Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlung / 6 Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen

Problematisch sind Fälle, in denen sich die Beurteilung, wer die Umsatzsteuer schuldet, im Zeitraum zwischen Erstellung der Anzahlungsrechnung und Vereinnahmung der Anzahlung ändert. Solche Fälle treten insbesondere im Bausektor auf, z. B. wenn ein Leistungsempfänger die Voraussetzung "bauleistender Unternehmer" (nachgewiesen durch die Bescheinigung USt 1 TG) erst im Jahr de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlung / 7 Auswirkungen der befristeten Steuersatzsenkung zum 1.7.2020

Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz wurden befristet vom 1.7.2020 – 31.12.2020 der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % reduziert. Die befristete Steuersatzsenkung (und die anschließende (Wieder-)Anhebung der Steuersätze) wirkt sich auch auf Anzahlungs- und Schlussrechnungen aus, sofern diese in Zeiträume mit unterschiedlichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 3 Folgen der Steuerumgehung

Liegt eine missbräuchliche Gestaltung vor, wird anstelle der gewählten Gestaltung eine andere, nämlich angemessene rechtliche Gestaltung der Besteuerung zugrunde gelegt. Praxis-Beispiel Vorsteuerabzug geht verloren Wenn der Vermieter-Ehegatte in einem überschaubaren Zeitraum die Aufwendungen für Fremdmittel und Erhaltung des vermieteten Objekts nicht aus den Mietzahlungen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlung / 2 Klare Rechnungserteilung bei Anzahlungen

Der leistende Unternehmer ist berechtigt und bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern sogar verpflichtet, eine Anzahlungsrechnung vor Leistungsausführung auszustellen.[1] Erst hierdurch erhält der unternehmerische Leistungsempfänger bereits vor Ausführung der Leistung den Vorsteuerabzug, sofern er die vereinbarte Anzahlung bezahlt hat. In der Anzahlungsrechnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gestaltungsmissbrauch / 4.5 Kapitalvermögen/Beteiligungen

Veräußert und erwirbt der Steuerpflichtige an einer Börse mit taggleicher Ausführung Bezugsrechte und kann er aufgrund der Umstände seiner persönlichen Kenntnisse und seines Einflusses auf die Durchführung des Handels als Börsenmakler davon ausgehen, dieselbe Zahl von Bezugsrechten zum Verkaufspreis sicher wieder erwerben zu können, ohne die Kauforder eines Dritten fürchten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.4 Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer

Rz. 4m Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG unterliegen die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer. Zwar fällt unter diese Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich auch die Veräußerung eines Grundstücks. Diese Grundstücksveräußerung ist jedoch als ein unter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.1 Gesetzliche Definition für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug

Abweichend von der früheren Verwaltungsauffassung zählen zu den Einnahmen in Geld auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Somit zählen grundsätzlich alle Lohnvorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld. Ein Sachbezug liegt ausnahmsweise bei Gutscheinen (Gutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / Zusammenfassung

Überblick Neben dem Barlohn können auch unentgeltliche oder verbilligte Zuwendungen in Geldeswert, die dem Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließen, zum Arbeitslohn gehören. Diese Einnahmen werden als "Sachbezüge" oder "geldwerte Vorteile" bezeichnet. Schwierigkeiten bereitet häufig die Abgrenzung von steuerpflichtigen Sachbezügen einerseits zu den steuerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4 Sachbezug oder Geldzuwendung

Steuerfreiheit und daraus folgend Beitragsfreiheit kann nur bestehen, wenn ein Sachbezug vorliegt. Bei einer Geldzuwendung handelt es sich immer um grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Ein Sachbezug liegt nur vor, wenn die Kriterien des § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt sind. Insofern kann hier auf die Ausführungen zum Steuerrecht verwiesen werden. Handelt es sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.3 Vertragsgestaltung bei vom Arbeitgeber selbst ausgestelltem Gutschein

Für die Frage, ob vom Arbeitgeber selbst ausgestellte Gutscheine, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen bei Dritten berechtigen, als Sachlohn einzuordnen sind, ist seit 2020 die vom Arbeitgeber vereinbarte Gutscheinabwicklung bzw. die seitens der Firma gewählte vertragliche Gestaltung zu unterscheiden. Erfolgt die Gutscheinabwicklung in der Weise, dass der Arbeitnehme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.2 Begünstigte Gutscheine und Geldkarten

Das BMF-Schreiben regelt in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Frage, welche Gutscheine und Geldkarten bzgl. des Umfangs der Akzeptanzstellen und des Waren- und Dienstleistungsangebots die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei den nachfolgenden "Gutschein-Sachverhalten" ist weiterhin von einem begünstigten Sachbezug auszugehen: Gutscheine und Geldka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.1 Vorliegen eines Sachbezugs

Die Frage, ob der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form einer Sachleistung erhält, bestimmt sich ausschließlich nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung. Entscheidend ist u. a., was der Arbeitnehmer aufgrund des Gutscheins arbeitsrechtlich beanspruchen kann.[1] Ein Sachbezug liegt bei Gutscheinen (Gutscheinkarten, digitalen Gutscheinen, Gutscheincodes oder Gutschein-Apps) weiterh...mehr

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Richtige Zuordnung von Sach... / 3.3 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Arbeitgebers

Preisvorteile, die Arbeitnehmern von dritter Seite eingeräumt werden – sog. Drittrabatte, können Arbeitslohn sein, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit im Dienste seines Arbeitgebers darstellen, wenn sie also durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Solche Preisvorteile gehören zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber an der Verschaffung dieser Preisvo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.1 Rabattgewährung von Dritten

Personal- oder Belegschaftsrabatte gehören auch zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn nicht nur der Arbeitgeber, sondern Dritte an der Rabattgewährung beteiligt sind. Es handelt sich dabei um Preisvorteile, die nicht direkt vom Arbeitgeber, sondern von dritter Seite dem Arbeitnehmer eingeräumt werden. Dies können Rabatte im Rahmen von Großkundenabkommen sein, aber auch Ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.3 Unfallversicherungen

Für Beiträge zu einer freiwilligen Unfallversicherung gilt im Prinzip dasselbe wie für die Krankenversicherung des Arbeitnehmers. Nach der Rechtsprechung ist allerdings der Lohnzufluss – auch als Geldleistung – generell zu verneinen, wenn die Ausübung der Rechte aus dem Unfallversicherungsvertrag ausschließlich dem Arbeitgeber zusteht, auch wenn der Arbeitnehmer alleiniger A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen und Geldkarten

Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, im Zeitpunkt der Einlösung.[1] Sind der Gutschein oder die Geldkarte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten einzulösen, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.5 Gutscheinportale

Auf sog. Gutscheinportalen können u. a. Gutscheine und Geldkarten erworben und eingelöst werden, die ausschließlich dazu berechtigen, sie gegen andere Gutscheine oder Geldkarten (Zielgutscheine) einzutauschen. Der erste Gutschein, für den auch die Bezeichnung Wunsch- oder Universalgutschein gebräuchlich ist, bzw. die erste Geldkarte ist lediglich als technisches Mittel zum E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1.4 Gebühren bei elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps

Trägt der Arbeitgeber die Gebühren für die Bereitstellung und Aufladung von elektronischen Gutscheinen oder Gutschein-Apps (z. B. Setup-Gebühr), handelt es sich nicht um einen zusätzlichen geldwerten Vorteil, sondern um eine notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Die vom Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Bewertungsabschlag von 4 %

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Das ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Abgabeort für gleichartige Waren oder Dienstleistungen tatsä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.2 Krankenversicherung

Von der Sachbezugsfreigrenze ausgeschlossen sind Versicherungsbeiträge, die als Geldleistung gewertet werden. Keine Sachbezüge, sondern (nicht begünstigte) Geldleistungen sind Beiträge zu einer Krankenversicherung, wenn der Arbeitnehmer keinen Versicherungsschutz, sondern in Form der Beitragskostenerstattung eine Geldleistung verlangen kann. Der BFH hat in 2 Urteilen zur Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4.1 Einlösung beim Arbeitgeber

Ist der Gutschein beim Arbeitgeber einzulösen, fließt Arbeitslohn erst bei Einlösung des Gutscheins zu.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.6 Aufzeichnungspflichten

Die monatsbezogene Prüfung der 50-EUR-Grenze hat der Arbeitgeber anhand der Aufzeichnung im Lohnkonto vorzunehmen. Dies gilt auch für Drittrabatte, die der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber anzuzeigen hat.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.5.1 Betriebliche Altersvorsorge

Beitragsleistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung fallen nicht unter die Sachbezugsfreigrenze. Unabhängig davon, ob die Beiträge zu einer Direktversicherung oder an eine Pensionskasse bzw. in einen Pensionsfonds als Geldleistungen oder Sachleistungen zu beurteilen sind, enthält das Gesetz eine besondere Regelung für die Erfassung der Beiträge und Zuwendu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.2 Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist allerdings, dass die Gutscheine dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / Zusammenfassung

Begriff Ein Gutschein ist ein Dokument, das einen Anspruch auf eine Leistung repräsentiert bzw. dokumentiert. In der Praxis sind Warengutscheine ein beliebtes Mittel, um die Freigrenze von 50 EUR für die steuerfreie Zuwendung von Sachgeschenken auszuschöpfen. Von entscheidender Bedeutung ist, ob es sich bei dem Gutschein um einen echten Sachbezug oder um Barlohn handelt. Währ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.4 Beispiele für als Sachbezug begünstigte Gutscheine

Ab 1.1.2022 weiterhin begünstigt sind Gutscheine, die zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen berechtigen, sofern sie an folgenden Stellen eingelöst werden: in den örtlichen Geschäftsräumen oder im Internetshop des Ausstellers, in den einzelnen Geschäften einer ausstellenden Ladenkette oder im Internetshop dieser Ladenkette mit einheitlichem Marktauftritt (z. B. eine Marke o...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.2.3 Zweckgebundene Geldleistungen oder Kostenerstattungen

Der kleine Rabattfreibetrag findet demzufolge auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers keine Anwendung mehr, etwa auf einen bei einer beliebigen Tankstelle einlösbaren Benzingutschein, für den der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die arbeitgeberseitige Kostentragung beanspruchen kann, auch wenn die Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4.2 Einlösung bei Dritten

Bei Abgabe eines Warengutscheins, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erwirbt.[1] Die Bewertung des Gutscheins ist ebenfalls nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Wie sich die Wertverhä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.4 Arbeitslohn bei Mitwirkung des Betriebsrats?

Wirkt der Betriebsrat bei der Verschaffung der Preisvorteile über fremde Unternehmen mit, wird dies nicht dem Arbeitgeber zugerechnet. Die Mitwirkung der Arbeitnehmervertretung allein führt nicht zur Annahme von Arbeitslohn. Bei aktiver Mitwirkung des Arbeitgebers[1] steht deshalb die Einschaltung des Betriebs- oder Personalrats der Lohnsteuerpflicht von durch Dritten einger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.6 Drittrabatte in der Reisebranche

Wie ausgeführt, sind Drittrabatte nur dann steuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung mitwirkt (durch eigenes Handeln, durch Übernahme von Verpflichtungen, innerhalb von Konzernen und bei wechselseitigen Branchenrabatten). Daneben führt das BMF-Schreiben noch einen Ausnahmetatbestand auf, der insbesondere die Reisebranche betrifft. Es handelt sich dabei um D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 2.4 Kein Einbezug pauschal besteuerter Sachbezüge

Nach den Lohnsteuer-Richtlinien sind pauschal besteuerte Sachbezüge nach der Vorschrift des § 40 EStG nicht in die Sachbezugsfreigrenze einzubeziehen. Nicht anzurechnen auf die Freigrenze von 50 EUR sind insbesondere einmalige Sachzuwendungen in einer größeren Zahl von Fällen[1], aber auch anlässlich einer Lohnsteuer-Außenprüfung nachzuversteuernde Sachbezüge, für die der Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 1.2.2 Leistungen im eigenbetrieblichen Interesse

Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers rechnen zu den nicht steuerbaren Zuwendungen, für die weder Lohnsteuer noch Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Sie werden auch als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet. Steuerfrei sind hiernach Vorteile, die im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes stehen, etwa Dusch- und Sozialräu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 5.1 Aufladen privater E-Bikes im Betrieb

Das elektrische Aufladen eines privaten E-Bikes des Arbeitnehmers, das verkehrsrechtlich als Kfz [1] gilt, im Betrieb des Arbeitgebers ist (befristet bis 2030) steuerfrei.[2] Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Als Betrieb i. S. d. Vorschrift gilt die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 4.2 Verkauf durch Dritte

Kauft der Arbeitnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit das von ihm bis dahin genutzte (Elektro-)Fahrrad von dem Dritten zu einem geringeren Preis, als dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis[1], ist der Unterschiedsbetrag als Arbeitslohn von dritter Seite zu versteuern.[2] Anstelle dieser Bewertung kommt grundsätzlich auch die Pauschalierung mit 30 % nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 3.4 Sonderfragen im Zusammenhang mit dem (Elektro-)Fahrrad-Leasing

In der Praxis gibt es im Zusammenhang mit dem Fahrrad-Leasing eine Vielzahl von unterschiedlichen Vertragsgestaltungen.[1] Festzuhalten bleibt aber auch hier, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Leasing-Rad zur Verfügung stellt, ein geldwerter Vorteil sowohl in der vergünstigten Nutzungsüberlassung des (Elektro-)Fahrrads durch den Arbeitgeber als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstrad / 7 Aufzeichnungspflichten

Seit Juli 2020 besteht keine Aufzeichnungspflicht mehr in den Fällen, in denen der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Vorteile in der Form der Überlassung von Pedelecs gewährt. Dasselbe gilt für das Aufladen von verkehrsrechtlich als Kfz einzustufenden E-Bikes (sog. S-Pedelecs) an einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers und für die arbeitgeberse...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.5 Bildliches Erfassen von Papierbelegen

Im BMF-Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wird der Begriff "bildliches Erfassen" verwendet. Durch bildliches Erfassen werden Papierdokumente in elektronische Dokumente umgewandelt. Das umfasst z. B. auch das Fotografieren mittels Smartphone. Be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.4 Format

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) unterscheiden zwischen verschiedenen Formaten. Je nach Entstehung und Format sind unterschiedliche Aufbewahrungsmodi zu beachten.mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.2 Elektronische Kassensysteme

Bei elektronischen Kassensystemen gelten folgende Grundsätze: Die Kassendaten müssen maschinell auswertbar sein.[1] Lediglich Kassenendsummen vorzulegen ist nicht statthaft. Bei elektronischen Kassen besteht Einzelaufzeichnungspflicht.[2] Der Bediener (Verkäufer, Bedienung) der Kasse ist zu vermerken.[3] Kassendaten dürfen nicht unprotokolliert editiert oder ins Buchhaltungssyst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2 Formelle Vorschriften

Für eine Ordnungsmäßigkeit muss die Buchführung einige formelle Vorgaben erfüllen, die im Folgenden näher dargestellt werden. Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit [1] Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beinhaltet folgende Punkte: Belegprinzip, d. h. zu jeder Buchung muss es einen entsprechenden Beleg geben. Ein sachverständiger Dritter muss sich innerhalb angemessener...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.6 Festschreibung der Buchführung

Die Erfassung und die Zuordnung der Geschäftsvorfälle sollen periodengerecht erfolgen. Zwingend ist die Zuordnung zum jeweiligen Geschäftsjahr oder zu einer nach Gesetz, Satzung oder Rechnungslegungszweck vorgeschriebenen kürzeren Rechnungsperiode.[2] Kassenbewegungen sind täglich festzuhalten.[3] Unbare Geschäftsvorfälle sind mindestens monatlich zu buchen.[4] Um die Unveränderba...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.2 Formen des Datenzugriffs

Das Finanzamt kann zwischen verschiedenen Möglichkeiten des Datenzugriffs wählen.[1] Es kann diese Möglichkeiten auch kumulativ in Anspruch nehmen. Folgende Zugriffsmöglichkeiten bestehen: Unmittelbarer Datenzugriff (sog. "Z1-Zugriff"):[2] Nur Lesezugriff des Prüfers am betriebseigenen EDV-System Zugriff auf verknüpfte Tabellen und Datenbanken Auswertungen mit den Möglichkeiten ...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.2 Journalfunktion

Die Journalfunktion erfordert eine vollständige, zeitgerechte und formal richtige Erfassung, Verarbeitung und Wiedergabe der eingegebenen Geschäftsvorfälle. Sie dient dem Nachweis der tatsächlichen und zeitgerechten Verarbeitung der Geschäftsvorfälle.[1] Werden die Voraussetzungen bereits mit fortlaufender Buchung im Journal erfüllt, ist eine zusätzliche Erfassung im Grundbuch n...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.4 Verfahrensdokumentation

Für jedes Buchführungssystem muss eine Verfahrensdokumentation (Programmbeschreibung) vorhanden sein. Die Verfahrensdokumentation besteht i. d. R. aus einer allgemeinen Beschreibung; hier werden die Möglichkeiten des Programms beschrieben. Anwenderdokumentation; das ist quasi die Bedienungsanleitung zum System. technischen Systemdokumentation; sie umfasst die Angaben zur: Beschre...mehr

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GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / Zusammenfassung

Überblick In der täglichen Praxis der Buchhaltung treten immer wieder Fragen zu Buchführung, Aufzeichnungen und Aufbewahrung auf. In unserem Beitrag haben wir die Vorschriften des BMF-Schreibens zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aus 2019, Vorschriften...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 2.6 Produktivsystem, Archivsystem, Systemwechsel

Digitale Unterlagen / Daten auf Bildträgern dürfen während der Aufbewahrungsdauer nicht verändert werden. Bei Betriebsprüfungen müssen sie lesbar gemacht und vorgelegt werden. Als zulässige Speichermöglichkeiten sind neben Festplatte (HDD) auch Cloudspeicher möglich.[1] Zunächst werden elektronische Daten im Produktivsystem generiert. Bei Betriebsprüfungen werden die Daten gru...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 5.3.1 Allgemeines

Gegenstand der Prüfung sind alle nach außersteuerlichen und steuerlichen Vorschriften aufzeichnungspflichtigen und nach § 147 Abs. 1 AO aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in Haupt-, Neben- und Vorsystemen, z. B.: Finanzbuchhaltung Anlagenbuchhaltung Lohnbuchführung Kassensysteme Warenwirtschaftssystem bei Bewertungen Fakturierung, Abrechnungssoftware Kostenstellenrechnung, z. B. b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.3.1 Formelle Mängel

Folgende Mängel stellen formelle Mängel in der Buchführung und in den Aufzeichnungen dar: Verstoß gegen Vorschriften der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), z. B. Änderungen, ohne dass der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt. Fehlende getrennte Erfassung des A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 8.3 Rechtsprechung

Zur Kassenführung existiert eine Vielzahl an Rechtsprechung. Zentral sind u. a. folgende beiden Punkte: Fehlende Kassensturzfähigkeit (z. B. wg. nicht täglich geführter Kasseneinträge) ist ein gravierender Mangel.[1] Wird ein Kassenbuch in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführt, ist die Buchführung nur ordnungsgemäß, wenn die Ursprungsaufzeichnungen über die Barg...mehr