Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Vertraulichkeit

Rz. 6 Die Sitzungen und die Beratungen der Steuerabteilungs- und Referatsleiter des Bundes und der Länder sind vertraulich, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes einstimmig beschlossen wurde. Die Ergänzung des § 21a Abs. 1 FVG durch die Sätze 4 und 5 mit Wirkung vom 18.12.2019[1] entspricht jahrzehntelanger Praxis. Außenwirkung hat diese Regelung, da sie Rechtsvorschrift i....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 7 Überprüfung der Vollzugsziele (Abs. 3)

Rz. 8 Die gemeinsam festgelegten Vollzugsziele, also eine der in § 21a Abs. 2 FVG genannten Maßnahmen, sind regelmäßig auf ihre Erfüllung zu überprüfen (Evaluationspflicht). Dies hat durch die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zu geschehen. Die für die Verfolgung der Vollzugsziele erforderlichen Daten sind hierzu von den obersten Landesfinanzbehörden dem BMF ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 8 Verbindlichkeit von Zielvereinbarungen (Abs. 4)

Rz. 8 Nach § 21a Abs. 4 FVG sind die Vereinbarungen gemäß § 21 a Abs. 2 FVG für die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder verbindlich. Da die vom BMF erteilten allgemeinen fachlichen Weisungen nicht vereinbart werden, also nicht zu diesen Vereinbarungen gehören, werden sie nicht von dieser Verbindlichkeitsvorschrift erfasst. Vertragsstrafen oder andere Konsequenz...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigung (außerordentliche... / 3.24 Rauchen

Zunächst gehört das Rauchen im Allgemeinen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung[1] – allerdings nicht schrankenlos. Andere Mieter müssen auf den rauchenden Mieter nicht dergestalt Rücksicht nehmen, dass Rauchen als sozial adäquat hinzunehmen sei. Angesichts der Nichtrauchergesetze von Bund und Ländern kommt eher zum Ausdruck, dass Rauchen gerade nicht mehr als sozial adä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Preis: Mehrkosten für unsanierte Gebäude bis 2040

2027 tritt das neue Emissionshandelssystem (ETS-2) in Kraft. Dann wird der CO2-Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt – die Kosten könnten um bis zu 600 % steigen. Was Eigentümer von unsanierten Gebäuden im Schnitt jährlich zahlen müssen, zeigt eine Simulation. Im März 2025 trat das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz in Kraft. Das Gesetz ist die Grundlage für den Übergang ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungsregeln für Sof... / 3.1 BMF-Schreiben

Im Bund/Länderbeschluss v. 19.1.2021[1] wurde unter Tz. 8 angekündigt, dass bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1.1.2021 sofort abgeschrieben werden können. Die Umsetzung soll "untergesetzlich"geregelt werden. Die "untergesetzliche Regelung" ist in Gestalt eines BMF-Schreibens erfolgt.[2] Die Ausführungen des BMF-Schreibens wurden in der Literatur zum Teil unt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bericht von Fachkraft für A... / 3 Weitere Personen des Arbeitsschutzes

Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit sind sicherlich Hauptakteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie sind jedoch häufig nicht die einzigen Verantwortlichen in diesem Bereich innerhalb eines Betriebs. Gemäß § 10 ASiG sollen sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit den anderen Personen zusammenarbeiten, die im Betrieb für die technische Sicherheit, Gesun...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
LkSG: Die Risikoanalyse nac... / 5.1 Katalog der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

Folgende menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sollten nach dem Katalog des § 2 LkSG betrachtet werden: Menschenrechtliche Risiken: Verstoß gegen das Verbot der Kinderarbeit Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und alle Formen der Sklaverei Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Geltungsbereich

Rz. 30 § 21a BetrVG gilt nach § 21a Abs. 3 BetrVG in allen Fällen der Spaltung oder Zusammenfassung betriebsratsfähiger Einheiten. § 21a BetrVG findet daher auch und insbesondere dann Anwendung, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz steht. § 321 UmwG a. F. wurde daher durch Art. 3 Nr. 1 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personenbeförderungsunterne... / 5 Steuersätze

Personenbeförderungen im Inland unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz. Allerdings sind nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG die folgenden Verkehrsarten mit 7 % ermäßigt zu besteuern: Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen (unbefristet), Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (unbefristet), Personenbeförderungen im Verkehr mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik (Wirtschaftlic... / 2 Förderung und Fördermittelgeber

Für die Installation von PV-Anlagen auf Privathäusern stehen verschiedene Förderungen von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern zur Verfügung, die von der Einspeisevergütung über zinsgünstige Kredite bis hin zu direkten Zuschüssen reichen. 2.1 KfW: Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditan...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Photovoltaik (Wirtschaftlic... / 2.3 Förderungen der Länder und Kommunen

Derzeit gibt es auf Landesebene nur in Berlin das Zuschussprogramm SolarPLUS, in Baden-Württemberg das Förderdarlehen für Wohnen mit Zukunft sowie den Sachsenkredit Energie und Speicher. Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben ihre Förderungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher inzwischen eingestellt. Eine Aus...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Heilbehandlung im Bereich d... / 12 Der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens eng verbundene Leistungen

Nach dem (neuen) Buchstaben f des § 4 Nr. 14 UStG sind nunmehr auch steuerfrei "die eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundenen Leistungen, die erbracht werden von aa) juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bb) Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, oder cc) Einrichtungen, die nach § 75 des Fünften Bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 12 Gemeinnützige Körperschaften – § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG

Der Steuerermäßigung unterliegen auch die Leistungen der Körperschaften, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Das gilt ebenso für die Leistungen der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der Körperschaften, wenn diese Leistungen, falls die Körperschaften sie anteilig selbst ausführten, insgesamt ermäßigt besteuert würden. Nach...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.9.3 Anspruchs- bzw. Klagegegner

Der Schadenersatzanspruch aus § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 Satz 1 GG richtet sich gegen diejenige Körperschaft, bei der der Beamte angestellt ist (Anstellungskörperschaft)[1], also den Dienstherrn des Handelnden.[2] Schadenersatzklagen sind gegen das betreffende Bundesland zu richten, wobei die Vertretung des Landes regelmäßig durch die zuständige OFD erfolgt.[3] Wenn der Beamt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.1 Umfang und Rückgriff (Abs. 1)

Rz. 10 Die Haftung des GKV-Spitzenverbandes setzt voraus, dass das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird (Insolvenzfall; Satz 1). Die Haftungsverpflichtung trifft den GKV-Spitzenverband unmittelbar, der dann nachfolgend ein Rückgriffsrecht auf alle anderen Krankenkassen hat. Die Haftung für Altersversorgungsleistungen und Altersteilzeitaufwendungen we...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 1.2 Persönlicher Geltungsbereich des TVöD

Rz. 2 Der TVöD gilt nach § 1 Abs. 1 TVöD grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ("Beschäftigte"), die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Ausnahmen, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.5 Darlehensaufnahme (Abs. 5)

Rz. 36 Die Forderungen der Leistungserbringer und der Versicherten werden durch den GKV-Spitzenverband erfüllt. Dies wurde aus Gründen der Vereinfachung so geregelt (BT-Drs. 16/9559 S. 22). Den GKV-Spitzenverband trifft keine eigene Haftung. Er hat lediglich organisatorische Aufgaben wahrzunehmen und diese Forderungen primär bei den übrigen Krankenkassen der betroffenen Kass...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2.4 Verhältnis zu den Frauenförder- und Gleichstellungsgesetzen

Rz. 11 Zu beachten sind ferner die vom Anwendungsbereich des § 11 TVöD/ § 11 TV-L/ § 11 TV-H. unabhängigen Frauenförder- und Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, welche ausnahmslos die Teilzeit fördernde Vorschriften haben[1] und die nach § 23 TzBfG neben dem TzBfG gelten.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 04.10.2005, BStBl I 2005, 916. Rn. 1316 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Im Rahmen von sog öff-privaten Partnerschaften (ÖPP) oder public private partnerships (ppp) werden zunehmend neue ökonomische "Techniken" zur Bestreitung von Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. Für den Autobahnbau mit Gebührenpflicht ist das so genannte "A-Modell" aus der Taufe gehoben worden. Danach ertei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 2 Beitragszahlung

Für die Zuschläge an Entgeltpunkten muss der Bund Beiträge zahlen. Dies gilt entsprechend im Rahmen einer Nachversicherung. Die Höhe bestimmt sich anhand des Umrechnungsfaktors für das Umrechnen von Entgeltpunkten in Beiträge[1], der für Entgeltpunkte im Rahmen des Versorgungsausgleichs gilt. Sie wird wie folgt berechnet:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Vorschrift wurde durch das AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) in das EStG eingefügt. Sie trat zum 01.01.2005 in Kraft und dient der Sicherstellung der Besteuerung von Renten und anderen Leistungen iSd § 22 Nr 1 S 3 und Nr 5 EStG. Dies geschieht durch Mitteilung der Rentenbezüge (sog Rentenbezugsmitteilung) durch die in § 22a Abs 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG, TzBfG § 5 Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen

Rz. 1 § 5 WissZeitVG erstreckt den Anwendungsbereich des Gesetzes auf den Abschluss befristeter Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an staatlichen Forschungseinrichtungen[1] und an Bundes- und Landesforschungsanstalten. Auf die Rechtsform und Rechtsfähigkeit der Forschungsanstalt kommt es nicht an[2]. Dasselbe gilt für Forschungseinrichtungen der Europäischen Unio...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 11 Beitragstragung

Freiwillige Beiträge sind von Versicherten allein zu tragen.[1] Sie können wirtschaftlich auch von anderen Personen oder Stellen übernommen – also von Dritten gezahlt werden, z. B. durch Verwandte, Bevollmächtigte, Arbeitgeber, den Grundsicherungsträger[2] oder den Bund. Versäumnisse dieser Dritten muss sich jedoch grundsätzlich der Versicherte zurechnen lassen.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Mutter- und Tochterunternehmen

Rz. 47 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die Rechte nach Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 auch gegenüber solchen Unternehmen, die im Verhältnis zur geprüften Gesellschaft MU oder TU sind. Diese Erstreckung der Rechte, die schon vor Inkrafttreten des BiRiLiG im Aktienrecht verankert war, hat den Zweck, eine gründliche Prüfung des JA der zu prüfenden Gesellschaft auch hinsichtli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Öffentliche Hand

Rz. 25 [Autor/Zitation] Strittig ist, ob Gebietskörperschaften als Unternehmen anzusehen sind (bejahend Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 20 ff.; abl. WP Handbuch18, Kap. G Rz. 64; Grottel/Kreher in Beck BilKomm.14, § 290 HGB Rz. 111). Für Zwecke der HGB-Rechnungslegung hatte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags vermerkt, dass Bund, Länder und Gemeinden kein MU iSv....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rn. 2078 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der BFH hat mittlerweile über die Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs 5b EStG entschieden und diese bejaht. Das Nettoprinzip sei zwar durch das Abzugsverbot beschränkt worden. Die Regelung sei aber trotzdem sachlich gerechtfertigt und mit dem Grundsatz der Folgerichtigkeit vereinbar (BFH BStBl II 2014, 531 jedoch ist Verfassungsbeschwerde ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.6 Beurlaubte nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz oder dem Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz

Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 SKPersStruktAnpG (Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz) oder § 3 Abs. 2 BwBeamtAusglG (Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz) ohne Bezüge beurlaubt worden sind und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, sind nachzahlungsberechtigt. Sie können auf Antrag freiwil...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beitrag für Berufsverbände, Vereine und wissenschaftliche Institute

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Beiträge an Berufsverbände sind BA. Dies gilt auch dann, wenn der Verband allgemeinpolitische Rahmenziele verfolgt (BFH BStBl II 1989, 97; Loschelder in Schmidt, § 4 EStG Rz 520 "Beiträge" (43. Aufl 2024)). Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Beiträge an Sportvereine, gesellige Vereine, Bürgervereine (zB Rotary Club, Golfclub) sind nicht abzugsfä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 3 Zuständiger Versicherungsträger

Für die Bearbeitung des Antrags auf freiwillige Versicherung ist grundsätzlich der Versicherungsträger zuständig, der das maschinelle Beitragskonto führt. Folgende Rentenversicherungsträger können zuständig sein: die Deutsche Rentenversicherung Bund, der jeweilige Regionalträger (z. B. Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg), die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4.1.3 Volkshochschulen

Rz. 24 Stand: 06/02 – 07/2025 Eine gesetzliche Definition des Begriffs "Volkshochschule" gibt es nicht. Viele Einrichtungen der Erwachsenenbildung, die die gleichen Zwecke wie die Volkshochschulen verfolgen und dieselbe Bildungsarbeit leisten, haben sich andere Namen gegeben, wie z. B. Volksbildungswerk, Volksbildungsverein, Bund für Volksbildung, Kulturwerk, Kulturgemeinde u...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 2 Zuständiger Versicherungszweig

Zuständig für die freiwillige Versicherung ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt worden ist.[1] Sofern noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, ist zunächst die Deutsche Rentenversicherung Bund zuständig. Wurden zuletzt Beiträge zur knappschaftlichen Ren...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Busse von Colbe/Lutter, Wirtschaftsprüfung heute: Entwicklung oder Reform, 1977; Hopt, Vom Aktien- und Börsenrecht zum Kapitalmarktrecht, ZHR 1977, 402; M. Richter, Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer, JfB 1977, 21; Biener, AG. KGaA. G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zwirner, Kapitalmarktorientierung – Legaldefinition und Rechtsfolgen, KoR 2010, 1; Zwirner, Kapitalmarktorientierung versus Börsennotierung, PiR 2010, 93; Haaker, Begriffsvielfalt und Rechtsfolgen bei "Kapitalmarktorientierung" und "öffentlichem Interesse" von Unternehmen in Rechnungslegung und Prüfung, IRZ 2014, 181; Blöink/Woodtli, Reform der Abschlussprüfung: Die Umsetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.4 Wahrung der öffentlichen Ordnung und des Geheimnisschutzes (Abs. 3 S. 1 Nr. 4)

Rz. 71 Die Hilfeleistung darf die Souveränität, die Sicherheit, die öffentliche Ordnung und andere wesentliche Interessen des Bundes und der anderen Gebietskörperschaften nicht beeinträchtigen. Dies entspricht im Prinzip Art. 26 Abs. 3 Buchst. c OECD-Musterabkommen DBA 2017 und den meisten DBA-Amtshilfeklauseln.[1] Bei einer zu erwartenden Beeinträchtigung ist kein Raum für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Das Steuerrecht ist kein Recht, das isoliert für den Geltungsbereich des Grundgesetzes betrachtet und gehandhabt werden kann. Immer mehr Personen betätigen sich international und in stark steigendem Maße berühren Sachverhalte, Handelsströme und Vermögensanlagen mehr als ein Land. Das Steuerrecht von zwei, von mehreren, vielen oder aller Staaten kann aufeinandertreffen....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verspätungsgeld (§ 22a Abs 5 EStG)

Rn. 47b Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Vorbemerkung zur Rechtslage ab 01.01.2017: Die Änderungen in § 22a Abs 5 S 3 und 5 EStG (statt "Mitteilungspflichtige" nunmehr "mitteilungspflichtige Stelle") sind redaktioneller Art (s Rn 10) und nicht mit materiellen Auswirkungen verbunden; sie dienen der Angleichung an § 93c AO. Zu den Änderungen ab 01.01.2018 s Rn 52. Zu den weiteren Än...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 8.1 Grundlagen

Rz. 85 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Freiwillige Prüfung eines Jahresabschlusses

Rz. 154 [Autor/Zitation] Soweit keine gesetzliche Pflicht zur Prüfung des JA besteht, steht es jedem Unternehmen frei, seinen JA prüfen zu lassen (freiwillige Abschlussprüfung). Vielfach enthalten bereits die Gesellschaftsverträge von Personenhandelsgesellschaften oder von kleinen GmbH mit öffentlichen Gesellschaftern (Bund, Länder, Kommunen) die Bestimmung, dass der JA zu pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermittlungsbefugnisse der zentralen Stelle (§ 22a Abs 4 EStG – ersatzlos weggefallen)

Rn. 47 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Rechtslage bis 31.12.2016 § 22a Abs 4 S 1 EStG ermächtigt die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 81 EStG), bei den Mitteilungspflichtigen Ermittlungen darüber anstellen, ob sie ihren Verpflichtungen nach § 22a Abs 1 EStG nachgekommen sind. Zu diesem Zweck stehen ihr in sinngemäßer Anwendung der § § 193–203 AO die Prü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 51a Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung ab 2015 (dazu s Tz 51b) nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entwicklung der Norm

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aufgrund Art 4 Abs 27 BFinVwNeuOG v 22.09.2006 (BGBl I 2005, 2809) wurde mit Wirkung ab 2006 in § 22a Abs 2 S 2 EStG und § 52 Abs 38a EStG aF die Bezeichnung "Bundesamt für Finanzen" jeweils durch die Wörter "Bundeszentralamt für Steuern" ersetzt. Dies entsprach einer Anpassung an entsprechende Änderungen im FVG (Art 1 BFinVwNeuOG). Mit dem JS...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Geldbußen

Rn. 1852 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Geldbußen iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG sind die Maßnahmen, die in deutschen Rechtsvorschriften als Geldbußen bezeichnet werden und von einem Gericht oder einer Behörde im Geltungsbereich des EStG oder von Organen der EG festgesetzt wurden. Im Einzelnen kommen für das Abzugsverbot in Betracht: Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Form der Bezugsmitteilung (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm § 93c Abs 1 Nr 1 AO)

Rn. 36 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Rechtslage bis 31.12.2016 Nach § 22a Abs 1 S 2 EStG ist für die Rentenbezugsmitteilungen nur noch die Datenübermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg durch Datenfernübertragung zulässig. Die Übermittlung mittels automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder amtlich vorgeschriebenen Vordrucks wurde durch das J...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1.2 Welche Marktakteure können sich freiwillig registrieren?

Rz. 163 Stand: 06/02 – 07/2025 In Klammern ist jeweils das Präfix der MaStR-Nummer für diese Marktfunktion angegeben: Betreiber geplanter Anlagen (ABR), bei denen für Bau und Betrieb der Stromerzeugungsanlage keine bundesrechtliche Genehmigung erforderlich ist, sind in der Planungsphase nicht zur Registrierung verpflichtet, können sich aber freiwillig registrieren. Weitere Behö...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / Zusammenfassung

Begriff Rentenversicherte (z. B. nachversicherte Soldaten auf Zeit), die an einer besonderen Auslandsverwendung teilgenommen haben (z. B. Einsatz in Afghanistan bis 2021 oder Litauen ab 2025), erhalten für solche Zeiten seit 13.12.2011 einen Zuschlag an Entgeltpunkten. Die Auslandsverwendung muss insgesamt einen gewissen Umfang erreicht haben. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr