Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.2.2 Widerruf begünstigender Verwaltungsakte

Ein rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakt darf nur widerrufen werden, wenn eine der Voraussetzungen des § 131 Abs. 2 AO erfüllt ist: Der Widerruf ist im Gesetz oder im Verwaltungsakt vorbehalten, z. B. im Stundungsbescheid, Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung.[1] Der Verwaltungsakt, z. B. Stundungsbescheid, enthält eine Auflage, die der Steuerpflichtige nicht (in...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 1.1 Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte

Rechtswidrige Verwaltungsakte können nach Abs. 1 des § 130 AO mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit (also rückwirkend) ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er im Zeitpunkt seines Erlasses ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, ermessensfehlerhaft ist oder eine Rechtsgrundlage übe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.4 Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

Schreib- und Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten des Steuerpflichtigen waren bislang nur dann nach § 129 AO korrigierbar, wenn die Finanzbehörde den Fehler erkennen konnte und sich diesen somit zu Eigen machte. War Letzteres – wegen Fehlens ergänzender Unterlagen oder Berechnungen, vor allem bei elektronischer Erklärungsabgabe – nicht der Fall, blieb dem Ste...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 8.1 Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen

Persönliche Billigkeitsgründe nimmt die Finanzverwaltung i. d. R. in folgenden Fällen an[1]: bei plötzlicher Erkrankung des Steuerpflichtigen, wenn er selbst dadurch an der pünktlichen Zahlung gehindert war und es ihm seit seiner Erkrankung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht möglich war, einen Vertreter mit der Zahlung zu beauftragen, bei einem bisher pünktlich zahlenden S...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 2.1 Vorverfahren

Anfechtungs- und Verpflichtungsklage setzen grundsätzlich die vorherige Durchführung des Einspruchsverfahrens als Vorverfahren voraus.[1] Der Kläger muss somit zunächst Einspruch einlegen und kann erst nach Ergehen einer sein Begehren ganz oder teilweise zurückweisenden Einspruchsentscheidung Klage erheben. Ausnahmen hiervon bieten die Sprungklage und die Untätigkeitsklage, ...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen gestaltet sich deswegen schwierig, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steu...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

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Klage: Schwerpunkt des Fina... / 1.2 Verpflichtungsklage

Die Verpflichtungsklage ist gerichtet auf den Erlass eines vom FA abgelehnten Bescheids, z. B. bei einer ganz oder teilweisen Ablehnung einer Vorläufigkeitserklärung[1], Stundung oder eines Billigkeitserlasses oder auch bei der Ablehnung des FA aus verfahrensrechtlichen Gründen, im LSt-Verfahren einen Freibetrag einzutragen[2], oder bei Ablehnung der Investitionszulage aus f...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 2 Bindungswirkung

An die in einem Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen ist das für den Erlass des Folgebescheids (z. B. ESt-Bescheid) zuständige Finanzamt gem. § 182 Abs. 1 AO gebunden. Dabei ist zwischen der zeitlichen und sachlichen Bindungswirkung zu unterscheiden. Die Bindungswirkung gilt selbst dann, wenn der Grundlagenbescheid noch nicht unanfechtbar bzw. diesbezüglich ein Einsp...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 3 Verfahren

Für die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen sind gem. § 181 Abs. 1 AO die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sinngemäß anzuwenden. Es findet ein eigenständiges Ermittlungsverfahren nach §§ 85ff. AO statt, wobei die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung besteht. In den Fällen der einheitlichen und gesonderten Feststellung ist jeder Fest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 8 Billigkeitserlass von Säumniszuschlägen

Die Erhebung entstandener Säumniszuschläge kann nach § 227 AO aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig sein. Soweit das Finanzamt für den Billigkeitserlass zuständig ist, obliegt die Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen dem Kassenleiter. Ein Erlassantrag ist daher an die zuständige Finanzkasse zu stellen. 8.1 Erlass aus persönlichen Billigkeitsgründen Pe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 1.3 Höhe des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, der auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abzurunden ist. Die Säumnis beginnt mit Ablauf des Fälligkeitstags. Praxis-Beispiel Berechnung der Säumniszuschläge Eine Steuerschuld wird am 15.1. fällig und am 20.12. entrichtet. Die Säumnis besteht 11 volle Monate und 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 5 Säumniszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. A. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entstehung und Erhebung von... / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben[1] werden.[2] Das Entstehen von Säumniszuschlägen setzt ein Verschulde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.5.1 Anlage U – Sonderausgaben – Realsplitting

Wer an seinen geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehepartner Unterhalt bezahlt, kann diese Zahlungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen (begrenztes Realsplitting gem. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), soweit der Unterhaltsempfänger zustimmt.[1] Was Unterhaltszahlungen im steuerlichen Sinn sind Unterhaltsleistungen im steuerlichen Sinne sind alle Zuwendungen, die ohne ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 21.5 Rückzahlung von Kindergeld

Wird eine Kindergeld-Festsetzung aufgehoben, ist das gezahlte Kindergeld vom Leistungsempfänger gem. § 37 Abs. 2 AO an die Familienkasse zu erstatten. Der rechtliche Grund für die erfolgte Kindergeld-Zahlung fiel nämlich durch die Aufhebung der Kindergeld-Festsetzung weg. Zum Begriff des Leistungsempfängers i. S. v. § 37 Abs. 2 AO entschied der BFH.[2] Danach ist ein Dritter ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.2 Unbillige Härte

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt in Betracht, wenn bei sofortiger Vollziehung dem Betroffenen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Realisierung des Bescheids hinausgehen, indem sie vom Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern, dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld / 21 Festsetzung und Zahlung des Kindergelds nach § 70 Abs. 1 EStG

Da das Kindergeld eine Steuervergütung ist[1], sind nach § 155 Abs. 6 AO für die Kindergeld-Festsetzung die für die Steuerfestsetzung geltenden Vorschriften sinngemäß anzuwenden. Das Kindergeld wird von den Familienkassen nach § 70 Abs. 1 EStG stets durch Bescheid festgesetzt.[2] Damit ist auch in folgenden Fällen ein schriftlicher Kindergeldbescheid zu erteilen bei Kindergeld-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / Zusammenfassung

Überblick Nach dem Prinzip der verfahrensrechtlichen Einheit bildet die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen grundsätzlich einen unselbstständigen Teil des Steuerbescheids. Daher sind die einzelnen Besteuerungsgrundlagen nicht selbstständig mit dem Einspruch anfechtbar, sondern immer nur der Steuerbescheid als solcher. Dieses Prinzip erleidet eine wichtige Ausnahme, und zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuerabzug / 3 Stundung und Erlass der Lohnsteuer

Die Pflicht des Arbeitgebers, bei der Lohnzahlung Lohnsteuer einzubehalten, kann nicht durch eine Stundung aufgehoben werden.[1] Lohnsteuer, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einbehalten worden ist, darf auch nicht zugunsten des Arbeitgebers erlassen werden, weil es sich nicht um eigene Mittel des Arbeitgebers, sondern um Mittel des Arbeitnehmers handelt. Eine gleichwohl u...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Gebäudesanierung

Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen[1] bei Gesundheitsgefährdung durch Asbest, Formaldehyd und Holzschutzmittel sind, soweit nicht Werbungskosten oder Betriebsausgaben vorliegen, abziehbar. Entsprechendes gilt für die Aufwendungen der vollständigen Entsorgung nicht sanierungsfähiger Wirtschaftsgüter.[2] Die abstrakte Gefährlichkeit solcher Stoffe genügt nicht. Eine Gesundhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hypotax-Zahlungen / Zusammenfassung

Begriff Die Hypotax ist eine fiktive Steuer vom Einkommen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber von dessen Lohn einbehält. Sie stellt ein rechnerisches Element der Gehaltsberechnung dar. Ziel ist, einen ins Ausland entsandten Arbeitnehmer so zu stellen, als wäre er weiterhin im Entsendestaat tätig (Ausgleich des Besteuerungsunterschieds durch Nettol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / ff) Freigebigkeit

Zur Freigebigkeit, dem grundsätzlich subjektiven Tatbestandsmerkmal des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG , verstanden als einseitiger Wille des Zuwenders zur Unentgeltlichkeit, genügt üblicherweise die Kenntnis der Tatsachen und Umstände, die die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung begründen (R E 7.4 Abs. 3 Sätze 3 u. 4 ErbStR 2019). Gelten die Gesellschafter zuwendender rechtsf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderung von Erbschaftsteue... / b) Nachträglicher Eintritt

Aus dem Wortlaut der Norm ("[...] eintritt [...]") ergibt sich eindeutig die Nachträglichkeit des Ereignisses. Sinnvollerweise muss das Ereignis also nach Entstehung des Steueranspruchs und Erlass des Bescheids eintreten (BFH v. 19.7.1993 – GrS 2/92, BStBl. II 1993, 897 – unter C. II. 1. a); BFH v. 6.3.2003 – XI R 13/02, BStBl. II 2003, 554 – unter II. 1. = EStB 2003,250 [Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Ehrenämter

Aufwendungen anlässlich der Übernahme oder Verwaltung von Ehrenämtern: nein, da nicht zwangsläufig. Abziehbar können jedoch nicht ersetzte Aufwendungen sein, die durch die Tätigkeit als Vormund, Beistand oder Pfleger entstehen, wenn der Steuerpflichtige zur Übernahme des Amts verpflichtet war.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Bau-/Wasserschäden

Baumängel und Bauschäden, die auf einer mangelhaften Bauausführung beruhen, sowie altersbedingte Schäden sind üblich und werden mangels Außergewöhnlichkeit nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.[1] Aufwendungen zur Beseitigung von Grundwasserschäden an selbstgenutztem Wohneigentum sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Schäden durch ein plö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Katastrophenschäden

Aufwendungen anlässlich von Katastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Aufruhr, Ausschreitungen) sind als außergewöhnliche Belastungsberücksichtigungsfähig, soweit keine Vorteilsanrechnung durch Entschädigungen, Beihilfen usw. erfolgt. Dies gilt grundsätzlich nur für den existenziell notwendigen Bereich wie Hausrat, Kleidung, Wohnung.[1] Es müssen t...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden in der privaten Ein... / 1.3 Kirchliche Zwecke

Kirchliche Zwecke sind solche, durch deren Erfüllung eine Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausschließlich und unmittelbar in selbstloser Weise gefördert wird. Beiträge der Mitglieder von Religionsgemeinschaften können als Kirchensteuer oder wie Kirchensteuer (wenn keine Kirchensteuer erhoben wird) nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgaben a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.5 Mitgliedsbeiträge

Ob oder welche Mitgliedsbeiträge erhoben werden dürfen, soll nach § 58 Nr. 2 BGB in der Satzung stehen. Da der Lohnsteuerhilfeverein neben dem Mitgliedsbeitrag kein besonderes Entgelt für die Hilfeleistung in Steuersachen erheben darf und dies in der Satzung festzulegen ist[1], sind zwingend Bestimmungen über die Mitgliedsbeiträge in die Satzung aufzunehmen. Sinnvollerweise ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Besuchsfahrten

Aufwendungen für die üblichen Besuchsfahrten zu nahen Angehörigen sind regelmäßig nicht abziehbar, auch wenn der Angehörige erkrankt und pflegebedürftig ist und die Fahrten in kürzeren Abständen – auch über eine größere Entfernung – durchgeführt werden.[1] Diese Kosten sind i. d. R. durch den Grundfreibetrag und den Familien-/Kinderleistungsausgleich abgegolten.[2] Nur unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden in der privaten Ein... / 2.3.1 Amtliche Zuwendungsbestätigung

Das BMF hat für die Zuwendungsbestätigung verbindliche Muster veröffentlicht, deren Verwendung nach § 50 Abs. 1 EStDV Voraussetzung für den Spendenabzug ist.[1] Die Muster werden auf der Internetseite des BMF unter: "Formularcenter – Steuerformulare – Gemeinnützigkeit" als ausfüllbare Formulare zur Verfügung gestellt. Sie können auch selbst hergestellt werden. Hinweis Nachwei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Krankheitskosten

– Zwangsläufigkeit der Aufwendungen Aufwendungen, die unmittelbar entweder der Heilung einer Krankheit dienen oder den Zweck verfolgen, eine Krankheit erträglich zu machen oder deren Folgen zu lindern, erwachsen aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig.[1] Eine Krankheit liegt nicht bei jeder körperlichen Unregelmäßigkeit vor, sondern nur dann, wenn Körperfunktionen beeinträcht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Lohnsteuer

Eine Rückstellung wegen Lohnsteuerhaftung ist geboten, wenn mit dem Erlass eines Haftungsbescheids ernsthaft zu rechnen ist.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen: ABC / Energiesparlampen Entsorgung

Eine Rückstellungsbildung allein auf Grundlage der gesetzlichen Entsorgungspflicht wird vom BFH abgelehnt.[1] Auch die Meldung der in Verkehr gebrachten an die Gemeinsame Stelle (§ 13 Abs. 1 ElektroG) sei nicht ausreichend für die Konkretisierung einer Außenverpflichtung. Der BFH sieht diese Konkretisierung erst im Erlass einer Abholanordnung gegeben, wie sie in § 16 Abs. 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Renten / 13.2 Berufsunfähigkeitsrenten

Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden – anders als Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung[1] – steuerlich als abgekürzte Leibrenten behandelt, die mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV besteu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 3.1 Antragsfrist

Rz. 49 Seit 1.1.2006 muss der Antrag im Jahr der Anschaffung oder Herstellung (Indienststellung) gestellt werden (Rz. 54a). Rz. 50 Bei neu gegründeten Betrieben beginnt nach der alten Rechtslage der Gewerbebetrieb mit ersten Maßnahmen, die der werbenden Tätigkeit dienen, das wäre z. B. nach der Ansicht der Finanzverwaltung der Abschluss des Bauvertrags über das Schiff als Hil...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck

Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deutschen oder einer EU- bzw. EWR-Fl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.1 Erlass und Stundung

Soweit die KiSt von den Finanzbehörden verwaltet wird, erlassen und stunden diese die KiSt in eigener Zuständigkeit in dem Umfang, wie sie auch die Maßstabsteuer erlassen oder stunden. Über einen weitergehenden Erlass oder einen isolierten Erlass oder Stundung der KiSt entscheiden die Kirchenbehörden. Sie sind an die Entscheidung der Finanzbehörden nicht gebunden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Hochwasserschäden

Für Aufwendungen für die Behebung von beträchtlichen Schäden durch Starkregen und Hochwasser gibt es oftmals steuerliche Hilfsmaßnahmen, die in Ländererlassen geregelt werden. Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, die z. B. durch Starkregen und Hochwasser[1] entstehen, werden von der Verwaltung ohne nähere Nachprüfung als Erhaltungsaufwand behandelt, wenn sie den Betrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten Vermietung u... / Sturmschäden

Für Aufwendungen für die Behebung von beträchtlichen Schäden durch Sturm, Starkregen und Hochwasser gibt es oftmals steuerliche Hilfsmaßnahmen, die in Ländererlassen geregelt werden. Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden, die z. B. durch ein Sturmtief entstanden sind, werden von der Verwaltung ohne nähere Nachprüfung als Erhaltungsaufwand behandelt, wenn sie den Betrag vo...mehr