Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.7.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung des Erbbaurechts in den Rz. 65 – 76 und die Bewertung des Erbbaugrundstücks in den Rz. 77 – 84 ab. a) Bewertung des Erbbaurechts Ab 2023 wird die Bewertung in Erbbaurechtsfällen in Anlehnung an die Regelungen nach...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.8.2 Rechtslage ab 2023

Ab 2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes aufgrund des Jahressteuergesetz 2022 zu beachten. Die gleichlautenden Erlasse v. 20.3.2023[1] handeln die Bewertung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden in den Rz. 86 – 97 ab. In den Rz. 98 – 103 wird die Bewertung des belasteten Grundstücks behandelt. In Zeile 132 ist anzugeben, ob es sich um Grund und Boden mit fremdem Ge...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Junge Finanzmittel sind nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG der positive Saldo aus der Einlage und der Entnahme von Finanzmitteln innerhalb von zwei Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt. Wie im Bereich des jungen Verwaltungsvermögens soll nach dem Erlass auch bei der Ermittlung junger Finanzmittel die betriebsbezogene Betrachtungsweise anzuwenden und auf jeder Beteiligungs...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / a) Der Erlass v. 13.10.2022

Die Obersten Finanzbehörden Länder haben zwischenzeitlichen mit gleichlautenden Erlassen v. 13.10.2022 erstmals zur Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln in Zusammenhang mit Umwandlungen Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 = ErbStB 2023, 37 [Günther]; dazu Korezkij, DStR 2022, ...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / 4. Fazit

Die gleichlautenden Erlasse v. 13.11.2022 müssen bei der Planung vorweggenommener Erbfolgen frühzeitig berücksichtigt werden. Beraterhinweis Dies muss mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Stichtag geschehen. Da junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel ohne Verschonung der Erbschaft/Schenkungsteuer unterliegen, sollten dies weitestgehend vermieden oder reduziert we...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse zur erbschaftsteuerlichen Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln bei Umwandlungsvorgängen (ErbStB 2023, Heft 9, S. 268)

Dr. Rüdiger Werner[*] Sog. junge Verwaltungsvermögen bzw. sog. junge Finanzmittel werden von den erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nach den §§ 13a, 13b ErbStG nicht erfasst. Junges Verwaltungsvermögen liegt nach § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG vor, wenn dieses Vermögen dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer weniger als zwei Jahre zugerechnet werden kann. Nach den g...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / 3. Entstehung junger Finanzmittel durch Umwandlungsvorgänge

a) Der Erlass v. 13.10.2022 Junge Finanzmittel sind nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 2 ErbStG der positive Saldo aus der Einlage und der Entnahme von Finanzmitteln innerhalb von zwei Jahren vor dem Besteuerungszeitpunkt. Wie im Bereich des jungen Verwaltungsvermögens soll nach dem Erlass auch bei der Ermittlung junger Finanzmittel die betriebsbezogene Betrachtungsweise anzuwenden...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / 2. Entstehung jungen Verwaltungsvermögens durch Umwandlungsvorgänge

a) Der Erlass v. 13.10.2022 Die Obersten Finanzbehörden Länder haben zwischenzeitlichen mit gleichlautenden Erlassen v. 13.10.2022 erstmals zur Behandlung von jungem Verwaltungsvermögen und jungen Finanzmitteln in Zusammenhang mit Umwandlungen Stellung genommen (Oberste Finanzbehörden der Länder, Erlass v. 13.10.2022 – S 3812b, BStBl. I 2022, 1517 = ErbStB 2023, 37 [Günther];...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / b) Stellungnahme

Die Begründung von jungen Finanzmitteln durch Umwandlungsvorgänge widerspricht zunächst der grundsätzlich maßgeblichen ertragsteuerlichen Sichtweise, nach der es in derartigen Fällen um tauschähnliche Vorgänge und daher aber gerade nicht um Einlagen handelt. Insbesondere im Fall von Aufwärtsverschmelzungen scheint die Erfassung solcher Einlagen problematisch (Weisheit, ZEV 2...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / [Ohne Titel]

Dr. Rüdiger Werner[*] Sog. junge Verwaltungsvermögen bzw. sog. junge Finanzmittel werden von den erbschaftsteuerlichen Begünstigungen nach den §§ 13a, 13b ErbStG nicht erfasst. Junges Verwaltungsvermögen liegt nach § 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG vor, wenn dieses Vermögen dem Betrieb im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer weniger als zwei Jahre zugerechnet werden kann. Nach den gl...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / b) Stellungnahme

Die Adaption der Rspr. des BFH durch die Finanzverwaltung erscheint problematisch. Die vorstehend angeführten Urteile des BFH betrafen die Streitjahre 2007 und 2010 bis 2012 und damit einen Zeitraum, in dem § 13b ErbStG a.F. nach dem Urteil des BVerfG v. 17.12.2014 (BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, ZEV 2015, 19 = FR 2015, 160; s. dazu auch M. Söffing/Thonemann-Micker, Erb...mehr

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Die gleichlautenden Erlasse... / 1. Einleitung

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13a ErbStG genannte begünstigte Vermögen. So bleibt das Vermögen unter weiteren Voraussetzungen gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG i.V.m. § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG mithilfe eines sog. Verschonungsabschlag zu 85 % oder unter Einhaltung strengerer Anforderungen gem. § 13a Abs. 10 ErbStG s...mehr

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Sachbezüge-ABC / Führerschein

Die Übernahme der Kosten für den Pkw-Führerschein ist i. d. R. geldwerter Vorteil; anders dann, wenn ausnahmsweise eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu bejahen ist, wie z. B. bei Polizeibeamten[1] und Feuerwehrleuten.[2] Die Übernahme der Aufwendungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B im Rahmen der Straßenwärterausbildung sowie der Klasse C 1/C von Feu...mehr

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Sachbezüge-ABC / Freiflüge/Freikarten

Der Wert der von Luftverkehrsgesellschaften und Reisebüros ihren Beschäftigten gewährten Freiflüge und verbilligten Flüge ist von der Verwaltung bis 2021 gem. § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG durch Erlass festgesetzt, falls nicht die Bewertung nach § 8 Abs. 3 EStG gewählt wird.[1] Für die Jahre 2022 bis 2024 wurden die unveränderten Werte weiter fortgeschrieben.[2] Zur Privatnutzung v...mehr

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Sachbezüge-ABC / Rundfunk- und Fernsehgeräte/Videorekorder

Überlässt der Arbeitgeber (TELEKOM, Rundfunkanstalten usw.) oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter dem Arbeitnehmer Rundfunk-, Fernseh- oder Videogeräte unentgeltlich zur privaten Nutzung, ist der darin liegende Sachbezug mit dem Betrag zu bewerten, der dem Arbeitnehmer für die Nutzung eigener Geräte des gleichen Typs an Aufwendungen entstanden wäre. Als monatlich...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / V. Fazit

Bundesrechtlich ist geregelt, wessen Gutachten als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts dienen können (§ 198 Abs. 2 BewG). Die hessischen Ortsgerichte zählen nicht dazu. Das BewG und die Erlasse v. 7.12.2022 – S 3229 (BStBl. I 2022, 1671 = ErbStB 2023, 78 [Günther]) sind u.E. insoweit eindeutig. Dies ändert sich ab dem 1.1.2024 u.E. nicht. Die Ortsgerichte werden durch die...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gebührenerlass

Der Gebührenerlass für Standesangehörige und Standesorganisationen der Notare führt bei den begünstigten Arbeitnehmern der Notare zu einem geldwerten Vorteil und damit zu Arbeitslohn. Bei den Arbeitnehmern von Notarkassen liegt hingegen Arbeitslohn von dritter Seite vor. Bei den Arbeitnehmern der Notare kann dabei der sog. Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a. berücksichtigt...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / Zusammenfassung

Überblick Seit jeher erfreuen sich Sachzuwendungen, die im Wirtschaftsleben zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden, der uneingeschränkten Aufmerksamkeit des Fiskus. Bereits 1996 regelte ein bundeseinheitlicher Erlass (BMF, Schreiben v. 14.10.1996, IV B 2 – S 2143 – 23/96, BStBl 1996 I S. 1192) die steuerliche Behandlung sog. Incentive-Reisen, die von Unternehmen gewähr...mehr

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Sachbezüge-ABC / Geschenklos

Verschafft der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mit der Schenkung eines Geschenkloses die Teilnahme an einer Lotterie, die von einem fremden Dritten durchgeführt wird, liegt in dieser Schenkung selbst ein geldwerter Vorteil. Dabei handelt es sich um einen Sachbezug, der gem. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben kann. Ein etwaiger Lotteriegew...mehr

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Sachbezüge-ABC / Parkplätze auf dem Betriebsgelände

Vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Parkplätze/Stellplätze sind generell nicht zu besteuern.[1] Allerdings erkennt die Finanzverwaltung einen Gehaltsverzicht zugunsten einer Parkplatzüberlassung für die Privatfahrzeuge der Arbeitnehmer in einem Parkhaus in der Nähe des Arbeitsplatzes (auch ohne individuelle Zuordnung) lohnsteuerlich nicht an (keine Mind...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gemeinschaftsunterkünfte

Die unentgeltliche Gestellung einer Unterkunft einschließlich Heizung und Beleuchtung ist lohnsteuerlich wie folgt zu bewerten: – bei Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesgrenzschutzes[1] – bei Angehörigen der Bundespolizei:mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / b) Bestellung von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle

Aus dem Gesetzeswortlaut des § 198 Abs. 2 BewG ergibt sich: Gutachtenerstatter muss eine von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle als Sachverständiger bzw. Gutachter bestellte Person sein. Gutachtenerstatter kann daher nicht die staatliche oder staatlich anerkannte Stelle selbst sein. Die materiell-rechtliche Grundlage für das Bestellungswesen von Sachverständi...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.2 Pauschalierung bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer

§ 37b Abs. 1 EStG beinhaltet die Pauschalierungsmöglichkeit bei Sachzuwendungen an Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde sowie deren Arbeitnehmer). Nichtarbeitnehmer i. d. S. sind auch Aufsichtsräte von Kapitalgesellschaften sowie Verwaltungsratsmitglieder und sonstige Organmitglieder von Vereinen und Verbänden. Zuwendungen an Familienangehö...mehr

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Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren gemäß § 29b AO

Leitsatz 1. § 29b der Abgabenordnung (AO) legitimiert die Finanzbehörde, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende Maßnahmen personenbezogene Daten zu verarbeiten. 2. § 29b AO genügt den Vorgaben des Art. 6 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung und verletzt nicht das unionsrechtliche Normwiederholungsverbot. 3. § 29b AO verst...mehr

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Sachbezüge-ABC / Versicherungsprämien

Seit 2014 behandelte die Finanzverwaltung[1] – auch wenn der Arbeitgeber selbst Versicherungsnehmer war – die vom Arbeitgeber geschuldeten und gezahlten Versicherungsbeiträge i. d. R. als Barlohn und lehnte die Anwendung der 50-EUR-Freigrenze generell ab.[2] Inzwischen hat der BFH in 2 Grundsatzurteilen, denen die Finanzverwaltung folgt, für Klarheit gesorgt.[3] Danach gilt F...mehr

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Sachbezüge-ABC / Zinsersparnisse

Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz, erlangt der Arbeitnehmer keinen lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil.[1] Die Finanzverwaltung[2] verfährt – falls die Darlehensgewährung nicht zur Produktpalette des Arbeitgebers gehört (hier gilt der Rabatt-Freibetrag von 1.080 EUR p. a.) – wie folgt: Bei Arbeitgeberdarlehen bemisst si...mehr

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Sachbezüge-ABC / Kundenbindungsprogramme/Miles and More

Fluggesellschaften, Hotelketten usw. bieten "Vielfliegern" und "Vielübernachtern" Bonusprogramme: Bei einer bestimmten Zahl gutgeschriebener Flugmeilen oder Übernachtungen stehen dem Kunden Freiflüge und Freiübernachtungen zu. Werden betrieblich erflogene Meilen auch betrieblich verwandt, tritt keine Steuerpflicht ein. Soweit diese Bonusprogramme den Arbeitnehmern zur privat...mehr

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Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

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Sachbezüge-ABC / BahnCard

Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Aufwendungen für eine zu Auswärtstätigkeiten benutzte BahnCard steuerfrei ersetzen. Wird die BahnCard vom Arbeitnehmer auch privat genutzt, liegt wegen des ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil vor. Dieses liegt vor, wenn nach der Prognose zum Zeitpunkt der Hingabe...mehr

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Sachbezüge / 2.5.7 Abgabe von Essen aus besonderem Anlass – Arbeitsessen

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, gehören als sog. Aufmerksamkeiten nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Mahlzeiten, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ­anlässlich oder während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, z. B. während einer betrieblichen Besprechung ode...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gesellschaftsanteile

An Arbeitnehmer überlassene Gesellschaftsanteile sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn sie im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis überlassen werden.[1] Als Wert der Vermögensbeteiligung ist bei Gesellschaftsanteilen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und d bis l sowie Abs. 2 bis 5 5. VermBG der gemeine Wert[2] anzusetzen.[3] Die Anwendung der Sa...mehr

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Schätzungen von Ortsgericht... / 2. Gutachtenerstattung

Zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Vorlage eines Gutachtens erforderlich. Das Gutachten ist auf Grundlage der ImmoWertV zu erstatten (§ 198 Abs. 1 Satz 2 BewG i.V.m. § 199 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 ImmoWertV). Zur Ordnungsmäßigkeit eines Gutachtens gehören methodische Qualität und eine zutreffende Erhebung und Begutachtung der Begutachtungsgrundlage (Erlasse v...mehr

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Sachbezüge-ABC / Eintrittskarten

Die Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen stellt i. d. R. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar; anders dann, wenn eine Veranstaltung einer Kunden- oder Zielgruppe (z. B. Ärzteball durch Pharmareferenten) besucht wird und der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zur Kundenpflege teilnimmt. Der Abschlag von 4 % und die 50-EUR-Frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Ausgaben beim Auftraggeber

Lässt der Unternehmer z.B. Reparaturen an beweglichem Gegenständen des Betriebsvermögens durchführen, liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Lässt der Auftraggeber als Privatperson aufgrund von Werkverträgen z. B. Reparaturen im Haushalt oder an seiner (Mietwohnung oder eigengenutzte Eigentums-) Wohnung durchführen (z. B. Austausch von Bodenbelägen, Türen und Fenste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

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Werkvertrag / 1 Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist der Unterneh...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Muster 2.8: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid Muster 2.8: Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Grundsätzliches Wenn der Schuldner auch nach wiederholter – ggf. anwaltlicher – Mahnung eine Geldforderung nicht erfüllt, steht dem Gläubiger neben dem Klageverfahren auch das einfachere ...mehr

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§ 13 Urheberrecht / I. Muster: Belehrung über Schutzschrift

Rz. 7 Muster 13.6: Belehrung über Schutzschrift Muster 13.6: Belehrung über Schutzschrift _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, die Gegenseite hat außergerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht und Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Da die Forderungen der Gegenseite außergericht...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausgangspunkt für den sog. Mobilien-Vollamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2 – S 2170–31/71, BStBl. I 1970, S. 264) bildet, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27), das Grundsatzurteil des BFH vom 26.01.1970 (IV R 144/66, BStBl. II 1970, S. 264), dessen unbestimmte Rechtsbegriffe durch den Erlass für die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.3 Einspruchseinlegung bei Grundlagenbescheiden (Abs. 2 S. 2)

Rz. 57 § 357 Abs. 2 S. 2 AO bestimmt, dass ein Einspruch, der sich gegen die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen oder gegen die Festsetzung eines Steuermessbetrags richtet, auch bei der zur Erteilung des Steuerbescheids zuständigen Behörde angebracht werden kann. Rz. 58 Der Einspruch kann also sowohl nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO bei der Finanzbehörde eingelegt werden, die de...mehr

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FF 09/2023, Einstweilige An... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerdeführerin ist die Mutter von zwei 2012 und 2016 geborenen Kindern, die aus der Ehe mit dem Vater hervorgegangen sind. Seit der Trennung der Eltern Anfang 2020 gab und gibt es eine Vielzahl von umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren. [2] 1. In früheren familiengerichtlichen Verfahren waren zum Sorgerecht, insbesondere zum Teilbereich der Aufenthalt...mehr

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§ 13 Urheberrecht / D. Muster: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung

Rz. 4 Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Si...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Immobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der zweite, von der Finanzverwaltung am 21.03.1972 veröffentlichte, Erlass zu Leasingfragen betrifft Vollamortisationsverträge über unbewegliche WG (vgl. BMF, Schreiben vom 21.03.1972, F/IV B 2 – S 2170–11/72, BStBl. I 1972, S. 188). Hinsichtlich der Begriffsabgrenzung "Finanzierungsleasing" wird darin auf den Mobilien-Vollamortisationserlass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.2 Regelmäßige Einlegungsbehörde (Abs. 2 S. 1)

Rz. 55 Nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO ist der Einspruch bei der Behörde anzubringen, deren Verwaltungsakt angefochten wird oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt worden ist. Letzteres gilt in dem Fall, dass die Finanzbehörde den beantragten Verwaltungsakt nicht erlassen hat und deshalb nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO ein Untätigkeitseinspruch eingelegt werden...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

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AGS 09/2023, Vom Strafbefeh... / V. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. hat das AG seine Auffassung überzeugend begründet. Die Frage der Kostentragungspflicht ist keine Rechtsfolge der Tat, die durch den Erlass des Strafbefehls geahndet werden soll. 2. I.Ü.: Das AG weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen für die Staatsanwaltschaft gem. § 464 Abs. 3 S. 1 Hs. 2 StPO unanfechtbar ist, weil ihr – j...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.1 Einlegungsbehörde und Entscheidungsbehörde

Rz. 52 § 357 Abs. 2 AO bestimmt die Behörde, bei der der Einspruch gegen einen Verwaltungsakt einzulegen ist (Einlegungsbehörde). Die Einlegungsbehörde ist nicht immer auch diejenige, die letztlich nach § 367 Abs. 1 AO über den Einspruch entscheidet (Entscheidungsbehörde). So wechselt nach § 367 Abs. 1 S. 2 AO im Falle eines Zuständigkeitswechsels nach Erlass des Verwaltungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Offerhaus, Möglichkeiten steuerfreier Zuwendungen von ArbG an ihre ArbN, INF 1980, 97, 112; Horlemann, § 3 Nr 68 EStG: Zinsersparnis bei ArbG-Darlehn, DStR 1987, 579; Alte, Zinslose ArbG-Darlehn – unzulässige Rückwirkung des § 3 Nr 68 EStG auf sog Altfälle?, DB 1987, 1508; von Bornhaupt, Zehn Jahre Rspr des VI. Senats des BFH zu stpfl Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit,...mehr

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AGS 09/2023, Keine Kostenfe... / III. Bedeutung für die Praxis

Das BAG hat zu Recht die Auffassung vertreten, dass der Erlass der beiden Teilkostenentscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 9.10.2018 und 20.12.2018 unzulässig war. In Rspr. und Lit. ist jedoch umstritten, welche Rechtsfolgen in einem solchen Fall für das Kostenfestsetzungsverfahren auftreten. 1. Auslegung der Kostenentscheidung Zweifelhafte, mehrdeutige oder missverstän...mehr