Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einspruchsberechtigte

Rz. 165 [Autor/Stand] Einspruchsberechtigt ist der durch den Strafbefehl betroffene Angeklagte. Daneben kann auch der gesetzliche Vertreter des Angeklagten für diesen selbständig – selbst gegen dessen Willen[2] – Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 Satz 2, § 298 StPO). Rz. 166 [Autor/Stand] Für den Angeklagten kann auch der Verteidiger – aber nicht gegen dessen ausdrücklichen Wi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Zulässige Rechtsfolgen

a) Allgemeines Rz. 63 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 2 StPO können im Strafbefehlsverfahren – allein oder nebeneinander – nur ganz bestimmte Sanktionen beantragt und vom Richter verhängt werden. Im Bereich des Steuerstrafrechts kommen die folgenden in Betracht: gem. § 407 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StPO Geldstrafe (§ 40 StGB, s. Rz. 65 ff.); Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB, s....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage

Rz. 45 [Autor/Stand]"Genügender Anlass" i.S.d. § 400 Satz 1 AO besteht nach überwiegender Ansicht, wenn der Beschuldigte einer strafbaren Handlung – hier einer Steuerstraftat (vgl. § 369 AO) – hinreichend verdächtig ist (§§ 203, 408 Abs. 2 StPO, s. § 385 Rz. 127, 592; § 397 Rz. 5, vgl. auch Nr. 84 Abs. 2 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 84)[2]. Ein derartiger Tatverdacht ist nu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsnatur und Bedeutung des Strafbefehlsverfahrens

Rz. 6 [Autor/Stand] Die nähere verfahrensrechtliche Ausgestaltung des Strafbefehlsverfahrens ist in den §§ 407–412 StPO geregelt. Der Strafbefehl (§§ 407 ff. StPO) wird vom Richter im schriftlichen Verfahren erlassen. Der Richter entscheidet nach Aktenlage. Eine öffentliche Hauptverhandlung findet nicht statt. Der Strafbefehl steht einem Urteil gleich, d.h. der Angeklagte ist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zurückweisung wegen Unbegründetheit

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls kann sowohl aus tatsächlichen als auch aus rechtlichen Gründen als unbegründet zurückgewiesen werden. Rz. 146.1 [Autor/Stand] In tatsächlicher Hinsicht ist der Antrag unbegründet, wenn er auf einer so unzureichenden Ermittlungsgrundlage beruht, dass der Richter einen hinreichenden Tatverdacht nicht annehmen kann (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Gewährung rechtlichen Gehörs

Rz. 98 [Autor/Stand] Vor der Beantragung des Strafbefehls ist dem Beschuldigten – wie im "gewöhnlichen" Strafverfahren vor Anklageerhebung – gem. § 163a StPO rechtliches Gehör zu gewähren, damit er die Möglichkeit erhält, sich zu dem Tatvorwurf äußern zu können, bevor die Ermittlungsbehörde eine abschließende Entscheidung trifft (s. Rz. 191 sowie Nr. 79 Abs. 2, Nr. 84 Abs. 4...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Nach § 400 AO ist den FinB das Recht einräumt, ein von ihr selbständig geführtes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls zu beenden. Die Regelung erklärt sich weitgehend aus dem Umstand, dass das BVerfG[2] das frühere steuerstrafrechtliche Unterwerfungsverfahren, das von den FinB abgewickelt wurde und sich in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Unterschiede zum "gewöhnlichen" Strafverfahren

Rz. 9 [Autor/Stand] Das Strafbefehlsverfahren ist gegenüber dem "gewöhnlichen" Strafverfahren durch folgende Abkürzungen gekennzeichnet: einer vorherigen Anhörung des Angeschuldigten durch das Gericht bedarf es nach § 33 Abs. 3 StPO nicht (§ 407 Abs. 3 StPO, (s. Rz. 98, 140); die Anklageschrift entfällt, sie wird ersetzt durch einen Strafbefehlsantrag, der "auf eine bestimmte ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Form, Inhalt und Wirkung des Strafbefehlsantrags

Rz. 99 [Autor/Stand] Die förmlichen und inhaltlichen Anforderungen an den Strafbefehl ergeben sich aus § 409 Abs. 1 StPO . Die Vorschrift lautet: § 409 StPO Inhalt des Strafbefehls (1) Der Strafbefehl enthält:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Vor- und Nachteile

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu den unbestreitbaren Vorzügen des Strafbefehlsverfahrens gehört, dass in vielen Strafsachen, die tatsächlich und rechtlich einfach gelagert sind, eine richterliche Entscheidung schnell und mit geringem Kostenaufwand herbeigeführt werden kann. Dies entspricht in der Regel auch dem "Interesse des Staatsbürgers, dem daran gelegen ist, einfachere Straffäll...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Verwerfung durch Beschluss

Rz. 195 [Autor/Stand] Zum Ganzen s. die tabellarische Übersicht in Rz. 25. Rz. 196 [Autor/Stand] Der verspätete oder sonst unzulässige Einspruch muss ohne Anberaumung einer Hauptverhandlung durch Beschluss verworfen werden (§ 411 Abs. 1 Satz 1 StPO), sofern keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. Rz. 160) zu gewähren ist[3].mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Rechtsnatur

Rz. 156 [Autor/Stand] Der Einspruch des Angeklagten gegen den Strafbefehl ist wie die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (s. § 385 Rz. 840, 853) ein sog. Rechtsbehelf. Im Gegensatz zu den Rechtsmitteln (Beschwerde, Berufung, Revision), die auf eine Abänderung oder Beseitigung der Entscheidung durch ein höheres Gericht abzielen (Devol...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Rechtsmittel

Rz. 223 [Autor/Stand] Gegen den Verwerfungsbeschluss des AG außerhalb der Hauptverhandlung ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 411 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StPO); ebenso gegen die Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Einspruchsfrist (§ 46 Abs. 3 StPO). Rz. 224 [Autor/Stand] Gegen ein Urteil des AG nach Verhandlung über den Einspruch si...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Änderung der Tagessatzhöhe durch Beschluss

Rz. 197 [Autor/Stand] Wird der Einspruch auf die Höhe (nicht die Anzahl!) des Tagessatzes beschränkt (das bietet sich an, wenn im Ermittlungsverfahren das Nettoeinkommen des Angeklagten geschätzt wurde und er seine finanziellen Verhältnisse durch schriftliche Belege nachweisen kann), so kann das Gericht – unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (z.B. bei Verbesserung de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Verzicht und Rücknahme von Strafbefehl und Einspruch

Rz. 180 [Autor/Stand] Der Strafbefehl und der Einspruch können bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 Satz 1 und 2 i.V.m. § 303 StPO). Ebenso kann bereits im Anschluss an den Erlass des Strafbefehls auf die Einlegung eines Einspruchs verzichtet werden. Entsprechend den Grundsätzen über die Beschränkbarkeit des Einspruchs (s. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 136 [Autor/Stand] Sachlich zuständig für den Erlass des Strafbefehls ist stets das AG (§ 407 Abs. 1 StPO). Als Spruchkörper ist im Strafbefehlsverfahren nur der Strafrichter zuständig, der in allen Fällen entscheidet, in denen Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren "zu erwarten ist" (§ 25 Nr. 2 GVG). Da durch Strafbefehl nur eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr verhäng...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Abgabe an die Staatsanwaltschaft (§ 400 Halbs. 2 AO)

Rz. 129 [Autor/Stand] Sofern die Ermittlungen zwar genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geben, die Strafsache aber zur Behandlung im Strafbefehlsverfahren nicht geeignet erscheint, muss die FinB die Akten der StA vorlegen (§ 400 Halbs. 2 AO; Nr. 89 Abs. 1 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 89). Dies folgt aus dem Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Bei der Vor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. (Steuer-)Vergehen

Rz. 41 [Autor/Stand] Gemäß § 407 Abs. 1 Satz 1 StPO kann ein Strafbefehl nur beantragt werden, wenn ein Vergehen geahndet werden soll. Ein solches liegt bei einer rechtswidrigen Tat vor, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist (vgl. § 12 Abs. 2 StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO). Bei Verbrechen (vgl. § 12 Abs. 1 StGB: Strafdrohung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Rechtskraft des Strafbefehls und Wiederaufnahme

Rz. 184 [Autor/Stand] Die formelle Rechtskraft des Strafbefehls tritt ein, wenn nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch eingelegt worden ist (§ 410 Abs. 3 StPO); desgleichen dann, wenn auf den Einspruch verzichtet, dieser zurückgenommen oder verworfen wird (§ 411 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 StPO). Gemäß § 410 Abs. 3 StPO steht der Strafbefehl mit dem Eintritt der formellen Re...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Anberaumung der Hauptverhandlung

Rz. 151 [Autor/Stand] Gemäß § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO beraumt der Strafrichter die Hauptverhandlung an, wenn er Bedenken hat, ohne Hauptverhandlung zu entscheiden, oder wenn er von der rechtlichen Beurteilung im Strafbefehlsantrag abweichen oder eine andere als die beantragte Rechtsfolge festsetzen will und die StA bzw. die FinB auf ihrem Antrag beharrt. Beispiel Der Richter h...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Kein Verbot der Schlechterstellung

Rz. 212 [Autor/Stand] Im "gewöhnlichen" Strafverfahren hat der Angeklagte die Sicherheit, dass ein von ihm eingelegtes Rechtsmittel (Berufung/Revision) nicht zu einer Verschlechterung des angefochtenen Urteils führt, sofern es von ihm bzw. von der StA zu seinen Gunsten eingelegt worden ist (§ 331 Abs. 1, § 358 Abs. 2 StPO, sog. Verbot der "reformatio in peius"). Im Einspruch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verfahrensrechtliche Besonderheiten

Rz. 202 [Autor/Stand] Bei einer Anberaumung der Hauptverhandlung nach Einlegung des Einspruchs (§ 411 Abs. 2 Satz 2 StPO) wird das Strafbefehlsverfahren mit den nachfolgend dargestellten Einschränkungen in das "gewöhnliche" Strafverfahren übergeleitet (s. Rz. 198 f.). Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten: Der Strafbefehl hat auch hier die Funktion der Anklageschrift (§ 40...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anberaumung der Hauptverhandlung

a) Allgemeines Rz. 198 [Autor/Stand] Erachtet der Richter den Einspruch für zulässig, beraumt er Termin zur Hauptverhandlung an (§ 411 Abs. 1 Satz 2 StPO). b) Verwerfung durch Prozessurteil Rz. 199 [Autor/Stand] Wird die Unzulässigkeit des Einspruchs erst in diesem Verfahrensstadium bemerkt, ist der Einspruch wegen der inzwischen eingetretenen Rechtskraft in entsprechender Anwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Frist und Form

Rz. 159 [Autor/Stand] Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem AG, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden (§ 410 Abs. 1 Satz 1 StPO). Befindet sich der Angeklagte z.B. in U-Haft, so kann er den Einspruch auch bei dem zuständigen AG der Haftanstalt einlegen (§ 410 Abs. 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Beschränkung des Einspruchs

Rz. 169 [Autor/Stand] Im Normalfall wird demjenigen, der gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegt, daran gelegen sein, dass der Strafbefehl im Ganzen aufgehoben und der ihm zugrunde liegende Sachverhalt erneut durch einen Richter strafrechtlich gewürdigt wird. Andererseits sind die Fälle gar nicht selten, in denen es dem Angeklagten nur darum geht, eine Herabsetzung der aus...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Voraussetzungen

Rz. 228 [Autor/Stand] Ein Strafbefehlsantrag nach § 408a StPO ist nur im amtsgerichtlichen Verfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 207 StPO) möglich, nicht dagegen in Fällen einer im Rahmen eines bereits vorangegangenen Strafbefehlsverfahrens nach § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO oder nach Einspruchseinlegung gem. § 411 Abs. 1 Satz 2 StPO anberaumten Hauptverhandlung[2]. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Grundlagenbescheide für den Pauschbetrag

Rn. 116 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 VA, die die Voraussetzungen für einen Pauschbetrag feststellen (s § 65 EStDV), sind Grundlagenbescheide iSv § 171 Abs 10 AO und § 175 Abs 1 Nr 1 AO (BFH BStBl II 1980, 682; 1988, 436; 1991, 717; H 33b EStH 2020 "Allgemeines"). Dazu gehören insb die Bescheide, die den Grad der Körperbehinderung feststellen. Rn. 117 Stand: EL 153 – ET: 10/2021...mehr

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FF 10/2021, Kein Beginn der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 6.2.2019 beantragt, die Ehe der Beteiligten zu scheiden. Eine Zustellung der Antragsschrift an den Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, der diesen in einem früheren familiengerichtlichen Verfahren vertreten hatte, ist von dem Rechtsanwalt mit der Begründung zurückgewiesen worden, dass das Mandat durch den A...mehr

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AGS 10/2021, Mitvollstrecku... / II. Berechtigung der Klägerin zur Einziehung der Zustellungskosten

Nach Auffassung des BGH war die Klägerin gem. §§ 835 Abs. 1, 836 Abs. 1 ZPO berechtigt, auch die Kosten für die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Schuldner und die weiteren Drittschuldner einzuziehen. 1. Umfang der Pfändung Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bewirkte Pfändung und Übe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Schätzungen und Haftungsbescheid

Rz. 677 [Autor/Stand] Aus dem Erlass von Schätzungs- und Haftungsbescheiden geht noch nicht hervor, dass der FinB eine Steuerverkürzung bekannt ist[2]. Beispiel 65 A gab für 1967 keine Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Er ließ sich vielmehr schätzen und zahlte die geschätzten Beträge. Für 1967 setzte die FinB 3.120 DM Umsatzsteuer fest, während in Wirklichkeit 9.139 DM zu zahlen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] § 398a AO wurde im Jahr 2011 durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz [2] eingeführt. Ausdrückliches Ziel der Regelung ist, den Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker zu belasten als den säumigen Stpfl.[3] Die Einführung der Norm erschließt sich nur im Zusammenhang mit der im Jahr 2011 gleichzeitig erfolgten Einführung des Sperrgrundes des § 371 Abs. 2 Sa...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / IV. Testpflicht für die Teilnahme an der Hauptverhandlung

Für die richterliche Anordnung der Durchführung eines Corona-Schnelltests vor der Teilnahme des Betroffenen an einer Hauptverhandlung besteht keine Ermächtigungsgrundlage. Das Gericht ist auch nicht aus Gründen des Infektionsschutzes zum Erlass einer entsprechenden Anordnung verpflichtet.[111] Anders sieht das aktuell das OLG Celle[112] : Die sitzungspolizeiliche Generalklau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nachweis

Rn. 143 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für den Nachweis der Hinterbliebenenbezüge fehlt es an Regelungen in § 65 EStDV. Die dort genannten Nachweismöglichketen betreffen nur den Nachweis bzgl Behinderungen. Deshalb dürfte es zutreffend sein, die entsprechenden VA, auf die die Hinterbliebenenbezüge beruhen, als Grundlagenbescheide iSv § 175 Abs 1 S 1 Nr 1 AO iVm § 171 Abs 10 S 1 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zahlung der verkürzten Steuern und der Hinterziehungszinsen

a) Zahlung durch Dritte Rz. 396 [Autor/Stand] § 371 Abs. 3 AO verlangt von dem an der Tat Beteiligten nicht, dass er die geschuldeten Steuerbeträge aus eigenen Mitteln beschafft oder sie selbst bezahlt. Die Pflicht zur Nachentrichtung der verkürzten Steuern ist keine höchstpersönliche Pflicht. Ähnlich wie bei der Berichtigungserklärung kann der Selbstanzeigende sich eines Dri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 3 [Autor/Stand] Seit ihrem erstmaligen Erscheinen in den Partikular-Gesetzen der deutschen Länder ist die gesetzliche Fassung der Selbstanzeige mehrfach geändert worden. Eine kurze Darstellung dieser wechselvollen Entstehungsgeschichte gibt Aufschluss über die Absichten, die der Gesetzgeber mit dem Institut der Selbstanzeige in seiner heutigen Gestalt verfolgt. Rz. 4 [Aut...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / E. Sonderfall Aufrechnung

Auch wenn eine objektive Antragshäufung und ein Widerantrag unzulässig sind, kann grundsätzlich vor dem Familiengericht mit einer Gegenforderung aufgerechnet werden, die vor dem Prozessgericht einzuklagen wäre. Bei Aufrechnung gegen einen Anspruch auf Unterhalt sind jedoch die Grenzen der §§ 394 BGB und § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO zu beachten.[29] Die in einem familiengerichtliche...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / (2) Abweichende Ansicht

Aus dieser Phalanx ist lediglich der 1. Senat des OLG Stuttgart[61] in der Beurteilung des Aufenthaltsverbots ausgeschert. Hiernach soll die in § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG i.d.F. vom 27.3.2020 normierte Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, auf der die tatbestandliche Ausgestaltung der Bußgeldbestimmung in § 9 Nr. 1, § 3 Abs. 1 CoronaVO Baden-Württemberg beruht, ...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Testament... / Leitsatz

1. Stellt sich nach Erlass einer Zwischenverfügung heraus, dass mit den darin aufgezeigten Abhilfemitteln der Nachweis der Beseitigung eines der Eintragung entgegen stehenden Hindernisses nicht beseitigt werden kann – hier Anerkennung einer als Erbin eingesetzten Stiftung durch die Stiftungsaufsicht im Zeitpunkt des Erbfalls –, ist die Zwischenverfügung aufzuheben; erscheine...mehr

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zfs 10/2021, Leivtec als Me... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist zulässig und hat insoweit Erfolg, als die Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen war. Es ist senatsbekannt, dass zahlreiche Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich des Senats anhängig sind, die auf Geschwindigkeitsüberschreitungen beruhen...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Beibringu... / 2 Anmerkung

Auch in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie, in der fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf staatliche Anordnung hin stillgelegt sind, müssen geschuldete Nachlassverzeichnisse und Wertgutachten zügig beigebracht werden. Versuche, die eingetretene Verzögerung pauschal mit einem Hinweis auf die COVID-19-Pandemie zu entschuldigen, muss der Pflichtte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Zeitlicher Umfang der Sperrwirkung

a) Besteuerungszeiträume Rz. 616 [Autor/Stand] Wie bereits im Zusammenhang mit dem sachlichen Umfang der Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b AO ausgeführt (s. Rz. 608 ff.), richtet sich der zeitliche Umfang grds. nach dem Inhalt der Bekanntgabe, kann jedoch über diese hinausgehen, wenn wenigstens hinsichtlich einer der nacherklärten Steuerstraftaten die Einle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zu zahlender Geldbetrag (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 22 [Autor/Stand] Neben der hinterzogenen Steuer sowie den Zinsen ist nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO ein zusätzlicher Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. Für bis zum 31.12.2014 abgegebene Selbstanzeigen beträgt der Geldbetrag 5 % der hinterzogenen Steuer (§ 398a Nr. 2 AO a.F.). Für ab dem 1.1.2015 abgegebene Selbstanzeigen wurde der Geldbetrag zum einen erhöht un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Im ersten Grad mit dem StPfl verwandte Kinder (§ 32 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Maßgeblich für den Kindbegriff des § 32 Abs 1 S 1 EStG sind die Vorschriften des BGB über die Verwandtschaft, §§ 1589–1771 BGB. Insoweit gilt für den Zeitraum seit dem 01.07.1998 das KindschaftsreformG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2942), das die statusrechtlichen Differenzierungen zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern weitgehend aufge...mehr

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zfs 10/2021, Zulassung zur ... / 1 Aus den Gründen:

"I. Die zulässige Beschwerde gegen den Beschl. des VG Magdeburg v. 3.5.2021 – 1 B 83/21 – ist unbegründet. Mit dem Beschl. hat das VG den Antrag des Antragstellers, der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Antragsteller durch Erteilung eines Prüfauftrags an die zuständige Technische Prüfstelle zu den Fahrerlaubnisprüfungen für die Klasse A1 zuz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Grundsatz der Materiallieferung

Rz. 154 [Autor/Stand] Die Berichtigung früherer Angaben des Täters ist unabdingbare Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige. Allgemein lässt sich sagen, dass der Täter eine gewisse Tätigkeit in Richtung einer Berichtigung oder Ergänzung seiner früheren Angaben entfalten muss und hierdurch wesentlich dazu beiträgt, dass die betreffende Steuer nachträglich richti...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Schätzung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gem. § 83 Abs. 1 GNotKG statthaft, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes den Betrag von 200,00 EUR. Die Beschwerde ist jedoch unzulässig, da sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist des § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG eingelegt worden ist. 1. Die Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes ist nach § 83 Abs. 1 S. 3 GNotKG nur zulässi...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / II. Zwangsvollstreckung

Der 5. Familiensenat des OLG Frankfurt [53] hatte über einen unbefristeten Umgangsausschluss, den das Amtsgericht angeordnet hatte, zu befinden. In diesem Zusammenhang befasst sich der Senat mit der Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Androhung von Ordnungsmitteln nach §§ 89 ff. FamFG in umgangsrechtlichen Entscheidungen, die vom Amtsgericht nicht vorgenommen worden war. Der Se...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Wirkung des Fristablaufs

Rz. 384 [Autor/Stand] Mit dem Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet sich die Frage, ob der Täter wegen der von ihm begangenen Steuerhinterziehung zu bestrafen ist. Hat er seine Zahlungspflicht erfüllt, bleibt er straffrei. Hat er bis zu diesem Zeitpunkt nicht gezahlt, so verwirkt er endgültig mit dem Zeitpunkt des Fristablaufs ipso iure die im Gesetz vorgesehene Strafe (zur W...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / II. Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt gehen auf den Rechtsschutzversicherer über

Die Klage der Rechtsschutzversicherung ist zulässig und begründet. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, mit ihrer Entstehung auf den Versicherer über. Das Gericht bejaht einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Beklagten wegen Verletz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Berichtigung gem. § 153 AO

Schrifttum: Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzeigen, NZWiSt 2016, 234; Cordes/Stürzl-Friedlein, Die zeitlichen Anforderungen an die Anzeige- und die Berichtigungspflicht gemäß § 153 AO und strafrechtliche Risiken bei verspäteter oder unterlassener Berichtigung (§ 153 AO), wistra 2020, 498; Höll/Hinghaus, Beric...mehr