Fachbeiträge & Kommentare zu Eigenverbrauch

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Absenkung des Umsatzsteuers... / 2 Ausführung des Umsatzes maßgeblich

Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes kommt es darauf an, wann die Leistung ausgeführt worden ist. Die Anwendung des maßgeblichen Steuersatzes ist dabei unabhängig davon, ob der Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) oder nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) besteuert, von Bedeutung ist ...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 2.1 Private Nutzung der ­Telekommunikationsgeräte durch den Unternehmer

Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten unternehmerisch genutzter Telekommunikationsgeräte, z. B. Telefonanlagen, Fax, Auto- und Mobiltelefon, Internetanschluss, unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG als Vorsteuer abziehen. Als Ausgleich hierfür muss er im Falle einer Nutzung für nichtunternehmerische Zwecke, ­z. B. wenn er Privatgespräch...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 2.2.2 Überlassung ohne Entgelt

Wenn Arbeitnehmer betriebliche Telekommunikationsgeräte (inkl. PC) kostenlos für ihre Privatzwecke, z. B. privaten Schriftverkehr, privates Internetsurfen, nutzen dürfen, erbringt der Arbeitgeber ihnen gegenüber grundsätzlich steuerbare und steuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben i. S. d. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG. Allerdings liegen nicht steuerbare Leistungen vor[1], die ...mehr

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Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze (zu § 12 UStG)

Kommentar Zur Konjunkturbelebung im Rahmen der Corona-Krise wurde beschlossen, den allgemeinen Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % und den ermäßigten Steuersatz von 7 % auf 5 % temporär abzusenken. Wie auch schon bei früheren allgemeinen Steuersatzänderungen hat die Finanzverwaltung in einem umfassenden Schreiben zu den Anwendungsregelungen Stellung genommen und eine Vielzahl...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 2.2 Private Nutzung der ­Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer

Die kostenlose Überlassung von Telekommunikationsgeräten an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung unterliegt der Umsatzsteuer, soweit sie nicht dadurch gekennzeichnet ist, dass betriebliche Zwecke des Arbeitgebers die privaten Arbeitnehmerbelange überlagern.[1] Da die Umsatzsteuer als allgemeine Verbrauchsabgabe den gesamten privaten Verbrauch von Waren und Dienstleistungen bela...mehr

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Telekommunikationsleistungen / 2.4 Unentgeltliche/verbilligte Übereignung betrieblicher PCs an Arbeitnehmer

Die unentgeltliche Übereignung eines PCs an den Arbeitnehmer für dessen privaten Bedarf ist umsatzsteuerlich eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG. Voraussetzung für die Besteuerung ist allerdings, dass der PC oder seine Bestandteile den Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.[1] Die Bemessungsgrundlage für eine unen...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Speisen und Getränke, umsat... / 5.4 Dienstleistungen durch Dritte

Erbringt nicht der Lieferant der Speisen, sondern ein Dritter Dienstleistungen, die den Verzehr der Lebensmittel erleichtern, dann sind diese Dienstleistungen nicht dem Lieferanten zuzurechnen. Wird der Dritte jedoch im Auftrag bzw. aufgrund von Vereinbarungen für den Lieferanten tätig, muss sich der Lieferant die Dienstleistung zurechnen lassen. Praxis-Beispiel Dienstleistun...mehr

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Speisen und Getränke, umsat... / 12 Verpflegungsleistungen, die generell dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.[1] Der Steuersatz von 7 % ist auch bei Leistungen anzuwenden, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.6 Steuerpflichtige Umsätze (Lieferungen, sonstige Leistungen einschließlich unentgeltlicher Wertabgaben)

Zeilen 25–28 Wichtig Leistungsempfänger schuldet Umsatzsteuer Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet[1], sind nicht hier einzutragen, sondern in Zeile 39. Als Bemessungsgrundlage sind stets Nettobeträge (ohne Umsatzsteuer) einzutragen. Berechnet und verbucht der Unternehmer Entgelt und Umsatzsteuer in einem Betrag, muss er das...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2.7 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 29 und 30 Die Zeilen 29 und 30 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 29 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 30 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.2 Umsätze

Anzumelden sind steuerbare (steuerfreie oder steuerpflichtige) Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG.[1] Dies sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die der Unternehmer im Inland[2] gegen Entgelt oder als unentgeltliche Wertabgabe im jeweiligen Voranmeldungszeitraum ausgeführt hat (Zeilen 18–30). Hinzu kommen (steuerfreie oder steuerpflichtige) innergemeinschaftli...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.2 Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge

Vom Abzug ausgeschlossen sind nach § 15 Abs. 2 und 3 UStG grundsätzlich die Vorsteuerbeträge aus Leistungsbezügen – Eingangsumsätzen –, die zur Ausführung folgender Umsätze – Ausgangsumsätze – verwendet werden[1]: Nach § 4 Nr. 8–28 UStG steuerfreie Umsätze; nicht steuerbare Umsätze, die steuerfrei wären, wenn sie im Inland ausgeführt würden, oder unentgeltliche Lieferungen ode...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 52–57 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eigenverbrauch/Wertabgabebesteuerung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften haben eine unternehmerische und außerunternehmerische Sphäre. S. "Umsatzsteuer". Die Finanzverwaltung differenziert nunmehr der Rechtsprechung des EuGH und des BFH folgend zwischen der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Sphäre. Die Begrifflic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Mindestbemessungsgrundlage

Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Mindestbemessungsgrundlage i. S. v. § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG (Anhang 5) ist immer dann zu prüfen, wenn das von Mitgliedern zu zahlende Entgelt niedriger als das von Dritten zu zahlende Entgelt ist. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) dürfen Mitgliedern von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften keine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Leistungen des Vereins an seine Mitglieder

1. Allgemeines Tz. 18 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Lieferungen und sonstige Leistungen gehören zu den steuerbaren und ggf. zu den steuerpflichtigen Umsätzen, wenn Vereine, rechtsfähige wie auch nicht rechtsfähige, im Inland im Rahmen der unternehmerischen Betätigung an ihre Mitglieder oder diesen nahe stehenden Personen, Umsätze/Wertabgaben ausführen, für die die Leistungsempfä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Seit 01.04.1999 ist die Eigenverbrauchsbesteuerung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt enthält das Umsatzsteuergesetz keinen eigenständigen Steuertatbestand "Eigenverbrauch" mehr. Durch das Steuerentlastungsgesetz wurden § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG a. F. aufgehoben, welches der Konzeption der 6. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Wertabgabebesteuerung

1. Allgemeines Tz. 3 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Seit 01.04.1999 ist die Eigenverbrauchsbesteuerung durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt enthält das Umsatzsteuergesetz keinen eigenständigen Steuertatbestand "Eigenverbrauch" mehr. Durch das Steuerentlastungsgesetz wurden § 1 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG a. F. aufgehoben, welches der Konz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Steuersätze

Tz. 16 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Der Steuersatz für Wertabgaben beträgt nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5 und s. Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE) 7 % der Bemessungsgrundlage. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob die Wertabgaben aus den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltungen Zweckbetrieben wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit Steuerpflicht getätigt wurden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 18 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Lieferungen und sonstige Leistungen gehören zu den steuerbaren und ggf. zu den steuerpflichtigen Umsätzen, wenn Vereine, rechtsfähige wie auch nicht rechtsfähige, im Inland im Rahmen der unternehmerischen Betätigung an ihre Mitglieder oder diesen nahe stehenden Personen, Umsätze/Wertabgaben ausführen, für die die Leistungsempfänger kein Entg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wertabgabe von Gegenständen/Gleichstellung mit einer Lieferung

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Tatbestände der Wertabgabebesteuerung sind immer dann zu prüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) Gegenstände (Wirtschaftsgüter) des unternehmerischen Bereiches/Vermögens für Zwecke entnimmt, die außerhalb des Unternehmens liegen (Entnahme muss für ideelle ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuersatz

Tz. 23 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Sind die Leistungen, die an die Mitglieder abgegeben wurden, steuerpflichtig, kommt der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) von derzeit 7 % in Betracht. S. hierzu auch die Auffassung der Verwaltung in Abschn. 12.9 Abs. 1 Satz 6 UStAE. Danach kommt der ermäßigte Steuersatz nicht nur für Leistungen der begünst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wertabgabe durch Nutzung von Gegenständen/Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung

Tz. 8 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Wertabgabebesteuerung ist aber auch in den Fällen zu überprüfen, wenn eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft, Gegenstände (Wirtschaftsgüter), die dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind (Gegenstände gehören zum unternehmerischen Vermögen), für Zwecke nutzt (verwendet), die außerhalb des Unternehmens liegen (hier: Nutz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bemessungsgrundlage

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Bemessungsgrundlage für die Wertabgabetatbestände Entnahme von Gegenständen (Gleichstellung mit einer Lieferung), Verwendung von Gegenständen (Gleichstellung mit einer sonstigen Leistung) richtet sich nach § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Werden Gegenstände aus dem Unternehmen entnommen, d.h., sie verlassen endg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage

Tz. 22 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich gem. § 10 Abs. 5 UStG i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5). Nach Abschn. 10.7 Abs. 1 Nr. 1 UStAE braucht aus Vereinfachungsgründen erst dann eine Ermittlung der Kosten vorgenommen zu werden, wenn die Entgelte offensichtlich nicht kostendeckend angesetzt würden. Zur Bemessungsgrundlage s. "Umsatzsteuer" T...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften haben eine unternehmerische und außerunternehmerische Sphäre. S. "Umsatzsteuer". Die Finanzverwaltung differenziert nunmehr der Rechtsprechung des EuGH und des BFH folgend zwischen der wirtschaftlichen und der nichtwirtschaftlichen Sphäre. Die Begrifflichkeiten sollen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Beispielsfall

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Beispiel: Ein Sportverein nimmt die Reklame für ein von einem Vorstandsmitglied hergestelltes Produkt in seine Bandenwerbung auf. Der Verein verlangt von dem Vorstandsmitglied kein Entgelt. Ergebnis: Es liegt eine sonstige Leistung vor, die in den unternehmerischen Bereich einzuordnen ist (steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb). ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Beispiele

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Beispiel 1: Ein Verband/Verein hat einen Gegenstand angeschafft, der zu mehr als 50 % für unternehmerische Zwecke genutzt wird. 80 % der Nutzung entfallen auf die Bereiche der steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (Zweckbetriebe) und der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe. Zu 20 % wird der Gegenstand für de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt / Prüfung FG-Besetzung

Leitsatz 1. Preisgelder, die ein Reiter im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier (vom Veranstalter oder vom Eigentümer des Pferdes) erhält, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung des Reiters. 2. Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen ist nicht steuerbar. 3. Aufwendungen für die Vorbereitung und Teilnahme von Pfer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Gegen Entgelt

Rz. 63 Voraussetzung für die Steuerbarkeit ist die Entgeltlichkeit des innergemeinschaftlichen Erwerbs (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG; Rz. 85ff.). Unentgeltliche Lieferungen unterliegen grundsätzlich nicht der Erwerbsteuer nach Abs. 1. Rz. 64 Das Bestimmungslandprinzip stellt nicht auf die Entgeltlichkeit der grenzüberschreitenden Warenbewegung ab; bis zum 1.1.1993 unterla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Ausschluss der Kleinunternehmer (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b UStG)

Rz. 113 Der Erwerbsbesteuerung unterliegen nicht die Lieferungen, für die nach dem Recht ihres Mitgliedstaats aufgrund der Sonderregelung für Kleinunternehmer keine USt erhoben wird. Nach der deutschen Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG sind die Umsätze der Kleinunternehmer nicht steuerfrei, sondern die geschuldete USt wird nicht erhoben. Die Formulierung in § 1a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Lieferung eines Gegenstands

Rz. 38 Dem innergemeinschaftlichen Erwerb unterliegen nach § 1a Abs. 1 UStG nur Lieferungen. Eine Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmer den Erwerber befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen.[1] In Art. 20 Abs. 1 MwStSystRL wird der Erwerb selbst als "die Erlangung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen beweglichen körperlichen Gegenstand zu ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Entnahmen / 3.1 Bewertung entnommener Wirtschaftsgüter

Entnahmen des Steuerpflichtigen für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG mit dem Teilwert anzusetzen. Die Vorschrift bezweckt vor allem, die während der Zugehörigkeit der entnommenen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen entstandenen stillen Reserven möglichst lückenlos zu erfassen (Gewinnrealisierung).[1] Sti...mehr

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Entnahmen und Einlagen: So ... / 2.1 Keine Zwangsentnahme bei Unterschreiten der 10-%-Grenze

Nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG gilt die Lieferung und auch der innergemeinschaftliche Erwerb eines Gegenstands, den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt, nicht als für das Unternehmen ausgeführt. Soll heißen: Der Unternehmer hat gar keine Möglichkeit, diesen Gegenstand seinem Unternehmen (ggf. auch nur anteilig) zuzuordnen und verliert damit das Recht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzelfälle (in alphabethischer Reihenfolge)

Rz. 69 Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten eines Unternehmers stellen sonstige Leistungen dar. Hat der Abbruchunternehmer aber nicht nur die Abbrucharbeiten auszuführen, sondern kann auch die werthaltigen Abfallstoffe behalten und verwerten, liegt ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG vor. Darüber hinaus wird eine Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt, nämlich ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unentgeltliche Abgabe

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Soweit die Zeitschrift unentgeltlich abgegeben wird, ist diese dem ideellen Tätigkeitsbereich zu zuordnen. Überlässt ein Verein die im freien Handel nicht erhältliche, ausschließlich dem Vereinszweck dienende Vereinszeitschrift kostenlos, also nicht in Erwartung einer Gegenleistung, weil auch kein Zusammenhang mit den – ohnehin in ihrer Höhe ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Bis zum 31.12.1967 enthielt § 3 des UStG lediglich die Bestimmung der Begriffe "Lieferung" und "Werklieferung", während die Sonderfälle der Lieferung (Reihen- und Kommissionsgeschäfte), der Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung sowie die Tauschgeschäfte in den §§ 2 bis 9 und 17 der Durchführungsbestimmungen zum UStG 1951 (UStDB 1951) geregelt waren. Zum 1.1.1968...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 14 In § 3 UStG werden die in § 1 UStG und in anderen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts verwendeten Begriffe "Lieferung" und "sonstige Leistung" definiert sowie jeweils Sondersachverhalte klarstellend oder rechtsbegründend vorgegeben. Eine allgemeine Definition des Oberbegriffs der "Leistung" kennt das Umsatzsteuerrecht nicht, es werden nur die Ausprägungen dieses Oberb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene

Kommentar Die Corona-Krise hat ein erfreuliches gesellschaftliches Engagement bei den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Vereinen ausgelöst. Das BMF hat nun in einem Schreiben zusammengefasst, wie die vielfältigen Hilfen steuerlich gefördert bzw. unterstützt werden können. Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden Werden Spenden geleistet, genügt dafür ein vereinfacht...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 3 Abgabe anderer sonstiger Leistungen

Erbringt ein Unternehmer andere sonstige Leistungen, die nicht in der Verwendung eines Gegenstands des Unternehmens bestehen, für unternehmensfremde Zwecke oder für den privaten Bedarf des Personals, soweit keine Aufmerksamkeiten vorliegen, sind diese einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellten Wertabgaben nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG zu besteuern. Praxis-Beispiel Gmb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wertabgaben ... / 7 Verbot der Rechnungsstellung

Nach der Auffassung der Finanzverwaltung kann über unentgeltliche Wertabgaben nicht mit einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis abgerechnet werden.[1] Die vom Zuwendenden für die Wertabgabe geschuldete Umsatzsteuer kann deshalb vom Empfänger auch dann nicht als Vorsteuer abgezogen werden, wenn er als Unternehmer den zugewendeten Gegenstand seinem Unternehmen zuord...mehr

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Unentgeltliche Wertabgaben ... / 4 Ort der Wertabgabe

Die Leistungsentnahme nach § 3 Abs. 9a UStG ist steuerbar, wenn sie im Inland erfolgt. Bis zum 18.12.2019 galt die Leistungsentnahme nach § 3f UStG als an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt bzw. die Betriebsstätte, falls die Leistungsentnahme von dort aus erfolgte; deshalb unterlag die Wertabgabe i. d. R. der deutschen Umsatzsteuer. Ab de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Die Sonderfälle des § 3 Abs. 8 UStG und der §§ 3c und e UStG

Rz. 16 Die in Rz. 8 bis 10 sowie für Reihengeschäfte in Rz. 15 dargestellten Grundsätze des § 3 Abs. 6 S. 1 UStG gelten bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen nur insoweit, als keiner der in § 3 Abs. 8, § 3 c UStG genannten Ausnahmefälle vorliegt. Bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen, bei denen der Liefergegenstand vom Drittlandsgebiet in das Inland gelangt ist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie

Leitsatz 1. Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. 2. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Art der abzugebenden Steuererklärungen

Tz. 8 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Für gemeinnützige Vereine ist im Regelfall abzugeben: Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1, s. Muster am Ende des Stichworts), wenn ein oder mehrere steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten werden (es gilt das Saldierungsgebot – s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b; s. AEAO zu § 64 Abs. 1 AO, Tz. 11, Anhang 2 und für Zweck...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.3 Umsatzsteuerliche Behandlung

Rz. 38 Unentgeltliche Wertabgaben. Dem Begriff der vGA i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Rz. 2 ff.) kommt umsatzsteuerrechtlich keine eigenständige Bedeutung zu.[1] Liegt eine vGA vor, ist diese umsatzsteuerrechtlich nur von Bedeutung, wenn eine Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und § 3 Abs. 1 und 9 UStG vorliegt, die entweder unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3f Ort der unentgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen

1 Geltungsdauer, Entstehungsgeschichte und Regelungsanliegen der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift des § 3f UStG galt vom 1.4.1999 bis zum 18.12.2019, denn zu diesem Zeitpunkt wurde sie durch Art. 11 Nr. 5 i. V. m. Art. 39 Abs. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobiltät und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12. 2019[1] ersatzlos ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Geltungsdauer, Entstehungsgeschichte und Regelungsanliegen der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3f UStG galt vom 1.4.1999 bis zum 18.12.2019, denn zu diesem Zeitpunkt wurde sie durch Art. 11 Nr. 5 i. V. m. Art. 39 Abs. 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobiltät und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12. 2019[1] ersatzlos aufgehoben. Rz. 1a Der Regierungsentwurf zu diesem Gesetz[2] wies zur Begrün...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrechtliche Fragen

Rz. 5 Schon die 6. EG-RL kannte keine Vorschrift, aus der sich die Regelung des § 3f UStG unmittelbar ableiten lässt. Auch die MwStSystRL enthält keine Regelung zum Ort der in Art. 16 und Art. 26 den entgeltlichen Umsätzen gleichgestellten unentgeltlichen Umsätzen. Man muss das so verstehen, dass nach dem Plan der MwStSystRL die Gleichstellung auch hinsichtlich der vielfälti...mehr