlichen eidesstattlichen Versicherungen zu unterscheiden sind. Wenn sich der Schuldner einer eidesstattlichen Versicherung freiwillig zur Abgabe bereit erklärt, ist nach §§ 410 Nr 1, 411 I, 413 FamFG das Gericht der fG zustä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Benennung der Zeugen/Bezeichnung der übrigen Beweismittel (Nr 3).

Rn 4 Bezüglich der Zeugen gilt § 373; diese sind namentlich zu benennen. Betreffend die anderen im selbstständigen Beweisverfahren gem § 485 zulässigen Beweismittel, also insb Sachverständige, muss dieses Beweismittel nur bezeichnet werden, weil das Gericht auch im selbstständigen Beweisverfahren in der Auswahl der Person des Sachverständigen frei ist (LG Frankfurt/M IBR 11,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Antrag des Klägers.

Rn 6 Das Urt nach Abs 2 setzt den Prozessantrag des Klägers auf Erlass des Versäumnisurteils voraus. Dieser Antrag ist Grundlage dafür, dass ein Sachurteil gegen den Bekl ohne Berücksichtigung auch der dem Richter bekannten Einwendungen ergehen kann (RGZ 28, 393, 397). Ein Versäumnisurteil ist nicht zulässig, wenn der Kl nach einem Anerkenntnis des Bekl, das auch schriftsätz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift des § 246 führt die bis zum Inkrafttreten des FamFG in § 620 S 1 Nr 4, 6 ZPO aF (Unterhalt für minderjährige Kinder und Ehegatten während der Anhängigkeit einer Ehesache), § 644 ZPO aF (Unterhalt für Verwandte, Ehegatten, nichteheliche Mutter ohne gleichzeitige Anhängigkeit einer Ehesache, wohl aber eines Verfahrens in der Hauptsache), § 620 S 1 Nr 10 ZPO...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung.

Rn 3 Im Regelfall wird über den Verfügungsantrag aufgrund mündlicher Verhandlung entschieden (vgl hierzu auch Teplitzky FS Bornkamm, 2014, 1073, 1077 f; ders WRP 16, 1181, 1183). Hiervon abw eröffnet Abs 2 zwei Ausnahmen. Die erste betrifft dringende Fälle, bei denen auch eine kurzfristige Terminanberaumung nicht mehr abgewartet werden kann oder wenn der Zweck der einstweili...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufschub.

Rn 2 Auch der unbeschränkt haftende Miterbe kann Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, wenn sich der Gläubiger nicht rechtzeitig meldet, da er nach §§ 2060 Nr 1, 2061 nur anteilig für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Der Aufschub dauert bis zum Ablauf sämtlicher Rechtsmittelfristen bzw bis sämtliche Rechtsmittel dieses Verfahrens erschöpft sind. Bei bereits beantra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 22 Da mit der Klage aus § 767 nur Einwendungen erhoben werden können, welche die Rechtskraft des Urt unberührt lassen, können nur solche Umstände zum Erfolg führen, welche den rechtskräftig zuerkannten Anspruch nachträglich vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit hemmen (BGHZ 100, 211, 212; 222, 224, 225). Die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür sind vom Schuldner da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Erforderlich ist der Antrag ›eines Beteiligten‹ auf Aufhebung und Zurückverweisung einer nicht mit der Rechtsbeschwerde angegriffenen Folgesache an das OLG. Dieser kann (auch sich wenn dies aus dem Wortlaut der Vorschrift nicht unmittelbar erschließt) nach ganz überwiegender Auffassung nur von einem Ehegatten gestellt werden, weil die Vorschrift nur dem Schutz ihrer Int...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Prozessgericht kann auf Antrag anordnen, dass bis zum Erlass des Urteils über die in den §§ 767, 768 bezeichneten Einwendungen die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werde und dass Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung aufzuheben seien. 2Es setzt eine Sicherheitsleistung für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung des Vermieters.

Rn 15 Die – ggf nur faktische (Ddorf v 26.4.16, 10 U 3/16, Juris) – Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis – oder nach deren wirksamem Widerruf (LG München I ZMR 16, 451) – des Vermieters an einen Dritten stellt grds (wenn kein Fall des § 565 gegeben ist, LG Berlin GE 16, 1579) ein vertragswidriges zur fristlosen Kündigung berechtigendes Verhalten dar (LG Berlin ZK 65 DWW 22, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Säumnis des Antragsgegners (Abs 2).

Rn 7 Der Antragsgegner einer Ehesache ist vor Erlass einer gegen ihn gerichteten Säumnisentscheidung geschützt. Da gem § 113 IV Nr 3 die Vorschriften über das schriftliche Vorverfahren nicht anwendbar sind, darf ein Säumnisbeschlusses auf der Grundlage von §§ 276 I 1, II, 331 III ZPO nicht ergehen. Erscheint der Antragsgegner unentschuldigt nicht im Termin, ordnet § 130 II a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Anwendungsbereich.

Rn 12 Die Pflicht zum Erlass eines Endurteils besteht auch im Kleinverfahren nach § 495a. Im einstweiligen Rechtsschutz gilt § 300, soweit durch Urt zu entscheiden ist (§§ 922 I 1, 936, 937 II), iÜ nur, soweit auf den jeweils erforderlichen Beschl die Regeln über Urteile anwendbar sind (s Erl jeweils dort). § 300 gilt im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren (§ 46 II ArbGG) u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 34 Die Stufenklage hat mehrere Vorteile: Durch Vermeidung mehrerer Einzelprozesse Beschleunigungseffekt und Verringerung des Kostenrisikos, auch die noch unbestimmte Leistungsstufe wird rechtshängig, Eintritt der Hemmung der Verjährung auch für die Leistungsklage und die Stufenklage ist – wegen der Degression der Gebührentabelle – stets kostengünstiger als mehrere – bis z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kostengrundentscheidung (S 3).

Rn 4 Entscheidungen im Verfahren nach §§ 887, 888, 890 sollen nach S 3 stets eine Kostengrundentscheidung enthalten, und zwar entspr §§ 91–93, 95–100, 106, 107 (zur Erledigung vgl KG WuM 06, 530, 531 [KG Berlin 16.06.2006 - 8 W 15/06]; zur Kostenverteilung iE und zu Bsp Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 7). Wegen der Anwendbarkeit der §§ 91 ff kommt eine differenzierte Kostenentsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Öffentliche Bekanntmachung (Abs 2 Nr 3).

Rn 18 Gemäß § 688 II Nr 3 ist das Mahnverfahren auch dann nicht statthaft, wenn der MB durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden müsste. Das betrifft zunächst den Fall, dass schon zur Zeit des Mahnantrags die Notwendigkeit einer öffentlichen Zustellung nach § 185 Nr 1, 2 oder 3 bekannt ist. Es ist Sache des ASt, sich zu vergewissern, bevor er den Mahnantrag stellt, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. § 717 II.

Rn 19 Erweist sich die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nachträglich als ungerechtfertigt, ist dem Gläubiger nicht analog §§ 717 II, 945 Schadensersatz zu leisten (BGHZ 95, 10, 13 ff; Wieczorek/Schütze/Spohnheimer Rz 23; St/J/Münzberg Rz 21 ua; aA MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 39). Diese vom BGH zu § 771 III entwickelte Auffassung muss für sämtliche Fälle g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32007R0861 Art. 25 EuGFVO – Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen.

Gesetzestext (1) Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 13. Januar 2017 Folgendes mit,mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zuständigkeit.

Rn 6 Zuständig für den Erlass einer Einstellungsanordnung ist das Verfahrensgericht der ersten Instanz (bzw das Rechtsmittelgericht), bei dem der Abänderungsantrag nach §§ 238–240 anhängig ist bzw ein entsprechender VKH-Antrag gestellt worden ist. Bei dieser Zuständigkeit verbleibt es auch dann, wenn die Sache wegen einer sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung über den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Weitere Gerichtsgebühren, etwa für die Ernennung des Sequesters durch das Gericht der belegenen Sache, fallen nicht an. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist die Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Entscheidung durch Beschluss.

Rn 15 Ist die Beschwerde unbegründet, weil kein Verstoß gegen das Vorrang- und Beschleunigungsgebot festgestellt werden kann, wird sie durch einen zu begründenden Beschluss zurückgewiesen. Rn 16 Ist die Beschwerde demgegenüber begründet, gilt Abs 3 S 4: Das Beschwerdegericht hat die Feststellung zu treffen, dass die bisherige – unangemessen lange – Dauer des Verfahrens dem Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Entgeltliches Austauschverhältnis.

Rn 53 § 138 II verlangt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Die Vorschrift kommt daher nur bei einem Austauschverhältnis vermögensrechtlicher Art in Betracht (BGH NJW 82, 2767 [BGH 08.07.1982 - III ZR 1/81]), zB Kauf-, Darlehens-, Miet-, Dienst-oder Werkverträge. Nicht unter § 138 II fallen die Bürgschaft (BGH NJW 88, 2602 [BGH 07.06.1988 - IX...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anfechtung.

Rn 38 Der Stellung des Rechtspflegers Rechnung tragend ist grds das nach allgemeinem Verfahrensrecht vorgesehene Rechtsmittel, mithin die sofortige Beschwerde, statthaft (vgl BTDrs 13/10244, 1). Abhängig von der Höhe des Beschwerdewertes (§ 567 II) und damit vom Fehlen eines nach der ZPO statthaften Rechtsbehelfs ist jedoch die Rechtspflegererinnerung nach § 11 II RPflG die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Weiteres Verfahren des Ausgangsgerichts.

Rn 6 Nach erfolgloser Beschwerde ist vAw zu terminieren und es sind beide Parteien zu laden (s § 335 Rn 14). Bei erfolgreicher Beschwerde ist nur die erschienene Partei zu laden (Abs 1 S 2). Erscheint die zuvor säumig gewesene Partei dennoch, ist sie zur Verhandlung zuzulassen (Zweibr FamRZ 97, 506), so dass dann kein Versäumnisurteil mehr ergehen kann (aA BeckOKZPO/Toussain...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Sonstiges.

Rn 157 Für einen Ergebnisabführungsvertrag gilt § 105 IV Nr 1 iVm § 108 GNotKG (OLGR Celle 07, 455; OLGR Stuttg 08, 733 zu § 41a IV Nr 1 iVm § 41c KostO aF). Die Klage auf Eintragung in das Aktienregister, § 67 I AktG, wird mit 1/10 bis 1/4 des Aktienwertes angesetzt (OLGR Hamm 08, 688). Spruchverfahren. § 15 I 2 SpruchG gibt nach Maßgabe der Mehrforderung einen Rahmen von 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Begriff der Schutzschrift.

Rn 2 Sie ist ein vorbeugendes Verteidigungsmittel gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Legaldefinition in § 945a II). Das in die ZPO nunmehr aufgenommene Rechtsinstitut der Schutzschrift hat die Rechtspraxis im Wettbewerbsrecht entwickelt, um dem potentiellen Antragsgegner die Gewährung rechtlichen Gehörs zu ermöglichen; sie wurde aber auch...mehr

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FF 06/2023, Rechtsprechung ... / 4 Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 18/22 Die Vermutung fehlenden Verschuldens, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung unterblieben oder fehlerhaft ist, entfällt im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur dann, wenn sich das anwaltliche Mandat auf die Angelegenheit bezieht (Abgrenzung zu Senatsbeschl. v. 23.6.2010 – XII ZB 82/10, FamRZ 2010, 1425 und v. 25.11.2020 – XII ZB ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss.

Rn 3 Die an sich bestehende Pflichtteilsberechtigung ist nach § 2309 ausgeschlossen, insoweit ein näher Berechtigter den Pflichtteil verlangen kann (Alt 1). Bsp: Der verwitwete G hat einen Sohn S und einen Enkel E. G enterbt S und E. S ist vor seinem Kind E pflichtteilsberechtigt. E ist wegen des Rangverhältnisses ausgeschlossen. Ob der näher Berechtigte den Pflichtteil tats...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 S 1 hebt nochmals die Nichtanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses hervor. Seine Ausführung soll nicht durch Abänderungsanträge der Parteien gestört oder verzögert werden können (Mat II 1 306). Die mit der Novelle 1924 hinzugefügten Sätze 2–4 sollten die schon aus der Rechtsnatur des Beweisbeschlusses als prozessleitende Anordnung folgende Abänderbarkeit nicht einschränken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entscheidung.

Rn 5 Das Gericht entscheidet über den Erlass einer EA durch Endbeschl iSv § 38. Dieser enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39). Umstr ist, ob sich diese auch auf die Antragsmöglichkeiten nach §§ 52, 54 I, II zu beziehen hat (Zö/Feskorn Rz 11 mwN). In Familienstreitsachen (§ 112) besteht gem § 113 I 2 iVm § 308 I ZPO Antragsbindung u es ist gem § 116 III 2, 3 über die sofo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 2 Der Begriff der Einwendung iSv § 404 ist weit zu verstehen. Er umfasst alle rechtshindernden u rechtsvernichtenden Einwendungen sowie peremptorische u dilatorische Einreden. Zu den rechtshindernden Einwendungen gehören die aus §§ 104, 125, 134, 138. Als rechtsvernichtende Einwendung zu nennen sind insb Anfechtung, Erfüllung, Erlass, Aufrechnung – vgl aber § 406 –, Rückt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollziehung.

Rn 4 Vollziehung ist die gesetzestechnische Bezeichnung für die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Rechtsschutzanordnung (BGHZ 131, 141, 143 = NJW 96, 198). Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist unstatthaft, wenn sie nicht innerhalb der Monatsfrist der §§ 936, 929 II erfolgt (§ 929 Rn 3). Eine amtswegige Zustellung der Entscheidung reicht nicht aus; gleiches gil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, AVAG § 12 AVAG – Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch im Beschwerdeverfahren.

Gesetzestext (1) Der Verpflichtete kann mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung richtet, auch Einwendungen gegen den Anspruch selbst insoweit geltend machen, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Erlass der Entscheidung entstanden sind. (2) Mit der Beschwerde, die sich gegen die Zulassung der Zwangsvollstr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Haupturteil.

Rn 7 Die Berufungsfrist für das dem Ergänzungsurteil vorangegangene Haupturteil beginnt zunächst mit seiner Zustellung bzw Verkündung (§ 517 Rn 4 ff). Wird innerhalb der laufenden Berufungsfrist ein Ergänzungsurteil verkündet, beginnt ab diesem Zeitpunkt bzw ab der Zustellung dieses Urteils (Rn 6) die Berufungsfrist für das Haupturteil von neuem. Das gilt auch dann, wenn das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch das staatliche Gericht (Abs 3).

Rn 4 Soweit der Versuch einer Partei, einen Schiedsrichter nach § 1036 abzulehnen, iRd vereinbarten Verfahrens oder iRd nach Abs 2 gesetzlich vorgesehenen Verfahrens erfolglos bleibt und die Umstände für die Richterablehnung nicht aus anderen Gründen präkludiert sind, kann die Partei nach Abs 3 innerhalb eines Monats beim staatlichen Gericht eine Entscheidung über die Ablehn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Antragserfordernis, Form, Frist.

Rn 8 Für Entscheidungen nach Abs 1 ist ein Antrag nicht zwingend Voraussetzung. Sie kann auch vAw ergehen (LG Rostock NJW-RR 01, 442, 443). Eine Entscheidung vAw kommt immer dann in Betracht, wenn die Anordnung der sofortigen Räumung außerhalb dessen liegt, worauf sich der Schuldner einstellen muss (BVerfG NJW 99, 1387, 1389f [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]). Entscheidun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts.

Rn 28 Art V 1d UNÜ überschneidet sich tw mit Art V 1b UNÜ. Der Hauptfehler bei der Bildung des Schiedsgerichts ist die Befangenheit eines Schiedsrichters, die zu dessen Ablehnung berechtigt (vgl Art 12 II – UNCITRAL ML). Die Ablehnung muss jedoch regelmäßig innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden, nachdem die hierzu berechtigte Partei von den Ablehnungsgründe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Statthaftigkeit und Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde.

Rn 2 Das Gericht muss den Prozessantrag auf Erlass des Versäumnisurteils zurückgewiesen haben. Die Zurückweisung des Antrags auf eine Entscheidung nach Lage der Akten ist nach Abs 2 unanfechtbar. Die sofortige Beschwerde ist auch statthaft, wenn der Antrag aus anderen als den in § 335 I genannten Gründen zurückgewiesen wurde (RGZ 63, 364, 365; Hamm NJW-RR 91, 703 [OLG Hamm 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 31 Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Der Erlass einer Sicherungsanordnung hindert aber in allen Instanzen eine Gebührenermäßigung (KV 1211 aE, 1222 aE, 1223, 1232 aE). Wird die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen, fällt eine Gebühr von 66,– EUR gem KV 1812 an. Wird die Beschwerde nur teilweise verworfen oder zurückgewiesen, kann das Gericht die Gebühr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32006R1896 Art. 4 EuMVVO – Europäisches Mahnverfahren.

Gesetzestext Das Europäische Mahnverfahren gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls fällig sind. Rn 1 Die Regelungen ähneln denen in § 688 Abs 1, Abs 2 Nr 2. Ebenso wie in Art 4 Nr 2 EuVTVO (s Art 4 EuVTVO Rn 5) ist der Begriff der Fälligkeit hier aber autonom auszulegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung.

Rn 1 Der Erlass eines bloßen Vorbehaltsurteils (§ 599 I) hat nach § 600 I zur Folge, dass der Rechtsstreit im Nachverfahren anhängig (rechtshängig) bleibt. Urkundenprozess und Nachverfahren bilden ein einheitliches Verfahren. Der Prozess wird bei identischem Streitgegenstand, aber frei von den Beschränkungen des Urkundenprozesses fortgesetzt. Bei Einlegung eines Rechtsmittel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anfechtbarkeit von Versäumnisurteilen.

Rn 2 § 565 verweist auf § 514. Mit der Revision, die nicht der Zulassung bedarf (BGH NJW-RR 08, 876 [BGH 03.03.2008 - II ZR 251/06] Tz 3; vgl dazu § 543 Rn 1), anfechtbar sind entspr § 514 II 1 nur im Berufungsweg erlassene zweite Versäumnisurteile iSd § 345. Ein erstes Versäumnisurteil des Berufungsgerichts ist demgegenüber mit der Revision nicht anfechtbar (vgl den Wortlau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen:mehr