Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Indien1 Der Verfasser dankt... / X. Sanktionen des Handelsregisters bei Formverstößen

Rz. 67 Für die Mitteilung von Vorgängen bestehen jeweils spezifische Fristen für die zeitnahe Meldung an das Register. Die verspätete Abgabe von vorgeschriebenen Meldungen wird durch das Handelsregister sanktioniert. Dabei werden Verzögerungen bei Routinevorgängen durch formelhaft berechnete Verspätungsgebühren (basierend auf der Anzahl der Tage der Verspätung) sanktioniert,...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / 3. Liquidationsverfahren

Rz. 176 Ist die Sanierung der zahlungsunfähigen Gesellschaft nicht möglich, wird sie nach Art. L 640–1 C.com. mittels des Liquidationsverfahrens endgültig abgewickelt. Die Geschäftsführung ist nach Art. L 640–4 Abs. 1 C.com. verpflichtet, die Eröffnung des Liquidationsverfahrens innerhalb von 45 Tagen ab Zahlungseinstellung zu beantragen. Unabhängig davon, ob ein Schlichtung...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / d) Finanzielle Eingliederung

Rz. 240 Die Organschaft ist nur möglich, wenn die Organgesellschaft in den Organträger finanziell eingegliedert ist. Diese finanzielle Eingliederung ist gegeben, wenn dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft seit Beginn deren Wirtschaftsjahres ununterbrochen zusteht, § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 KStG. Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 KStG ...mehr

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Griechenland / 2. Kontrollrechte der Gesellschafter

Rz. 87 a) Auskunfts- und Kontrollrechte. Zu den Kontrollrechten zählt das Informationsrecht eines Gesellschafters. Dieses ist verbindlich und darf nicht eingeschränkt werden. Jeder Gesellschafter ist berechtigt, in den ersten 10 Tagen nach Ablauf eines Kalendervierteljahres selbst oder durch seinen Vertreter Auskünfte über den Ablauf der Angelegenheiten der Gesellschaft zu er...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / a) Verwaltungsrechte

Rz. 64 Die Gesellschafter haben die Entscheidungskompetenz über die Organisationsverfassung der corporation. Sie haben das Recht, die articles of incorporation zu ändern (§ 242(b) DGCL, § 902 CalCC, § 803 NYBCL). Sie sind ferner originär zuständig für den Erlass und die Änderung der bylaws. Zu den weiteren Rechten der Gesellschafter gehören die Wahl und die Abberufung der Mi...mehr

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Österreich / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 54 ff. GmbHG)

Rz. 92 Diese ist in folgenden Einzelakten zu vollziehen: a) Herabsetzungsbeschluss. Die Kapitalherabsetzung stellt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags dar und bedarf daher eines Gesellschafterbeschlusses mit einer Mehrheit von mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen. Der Beschluss hat mindestens zu enthalten:mehr

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Schweiz / C. Inhalt des Gesellschaftsvertrags (Statuten)

Rz. 30 Die Statuten der GmbH werden von den Gründern im Errichtungsakt festgelegt (Art. 777 OR). Die Statuten müssen einen Mindestinhalt aufweisen (Art. 776 OR). Daneben bezeichnet das Gesetz gewisse Pflichten und Rechte der Gesellschafter, welche nur gültig sind, wenn sie in den Statuten festgesetzt sind (Art. 776a OR; siehe hierzu Rdn 44 ff.). Nach der Gründung können die ...mehr

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Slowakei / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 14 Jede Gesellschaft muss vor deren Eintragung ins Handelsregister über eine staatliche Genehmigung in Form eines Gewerbescheines oder einer anderen Tätigkeitsberechtigung verfügen, an deren Erteilung das Gesetz je nach Art der zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft unterschiedliche Anforderungen stellt. Handelt es sich um ein Gewerbe, so ist gemäß Gewe...mehr

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Türkei / IV. Vergleichsverfahren

Rz. 266 Statt des Konkurses kann auch der Weg des Vergleichsverfahrens (konkordato) eingeschlagen werden. Die Anmeldung kann durch den Schuldner oder einen Gläubiger erfolgen. Der Vergleich ist auf "Sanierung" gerichtet und setzt voraus, dass die Zahlungsschwierigkeiten vom Schuldner nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sind und sämtliche Bücher und ein Schulden- bzw. Ents...mehr

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Türkei / I. Kapitalaufbringung

Rz. 88 Das Grundkapital muss mindestens 10.000 TL betragen und ist – falls die Satzung hierzu nicht eine abweichende Regelung trifft – von den Gesellschaftern in bar einzuzahlen. Der Präsident der Republik ist durch das neue HGB ermächtigt worden, die Mindesthöhe des Kapitals auf das bis zu Zehnfache neu festsetzen, so dass insofern darauf zu achten ist, ob eine solche Besti...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 1. Überblick

Rz. 23 Die wichtigsten Rechtsakte des sekundären Unionsrechts sind in Art. 288 Abs. 1 AEUV dargestellt. Hierzu zählen Richtlinien, Verordnungen, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Empfehlungen und Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich. Beschlüsse sind zwar in allen Teilen für diejenigen verbindlich, die sie bezeichnen (Art. 288 Abs. 4 AEUV), erg...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / aa) Verlegung des Sitzes einer inländischen GmbH

Rz. 332 Wird ausschließlich der Sitz einer GmbH, die bisher sowohl (Satzungs-)Sitz als auch Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hatte, in das Ausland verlegt, verbleibt es zunächst gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG grundsätzlich bei der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht dieser Gesellschaft, weil sie ihre Geschäftsleitung noch im Inland hat. Damit ist kein Fall...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / 3. Nationale Umsetzungsakte

Rz. 35 Die Vorgaben der Verschmelzungsrichtlinie, die spätestens "bis zum Dezember 2007" umzusetzen waren (vgl. Art. 19 VerschmelzungsRL), wurden von allen Mitgliedstaaten der EU vertragsgemäß umgesetzt. Exemplarisch:mehr

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Belgien / 1. Ablauf des Gründungsverfahrens

Rz. 4 Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss gem. Art. 2:5 § 1, Abs. 2 und Art. 5:11 GGV mittels notarieller Urkunde ("acte authentique/authentieke akte") errichtet werden, andernfalls ist die Gründung nichtig. Zunächst ist die Gesellschaftssatzung ("statuts/statuten") gemäß der belgischen Sprachgesetzgebung je nach Sitz der Gesellschaft in niederländischer (bei Sit...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / j) Schutz der Minderheitsgesellschafter

Rz. 31 Art. 121 Abs. 2 Satz 2 GesRL (vormals Art. 4 VerschmelzungsRL) ermächtigt die Mitgliedstaaten zum Erlass von Schutzvorschriften zugunsten der Minderheitsgesellschafter, die die grenzüberschreitende Verschmelzung abgelehnt[80] haben. Mag hinter dieser Vorschrift auch die Zielvorstellung der Schaffung eines speziellen Verfahrens zur Kontrolle des Umtauschverhältnisses s...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 1.2.3 Unternehmer als Pflichtenadressat in der gesetzlichen Unfallversicherung

Nach den Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung im SGB VII ist für die Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen der Unternehmer verantwortlich. § 21 Abs. 1 SGB VII enthält die grundlegende Verpflichtung des Unternehmers zum Schutz der Mitarbeiter und verdeutlicht in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB VII die Rollenverteilung auf dem Gebiet der Unfallprävention: Die...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Der Mitbestimmungsgedanke in der Arbeitnehmer-GmbH

Rz. 283 Anfänglich gab es für die Arbeitnehmeraktiengesellschaften (S.A.L.) keinerlei gesetzliche Regelung.[113] Die erste Gesetzesnorm, die speziell diese Art von Gesellschaften regelte, war das Gesetz 15/1986 vom 25. April über Arbeitnehmeraktiengesellschaften; sie erkannte lediglich die Rechtsfigur der Arbeitnehmeraktiengesellschaft an. Erst elf Jahre danach erfolgte mit ...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / VII. Verfahren der Satzungssitzverlegung einer GmbH nach dem neuen Sekundärrechtsrahmen

Rz. 134 Mit der Umsetzung der Mobilitäts-RL wird künftig auf Grundlage der Gesellschaftsrechts-RL ein rechtssicherer, unionsweiter Rahmen für den grenzüberschreitenden Formwechsel in der EU existieren. Dies wird zugleich Auswirkungen auf die Satzungssitzverlegung der GmbH in der Union haben. Es steht zu erwarten, dass künftig wesentlich mehr derartiger Vorgänge in der Rechts...mehr

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Norwegen / 2. Verwaltungsrat

Rz. 120 Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern.[321] Wenn die AS eine Betriebsversammlung[322] hat, besteht der Verwaltungsrat aus mindestens fünf Mitgliedern.[323] Vorbehaltlich dieser zwingenden Bestimmung kann die AS selbst festlegen, wie viele Mitglieder der Verwaltungsrat haben soll.[324] Dies erfolgt durch Bestellung der Verwaltungsratsmitgliede...mehr

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Italien / I. Insolvenzverfahren

Rz. 191 Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.5.2015 und der Empfehlung der EU-Kommission vom 12.3.2014 wurden das delegierende Gesetz 19.10.2017 Nr. 155 und das DLgs 12.1.2019 Nr. 14[106] mit einem neuen Gesetzbuch der Krise und der Insolvenz (Codice della crisi d’impresa e dell’insolvenza) verabschiedet, welches nunmehr am 1.9.2021 in Kraft treten und...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / 2. Übertragungsbeschränkungen

Rz. 77 In der close corporation ist die freie Übertragbarkeit der Gesellschaftsanteile in den meisten Fällen von den Gesellschaftern nicht gewünscht. Kennzeichnend für die close corporation ist vielmehr, dass die Gesellschafter i.d.R. in den articles of incorporation, bylaws oder durch sonstige Gesellschaftervereinbarungen (shareholder agreements) Übertragungsbeschränkungen ...mehr

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Singapur / II. Scheme of Arrangement

Rz. 149 Eine Reaktionsmöglichkeit auf die Zahlungsunfähigkeit einer Pte. Ltd. ist ein so genanntes Scheme of Arrangement nach Sec. 63 IRDA. Es handelt sich dabei um eine Neuordnung der Kapitalstruktur bzw. der Schulden der Gesellschaft. Das Scheme of Arrangement ist ein freiwilliges Übereinkommen, das zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern geschlossen wird, um bei Kl...mehr

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Schweden / I. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 79 Der einzelne Aktionär hat nach schwedischem Aktienrecht zunächst einmal kaum eigene Rechte, abgesehen vom Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung und dem Recht auf Dividende, vorausgesetzt ein entsprechender Beschluss auf der Hauptversammlung wurde gefasst. Ist er Mehrheitsaktionär, ergebe sich aus dieser Stellung allerdings eine Reihe von besonderen Rechten. Eige...mehr

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Weißrussland / II. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 9 Zuständig für die Registrierung von Gesellschaften sind – abhängig vom Sitz der zu registrierenden Gesellschaft – die Registrierungsorgane des jeweiligen Gorispolkom (Stadt) oder des Oblspolkom (Oblast). Für die Registrierung der Gesellschaften in den Freien Wirtschaftszonen[16] sind die Verwaltungen der Freien Wirtschaftszonen zuständig, für die Registrierung der Gese...mehr

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§ 5 Grenzüberschreitende Ve... / i) Schutz öffentlicher Interessen sowie der Gläubiger

Rz. 29 Allein nach den Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates ist zu beurteilen, ob es für die Behörden eines Mitgliedstaates ein Einspruchsrecht zum Schutz öffentlicher Interessen gibt (Art. 121 Abs. 1 lit. b GesRL; vormals Art. 4 Abs. 1 lit. b VerschmelzungsRL) und auf welche Art und Weise der Gläubigerschutz [71] gewährleistet wird (Art. 121 Abs. 2, 1 lit. b GesRL).[7...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / II. Liquidation der Gesellschaft

Rz. 120 Die Liquidation einer Gesellschaft kann freiwillig aufgrund eines Auflösungsbeschlusses erfolgen. In diesem Falle liegen die Kontrolle des Auflösungsprozesses und die Ernennung eines "Liquidators" (Liquidator) bei fortbestehender Zahlungsfähigkeit in den Händen der Gesellschafter, bei Zahlungsunfähigkeit in den Händen der Gläubiger.[135] Eine Zwangsliquidation findet...mehr

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Belgien / 3. Gesellschaftszweck

Rz. 26 Gemäß Art. 1:1 GGV muss eines der Ziele der Gesellschaft die Erwirtschaftung eines finanziellen Vorteils für ihre Gesellschafter sein. Wird eine Gesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht gegründet, so kann sie für nichtig erklärt werden. Es steht der Gesellschaft jedoch frei, neben dem gewinnbringenden Ziel auch andere Zielsetzungen zu verfolgen. Im Gegensatz zu einem...mehr

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Türkei / II. Rechtsstellung der Gesellschafter

Rz. 136 Mit der Gründung der GmbH entsteht zwischen der GmbH und den Gesellschaftern sowie den Gesellschaftern untereinander ein Rechtsverhältnis, aus dem sich verschiedene Teilhabe- und Mitwirkungsrechte, Schutzrechte und wirtschaftliche Rechte herleiten. Rz. 137 Die Teilhabe- und Mitwirkungsrechte betreffen das Recht, Einfluss auf die Unternehmenspolitik und die Geschäftsfü...mehr

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Ungarn / 1. Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform (Formwechsel)

Rz. 139 Eine Änderung der Gesellschaftsform ist möglich, sofern die Gesellschafter ihre im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammeinlage vollständig geleistet haben, die Gesellschaft sich nicht im Vergleichsverfahren oder in freiwilliger Liquidation befindet und gegen sie keine strafrechtliche Maßnahme verhängt worden ist bzw. kein Verfahren auf Erlass einer derartigen Maßna...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Grundsätzliche Fortgeltung der Sitztheorie

Rz. 30 Für den Bereich, der damit noch der Regelung durch das autonome deutsche internationale Gesellschaftsrecht verblieben ist, ist das Gesellschaftsstatut weiterhin nach der Sitztheorie zu bestimmen. Das Personalstatut der Gesellschaften ist also an den tatsächlichen Sitz der Hauptverwaltung anzuknüpfen. Da sich für die Anknüpfung an den Sitz der Gesellschaft zunehmend we...mehr

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Griechenland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 104 Die Gesellschafterversammlung stellt das oberste Organ einer EPE dar. Sie ist berechtigt, über jegliche Angelegenheit der Gesellschaft zu entscheiden (Art. 14 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 105 Die Gesellschafterversammlung darf nur von den Geschäftsführern einberufen werden (Art. 10 Abs. 2 G. 3190/1955). Die Einberufung liegt grundsätzlich im freien Ermessen der Geschäfts...mehr

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Deutschland / 2. Ordentliche Kapitalherabsetzung

Rz. 110 Zur Vornahme einer ordentlichen Kapitalherabsetzung bedarf es zunächst eines entsprechenden Beschlusses der Gesellschafter. Dieser Beschluss ist – da er eine Satzungsänderung darstellt – notariell zu beurkunden und muss mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht eine höhere Mehrheit vorsieht. Rz. 111 In dem Kapitalhe...mehr

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Ungarn / 2. Ablauf des Konkursverfahrens

Rz. 237 Dem Geschäftsführer der Gesellschaft obliegt gem. § 31 Cstv. u.a. die Erstellung eines endgültigen Inventars und eines Jahresberichtes mit dem Stichtag des der Eröffnung des Konkursverfahrens vorangehenden Tages. Ferner muss er diese Dokumente innerhalb von 30 Tagen dem Liquidator und der Steuerbehörde zukommen lassen. Er muss eine Liste der vertraulichen Dokumente d...mehr

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Weißrussland / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 62 Rechtsgrundlagen für eine Insolvenz der Gesellschaft bilden das ZGB, das Gesetz über wirtschaftliche Zahlungsunfähigkeit (Bankrott) sowie Erlasse des Präsidenten und andere Rechtsakte der Republik Belarus.[49] Insolvenz (Bankrott) ist definiert als Zahlungsunfähigkeit des Schuldners, die besteht oder zu erwarten ist und einen dauerhaften Charakter aufweist und von ein...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Überblick

Rz. 177 Das US-Bundeseinkommensteuerrecht ist im Wesentlichen im Internal Revenue Code in der Neufassung von 1986 (IRC) geregelt. Seither wurden Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen vorgenommen, zuletzt durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017. Zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der Steuergesetze ist der Internal Revenue Service (IRS). Der IRS gibt eine Reih...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / III. Unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften)

Rz. 249 Bei den unechten Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) muss an Stelle der englischen Kapitalgesellschaft eine deutsche Personengesellschaft bzw. ein Einzelunternehmen in das Grundbuch eingetragen werden. Rz. 250 Die englische Kapitalgesellschaft und die deutsche Personengesellschaft sind ein und derselbe Rechtsträger (siehe Rdn 99 ff.). Eine Auflassung...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 1. Kapitalschutz

Rz. 88 Nach Art. 2:216 Abs. 1 NL-BGB ist die Hauptversammlung befugt – es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes –, den Gewinn festzustellen und zur Ausschüttung zu beschließen, soweit das Eigenkapital größer ist als die Rücklagen, die aufgrund des Gesetzes oder des Gesellschaftsvertrags gebildet werden müssen. Der Beschluss zur Ausschüttung bleibt aber wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.5 Fristgerechte Erfüllung

Rz. 372 Die Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeigeerklärung tritt mit der fristgerechten Erfüllung der Nachentrichtungspflicht ein, wenn kein Ausschlussgrund nach § 371 Abs. 2 AO vorliegt. Eine fristgerechte Erfüllung liegt nur dann vor, wenn der aus der Tat verkürzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und der diesbezügliche Zinsanspruch gem. §§ 235, 233a AO innerhalb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben vom 2.11.2021 sowie einem gleichlautenden Ländererlass vom gleichen Tag haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Diese Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 1.10.2020. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts füh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.3.1 Abhängigkeit der Nachentrichtungspflicht vom Bestehen des steuerlichen Anspruchs

Rz. 333 Der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO knüpft die Begründung der Nachentrichtungspflicht nur an den Eintritt des Taterfolgs. Strafrechtlich ist dies insofern konsequent, als der nachträgliche Wegfall des Taterfolgs den Strafanspruch nicht berührt. Die Nachentrichtungspflicht nach § 371 Abs. 3 AO ist aber keine zusätzliche strafrechtliche Sanktion. § 371 AO bezweckt nur den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.3 Zuständigkeit für die Konkretisierung

Rz. 348 Auf der Basis der strafrechtlichen Rechtsnatur der Nachentrichtungspflicht ergibt sich zwangsläufig, dass die Konkretisierung der Nachentrichtungspflicht durch ein Strafverfolgungsorgan zu erfolgen hat. § 371 Abs. 3 AO ist demgemäß auch als Regelung hinsichtlich der funktionellen und sachlichen Zuständigkeit für die Nachfristsetzung anzusehen.[1] Funktionell zuständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.3 Ankündigung der Selbstanzeige – "Selbstanzeige dem Grunde nach" – "gestufte Selbstanzeige"

Rz. 96 Aufgrund des Erfordernisses der vollständigen Richtigstellung (Rz. 118ff.) begründet nach dem Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO eine Selbstanzeige ohne konkrete Angaben zu den Besteuerungsgrundlagen keine Anwartschaft auf Straffreiheit. Praxis-Beispiel Unternehmer U hat an einen Kunden K Waren ohne Rechnung geliefert. Er erfährt von K, dass anlässlich der dortigen Betriebsp...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer einstweiligen Anordnung von Amts wegen in einer Sorgerechtssache bei fortwährender Kindeswohlgefährdung

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, BGB § 1671 Leitsatz 1. Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. 2. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer ei... / Leitsatz

1. Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. 2. Das Wohl des Kindes ist auch bei Aufhebung der gemeinsamen Sorge und Übertragung des Sorgerechts auf nur eine...mehr

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FF 11/2021, Erlass einer ei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] 1. Die Beschwerdeführerin ist die Mutter eines im Oktober 2008 geborenen Kindes. Die nicht miteinander verheirateten Eltern übten die elterliche Sorge zunächst gemeinsam aus. Nach ihrer Trennung im Jahr 2013 strengten sie verschiedene gerichtliche Verfahren über das Sorge- und das Umgangsrecht an. [2] Im hier gegenständlichen Verfahren beantragten beide Eltern ...mehr

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AGS 11/2021, Auslagenentsch... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist sowohl verfahrensrechtlich als auch kostenrechtlich zutreffend. 1. Kostenentscheidung Der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls steht nach § 407 Abs. 1 S. 3 StPO der Erhebung der Anklage gleich. Mit Stellung des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls, dem das AG mit Erlass des entsprechenden Strafbefehls entsprochen hatte, war damit öffentliche Klage erhoben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.2.1 Bekanntgabe durch die zuständige Behörde

Rz. 5 Seitens des Bekanntgebenden setzt die Bekanntgabe voraus, dass die bekannt gebende Person willentlich alles getan hat, was nach Gesetz oder Verkehrsauffassung erforderlich ist, damit der Verwaltungsakt den Adressaten erreicht. Eine wirksame Bekanntgabe durch die Behörde setzt voraus, dass sie von dem zum Erlass des Verwaltungsakts befugten Beamten veranlasst wird. Fern...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Schutzgewährung gegen äußere Einflüsse für Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung

Rn. 322 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das Bauwerk muss durch räumliche Umschließung gegen Witterungseinflüsse schützen. Dh nicht, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände haben muss. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und dadurch gegen Witterungseinflüsse schützt (BFH B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zivilrecht

Rz. 310 [Autor/Stand] Der Berechtigte kann auf den mit dem Eintritt des Erbfalls entstandenen Pflichtteilsanspruch (§ 2317 Abs. 1 BGB) nur durch einen formlosen Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) verzichten. Ein Verzicht durch einseitige Erklärung ist nicht möglich.[2] Der Erlass ist ein abstraktes Verfügungsgeschäft, das eine Forderung zum Gegenstand hat, auf die der Gläubiger...mehr