Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.1 Im Mitgliedergeschäft erwirtschaftete Beiträge (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 27 Rückvergütungen der Genossenschaft an ihre Mitglieder (Rz. 28ff.) sind nur insoweit als Betriebsausgaben abziehbar, als die dafür verwendeten Beträge dem Grunde nach im Mitgliedergeschäft (Rz. 33) erwirtschaftet worden sind (§ 22 Abs. 1 Satz 1 KStG). Für die Berechnung des Ergebnisses aus dem Mitgliedergeschäft bestehen gesonderte Vorgaben (Rz. 37ff.). 3.1.1 Mitglieder...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.1 Persönlich

Rz. 15 § 22 KStG ist bei "Genossenschaften" anzuwenden[1] und bezieht sich damit auf die von § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG erfassten Genossenschaften, einschließlich der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE), und ist demnach rechtsformabhängig. Eine Legaldefinition der Genossenschaft findet sich in § 1 Abs. 1 GenG . Rz. 16 § 22 KStG gilt grds. auch für besc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 3.2.2 Absatz- und Produktionsgenossenschaften (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 43 Bei Absatz- und Produktionsgenossenschaften (Rz. 44) erfolgt die Berechnung im Verhältnis des Wareneinkaufs bei Mitgliedern zum gesamten Wareneinkauf (Rz. 45). Rz. 44 Absatz- und Produktionsgenossenschaften unterstützen ihre Mitglieder bei dem Absatz oder der Verarbeitung ihrer Waren. Die Genossenschaft erwirbt also Waren von ihren Mitgliedern, um sie zu veräußern (Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 4.2 Weitere Voraussetzungen (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 61 Die Rückvergütungen müssen auf einem rechtlich bestehenden Anspruch des Mitglieds beruhen. Nach § 22 Abs. 2 Satz 1 KStG kann sich dieser Anspruch aus der Satzung (Nr. 1), einem Beschluss der Verwaltungsorgane der Genossenschaft (Nr. 2) oder einem Beschluss der Generalversammlung (Nr. 3) ergeben. Es muss sich jeweils um rechtlich durchsetzbare Ansprüche des Mitglieds h...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2 Anwendungsbereich

2.1 Persönlich Rz. 15 § 22 KStG ist bei "Genossenschaften" anzuwenden[1] und bezieht sich damit auf die von § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG erfassten Genossenschaften, einschließlich der Europäischen Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – SCE), und ist demnach rechtsformabhängig. Eine Legaldefinition der Genossenschaft findet sich in § 1 Abs. 1 GenG . Rz. 16 § 22 KStG gilt grds....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 1 Allgemeines

1.1 Inhalt Rz. 1 § 22 KStG regelt für Genossenschaften (Rz. 15ff.) die steuerliche Behandlung von Rückvergütungen (Rz. 20ff.). Hierbei geht es um die Verteilung des Jahresgewinns an die Mitglieder der Genossenschaft. Die Vorschrift ordnet unter bestimmten Voraussetzungen einen begrenzten Abzug der Rückvergütung als Betriebsausgabe an. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Höhe der maximal a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 2.2 Sachlich

2.2.1 Rückvergütungen 2.2.1.1 Allgemeines Rz. 20 § 22 KStG ist nur auf Rückvergütungen anzuwenden. Hierbei geht es um die Verteilung des Jahresgewinns der Genossenschaft an ihre Mitglieder. Dabei handelt sich nicht um eine Gewinnverteilung i. S. d. § 19 GenG ("Gewinn- und Verlustverteilung"), sondern dem Charakter nach um eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 8 Abs. 3 S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 4 Voraussetzungen für den Abzug (Abs. 2)

4.1 Bemessung und Auszahlung der Rückvergütung (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1) Rz. 53 Voraussetzung für den Abzug ist, dass die genossenschaftliche Rückvergütung unter Bemessung "nach der Höhe des Umsatzes zwischen den Mitgliedern und der Genossenschaft" (Rz. 57ff.) "bezahlt" (Rz. 54f.) ist (§ 22 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 KStG). 4.1.1 Tatsächliche Auszahlung Rz. 54 Mit "bezahlt" ist die tats...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 22 ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 7 Verfassungsrechtlich führt die Steuervergünstigung (Rz. 4) zu einer rechtfertigungsbedürftigen Ungleichbehandlung, insbesondere weil Gewinnverteilungen bei den übrigen von § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG erfassten Körperschaften nicht als Betriebsausgabe abziehbar sind (§ 8 Abs. 3 Satz 1 KStG). Die Ungleichbehandlung lässt sich aber mit dem Wesen der Genossenschaften (Rz. 20) re...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6.4 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 50 Bei der Aktiengesellschaft entscheidet gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 2 AktG unentziehbar die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Rz. 51 Nehmen Vorstand und Aufsichtsrat die Möglichkeit nach § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG wahr, einen Teil des Jahresüberschusses, höchstens jedoch die Hälfte, in andere Gewinnrücklagen einzustellenso kann auf diese Weise Innenfinanzi...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.4 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 60 Gemäß § 286 Abs. 3 AktG i. V. m. §§ 119 Abs. 1 Nr. 2 und 174 Abs. 1 Satz 1 AktG beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Ihr stehen dafür mehrere Alternativen zur Verfügung. Er kann an die Aktionäre als Dividende ausgeschüttet, den Gewinnrücklagen zugeführt oder auf neue Rechnung vorgetragen werden. Allerdings kommt auch eine Rücklagendoti...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 3.2.1 Das Konzept der funktionalen Währung nach IAS 21

Rz. 140 Die Währungsumrechnung ausländischer Konzerneinheiten nach den IFRS basiert auf dem Konzept der funktionalen Währungsumrechnung.[1] Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass funktional unterschiedliche Geschäftstätigkeiten eines Konzernunternehmens und ein unterschiedliches Ausmaß der geschäftlichen Verflechtung mit dem Mutterunternehmen eine daran ausgerichtete Währu...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 8.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 71 Nach § 48 Abs. 1 Satz 2 GenG liegt die Kompetenz über die Entscheidung der Verwendung des Jahresergebnisses bei der Generalversammlung. Ihr steht der ungeteilte Jahresüberschuss zur Verwendung zu. Sie ist allerdings an den festgestellten Jahresabschluss gebunden. Sofern im vorgelegten Jahresabschluss Vorwegzuweisungen zu den Rücklagen enthalten sind, die von der Mitgl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 3.2.5 Verhältnisrechnung für steuerfreie Erträge (Abs. 1 Sätze 2-3)

Rz. 62 Das tatsächliche Volumen abziehbarer Beitragsrückerstattungen ergibt sich erst durch eine in § 21 Abs. 1 S. 2 KStG angeordnete Verhältnisrechnung.[1] Danach ist der für den Abzug maßgebliche Betrag (Rz. 41) nur in dem Verhältnis abziehbar, wie die für die Beitragsrückerstattung bzw. Direktgutschrift maßgeblichen Überschüsse am Kapitalanlageergebnis im Inland dem Grund...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 3.4.1.1 Bilanzierung

Rz. 82 Zur Bilanzierung ist nicht nur der Abschluss des Vertrags erforderlich. Hinzukommen muss, dass die zur Leistung verpflichtete Vertragspartei ihre Lieferung oder Leistung erbracht hat.[1] Die Bilanzierung hängt also wie beim Ansatz nach HGB [2] und Bilanzsteuerrecht[3] von der Realisation ab. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind i. d. R. kurzfristig. Sie sind ...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 4.1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Rz. 91 Es ist zu unterscheiden zwischen Ausleihungen an verbundene Unternehmen, die bei den Finanzanlagen auszuweisen sind, und Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die zum Umlaufvermögen gehören. Nach dem Vorsichtsgrundsatz sind Forderungsrechte gegen verbundene Unternehmen im Zweifel als Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens und daher als Forderungen gegen verbundene ...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.3 Ergebnisverwendungskompetenz

Rz. 24 Bei der Kommanditgesellschaft werden die Ergebnisse des Geschäftsjahres gemäß § 167 Abs. 1 HGB i. V. m. § 120 Abs. 2 HGB den jeweiligen Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter zu- bzw. abgeschrieben. Bei Kommanditisten begrenzen die Absätze 2 und 3 des § 167 HGB diesen Vorgang jeweils auf die Höhe der bedungenen bzw. rückständigen Einlage. Eine förmliche Beschlussf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 21 ... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Für § 21 KStG werden unterschiedliche Zwecke angeführt. Als Abzugsbeschränkung sollte sie die im Jahr 1976 abgeschaffte pauschale Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen ersetzen[1] und bei Lebensversicherungen zugleich sicherstellen, dass nur steuererhöhend erfasste Beitragseinnahmen später als Beitragsrückerstattungen steuermindernd abgezogen werden können. R...mehr

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Währungsumrechnung nach HGB... / 2.4.2.2 Auslandsbeteiligungen

Rz. 49 Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften Gesellschaftsanteile an ausländischen Personengesellschaften sind als Beteiligungen in der inländischen Handelsbilanz des Gesellschafters dann auszuweisen, wenn ihnen die bilanzrechtliche Vermögensgegenstandsqualität zukommt, sie dem inländischen Anteilseigner wirtschaftlich zuzurechnen (Verfügungsgewalt) und unter ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erstattung von KapErtrSt auf Dividenden aus Kapitalanlagen einer belgischen Lebensversicherungsgesellschaft

§ 8b Abs. 8 KStG sieht vor, dass der Grundsatz des § 8b Abs. 1 KStG, wonach Dividenden bei der Einkommensermittlung außer Ansatz bleiben, nicht für Anteile gilt, die bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen den Kapitalanlagen zuzurechnen sind. Die Regelung des § 8b Abs. 8 KStG ist nicht mit der unionsrechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar, soweit bei gebietsfrem...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinn­ausschüttungen: "Saldierungsverbot", Teil-Nichtigkeit des § 14 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 34 Abs. 9 Nr. 4 KStG 2002

Leitsatz 1. Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen im Sinne von § 14 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) 2002 i.d.F. des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (KStG 2002) sind als rein rechnerische Differenzbeträge zu verstehen. Daher ist eine solche Mehrabführung der Höhe nach nicht auf den Betrag des handelsbilanziellen Jahresüberschusses begrenzt, den die...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.1.2 Anzuwendende Vorschriften (Ertragsteuern)

Rz. 811 Wie im handelsrechtlichen Teil ausgeführt, schließen sich Verschmelzung und Formwechsel gegenseitig aus; den Gesellschaftern der GmbH stehen folgende Möglichkeiten offen:[1] Es wird die Verschmelzung nach §§ 2 ff. UmwG gewählt; in Betracht kommt allerdings nur die Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG), nicht durch Neugründung (§ 2 Nr. 2 UmwG). Die Verschmelzun...mehr

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Anhang II: Die GmbH & Co. K... / 2.1.1 Motive

Rz. 810 Motive der Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG können sein: a) betriebswirtschaftliche Auswirkungen der Unternehmensteuerreform;[1] b) höheres steuerliches Risiko aufgrund verdeckter Gewinnausschüttungen.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 24 ... / 3.1 Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG (Satz 2 Nr. 1)

Rz. 17 Bei der Beurteilung, ob es sich bei den Leistungen auf Empfängerseite um "Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 EStG" handelt, kommt es auf die eigentliche, nicht nur die tatsächliche Einkunftsart an. Aus diesem Grund führt die Subsidiarität der Kapitaleinkünfte, mithin die durch § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG herbeigeführte Umqualifizierung (z. B. in gewerbliche Einkü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.3 Zurechnung von steuerrelevanten Tatbeständen

Rz. 59 Der Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden bewirkt, dass die Realisierung von steuerrelevanten Tatbeständen in Bezug auf das eingebrachte Betriebsvermögen durch den Einbringenden vor dem Einbringungszeitpunkt nicht nur dem Einbringenden selbst, sondern zusätzlich auch der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnen ist, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.2.3 Anrechnung nur auf zeitraumbezogene Tatbestandsmerkmale

Rz. 42 Nach § 23 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG ist nur der "Zeitraum" anzurechnen, und dies auch nur, wenn (soweit) die "Dauer" der Zugehörigkeit (wirtschaftliches Eigentum) von Bedeutung ist. Dies bedeutet, dass die Vorbesitzzeit sich ausschließlich auf das Tatbestandsmerkmal "Zugehörigkeitsdauer" einer fraglichen gesetzlichen Regelung positiv auswirkt. § 4 Abs. 2 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.6 Weiterübertragung zum gemeinen Wert

Rz. 173 Unschädlich für die Noch-Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist es jedoch, wenn die Weiterübertragung zum gemeinen Wert erfolgte. In diesem Fall kommt es dann statt der Aufstockung zu einem sofort abzugsfähigen Aufwand im entsprechenden Übertragungsjahr.[1] Rz. 174 Eine Weiterübertragung zum gemeinen Wert liegt vor, wenn alle stillen Reserven aufgedeckt wurden.[2] Rz. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.3 Antrag der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 156 Die Aufstockung der Buchwerte erfolgt nur auf Antrag der übernehmenden Gesellschaft. Rz. 157 Der Antrag kann nicht auf einzelne Wirtschaftsgüter und auch nicht betragsmäßig beschränkt werden.[1] Rz. 158 Der Antrag ist an keine unmittelbare Frist und auch keine bestimmte Form gebunden, sodass er wohl auch konkludent[2] – z. B. durch Einreichung einer Steuerbilanz mit au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Persönlicher Anwendungsbereich des § 45d Abs 1 S 1 EStG (Meldestelle)

Rn. 10 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Einen Teil der Mitteilungspflichtigen bestimmt § 45d Abs 1 S 1 EStG durch die Bezugnahme auf die Verpflichtung zum Steuerabzug nach § 44 Abs 1 EStG. Dies ist der Schuldner der KapErtr in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1, 2–4, 7a und 7b EStG, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle in den Fällen des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 S 2 EStG und die ausz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausschüttungen (§ 44 Abs 2 EStG)

Rn. 19 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei inländischen Dividenden und anderen Beteiligungserträgen, aber auch anderen KapErtr wie etwa Gewinnanteilen aus Vereinen oder Gewinnauskehrungen eines rechtsfähigen BgA, muss die Ausschüttung der KapErtr von der jeweiligen Körperschaft beschlossen werden. Es ist entscheidend, was der Gewinnverwendungsbeschluss zum Ausschüttungstag sagt. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Orth, SolZ: Renaissance einer Doppelbelastung von Dividenden, DB 1991, 779; Rödder, Belastungs- und Gestaltungswirkungen des geplanten SolZ, DB 1991, 921; Rödder, Belastung und Volumen von Ausschüttungen nach der endgültigen Ausgestaltung des SolZ, DB 1991, 1400; Schneider, Sinn und Widersinn der steuerlichen Investitionsförderung für die neuen Bundesländer und des SolZ, DB 199...mehr

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Wertorientierte Unternehmen... / 1 Bedeutung der wertorientierten Unternehmenssteuerung

Unternehmenswertmaximierung als Hauptziel Die Shareholder Value-Maximierung und die mit ihr verbundene wertorientierte Unternehmenssteuerung rückt seit den achtziger Jahren in den Mittelpunkt der betriebswirtschaftlichen Literatur und hat in den letzten Jahren nicht nur in börsennotierten Unternehmen, sondern zunehmend auch in mittelständischen Unternehmen Beachtung gefunden...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.1.1 Unternehmerische Tätigkeit im Zusammenhang mit Wertpapierumsätzen

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Umsätzen im Geschäft mit Wertpapieren oder Gesellschaftsanteilen i. S. v. § 4 Nr. 8 Buchst. e und f UStG ist zu prüfen, ob diese Umsätze auf eine wirtschaftliche Tätigkeit zurückzuführen sind und damit i. R. d. Unternehmens erfolgen. Denn u. a. bei der erstmaligen Begebung von Aktien und Anteilen liegt grundsätzlich kein steuerbarer Umsat...mehr

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Liquiditätsplanung: So steu... / Schritt 5: Liquiditätsüber- oder -unterdeckung feststellen

Wenn Sie alle Ein- und Auszahlungen kennen und in den Finanzplan eingetragen haben, erhalten Sie entweder eine Überdeckung, wenn die Einzahlungen größer sind als die Auszahlungen, oder eine Unterdeckung im umgekehrten Fall (vgl. Tab. 5).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Abführung

Rn. 13 Stand: EL 146 – ET: Die innerhalb eines Monats tatsächlich einbehaltene KapSt – nicht wie bei der LSt die einzubehaltende Steuer – ist jeweils bis zum 10. des Folgemonats an das für die Besteuerung des Entrichtungspflichtigen nach dem Einkommen zuständige FA abzuführen; § 44 Abs 1 S 5 EStG. Dabei ist die für denselben Termin abzuführende KapSt auf den nächsten vollen E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu meldende Beträge bei erteiltem Freistellungsauftrag (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Seit 1999 sind nicht mehr die "freizustellenden" Beträge (also die Höhe des Freistellungsvolumens), sondern die "freigestellten" Beträge zu melden. Gemeint sind die KapErtr, bei denen aufgrund eines Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen wurde, bei denen die KapSt aufgrund eines Freistellungsauftrags erstattet wurde (§ 44b Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entrichtungspflichtiger

Rn. 9 Stand: EL 125 – ET: Als Quellensteuer wird die KapSt grundsätzlich nicht vom Steuerschuldner beglichen, sondern auf dessen Rechnung von einer anderen Person einbehalten und an das FA abgeführt. Dieser Entrichtungspflichtige kann eine natürliche oder juristische Person, aber auch eine PersGes sein. Wegen der dabei zu beachtenden Rechtsauffassung der Verwaltung s § 45a Rn...mehr

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Liquiditätsplanung: So steu... / Schritt 2: Unregelmäßige Einzahlungen planen

Einzahlungen aus Darlehen Wenn Sie ein Darlehen aufnehmen oder eine Hypothek abschließen, fließen Ihnen zunächst Gelder in Höhe der vereinbarten Summe zu. Diese Position müssen Sie in dem Monat erfassen, in dem Ihnen der Kredit ausgezahlt wird. Einzahlungen von Gesellschaftern Diese Art der Einzahlung wird nicht häufig vorkommen, gehört aber auch in Ihre Liquiditätsplanung. Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zu meldende Beträge bei Vorlage einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für KapErtr, die nach dem 31.12.2012 (ab 01.01.2013) zufließen, ist die Mitteilungspflicht des § 45d EStG durch das JStG 2010 vom 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) auf Fälle erweitert worden, bei denen aufgrund einer NV-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.1 Tätigkeitsausübung

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Unternehmer muss – um gewerblich oder beruflich tätig zu sein – eine Tätigkeit ausüben. Dies setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftlichen Sinne ausgeführt werden. Als Leistungen im wirtschaftlichen Sinn gelten nach Art 9 MwStSystRL alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überbrückungshilfe III und ... / 4 Förderhöhe

Der maximale Förderhöchstbetrag beträgt 10 Mio. EUR pro Fördermonat – auch für verbundene Unternehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zu den durch das europäische Recht vorgegebenen beihilferechtlichen Obergrenzen und nur soweit diese noch nicht verbraucht sind. Die maximale Gesamthöhe der Überbrückungshilfe auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausg...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.7.2 Gesellschaftsverhältnisse

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern ist ein Leistungsaustausch möglich (BFH vom 23.07.1959, Az: V 6/58 U, BStBl III 1959, 379 und vom 05.12.2007, Az: V R 60/05, BStBl II 2009, 486; Abschn. 1.6 Abs. 1 S. 1 UStAE). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesell...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Sonderregelung für KapSt auf Mehrabführungen aus vororganschaftlicher Zeit (§ 44 Abs 7 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 § 14 Abs 3 KStG stuft für Steuerzwecke Mehrabführungen innerhalb eines Organschaftsverhältnisses, die ihren Grund in Ereignissen vor dem Beginn der ertragsteuerlichen Organschaft haben, abweichend vom Gesellschaftsrecht als Ausschüttungen ein. Die gegenteilige Auffassung des BFH vom 18.12.2002, I R 51/01, BStBl II 2005, 49 hat der Gesetzgebe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.5 Steuerpflichtige Verwaltungstätigkeiten

Rz. 168 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung können insbesondere folgende Tätigkeiten nicht als Tätigkeiten der Verwaltung von Investmentvermögen angesehen werden und fallen daher nicht unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG, soweit sie nicht Nebenleistungen zu einer der unter Rz. 156 bezeichneten steuerfreien Tätigkeit sind (vgl. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Liquidität: Rollierende Fin... / 2 Anforderungen an eine rollierende Finanzplanung

Um zu wissen, wie sich die wirtschaftliche Situation des Betriebes voraussichtlich entwickeln wird, müssen daher zunächst alle anderen Teilpläne, z.B. Umsatz-, Kosten- und Investitionsplanung sowie die Planung der neutralen Ein- und Auszahlungen etwa aus Finanz- oder Devisengeschäften, erstellt werden. Die aus diesen Aktivitäten resultierenden Zahlungsströme werden dann sukz...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.13 Konnte ein Gesellschafter-Geschäftsführer die Steuerfreiheit ebenfalls in Anspruch nehmen?

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft konnte die Zahlung von steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. In diesem Fall wurde die Steuerfreiheit nicht gewährt. Eine verdeckte Gewinnausschüttung lag vor, wenn für die Zahlung keine überzeugenden be...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen Umsatzsteuer-Voranmeldung im Projekt "ELSTER", DStR 2006, 821. Jaupt, Vorsteuervergütungsverfahren – ein europäisches Trauerspiel, UR 2007, 602. Lehr, Rückvergütung – Erstattung ausländischer Vorsteuern: Voraussetzungen, Verfahren und praktische Lösungen, GmbH-Stpr. 2005, 360. Monfort, MwSt-Paket: Aufhebung der 8....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Frankreich sieht die Möglichkeit vor, sich die Umsatzsteuer in den Fällen der Kündigung oder Nichtigkeit des Vertrages oder der Uneinbringlichkeit der Forderung (z. B. im Insolvenzfall) zurückerstatten zu lassen. Die Rückerstattung erfolgt i. R. d. Vorsteuerabzugs und erfordert die vorhergehende Korrektur der Ausgangsrechnung (vgl. Art. 272, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abgrenzung der zum Fremdkapital des Unternehmens gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge vom Eigenkapital des Unternehmens

Rz. 205 [Autor/Stand] Zum Eigenkapital eines Unternehmens als Differenz zwischen dem (gemeinen) Wert der Aktiva und dem (gemeinen) Wert des Fremdkapitals (d.h. der Schulden und sonstigen Abzüge i.S.v. § 103 BewG) gehören bei Kapitalgesellschaften neben dem sog. gezeichneten Kapital (Nennkapital, bei AG: Grundkapital, bei GmbH: Stammkapital) auch die offenen Rücklagen, insb. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.2.1.2 Entgelt wurde bereits entrichtet

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wurde die Gegenleistung dagegen bereits entrichtet, mindert sich nach der Rechtsprechung des BFH die Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 UStG erst im Besteuerungszeitraum der tatsächlichen Rückgewähr des Entgelts (vgl. BFH vom 18.09.2008, Az: V R 56/06, BStBl II 2009, 250 im Anschluss an EuGH vom 29.05.2001, Rs. C-86/99, Freemans plc/England...mehr