Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 15 Familienrecht / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 371 Der Gläubiger hat darzulegen und zu beweisen:mehr

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§ 27 Kaufrecht / e) Beweislast

Rz. 107 § 477 BGB bestimmt die Beweislastumkehr zugunsten des Käufers. Wenn sich der Sachmangel innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang zeigt, wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Dem EuGH zufolge muss nach der Vermutungsregelung des Art. 5 Abs. 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der Verbraucher nur das Vorliegen einer binnen sechs...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Vollbeweis (§ 286 ZPO) bei Behandlungsfehler

Rz. 138 Der Patient trägt als Anspruchsteller im Arzthaftungsprozess die Beweislast für den Behandlungsfehler, für den Schaden, für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden sowie für das Verschulden des Arztes bei gleichzeitig maßvollen Anforderungen an seine Darlegungslast. Er muss den Sachverhalt, aus dem sich ein Behandlungsverschulden ergeben soll, ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / jj) Schaden

Rz. 157 Für den Schaden ist der Anspruchsteller darlegungs- und beweispflichtig, somit also der Patient.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Darlegung regelgerechter Behandlung

Rz. 148 Auch wenn die Beweislast grundsätzlich auf Patientenseite liegt und der Arzt lediglich unter Beachtung des § 138 ZPO vortragen muss, sollte die Arztseite stets darlegen, dass die Behandlung dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprochen hat.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ee) Mitwirkendes Verschulden des Patienten und Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht

Rz. 152 Wendet der Arzt mitwirkendes Verschulden des Patienten ein, so muss er dies auch vollumfänglich beweisen.[308] Dies bedeutet, dass sowohl das Fehlverhalten des Patienten bewiesen werden muss als auch die Ursächlichkeit dieses Verhaltens für den in Rede stehenden Gesundheitsnachteil. Wenn der Verlauf des Behandlungsgeschehens nicht mehr aufgeklärt werden kann, und zwa...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / gg) Beweis der hypothetischen Einwilligung

Rz. 154 Der Arzt hat den Einwand vorzubringen, dass der Patient auch in die durchgeführte Maßnahme eingewilligt hätte, wenn er ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre (vgl. § 630h Abs. 2 BGB). Hier liegt die Darlegungs- und Beweislast beim Arzt. Gelingt dieser Nachweis, muss der Patient einen entsprechenden Entscheidungskonflikt plausibel darlegen.[312] Dieser könnte dann nur d...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Beweis für Aufklärung und Einwilligung

Rz. 153 Die Behandlungsseite trägt die Beweislast für die Aufklärung und Einwilligung des Patienten in einen Heileingriff.[310] Für beides gilt das Beweismaß des § 286 ZPO. In diesem Zusammenhang reicht es allerdings auch aus, wenn nachgewiesen werden kann, wie die ständige Praxis bei Aufklärungsgesprächen ist.[311]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / hh) Beweis der mutmaßlichen Einwilligung

Rz. 155 Bezüglich der mutmaßlichen Einwilligung gilt dass zur hypothetischen Einwilligung Gesagte, d.h. der Arzt hat die mutmaßliche Einwilligung darzulegen und zu beweisen (vgl. auch Rdn 47 f., 154).mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / kk) Fehlender Haftungszusammenhang

Rz. 158 Das Risiko, dass sich der Ursachenverlauf nicht klären lässt, trägt, von Fällen der Beweislastumkehr abgesehen,[316] der Patient. Nicht selten können die geklagten Gesundheitsbeeinträchtigungen des Patienten vielfache Ursachen haben. Es könnte sich somit auch um eine unvermeidliche Komplikation handeln. Diese zweifache Möglichkeit muss der Arzt beweisen. Kann er dies...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / cc) Fehlendes Verschulden des Arztes

Rz. 150 Kommt es ausnahmsweise z.B. im Rahmen des vollbeherrschbaren Risikos zu einer Verschuldensvermutung zu Lasten des Arztes, so ist der Arzt hinsichtlich der objektiven Pflichtwidrigkeit und des Verschuldens in der Pflicht, sich vollständig zu entlasten. Allerdings muss der Arzt nicht den vollen Gegenbeweis führen, sondern es ist ausreichend, wenn es ihm gelingt, den ve...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ff) Beweis des Schadens

Rz. 143 Der Beweis von Art und Umfang des Schadens obliegt dem Patienten. Man unterscheidet zwischen dem Erstschaden (Primärschaden) und dem Folgeschaden (Sekundärschaden). Für den Primärschaden gilt das Beweismaß des § 286 ZPO, bei der Erfassung von Sekundärschäden greift § 287 ZPO.[290]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ii) Mangelhafte Dokumentation

Rz. 156 Eine mangelhafte Dokumentation kann bis zu einer Umkehr der Beweislast führen, so dass durch sie die Vermutung begründet wird, dass eine nicht dokumentierte Maßnahme vom Arzt auch nicht getroffen wurde[313] oder sich ein nicht dokumentierter Umstand so ereignet hat, wie es vom Patienten – gegen ärztliches Bestreiten – glaubhaft geschildert wird. Die Begründung für di...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ee) Beweis der Beherrschbarkeit eines Risikos und Beweis der Zuordnung des Schadens zu diesem Risiko; Fehler- und Verschuldensvermutung

Rz. 142 Steht fest, dass der Schaden aus dem voll beherrschbaren Risikobereich eines Arztes/Krankenhausträgers stammt, gilt eine "Fehler- und Verschuldensvermutung".[289]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / dd) Beweis des Verschuldens und Verschuldensvermutung

Rz. 141 Der Schuldner ist gem. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB bei festgestellter Pflichtverletzung beweisbelastet dafür, dass ihn kein Verschulden trifft. Gleichwohl ist kaum zu erwarten,[287] dass der BGH im Arzthaftungsrecht von seiner bisherigen Rechtsprechung abrücken und eine Verschuldensvermutung für den Arztvertrag anerkennen wird.[288] Dies ist auch durch das Patientenrechtege...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / ii) Beweislastumkehr bei nicht hinreichend qualifiziertem Personal

Rz. 146 Bei Einsatz unqualifizierten Personals kommen ebenfalls Beweiserleichterungen in Betracht. Die ärztliche Leistung muss grundsätzlich dem Facharztstandard entsprechen. Liegt eine Anfängeroperation zur Beurteilung vor, die zu einem Gesundheitsschaden des Patienten führte, so besteht die Vermutung, dass die unzureichende Qualifikation des Arztes hierfür ursächlich gewor...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / gg) Beweislastumkehr bei "grobem" Behandlungsfehler

Rz. 144 Mit der Entscheidung vom 27.4.2004, VI ZR 34/04,[291] hat der BGH Abschied von der Beweiserleichterung bis hin zur Beweislastumkehr genommen. Ist gem. § 286 ZPO ein grober Behandlungsfehler festgestellt, so greift grundsätzlich die Beweislastumkehr auf der Kausalitätsebene.[292] Der Anspruchsgegner kann der Haftung also nur mit dem vollen Kausalitätsgegenbeweis entge...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / dd) Fehlender Facharztstandard

Rz. 151 Der Patient hat beim Aussuchen von Krankenhaus oder Praxis einen Anspruch auf eine gute ärztliche Versorgung nach Maßstab eines erfahrenen Arztes der jeweiligen Fachgruppe, regelmäßig also Anspruch auf Behandlung durch einen Facharzt.[304] Wird nun der Patient einer Behandlung zugeführt, die nicht einem fachärztlichen Standard entspricht, stellt bereits diese Behandl...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / bb) Grober Behandlungsfehler

Rz. 149 Die Konsequenz aus der Feststellung eines groben Behandlungsfehlers ist, dass der Arzt seinerseits den Nachweis führen muss, dass der schwere Behandlungsfehler nicht kausal für den eingetretenen Schaden war.[300] Nach neuester Rechtsprechung des BGH soll es zur Beweislastumkehr beim groben Behandlungsfehler auch bei Eintritt eines noch unbekannten Gesundheitsschadens...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / c) Parteivernehmung

Rz. 162 Grundsätzlich kann eine Partei nur die Vernehmung der Gegenpartei zum Beweis einer Tatsache antreten, vgl. § 445 ZPO. Ausnahmsweise jedoch kann gem. § 448 ZPO die beweisbelastete Partei selbst als Partei vernommen werden. Dies steht im Ermessen des Gerichts, da § 448 ZPO eine Ausnahme des sonst im Zivilprozess herrschenden Beibringungsgrundsatzes darstellt und somit ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / j) Schaden

Rz. 133 Im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem geltend gemachten Schaden ist auf Passivseite darauf zu achten, dass die geltend gemachten Schäden zunächst substantiiert bestritten werden. Dies ist einstweilen ausreichend, da die Beweislast hierfür auf Aktivseite, also Klägerseite, liegt; es bleibt insoweit bei der üblichen Darlegungs- und Beweislast.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / hh) Beweislastumkehr bei Befunderhebungs- oder Befundsicherungsmangel mit zusätzlichem hypothetischem Behandlungsgeschehen

Rz. 145 Geht es um die Nichterhebung eines Diagnose- oder Kontrollbefunds oder ist ein solcher zwar erhoben, aber nicht mehr vorhanden, kommt eine weitere Beweiserleichterung zugunsten des Patienten in Frage. In solchen Fällen obliegt dem Patienten dermehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 658 Es bedarf im Klageantrag keiner Angabe des ursprünglich gewünschten Beginns der Arbeitszeitverringerung. Die fehlende Datumsangabe über den Zeitpunkt der künftigen Änderung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit führt nicht zur Unzulässigkeit der Klage. Zwar verlangt § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO einen bestimmten Antrag. Das Bestimmtheitserfordernis gebietet jedoch nicht,...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / e) Stundenlohnarbeiten

Rz. 14 Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten) sind ein Quell von Streitigkeiten. Neben der Frage, von wem sie angeordnet werden können (vgl. insoweit § 3 Nr. 1 AVB), ist die Anzahl der abgerechneten Stunden regelmäßig streitig. Daher muss der AN ein großes Interesse an einer möglichst guten Dokumentation haben. Dennoch fehlt es in der Praxis häufig hieran. Regiezettel, die nur ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 600 Das Kündigungsschutzgesetz ist unanwendbar, wenn der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) oder weniger als sechs Monate (§ 1 KSchG) beschäftigt ist. § 23 Abs. 1 KSchG erfasst nur Betriebe, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen.[998] Rz. 601 Der Erste Abschnitt des KSchG findet gem. § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung, wenn im Betrieb zum Kündigungszeitpu...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) AGG

Rz. 5 Nach § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Nach § 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt werden. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / l) Betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 378 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist mit Zustimmung des Arbeitnehmers das sog. betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) [661] durchzuführen (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Diese Vorschrift gilt für alle Arbeitnehmer.[662] Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung i.S.d. § 176...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[50] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / f) Behandlungsfehler

Rz. 129 Sodann hat der Arzt auf den von dem Patienten gerügten Behandlungsfehler zu erwidern. Er sollte aus seiner Sicht darstellen, warum die durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nicht behandlungsfehlerhaft waren, sondern dem ärztlichen Standard entsprachen. Dies sollte er dann auch durch entsprechende Beweisantritte wie z.B. Sachverständigengutachten untermauern. Auch wenn ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Schadensersatz

Rz. 540 Der Arbeitgeber haftet bei Verletzung der Zeugnispflicht auf Schadensersatz gem. §§ 276, 286 BGB, wenn er das Zeugnis entweder gar nicht, verspätet oder fehlerhaft erstellt und dem Arbeitnehmer dadurch ein Schaden entsteht, weil er gar nicht, verspätet oder zu schlechteren Arbeitsbedingungen eingestellt wird. Dem Arbeitnehmer obliegt jedoch die volle Darlegungs- und ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 4. Muster: Berufungsbegründungsschrift

Rz. 260 Muster 57.67: Berufungsbegründungsschrift Muster 57.67: Berufungsbegründungsschrift An das Oberlandesgericht _____ In dem Rechtsstreit _____ gegen _____ begründe ich die namens des Klägers und Berufungsklägers mit Schriftsatz vom _____ eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts _____ wie folgt und kündige an, dass ich in der mündlichen Verhandlung beantragen w...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / 2. Beweismittel

a) Sachverständigenbeweis aa) Auswahl des Sachverständigen Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen. Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich se...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / bb) Anfechtung bei kongruenter Deckung (§ 130 InsO)

Rz. 172 Gem. § 130 InsO ist eine Rechtshandlung anfechtbar, die einem Insolvenzgläubiger in den letzten drei Monaten vor den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) oder nach diesem Antrag (§ 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO) eine Sicherung oder Befriedigung gewährt hat (kongruente Deckung). Wann eine Rechtshandlung vorgenommen worden ist, bestimmt sich n...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Sachverständigenbeweis

aa) Auswahl des Sachverständigen Rz. 159 Grundsätzlich hat das Gericht den Sachverständigen auszuwählen (§ 404 Abs. 1 ZPO). Dabei muss der Sachverständige aus dem betreffenden medizinischen Fachgebiet des beklagten Arztes stammen. Für Teilfragen kann ggf. eine ergänzende Stellungnahme eines Sachverständigen aus einem anderen Fachgebiet erforderlich sein.[317] Wird das Gutacht...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / d) Urkundsbeweis

Rz. 163 Als Urkundsbeweis kommt im Arzthaftungsprozess stets die Behandlungsdokumentation in Betracht. Diese stellt das zentrale Beweismittel im Arzthaftungsprozess dar. Sie ist als Urkundsbeweis anerkannt und einer glaubwürdigen ärztlichen Dokumentation soll der Tatrichter Glauben schenken, so der BGH in einer Entscheidung aus dem Jahre 1978, die bis heute Fortgeltung besit...mehr

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§ 35 Reiserecht / (2) Bewertung der Abhilfemaßnahmen

Rz. 82 Streitpunkt zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern ist immer wieder die Frage, ob die Abhilfe ordnungsgemäß ist. Ordnungsgemäß ist sie, wenn sie den Mangel beseitigt.[71] Ob der Mangel beseitigt wird, ist immer eine Frage des Einzelfalls. In vielen Situationen liegt dies klar auf der Hand: Eine reparierte Klimaanlage ist nicht mehr mangelhaft; eine falsche Kabine is...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Einschränkung gemäß § 1578b BGB

Rz. 373 § 1578b BGB stellt eine Kernbestimmung des seit dem 1.1.2008 geltenden Rechts dar, mit der – beruhend auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung – eine Einschränkung des Unterhalts ermöglicht werden soll.[617] Die Unterhaltspflicht beruht auf dem Grundsatz der nachehelichen Solidarität. Diese Solidarität verlangt es in der Regel nicht, dass dem wirtschaftlich schwächer...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 13 Erbrecht / X. Beweislastverteilung

Rz. 286 Für die fehlende Verpflichtung des Erben trägt der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast, für den Wegfall der Bereicherung der Beschenkte selbst.[183]mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / i) Kausalität

Rz. 132 Bei der Klageerwiderung ist im Rahmen der Kausalität darauf zu achten, dass untypische bzw. alternative Kausalverläufe, Mitverschulden und Vorschäden des Patienten im Einzelnen substantiiert dargelegt werden, da die Beweislast für derartige Tatsachen auf Arztseite liegt.mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / h) Dokumentationsmängel

Rz. 131 Wird nun von Klägerseite vorgetragen, dass die Dokumentation mangelhaft sei, so liegt, wie bereits oben ausgeführt, die Beweislast auf Behandlerseite. Dokumentationslücken können über den sog. Immer-so-Beweis (zu den Einzelheiten siehe Rdn 161) geschlossen werden. Auch der Zeugenbeweis kommt hierfür in Betracht.mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Berechnungsgrundlagen

Rz. 52 Im Einzelnen ungeklärt sind die Berechnungsgrundlagen für den Ausgleichsanspruch. Denn anders als beim Handelsvertreter erhält der Vertragshändler keine Provision, sondern Rabatte.[161] Sehr streitig ist bereits, ob sich der Ausgleichsanspruch auf die sog. Hauptvertriebswaren, bspw. Fahrzeuge, Maschinen, Computer u.Ä., beschränkt oder ob er auch das Ersatzteilgeschäft...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der §§ 307 bis 309 BGB grds. dispositiv (§ 476 Abs. 3 BGB). Bestreben des Verkäufers ist es, den Ausschluss zu erstrecken auf:mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Elternteilzeit

Rz. 184 § 15 BEEG unterscheidet zwischen dem Konsensverfahren gem. § 15 Abs. 5 S. 1 und S. 2 BEEG und dem Anspruchsverfahren nach § 15 Abs. 6 i.V.m. Abs. 7 BEEG . Im Konsensverfahren sollen sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin über den Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit einigen (§ 15 Abs. 5 S. 2 BEEG). Ist eine Einigung...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / c) Verfahren

Rz. 47 Hinsichtlich des Verfahrens sind die Parteien weitgehend autonom. Sie können dieses entweder schon in der Schiedsgutachterklausel oder in der vertraglichen Vereinbarung mit dem Schiedsgutachter festlegen. Ohne eine solche Vereinbarung besteht die Gefahr, dass noch nicht einmal der elementare Verfahrensgrundsatz des rechtlichen Gehörs gewahrt werden muss. Zwar wird in ...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (3) Form und Inhalt des Aufklärungsgesprächs

Rz. 46 Jede Aufklärung muss grundsätzlich in "leicht verständlicher Umgangssprache“ in einem mündlichen Aufklärungsgespräch erfolgen und alle wichtigen Aspekte beinhalten.[168] Aufgrund eines solchen mündlichen Aufklärungsgesprächs sollte dann eine schriftliche Einverständniserklärung unterzeichnet werden." Ein Merkblatt kann und darf ein persönliches Gespräch nicht ersetzen....mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / kk) Anrufung des Arbeitsgerichts

Rz. 133 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses Klage beim ArbG auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. §§ 5 bis 7 KSchG gelten entsprechend. Wird das Arbeits...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Bedarf

Rz. 187 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a BGB geregelt. Dieser Mindestunterhalt kann verlangt werden, ohne dass zum Einkommen des Schuldners etwas vorgetragen oder bewiesen werden müsste. Die Unterhaltshöhe richtet sich aber weiterhin gemäß § 1603 BGB nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners, so dass zu geringes Einkommen des Schuldners zu einer Reduzierung f...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB)

Rz. 91 Muster 2.12: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB) Muster 2.12: Verzugshaftungsbegrenzung/Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen (Verkauf-AGB) (1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Pandemie, oder auf ähnliche, nicht vom Verkäufer zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Auss...mehr