Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 17. Fazit

Das BMF-Schreiben v. 10.11.2021 zur Anwendung der Optionsbesteuerung (§ 1a KStG) schafft für viele Fälle Klarheit, wie die Finanzverwaltung bestimmte Konstellationen beurteilen wird. Durch die Selbstbindung der Verwaltung kann sich die Praxis darauf verlassen. Ob alle Regelungen vor den FG bestehen werden, ist offen. Gerade in den umstrittenen Themen (wie z.B. bei der Zuflus...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 8. Organschaft

Eine optierende Gesellschaft kann Organträgerin (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG) sein (BMF Rz. 55). Nach Verwaltungsauffassung kann eine optierende Gesellschaft aber keine Organgesellschaft sein (BMF Rz. 56). Dies wird damit begründet, dass der dafür erforderliche Gewinnabführungsvertrag (Ergebnisabführungsvertrag) nach dem deutschen Gesellschaftsrecht nicht in das Handels...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch die Option nach § 1a KStG (Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts [KöMoG] v. 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2050) können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften seit dem 1.1.2022 auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden. Das BMF hat mit Schreiben v. 10.11.2021 die Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Opt...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 12. Geschäftsführervergütungen

Gesellschafter erzielen mit ihren Einnahmen für eine Tätigkeit "im Dienst der Gesellschaft" von der optierenden Gesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit i.S.d. § 19 EStG (§ 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 2 KStG). Es sind nicht jegliche Entgelte für Dienstleistungen gemeint, sondern nur solche für eine Tätigkeit "im Dienst" der Gesellschaft, die auch bei dem Gesellschafter ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / aa) Folgen durch Gewinnanteile bei Feststellung des Jahresabschlusses

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 14. Rückoption

Die optierende Gesellschaft darf zu Beginn jedes folgenden WJ die Option beenden und in die transparente Besteuerung zurückwechseln (Rückoption nach § 1a Abs. 4 S. 1-3 KStG). Nach BMF Rz. 90 gelten dafür die Rz. 9–11 und die Rz. 13–22 entsprechend. Daher sind die Form- und Fristvorschriften für die "Hinoption" auch bei der Rückoption anzuwenden. Beraterhinweis Damit ist vor a...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / a) Konstellation 1

Rückkehr zur transparenten Besteuerung kraft Gesetzes, wenn die optierende Gesellschaft zwar handelsrechtlich fortbesteht, aber die persönlichen Voraussetzungen für die Option nicht mehr erfüllt (BMF Rz. 91). Beispiel 12 Die optierende Gesellschaft ist eine OHG und wird aufgrund eines homogenen Formwechsels zu einer GbR. Lösung: Da eine GbR keine Option nach § 1a Abs. 1 S. 1 K...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / c) Konstellation 3

Die Option endet auch, wenn die Personengesellschaft (optierende Gesellschaft) als aufgelöst gilt, weil der vorletzte Gesellschafter ausgeschieden ist (Anwachsung). In BMF Rz. 93 wird auf verschiedene Rechtsfolgen hingewiesen, die sich durch die Qualifikation des verbleibenden (letzten) Gesellschafters unterscheiden. Beispiel 14 Die A-GmbH & Co. KG ist eine optierende Gesells...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 2. Gesellschafterbeschluss zur Option

Die Option ist nur zulässig, wenn die Gesellschafter zustimmen (§ 1a Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 KStG i.V.m. § 217 Abs. 1 UmwG). Nach BMF Rz. 12 muss der Beschluss bereits im Zeitpunkt der Antragstellung erfolgt sein und ist dem FA mit dem Antrag nachzuweisen. Beachten Sie: Es ist keine notarielle Beurkundung erforderlich (BMF Rz. 12). Der Gesellschafterbeschluss kann möglicherweise a...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 4. Übergang zur Körperschaftsteuer

Die Option führt handelsrechtlich zu keiner Änderung der Unternehmensform. Jedoch werden ertragsteuerrechtlich ein Formwechsel und damit die Einbringung des Vermögens aus der Personengesellschaft in eine Körperschaft (optierenden Gesellschaft) fingiert (§ 1a Abs. 2 KStG i.V.m. §§ 25, 20 UmwStG). Einbringungsgegenstand sind jeweils die Mitunternehmeranteile der Gesellschafter ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 6. Sperrfristverhaftete Anteile

Wenn der fiktive Formwechsel zu Buch- oder Zwischenwerten erfolgt, gelten die Beteiligungen der Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft als sperrfristverhaftet nach § 22 UmwStG [7] (BMF Rz. 46). Die zum Zeitpunkt der Option im BV der optierenden Gesellschaft vorhandenen stillen Reserven sind teilweise zu versteuern, wenn innerhalb von sieben Jahren nach der Option die B...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / a) Gewinnanteile als Gewinnausschüttung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Um die Besteuerung der Gewinnentnahmen durch die Gesellschafter dem Grunde nach sicherzustellen, wurden zwei Dinge gesetzlich geregelt: Zum einen wurden in § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG die Gewinnanteile von optierenden Gesellschaften i.S.d. § 1a KStG als steuerpflichtige Bezüge aufgenommen. Zum anderen wurde durch § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG klargestellt, dass "durch das Gesell...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / bb) Folgen bei (späterer) Entnahme/Auszahlung der Gewinnanteile

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 13. Betriebsaufspaltung

Im Falle einer Betriebsaufspaltung zwischen der optierenden Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern sind die allgemeinen Grundsätze der Betriebsaufspaltung vollumfänglich anzuwenden (BMF Rz. 84). Beispiel 10 Die A-GmbH & Co. KG optiert ab dem 1.1.2023 nach § 1a KStG. Neben der vermögensmäßig nicht beteiligten A-GmbH (Komplementärin) ist B die alleinige Kommanditi...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / b) Konstellation 2

Die Option wird nach § 1a Abs. 4 S. 7 KStG beendet, wenn die optierende Gesellschaft (Personengesellschaft) in eine Körperschaft umgewandelt wird (BMF Rz. 92). Die Rechtsfolgen richten sich nach der zivilrechtlichen Umwandlungsart. Beispiel 13 Die Y-GmbH & Co. KG ist eine optierende Gesellschaft (§ 1a KStG). Diese wirdmehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 16. Umwandlungen

Die optierende Gesellschaft kann neben ihrer "eigenen" Umwandlung auch in andere Umwandlungen eingebunden sein.[23] In BMF Rz. 100 werden einige Fälle erwähnt. Allen dort genannten Fällen ist gemein, dass die optierende Gesellschaft auch bei Umwandlungen konsequent wie eine Körperschaft behandelt wird. Beispiel 15 Herr Müller bringt seinen Betrieb (Einzelunternehmen) in die g...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 1. Anwendungsbereich der optierenden Gesellschaften

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a Abs. 1 S. 1 KStG können Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden (Option zur Körperschaftsteuer). Optionsberechtigt sind nach BMF Rz. 2[1] insbesondere die OHG KG (auch: GmbH & Co. KG) PartG (auch: PartGmbB). Ausgeschlossen sind nach BMF Rz. 2 demgegenüber Einzelunternehmen GbR[2]...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 3. Option nach Gründung

Der Optionsantrag darf nach Auffassung des BMF (BMF Rz. 18) nur von einer schon rechtlich existenten Gesellschaft gestellt werden. Daher ist das mit der Gründung der Gesellschaft beginnende erste Wirtschaftsjahr (WJ) für die Optionsbesteuerung verloren. Beraterhinweis Hier kann die Neugründung einer Gesellschaft mit einem abweichenden WJ weiterhelfen, bei der unmittelbar nach...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 5. Ende der Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ist nach § 1a Abs. 3 S. 6 KStG bei optierenden Gesellschaften nicht (mehr) zulässig. Dies betrifft vor allem Partnerschaftsgesellschaften. Wird ein Wechsel zum BV-Vergleich erforderlich, entsteht ein Übergangsgewinn in dem WJ, das dem WJ der erstmaligen Ausübung der Option vorangeht (BMF Rz. 24). Beispiel 5 Die Rechtsanwalts-...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 9. Beteiligungsquote an der optierenden Gesellschaft

Ist für die Besteuerung der Anteilseigner der optierenden Gesellschaft die Beteiligungshöhe an der optierenden Gesellschaft maßgeblich, sind die gesellschaftsvertraglichen Vermögensrechte (z.B. "Kapitalkonto I") entscheidend (BMF Rz. 61).[9] Beispiel 6 An der ABC-KG (optierende Gesellschaft i.S.d. § 1a KStG) sind beteiligt:mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 7. Steuerliches Einlagekonto

Für die optierende Gesellschaft ist zum Ende jedes WJ das steuerliche Einlagekonto festzustellen (§ 27 Abs. 2 KStG). Als "Startwert" wird bei optierenden Gesellschaften nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG das bei Optionsbeginn vorhandene Eigenkapital (Altkapital) der Personengesellschaft feststellt. Der Umfang des Eigenkapitals bestimmt sich nach den auch sonst geltenden Grundsätzen ...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / b) Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

Einlagen müssen von den Gewinnanteilen abgegrenzt werden, da die spätere Entnahme dieser Einlagen zu einer Einlagenrückgewähr führt. Im Gegensatz dazu führen die durch die optierende Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne zu Gewinnausschüttungspotential. Durch die Gleichstellung der optierenden Gesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft sind die Grundsätze des steuerlichen Ei...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / 10. Zufluss von Gewinnanteilen

Gewinne von Kapitalgesellschaften gelangen insbesondere durch Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner. Diese stellen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen dar (Ausschüttungsbesteuerung). Personengesellschaften können ihre Gewinnanteile jedoch nicht ausschütten. Die Gewinne werden vielmehr auf handelsrechtlicher oder gesellschaftsvertraglicher Grundl...mehr

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Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / c) Zuflussfiktion nach § 1a Abs. 3 S. 5 KStG

Werden Gewinnanteile auf Fremdkapitalkonten gutgeschrieben, ist ein Zufluss als Gewinnausschüttung unvermeidlich. Durch das bei der optierenden Gesellschaft anzuwendende Trennungsprinzip kann sich Gewinn (Eigenkapital) einer Kapitalgesellschaft nicht in Fremdkapital wandeln, ohne dem Gesellschafter (Anteilseigner) zugeflossen und danach der optierenden Gesellschaft als Darle...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens

Die Schlussverteilung des Vermögens umfasst die Rückzahlung des Nennkapitals sowie die Rückzahlung des übrigen Eigenkapitals. Bei der Vermögensverteilung gilt das übrige Eigenkapital als vor dem Nennkapital ausgezahlt. Es existiert insoweit kein Wahlrecht.[1] Vermögensverteilung ist keine Nennkapitalrückzahlung Die Vermögensverteilung ist, soweit sie nicht als Nennkapitalrückza...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Steuerfreie Umsätze

Rz. 32 Ein ausländischer Unternehmer kann sich nur dann durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen, wenn er im Inland ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt. Voraussetzung für einen steuerfreien Umsatz ist, dass nach den einschlägigen nationalen Vorschriften der Ort der ausgeführten Leistung im Inland ist und es sich deshalb um einen steuerbaren Umsatz handelt. Ohne s...mehr

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Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland überarbeitet. Die Neuerungen im Überblick. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person können mit bis zu 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Vorsorgeaufwendungen) als außergewöhnliche Bel...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art

Kommentar Der BFH hat zu Fragen der Feststellung des steuerlichen Einlagekontos bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit entschieden. Nun hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Rechtsauffassung zu Auslegungsfragen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 EStG bei BgA als Schuldner der Kapitalerträge angepasst. Der BFH (Urteil v. 30.9.2020, I R 12/17) hat entschied...mehr

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Realteilung / 3.2 Unechte Realteilung: Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer fortbestehenden Personengesellschaft gegen Sachwertabfindung in ein Betriebsvermögen

Eine „unechte“ Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG liegt vor, wenn ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft gegen Übertragung von Wirtschaftsgütern ausscheidet, die beim ausscheidenden Mitunternehmer zumindest teilweise weiterhin Betriebsvermögen darstellen, während die verbleibenden Mitunternehmern die Mitunternehmerschaft fortführen [1...mehr

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Realteilung / 8.4 Steuerliche Folgen bei Veräußerung oder Entnahme innerhalb der Sperrfrist

Eine schädliche Veräußerung oder Entnahme führt zu einer rückwirkenden Aufdeckung der in den veräußerten oder entnommenen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Reserven, bei den übrigen Wirtschaftsgütern bleibt es bei der Fortführung der Buchwerte. Der Vorgang der Veräußerung oder Entnahme stellt ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO...mehr

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Realteilung / 8.1 Gesetzliche Sperrfrist

Bei einer Realteilung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern kommt es nach § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG zu einer rückwirkenden Nachversteuerung, soweit innerhalb einer Sperrfrist zum Buchwert in ein Betriebsvermögen des Realteilers übertragener Grund und Boden, übertragene Gebäude (ausgenommen Umlaufvermögen) oder übertragene andere wesentliche Betriebsgrundlagen veräu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wittkowski/Loose, Gewerblich geprägte PersGes im Internationalen Steuerrecht, DB 2010, 2411; Loose/Wittkowski, Folgen der aktuellen BFH-Rspr zu gewerbliche geprägten PersGes für Wegzugsfälle nach § 6 AStG, IStR 2011, 68; Liekenbrock, "Steuerfreie Entstrickung" oder § 50i EStG?, IStR 2013, 690; Prinz, Der neue § 50i EStG: Grenzüberschreitende "Gepräge-KG zur Verhinderung einer W...mehr

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Realteilung / 4.4 Begünstigte Realteilung

Jeder Realteiler muss einen Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Mitunternehmerteilanteil oder Einzelwirtschaftsgüter (nicht zwingend notwendige Betriebsgrundlagen) erhalten. Es ist nicht erforderlich, dass jeder Realteiler wesentliche Betriebsgrundlagen des Gesamthandsvermögens erhält.[1] Wesentliche Betriebsgrundlage i. S. d. § 16 Absatz 3 Satz 3 EStG sind Wirtschaf...mehr

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Realteilung / 4.6 Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen

Voraussetzung für die Buchwertfortführung ist, dass die Gegenstände der Realteilung "in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer übertragen werden". Es ist nicht erforderlich, dass die Realteiler bereits vor der Realteilung außerhalb der real zu teilenden Mitunternehmerschaft noch Betriebsvermögen haben, z. B. im Rahmen eines Einzelunternehmens. Es ist aus...mehr

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Realteilung / 7.1 Spitzenausgleichsgewinn bei der Einkommensteuer

In zahlreichen Realteilungsfällen ist ein vollständiger Wertausgleich durch die Zuteilung von Wirtschaftsgütern des Gesellschaftsvermögens einschließlich der Geldkonten nicht möglich. Ein Gesellschafter enthält dann – bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch – mehr Vermögen, der andere Gesellschafter weniger Vermögen als ihm zusteht. Des...mehr

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Realteilung / 4.1 Zuweisung von betrieblichen Sachgesamtheiten oder Einzelwirtschaftsgütern

Gegenstand einer Realteilung ist das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Die Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Mitunternehmers in ein anderes (Sonder-)Betriebsvermögen desselben ...mehr

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Realteilung / 7.2 Spitzenausgleichsgewinn bei der Gewerbesteuer

Der Spitzenausgleichsgewinn unterliegt prinzipiell nicht der Gewerbesteuer [1], weil die "echte" Realteilung auch nach Gewerbesteuerrecht ein betriebsbeendender Vorgang (eine Betriebsaufgabe) ist. Nach § 7 Satz 2 GewStG ist der Gewinn aus der Aufdeckung der stillen Reserven allerdings als Gewerbeertrag zu erfassen, soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar bet...mehr

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Realteilung / 1 Realteilungsregelung des § 16 Abs. 3 Satz 2 bis 4 EStG im Überblick

§ 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ordnet an, dass alle bei der Realteilung einer Mitunternehmerschaft zugewiesenen Wirtschaftsgüter zwingend mit den Buchwerten anzusetzen sind, wenn sie in ein Betriebsvermögen des bisherigen Mitunternehmers überführt werden und die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist; der übernehmende Mitunternehmer ist an diese Werte gebunden. Das gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höchstbetrag

Tz. 21 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Der Freibetrag nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) ist ein Jahresbetrag. Dies hat zur Folge, dass unerheblich ist, ob die Tätigkeit regelmäßig oder nur in einem Teil des Jahres ausgeübt wird. Der Freibetrag gilt für alle im Jahr bezogenen Einnahmen aus begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten inklusive Nachzahlungen aus Altjahren (BFH ...mehr

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Realteilung / 5.1 Sachwertabfindung in das Privatvermögen

Eine Sachwertabfindung liegt vor, wenn ein aus der Mitunternehmerschaft ausscheidender Mitunternehmer als Abfindung nicht Geldansprüche, sondern Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen erhält. Zivilrechtlich wächst der Gesellschaftsanteil des Ausscheidenden den verbleibenden Gesellschaftern an. Steuerlich liegt hierin eine Veräußerung des Mitunternehmeranteils an die ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.7 Betriebsverpachtung im Anschluss an die Realteilung

Das Verpächterwahlrecht i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG, d. h. Wahl zwischen Betriebsaufgabe und gewerblicher Betriebsverpachtung (sog. ruhender Gewerbebetrieb), setzt u. a. voraus, dass der Verpächter den Gewerbebetrieb prinzipiell selbst geführt hat. Wer einen noch nicht verpachteten Gewerbebetrieb entgeltlich erwirbt und unmittelbar darauf verpachtet, hat kein Wahlrecht.[1] Be...mehr

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Realteilung / 8.2 Sperrfrist bei Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens

Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens sind nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als sie im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen werden.[1] Daher können sie auch nur insoweit unter die Sperrfristregelung des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG fallen als sie auf einen anderen Mitunternehmer übertragen worden sind. Auch bei der Realteilung erfolgt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 3.1 Echte Realteilung: Auflösung der Personengesellschaft unter Verteilung des Vermögens auf die Mitunternehmer

Unter „echter“ Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG wird nach neuerem Verständnis des BFH und der Finanzverwaltung[1] die Auflösung der Personengesellschaft unter Auskehrung des Vermögens an die Realteiler verstanden. Da es sich bei der Realteilung um einen Sonderfall der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG handelt, ist bei der echten Realteilung der G...mehr

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Realteilung / Zusammenfassung

Begriff Handelsrechtlich wird unter Realteilung eine "andere Art der Auseinandersetzung" des Gesellschaftsvermögens einer aufgelösten Personengesellschaft verstanden, die in Form der Naturalteilung vollzogen wird.[1] Der Begriff der "Realteilung" einer Mitunternehmerschaft i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ist ein steuerrechtlicher Eigenbegriff.[2] Seine Auslegung ist daher n...mehr

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Realteilung / 2.2 Ausscheiden aus einer fortbestehenden Personengesellschaft unter Übernahme eines Einzelwirtschaftsguts

Die Finanzverwaltung akzeptierte diese Rechtsprechung bislang nur für den Fall, dass der aus der Mitunternehmerschaft ausscheidende Gesellschafter einen Teilbetrieb übernimmt. Verwaltungsseitig wurde jedoch weiterhin die Auffassung vertreten, dass in den Fällen, in denen ein Mitunternehmer aus einer mehrgliedrigen Mitunternehmerschaft ausscheidet und diese im Übrigen von den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 4.5 Einbeziehung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen

Die Realteilung umfasst das Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft. Das Sonderbetriebsvermögen ist nur insoweit Gegenstand der Realteilung, als es im Rahmen der Realteilung auf einen anderen Mitunternehmer übertragen wird. Die Überführung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens eines Mitunternehmers in ein anderes (Sonder-)Betriebsvermögen desselben Mituntern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bleschick, Besteuerungspause bei Vorteilen aus der Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen (§ 19a EStG) – Gesetzliche Reglung und ergänzendes BMF-Schreiben, EStB 2022, 27; Dibbert/Dorn, "FoStoG": Mitarbeiterbeteiligungen werden durch die Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen attraktiver!, Ubg 2021, 405; Fahsel/Bergan, Mitarbeiterbeteiligung reloaded – der neue § 19a ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Realteilung / 9 Körperschaftsteuerklausel I für Einzelwirtschaftsgüter nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG

Nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG ist eine Buchwertfortführung bei Zuteilung von einzelnen Wirtschaftsgütern unzulässig, "soweit" die Wirtschaftsgüter unmittelbar oder mittelbar auf eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse übertragen werden; in diesem Fall ist bei der Übertragung statt des Buchwerts der übertragenen Einzelwirtschaftsgüter der gemeine Wert anzuse...mehr