Fachbeiträge & Kommentare zu Dividende

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Familienstiftungen: Eine ku... / 1. Besteuerung bei Errichtung

Die Vermögensausstattung unterliegt auf Ebene der Stiftung nicht der Ertragsbesteuerung, da die Stifter keine Anteile, also Gesellschafterrechte oder ähnliche Rechte erhalten und die Übertragung in die Vermögenssphäre fällt. Die Ausstattung erfolgt ohne Gegenleistung, so dass der Vorgang insoweit der Schenkung- oder Erbschaftsteuer unterliegt (vgl. v. Löwe, Familienstiftung ...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.7 Verdeckte Gewinnausschüttungen,

Wie bereits erwähnt,[1] scheidet die Anwendung des § 12 EStG bei Kapitalgesellschaften aus. Dessen Korrekturfunktion übernimmt in Teilen das Rechtsinstitut der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA), welche nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine Minderung des Einkommens verhindert bzw. eine unterbliebene Vermögensmehrung ausgleicht. Eine vGA liegt insbesondere in Fällen mit unangemes...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.2 Steuerfreie Einnahmen einer Körperschaft

Buchungstechnisch hat eine Kapitalgesellschaft auch bei steuerfreien Einnahmen nur die Möglichkeit, diese als Betriebseinnahmen zu buchen. Zur Korrektur erfolgt eine Kürzung außerhalb der Bilanz im Rahmen der Einkommensermittlung. Am häufigsten anzuwenden ist dies auf Gewinnausschüttungen bzw. Dividenden, die eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft von einer ebenfalls...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.5.2 Hybride Finanzierungen

Eine sog. hybride Finanzierung kann in 2 Staaten unterschiedlich rechtlich eingestuft werden. Wird diese Finanzierungsform in einem Staat als Eigenkapital und im anderen Staat als Fremdkapital qualifiziert, könnten steuerbefreite Erträge trotz eines Betriebsausgabenabzugs im anderen Staat vorliegen. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber die bereits im Bereich der Dividend...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.8 Aufwendungen zu steuerfreien Erträgen

Da die Dividenden von der Körperschaftsteuer freigestellt sind,[1] ist für Ausgaben, die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG zu beachten. Vereinfachend wird dieses Abzugsverbot dadurch umgesetzt, dass pauschal 5 % der Einkünfte fiktiv und unabhängig von der Art und Höhe der mit den Dividendeneinnahm...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.4 Nicht abziehbare Umsatzsteuer und Vorsteuer

Mangels Privatbereich einer Kapitalgesellschaft kann eine Umsatzsteuer auf Entnahmen grundsätzlich nicht entstehen. Somit fallen unter die Regelung des § 10 Nr. 2 KStG nur die nicht abziehbaren Vorsteuern aus den vorgenannten sonstigen nicht abziehbaren Aufwendungen, die dem Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4 und Nr. 7 bzw. Abs. 7 EStG unterliegen.[1] Verdeckte Gewin...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 1 Jahresüberschuss der Körperschaft

Ausgangsgrundlage für die Ermittlung des steuerlichen Einkommens ist der Jahresabschluss, der für die Kapitalgesellschaft erstellt worden ist. Darin sind alle gebuchten Geschäftsvorfälle der Kapitalgesellschaft während des Wirtschaftsjahres enthalten. Unabhängig von der steuerlichen Qualifizierung sind sämtliche Zuflüsse als Ertrag gebucht und alle Abflüsse als Aufwand behan...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 1 Grundlagen zur Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen, auf welches die Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz i. H. v. 15 % festgesetzt wird. Die Ermittlung des Einkommens der Körperschaften richtet sich nach den Vorschriften des EStG .[1] Jedoch ist das EStG nicht in vollem Umfang anwendbar, andererseits werden die Regelungen des EStG noch um spez...mehr

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Verlustabzug bei Körperscha... / 3.3 Sanierungsklausel

Als erste Ausnahme hatte der Gesetzgeber eine Verschonungsregel in Sanierungsfällen rückwirkend ab 1.1.2008 geschaffen.[1] Diese Norm war zunächst befristet für die Jahre 2008 und 2009 vorgesehen, ist dann aber als unbefristete Ausnahmeklausel fixiert worden. Die Sanierungsklausel wurde von der Europäischen Kommission überprüft und als unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht gew...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen

Rz. 133 [Autor/Zitation] Im Einzelabschluss des Beteiligungsunternehmens werden die Gewinnausschüttungen assoziierter Unternehmen als Beteiligungserträge erfasst. Da bereits im Vorjahr der anteilige erwirtschaftete Gewinn erfolgswirksam im Konzernabschluss berücksichtigt wurde, ist die Doppelerfassung von Beteiligungserträgen zu korrigieren. Dafür ist eine Stornierung der ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnausschüttungen

Rz. 100 [Autor/Zitation] Jahresüberschüsse aus assoziierten Unternehmen werden in der Periode ihrer Entstehung anteilig im Konzernergebnis erfasst und erhöhen den Wertansatz der Beteiligung im Konzernabschluss (Rz. 93), während die Gewinnausschüttung idR erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Da die Gewinnausschüttung als Beteiligungsertrag in der GuV des Einzelabschlusses...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage

Ausgewählte Literaturhinweise: a) Zur Rechtslage vor Einfügung des § 32a KStG Bippus, Neuer Ärger mit vGA – Störfall Verfahrensrecht?, GmbHR 2002, 953; Briese, Wider die verfahrensrechtliche Gleichschaltung der vGA, DStR 2005, 999; Hagen, Änderung formell und materiell bestandskräftiger KSt-Bescheide bei Umqualifizierung von Vergütungen eines Gesellschafters als vGA, Steuerwarte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Verhältnis zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen der verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 22 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Alle in § 32a Abs 1 KStG genannten Fälle setzen voraus, dass es beim AE auch tats zum Zufluss einer vGA gekommen ist. Allein die (außerbilanzielle) Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG auf der Ebene der Kö rechtfertigt nach wie vor nicht, auch automatisch einen Zufluss einer vGA beim AE anzunehmen. § 32a Abs 1 KStG führt uE nämlich nicht daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Auswirkungen bei verdeckten Gewinnausschüttungen an nahe stehende Personen

Tz. 31 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht nach seinem Wortlaut auch die Änderung eines (bestandskräftigen) St-Bescheids einer zum AE nahe stehenden Person. Zwar verwendet das Gesetz eine "Oder"-Verknüpfung, wenn es von einem St-Bescheid gegenüber dem Gesellschafter oder einer ihm nahe stehenden Person spricht. IdR werden sich bei einer vGA, die einer nahe ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Verfahrensrechtliche Korrespondenz für verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 32a Abs 1 KStG)

4.1 Voraussetzungen für die Anwendung von § 32a Abs 1 KStG Tz. 13 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 32a Abs 1 KStG setzt voraus, dass ein St-Bescheid gegenüber einer Kö hinsichtlich der Berücksichtigung einer vGA erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Die Vorschrift knüpft an die tats Änderung des St-Bescheids ggü der Kö an. Ob die Änderung zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, ist da...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / II. Rechtsfolgen

Rz. 103 [Autor/Stand] Hinzurechnungstechnik. Sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung – Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft gem. § 7 Abs. 1–4 (Rz. 82 ff.), passiver Einkünfte gem. § 8 Abs. 1–4 (Rz. 89 ff.) und niedrige Besteuerung gem. § 8 Abs. 5 (Rz. 99 ff.) – erfüllt, sind nach § 7 Abs. 1 Satz 1 die Einkünfte, für die die ausländische Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 2. Definition der aktiven Einkünfte (§ 8 Abs. 1)

Rz. 89 [Autor/Stand] Festhalten am Konzept des Aktivkatalogs. Art. 7 Abs. 2 ATAD enthält mit einem Einkünftekatalog und einem Principal Purpose Test zwei alternative Konzepte zur Definition der passiven Einkünfte (Rz. 22). Das ATADUmsG v. 25.6.2021 folgt diesem nicht, sondern es werden – wie bisher – aktive Einkünfte definiert, die nicht der Hinzurechnungsbesteuerung unterli...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14

Literaturverzeichnis: Angsten, Praxisfälle des Investmentsteuerrechts und der Hinzurechnungsbesteuerung, IWB 2015, 199; Axwe, Der Europäische Gerichtshof auf dem Weg zur "doppelten Kohärenz" – Eine Zukunft der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Cadbury-Schweppes-Urteil, IStR 2007, 162; Bachmann/Richter, Kapital-Investitionsgesellschaften im Spannungsfeld zwischen InvStG und H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009

Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde das bis zum Jahr 2008 geltende Halb-Eink-Verfahren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen

Rn. 460 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Aufgrund des § 32d Abs 5 S 1 EStG wird die ausländische Steuer iSd Vorschrift auf die deutsche AbgSt angerechnet. Die Anrechnung ist dabei auf einen Höchstbetrag von 25 % beschränkt. Die Prüfung erfolgt dabei pro einzelnem KapErtr ("Per-item-Limitaton"; BFH vom 23.11.2021, VIII R 22/18, BStBl II 2023, 68 Rz 25; Levedag in Schmidt, § 32d ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 3. Entstehungsgeschichte der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

a) Ziele des Gesetzgebers Rz. 32 [Autor/Stand] Leitsätze vom 17.12.1970. Die Bundesregierung hat das Gesetzgebungsverfahren zum Außensteuerreformgesetz mit sog. Leitsätzen v. 17.12.1970 eingeleitet.[2] Aus der entsprechenden Begründung ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Einschaltung sog. Basisgesellschaften als ein Zentralproblem der Steuerflucht ansah. Als Basisgesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 53. DBA

Rn. 78 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Die DBA im ertragsteuerlichen Bereich (Übersicht über den Bestand zum 01.01.2023 bei BMF vom 18.01.2023, BStBl I 2023, 195; BMF vom 15.01.2024, BStBl I 2024, 193 zum Stand zum 01.01.2024) regeln die Verteilung von Steuergütern zwischen den Vertragsstaaten. Die Frage des anwendbaren Steuersatzes wird durch die DBA nur insoweit beeinflusst, al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. DBA-Fälle (§ 32d Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 480 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Durch DBA kann der ausländische (Quellen-)Steuersatz auf Dividenden und Zinserträge beschränkt sein (Art 10 Abs 2 OECD-MA, Art 11 Abs 2 OECD-MA). Die deutschen DBA (Übersicht in BMF vom 18.01.2023, BStBl I 2023, 195; BMF vom 15.01.2024, zum Stand zum 01.01.2024) enthalten davon teilweise abweichende Regelungen (Übersicht für Art 10 OECD-MA ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Ausgleichszahlungen aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags

Rz. 58 [Autor/Zitation] Besteht zwischen dem MU und dem TU, an dem andere Gesellschafter beteiligt sind, ein Gewinnabführungsvertrag, so ist nach § 304 Abs. 1 Satz 1 AktG zugunsten der nicht beherrschenden Anteilseigner eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) zu vereinbaren. Die Ausgleichszahlungen können fix sein (§ 304 Abs. 2 Satz 1 AktG), dabei aber die e...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / bb) Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 18 [Autor/Stand] Pflicht zur Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung gem. Art. 7 f. ATAD. Art. 7 und 8 ATAD verpflichten die Mitgliedstaaten zur Einführung von Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung. Damit soll missbräuchlichen Steuergestaltungen i.S.d. Verlagerung von Einkünften in Niedrigsteuerländer entgegengewirkt werden. Dementsprechend definiert Art. 7 ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Thesaurierte Gewinne, entstehende Verluste, Ausschüttungen

Rz. 285 [Autor/Zitation] In GJ nach der Erstkonsolidierung gehören die vom TU erwirtschafteten Jahresüberschüsse und -fehlbeträge auf Basis ihrer HB II/HB III zum Konzernergebnis, ggf. vor Durchführung erfolgswirksamer Schuldenkonsolidierung und Zwischenergebniseliminierung. Die Beträge ändern nicht das konsolidierungspflichtige Eigenkapital. Sie sind in der Konzern-GuV aufzu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Konzerninterne Ergebnisübernahmen

Rz. 118 [Autor/Zitation] Bei konzerninternen Ergebnisübernahmen könnten Jahresüberschüsse einzelner TU grds. doppelt erfasst werden. Zum einen beim TU im Jahr der Gewinnentstehung, zum anderen beim empfangenden Gesellschafter im Jahr der Ausschüttung. Nur wenn auf konzerninterne Ergebnisübernahmen verzichtet wird, dh. die Gewinne auf der Ebene des TU in der Rechtsform einer K...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verträge mit Verpflichtung zur Ausgleichszahlung

Rz. 125 [Autor/Zitation] Sind an dem TU neben dem MU andere Gesellschafter beteiligt, so muss ein Gewinnabführungsvertrag eine wiederkehrende Ausgleichszahlung (Dividendengarantie) vorsehen (§ 304 AktG), wobei die Zahlungsverpflichtung bei der Tochter- oder bei der Muttergesellschaft liegen kann (vgl. im Einzelnen § 277 Rz. 1 ff.). Rz. 126 [Autor/Zitation] Hat sich das MU verpf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Auswirkungen von Ergebnisübernahmen aus Gewinnabführungsverträgen

Rz. 52 [Autor/Zitation] Sind von dem TU, das einen Zwischenabschluss aufstellt, aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags Gewinne an ein anderes einbezogenes Unternehmen abgeführt worden, so sind diese Gewinne grds. aufzuteilen in einen Teil, der vor Beginn des Konzerngeschäftsjahres erwirtschaftet wurde, und einen Teil, der im Konzerngeschäftsjahr erwirtschaftet wurde (vgl. Rz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 14 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Mit der Unterhaltung steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe (§ 64 AO; Anhang 1b) wird eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft partiell steuerpflichtig. Mit einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden regelmäßig gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG) erzielt. Die Gewinnermittlung des steuerpflichtig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Konsolidierung von Organgesellschaften

Rz. 129 [Autor/Zitation] Bei der Konsolidierung von Organgesellschaften ist zu unterscheiden zwischen temporären Differenzen, die während der Organschaft entstehen bzw. vororganschaftlichen Differenzen. Bei einer ertragsteuerlichen Organschaft (nach § 14 Abs. 1 Satz 1 iVm. 17 KStG Abs. 1 Satz 1 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) stellt sich zudem die Frage, auf welcher Ebene ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Ergebnis auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen (§ 312 Abs. 4)

Rz. 161 [Autor/Zitation] Nach § 312 Abs. 4 Satz 2 ist das auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnis in der Konzern-GuV unter einem gesonderten Posten auszuweisen (vgl. Posten Nr. 9 bzw. 8 in Rz. 150 bzw. Rz. 151.). Rz. 162 [Autor/Zitation] Bei der Equity-Methode erhöhen anteilige Jahresüberschüsse erfolgswirksam den aktivierten Wert der Beteiligung im Konzernabschluss; a...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / b) Amerikanische Subpart-F-Gesetzgebung aus dem Jahre 1962

Rz. 3 [Autor/Stand] Subpart-F. US-Präsident Kennedy hatte bereits am 20.4.1961 gesetzgeberische Maßnahmen gegen sog. Basisgesellschaften angekündigt. Diese Pläne führten im Rahmen der Kennedy-Steuerreform im Jahre 1962 zur sog. Subpart-F-Gesetzgebung in den USA, wobei sich der Begriff "Subpart-F" auf die Stellung der Vorschriften innerhalb des amerikanischen Steuerrechts bez...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / 1. Rechtssystematische Ansätze

Rz. 43 [Autor/Stand] Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung. Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung hatte das Ziel, bestimmte Einkünfte, die eine ausländische Basisgesellschaft erzielt, den im Inland ansässigen Anteilseignern entsprechend ihrer Beteiligung anteilig als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen. Dabei sollten nur niedrig besteuerte Einkünfte aus p...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Ebeling, Die zweckgemäße Abbildung der Anteile fremder Gesellschafter im Konzernabschluß nach deutschem HGB, DBW 1995, 323; Ebeling, Konzernabschlusserstellung mit Differenzenbuchführung und Differenzenbilanz – eine Fallstudie, BB 2001, 2259; Oser/Mojadadr/Wirth, Kapitalkonsolidierung von Fremdwährungsabschlüssen – Eine Fallstudie zur Bilanzierung nach HGB unter Beachtung de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Rz. 33 [Autor/Zitation] Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist nach der direkten Methode darzustellen (DRS 21.24 und 47). Hierzu zählen insbes. Ein- und Auszahlungen, die finanzierungsbedingt in das bzw. aus dem Eigenkapital bzw. Fremdkapital erfolgen. Rz. 34 [Autor/Zitation] Zu den Einzahlungen gehören somit sämtliche Zahlungsflüsse, die dem Unternehmen zur Finanzieru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.3.2 Abspaltung von Einnahmen aus Kapitalvermögen aus der Kapitalrückzahlung

Tz. 191 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nicht zum gW der Kap-Rückzahlung iSd § 21 Abs 2 S 2 UmwStG gehören die Bezüge nach § 20 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG (s § 21 Abs 2 S 1 Nr 3, 2. HS UmwStG; s Beschl des BFH v 03.02.2010, BFH/NV 2010, 1128 unter 4.; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 27 UmwStG Rn 201, 202; s Werneburg, in H/M/B, 5. Aufl, Anh § 21aF Rn 113 und 116; s UmwSt-Erl 1998...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / II. Abgrenzung von anderen Rechtsgebieten

Rz. 58 [Autor/Zitation] Andere gesetzliche Vorschriften beinhalten gewisse Vorstellungen von rechtlich separierten wirtschaftlichen Einheiten. Terminologisch und historisch (Rz. 4) steht die Konzernrechnungslegung in einer gewissen Nähe zum aktienrechtlichen Konzernrecht. So zielt auch das Konzernrecht als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts – als Sonderrecht verbundener Unter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 [Autor/Zitation] Der Wortlaut von § 305 stellt auf das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2) als Methode zur Aufstellung der Konzern-GuV ab. Die Vorschrift nimmt auf die Positionen "Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen" und "andere aktivierte Eigenleistungen" Bezug, welche nur im Rahmen des Gesamtkostenverfahrens bestehen könne...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ermittlung und Ausweis der Anteile am Gewinn/Verlust

Rz. 50 [Autor/Zitation] Nach § 307 Abs. 2 ist in der Konzern-GuV nach dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag der nicht beherrschenden Gesellschafter zustehende Gewinn bzw. der auf sie entfallende Verlust unter der Bezeichnung "nicht beherrschende Anteile" gesondert auszuweisen. Treffender wäre die Bezeichnung "Anteil nicht beherrschender Anteile am Konzernergebnis" oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Stiftung und Nahestehen zum Stifter, Destinatär & Anfallsberechtigten

Tz. 215 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das ErtragStR knüpft vereinzelt in vd Normen die Rechtsfolgen auch an Handlungen anderer Pers, sofern diese andere Pers dem Stpfl nahe stehen. Dies können insbes sein: vGA an / verdeckte Einlage durch nahestehende Pers (insbes auch § 8 Abs 3 S 5 KStG) nahestehende Pers gem § 8c Abs 1 S 1 KStG Erwerbergr iSd § 8c Abs 1 S 2 KStG Schachtelprivileg...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor §§ 7–14 / d) BEPS-Projekt der OECD und G20-Staaten

Rz. 5 [Autor/Stand] BEPS-Aktionspunkt 3. Die OECD hat am 5.10.2015 einen 15 Aktionspunkte umfassenden Plan zur Bekämpfung von "Base Erosion and Profit Shifting" veröffentlicht. Der Aktionspunkt 3 "Designing Effective Controlled Foreign Company Rules (CFC)"[2] enthält Empfehlungen für Regelungen zur Erfassung von Einkünften im Inland, die künstlich auf niedrig besteuerte Zwis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Abstockung

Rz. 119 [Autor/Zitation] Die Veräußerung von Anteilen (Abstockung) unter Beibehaltung der Equity-Methode führt im Konzernabschluss zu einem entsprechenden Abgang in Höhe des auf die verkauften Anteile entfallenden Wertansatzes der Beteiligung im Veräußerungszeitpunkt. Die Behandlung der verbleibenden Anteile bleibt von der Veräußerung unberührt. Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1.1 Veräußerung nach Ablauf von sieben Jahren ab der Einbringung

Tz. 106 Stand: EL 65 – ET: 03/2009 Bei der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile iSd § 21 UmwStG ist das sog Halb-/Teileinkünfteverfahren (s §§ 3 Nr 40, 3c EStG) anzuwenden. Nach Wegfall der KSt-Anrechnung für AE von Kap-Ges werden Ausschüttungen an natürliche Personen als AE bei der ESt nur zur Hälfte (ab VZ 2009 zu 60 % bzw iR der Abgeltu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausländische Steuer auf ausländische KapErtr

Rn. 450 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der unbeschränkt StPfl muss ausländische KapErtr erzielen. Die Eigenschaft als "ausländischer KapErtr" bemisst sich dabei nach den Grundsätzen des § 34d Nr 6 EStG. Gemäß den Grundsätzen des deutschen internationalen Steuerrechts sind die KapErtr nach deutschen steuerlichen Grundsätzen zu ermitteln (R 34c Abs 3 S 3 EStR). Eine abweichende au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.10 Anwendung auch in Fällen des § 20 Abs 1 Nr 9 und 10 Buchst a EStG

Tz. 38 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 20 Abs 1 Nr 9 und 10 EStG übertragen die Besteuerungsregeln des Halb- bzw Teil-Eink-Verfahrens auch auf das Verhältnis von Kö iSv § 1 Abs. 1 Nr 3 bis 5 KStG (Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen usw) zu ihren Mitgliedern, Stiftern usw sowie auf das Verhältnis von BgA zu ihren Träger-Kö (im Einzelnen zu § 20 Abs 1 Nr 10 EStG s § 4 KStG Tz 249f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.12 § 32a Abs 1 KStG im System der Abgeltungsteuer

4.2.12.1 Grundsätze des Besteuerungssystems ab 2009 Tz. 43c Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Mit dem UntStRefG 2008 hat der Gesetzgeber einen Systemwechsel bei der AE-Besteuerung vorgenommen. Dividenden aus Anteilen im PV des AE unterliegen ab dem Jahr 2009 der Abgeltung-St iHv 25 %; im BV gilt das Teil-Eink-Verfahren (StBefreiung von 40 % für die erhaltene Dividende). Dadurch wurde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Rechtsfolgen aus der Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.1 Grundsätzliche Rechtsfolgen Tz. 16 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 32a Abs 1 KStG ermöglicht einen Erlass, eine Aufhebung oder eine Änderung eines Steuer- oder Feststellungsbescheids gegenüber dem Gesellschafter oder einer diesem nahe stehenden Person. Hauptfall in der Praxis wird dabei die Änderung eines ergangenen und bestandskräftigen ESt-Bescheids eines AE sein. Beispie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.11 Zeitliche Zusammenhänge bei Anwendung von § 32a Abs 1 KStG

4.2.11.1 Zeitdifferenzen zwischen Einkommenskorrektur und Besteuerung beim Anteilseigner Tz. 41 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Zwischen der Einkommenskorrektur nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und dem Zufluss beim Gesellschafter gibt es oft beträchtliche Zeitdifferenzen. Muster-Bsp hierfür sind vGA im Zusammenhang mit Pensionszusagen, in denen die Hinzurechnung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG oftm...mehr