Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Veräußerung des Nachlasses zum Zweck der Erbauseinandersetzung

Rz. 683 Entsprechend den gesetzlichen Regelungen der §§ 2046 ff. BGB kann die Erbauseinandersetzung auch dadurch erfolgen, dass sämtliche im Nachlass befindlichen Wirtschaftsgüter veräußert, anschließend die Nachlassverbindlichkeiten berichtigt und der verbleibende Rest der Veräußerungserlöse entsprechend den Erbquoten unter den Miterben verteilt wird. Rz. 684 Dabei ist die V...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / H. Umsatzsteuer

Rz. 861 Steuersubjekte der Umsatzsteuer sind die Unternehmer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 UStG). Unternehmer ist, wer eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit in der Absicht ausübt, Einnahmen zu erzielen (§ 2 Abs. 1 UStG). Gefordert wird eine Marktteilnahme in der Art eines Kaufmanns oder Gewerbetreibenden. Unternehmer können natürliche Personen sein, Personengesellschaften, Kapit...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / k) Exkurs: Wahlgerichtsstand gem. Art. 6a EuErbVO

Rz. 31 Auf Antrag einer Verfahrenspartei kann sich, bei Vorliegen einer testamentarischen Rechtswahl, das originär gem. Art. 4 EuErbVO zuständige Gericht für unzuständig erklären, wenn die Rechtssache, nach Auffassung des originär zuständigen Gerichts, vom Gericht des in der letztwilligen Verfügung gewählten Rechts besser entschieden werden kann. Dies kann dann der Fall sein...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Härteausgleich

Rz. 328 Der Erbschaftsteuertarif ist ein reiner Stufen- und kein Progressionstarif. Bei Überschreiten der jeweiligen Stufe ist grundsätzlich der nächsthöhere Prozentsatz maßgeblich. Da sich hieraus je nach Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs Härten für den Steuerpflichtigen ergeben können, kann gemäß § 19 Abs. 3 ErbStG ein so genannter Härteausgleich eingreifen. Im Rahmen die...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Stundung bei Produktivvermögen

Rz. 335 Die Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG betrifft diejenige Steuer, die auf den Erwerb (nur von Todes wegen[445]) begünstigten Vermögens i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG entfällt.[446] Insoweit kommt prinzipiell sämtliches begünstigtes Vermögen in Betracht, unabhängig vom Wert desselben und ohne Rücksicht auf die in anderem Zusammenhang relevanten Wertgrenzen (26 Mio. EUR bzw....mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / c) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 135 Die inländische örtliche Zuständigkeit bestimmt sich wie auch die internationale Zuständigkeit in Art. 4 EuErbVO. Danach ist das Nachlassgericht innerhalb Deutschlands zuständig, an welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes hatte. Hatte der Erblasser indes keinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt sein...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Andere Zuwendungsarten

Rz. 124 Abgesehen von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden regelt das Erbschaftsteuergesetz auch so genannte Zweckzuwendungen, also Vermögensübergänge, die unter einer Auflage oder Bedingung (= rechtliche Verpflichtung) stehen, das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 ErbS...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / e) Entscheidung über die einstweilige Verfügung

Rz. 31 Der Antrag ist beim Gericht der Hauptsache nach §§ 937 Abs. 1, 943, 802 ZPO zu stellen. Ausnahmsweise kann der Antrag auch beim Amtsgericht der belegenen Sache nach §§ 942, 802 ZPO eingereicht werden, wenn in dringenden Fällen ohne mündliche Verhandlung gem. § 937 Abs. 2 ZPO durch Beschluss entschieden werden kann. Hierin liegt der Unterschied zum Arrestverfahren, bei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (4) Rechtsfolgen der Poolung

Rz. 467 Folge des Vorliegens einer den tatbestandlichen Anforderungen des § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG entsprechenden Poolvereinbarung[671] ist die Zusammenrechnung der vom Erblasser/Schenker unmittelbar gehaltenen Anteile mit den Anteilen der übrigen durch die Poolvereinbarung gebundenen Gesellschafter. Überschreiten diese in Summe die Mindestbeteiligungsquote (mehr als 2...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Anwartschaftsrecht des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb löst keine Steuer aus. Veräußert der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht entgeltlich, muss er aber das Entgelt versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG). Erwerber kann auch der Vorerbe sein.[159] Die Steuer entsteht mit der Übertragung der Anwartschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 1i) ErbStG). Rz. 129 St...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Altersvorsorgevermögen

Rz. 472 Gemäß § 13b Abs. 3 ErbStG sind diejenigen Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind, bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Alter...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Exkurs: Haager Testamentsformabkommen

Rz. 35 Das Haager Testamentsformabkommen gilt auch nach Einführung der EuErbVO unverändert fort. Die Regelungen des Haager Testamentsformabkommens gehen den Regelungen des Art. 27 EuErbVO gemäß Art. 75 Abs. 1 EuErbVO vor. Einzige Ausnahme ist die Anknüpfung der Form von schriftlichen Erbverträgen. Diese erfolgt stets nach Art. 27 EuErbVO, welcher jedoch weitestgehend identis...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Begünstigte Zuwendungen

Rz. 271 Als begünstigte Zuwendungen i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG kommen neben der Verschaffung des Allein- oder Miteigentums an einem Familienheim auch die Befreiung des Zuwendungsempfängers von im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Familienheims eingegangenen Verpflichtungen in Betracht. Begünstigungsfähig ist auch die Übernahme nachträglicher Herstell...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Schulden im Zusammenhang mit vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Rz. 141 Für Beteiligungen an vermögensverwaltenden Personengesellschaften stellt § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG klar: "Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einer anderen Gesamthandsgemeinschaft, die nicht unter § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 des Bewertungsgesetzes fällt, gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter; die dabei überg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 484 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen auch Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine.[716] Mit dem ErbStG 2016 hat der Gesetzgeber nun Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Ge...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Erbengemeinschaft im ausländischen Pflichtteilsrecht

Rz. 83 Das ausländische Pflichtteilsrecht kann auch Auswirkungen auf die Erbengemeinschaft haben. Insbesondere dann, wenn das Pflichtteilsrecht nicht als schuldrechtlicher Ersatzanspruch (wie in Deutschland) ausgestaltet ist. Viele europäische Länder, insbesondere jedoch die Länder, die dem romanischen Rechtskreis angehören, verstehen das Pflichtteilsrecht als echte Beteilig...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Berechnungsformel

Rz. 221 Nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren stellt sich der gemeine Wert des Betriebsvermögens bzw. der Kapitalgesellschaft als Produkt aus nachhaltig erzielbarem Jahresertrag (§§ 201, 202 BewG) und Kapitalisierungsfaktor (§ 203 BewG) dar, § 200 Abs. 1 BewG. Rz. 222 Das Verfahren ist rechtsformneutral und auf alle Arten des Betriebsvermögens (betriebsnotwendig / nicht...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / i) Widerruf und Aussetzung

Rz. 141 Ist ein ENZ unrichtig erteilt worden, so ist es gemäß § 38 IntErbRVG entweder zu widerrufen oder zu ändern, wobei der Widerruf auch von Amts wegen erfolgen darf. Da es durch das Nachlassgericht keine Möglichkeit gibt, das ENZ für kraftlos zu erklären oder schlichtweg einfach einzuziehen, ist es durch den Verordnungsgeber mit einem "Haltbarkeitsdatum" gemäß Art. 70 Ab...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / g) Vollziehung der einstweiligen Verfügung

Rz. 33 Die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ist abhängig vom Tenorinhalt der Entscheidung. Wegen § 938 Abs. 1 ZPO kann das Gericht nach freiem Ermessen entscheiden, welche Anordnung zur Erreichung des Zwecks erforderlich ist. Wie beim Arrest darf die Vollziehung – mit Ausnahme bei der Leistungsverfügung – nur zur Sicherung erfolgen, nicht aber die Hauptsache vorwegneh...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Herausgabeanspruch nach §§ 2287, 2288 BGB

Rz. 69 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG unterliegt der Erbschaftsteuer auch, was ein Vertragserbe aufgrund beeinträchtigender Schenkung des Erblassers (§ 2287 BGB)[79] von dem Beschenkten nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung erlangt. Dasselbe gilt nunmehr auch für den Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testaments sowie für den Vermächtnisnehmer, der w...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 6. Annahmen und Ausschlagungen

Rz. 39 Die Annahme und Ausschlagung von Erbschaften ist fortan in den Art. 13, 28 EuErbVO geregelt. Dabei ist es gelungen, diese Handlungen für die betroffenen Personen zu vereinfachen. Zuständig für die Entgegennahme der Erklärungen sind nämlich nunmehr auch die Gerichte am Wohnsitz des Erklärenden (sofern freilich ein Gericht innerhalb der EU insgesamt zuständig ist).[88] ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 666 Rein begrifflich ist nach h.M. jede Auseinandersetzung über das Vermögen einer Gesamthand eine Realteilung.[1066] Von der Sachwertabfindung unterscheidet sie sich dadurch, dass im Rahmen der Realteilung der Betrieb der Mitunternehmerschaft (durch diese) aufgegeben werden muss, während er bei der Sachwertabfindung grundsätzlich in der Hand der Gesamthand fortbesteht.[...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Behaltensfrist

Rz. 282 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist daher verpflichtet, das erworbene Familienheim für die Dauer von zehn Jahren, beginnend mit dem Erbfall, zu behalten und die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht aufzugeben. Die Aufgabe der Selbstnutzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 590 Bei Kapitalgesellschaften treten an die Stelle der Entnahmen die (offenen und verdeckten) Gewinnausschüttungen[994] einschließlich etwa überhöhter Gehälter von Gesellschafter- Geschäftsführern oder nahen Angehörigen oder unangemessen hohen sonstigen Vergütungen. Rz. 591 Nachsteuerunschädlich sind nur Gewinnausschüttungen während der Behaltensfrist, die die Summe aus e...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Geltendgemachter Pflichtteil

Rz. 57 Als Erwerb von Todes wegen gilt gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG auch der Erwerb aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. BGB), und zwar der Höhe nach begrenzt auf den Betrag, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.[69] Geltend gemacht ist der Pflichtteil, wenn der Berechtigte eindeutig zu erkennen gibt (ausdrücklich oder konkludent), dass er ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Kapitalgesellschaften

Rz. 645 Kapitalgesellschaften werden selbstständig besteuert. Sie sind Steuersubjekte der Körperschaftsteuer wie auch aller anderen Steuern. Für die Körperschaftsteuer kommt es nicht darauf an, ob die Kapitalgesellschaft ihren Gewinn ausschüttet oder einbehält (thesauriert). Gewinnausschüttungen sind auch nicht als betrieblicher Aufwand abzugsfähig. Die Körperschaftsteuer is...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / III. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 129 Die Örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ergibt sich zunächst aus den bekannten nationalen Vorschriften. Es sind dies: §§ 12, 13, 23, 27 ZPO; §§ 105, 343 f. FamFG. Daneben ergibt sich die örtliche Zuständigkeit nunmehr auch aus Art. 4 EuErbVO (letzter gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers), Art. 5 EuErbVO (Rechtswahl mit Forumswahlvereinbarung der Erben nach ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Güterrechtliche Lösung

Rz. 298 Alternativ kann der letztversterbende Ehegatte die Erbschaft ausschlagen, den güterrechtlichen Zugewinnausgleich [416] verlangen und zusätzlich den kleinen Pflichtteil. Die Ausgleichsforderung, die sich im güterrechtlichen Ausgleich ergibt, ist immer und in voller Höhe nach § 5 Abs. 2 ErbStG steuerfrei. Nach Meinung der Finanzverwaltung[417] kann allerdings eine Schen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / ff) Ertragsteueraufwand

Rz. 236 Wie bereits erwähnt wird im Rahmen des vereinfachten Ertragswertverfahrens an Stelle des tatsächlichen Steueraufwandes ein typisierter Ertragsteueraufwand zugrunde gelegt. Dies geschieht gem. § 202 Abs. 3 BewG allerdings nur, soweit sich – nach Hinzu- bzw. Abrechnungen – ein positives Betriebsergebnis ergibt. Der Ertragsteueraufwand wird pauschal mit 30 % des jeweils...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / d) Angaben zur Testamentsvollstreckung

Rz. 147 Der Testamentsvollstrecker ist selbst Antragsberechtigter eines ENZ. Darüber hinaus ist seine Stellung im Erbfall im ENZ detailliert mit anzugeben. So ist auf dem ENZ entsprechend zu vermerken, mit welchen Befugnissen der Testamentsvollstrecker ausgestattet ist und ob seine Verfügungsbefugnis nur Teile des Nachlasses oder den Gesamtnachlass umfasst. Sollte die Vorgab...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Umfang der Begünstigung

Rz. 278 Auch im Bereich von § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG erfolgt keine Angemessenheitsprüfung. Begünstigt sind daher Familienheime jeglicher Größenordnung. Rz. 279 Soweit ein Familienheim steuerfrei erworben wird, sind die mit diesen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Schulden und Lasten gemäß § 10 Abs. 6 ErbStG nicht abzugsfähig, können als Nachlassverbindlichkeiten als...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Begriff des Familienheims

Rz. 284 Die Definition des Begriffs "Familienheim" in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG deckt sich im Wesentlichen mit der in Nr. 4b, allerdings mit dem Unterschied, dass Erwerber nicht der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist, sondern Kinder bzw. die Kinder verstorbener Kinder. Der Erwerb durch Enkelkinder ist grundsätzlich nicht begünstigt. Eine Ausnahme hiervon gilt nur da...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Spekulationsfrist bei Erbschaftskauf

Rz. 713 Grundsätzlich rückt der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger in sämtliche – auch steuerliche – Rechtspositionen des Erblassers ein. Bezogen auf Spekulationsgeschäfte i.S.v. § 23 EStG bedeutet dies, dass es für die Berechnung der Spekulationsfrist allein auf den Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser, nicht aber auf den Erbfall ankommt. Der Erwerb durch Erbanfall ist ke...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Auflösende Bedingung

Rz. 165 Die auflösende Bedingung wirkt gem. § 5 Abs. 1 BewG umgekehrt wie die aufschiebende Bedingung.[213] Nach § 5 Abs. 1 S. 1 BewG sind Wirtschaftsgüter, die unter einer auflösenden Bedingung erworben sind, wie unbedingt erworbene zu behandeln. Die Wirkungen des auflösend bedingten Rechtsgeschäfts treten also sofort ein, mit Eintritt der Bedingung finden sie ihr Ende.[214...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Abfindung für Ausschlagung

Rz. 66 Schlägt ein Erbe oder Vermächtnisnehmer das ihm Hinterlassene aus, führt dies dazu, dass eine Steuerpflicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht besteht. Erhält der Ausschlagende für seine Ausschlagung eine Abfindung, fällt auch dies nicht unter § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Mithin schließt § 3 Abs. 3 Nr. 4 ErbStG die hieraus (sonst) resultierende Besteuerungslücke, indem au...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / hh) Hinzurechnung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Rz. 239 Können Wirtschaftsgüter und mit diesen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehende Schulden aus dem Unternehmen herausgelöst werden, ohne die eigentliche Unternehmenstätigkeit zu beeinträchtigen, werden diese Wirtschaftsgüter als nicht betriebsnotwendiges oder neutrales Vermögen bezeichnet. Dieses nicht betriebsnotwendige Vermögen wirkt sich in der Regel auf die nachha...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Steuerfreistellung

Rz. 826 Beim Übergang eines Grundstücks von einem oder mehreren Miteigentümern auf eine Gesamthand wird die Steuer nicht erhoben, soweit der bzw. die Übertragenden am Vermögen der Gesamthand (wertmäßig) beteiligt sind. § 5 Abs. 2 GrEStG regelt insoweit den Übergang des Grundstückseigentums von einem Alleineigentümer auf eine Gesamthand. § 5 Abs. 1 beschäftigt sich mit der Gr...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / V. Erbschein/Fremdrechtserbschein

Rz. 149 Mit Einführung der EuErbVO zum 17.8.2015 wurde § 2369 BGB a.F., in welchem der Fremdrechtserbschein bis dahin geregelt war, aufgehoben. Für Altfälle gilt er jedoch gemäß Art. 229 § 36 EGBGB weiterhin[331] und besitzt somit also noch immer Praxisrelevanz. Im Übrigen wird es auch in Zukunft Fallkonstellationen geben, in denen sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen na...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Interlokale Mehrrechtsstaaten nach Art. 36 EuErbVO

Rz. 46 Besitzt ein Staat mehrere Teilrechtsordnungen nebeneinander, so wird ganz grundsätzlich, insbesondere jedoch vorrangig gemäß Art. 36 Abs. 1 EuErbVO, das jeweils vorhandene interlokale Privatrecht angewandt zur Bestimmung der dann tatsächlich anwendbaren Rechtsordnung. Fehlt es an einem interlokalen Privatrecht, welches, versehen mit einem interlokalen Kollisionsrecht,...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung durch ein DBA

Rz. 358 Neben der innerstaatlichen Regelung des § 21 ErbStG existieren im Verhältnis zu einigen (wenigen) Staaten auch bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), die § 21 ErbStG regelmäßig vorgehen. DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für Deutschland durch ein Zustimmungsgesetz in Kraft gesetzt werden (Art. 59 Abs. 2 GG). Derzeit bestehen zwischen de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Alleinerben-Vermächtnis-Modell

Rz. 717 Angesichts der bisherigen Ausführungen erscheint es sinnvoll, Wertausgleiche – soweit sie im konkreten Fall unausweichlich oder vom Erblasser ausdrücklich gewünscht sind – aktiv zu gestalten und sie in Form von Vermächtnissen (§ 2174 BGB) ausdrücklich anzuordnen. Denn, wie gesehen, stellt die Erfüllung eines Vermächtnisses durch den beschwerten Erben kein Entgelt für...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / b) Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 159 Zur Abgabe der im Erbscheinsverfahren erforderlichen eidesstattlichen Versicherung des Antragsstellers gemäß § 2356 Abs. 2 S. 1 BGB sind im Inland der Notar sowie das Nachlassgericht zuständig. Im Ausland übernehmen diese Funktion die Konsularbeamten einer deutschen Botschaft oder eines deutschen Konsulats.[359] Zu beachten ist jedoch, dass die Abgabe der eidesstattl...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Befristungen und Betagungen

Rz. 170 Die vorstehenden Grundsätze gelten nach § 8 BewG auch dann, wenn der Erwerb eines Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall einer Last nicht bedingt aber befristet ist, also hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung bzw. des Wegfalls eine Ungewissheit besteht. Unter Befristung ist dabei der Aufschub des der Befristung unterliegenden Ereignisses auf unbest...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte, § 13 Abs. 10 S. 1 ErbStG

Rz. 507 Nach § 13b Abs. 10 S. 1 ErbStG hat das jeweilige Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 1–3 BewG) folgende gesonderten Feststellungen zu treffen, soweit diese für die Festsetzung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer relevant sind:[781]mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Bestimmung der Bemessungsgrundlage

Rz. 600 Auch im Rahmen der Neuberechnung der Steuer bleibt der Wert im Zeitpunkt der (ursprünglichen) Steuerentstehung maßgeblich.[1017] Das gilt auch dann, wenn bei der Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage der Veräußerungserlös entnommen wird.[1018] Etwaige Wertsteigerungen zwischen dem Zeitpunkt des begünstigten Erwerbs und dem Zeitpunkt der Veräußerung wirken ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / c) Ausgleich von Vorempfängen

Rz. 91 Strittig ist, ob sich der Ausgleich von lebzeitigen Vorempfängen (Zuwendungen) der Miterben untereinander nach dem Erbstatut richtet. Die herrschende Lehre vertritt hierzu die Auffassung, dass sich auch lebzeitige Zuwendungen des Erblassers an einen Miterben nach dem Erbstatut richten. Das Erbstatut bestimmt nach dieser Auffassung auch, wie sich der Ausgleich unter de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / I. Umfang des Nachlasses

Rz. 652 Im Erbfall geht gemäß § 1922 Abs. 1 BGB das gesamte Vermögen des Erblassers einschließlich aller dazugehörenden Rechte und Pflichten automatisch – im Wege der Gesamtrechtsnachfolge – auf den oder die Erben über. In ertragsteuerlicher Hinsicht gilt grundsätzlich die so genannte Fußstapfentheorie, der zufolge sämtliche in den Nachlass gefallenen Vermögensgegenstände bei...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Ausländische Steuer

Rz. 351 Der Erwerber muss in dem ausländischen Staat zu einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer herangezogen werden. Darunter ist jede ausländische Steuer zu verstehen, die unmittelbar auf einen Erwerb von Todes wegen entsteht oder auf einen freigebigen Vermögensübergang erhoben wird. Ausländische Gewinnsteuern wie die kanadische capital gains tax sind nich...mehr