Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entziehung des Wohnungseigentums / 6 Verwirkung
Auch das Entziehungsrecht kann verwirkt werden. Das Entziehungsrecht ist verwirkt, wenn es jahrelang nicht geltend gemacht wird und die Entziehungsgründe mittlerweile weggefallen sind. Ob Verwirkung auch dann anzunehmen ist, wenn jahrelang nichts unternommen wurde, die Entziehungsgründe jedoch noch vorliegen, ist abschließend nicht eindeutig geklärt, dürfte jedoch zu vernein...mehr