Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Kindergarten/Kinderservice

Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind gem. § 3 Nr. 33 EStG steuerfrei. Dies gilt auch, wenn der nicht beim Arbeitgeber beschäftigte Elternteil die Aufwendungen trägt.[1] Voraussetzung ist, dass es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem ohnehin geschul...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerpflicht von ... / 1.2 Ehegatten, Lebenspartner, Kinder

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaats oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland lebenden Ehegatten bea...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge / 2.4 Freie Wohnung

Wegen der unterschiedlichen Höhe im Wertansatz ist zwischen Gewährung lediglich freier Unterkunft und Überlassung einer freien Wohnung zu unterscheiden. Gewährung freier Wohnung liegt vor, wenn eine vollständige Wohnung, d. h. eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, dem Arbeitnehmer unentgeltlich überlassen wird. Wesentliche Merkmale einer solchen Wohnung sind Wasserve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.4 Bemessungsgrundlage und Höhe des Steuersatzes

Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der geldwerten Vorteile wird abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG auf die tatsächlichen Kosten des Zuwendenden einschließlich Umsatzsteuer abgestellt. Der Bruttobetrag kann aus Vereinfachungsgründen mit dem Faktor 1,19 aus dem Nettobetrag hochgerechnet werden. In die Bemessungsgrundlage sind alle tatsächlich angefallenen Aufwendun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Virtuelle Währungen

Virtuelle Währungen sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden. Damit besitzen sie nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld. Trotzdem werden sie von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und können auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert un...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerrechtliche Betrachtun... / 2.2 Variante B: Ausnutzung des "600-EUR-Paragrafen"

Werden Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb nicht aufgrund eines überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers durchgeführt, sondern primär zur Förderung der Gesundheit der Beschäftigten auf Basis eines primärpräventiven Ansatzes, können diese bis zu einem Betrag von 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr lohnsteuerfrei angeboten werden (siehe § 3 Nr. 34 EStG...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Drittrabatte

Geldwerte Vorteile, die Arbeitnehmer nicht unmittelbar von ihrem Arbeitgeber, sondern von Dritten erhalten, sind grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn, wenn sie durch das Dienstverhältnis veranlasst sind und der Arbeitgeber weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden.[1] Die Annahme von Arbeitslohn von dritter Seite setzt voraus, dass sich die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1 Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschnit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Ausgaben beim Auftraggeber

Lässt der Unternehmer z.B. Reparaturen an beweglichem Gegenständen des Betriebsvermögens durchführen, liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Lässt der Auftraggeber als Privatperson aufgrund von Werkverträgen z. B. Reparaturen im Haushalt oder an seiner (Mietwohnung oder eigengenutzte Eigentums-) Wohnung durchführen (z. B. Austausch von Bodenbelägen, Türen und Fenste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 6. Weitgehende Überlagerung der VWG Betriebsstätten und der VWG Dotationskapital durch § 1 Absatz 5 AStG, durch die BsGaV und durch dieses BMF-Schreiben

460 Die VWG Betriebsstätten sind nicht mehr anzuwenden, soweit sie von § 1 Absatz 5 AStG, den Regelungen der BsGaV, diesem BMF-Schreiben (Erhöhung der steuerlichen Bemessungsgrundlage durch § 1 Absatz 5 AStG bzw. niedrigerer Anrechnungshöchstbetrag, § 34c EStG) und den Regelungen der DBA (Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage in Deutschland, s. Artikel 7 OECD-MA) ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.1.3 Das BMF-Schreiben v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880)

Tz. 52b Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach dem Ergebnis der Erörterungen innerhalb der Fin-Verw und unter Beteiligung der betroffenen Verbände wurden durch das Schr des BMF v 21.06.2017 (BStBl I 2017, 880) zur stlichen Behandlung der Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer Pers-Ges schließlich insbes folgende Grundsätze geregelt (ausführlich zu diesem Schr – mit Bsp zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3.4.2 Das BMF-Schreiben vom 11.05.2016 (BStBl I 2016, 479)

Tz. 127a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nachdem (auch) in der FinVerw die Notwendigkeit erkannt wurde, einheitl Kriterien (insbes zur Gewichtigkeit) für die stliche Anerkennung einer technisch-wirtsch Verflechtung durch ein BHKW aufzustellen, wurde im Mai 2016 – nach mehr als vierjährigen Diskussionen und Abstimmungen mit den kommunalen Spitzenverbänden, in deren Verlauf die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (1) Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 2277 [Autor/Stand] Betriebsprüfungspraxis. Bereits in der Vergangenheit hat die Finanzverwaltung – insbesondere in Betriebsprüfungen – die Auffassung vertreten, dass Teilwertabschreibungen auf Darlehen eines inländischen Anteilseigners an seine ausländische (Tochter-)Kapitalgesellschaft gem. § 1 Abs. 1 zu korrigieren seien. Hintergrund der Argumentation der Finanzverwalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Immobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit dem sog. Immobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2 – S 2170–115/91, BStBl. I 1992, S. 13) als jüngstem der vier Leasingerlasse trug die Finanzverwaltung dem Umstand Rechnung, dass sich Teilamortisationsverträge im Immobilienleasing als dominierender Vertragstyp durchgesetzt hatten. Die in der Praxis wi...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Immobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 32 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der zweite, von der Finanzverwaltung am 21.03.1972 veröffentlichte, Erlass zu Leasingfragen betrifft Vollamortisationsverträge über unbewegliche WG (vgl. BMF, Schreiben vom 21.03.1972, F/IV B 2 – S 2170–11/72, BStBl. I 1972, S. 188). Hinsichtlich der Begriffsabgrenzung "Finanzierungsleasing" wird darin auf den Mobilien-Vollamortisationserlass...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Mobilien-Vollamortisationserlass

Rn. 28 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausgangspunkt für den sog. Mobilien-Vollamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2 – S 2170–31/71, BStBl. I 1970, S. 264) bildet, wie bereits erläutert (vgl. HdR-E, Kap. 6, Rn. 27), das Grundsatzurteil des BFH vom 26.01.1970 (IV R 144/66, BStBl. II 1970, S. 264), dessen unbestimmte Rechtsbegriffe durch den Erlass für die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verlautbarungen der deutschen Finanzverwaltung

Rz. 56 [Autor/Stand] Verwaltungsgrundsätze der Finanzverwaltung. Zur Anwendung und Auslegung von § 1 können insbesondere die folgenden Materialien herangezogen werden: Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG VP 2021),[2] Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020),[3] Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung (VWG FVerl),[4] Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Notwendigkeit einer schuldrechtlichen Leistungsbeziehung

Rz. 2204 [Autor/Stand] Voraussetzung der Verrechnung dem Grunde nach. Bevor die Angemessenheit des Verrechnungspreises einer Finanzierungsleistung der Höhe nach geprüft werden kann, ist zunächst zu untersuchen, ob eine dem Grunde nach verrechenbare, schuldrechtliche Leistungsbeziehung zwischen den international verbundenen Unternehmen vorliegt oder ob die Finanzierungsleistu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Mobilien-Teilamortisationserlass

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der sog. Mobilien-Teilamortisationserlass (vgl. BMF, Schreiben vom 22.12.1975, IV B 2 – S 2170–161/75, DB 1976, S. 172) geht auf eine Anfrage der Leasingwirtschaft an die obersten Finanzbehörden betreffend Zurechnungsfragen im Zusammenhang mit damals neu am Markt etablierten Vertragsformen zurück (vgl. Vosseler (2012), S. 144). Diese Teilamor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Steuerliche Leasingerlasse im Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 In der RegB zu § 246 Abs. 1 Satz 2 wird explizit auf die Bedeutung der sog. steuerlichen Leasing­erlasse hingewiesen, die zur inhaltlichen Ausfüllung der wirtschaftlichen Zurechnung konkrete Anhaltspunkte für die Beurteilung einer – ggf. typisierten – Verteilung der wesentlichen Chancen und Risiken i. R.e. Leasingvertrags geben (vgl. BT-Drs. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Sonderfall personallose Betriebsstätten

Rz. 2939.1 [Autor/Stand] Betriebsstätten ohne Personalfunktionen. Die Personalfunktionen stellen den wesentlichen Anknüpfungspunkt für die Zuordnung der einzelnen Zuordnungsgegenstände dar und haben daher eine unmittelbare Wirkung auf die Ergebniszuordnung der Betriebsstätte. Können einer Betriebsstätte weder maßgebliche noch andere Personalfunktionen zugeordnet werden (insb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BMF, Schr. v. 6.2.2012 – IV B 6 - S 1509/07/10001 – DOK 2012/0049930, BStBl. I 2012, 241 (Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland –)

2 Anlagen[1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.5 Grenzpendler

Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden den inländischen Staatsangehörigen in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler). Ziel der Regelung ist es, die vom EuGH verlangte Freizügigkeit der Arbeitnehmer[1] nicht durch eine nachteilige Besteuerung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 22. BMF, Schr. v. 29.3.2011 – IV B 5 - S 1341/09/10004 – DOK 2011/0203248, BStBl. I 2011, 277 (Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 1 AStG auf Fälle von Teilwertabschreibungen und anderen Wertminderungen auf Darlehen an verbundene ausländische Unternehmen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 15. BMF, Schr. v. 16.1.2009 – IV B 2 - S 1301 - USA/08/10001 – DOK 2009/0013814, BStBl. I 2009, 345 (DBA-USA; Verständigungsvereinbarung über die Anwendung des Schiedsverfahrens)

2 Anlagen Mit der US-Finanzbehörde ist am 8. Dezember 2008 die anliegende Verständigungsvereinbarung getroffen worden (Anlage 1). Mit der Vereinbarung werden die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Schiedsverfahren (Art. 25 Abs. 5 und 6) konkretisiert sowie Regelungen für die Tätigkeit der Schiedsstelle festgelegt (Anlage 2). Die Anlagen zu diesem Schreiben sind auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / G. Immaterielle Werte (Abs. 3c)

Literatur: Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / aa) Überblick

Rz. 2249 [Autor/Stand] § 8b Abs. 3 KStG und § 3c EStG im Inlandsfall. Seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens im Jahr 2001 war streitig, ob Teilwertabschreibungen auf eigenkapitalersetzende Darlehen auf Ebene des Gesellschafters abzugsfähige Betriebsausgaben darstellen oder unter § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu subsumieren sind, falls der Anteilseigner eine Kapitalgesellschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 30. BMF, Schr. v. 30.3.2016 – IV B 5 - S 1341/11/10004 - 7, BStBl. I 2016, 455 (Veröffentlichung der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13, und vom 24. Juni 2015, I R 29/14; Nichtanwendung der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze der BFH-Urteile vom 17. Dezember 2014, I R 23/13 (BStBl II 2016 S. 261), und vom 24. Juni 2015, I R 29/14 (BStBl II 2016 S. 258), über die entschiedenen Einzelfälle hinaus nicht anzuwenden, soweit der BFH eine Sperrwirkung von DBA-Normen, die inhaltlich Artikel 9 Absatz 1 OECD-M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Einkommensteuer können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige sein (§ 1 EStG). Dementsprechend hat Einkommensteuer nur zu zahlen, wer die Voraussetzungen dieser persönlichen Steuerpflicht erfüllt. Die Abgrenzung der beiden Fallgruppen der persönlichen Steuerpflicht bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige im Inland einen Wohnsitz bzw. seinen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MA

Rz. 2295 [Autor/Stand] Eine Einkünftekorrektur nach § 1 ist darüber hinaus – im Abkommensfall – an der Art. 9 OECD-MA nachgebildeten Vorschrift zu messen. Die Sperrwirkung der Vorschrift folgt bereits aus ihrem Wortlaut, nach der die Vertragsstaaten Einkünftekorrekturen nur in den Schranken des Fremdvergleichsgrundsatzes vornehmen "dürfen".[2] Demnach erlaubt Art. 9 Abs. 1 O...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Finanzierungsleistungen

Literatur Altrichter-Herzberg, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Darlehen wesentlich beteiligter Gesellschafter, GmbHR 2008, 337; Ammelung, (Erneute) Verrechnungspreisaspekte bei Sicherheitengestellung gegenüber ausländischen Finanzierungsgesellschaften?, IStR 2003, 250; Ammelung/Bernhardt/Lorenzen/Ackerman, Die Vergütung von Konzernbürgschaften im Lichte des steuerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 9. BMF, Schr. v. 29.9.2004 – IV B 4 - S 1300 - 296/04, BStBl. I 2004, 917 (Grundsätze der Verwaltung zur Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute [Verwaltungsgrundsätze – Dotationskapital])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes: Inhaltmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Kritik

Rn. 191a Stand: EL 167 – ET: 09/2023 ME verstößt die strikte Bindung der Deferred Compensation an eine betriebliche Altersversorgung iSd BetrAVG gegen die Grundsätze des steuerlichen Zuflussprinzips. Das BMF-Schreiben (BMF BStBl I 2021, 1050) vermengt unzulässigerweise den Zufluss von Arbeitslohn mit der geplanten späteren Verwendung des Entgelts. Die Verwendung des Geldes, a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 12.1.2010 – IV B 5 - S 1341/07/10009 – DOK 2010/0002173, BStBl. I 2010, 34 (Auslegung des Begriffs "Geschäftsbeziehung" in § 1 AStG für Veranlagungszeiträume vor 2003 [vor Inkrafttreten der Neufassung des § 1 Absatz 4 AStG idF des Artikels 11 Nummer 1 Steuervergünstigungsabbaugesetz [StVergAbG] v. 16. Mai 2003])

Der BFH hat in seinem Urteil vom 27. August 2008 – I R 28/07 entschieden, eine Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Absatz 1 AStG iVm. § 1 Absatz 4 AStG idF des StÄndG 1992 liege nicht vor und eine Gewinnberichtigung nach dieser Vorschrift komme deshalb nicht in Betracht, wenn eine inländische Obergesellschaft ihre ausländische Konzernfinanzierungsgesellschaft unzureichend mit Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Bankkaufmann

Aufwendungen eines ausgebildeten Bankkaufmanns für ein berufsbegleitendes Studium zum Diplom-Betriebswirt (FH) mit Studienschwerpunkt Bankwirtschaft bei der AKAD-Akademikergesellschaft sind nach Verwaltungsauffassung[1] Fortbildungskosten und damit als Werbungskosten abziehbar.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / 1.2 Abgrenzung Erststudium/erstmalige Berufsausbildung

Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt.[1] Bei diesen handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführung. Denn das Erlernen der Grundlagen eines Berufs dient dem Erwerb einer selbstständigen und gesicherten Position im gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen L...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aus- und Fortbildungskosten... / Bachelor-/Masterstudiengänge

Der Abschluss eines Bachelorstudiums kann den Abschluss einer Erstausbildung darstellen.[1] Aufwendungen für ein nachfolgendes (Master-)Studium sind als Fortbildungskosten abzugsfähig. Das hat inzwischen auch der BFH bestätigt.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtslage bis zum Veranlagungszeitraum 2014

Rz. 2265 [Autor/Stand] Keine Anwendung des § 3c EStG a.F. Entgegen der mit BMF-Schreiben v. 23.10.2013[2] überholten (alten) Auffassung der Finanzverwaltung[3] sind auch bei einer natürlichen Person als Anteilseigner die Grundsätze des BFH-Urteils v. 14.1.2009[4] zu beachten. Denn es liegen auch hier zwei selbstständige Wirtschaftsgüter in Form der Anteile an der Kapitalgese...mehr