Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1021 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 44] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

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§ 13 Zinsloses Darlehen unt... / D. Bürgschaft und Grundschuld

Rz. 8 Stellen Familienmitglieder gegenüber Dritten (insbesondere der Bank) Sicherheiten im Rahmen von Verbindlichkeiten anderer Familienangehöriger, stellt dies grundsätzlich keinen schenkungsteuerpflichtigen Erwerb i.S.d. § 7 Abs. 1 ErbStG dar. Das gilt im Fall einer Bürgschaft sowohl für deren Übernahme als solche als auch für Leistungen des Bürgen an den Gläubiger aufgrun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Zustimmungspflichtige Geschäfte im Gesellschaftsvertrag

Tz. 271 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Gesellschaftsverträge der gGmbH enthalten häufig in Anlehnung an die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des § 37 Abs 1 GmbHG einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. Zum einen wird hier die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgesehen für die Tz 270 unter Buchst b genannten Nebengeschäfte, zum anderen werden hier als zus...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 3. Wirtschaftliche Unverwertbarkeit (insbesondere eines Grundstücks) im Ausbildungszeitraum

Rz. 144 Unabhängig vom Risiko des Verlustes der selbstbewohnten Wohnstatt kann bezüglich der Verwertung einer (nicht selbstbewohnten) Immobilie (oder eines sonstigen Vermögenswertes) auch der Unbilligkeitsgrund der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit ganz allgemein in Betracht kommen. Eine Härte liegt deshalb nach Tz 29.3.2 Buchst. c) der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VII. Unbillige Härte (§ 29 Abs. 3 BAföG)

Rz. 127 § 29 Abs. 3 BAföG eröffnet zur Vermeidung von unbilligen Härten die Möglichkeit, "weitere Teile" des Vermögens der auszubildenden Person anrechnungsfrei zu stellen. Damit sollen diejenigen Härten abgefedert werden, die sich aus den der Vermögensanrechnung immanenten Typisierungen und Pauschalierungen ergeben können. Zu den Typisierungen des Gesetzgebers gehört, dass ...mehr

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Übermittlung von Daten nach § 10 StBerG

Kommentar Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zur Neufassung von § 10 StBerG, in dem es um die Übermittlung von Daten zu Berufspflichtverletzungen und anderen Informationen geht. Mit Schreiben vom 1.9.2021 (FM3-S 0824-1/14 in Baden-Württemberg, die übrigen Länder haben eigene Aktenzeichen vergeben) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zur Übermittlung vo...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.3 Zinsschranke bei einer Körperschaft

Mit der Regelung des § 8a KStG wurden bis 2007 Zinsaufwendungen einer Körperschaft bei einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung u. U. in eine vGA umqualifiziert. Im Rahmen des UntStRefG 2008 erhielt § 8a KStG i. V. m. § 4h EStG eine grundlegend neue Fassung – die sog. Zinsschranke. Damit wurden die bisherigen Beschränkungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung dem Grunde nach ...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.8 Aufwendungen zu steuerfreien Erträgen

Da die Dividenden von der Körperschaftsteuer freigestellt sind,[1] ist für Ausgaben, die damit in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, grundsätzlich das Abzugsverbot des § 3c Abs. 1 EStG zu beachten. Vereinfachend wird dieses Abzugsverbot dadurch umgesetzt, dass pauschal 5 % der Einkünfte fiktiv und unabhängig von der Art und Höhe der mit den Dividendeneinnahm...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.12 Gewährleistungspflicht

Rz. 63 Die Gewährleistungspflicht der KV bzw. der KBV gegenüber den Krankenkassen erstreckt sich nach Abs. 1 Satz 1 auf die gesetz- und vertragsmäßige Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung. Die Gewährleistung entspricht einer Garantie oder Bürgschaft einschließlich der damit verbundenen Haftung. Diese Gewährleistungspflicht ist zwischen KV und KBV so aufgeteilt, das...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.6 Anschaffungskosten

Wie hoch die Anschaffungskosten für die Anteile an einer Kapitalgesellschaft sind, bestimmt sich nach den allgemeinen steuerlichen Regeln. Zumindest soweit es sich um geleistete Zahlungen auf das Nennkapital der Gesellschaft bzw. um eine Zahlung auf den vereinbarten Kaufpreis für einen GmbH-Anteil handelt, wird die Bestimmung der Anschaffungskosten für die Ermittlung des Ver...mehr

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AGS 08/2021, Verschmelzung ... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hat unter der Firma X Privat- und Firmenkundenbank AG vor dem zuständigen Mahngericht das Mahnverfahren wegen eines Anspruchs auf Zahlung aus einer Bürgschaft nebst Zinsen gegen die Beklagte betrieben. Nachdem diese gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hatte, begründete die Klägerin den Anspruch. Während des nachfolgenden Klageverfahrens teilte die Proze...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.2. § 223a Satz 1 (Grundsatz): gruppeninterne Drittsicherheiten bleiben unberührt.

Rn 12 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass – sofern im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist – das Recht eines Gläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit durch den Insolvenzplan nicht berührt wird. Die Norm weist damit Parallelen zu § 254 Abs. 2 Satz 1 auf, der allgemein für Drittsicherheiten (z.B. aufgrund von einer Mitschuldnerschaft, einer Bürgschaft, einer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Sicherheiten

Rn 15 In § 308 werden keine besonderen Regeln für Sicherheiten im Schuldenbereinigungsplan festgelegt.[34] Es gelten mithin die allgemeinen Regeln des materiellen Rechts.[35] Es empfiehlt sich zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Plan eine Regelung bezüglich bestehender und unter Umständen auch bestrittener Pfandrechte, Bürgschaften und anderer Sicherheiten zu treffen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1. Begrifflichkeit: Gruppeninterne Drittsicherheit

Rn 7 Entsprechend der Legaldefinition in § 217 Abs. 2 handelt es sich bei gruppeninternen Drittsicherheiten um den Insolvenzgläubigern eingeräumte Rechte, die diesen von einem verbundenen Unternehmen i.S.v. § 15 AktG entweder aus einer als Bürge, Mitschuldner oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens zustehen. R...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Bürgschaft

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 70 Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _____ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _____ EUR aus _____ (Rechtsgrund) gegen _____ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehme ich _____ (Name und Anschrift des Bürgen) hiermit ohne zeitliche Beschränkungen die selbstschu...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 44 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 5. Austausch der Sicherungsmöglichkeiten (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan, 2. Unterabsatz)

Rz. 47 Die Vorschrift des § 7 MaBV sieht zugunsten des Bauträgers die Möglichkeit vor, den Kaufpreis ganz oder auch teilweise durch die Beibringung einer Bürgschaft fällig zu stellen; doch kann er hiervon nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit charakteristischen Einschränkungen Gebrauch machen. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vertrag eine Zahlung nach Bürgschaft üb...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 33 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / b) Muster: Gewährleistungsbürgschaft

Rz. 41 Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft Mit Vertrag vom _____ ist dem _____ (AN) am Bauvorhaben des _____ (AG), in _____, _____, die Ausführung des Gewerks _____ übertragen worden. Die Abnahme ist am _____ erfolgt. Der Gewährleistungseinbehalt kann durch Bürgschaft abgelöst werden. Dies vorausgesetzt, übernehmen w...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 23 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 26 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 3. Prolongationsklausel

Rz. 39 Banken gewähren auch befristete Kredite regelmäßig nur gegen Kreditsicherheiten. Verlängern die Kreditparteien einen befristeten Kredit, hat die kreditgebende Bank ein berechtigtes Interesse daran, dass auch die bestellte Sicherheit fortbesteht. Enthält der Kreditsicherungsvertrag keine Regelung dazu, muss die Bank bei jeder Kreditverlängerung dafür sorgen, dass eine ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 1. Wesen und Form

Rz. 77 Ihrem Wesen nach ist die Delkrederehaftung eine Bürgschaft, denn der Handelsvertreter verpflichtet sich durch die Übernahme des Delkredere wie ein Bürge für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dem Unternehmer einzustehen; ebenso wie die Bürgschaft erfordert die Delkrederehaftung einen Vertrag zwischen dem vertretenen Unternehmer und dem Handels...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 35 Reiserecht / 1. Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung)

Rz. 192 Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – B...mehr

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§ 35 Reiserecht / 3. Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise)

Rz. 194 Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Nach MoMiG: Darlehenscharakter entscheidend – ggf. Kündigungsbeschränkung

Rz. 302 §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, §§ 6, 6a AnfG (vgl. Rdn 296) gelten für alle Arten von Darlehen von Gesellschaftern, auch z.B. Sachdarlehen, kurz- und langfristige oder stehengelassene Darlehen sowie grundsätzlich auch Sanierungskredite, für die gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 S. 2 InsO Sonderregeln bestehen (vgl. Rdn 307, zur Haftung Dritter vgl. Rdn 307 f., 309). Ents...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 9. Auswirkung der Corona-Gesetzgebung auf Kreditsicherheiten

Rz. 49 Die anlässlich der COVID-19-Pandemie erlassenen Vorschriften (dazu auch Rdn 8) enthalten nur punktuelle Aussagen zu Kreditsicherheiten, wie etwa in Art. 240 § 3 Abs. 3 S. 1 EGBGB (keine kreditgeberseitige Kündigung im Stundungszeitraum wegen Wertverlusts einer gestellten Kreditsicherheit) oder in § 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (Sicherheite...mehr

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§ 35 Reiserecht / IV. Muster: Klage gegen den Reiseveranstalter

Rz. 160 Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reiseveranstalters] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reiseveranstalter], vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Streitwert: _____ EUR Namens und in ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Vereinbarung

Rz. 46 Ein Schiedsgutachterverfahren müssen die Parteien vereinbaren. In dieser Vereinbarung werden zugleich die Grenzen der gutachterlichen Tätigkeit festgelegt. Die Parteien können durch genaue Fragestellung, durch Vorgabe bestimmter Prämissen, von denen der Schiedsgutachter auszugehen hat, die von ihm zu beantwortenden Fragen auf rein technische Sachverhalte begrenzen. Da...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster 9.9: Erschließungsvertrag Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _____, vertreten durch _____, nachstehend "Stadt" genannt, und _____-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet _____ am _____ einen Vertrag über die städtebauliche Entwicklung geschlossen, in ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsgeschäftliche Haftung

Rz. 324 Jeder Gesellschafter kann aufgrund spezieller Vereinbarung oder aus cic, § 311 BGB [1203] für Verbindlichkeiten der GmbH eine Mitschuld oder eine Bürgschaft übernehmen oder die Schuld garantieren (vgl. Rdn 4, 112). Nach dem BGH begründet allein die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Vertreterhaftung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses, § 311 Abs. 3 S...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Sicherheitsleistung – § 751 Abs. 2 ZPO

Rz. 7 § 751 Abs. 2 ZPO betrifft gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Urteile nach §§ 709, 711, 712 Abs. 2 ZPO. Die festgesetzte Sicherheit muss vom Gläubiger nach § 108 ZPO gemäß der gerichtlichen Bestimmung, ansonsten durch Hinterlegung von Geld, geeigneten Wertpapieren oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten K...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XIII. Kaufpreisfinanzierung – Belastungsvollmacht (zu den §§ 13 und 14 des Mustervertrags)

Rz. 35 Die Regelung zur Kaufpreisfinanzierung bzw. zur Belastungsvollmacht unterscheidet sich nicht grundsätzlich von entsprechenden Regelungen in üblichen Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufverträgen. Eine Besonderheit ist jedoch darin zu sehen, dass das Grundbuchblatt für ein neu vermessenes Flurstück oder auch das Wohnungsgrundbuch für neu begründetes Wohnungseigentum...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 193 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [345] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _____ gegen die RAe A. Schmidt und B. Meier, dienstansässig ...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Typische Fallgruppen

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 24 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[37] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[38] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 47 Bei der Sicherheitenverwertung[91] kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[92] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. In jedem Fall tritt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers die Verwertungsreife ein, da nicht fällige ...mehr