Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / X. Funktionsverlagerung – Grundregelung (§ 1 Abs. 3 Satz 9)

Literatur Andresen, Grundsätzliche Grundfreiheitskompatibilität des § 1 AStG definiert gleichzeitig Freiräume des BFH, dessen Grundfreiheitswidrigkeit über § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG hinaus festzustellen, IStR 2010, 289; Baumhoff, Verrechnungspreispolitik gegenüber ausländischen Lohnfertigern, in Kleineidam (Hrsg.), Unternehmenspolitik und internationale Besteuerung, Festschrift ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Pfändungsmöglichkeiten

Rz. 8 Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten Muster 2.3: Pfändungsmöglichkeiten _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Allgemeines Vor Erteilung eines Vollstreckungsauftrags ist zunächst zu klären, welche Maßnahmen ergriffen werden können und sollen. Bei Zahlungstiteln hängt dies davon ab, welche Informationen über das Vermögen des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Keine Geschäftsbeziehung bei von den VWG-Arbeitnehmerentsendung erfassten Entsendungen

Rz. 1985 [Autor/Stand] Aufzeichnungspflicht für Entsendungen. Im Grundsatz erfasst die Aufzeichnungspflicht nach § 90 Abs. 3 Satz 1 AO Geschäftsbeziehungen i.S. des § 1 Abs. 4, die ein Stpfl. zum Ausland mit nahe stehenden Personen i.S. des § 1 Abs. 2 unterhält.[2] Ausgehend von dem Wortlaut des § 1 Abs. 4 ist das Kriterium einer Geschäftsbeziehung erfüllt, falls die Entsend...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 15 & 1. Einstweiliger Rechtsschutz durch das Verwaltungsgericht ist bekanntlich entweder im Verfahren über die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO oder im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO möglich. Der Rechtsschutz nach §§ 80 und 80a VwGO ist vorrangig, siehe § 123 Abs. 5 VwGO. Das Wichtigste – neben der Pr...mehr

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zfs 09/2023, Kostenfestsetz... / 2 Aus den Gründen:

II. … . Die als sofortige Beschwerde gemäß § 567 ZPO auszulegende Eingabe des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Potsdam vom 28.3.2022 ist nach § 11 RPflG, §§ 104 Abs. 3 Satz 1, 567, 569 ZPO zulässig, insbesondere ist sie fristgerecht eingelegt worden und die notwendige Beschwer ist erreicht. Sie ist allerdings unbegründet. Zu Recht hat das Landgeri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Nicht verhältniswahrende Spaltung; Wertverschiebung zwischen den Anteilseignern infolge der Spaltung

Tz. 411 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Anders als bei einer verhältniswahrenden Spaltung, bei der sich die relativen Beteiligungsverhältnisse der AE der Überträaerin in den Anteilen an dem (den) übernehmenden Rechtsträger(n) fortsetzen, kommt es bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung infolge der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse zu einer Verschiebung der Beteiligungs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 1856 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendungen. Mit den Verwaltungsgrundsätzen Arbeitnehmerentsendungen v. 9.11.2001[2] ("VWG-Arbeitnehmerentsendung") hat die Finanzverwaltung erstmals in einem eigenständigen BMF-Schreiben zur Behandlung grenzüberschreitender Arbeitnehmerentsendungen zwischen verbundenen Unternehmen im Rahmen der Einkunftsabgrenzung St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.2.6 Begründung des Einspruchs und Beweismittel (Abs. 3 S. 3)

Rz. 44 § 357 Abs. 3 S. 3 AO bestimmt schließlich, dass in dem Einspruch "die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden" sollen. Auch insoweit besteht keine Verpflichtung, da der Einspruch nur durch Tatsachen und Beweismittel angereichert werden "soll", aber nicht muss. Rz. 45 Zur Begründung seines Einspruchs soll der Stpfl. Tatsachen vortrage...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 14. BMF, Schr. v. 30.7.2008 – IV A 3 - S 0223/07/10002 – DOK 2008/0411043, BStBl. I 2008, 831 (Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: 1. Einleitung Der Untersuchungsgrundsatz in § 88 Abs. 1 Satz 1 AO bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Nach § 88 Abs. 1 Satz 2 AO bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an ...mehr

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§ 13 Urheberrecht / A. Muster: Abmahnung wegen Filesharing

Rz. 1 Muster 13.1: Abmahnung wegen Filesharing Muster 13.1: Abmahnung wegen Filesharing _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihnen wird vorgeworfen, einen Film widerrechtlich über Ihren Internetanschluss über eine Internet-Tauschbörse verbreitet zu haben. Sie baten uns, die gegnerischen Schreiben zu prüfen und Ihnen mitzuteilen...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 37 & 1. Erschließungsbeiträge sind geregelt in §§ 127 bis 135 BauGB. Die Regelung der Beiträge im Einzelnen erfolgt gemäß § 132 BauGB durch die Erschließungsbeitragssatzung, abgekürzt oft EBS genannt, der jeweiligen Gemeinde. Rz. 38 & 2. Ausbaubeiträge richten sich nach den jeweiligen Kommunalabgabengesetzen der Länder, beispielsweise § 8 KAG NRW oder § 11 KAG Hess. Auch hi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zweck des § 1

a) Nationale Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz. 17 [Autor/Stand] Verrechnungspreise und Einkünfteverlagerung. Die Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen und die damit korrelierende Problematik der Bestimmung internationaler Verrechnungspreise stehen im Fokus der internationalen Finanzbehörden.[2] Die internationale Gewinnabgrenzung hat sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Tatbestandsvoraussetzungen

a) Geltendmachung des Widerspruchs von AOA und einschlägigem DBA Rz. 2895 [Autor/Stand] Form der Geltendmachung durch den Steuerpflichtigen. Zur Anwendung des § 1 Abs. 5 Satz 8 muss der Stpfl. geltend machen, dass die Regelungen der betriebsstättenbezogenen Gewinnermittlung/-abgrenzung nach dem jeweils einschlägigen DBA § 1 Abs. 5 Sätze 1–7 widersprechen. Hinsichtlich der kon...mehr

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zfs 09/2023, Keine Obliegen... / 2 Aus den Gründen: …

A. Die Feststellungsklage ist zulässig. Nach der Rspr des BGH (Urt. v. 13.4.2022 – IV ZR 60/20 – juris) kann eine auf Feststellung der Eintrittspflicht des VRs gerichteten Klage eines VNs grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen – wie hier – die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klär...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Universi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolgen

a) Außerbilanzielle Einkünftekorrektur ..., sind seine Einkünfte unbeschadet anderer Vorschriften so anzusetzen, wie sie unter den zwischen voneinander unabhängigen Dritten vereinbarten Bedingungen angefallen wären. Rz. 157 [Autor/Stand] Einkünfteerhöhung. Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1 bewirkt eine außerbilanzielle Erhöhung der Einkünfte (Nettobetrag) durch den Austausch der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Dauerhafte Nutzungsänderung (Satz 2)

2 Wird dasselbe materielle Wirtschaftsgut später auf Dauer in einer anderen Betriebsstätte genutzt, so ist es ab dem Zeitpunkt der Nutzungsänderung der anderen Betriebsstätte zuzuordnen. Rz. 3023 [Autor/Stand] Zuordnungsänderung bei dauerhafter Nutzungsänderung. Ändert sich die Nutzung eines materiellen Wirtschaftsguts "auf Dauer", so ist das Wirtschaftsgut gem. § 5 Abs. 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort. Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist grds kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen s Tz 31). Dies ergibt sich unmittelbar aus § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, nach dem der Veräußerer von einbringungsgeborenen...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einengung der Bandbreite

Rz. 962 [Autor/Stand] Ausschöpfen der "maßgebenden" Bandbreite nach der Rspr. des BFH. Der BFH hat sich zur Frage, ob eine bestehende Preis- oder Wertbandbreite einzuengen ist, bisher nicht ausdrücklich geäußert. In seinem Grundsatzurteil v. 17.10.2001[2] kam der BFH einerseits zu der Erkenntnis, dass es den richtigen Verrechnungspreis im Sinne einer mathematisch genau fixie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.5 Zuständige Behörde

Der Einspruch ist grundsätzlich bei der Behörde (meist das Finanzamt) einzulegen, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Antrag auf Erlass eines solchen abgelehnt hat. Wird der Einspruch bei einer anderen als der zuständigen Behörde eingelegt, so ist dies dann unschädlich, wenn er vor Ablauf der Einspruchsfrist der zuständigen Behörde übermittelt wird.mehr

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Verluste/Verlustabzug / 7.10.5 Feststellungsverfahren

§ 15b Abs. 4 EStG enthält zum Verlustabzug eigene Verfahrensregelungen. Nach § 15b Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG ist der nach § 15b Abs. 1 EStG nicht ausgleichbare Verlust jährlich gesondert festzustellen, wobei von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen ist. Dieser Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als sich der verrechenbare Verlust gegenü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.6 Einspruchsverzicht

Auf die Einlegung eines Einspruches kann auch verzichtet werden, allerdings erst nach Erlass eines Verwaltungsaktes (z. B. Steuer- oder Haftungsbescheid). Bei Steueranmeldungen kann der Verzicht jedoch bereits mit Abgabe der Anmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird. Durch den Verzicht wird der Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.4 Nutzungsdauer weiterer immaterieller Wirtschaftsgüter

Aufgrund der Schwierigkeiten, die mit der Schätzung der Nutzungsdauer von immateriellen Wirtschaftsgütern verbunden sind, und der Gefahr, dass sich die Nutzungsmöglichkeit schnell verflüchtigen kann, werden in der Literatur Vorschläge unterbreitet, die Abschreibungsdauer generell auf maximal 5 Jahre zu begrenzen.[1] Einen Anhaltspunkt für die Abschreibung von weiteren immater...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Erlass

Rz. 101 Wie eingangs erläutert hemmt der Erlass des Bußgeldbescheides die Verfolgungsverjährung, sofern er innerhalb von zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten die Zustellung selbst gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG. Entscheidend ist also, wann der Bescheid erlassen worden ist; wann er dem Betroffenen tatsächlich zugeht, ist nachrangig. Rz. 102 Aus § 33 Abs. 2 OWiG kann geschlossen...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / d) Erlass des Bußgeldbescheids, § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG

Rz. 49 Der Bußgeldbescheid hemmt die Verjährung, sofern er innerhalb der Frist erlassen und binnen zwei Wochen zugestellt worden ist, ansonsten tritt die Hemmung mit der Zustellung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ein. Achtung! Gemäß § 26 Abs. 3 StVG verlängert sich die Frist der Verfolgungsverjährung um weitere sechs Monate, wenn der Bußgeldbescheid ergangen ist. Voraussetzung ist...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / II. Tabelle

Dieser Beitrag soll einen Leitfaden geben zur Überprüfung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der Richtlinien der Bundesländer. Solange keine einheitliche Vorgehensweise durchgesetzt ist, muss sich der Verteidiger je nach Ort der Messung mit den formalen Regelungen in diesem Bundesland genauso auseinandersetzen, wie mit der Frage der Fotoqualität und den technischen H...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VII. Bußgeldbescheid

Rz. 91 Der Bußgeldbescheid stellt letztlich die Grundlage der Verteidigung in Bußgeldsachen dar. Wurde im Ermittlungsverfahren bislang alles dafür getan, um den Erlass des Bescheides zu vermeiden, geht es nunmehr darum, ihn zu Fall zu bringen. 1. Wirksamkeit des Bescheids Rz. 92 Der Bußgeldbescheid hat die in § 66 OWiG wesentlichen Angaben zu beinhalten sowie eine Kostenentsch...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / C. Verwaltungsverfahren

Rz. 12 Wer, wann, was? – Im Verwaltungsverfahren wird der Mandant regelmäßig mit dem ersten behördlichen Schreiben Kenntnis vom Tatvorwurf erhalten und hierauf einen Anwalt kontaktieren. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides ist der Betroffene anzuhören. Sofern die Behörde den Fahrer noch nicht ermitteln konnte, wird vorab ein Zeugenfragebogen versandt. Andernfalls erhält der B...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / IV. Fahrtenbuchauflage

Rz. 218 Einem Fahrzeughalter kann gem. § 31a StVZO durch die zuständige Verwaltungsbehörde die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder nach einer Verkehrsstraftat nicht möglich ist. Dies gilt auch, wenn ein Amtsgericht den Betroffenen wegen fehlender Überzeugung von der Täterschaft frei...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Wirksamkeit des Bescheids

Rz. 92 Der Bußgeldbescheid hat die in § 66 OWiG wesentlichen Angaben zu beinhalten sowie eine Kostenentscheidung gem. § 105 OWiG i.V.m. § 464 Abs. 1 StPO. Hierdurch soll der Betroffene über den Tatvorwurf informiert werden und der Verfahrensgegenstand soll in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht abgegrenzt werden.[197] Außerdem stellt der Bescheid den Vollstreck...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 5. Vollstreckung des Fahrverbotes

Rz. 212 Eine Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung jederzeit möglich, auch innerhalb der Hauptverhandlung. Hier bedarf es gem. § 75 Abs. 2 OWiG keiner Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wenn diese an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat. Probleme gibt es allerdings, wenn das Gericht das Verfahren aussetzt und so Gelegenheit gibt, i...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / B. Opportunitätsprinzip

Rz. 2 Vorweg ist auf den Grundsatz der Opportunität hinzuweisen, da dieser das gesamte Bußgeldverfahren als roter Faden durchwirkt. Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat eine Erziehungs- und keine Bestrafungsfunktion.[2] Ordnungswidrigkeiten tragen nämlich im Verhältnis zu Straftaten einen niedrigeren Unrechtsgehalt in sich und gefährden die Rechtsordnung weniger. Im Einzelfall ...mehr

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Anhang: Die Richtlinien der... / I. Einführung

Bei den in der Praxis verwendeten Messgeräten zur Geschwindigkeitsüberwachung handelt es sich i.d.R. um standardisierte Messverfahren, bei denen es für den Verteidiger schwierig ist, den Nachweis eines tatsächlich vorliegenden Messfehlers zu führen.[2] Auch wenn es zwischenzeitlich aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[3] zum Recht auf ein faires...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erlass von Lohnsteuer

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zum Erlass von Steuern vgl § 227 AO, > Billigkeit Rz 13 ff. Zur Zuständigkeit und den Betragsgrenzen vgl gleichlautende Ländererlasse vom 05.07.2023. Zum Erlass nach § 34c Abs 5 EStG > Auslandstätigkeitserlass Rz 15 ff, 50 ff, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 45, > Verjährung von Steueransprüchen Rz 38.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vertrauensschutz bei rechtswidrigen Verwaltungsanweisungen

Leitsatz § 176 Abs. 2 AO gewährt keinen Änderungsschutz, wenn der BFH eine dort bezeichnete Verwaltungsvorschrift erst nach dem Erlass des angefochtenen Änderungsbescheids als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeichnet. Normenkette § 176 Abs. 2 AO, § 4 Nr. 12, § 9 UStG, Art. 135 Abs. 1 Buchst. l, Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis erlöschen nach § 47 AO insbesondere durch Zahlung (> Abführung der Lohnsteuer), > Aufrechnung, Erlass (> Billigkeit Rz 13 ff) und > Verjährung von Steueransprüchen. Im Vollstreckungsverfahren (> Abführung der Lohnsteuer Rz 12) gilt bei Pfändung von Geld die Wegnahme als Zahlung des Vollstreckungsschu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ermessensermächtigung

Rz. 14 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Der Gesetzgeber ermächtigt die Verwaltung nicht nur zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern überträgt ihr zum Teil auch Kompetenzen bei der Auswahl von Rechtsfolgen eines gesetzlichen Tatbestandes. > Ermessen Rz 10 ff. Zu einer solchen Ermessensermächtigung gehört zB die Regelung in § 34c Abs 5 EStG, wonach die FinBeh die auf ausländische...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Materielle Hinweise

Rz. 170 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Auch für die Anwendung des § 33a EStG bei im Ausland lebenden Verwandten gelten die > Rz 50–165. Ob der Stpfl gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, bestimmt sich nach inländischen Maßstäben (§ 33a Abs 1 Satz 6 HS 2 EStG). Es sind zudem Besonderheiten zu beachten, zu denen die FinVerw mit BMF vom 06.04.2022, BStBl 2022 I, 623 Stellung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Verordnungs-Ermächtigung

Rz. 8 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Im öffentlichen Recht ist Art 80 GG als Ermächtigungsnorm von besonderer Bedeutung. Nach Art 80 Abs 1 GG können durch Gesetz die Bundesregierung, ein Bundesminister oder die Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen. Dabei müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung im Gesetz bestimmt werden und in der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die sachliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich, soweit in der AO und anderen Gesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung – FVG – (§ 16 AO, AEAO zu § 16). Dieses überträgt grundsätzlich den Finanzämtern als örtlichen Landesfinanzbehörden ua die Verwaltung der ESt einschließlich LSt (§ 17 Abs 2 F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Zustimmung des Berechtigten

Rz. 34 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das Realsplitting ist von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig (§ 10 Abs 1a Nr 1 EStG), weil die Unterhaltsleistungen bei ihm in dem Umfang, in dem sie beim Verpflichteten als SA abgezogen werden, als > Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 1a EStG besteuert werden (> Rz 43). Die Zustimmung darf nicht an eine > Bedingung geknüpft werd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Hinweise zur Rechtssystematik und zur Verfassungsmäßigkeit

Rz. 3 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zu den Grundentscheidungen des deutschen Steuerrechts gehört es, die steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre nicht erst "am Werkstor" beginnen zu lassen (vgl BVerfG vom 04.12.2002 – 2 BvR 400/98 – 2 BvR 1735/00, BStBl 2003 II, 534; vgl Wolf/Schäfer, DB 2003, 2402). Ebenso geht auch der BFH bisher davon aus, dass die berufliche Sphäre bereits ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.3 Meldeversäumnis

Rz. 508 Ein Meldeversäumnis kann unter verschiedenen Aspekten vorliegen. Die Meldepflicht ist eine persönliche Obliegenheit, d. h. der Arbeitsuchende bzw. Arbeitslose kann sich nicht vertreten lassen, sondern muss den Meldetermin persönlich wahrnehmen. Tut er das nicht, liegt ein Meldeversäumnis i. S. v. Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 i. V. m. § 309 vor. Auch mit einer telefonischen Me...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 62 Satz 1 EStG

Rz. 15 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht zum stpfl > Arbeitslohn gehören Beiträge für die Zukunftssicherung, wenn sie der ArbG leistet, verpflichtet ist. Diese Verpflichtung beruht in den mei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.3 Sperrzeit bei unzureichenden Eigenbemühungen

Rz. 436 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 definiert den Tatbestand für eine Sperrzeit wegen unzureichender Eigenbemühungen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose trotz Belehrung über die Rechtsfolgen die von der Agentur für Arbeit geforderten konkreten und zumutbaren Eigenbemühungen nicht nachweist. Die Regelung bezieht sich auf § 138 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2. Dort werden die Anfo...mehr