Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 394 Bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i.S.v. § 15 EStG regelt § 16 EStG, dass es sich auch insoweit um gewerbliche Einkünfte handelt. Der Veräußerungsgewinn wird auf Antrag nach § 16 Abs. 4 EStG zur Einkommensteuer nur herangezogen, wenn er 45.000 EUR übersteigt und der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder er im sozialversicherungsrechtlic...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 1. Typische Unterbeteiligung

a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entsta...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Einkommensteuerrecht

Rz. 49 Bei Abgabe der Aufgabeerklärung liegt eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 S. 1 EStG vor. Die Vorschrift behandelt die Betriebsaufgabe als fiktiven Veräußerungstatbestand und ermöglicht, die stillen Reserven als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 16 Abs. 1 EStG) zu erfassen. Es kommt also zur Aufdeckung der stillen Reserven. Im Folgenden sind die Einkünfte des Verpächte...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 17 Familienholding / I. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 34 Soweit für die Familiengesellschaft die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt wird, stellt grundsätzlich deren sämtliches Vermögen Betriebsvermögen dar.[48] Auch bei Personengesellschaften wird regelmäßig angestrebt, diese gewerblich auszugestalten bzw. gewerblich zu prägen, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelung d...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Steuerrechtliche Grundlagen – Nießbrauch im Ertragsteuerrecht

Rz. 91 Das Ertragsteuerrecht (Einkommensteuer) unterscheidet bei der Einordnung von Nießbrauchsrechten strikt zwischen dem Vorbehaltsnießbrauch auf der einen Seite und dem Zuwendungsnießbrauch auf der anderen Seite. Beim Vorbehaltsnießbrauch ist der Nießbraucher der ehemalige Eigentümer des belasteten Vermögensgegenstandes.[114] Im Rahmen der Übertragung behält er sich die Er...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Atypische Unterbeteiligung an einem Mitunternehmeranteil

a) Atypische Unterbeteiligung und Mitunternehmerschaft Rz. 61 Maßgebliches Kennzeichen der atypischen Unterbeteiligung ist es, dass der Unterbeteiligte nicht nur Anteil an den laufenden Erträgen der Hauptbeteiligung hat, sondern dass der Unterbeteiligte darüber hinaus auch an den Wertschwankungen des Hauptanteils (d.h. insbesondere den stillen Reserven) beteiligt ist.[99] Der...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 78 Die Übertragung bzw. Abtretung von Personengesellschaftsanteilen ist formfrei möglich. Ein Verstoß gegen das schenkungsrechtliche Beurkundungserfordernis kann durch Vollzug der Schenkung ohne Weiteres geheilt werden (§ 518 Abs. 3 BGB). Dasselbe gilt auch für die Übertragung von Aktien, wenngleich die Rechtsform der AG bei kleinen und mittleren Unternehmen eher selten ...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / E. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 74 Von einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn das Betriebsunternehmen eine Personengesellschaft ist. In diesem Fall hat die Qualifikation des Vermögens als Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Einkünfte der Gesellschafter der Besitzgesellschaft Vorrang vor der Qualifikation des Ver...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 2. Gewerbesteuerrecht

Rz. 57 Gewerbesteuerlich bestehen keine Unterschiede zur Betriebsfortführung. Entgegen den Regeln der Einkommensteuer wird der Gewerbebetrieb nämlich bereits mit seiner Verpachtung (= Einstellung einer werbenden Tätigkeit) beendet, so dass die Ausübung des Verpächterwahlrechts hierauf keinen Einfluss hat. Mit der Verpachtung erlischt also die Gewerbesteuerpflicht. Die Verpac...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung auf der Ebene des Hauptbeteiligten

Rz. 59 Die Gewinnanteile, die der Unterbeteiligte erhält, stellen beim Hauptbeteiligten abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, die durch die Einkünfte aus der Hauptbeteiligung veranlasst sind. Das ist abhängig davon, welcher Einkunftsart die Erträge der Hauptgesellschaft zuzuordnen sind und ob der Hauptbeteiligte seine Beteiligung im Privat- oder im Betriebsv...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 5. Ausschüttungsannahme

Rz. 79 Bei den Annahmen zu geplanten Thesaurierungen bzw. Ausschüttungen ist nach IDW S 1 zwischen der Detailplanungsphase (Phase I) und der ewigen Rente (Phase II) zu unterschieden. In der Detailplanungsphase sind die Ausschüttungen auf Basis des individuellen Unternehmenskonzepts und unter Berücksichtigung der bisherigen und geplanten Ausschüttungspolitik, der Eigenkapitala...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 76 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – erfolgen, unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Der Einbringungsgewinn unterliegt beim Einbringenden der Einkommensteuer. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt,[55] da sie diesem Fall einer Betri...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / e) Rechtsfolgen der Einräumung der Unterbeteiligung

Rz. 72 Soweit die Einräumung der Unterbeteiligung nach § 24 UmwStG erfolgt, geschieht dies sowohl bei Entgeltlichkeit als auch bei Unentgeltlichkeit des Vorgangs ohne einkommensteuerliche Auswirkungen. Grundsätzlich setzt § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG hierfür zwar einen Antrag auf Buchwertfortführung voraus. Dieser kann jedoch auch konkludent z.B. durch Abgabe einer Steuererklärun...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / c) Besteuerung Übernahmeergebnis

Rz. 101 Hinsichtlich der Frage der Besteuerung des Übernahmeergebnisses ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um einen Übernahmegewinn oder einen Übernahmeverlust handelt. Anschließend ist für die Besteuerungsfolgen relevant, ob das Übernahmeergebnis auf eine natürliche Person oder eine Körperschaft entfällt. Ist das Übernahmeergebnis der 2. Stufe positiv – handelt es sic...mehr

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Ist das Finanzamt bei der A... / III. Die objektiv unrichtige Mitteilung der ZfA an das FA in der Rechtsprechung der Finanzgerichte

In zwei Verfahren hatten das FG Hamburg und das FG Düsseldorf darüber zu befinden, ob das jeweils betroffene FA aufgrund § 91 Abs. 1 S. 4 Halbs. 2 EStG inhaltlich an die Mitteilung der ZfA gebunden war, obwohl die Mitteilungen unstreitig objektiv falsch waren. Urteil des FG Düsseldorf: Im Fall des FG Düsseldorf erhielt das FA von der ZfA eine Mitteilung, nach der der Kläger n...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 35 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend erfolgen – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Auf den Einbringungsgewinn hat der Einbringende Einkommensteuer zu entrichten. Die Begünstigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt, da nur in diesem Fall alle stille...mehr

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§ 17 Familienholding / a) Entnahmebeschränkungen

Rz. 73 Zunächst verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, durch die Entnahmen/Ausschüttungen auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns[151] beschränkt werden. Rz. 74 Diejenigen Beträge, die zur Begleichung der auf die...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 4. Unterbeteiligungen im Angehörigenkreis

Rz. 87 Grundsätzlich ist für den BFH die zivilrechtliche Wirksamkeit eines Vertrags keine unabdingbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses. Im Zusammenhang mit Unterbeteiligungen zwischen Angehörigen hat der BFH festgestellt, dass sich die Anerkennung von zivilrechtlich mangelhaften Verträgen maßgeblich danach beurteilt, wie die Eigenquali...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / f) Auflösung und Veräußerung der Unterbeteiligung

Rz. 73 In der Beendigung einer mitunternehmerischen Unterbeteiligung ist steuerlich für den Unterbeteiligten eine Veräußerung seines gesamten Mitunternehmeranteils i.S.d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG zu sehen. Beim Unterbeteiligten führt dies ggf. zu einem nach § 16 Abs. 4 EStG und § 34 EStG begünstigten steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. Für den Hauptbeteiligten stellt di...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 4. Anpassung der Anschaffungskosten an der Kapitalgesellschaft

Rz. 55 Der vom Einzelunternehmer versteuerte Einbringungsgewinn führt nachträglich zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft[36] und wirkt sich bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns – der die Nachversteuerung ausgelöst hat – steuermindernd aus. Beispiel In Fortsetzung des vorstehenden Beispiels beläuft sich der Veräußerungspreis für ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / d) Entgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 70 Auch bei der entgeltlichen Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gibt es keine Urteile der Finanzgerichte oder Stellungnahmen der Finanzverwaltung und die Literatur ist uneinheitlich. Einige Stimmen in der Literatur vertreten die Ansicht, dass die entgeltliche Einräumung wie auch die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung eine steuerneutral...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / Literaturtipps

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung eines typisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 84 Bei der typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil wird der Unterbeteiligte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, sondern es wird eine "nachgeordnete Einkunftsquelle" begründet.[152] Demnach erzielt der Unterbeteiligte auch keine Dividendeneinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Nur der Hauptbeteiligte kann...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Mitunternehmerschaft

Rz. 64 Der atypisch Unterbeteiligte bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sofern er Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in der Unterbeteiligungsgesellschaft oder ausnahmsweise in der Hauptbeteiligungsgesellschaft ist. Ein über die Unterbeteiligungsgesellschaft mittelbar an der Hauptgesellschaft beteiligter Gesellschafter einer Personengesellschaft steht d...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 3. Besonderheiten bei der Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil

Rz. 81 An einem GmbH-Anteil kann sowohl eine atypische als auch eine typische Unterbeteiligung begründet werden. Beide Erscheinungsformen der Unterbeteiligung sind allgemein anerkannt. Die atypische Unterbeteiligung führt zu wirtschaftlichem Eigentum des Unterbeteiligten an Geschäftsanteilen der Kapitalgesellschaft. Im Unterschied dazu entsteht bei einer typischen Unterbeteil...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Ausgangssachverhalt

Rz. 21 Die meisten Unternehmer oder vermögende Privatleute können zunächst den Nutzen einer Finanzplanung nicht erkennen, da Sie selber bisher keine Planung erstellt haben oder auch noch nicht auf diese Dienstleistung aufmerksam gemacht wurden. Im Folgenden wird ein Praxisfall dargestellt, um einige Besonderheiten diesbezüglich aufzuzeigen. Praxisbeispiel Der Vermögensinhaber...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / aa) Einzelunternehmen bzw. Mitunternehmeranteil

Rz. 201 Im Falle der Veräußerung eines Einzelunternehmens oder eines Mitunternehmeranteils gegen wiederkehrende Bezüge, also z.B. eine Kaufpreisrente, hat der Veräußerer nach Rechtsprechung und Verwaltungspraxis unter bestimmten Bedingungen ein Wahlrecht, entweder den Veräußerungsgewinn – ggf. unter Inanspruchnahme der Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG – im Zeitpunkt der Ve...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / bb) Verbilligte Einräumung der Beteiligung

Rz. 29 Eine Beteiligung des Managements – gleichgültig ob als Direktbeteiligung oder auf anderem Wege – kann in der Praxis nur selten zum tatsächlichen Verkehrswert und zu Konditionen wie unter fremden Dritten erfolgen. Den Managern fehlt hierzu schlicht und ergreifend die nötige Kapitalbasis. Darüber hinaus ist es i.d.R. Teil der Incentivierung, bereits beim Einstieg in die...mehr

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§ 17 Familienholding / 3. Behandlung unangemessener Gewinnbeteiligungen

Rz. 65 Soweit eine Gewinnverteilungsabrede nach den vorstehenden Grundsätzen steuerlich nicht anzuerkennen ist, führt dies dazu, dass das Konzept der Familiengesellschaft ertragsteuerlich konterkariert wird:[132] Den einzelnen Gesellschaftern werden ihre Gewinnanteile nur im Rahmen dessen, was steuerlich anzuerkennen ist, zugerechnet. Insoweit sind sie auch von diesen zu ver...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Atypische Unterbeteiligung und Mitunternehmerschaft

Rz. 61 Maßgebliches Kennzeichen der atypischen Unterbeteiligung ist es, dass der Unterbeteiligte nicht nur Anteil an den laufenden Erträgen der Hauptbeteiligung hat, sondern dass der Unterbeteiligte darüber hinaus auch an den Wertschwankungen des Hauptanteils (d.h. insbesondere den stillen Reserven) beteiligt ist.[99] Der BFH führt hierzu aus, dass eine atypische Unterbeteil...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / c) Unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung

Rz. 66 Die Frage, wie die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung steuerrechtlich zu bewerten ist, ist in der Literatur umstritten. Rechtsprechung und Finanzverwaltung haben sich bisher dazu noch nicht geäußert. Ein Teil der Literatur vertritt die Ansicht, dass die unentgeltliche Einräumung einer atypischen Unterbeteiligung gemäß § 6 Abs. 3 S. 1 EStG zu B...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / g) Umwandlung einer atypischen Unterbeteiligung in eine Direktbeteiligung

Rz. 74 Insbesondere bei Familienunternehmen werden die Kinder häufig zur Heranführung an das elterliche Unternehmen zunächst nur unterbeteiligt. Da die Rechtsform der GmbH & Co. KG bei mittelständischen Unternehmen sehr verbreitet ist, ist daher die häufigste Erscheinungsform die atypische Unterbeteiligung an einem Kommanditanteil. Wenn die Kinder älter werden, soll die Unte...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Besteuerung der Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 38 Im Rahmen der Einbringung des Einzelunternehmens erhält der Einbringende Anteile an der Kapitalgesellschaft. Die künftige Veräußerung dieser Anteile an der Kapitalgesellschaft wird steuerlich anders behandelt als die Veräußerung eines Einzelunternehmens. Es kommt – in Bezug auf den Veräußerungsvorgang – zu einem Wechsel des Besteuerungssystems. Die Veräußerung eines Ei...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / V. Gründung einer Übergangs-GbR

Rz. 19 Wenn ein Arzt oder Anwalt über Jahrzehnte hinweg als alleiniger Inhaber einer Praxis oder Kanzlei im ländlichen Raum tätig war, so wird es seinem Nachfolger schwerfallen, wenn, wie im Rentenmodell, der Anteil der Praxis bzw. Kanzlei über Nacht auf ihn übergeht. Auch hier empfiehlt es sich als Berater, zu einem stufenweisen Vorgehen zu raten. Zunächst einmal tritt der ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten

Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entstandenen stillen Reserven der Gesellschaft part...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / Kommentare

Altmeppen, GmbHG, 10. Auflage 2021 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch: BGB, 4. Auflage 2020 Baumbach/Hopt, Handelsgesetzbuch: HGB, 40. Auflage 2021 Baumbach/Hueck, GmbHG, 22. Auflage 2019 Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt, 156. Auflage 2021 Bunjes, Umsatzsteuergesetz: UStG, 19. Auflage 2020 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 D...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Einzelunternehmen

Rz. 83 Soll dem Nießbraucher an einem Einzelunternehmen der Vollrechtsnießbrauch eingeräumt werden, so ist hierzu eine Nießbrauchsbestellung an allen (einzelnen) Sachen, die zum Unternehmensvermögen gehören, nach den für sie jeweils geltenden Formvorschriften erforderlich.[100] Der Nießbraucher betreibt sodann das Unternehmen für eigene Rechnung, ist aber gleichzeitig verpfl...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. AWH-Standard – Bewertungsansatz und Grundsätze

Rz. 23 Das Ertragswertverfahren (nach IDW S 1) unterscheidet von seinem dogmatischen Ansatz her nicht zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen. Demzufolge ist es auch nicht auf die Spezifika kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten. Im Gegenteil: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe und freiberufliche Praxen, verfügen in der Re...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 6. Ertragsteuern

Rz. 82 Der Unternehmenswert ermittelt sich durch Diskontierung der den Anteilseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse sind daher sowohl die Ertragsteuern des Unternehmens sowie grundsätzlich auch Ertragsteuern auf Ebene der Unternehmenseigner wertmindernd zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind zunächst um in- und ausländi...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen

Rz. 130 In ertragsteuerlicher Hinsicht (Einkommensteuer) besteht die Zielsetzung bei der Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in der Regel darin, dem Leistungsverpflichteten einen Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zu ermöglichen. Der Leistungsberechtigte hat die empfangenen Leistungen dann korrespondierend nach § 22 Nr. 1 EStG als sonstige Einkünfte zu versteu...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / III. Übertragung gegen Versorgungsleistung

Rz. 87 Bei Versorgungsleistungen ist zunächst aus zivilrechtlicher Sicht zwischen Rente und dauernder Last zu unterscheiden. Während die Leibrente sich dadurch auszeichnet, dass die vereinbarten Leistungen nach Art und Höhe unveränderlich bleiben,[77] ist bei der dauernden Last von vornherein die Möglichkeit zu späteren (insbesondere betragsmäßigen) Anpassungen angelegt. Bei...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. Einzelunternehmen

Rz. 95 Soll dem Nießbraucher an einem Einzelunternehmen der Vollrechtsnießbrauch eingeräumt werden, so ist hierzu eine Nießbrauchsbestellung an allen (einzelnen) Sachen, die zum Unternehmensvermögen gehören, nach den für sie jeweils geltenden Formvorschriften erforderlich. Der Nießbraucher betreibt sodann das Unternehmen für eigene Rechnung, ist aber gleichzeitig verpflichte...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaftsanteilen

Rz. 99 Bei Personengesellschaftsanteilen hängt die ertragsteuerliche Beurteilung maßgeblich davon ab, ob der Nießbraucher als Mitunternehmer der Gesellschaft anzusehen ist, ob er also Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann.[124] Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn dem Nießbraucher bezüglich der Beteiligung Mitwirkungs- und Verwaltungsrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.4 Zusammenveranlagung

Rz. 28 Eine Gesamtschuld durch Zusammenveranlagung kann nach dem Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 nur noch im Fall der Einkommensteuer entstehen. Nach § 26 Abs. 1 EStG können Ehegatten unter den dort näher geregelten Voraussetzungen zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, ist ...mehr