Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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ZErb 12/2023, Rücknahme ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) begehren die Rückgabe zweier in amtliche Verwahrung gegebene Urkunden, die letztwillige Verfügungen enthalten. Die Beteiligten zu 1) und 2) schlossen mit notarieller Urkunde vom 22.6.2011 des Notars … (URNr. …) einen Vertrag. Mit diesem wurde zunächst gemäß Nr. I ein Ehevertrag vom 9.6.1988 abgeändert. Unter Nr. II errichteten die Ehegatten eine...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Objektives Bestehen der Belastung im Zeitpunkt des Erbfalls

Rz. 69 Die Ausschlagung sowohl des belasteten Erbteils als auch des belasteten Vermächtnisses setzt voraus, dass zur Zeit des Erbfalls Beschränkungen und Beschwerungen des Zugewendeten objektiv bestanden haben.[197] Diese müssen im Zeitpunkt der Ausschlagung – wenigstens teilweise (der Wegfall einer von mehreren Belastungen genügt!)[198] – weggefallen sein. Ein späterer Wegf...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Sonderfall: Bewertung von Grundstücken

Rz. 136 Soweit der gemeine Wert eines Grundstücks nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. differenziert insoweit zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[425] Dies en...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Gütergemeinschaft ohne Fortsetzungsvereinbarung

Rz. 37 Ist die Gütergemeinschaft durch notarielle Vereinbarung als eine solche ohne Fortsetzungsvereinbarung begründet worden, bedarf es beim Tod eines Ehegatten einer gesonderten Auseinandersetzung dieser Gesamthandgemeinschaft. Dies kann auch durch Vermittlung des Nachlassgerichts geschehen, §§ 487 ff. FamFG (§§ 373, 363 FamFG). Wird eine Einigung nicht erzielt, kann jeder...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. Leistungsverweigerungsrecht des pflichtteilsberechtigten Erben

Rz. 293 § 2319 BGB gewährt dem pflichtteilsberechtigten Miterben nach der Teilung des Nachlasses ein Leistungsverweigerungsrecht in dem Umfang, der zur Absicherung seines eigenen Pflichtteils erforderlich ist. Für den Ausfall haften die übrigen Erben, soweit sie nicht selbst pflichtteilsberechtigt sind.[849] Liegen gleichzeitig die Voraussetzungen des Kürzungsrechts nach § 2...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / bb) Beschränkung auf einen Bruchteil

Rz. 138 Die Beschränkung des Pflichtteilsverzichts auf einen Bruchteil ist zulässig. Dies hat zur Folge, dass bei gesetzlicher Erbfolge der Verzichtende zumindest Erbe in Höhe des Bruchteils wird, auf den nicht verzichtet wurde. Andernfalls erstreckt sich der Pflichtteilsanspruch auf den hälftigen Wert des nicht vom Verzicht erfassten Bruchteils.[244] Darüber hinaus kann auc...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / b) Überlegungen zur Ausübung des Ausschlagungsrechts gem. § 1371 Abs. 3 BGB

Rz. 32 Ob der überlebende Ehegatte die Ausschlagung erklären soll, ist auf den Einzelfall bezogen zu ermitteln. Dabei spielen Überlegungen eine Rolle, die wie folgt vom erbrechtlichen Berater berücksichtigt werden sollten:[32] Zu beachten ist, ob sich der Ehegatte auf seine Zugewinnausgleichsforderung möglicherweise Vorempfänge nach § 1380 BGB anrechnen lassen muss. Auch soll...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / bb) Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 31 Des Weiteren ist das Verhältnis, auf dem das Erbrecht beruht, nach § 352 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FamFG darzulegen. Der Antragsteller hat dabei sein Verwandtschaftsverhältnis bzw. sein Ehegattenverhältnis zum Erblasser darzulegen, denn darauf beruht sein Erbrecht als gesetzlicher Erbe.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Einkommensteuer

Rz. 622 Steuersubjekte der Einkommensteuer sind natürliche Personen (§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG). Steuerobjekt ist das zu versteuernde Einkommen, das gleichzeitig die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bildet (§ 2 Abs. 5 EStG). Rz. 623 Das Einkommen seinerseits besteht aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen (§ 2 Abs. 4...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Finanzmittel

Rz. 487 Die Finanzmittel als Verwaltungsvermögen[723] wurden durch das AmtshilfeRLUmsG[724] mit Wirkung ab dem 7.6.2013 in das Gesetz aufgenommen (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[725] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich seitdem in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG. Rz. 488 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG stellt der positive Sal...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Schenkung unter Auflage

Rz. 852 Grundsätzlich sind der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Grundstückserwerbe nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei. Dies gilt gemäß § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG jedoch nicht hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind (vgl. oben Rdn 788 f.). Beispiel Vater V ist Eigentümer zweier Grundstücke. Diese sind jeweils mit einem Mehrfami...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 28 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Anknüpfung nach Art. 21 Abs. 1 EuErbVO (Allgemeine Kollisionsnorm)

Rz. 11 Aus deutscher Sicht (und aller ratifizierenden Vertragsstaaten der EuErbVO) wird gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes abgestellt[24] (für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F. ab Rdn 57). Der Begriff des gewöhnlichen Aufentha...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 435 Bei inländischen bzw. im EU/EWR-Raum belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich der Umfang des begünstigten Vermögens aus § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 436 Das insoweit begünstigungsfähige Vermögen muss im Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 ErbStG) als solches vom Erblasser/Schenker auf den Erwerber übergehen und seine bewertungsrechtliche Quali...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Schicksal der Beteiligung an einer Personengesellschaft im Erbfall

Rz. 690 Wird die Gesellschaft, an der der Erblasser beteiligt war, lediglich durch die verbleibenden Gesellschafter fortgeführt (§§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB oder gesellschaftsvertragliche Fortsetzungsklausel), werden die Erben des Verstorbenen zivilrechtlich nicht Gesellschafter und daher steuerlich auch nicht Mitunternehmer.[1088] Rz. 691 Daraus ergeben sich folgende...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Bewertung von Grundbesitz

Rz. 201 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 202 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Berücksichtigung des Unternehmers und seiner Familie

Rz. 512 Alles in allem setzt der Beschäftigtenbegriff des § 13a ErbStG offenbar das Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft voraus, so dass der Unternehmer selbst grds. nicht als Beschäftigter i.S.v. § 13a ErbStG in Betracht kommt. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für die Inhaber von Einzelunternehmen sowie für Personengesellschafter.[795] Denn bei Kapitalgesellschaften sin...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Veräußerung/Aufgabe von Mitunternehmeranteilen

Rz. 550 Ebenso wie die Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs wird auch ein entsprechender Vorgang in Bezug auf einen Mitunternehmeranteil von § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG erfasst. Das gilt auch für den Anteil eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA[897] sowie für Anteile an einem der Ausübung selbstständiger Arbeit dienenden Vermögen i.S.v. § 18 Abs. 4 EStG...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 16 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 21 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abschluss eines grundstücksbezogenen Verpflichtungsgeschäfts

Rz. 748 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bildet bereits das Zustandekommen des einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründenden Verpflichtungsgeschäfts einen Erwerbstatbestand. Auf diese Weise wird die Besteuerung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorverlagert und damit – in zeitlicher Hinsicht – von der Erfüllung des schuldrechtlichen Geschäfts (zivilrechtli...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Ansatz Grundbesitz haltender Personengesellschaften

Rz. 860 Mitunter erscheint es opportun, von der älteren Generation erworbenen Grundbesitz nicht Stück für Stück an einzelne Erwerber weiterzugeben, sondern stattdessen den Grundbesitz in einer Personengesellschaft zu bündeln, um anschließend mehrere Vermögensnachfolger an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Beispiel 1 Vater V bringt im Jahr 2021 ein Grundstück in eine GmbH & C...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Begriffsbestimmung Ausgangslohnsumme

Rz. 522 Die Definition der Ausgangslohnsumme ergibt sich aus § 13a Abs. 3 S. 2 ErbStG. Es ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Stichtag) endenden Wirtschaftsjahre. Soweit sich während der letzten fünf vor dem Besteuerungszeitpunkt endenden Wirtschaftsjahren Rechtsformänderungen oder personelle Umsetzungsmaßnahmen e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 7. Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestlohnsumme

Rz. 539 Die Gewährung des Verschonungsabschlags ist sozusagen auflösend bedingt. Stellt sich jedoch nach Ende der Lohnsummenfrist (fünf bzw. sieben Jahre) heraus, dass die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, vermindert sich der dem Steuerpflichtigen bereits gewährte Verschonungsabschlag nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13a Abs. 3 S. 5 ErbStG).[867] Allerd...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / b) Glaubhaftmachung des Arrestanspruchs und -grunds

Rz. 9 Nach § 920 Abs. 2 ZPO sind der Anspruch und der Arrestgrund glaubhaft zu machen. Kommt es zu einer mündlichen Verhandlung, gilt dies nur dann, wenn der Gegner die arrestbegründenden Tatsachen gem. §§ 138 Abs. 3, 288 ZPO bestreitet. Im Verfahren muss nicht der volle Beweis durch präsente Beweismittel (z.B. eidesstattliche Versicherung, Urkundenvorlage, Vorlage eines Sac...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Unmittelbare Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers

Rz. 452 Anteile an Kapitalgesellschaften sind begünstigungsfähig, wenn die folgenden zwei Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abweichungen vom Nennwertansatz

Rz. 176 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist aber für Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[230] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) explizit geregelten Fällen insbesondere um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung un...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Mindestlohnsumme

Rz. 529 Die zu erreichende Mindestlohnsumme ist gemäß § 13a Abs. 4 S. 12 ErbStG nach der Beschäftigtenzahl gestaffelt, und zwar wie folgt:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Ersatztatbestand für Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 2b GrEStG

Rz. 765 § 1 Abs. 2b GrEStG wurde durch das GrEStÄndG 2021[1177] als weiterer Ersatz- bzw. Ergänzungstatbestand in das Gesetz eingefügt und betrifft Änderungen im Gesellschafterbestand von grundbesitzenden Kapitalgesellschaften.[1178] Von ihrer Struktur her entspricht die Regelung (wie bereits der weitgehend identische Wortlaut deutlich macht) weitgehend § 1 Abs. 2a GrEStG.[11...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Teilungsanordnung und Vermächtnis

Rz. 50 In der zivilrechtlichen Praxis sind im Wesentlichen zwei Arten der Zuwendung von Todes wegen anzutreffen, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Werden Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung miteinander kombiniert, kann auch ein Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB vorliegen. Will der Erblasser einzelnen Miterben bestimmte Vermögensgegenstände gegenstä...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Sachliche Abgrenzung des Begünstigungsgegenstandes

Rz. 266 Als Familienheim kommen im Inland bzw. im EU- bzw. EWR-Raum belegene Grundstücke, in denen eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, in Betracht, also Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftshäusern oder auch gemischt genutzten Grundstücken. Rz. 267 Von der Begünstigung mit umfass...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Zu berücksichtigende Verbindlichkeiten

Rz. 143 Im Bereich der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nennt der Gesetzgeber in § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zunächst die so genannten Erblasserschulden, also die von dem Verstorbenen selbst begründeten und seinen Erben hinterlassenen Verbindlichkeiten. Insoweit kommt ausschließlich ein Abzug durch den oder die Erben in Betracht, weil nur diese im Rahmen der Gesamtrechts...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / II. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 394 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (3) Stimmrechtsbindung

Rz. 464 Kumulativ mit einer der beiden vorgenannten Verfügungsbeschränkungen muss die Poolvereinbarung auch eine Stimmrechtsbindung beinhalten, also die Verpflichtung, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[659] Diese Bedingung ist bei einer Stimmrechtsvervielfachung einzelner Gesellschafter ohne gleichzeitige Bindung der übrigen n...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Mitarbeiterzahl

Rz. 509 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[784] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 566 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[942] Rz. 567 Die Definition des Veräußer...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Anteile an Kapitalgesellschaften von nicht mehr als 25 v.H.

Rz. 483 Als Verwaltungsvermögen gelten auch im Unternehmensvermögen gehaltene Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 v.H. oder weniger beträgt[710] und sie nicht zum Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts i.S.d. KWG, eines Wertpapierinstituts i.S.d. WPIG oder eines...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / XI. Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb von Vermögen

Rz. 329 Wird Vermögen innerhalb kurzer Zeit mehrfach von Personen des engsten Familienkreises erworben, also innerhalb der Steuerklasse I, kann es zu einer übermäßig hohen Belastung kommen, wenn die Freibeträge nicht ausreichen. § 27 ErbStG wirkt dem entgegen, indem die Erbschaftsteuer auf den zweiten Vermögensübergang ermäßigt wird. Die Ermäßigung ist gestaffelt, je nach de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 788 Grundsätzlich führt die Anwendbarkeit von § 3 Nr. 2 GrEStG zur Grunderwerbsteuerbefreiung für den gesamten der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegenden Grundstückserwerb. Eine Ausnahme sieht § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG jedoch für Schenkungen unter Auflage vor. Hier bleibt es bei der Grunderwerbsteuerpflicht, soweit der Wert der in Rede stehenden Auflagen bei der Sche...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (1) Hinzurechnungen

Rz. 228 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[320] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Gegenstand der Bewertung – wirtschaftliche Einheit

Rz. 159 Der Gegenstand der erbschaftsteuerrechtlichen Bewertung wird (über § 12 Abs. 1 ErbStG) in § 2 BewG als sog. wirtschaftliche Einheit definiert. Gem. § 2 Abs. 1 S. 1 BewG ist jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten, woraus im Umkehrschluss folgt, dass Einzelgegenstände, die zusammen mit anderen Gegenständen eine wirtschaftliche Einheit bilden, nicht jeweils g...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Ermittlung des Jahresertrages

Rz. 223 Grundlage der Bewertung ist prinzipiell der zukünftig nachhaltig erzielbare Ertrag, also eine theoretische Größe. Soweit Finanz-Plandaten nicht verfügbar sind, muss für dessen Schätzung auf Durchschnittswerte aus der Vergangenheit zurückgegriffen werden. Im vereinfachten Ertragswertverfahren wird der zukünftige Ertrag daher unter Zugrundelegung der in der Vergangenhe...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Grundstückserwerb durch Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 803 Einen weiteren Befreiungstatbestand regelt § 3 Nr. 4 GrEStG, der den Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers von der Besteuerung ausnimmt.[1241] Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist, dass die Ehe bzw. Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung wirksam besteht.[1242] Grundstücksübertragungen zwischen Verlobten ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 495 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[746] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[747] E...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Begriffsbestimmung Lohnsumme

Rz. 519 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[816] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt sowohl fü...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 592 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / III. Weitere Rechtsschutzmöglichkeit: Rechtshängigkeitsvermerk

Rz. 44 Da eine Bewilligungserklärung nach § 894 ZPO erst mit Rechtskraft des ergehenden Urteils als abgegeben gilt, kann auch erst dann die Berichtigung im Grundbuch vollzogen werden. Bis der Prozess abgeschlossen ist, kann einige Zeit vergehen. Ein Widerspruch gegen eine Grundbucheintragung nach § 899 BGB oder eine Vormerkung können im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / IV. Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 410 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG ist erwerberbezogen ausgestaltet,[538] er wir...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Erbrechtliche Lösung

Rz. 294 Erbrechtlich erhält der Zugewinnehegatte eine pauschale Erhöhung der Erbquote um ¼ nach § 1371 Abs. 1 BGB. Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG bleibt aber nur der Betrag steuerfrei, der als güterrechtliche Ausgleichsforderung hätte geltend gemacht werden können. Er muss deshalb berechnet werden. Dabei gilt: Vereinbarungen, die von den §§ 1373–1383 und 1390 BGB abweichen, ble...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Grundsätzliches

Rz. 450 Schließlich zählen zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser/Schenker an deren Nennkapital zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kap...mehr