Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis

Rz. 202 Neben dem privaten kann der Pflichtteilsberechtigte auch ein amtliches bzw. notarielles Nachlassverzeichnis verlangen. Voraussetzung hierfür ist lediglich das grundsätzliche Bestehen eines Auskunftsanspruchs nach § 2314 BGB. Weitere Bedingungen existieren nicht. Insbesondere wird das Recht auf ein amtliches Verzeichnis nicht durch die bereits erfolgte Vorlage eines p...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / g) "Güterstandsschaukel"

Rz. 42 Die Begründung der Gütergemeinschaft ist geeignet, außerhalb des § 2325 BGB Vermögen auf den weniger begüterten Ehegatten pflichtteilsfest zu übertragen. Allerdings führt dies regelmäßig auch zu einer Erhöhung der Pflichtteilsquote. Es werden Modelle diskutiert, die unter den Begriffen "Güterstandsschaukel" [46] oder "Schaukelmodell" erörtert werden.[47] Dabei geht es ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / a) Grundsätzliches

Rz. 284 Im Innenverhältnis verteilt das Gesetz in den §§ 2318 bis 2323 BGB die Pflichtteilslast auf Erben, Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte. §§ 2318 bis 2324 BGB regeln aber – mit Ausnahme der Einrede nach § 2319 BGB – nur das Innenverhältnis. Im Außenverhältnis bleibt es bei der alleinigen Haftung der Erben.[830] Nach § 2318 Abs. 1 BGB hat der Erbe gegenüber dem Ve...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Rechtsfolge des Pflichtteilsverzichtsvertrags

Rz. 121 Zu beachten ist auch, dass der Zugewinnausgleichsanspruch nach §§ 1371 Abs. 2, 1372 BGB vom Erb- und Pflichtteilsverzicht nicht umfasst wird. Für den Fall einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist der Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs zusätzlich aufzunehmen.[208]mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / b) Anfechtung durch den überlebenden Ehegatten

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Muster: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis)

Rz. 74 Muster 12.1: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis) Muster 12.1: Bestandsaufnahme des Nachlasses (Nachlassverzeichnis) Aktenzeichen: _________________________ Nachlassverzeichnis von _________________________mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 1. Grundsätze des Verwandtenerbrechts, § 1930 BGB

a) Repräsentationssystem und Eintrittsrecht Rz. 18 Der dem Erblasser am nächsten Stehende repräsentiert seinen Stamm und schließt die eigenen Abkömmlinge von der Erbfolge aus (§§ 1924 Abs. 2, 1925 Abs. 2, Abs. 3 S. 1, 1926 Abs. 5, 1928 Abs. 2, 1929 Abs. 2 BGB). Fällt der gesetzliche Erbe weg, treten seine Abkömmlinge in seine erbrechtliche Position, § 1924 Abs. 3 BGB. Dieses ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Erbeneinsetzung unter Bedingung und Befristung (§§ 2074, 2075, 2104 BGB)

Rz. 25 Das BayObLG nahm anlässlich eines Falles die Gelegenheit, Amts- und Landgericht darauf hinzuweisen, dass eine auflösende Bedingung gem. § 2075 BGB zwingend die Vor- und Nacherbfolge bedeutet. Fall Der Entscheidung des BayObLG[39] lag ein Testament zugrunde, in dem die Bedachte A das Eigentum an einem Grundstück erhalten sollte, das den wesentlichen Teil des Vermögens d...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / 3. Besondere Zuständigkeit

Rz. 11 Eine Besonderheit ergibt sich für die Zuständigkeitsprüfung in sachlicher wie in örtlicher Hinsicht, sofern die Höfeordnung zur Anwendung gelangt. Nach § 18 Abs. 2 HöfeO ist ausschließlich das Landwirtschaftsgericht zuständig. Landwirtschaftsgericht ist das Amtsgericht nach § 2 LwVG. Örtlich ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Hofstelle liegt, § 10 Abs...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Auskunftsklage

Rz. 327 Soweit kein Verjährungsrisiko besteht, kann der Pflichtteilsberechtigte auch eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage.[923] Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskunftsklage...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Allgemeines

Rz. 9 Für die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist zwingend eine umfassende Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Dabei macht es keinen Unterschied, inwieweit es sich um ein Mandat vor dem Erbfall oder nach dem Erbfall handelt, da letztlich in beiden Fällen nur die Kenntnis über Vermögensverhältnisse, Familienverhältnisse, etwaige Vorempfänge und Güterstände eine fundierte ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Verfügungsbeschränkung ohne Befreiungsmöglichkeit

Rz. 37 Verfügt der Vorerbe unentgeltlich über Nachlassgegenstände, so mindert sich der Nachlasswert. § 2113 Abs. 2 BGB berücksichtigt daher auf Kosten der Verkehrssicherheit das Interesse des Nacherben am Erhalt des Nachlasswertes dahingehend, dass unentgeltliche Verfügungen, die der Nacherbe nicht genehmigt, unwirksam sind, was auch vom Erblasser nicht durch Befreiung umgan...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Unterschrift

Rz. 49 Durch die eigenhändige Unterschrift soll die Identifizierung des Erblassers ermöglicht und zudem sichergestellt werden, dass der zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist und es sich nicht um einen bloßen Entwurf handelt[34]. Nach § 2247 Abs. 3 BGB soll die Namensunterschrift aus Vor- und Familiennamen bestehen. Es kann folglich auch mit anderen Kennzeichnungen unter...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Erbfolge nach Stämmen

Rz. 21 Die Erbfolge nach Stämmen besagt, dass jeder Abkömmling mit seinen eigenen Abkömmlingen einen eigenen erbrechtlich relevanten Stamm bildet. Dieser Grundsatz gilt für die absteigende Richtung.mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Zuständigkeiten

Die gesamte Neuregelung der Zuständigkeitsvorschriften zielt darauf ab, die räumliche Nähe zwischen dem Forum und dem Kind zu sichern.[14] Insofern ist es konsequent, dass nach Art. 7 Brüssel-IIb-VO die Zuständigkeit in erster Linie den Gerichten des Mitgliedstaates zufällt, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz basieren eb...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / IV. Testamentsvollstrecker

Rz. 322 Der Testamentsvollstrecker gewährleistet, dass die Anordnungen des Erblassers ausgeführt werden. Hinterlässt der Erblasser eine Erbengemeinschaft, bietet die Anordnung einer Testamentsvollstreckung die besten Möglichkeiten, Streitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern. Nicht ohne Grund geht bspw. in den USA in den meisten Bundesstaaten ein Nachlass zwingend zunäch...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / VI. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 182 Ein viel zu seltenes Mittel, um Zahlungsansprüche im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Berechnungen "zu steuern", ist das Konstrukt der Ehegatteninnengesellschaft. Aus einer Ehegatteninnengesellschaft kann ein Auseinandersetzungsguthaben entstehen, das erbrechtlich als Verbindlichkeit oder Forderung Einfluss auf die Nachlassmasse haben kann. Hintergrund dieses von der R...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins aufgrund von Nr. 5 AGB-Banken

Rz. 14 Die Rechtslage ändert sich wesentlich, da die neuen AGB-Vertragsinhalt zwischen der Bank und dem Erblasser geworden sind. Die "alten" AGB wurden ersetzt, da der BGH diese für unwirksam befand.[4] Praxishinweis Vielfach gehen die Erben von Bankkunden fälschlicherweise davon aus, dass die Vorlage des Testaments oder der Sterbeurkunde zur Legitimation genügt, um über das ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / bb) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 206 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge.[178] Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger a...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / I. Überblick

Rz. 212 Familienstiftungen werden im BGB nicht ausdrücklich genannt. Der BGB-Gesetzgeber orientierte sich am Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung, das auch privatnützige bzw. Familienstiftungen umfasst. Zivilrechtliche Sonderregeln für privatnützige Stiftungen existieren jedoch teilweise in den Landesstiftungsgesetzen.[334] Rz. 213 Sonderregeln für Familienstiftu...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / bb) Testierfähigkeit

Rz. 55 Die Testierfähigkeit kann nur dann Gegenstand der Ermittlungen des Nachlassgerichts sein, wenn sich gewisse Auffälligkeiten ergeben, die Zweifel an der Testierfähigkeit erkennen lassen.[85] Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung können Anlass zur Einholung des Gutachtens eines psychiatrischen oder ner...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / Literaturtipps

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Ausschluss

Rz. 90 Der Erblasser soll nach der h.M. die Veräußerbarkeit ausschließen können.[108] Dies ist jedoch äußerst fraglich und im Ergebnis abzulehnen, da gesetzlich lediglich der Ausschluss der Vererblichkeit festgelegt ist (§ 2108 Abs. 2 BGB) und § 137 BGB auch für Testamente gilt.[109] So kann in einem Veräußerungsverbot eine zulässige auflösende Bedingung gesehen werden, für ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Annahme- bzw. Ausschlagungsfrist

Rz. 16 Nach § 2180 BGB besteht für die Annahme bzw. Ausschlagung des Vermächtnisses keine Frist. Nur der Erblasser selbst kann in der letztwilligen Verfügung dem Vermächtnisnehmer eine Frist zur Annahme des Vermächtnisses unter einer aufschiebenden Bedingung setzen.[39] Einzige Ausnahme ist § 2307 Abs. 2 BGB. Dieser bestimmt, dass der mit einem Vermächtnis belastete Erbe die...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Einzelunternehmen

Rz. 156 Ist der Minderjährige Alleinerbe, dann bedarf die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters, dass das Einzelunternehmen eingestellt wird, nicht der Genehmigung des Familiengerichts, da nur der Beginn eines Erwerbsgeschäfts von § 1645 BGB erfasst wird. Sofern der Minderjährige Miterbe ist, können die weiteren Erben das Unternehmen ohne Fortsetzungsbeschluss weiterführen...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Pflichtteilsentziehung

Rz. 314 Trotz des grundsätzlich bestehenden verfassungsrechtlichen Schutzes des Pflichtteilsberechtigten sind Situationen denkbar, in denen es dem Erblasser schlichtweg nicht zugemutet werden kann, dass dem Pflichtteilsberechtigten eine Mindestteilhabe am Vermögen zusteht. Voraussetzung hierfür ist, dass das familiäre Näheverhältnis zwischen Erblasser und Pflichtteilsberecht...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 6. Bewertung der Zuwendung

Rz. 107 Nach § 2315 Abs. 2 S. 2 BGB ist der Wert der Zuwendung im Zeitpunkt des Empfangs maßgeblich. Geldentwertung bzw. Kaufkraftschwund zwischen Zuwendungszeitpunkt und Erbfall sind zu berücksichtigen.[275] Vollzieht sich die Zuwendung nicht in einem Schritt, sondern zeitlich gestreckt, ist für die Bestimmung des Zuwendungszeitpunkts auf das Ende des Leistungsvollzugs abzu...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VI. Beweislastverteilung

Rz. 336 Den Pflichtteilsberechtigten trifft nicht nur die Beweislast hinsichtlich der Zugehörigkeit einzelner Gegenstände zum realen Nachlass, sondern auch hinsichtlich der Frage, ob eine dem fiktiven Nachlass zuzurechnende Schenkung vorliegt. Hierbei können allerdings die vom BGH entwickelten Grundsätze der Beweislastumkehr [937] eingreifen, wenn der Zuwendungsempfänger sich...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Grundzüge des Erbverzichts

Rz. 112 Der Erbverzicht ist in §§ 2346–2352 BGB geregelt. Nach § 2346 Abs. 1 BGB können die Verwandten sowie der Ehegatte auf das gesetzliche Erbrecht gegenüber dem Erblasser verzichten. Der Erbverzichtsvertrag[185] wirkt deshalb verändernd auf die künftige gesetzliche Erbfolge ein. Der Erbverzicht ist ein abstrakter Verfügungsvertrag mit negativem Inhalt.[186] Sofern ein Ve...mehr

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§ 2 Zu den rechtstheoretisc... / b) Das Eigenvermögen als Haftungsobjekt? – der Erbe haftet unbeschränkt

Rz. 7 Damit aber nicht genug: Der in Lehrbüchern formelhaft daherkommende Satz, "der Erbe haftet unbeschränkt" für die Nachlassverbindlichkeiten, heißt nicht mehr und nicht weniger, als dass das deutsche Erbrecht von dem Grundsatz ausgeht, dass die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten nicht per se oder gar ispo iure auf den Nachlass beschränkt ist, sondern der...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 5. Auseinandersetzungsverbot

Rz. 91 Die Möglichkeit eines Erben nach § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können, kann vom Erblasser häufig unerwünscht sein, da er darauf bedacht sein kann, sein Vermögen oder Teile davon als Einheit zu erhalten. Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft zwar auf Auseinandersetzung angelegt. Durch § 2044 BGB wird dem Erblasser aber die Möglichkeit gegeb...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Zweistufige Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 175 Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen hat nach Auffassung des BGH in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen. Auf der ersten Stufe erfolgt eine Wirksamkeitskontrolle (§ 138 Abs. 1 BGB) und auf der zweiten Stufe eine Ausübungskontrolle (§ 242 BGB). Die Rangeinteilung der einzelnen Scheidungsfolgenregelungen ist dabei auf beiden Stufen zu berücksichtigen. 1. Erste Stuf...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / a) Gegenstandsgleichheit

Rz. 38 Eine Gegenstandsgleichheit liegt in den Fällen vor, in denen der Auftraggeber nur notwendigerweise gemeinsam mit anderen etwas verlangen kann oder für etwas einzustehen hat.[89] Eine Gegenstandsgleichheit, die zu einer Erhöhung im Sinne von § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV RVG führt, liegt im Erbrecht vor,[90]mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Erbverzichtsvertrag durch konkludenten Vertragsschluss?

Rz. 116 Höchst umstritten ist, ob ein Verzichtsvertrag auch konkludent geschlossen werden kann. Nach der Rspr. des BGH soll unter gewissen Voraussetzungen ein stillschweigender Verzicht zulässig sein.[198] Das soll z.B. dann der Fall sein, wenn in einem gemeinschaftlichen Testament die Ehegatten einen Dritten zum Erben berufen oder wenn das ehegemeinschaftliche Kind Vertrags...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 3. Rechtsmittel des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft

Rz. 267 Die frühzeitige Erinnerung gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft kann dazu beitragen, dass Nachlasspflegschaften schnell wieder aufgehoben werden. Dadurch werden unnötige Kosten vermieden, da, wie bereits ausgeführt, die Dauer der Pflegschaft Auswirkungen auf die Vergütung hat. Die Beschwerde des Erben gegen die Anordnung der Nachlasspflegschaft ist gerichtsgeb...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Wirkung der Stundung/Nebenbestimmungen

Rz. 342 Die Stundung führt zu einer Hinausschiebung der Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs dürfte durch § 205 BGB n.F. gehemmt sein, da dem Pflichtteilsgläubiger nicht zugemutet werden kann, bei Anordnung einer gesetzlichen Stundungsvorschrift Gefahr zu laufen, dass sein Pflichtteilsanspruch verjährt, obwohl er ihn trotz Hinausschi...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 92 Die mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen ist wie in Rdn 86 dargestellt grundsätzlich ebenfalls nicht mehr zu empfehlen. Soll dennoch mit Mitteln aus dem Vermögen des Schenkers für den Beschenkten ein Gesellschaftsanteil erworben werden, kann die Wahl zwischen der ungünstigen direkten Besteuerung des Kaufpreises als Zuwendungsgegenstand oder der Inkaufnahme de...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Stichtagsprinzip

Rz. 114 Nach § 2311 Abs. 1 S. 1 BGB ist der für die Bewertung maßgebliche Zeitpunkt (Stichtag) der Tod des Erblassers.[297] Wertveränderungen nach dem Stichtag sind im Rahmen der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigten; sie dürfen sich auf die Höhe des Pflichtteilsanspruchs nicht auswirken.[298] Das Stichtagsprinzip bedeutet indes nicht, dass zukünftige Entwicklungen völ...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / I. Erbrechtliche Ausgangslage

Rz. 1 Die Gestaltung von behindertengerechten Testamenten gilt unter juristischen Experten als eine der Königsdisziplinen im Erbrecht. Der hohe Anspruch der Materie ergibt sich zum einen aus einer dynamischen Rechtsprechung, die insbesondere mit Blick auf Fragen der Sittenwidrigkeit der Gestaltung und Möglichkeiten Dritter, insbesondere des Sozialleistungsträgers, die Konstr...mehr

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§ 8 Ausschlagung und Anfech... / 2. Motive der Ausschlagung

Rz. 3 Die Motive der Ausschlagung sind vielfältig. In der Praxis ist darauf zu achten, ob wirklich die Ausschlagung das geeignete Mittel ist, diese Motive umzusetzen. In erster Linie wird die Ausschlagung bei einem überschuldeten Nachlass erklärt werden, damit der Erbe die Verbindlichkeiten des Erblassers nicht erfüllen muss. Hier sollten die Alternativen der Nachlassverwalt...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 2. Ausschluss von Erben/Pflichtteilsberechtigten des Vorerben

Rz. 126 Eine häufig auftretende Fallgruppe ist der Wunsch, bei den als Erben vorgesehenen Kindern dem Schwiegerkind den "Durchgriff" auf das Erbe bei Tod des Kindes nach Anfall der Erbschaft zu verwehren.[143] Dies gewinnt in zweifacher Hinsicht bei den Enkeln an Bedeutung. Zunächst soll erneut der "Durchgriff" von den Enkeln auf das Schwiegerkind verhindert, zum Zweiten auc...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung nach § 2208 Abs. 2 BGB

Rz. 294 Sofern der Testamentsvollstrecker nicht selbst die Erblasserverfügungen zur Ausführung bringen muss, kann er nach § 2208 Abs. 2 BGB die Ausführung vom Erben verlangen. Der Testamentsvollstrecker kann somit nur beaufsichtigend tätig sein, da ihm weder eine Verpflichtungs- noch eine Verfügungsbefugnis zusteht. § 2211 BGB (Verfügungsbeschränkung des Erben) und § 2214 BGB...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / dd) Sonstige Beweismittel

Rz. 46 Sonstige Beweismittel sind diejenigen Beweismittel, die nicht unter die § 352 FamFG fallen, aber dem Antragsteller es trotzdem ermöglichen sollen, einen Nachweis für sein Erbrecht erbringen zu können. Die "anderen" Beweismittel müssen jedoch ähnlich klare und verlässliche Schlussfolgerungen ermöglichen wie eine Urkunde, so dass an die Voraussetzungen der Beweisführung...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Kreis der bedachten Personen

Rz. 54 Voraussetzung ist, dass der Personenkreis hinreichend bestimmt ist.[134] Dies bedeutet, dass die Auswahl nicht in das völlige Belieben des Dritten gestellt werden darf. Die Zugehörigkeit des Bedachten zu dem ausgewählten Personenkreis muss zweifelsfrei feststellbar sein.[135] Änderungen im Personenkreis der Bedachten sind i.d.R. ohne Belang. Eine zu weite Ausdehnung d...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Inhalt und Umfang der Bankvollmacht

Rz. 68 In der Praxis wird gerade bei älteren Kontoinhabern immer häufiger Dritten eine Bankvollmacht im Rahmen der Vorsorgevollmacht erteilt.[31] Praxishinweis Hinzuweisen sind Mandanten darauf, dass privatschriftliche Vollmachten von den Banken und Sparkassen generell nicht anerkannt werden bzw. nicht anerkannt werden dürfen, es sei denn, dass hier die entsprechende bankrech...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Nach der Teilung

Rz. 62 Nach der Teilung haften die Miterben weiterhin gesamtschuldnerisch für Nachlassverbindlichkeiten.[150] Nur unter bestimmen Voraussetzungen kann der Miterbe gem. § 2060 BGB seine Haftung auf seinen Anteil am Nachlass beschränken:mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / d) Pflichtteilslast bei Vermächtnissen

Rz. 100 Der Pflichtteilsberechtigte hat sich zur Erfüllung seines Anspruchs an den bzw. die Erben zu halten. Der Alleinerbe bzw. die Miterben haben auch die vom Erblasser angeordneten Vermächtnisse und Auflagen zu erfüllen. Bei der Berechnung des Pflichtteils bleiben die Vermächtnisse und Auflagen unberücksichtigt. Deshalb gewährt § 2318 BGB dem Erben ein Kürzungsrecht, das ...mehr