Fachbeiträge & Kommentare zu Due Diligence

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Ukraine / 4. Alternative zur Neugründung

Rz. 25 Als Alternative zur Neugründung einer GmbH bietet sich der Erwerb aller Geschäftsanteile einer bereits eingetragenen GmbH an. Dabei kann es sich u.a. um die sog. Vorratsgesellschaft (eine neu gegründete Gesellschaft, die noch keine operative Geschäftstätigkeit aufgenommen hat) oder um eine Mantelgesellschaft (eine bereits bestehende Gesellschaft stellt ihre operative ...mehr

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Kanada / IV. Vertretung der Gesellschaft

Rz. 75 Die Direktoren sind als Organ gemeinschaftlich zur vollumfänglichen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Mängel im Zusammenhang mit ihrer Wahl oder ihrer Bestellung stehen ebenso wie etwaige persönliche Ausschließungsgründe der Wirksamkeit ihrer Vertretung im Außenverhältnis nicht entgegen (Sect. 116 CBCA). Rz. 76 Abweichend hiervon können die Direktoren gemeinsam e...mehr

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Leasingunternehmen / 13 Aufsetzen von Leasing-Verträgen als grundstücksbezogene Dienstleistungen

Sonstige Leistungen juristischer Art im Zusammenhang mit Grundstücksübertragungen sowie mit der Begründung oder Übertragung von bestimmten Rechten an Grundstücken oder dinglichen Rechten an Grundstücken (unabhängig davon, ob diese Rechte einem körperlichen Gegenstand gleichgestellt sind), selbst wenn die zugrunde liegende Transaktion, die zur rechtlichen Veränderung an dem G...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 2.3.2 Daten, die nicht dem Datenzugriff unterliegen

Rz. 19 Demgegenüber unterliegen folgende Bereiche m. E. nicht dem Datenzugriff: Unternehmensinterne Planungs- und Gestaltungsüberlegungen, z. B. der Steuerabteilung eines Unternehmens.[1] Sofern diese Überlegungen nicht realisiert werden, d. h. sie letztlich nicht zu einer Buchung führen, kommt ihnen keine steuerliche Bedeutung zu. Elektronischer Schriftverkehr zwischen Mandan...mehr

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Nachhaltigkeit: Richtlinien... / 2.3 Sustainable Governance

Auch der Bereich der Governance ist Gegenstand aktueller Regulierungen. Die Basis hier bilden die bestehenden Leitlinien der UN für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der OECD für multinationale Unternehmen (Due Diligence Guidelines for multinational enterprises). Weiterführende Vorschriften befinden sich gerade auf dem Weg: Im März 2021 wurde eine EU-Richtlinie zur Sorgfalt...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[381] sowie Buchführu...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / C. Checkliste: Vertragsentwurf Unternehmenskauf

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§ 44 Unternehmenskauf / E. Anmerkungen zum Muster

Rz. 5 Rz. 6 Im Gegensatz zur Geheimhaltungsvereinbarung wird der Unternehmenskaufvertrag selbst üblicherweise vom Berater des Käufers entworfen. Nachfolgende Formulare enthalten die ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Rechtsübergang – Gutglaubensschutz

Rz. 181 Durch die Abtretung geht auf den Erwerber (Kenntnis nicht erforderlich) der Anteil mit allen mitgliedschaftlichen Pflichten und Rechten über, u.a. das Gewinnstammrecht (der Gewinnanspruch für der Übertragung vorangegangene Geschäftsjahre steht dem Erwerber zu, wenn der Jahresabschluss erst nach der Übertragung festgestellt wird; der Veräußerer hat mangels abweichende...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 125 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[452] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (vgl. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / H. Due Diligence

Rz. 69 Die Due Diligence ("gehörige Sorgfalt") ist die mittlerweile allgemein übliche Bezeichnung für einen Prozess der Prüfung sämtlicher relevanter Informationsquellen betreffend das kaufgegenständliche Unternehmen. Die Due Diligence (DD) wird normalerweise vom Erwerbsinteressenten bzw. seinen Beratern selbst durchgeführt. Der Verkäufer bzw. die Zielgesellschaft unterstütz...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / V. Rechtliche Schwierigkeiten der Due Diligence-Durchführung

Rz. 84 Soweit es sich beim Zielunternehmen um eine GmbH oder gar eine Personengesellschaft handelt, ist die Durchführung einer Due Diligence rechtlich zumeist problemlos möglich. Denn die Geschäftsführung des Zielunternehmens kann von den Gesellschaftern ohne Weiteres zur Mitwirkung angewiesen werden. Diese Anweisungen sind rechtlich verpflichtend. Problematisch ist die Situ...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VI. Weitere Due Diligence Phasen

Rz. 86 Im Rahmen von größeren Auktionsprozessen gibt es sehr häufig zwei Datenraum-Phasen. In der zweiten Phase werden weitere Informationen, neue Themenkomplexe und sensible, extrem vertrauliche Dokumente in den Datenraum eingestellt, die nicht allen und nur den wirklich interessierten Bietern zugänglich gemacht werden sollen. Es kommt durchaus vor, dass sich Wettbewerber a...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Zweck der Legal Due Diligence

Rz. 73 Im Rahmen der Legal DD geht es im Wesentlichen um folgende Aspekte: Wie auch in allen anderen DD-Bereichen soll der Erwerber die Möglichkeit erhalten, sich ein konkreteres Bild vom Zielunternehmen zu machen. Nur auf dieser Grundlage ist er auch in der Lage, den Wert des Targets zu beurteilen. Gleichzeitig erhält der Erwerbsinteressent die Möglichkeit, rechtliche Risiken...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Vorbereitung der Due Diligence

Rz. 75 Für sämtliche DD-Bereiche haben sich mittlerweile Standards herauskristallisiert, welche Informationen und Unterlagen zur Durchführung einer den Regeln der Kunst entsprechenden Due Diligence in die Prüfung mit einbezogen werden müssen. Für den Bereich der Legal Due Diligence ergibt sich hieraus die nachfolgende, nicht abschließende und im Einzelfall anzupassende Check...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 3. Einfluss der Due Diligence auf Gewährleistungsansprüche

Rz. 133 § 442 BGB, nach dem Ansprüche des Käufers ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt, wird in Unternehmenskaufverträgen, jedenfalls ab einer gewissen Größe, regelmäßig abbedungen und durch ein zu vereinbarendes System ersetzt (siehe Rdn 83, 125 und 125). Auf die damit einhergehende grundsätzliche Frage, ob und inwieweit der Erwerber beim Unterne...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Auswirkungen auf die Gewährleistung

Rz. 82 Grundsätzlich besteht keine allgemeine Sorgfaltspflicht des Käufers, die Kaufsache eingehend zu untersuchen.[17] Dieser Grundsatz gilt jedoch im Bereich des Unternehmenskaufs nur sehr eingeschränkt. Denn je erfahrener der Käufer bezüglich M&A Transaktionen ist, desto mehr ist ihm zuzumuten bzw. von ihm zu erwarten, dass er die branchenüblichen Informationsquellen kenn...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Data Room

Rz. 79 Die Zusammenstellung der DD-Unterlagen bezeichnet man landläufig als Datenraum (Data Room). Traditionell ist dieser Begriff wörtlich zu verstehen: Sämtliche relevanten Unterlagen werden nämlich tatsächlich in einem "abgeschlossenen" Raum zur Verfügung gestellt, den sie üblicherweise auch nicht (jedenfalls nicht im Original) verlassen. Die Prüfung der Unterlagen erfolg...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. Inhalt des LoI/MoU

Rz. 48 Auch wenn die Gestaltung von LoIs ebenso individuell ist wie die Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen, lassen sich doch ganz grundsätzlich folgende Aussagen treffen: Regelmäßig wird in einer Art Präambel der Stand der bislang erreichten Verhandlungsergebnisse zusammengefasst. Hierbei wird normalerweise auch die grundsätzliche Struktur der angestrebten Transaktion b...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Rechtsanwälte

Rz. 14 Bei der Beratung des Verkäufers liegt der Fokus der anwaltlichen Tätigkeit zunächst auf der Überprüfung der für die Due Diligence zur Verfügung zu stellenden Unterlagen. Dies betrifft insbesondere die Dokumente für die Legal Due Diligence, ggf. aber auch den gesamten Inhalt der DD bzw. des Datenraums. Rz. 15 Daneben haben die Rechtsanwälte auch die Aufgabe, sämtliche m...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / G. Unverbindliches Angebot (Indicative Offer)

Rz. 65 Oftmals wird die Entscheidung, mit welchem Erwerbsinteressenten intensivere Verhandlungen aufgenommen werden bzw. welchen Erwerbsinteressenten überhaupt die Gelegenheit zur Durchführung einer Due Diligence gegeben wird, auf der Grundlage eines indikativen Kaufangebots (Indicative Offer) getroffen. Hierbei haben die Interessenten auf der Grundlage der ihnen bislang zur...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rz. 12 Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern des Unternehmens können im Verkaufsprozess verschiedene Funktionen zukommen. Soweit keine Investmentbank bzw. kein M&A-Berater involviert wird, erstellen sie im Regelfall die Unternehmensbewertung, an der sich die Kaufpreisvorstellungen der Eigentümer orientieren. Darüber hinaus sind sie an der Zusammenstellung der Finanzdaten des...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 3. Planungsplausibilisierung

Rz. 74 Künftige Entwicklungen können nicht mit Sicherheit bestimmt werden. Daher sind die Prognosen der künftigen finanziellen Überschüsse auf ihre Plausibilität zu beurteilen. Die Plausibilitätsüberlegungen sollten dabei auf jeder Stufe erfolgen. Die Annahmen, die in der Detailplanungsphase getroffen werden und möglicherweise als Einzelpläne (Produktions-, Absatz-, Investit...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / VII. Binding Bid

Rz. 89 Nach Beendigung der (gegebenenfalls zweiten) Datenraumphase hat der/haben die verbliebenen Interessenten ein verbindliches Angebot abzugeben (wie oben beschrieben häufig gemeinsam mit einer Überarbeitung des vom Verkäufer gestellten Kaufvertrages), das weitere Schritte und Angaben, je nach Vorgaben des Veräußerers im Process Letter, und insbesondere den "finalen" Kauf...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Vertraulichkeitsvereinbarung

Rz. 29 Bevor den Kaufinteressenten ein vertiefter Einblick in die Interna des Targets eingeräumt wird und sie ggf. auch Einblick in Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse erhalten, ist unbedingt der Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich. Denn aus der Sicht des Verkäufers besteht das erhebliche Risiko, dass die anstehende Due Diligence allein zur Informations...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 2. Verwendungszweck

Rz. 34 Des Weiteren verpflichtet sich der Erwerbsinteressent in der Regel dazu, die ihm zugänglich gemachten Informationen ausschließlich zum Zwecke der Prüfung des Unternehmenserwerbs bzw. der Transaktion zu verwenden. Eine Verwendung für andere Zwecke, z.B. im eigenen Unternehmen, wird dabei grundsätzlich ausgeschlossen. Dies schließt natürlich auch die Ansprache von Kunden...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / c) Übliche Garantien

Rz. 114 Der Inhalt der Garantieerklärungen sollte natürlich maßgebend vom Einzelfall abhängen und den Erkenntnissen der Due Diligence Rechnung tragen. Insofern ist es im Prinzip unmöglich, einen allgemein gültigen Garantienkatalog aufzuzeigen. Typischerweise werden jedoch Garantien zumindest in Bezug auf die folgenden Bereiche abgegeben:mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / a) Beschaffenheitsgarantien

Rz. 109 Wegen der gegebenen Privatautonomie, dem gleichzeitigen Problem, die vereinbarte Beschaffenheit zu definieren, und dem grundsätzlichen Wunsch der Parteien, die Rechtsfolgen sicher und abschließend (Ausschluss des Rücktritts) zu klären, vereinbaren die Parteien mittlerweile auch bereits bei kleineren Unternehmenskaufverträgen in aller Regel ein eigenes Haftungsregime,...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / II. (Fremd-)Management

Rz. 7 Grundsätzlich ist auch die Unternehmensleitung des betroffenen Unternehmens aktiv an dessen Verkauf beteiligt. Sie unterstützt den Verkaufsprozess durch die Bereitstellung von Informationen sowie ggf. durch die Vorbereitung und Durchführung sog. "Management-Präsentationen". In diesen wird den Erwerbsinteressenten und ihren Beratern das Unternehmen vorgestellt, insbeson...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / I. Anspruchsgrundlage

Rz. 55 Eine Verpflichtung, einen Unternehmenskaufvertrag abzuschließen, besteht im vorvertraglichen Stadium grundsätzlich nicht. Bei größeren Transaktionen, bei denen auf beiden Seiten Berater tätig sind, wird eine solche Haftung typischerweise bereits im LoI oder MoU ausgeschlossen. In Betracht kommt aber – wie auch bei anderweitigen Vertragsverhandlungen – stets ein Versch...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / X. Gewährleistungstatbestände/Haftungsbegrenzung/Verjährung

Rz. 184 Besonderes Augenmerk ist im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages auf die Ausgestaltung des Gewährleistungskataloges zu richten (siehe Rdn 114). Aus der Sicht des Erwerbers sollten sämtliche Sachverhalte Gegenstand von Garantien sein, auf deren Vorliegen es für die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens entscheidend ankommt. Im Falle des Share-Deals zählen hierzu...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / Literaturtipps

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§ 32 Unternehmensverkauf / e) Bilanzgarantie

Rz. 122 Wegen der besonderen Bedeutung der so genannten Bilanzgarantie (etwa die Hälfte aller geltend gemachten Garantieansprüche stützte sich in der Vergangenheit auf die Verletzung der Bilanzgarantie), soll diese kurz genauer dargestellt werden. Kurz gesagt garantiert der Verkäufer mit der Bilanzgarantie in der Regel, dass die Bilanz zum letzten Bilanzstichtag (oder weiter...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 2 Regeln der Kreditvergabe auf Basis von Basel III

Rz. 2 Banken müssen die von ihnen vergebenen Kredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Kreditausfällen mit Eigenkapital unterlegen. Dies waren ursprünglich einheitlich 8 %; mit den Eigenkapitalunterlegungsregeln nach Basel II erfolgte eine Spreizung in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditnehmers. So erhalten Unternehmen mit einem geringen Risiko ...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 2.1.1 Risikomanagement (Organisationspflichten)

Das GwG sieht vor, dass Güterhändler nur in den Fällen über ein "wirksames Risikomanagement einschließlich gruppenweiter Verfahren verfügen" müssen, wenn sie Transaktionen im Wert von[1] mindestens 10.000 EUR über Kunstgegenstände über hochwertige Güter nach § 1 Absatz 10 Satz 2 Nummer 1 GWG (Anmerkung: Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin), bei welchen sie Barzahlungen üb...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 2.1.3 Kundenbezogene Sorgfaltspflichten (Kernpflichten)

Bei den Pflichten, die sich auf den Kunden oder Vertragspartner beziehen, spricht man auch von den Kernsorgfaltspflichten. Der Aufbau dieses wesentlichsten Pflichtenkreises im GwG folgt dem "Know Your Customer" (KYC)-Prinzip. Daneben lässt die Gesetzesstruktur bei den Sorgfaltspflichten mit den allgemeinen, den verstärkten ("enhanced") und den vereinfachten ("simplified") So...mehr

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Geldwäscheprävention: Maßna... / 3 Einzelheiten zu Sachverhalten, Identifizierung, Dokumentation und Aufbewahrung

Barzahlungsgeschäft für Güterhändler, Kunstvermittler und Kunstlagerhalter ab 10.000 EUR, im Edelmetallhandel ab 2.000 EUR = Bargeld annehmen oder ausbezahlen (tätigen) Wird die Bargeldannahme gestückelt, sind die einzelnen Zahlungen zusammenzurechnen (Smurfing). Smurfing liegt auch bei mehreren Transaktionen mit Barzahlung in enger, zeitlicher Verbindung vor. Eine Zahlung mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (2) Ausnahme: Auslandsbezug bei Grundstücksangelegenheiten

Rz. 23 Steht die Leistung des Anwalts im Zusammenhang mit einem Grundstück, ist nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG der Ort der Liegenschaft maßgebend. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung ... (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:mehr

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Update: Steuerliche Forschu... / V. Unternehmen in Schwierigkeiten

Definition: Auf ein Unternehmen in Schwierigkeiten trifft nach Art. 2 Nr. 18 der AGVO mindestens einer der folgenden Umstände zu (s. Tabelle):mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Datenübermittlung an Dritte

Rz. 752 Eine Datenübermittlung liegt vor, wenn die verantwortliche Stelle gespeicherte oder durch Datenverarbeitung gewonnene personenbezogene Daten an einen Dritten bekannt gibt. Dritter ist gemäß Art. 4 Ziff. 10 DSGVO jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dies ist innerhalb eines Konzerns jeder andere Rechtsträger. Ein Konzernprivileg kennt der Arb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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Gründungskosten: So sichern... / 2.2 Gründung einer Personengesellschaft

Auch eine Personengesellschaft kann den Vorsteuerabzug aus ihren Gründungskosten dem Grunde nach immer dann geltend machen, wenn sie beabsichtigt, steuerpflichtige Ausgangsumsätze zu erzielen. Wie bei einem Einzelunternehmen entsteht auch die Unternehmereigenschaft der Personengesellschaft bereits mit Vorbereitungshandlungen. Hier ist aber in besonderem Maße darauf zu achten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Due-Diligence-Prüfung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unter "Due-Diligence-Prüfung" wird im Allg die sorgfältige Analyse, Prüfung und Bewertung eines Objekts insbes iRe beabsichtigten Unternehmenskaufs oder von Unternehmensanteilen verstanden. Vergebliche Kosten für die sog Due-Diligence-Prüfung aus Anlass des gescheiterten Erwerbs einer Kap-Beteiligung unterfallen nicht dem Abzugsverbot des § 8b Abs 3...mehr

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Buchführungsverstöße: Bedeu... / 3.1 Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche

Rz. 68 Eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht bei Buchführungsverstößen kann sich gegenüber Dritten zunächst aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. einem Schutzgesetz ergeben. Danach ist derjenige, der gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt, diesem zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Als Schutzgesetze sind einige der bereits dargestel...mehr

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Post-Exit-Phase aus der Sic... / 4.3 Vorvertragsphase professionell und zielorientiert durchsteuern

Mit Blick auf die Themenstellung erscheint es nicht erforderlich die Vorvertragsphase mit den üblichen Schritten von Vendor Due Diligence, Fact Book, Unternehmensbewertung, Ableitung von Kaufpreisvorstellungen sowie die verschiedenen Ausprägungen der Due Diligence (Finance, Tax, Legal, IT) dezidiert durchzugehen.[1] Aufgrund einschlägiger Erfahrungen sind aber folgende Aspek...mehr

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Post-Exit-Phase aus der Sic... / 6 Literaturhinweise

Bauer, Was Top-Akquisiteure anders machen, Vortrag und Präsentationsunterlage, 71. Deutscher Betriebswirtschafter-Tag, 2017. Borowicz, Earn-out: Grundgedanke, Ausgestaltung und Einbettung in die Transaktion, in Corporate Finance 10/2014, S. 429 ff. Hahn, Der Mittelstand als Akquisitionsziel von Konzernen – Eine Betrachtung aus beiden Perspektiven, in Kuckertz/Middelberg, (Hrsg...mehr

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Post-Exit-Phase aus der Sic... / 1.2 Der ausgefuchste Großkonzern

Ein Management-Buy-out aus einem Pharmakonzern wird mit viel unternehmerischem Geschick und einer erfolgreichen Produktstrategie zu einem sehr profitablen mittelständischen Unternehmen in ländlicher Region. Ein anderer Pharmakonzern hat großes Interesse an dem Produktportfolio und bietet den Eigentümer-Managern einen überragenden Kaufpreis. Due Diligence und Vertragsverhandl...mehr

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Compliance für den Vertrieb... / 3.8 Auswahl und Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern

Problem: Angesichts der zunehmenden Kontrolldichte und Entdeckungsgefahr für korruptive Aktivitäten liegt es nahe, Korruption auf selbständige Vertriebspartner "outzusourcen". Das gilt insbesondere für Kunden und Vertriebspartner in einem korruptionsgefährdeten Umfeld. Entsprechende Methoden stehen heute im besonderen Interesse der Behörden und haben zur Verschärfung der Org...mehr

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Geschäftspartner-Compliance... / 3.3.2 Unterstützung der Geschäftspartnerauswahl durch Compliance Schulung

Geschäftspartnerauswahl und Compliance-Vorgaben für die Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung können durch Compliance-Schulungen für Lieferanten und Dienstleister ergänzt werden. Wer verlangt, dass seine Geschäftspartner an Compliance-Schulungen teilnehmen oder diesen selbst Compliance-Informationen zur Verfügung stellt, bewirkt Positives und zeigt aktives Bemühen. Bei einem ...mehr