Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Reisekosten / 3 Reisekostenrechtliche Bestimmungen Bund und Kommunen

Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten fehlt eine bundeseinheitliche reisekostenrechtliche Regelung. Maßgeblich sind daher die reisekostenrechtlichen Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Arbeitgebers gelten. Dieses führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im kommunalen Bereich differen...mehr

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Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

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Reisekosten / 3.1 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Das Reisekostenrecht des Bundes wird durch eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften und Erlassen geprägt und komplettiert. Eine allumfassende Aufzählung aller Bundesvorschriften, die zum Bundesreisekostenrecht ergangen sind, ist an dieser Stelle nicht möglich. Aus diesem Grund folgt nachstehend exemplarisch eine Aufzählung der für die Praxis relevanten Bestimmungen für die ...mehr

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Reisekosten / 3.2 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder, soweit vorhanden, die reisekostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder entsprechend.mehr

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Reisekosten / 3.3 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Reisekostenregelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das BRKG kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Landesgesetze und Verordnungen lehnen sich jedoch stark an das Reisekostenrecht des Bundes an. Eine Synopse der Länderregelungen zum Bundesreisekostengesetz ist als Anlage zum Stichwort "Reisekosten"...mehr

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Reisekosten / 2.2 Entsprechende Anwendung der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen (§ 44 Abs. 1 TVöD-BT-V)

Durch die Blankettverweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Bundesreisekostengesetz (BRKG) vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418); verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418) und gem. Art. 18 des Gesetzes zum 1.9.2005 in Kraft getreten und zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 28.6.2021 (BGBl I S. 2250) soll de...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Reisekosten / 4 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Beim Reisekostenrecht im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst auf die Abkopplung vom Beamtenrecht verzichtet worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch k...mehr

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Reisekosten / 13 Tagegeld (§ 6 Abs. 1 BRKG)

Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) werden in Abhängigkeit der Dauer der Dienstreise nach § 2 Abs. 2 BRKG mit Pauschbeträgen abgegolten. Die Höhe bemisst sich also nach der dienstlich bedingten Abwesenheitsdauer (Dienstreisedauer) an einem Kalendertag. Maßgeblich sind die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, mit denen Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

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Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 2.3 Vereinigung mit einer anderen Krankenkasse (Abs. 3)

Rz. 11 Stellt eine Aufsichtsbehörde im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband aufgrund einer Prognoseentscheidung fest, dass bei einer Krankenkasse nur durch die Vereinigung mit einer anderen Krankenkasse die Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert oder der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vermieden werden kann, ist der GKV-Spitzenverband Bund dazu vorschlagsbere...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012, 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013, 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen R...mehr

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Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.1 Beamte und Richter auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe oder auf Widerruf (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 21 Den Tatbeständen des Abs. 1 ist gemeinsam, dass sie Versicherungsfreiheit von Personen regeln, die zwar grundsätzlich in einem Beschäftigungsverhältnis oder einer Art von Beschäftigungsverhältnis stehen, die aber gleichzeitig eine Anwartschaft auf Versorgung aus einem speziellen Sicherungssystem haben. Die Versicherungsfreiheit beschränkt sich dabei grundsätzlich auf ...mehr

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Schell, SGB IX § 36 Rehabil... / 2.2.1 Grundsatz (Satz 1)

Rz. 6 Nach § 36 Abs. 1 haben alle Rehabilitationsträger (§ 6) darauf hinzuwirken, dass die fachlich und regional erforderlichen Rehabilitationsdienste (vgl. Rz. 7) und Rehabilitationseinrichtungen (vgl. Rz. 8) in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung stehen, und zwar auch in ländlichen Gebieten. Gleichzeitig verpflichtet § 36 Abs. 1 die Rehabilitationsträger, bei der En...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.5.1 Integrationskurs

Rz. 489a Im Regelfall hat die Öffnung des Integrationskurses für Ausländer mit Aufenthaltsgestattung mangels erfüllter Anwartschaftszeit noch keine Relevanz in Bezug auf versicherungswidriges Verhalten und den Eintritt einer Sperrzeit. Ein Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs für einen Ausländer mit dauerhaftem Aufenthalt im Bundesgebiet entsteht durch die Ert...mehr

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Gesundheit / 3 Nationale Gesundheitsziele des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Unter Berücksichtigung des aktuellen Krankheitsgeschehens und in Zusammenarbeit von u. a. Bund, Ländern, gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung, privater Krankenversicherung und Ärzten wurden folgende nationale Gesundheitsziele erarbeitet: Diabetes mellitus Typ 2: Erkrankungsrisiko senken, Erkrankte früh erkennen und behandeln (2003) Brustkrebs: Mortalität vermindern, Le...mehr

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Sommer, SGB V § 168 Personal / 2.2 Dienst- und Arbeitsverhältnisse (Abs. 2)

Rz. 5 Die dienstordnungsmäßig Angestellten (DO-Angestellte) mit einem beamtenähnlichen Status sind verpflichtet, eine von einer anderen Krankenkasse nachgewiesene DO-Stelle anzutreten (Satz 1). DO-Angestellte sind nur verpflichtet, wenn die Stelle nicht in auffälligem Missverhältnis zu ihren Fähigkeiten steht. Geringere Besoldungs- und Versorgungsansprüche sind auszugleichen...mehr

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Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264d erfassen. Die GRA der DRV zu § 264d hat den Stand 11.11.2015 (i. d. F. des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012, in Kraft getreten am 1.1.2013) und kann online im Rechtsportal der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255d Besti... / 2.4.1 Sonderreglung zu § 68 Abs. 7 Satz 2 – Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer (Nr. 1)

Rz. 27 Nach Nr. 1 werden die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer für die Jahre 2022 und 2023 zugrunde gelegt. Zugrunde zu legen sind dabei die dem Statistischen Bundesamt zu Beginn des Jahres 2024 vorliegenden gesamtdeutschen Daten (vgl. auch GRA der DRV zu§ 255d SGB VI, Stand: 18.11.2024, Abschn. 5). Rz. 28 Nr. 1 stellt damit sicher, dass zur Bestimmung des Lohnfaktors...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) mit Wirkung zum 1.4.2020 eingeführt worden. Die Norm gehört zum neugestalteten Haftungssystem, mit dem historisch entstandene Verwerfungen im Wettbewerb der Krankenkassen bes...mehr

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Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.4 Unterrichtungs-, Anhörungs- und Auskunftspflicht (Abs. 4)

Rz. 18 Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, den GKV-Spitzenverband unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB) sowohl über die eingegangene Anzeige eines Kassenvorstandes über Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (vgl. Abs. 2 Satz 1) als auch über die Antragstellung auf Insolvenzeröffnung (vgl. Abs. 3 Satz 1) zu unterrich...mehr

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Sommer, SGB V § 163 Vermeid... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) prüft regelmäßig die Finanzlage der Krankenkassen und bewertet ihre Leistungsfähigkeit. Die Vorschrift stärkt die Mitwirkung des GKV- Spitzenverbandes im Rahmen der Haftungsprävention und sorgt für einen ausreichenden Informationsaustausch zwischen den Krankenkassen, den Aufsichtsbehörden und dem GKV-Spitze...mehr

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Sommer, SGB V § 167 Verteil... / 2.6 Zwischenfinanzierung (Abs. 6)

Rz. 11 Der GKV-Spitzenverband ist berechtigt, die Haftungssumme vorübergehend zu finanzieren (Satz 1; Zwischenfinanzierung). Dazu kann er ein unverzinstes Darlehen in Höhe von bis zu 750 Mio. EUR aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (§ 271 Abs. 2) aufnehmen. Eine Darlehensaufnahme am Kapitalmarkt ist ausgeschlossen. Der GKV-Spitzenverband vereinbart die Einzelheit...mehr

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Sommer, SGB V § 165 Abwickl... / 2.1 Abwicklung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Geschäfte einer aufgelösten oder geschlossenen Krankenkasse werden durch den Vorstand abgewickelt (Satz 1). Die Funktion wird über das Ende der Amtszeit (§ 35a Abs. 3 Satz 2 SGB IV) hinaus ausgeführt. Bis zur finalen Abwicklung gilt die Krankenkasse als fortbestehend und ist rechtsfähig, soweit die Abwicklungsgeschäfte die Handlungsfähigkeit erfordern (Satz 2). Daz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 162 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend. Die Regelung überträgt die Vorschriften über die sozialrechtliche Insolvenzfähigkeit der Krankenkassen auf die Verbände der Krankenkassen, die bundes- oder landesunmittelbare Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Übertragung auf die Verbände ist insoweit sachgerecht, als sie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.2 Erlasszeitpunkte der Verordnungen

Rz. 11 § 69 regelt in seinem Abs. 1 für die Festlegung des aktuellen Rentenwerts und des Ausgleichsbetrags und in Abs. 2 für die Festlegung des Durchschnittsentgelts auch den Erlasszeitpunkt der jeweiligen Verordnung. Das hat spätestens bis zum 30.6.(beim aktuellen Rentenwert und Ausgleichsbedarf) bzw. bis zum 31.12. (bei den Durchschnittsentgelten) des jeweiligen Jahres erf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.11 Vorgaben der KVB

Rz. 20 Die KVB hat Vorgaben für die Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die haus- und fachärztliche Versorgung im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu erarbeiten. Einvernehmen ist eine besondere Form der Mitwirkung. Ohne ein hergestelltes Einvernehmen können die Rahmenvorgaben nicht wirksam werden. Wird ein Einvernehmen nicht hergeste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beratungskosten / 2.1 Steuerberaterkosten: Kosten für Gewinnermittlung und betriebliche Steuererklärung dürfen als Betriebsausgaben gebucht werden

Die Einschaltung eines Steuerberaters durch den Einnahme-Überschussrechner[1] ist wegen der Kompliziertheit des Steuerrechts sinnvoll. Mitgliedsbeiträge für den Bund der Steuerzahler sind laut BFH keine abziehbaren Steuerberaterkosten.[2] Steuerberaterkosten, die auf private Einkünfte entfallen, dürfen beim Unternehmer nicht als Betriebsausgaben gebucht werden. Nur die Steue...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.3 35 anstelle von 40 Pflichtbeitragsjahren (Satz 2)

Rz. 20 Bei Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten verbleibt es im Übergangszeitraum bis zum Jahr 2023 für Versicherte mit 35 Pflichtbeitragsjahren bei dem bisher maßgebenden Lebensalter von 60 bzw. 63 Jahren (§ 264d Satz 2, vgl. Rz. 3). § 77 Abs. 4 i. d. F. ab 1.1.2008 – gefordert werden 40 Pflichtbeitragsjahre – gilt ab dem Jahr 2024. Rz. 21 Erziehungsrenten (§ 47...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.1 Insolvenzfähigkeit (Abs. 1)

Rz. 5 Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift wurden landes- und bundesunmittelbare Krankenkassen in ihrer Insolvenzfähigkeit unterschiedlich behandelt. Dies resultierte aus der Regelung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, nach der das jeweilige Landesrecht über die Insolvenzfähigkeit juristischer Personen entscheidet, soweit diese der Landesaufsicht unterstehen. Die Länder haben ihre ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.3 Anlage der Mittel (Abs. 3, aufgehoben zum 1.1.2023)

Rz. 17a Das Deckungskapital ist nach den Regeln der §§ 80 bis 86 SGB IV anzulegen (Satz 1). Die Regelung entspricht den Vorschriften, die in § 15 Satz 2 bis 4 des Versorgungsrücklagegesetzes für den Bund und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen getroffen wurden. Dabei ist auch eine Anlage in Euro-denominierten Aktien im Rahmen eines passiven, inde...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 154 Betrieb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Errichtung von Betriebskrankenkassen ist nicht nur für Wirtschaftsunternehmen, sondern auch für Dienstbetriebe der öffentlichen Verwaltung möglich. Die entsprechende Anwendung der Vorschriften wird angeordnet. Die Errichtungskompetenz gilt nicht für öffentliche Dienstbetriebe des Bundes und der Länder sowie für Gemeindeverbände und Gemeinden.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.5.2 Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

Rz. 33d Zur betrieblichen Altersversorgung zählt auch die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Hier sind vor allem Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie von kommunalen Zusatzversorgungseinrichtungen (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrAVG) zu nennen. Aber auch bei Renten der VBL muss der institutionelle Zusammenhang gegeben sein. Daher handel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 154 Betrieb... / 2.1 Entsprechend geltende Bestimmungen (Satz 1)

Rz. 3 Verschiedene organisationsrechtliche Bestimmungen gelten für Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen und ihre Errichtung entsprechend:mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 170 Deckung... / 2.2 Bereits vorhandene Absicherungen (Abs. 2)

Rz. 14 Mit Abs. 2 wird die Berücksichtigung bereits bestehender Absicherungen geregelt. Soweit Krankenkassen bereits entsprechendes Deckungskapital angesammelt haben, wird dieses mit seinem Wert auf die Höhe des noch offenen Deckungskapitals angerechnet. Rz. 15 Die bereits erfolgte Bildung von Deckungskapital kann auf 3 Wegen erfolgt sein. Satz 1 berücksichtigt, dass Krankenk...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 164 Vorüber... / 2.3 Finanzierung (Abs. 3)

Rz. 11 Die Hilfen werden von den Mitgliedskassen des GKV-Spitzenverbandes finanziert (Satz 1). Der GKV-Spitzenverband macht die erforderlichen Beträge jeweils durch einen Bescheid bei seinen Mitgliedskassen geltend. Ausgenommen ist die landwirtschaftliche Krankenkasse sowie die bedrohte Krankenkasse (§ 10 Abs. 2 Finanzhilfenordnung). Rz. 12 Bei der Aufteilung der Finanzierung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm bestimmt die Insolvenzfähigkeit der gesetzlichen Krankenkassen und beseitigt die ungleiche Behandlung zwischen landes- und bundesunmittelbaren Krankenkassen (Abs. 1). Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift spielte das Insolvenzrecht faktisch keine Rolle, weil schon das im SGB V verankerte Instrument der Kassenschließung auf eine auf Dauer gesicherte Leistungsfäh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.5.2 Kurs der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 489f Berufsbezogene Deutschsprachförderung gemäß § 45a AufenthG wird durch Berufssprachkurse abgewickelt, diese sind ein Sprachlernangebot für Menschen mit Migrationshintergrund des Bundes, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern wollen oder aufgrund ihres Arbeitsmarktzuganges entsprechende Teilnahmeverpflichtungen haben. Die Kurse bestehen aus Basismodulen (je ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Umse... / 5.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Zudem tragen in Deutschland zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen bereits dazu bei, dass insbesondere die sozial und ökologisch orientierten Nachhaltigkeitsziele berücksichtigt werden. Im sozialen Bereich zählen hierzu vor allem die Genfer Konventionen zum Schutz der Menschenrechte, die Unfallverhütungsvorschriften, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie weitere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Wesen und Ausgestaltung der Erbschaftsteuer

Rz. 4 Die nach dem ErbStG erhobene Erbschaft- und Schenkungsteuer erfasst den außerordentlichen Vermögenszugang beim Erwerber. Gegenstand der Besteuerung ist zunächst der unentgeltliche Übergang von Vermögen von Todes wegen. Die Schenkungsteuer – sie ist der Erbschaftsteuer gem. § 1 Abs. 2 ErbStG grundsätzlich gleichgestellt – besteuert den Vermögensanfall unter Lebenden. Da...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 2 Fördermittel und Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen

Es gibt unterschiedliche Förderprogramme des Bundes für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, unterschieden wird dabei zwischen Einzelmaßnahmen und Komplettsanierung. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Kosten für Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Diese drei Optionen, die sich gegenseitig ausschließen, werden im Folgenden vorgestellt. Praxis-Tipp Auch ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Schritt für Schritt zum ene... / 3.1.4 Umstellung auf Biomasseheizung

Biomasseheizungen werden in den meisten Fällen mit Holz betrieben. Dieser heimische, nachwachsende Rohstoff wird im Gegensatz zu Erdgas oder Heizöl als CO2-neutral betrachtet, weil die bei der Verbrennung entstehenden Emissionen der Atmosphäre durch das Wachstum neuer Bäume wieder entzogen werden. Insbesondere in ländlichen Gegenden, in denen Holz in großen Mengen zur Verfüg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 3 Beantragung und Abwicklung der Förderung

Im Rahmen der Energieberatung wird der Gebäudeeigentümer umfassend über mögliche staatliche Förderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen informiert. Es empfiehlt sich auch weiterhin, einen Energieberater einzubinden, der die Förderung beantragt, die Vorhaben während der Umsetzungsphase begleitet und die Nachweise darüber führt, dass die Vorschläge ordnungsgemäß umgesetzt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeit und Förd... / 2.3 Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen ist in § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) und der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) geregelt. Eine Kumulierung der steuerlichen Förderung für eine energetische Sanierungsmaßnahme mit anderen Förderprogrammen des Bundes, zum Beispiel der Bundesförderung für effiziente Gebäude, ist ausgeschlossen. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Sanieren für die Zukunft – ... / 1 Begriffsdefinitionen

Bei den hier vorliegenden Texten handelt es sich um einen Praxisleitfaden, der Sie auf dem Weg zu einem energieeffizienten Gebäude unterstützen und hilfreiche Informationen hierzu geben möchte. Dabei greifen wir immer wieder auf Fachbegriffe zurück, die wir als bekannt voraussetzen. Um ein gemeinsames Verständnis für diese Begriffe zu schaffen, finden Sie im Folgenden unsere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Verwaltungsgrundsätze, Vollzugsziele, Zusammenarbeit, allgemeine fachliche Weisungen (Abs. 1)

Rz. 2 Das mindestens seit Schaffung der RAO angeführte hohe Ziel der Einheitlichkeit der Besteuerung, das in der AO nicht nur in § 85 AO (Besteuerungsgrundsätze), sondern in einer Reihe anderer Vorschriften zum Ausdruck[1] kommt, ist das in § 21a Abs. 1 S. 1 FVG neben der Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen genannte Hauptziel der Regelung. Die weit...mehr