Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Prüfungspflicht zum Erlass einer einstweiligen Anordnung (Nr. 2)

Rz. 15 Nach Nr. 2 besteht eine Verpflichtung des Vollstreckungsgerichts, bei einem Antrag des Schuldners zu prüfen, ob es erforderlich ist, eine Anordnung der in § 732 Abs. 2 ZPO bezeichneten Art zu erlassen. Maßstab zum Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung ist dabei, dass der sich auf einen erhöhten pfändungsfreien Betrag beziehende Pfändungsschutz, soweit er nach e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Sachliche Voraussetzungen für die Bewilligung einer Räumungsfrist

Rz. 12 Die Entscheidung über die Bewilligung, Verlängerung oder Verkürzung der Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Es hat dabei die Interessen der beteiligten Parteien aufgrund des vorgetragenen und gegebenenfalls nachgewiesenen Sachverhalts sorgfältig gegeneinander abzuwägen (OLG Hamm, NJW-RR 1995, 526 = WiB 1995, 444 m. Anm. Nerlich). Maßgeblich si...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.3 Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist bei künftiger Räumung, § 721 Abs. 2 Satz 1 ZPO

Rz. 27 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y hat das Amtsgericht ... durch Urteil vom ... den Beklagten zur Räumung per ... verurteilt und über eine Räumungsfrist nicht entschieden. Ich beantrage, dem Beklagten eine Räumungsfrist bis zum ... zu bewilligen. Begründung Der Beklagte hat sich seit Erlass des Räumungsurteils nachhaltig um eine Ersatzwohnung bemüht. Aufgrund der d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Insolvenzverwaltervergütung keine außergewöhnliche Belastung – Bekanntgabeadressat bei angeordneter Nachtragsverteilung

Leitsatz 1. Der (Einkommen‐)Steuerbescheid ist nicht dem ehemaligen Insolvenzschuldner, sondern dem Insolvenzverwalter/Treuhänder als Inhaltsadressaten bekannt zu geben, wenn wegen des Einkommensteuererstattungsanspruchs die Nachtragsverteilung angeordnet worden ist. 2. Die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung ist beim Insolvenzschuldner nicht al...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Die Entscheidung des Prozessgerichts nach Abs. 1 setzt keinen, auch keinen hilfsweise gestellten Antrag des Schuldners voraus, was indes die Stellung eines Antrags nicht ausschließt. Antragsberechtigt ist der Schuldner. Das Prozessgericht hat sich von Amts wegen mit der Frage der Bewilligung einer Räumungsfrist zu befassen (BVerfG, WuM 1999, 155). Es gilt allerdings au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Verlängerung oder Verkürzung einer bewilligten Frist (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 18 Innerhalb der Höchstgrenze des Abs. 5 Satz 1, die auch bei mehrfacher Verlängerung nicht überschritten werden darf, kann das Gericht auf Antrag die Frist verlängern, wenn dies den Umständen nach angemessen ist; dabei gelten die allgemeinen sachlichen Entscheidungskriterien. Über den Antrag nach § 721 Abs. 3 ZPO ist nach Ermessen unter Abwägung der Gläubiger- und Schul...mehr

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Gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung

Leitsatz 1. Steht eine – an sich nicht steuerbare – sportliche Betätigung mit ihrer gewerblichen Vermarktung im Rahmen von Sponsorenverträgen in einem untrennbaren Sachzusammenhang, bilden beide Tätigkeiten einen einheitlichen Gewerbebetrieb, so dass auch die Sporttätigkeit von der Steuerpflicht erfasst wird. 2. Liegt ein einheitlicher Gewerbebetrieb als Sportler vor, stellen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Befristete Leistungssperre (Abs. 1 Satz 1 HS 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt ein Moratorium im Sinne einer befristeten Leistungssperre für künftiges Guthaben auf einem P-Konto; sie betrifft dabei nur das Verhältnis von Drittschuldner und Gläubiger (BT-Drucks. 19/1985, 36). Die Regelung entspricht dem bis zum 30.11.2021 geltenden § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO. Rz. 2 Um zu gewährleisten, dass dem Schuldner der monatliche Freibetrag...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.3 Exkurs: Gewerbesteuerliche Beschränkungen durch Hinzurechnungsvorschriften

Rz. 46 Generell mindern Zinsaufwendungen auch den Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7 Satz 1 GewStG), welcher die Ausgangsgröße zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer bildet. Jener ist insbesondere um 25 % der Summe der hinzurechnungsfähigen Bestandteile i. S. v. § 8 Nr. 1 GewStG zu erhöhen, falls die besagte Summe einen Freibetrag von 200.000 EUR überschreitet....mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.1 Zinsen als "Zinsen und ähnliche Aufwendungen"

Rz. 21 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 13 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 12 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" gesondert auszuweisen.[1] Dieser Posten enthält sämtliche Beträge, die für aufgenommenes Fremdkapital zu entrichten sind, seien es Aufwendungen für die Beschaffung, für die Rückzahlung...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.2 Zinsen als "sonstige betriebliche Aufwendungen"

Rz. 24 Gem. § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB (Gesamtkostenverfahren) bzw. gem. § 275 Abs. 3 Nr. 7 HGB (Umsatzkostenverfahren) sind in der Gewinn- und Verlustrechnung "sonstige betriebliche Aufwendungen" gesondert zu erfassen.[1] Dieser Posten verkörpert einerseits einen Auffangposten und erfährt im HGB keine explizite Definition. Andererseits gehen in den Posten "sonstige betriebliche...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Anordnungswirkungen im Fall des Abs. 2 Satz 1 Alt. 2

Rz. 15 Steht im Fall des Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 die ergangene Anordnung den überwiegenden Belangen "des den Antrag stellenden Gläubigers" entgegen, bewirkt dies eine relative Unwirksamkeit. Praktisch betrifft dies die Fälle nach § 850d, § 850f Abs. 2 ZPO. Da solche privilegierten Gläubiger i. d. R. in ihren Belangen im Wesentlichen auf Zahlungen des Schuldners angewiesen sind,...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.1.2 Subjektive Zurechenbarkeit bei Leasingverhältnissen

Rz. 28 Eine im Rahmen der subjektiven Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern existente Möglichkeit zur Ausübung von Steuerbilanzpolitik besteht in der Einflussnahme auf den Inhalt von Leasingverträgen im Kontext der Sachverhaltsgestaltung, verbunden mit einer Beeinflussung der Aktivierung des Leasing-Objekts in der Bilanz des Leasing-Gebers bzw. Leasing-Nehmers. Während der L...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / IV. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Betriebsaufspaltung/Umwandlung/Organschaft

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Erbfall und vorweggenommene... / 1 Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. So z. B. BFH, B...mehr

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Sommer, SGB V § 56 Festsetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 36 des GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt. In Abs. 5 Satz 2 wurden die Bezugsvorschriften zum 1.4.2007 redaktionell mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. ...mehr

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Sommer, SGB V § 125 Verträge / 2.10 Bildung und Besetzung der Schiedsstelle (Abs. 6)

Rz. 11 Nach Abs. 6 Satz 1 hatten der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen bis zum 15.11.2019 eine gemeinsame Schiedsstelle zu bilden. Die Bildung dieser gemeinsamen Schiedsstelle ist nach Angabe des GKV-Spitzenverbandes im Dezember 2019 erfolgt. Nach Abs. 6 Satz 2 besteht die gemeinsame Schied...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechtliche Anfechtung und folgende Einfuhrumsatzsteuerrückzahlung; Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Leitsatz Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn die Einfuhrumsatzsteuer entstanden ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Korrespondierend dazu wird der Vorsteuerabzug berichtigt (§ 17 Abs. 3 Satz 1 UStG), wenn die Einfuhrumsatzsteuer erstattet wird. Mit "erstattet" ist unionsrechtlich der tatsächliche Vorgang der Rückzahlung gemeint. Sachverhalt Nach Stellung eines Insolv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 65e Ambulan... / 2.2 Voraussetzungen (Abs. 2)

Rz. 7 Gefördert werden ambulante Krebsberatungsstellen soweit sie an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychosoziale Beratung und Unterstützung anbieten (Satz 1). Förderfähig sind somit solche Beratungsstellen, bei denen die Beratungskonzeption klar auf psychologischen und sozialen Schwerpunkten beruht. Insoweit wird seitens der gesetzlichen und privaten Kranke...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 6. Verfahren/Veranlagung

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.2.1 Tatbestand

Rz. 147 Der Tatbestand des Abs. 9 Nr. 1 setzt voraus, dass die Einkünfte bei Anwendung eines DBA in beiden Staaten nicht besteuert werden, weil Deutschland von einer Freistellung ausgeht und der andere Staat das Abkommen so anwendet, dass er kein Besteuerungsrecht oder nur ein begrenztes Steuerabzugsrecht hat. Ohne den Begriff selbst zu verwenden, behandelt die Vorschrift da...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zu Zinsfestsetzungen

Kommentar Mit gleichlautendem Länderlass vom 29.11.2021 werden die anhängigen Einspruchsverfahren im Zusammenhang mit der Zinsfestsetzung im Wege der Allgemeinverfügung zurückgewiesen. Nahezu zeitgleich hat das BMF mit Schreiben vom 3.12.2021 sein zentrales Schreiben zur Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG ergänzt. Einsprüche werden zurückgewiesen Am 8.7.2021 hat des BVerf...mehr

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FoVo 12/2021, Verzicht auf den Rechtsbehelf des Einspruchs schon vor Erlass des Vollstreckungsbescheides

Widerspruch mit nachfolgender gütlicher Einigung Es gehört zur täglichen Praxis bei der Einziehung eigentlich unstreitiger Forderungen, dass der Schuldner jede Gelegenheit nutzt, um die Forderungseinziehung, insbesondere auch die Titulierung und Vollstreckung, zu verzögern. Nicht selten geschieht dies auch im gerichtlichen Mahnverfahren, in dem der Schuldner Widerspruch einle...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 2 II. Die Entscheidung

BGH entscheidet nach Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO Der Senat hat nach § 91a Abs. 1 S. 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens betreffend den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) zu entscheiden. Danach hat der Gläubiger die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zustimmungsf...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist bedauerlich, dass sich der Einzelrichter des BGH mit den Maßstäben für die Bemessung des Gegenstandswertes nur sehr kurz befasst hat und dabei nur auf eine einzige Gerichtsentscheidung verwiesen hat. 1. Ausgangspunkt der Wertermittlung Im Hauptsacheverfahren und auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung geht es um verschiedene Ansprüche des Gläubigers. ...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / 1 Der Fall

Vereinfachter Auftrag auf Abnahme der Vermögensauskunft Der Gläubiger hat gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung nebst Zinsen und Kosten in Höhe von insgesamt 1.404,85 EUR betrieben. Hierzu hat er beim AG – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – auf elektronischem Weg einen Vollstreckungsauftrag an den GV erteilt....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entwicklung der Rspr

Rn. 2 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nachdem zunächst einige Finanzgerichte der Auffassung waren, dass es für den Sanierungserlass als pauschalisierende Billigkeitsentscheidung keine Rechtsgrundlage gäbe und er gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und somit gegen die Verfassung Art 20 Abs 3, Art 28 Abs 1 GG verstoße, sah der X. Senat den Erlass zunächst als ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Ermächtigungen nach § 33 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 7 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 1 Nr 2 KStG enthält in seinen Buchst a bis d weitere Ermächtigungen zum Erlass von Rechts-VO, von denen die B-Reg bislang jedoch noch keinen Gebrauch gemacht hat: § 33 Abs 1 Nr 2 Buchst a KStG ist eine Ermächtigungsvorschrift zum Erlass von Vorschriften, wonach Versicherungsunternehmen eine nach § 21 KStG gebildete Rückstellung für Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 11a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Der sachliche Anwendungsbereich des § 3a EStG umfasst BV-Mehrungen oder BE, die aus einem Schuldenerlass stammen. Dies gilt nach der Gesetzesbegründung für jedes Unternehmen (BT-Drucks 18/12128, 31). Der Anwendungsbereich des § 3a EStG ist also auf Gewinneinkünfte beschränkt, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels BV-Vergleich oder E...mehr

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FF 12/2021, Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Henning Radtke Schnitzler/FF: Anlass für das Interview ist der 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Laut den Presseerklärungen in verschiedenen Fachzeitschriften, die ich gelesen habe, waren beim Festakt zur offiziellen Eröffnung der damalige Bundespräsidenten Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 28. September zugegen. Das Gericht hat sich aber ...mehr

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FoVo 12/2021, Vereinfachter... / Leitsatz

Die Regelung des § 754a Abs. 1 ZPO erfasst ausschließlich an den Gerichtsvollzieher (GV) gerichtete Vollstreckungsaufträge und nicht auch einen an das Vollstreckungsgericht gerichteten Antrag auf Erlass eines Erzwingungshaftbefehls. BGH, Beschl. v. 23.9.2021 – I ZB 9/21mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 11c Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Verhältnis zum KStG § 3a EStG und § 3c Abs 4 EStG finden über § 8 Abs 1 S 1 KStG auch iRd KSt Anwendung. Allerdings ist den §§ 8c, 8d KStG gemäß § 8c Abs 2 KStG und § 8d Abs 1 S 9 KStG ein Vorrang vor der Verlustverrechnung nach § 3a Abs 3 EStG zuzusprechen. Der Anwendungsvorrang des § 8c KStG gilt unabhängig davon, ob ein Schuldenerlass vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die laut der Beschlussempfehlung des Bundestages dadurch entsteht, dass die bet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.1 Stimmberechtigung

Rn 10 Stimmberechtigt sind nur Gläubiger, die der Schuldner im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis aufgenommen und im Schuldenbereinigungsplan berücksichtigt hat (Anlagen 6, 7 des amtlichen Formularsatzes, vgl. die Kommentierung bei § 305).[18] Auch bei der Feststellung der Summenmehrheit kommt es nicht auf Forderungen von Gläubigern an, die in dem Schuldenbereinigungsplan ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Anhörung des Schuldners ist an zahlreichen Stellen der InsO vorgeschrieben. Ungeachtet dessen ist über die ausdrücklich angeordneten Fälle einer Anhörung des Schuldners hinaus diesem aufgrund des Gebots der Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich immer dann vor Erlass einer Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, wenn diese E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Akteneinsichtsrecht / 1.1 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht besteht nur, wenn ein Verwaltungsverfahren läuft. Verwaltungsverfahren ist das Verfahren einer Behörde, das auf den Erlass eines Verwaltungsakts oder Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist.[1] Ein Verwaltungsakt liegt in der Jugendhilfe dann vor, wenn das Jugendamt/Landesjugendamt einen Einzelfall auf dem Gebiet des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 11b Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs gilt die Vorschrift sowohl für unbeschränkt estpfl Personen (§ 1 Abs 1 EStG) als auch über den Verweis in § 8 Abs 1 KStG für unbeschränkt kstpfl Subjekte. § 15 S 1 KStG erweitert den Anwendungsbereich auf Organschaften. Auch beschränkt EStPfl und KStPfl (§ 1 Abs 4 EStG; § 8 Abs 1 KStG) werden...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.2 Zeitpunkt der Einberufung

Rn 14 Auf die Frage, wann das Gericht die Versammlung der Schuldverschreibungsgläubiger einzuberufen hat, findet sich im Gesetz keine Antwort. Es wird insbesondere – anders als noch in § 18 Abs. 3 Halbsatz 1 SchVG 1899 – keine unverzügliche Einberufung verlangt.[24] Hieraus könnte man im Umkehrschluss entnehmen, dass die Einberufung nicht ohne schuldhaftes Zögern nach Insolv...mehr

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AGS 12/2021, Gegenstandswer... / II. Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Verfahrensrechtliches Wenn sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen oder es an einem solchen Wert fehlt, setzt das Gericht des Rechtszuges gem. § 33 Abs. 1 RVG den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest. Dieser Antrag ist gem. § 33 Abs. 2 S. 1 RVG erst dann zulässig, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Sanierungsabsicht

Rn. 24 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sanierungsabsicht stellt die Motivation des Gläubigers dar, den Zusammenbruch des betreffenden Unternehmens zu verhindern und dessen finanzielle Stabilisierung langfristig zu erreichen. Die Anforderungen an die Sanierungsabsicht wurden bisher uneinheitlich behandelt. Teilweise wird sie verneint, wenn der Gläubiger nur die Geschäftsbezieh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 KStG unterscheidet in Abs 1 Ermächtigungen für die B-Reg zum Erlass von Rechts-VO sowie in Abs 2 Ermächtigungen für das BMF zur Bekanntgabe des KStG und der KStDV in der jeweils geltenden Fassung. Die Ermächtigungen dienen der vereinfachten Umsetzung notwendiger Maßnahmen iRd Ausgestaltung des materiellen St-Rechts, ohne dass ein zeitint...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Ermächtigungen nach § 33 Abs 1 Nr 1 KStG

Tz. 6 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 33 Abs 1 Nr 1 KStG enthält die Ermächtigung, zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, zur Beseitigung von Unbilligkeiten in Härtefällen und zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens den Umfang der St-Befreiung der nach § 5 Abs 1 Nr 3 KStG rechtsfähigen Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen sowie der nach § 5 Abs 1...mehr

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AGS 12/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer, Das "neue" Erfolgshonorar – was die Praxis jetzt wissen muss, AnwBl Online 2021, 246 Am 1.10.2021 ist das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz (Legal-Tech-Gesetz) in Kraft getreten. In seinem Beitrag weist Mayer darauf hin, dass dieses Gesetz nicht nur die Inkassodienstleistungen nach dem RDG neu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermächtigung nach § 33 Abs 1 Nr 3 KStG idF vor dem UntStFG

Tz. 9 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Mit der durch das StandOG v 13.09.1993 (BStBl I 1993, 774) in den damaligen § 53 Abs 1 KStG eingefügten Norm wurde eine Ermächtigungsvorschrift zum Erlass einer Rechts-VO zur Festlegung des in § 26 Abs 3 KStG aF verwendeten Begriffs des Entwicklungslandes geschaffen (s BT-Drs 12/5016, 102). Die Einfügung des § 53 Abs 1 Nr 3 KStG aF ging einhe...mehr