Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliche Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei der Erstattung durch den ArbG wird unterschieden zwischenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 5 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3 Nr 13 EStG selbst legt den zu begünstigenden Personenkreis nicht fest; abgestellt wird nur darauf, dass der Empfänger aus einer öffentlichen Kasse eine Reisekostenvergütung erhält. Es bleibt also dem öffentlichen Dienstrecht überlassen, den Kreis der Empfänger zu bestimmen. Die Empfänger brauchen keine öffentliche (hoheitliche) Tätigkeit ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. In Betracht kommende Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten sind alle Aufwendungen, die dem ArbN im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören: Fahrtkosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > Rz 60 ff), Verpflegungsmehraufwendungen (vgl § 9 Abs 4a EStG; > Rz 80 ff), Übernachtungskosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG; > Rz 110 ff) und Reisenebenkosten (> R 9.8 LStR; > Rz ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr

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REACH-Verordnung: Kerninhal... / 1 Erwägungen der REACH-Verordnung und Akteure

Vor Inkrafttreten der REACH-Verordnung[1] war zum einen die Risikobewertung von im Markt befindlichen sog. Altstoffen (vor 1981 bereits auf dem Markt) ein äußerst langwieriges Verfahren, zum anderen war eine einheitliche Bewertung von Alt- und Neustoffen nicht gewährleistet. Daraus ergab sich die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des Chemikalienrechts, um alle ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.5.10 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 25 Der Arbeitnehmer hat die Darlegungs- und Beweislast bezogen auf die in § 2 Abs. 1 EFZG anspruchsbegründenden Tatsachen (BAG, Urteil v. 16.10.2019, 5 AZR 352/18 [1]). Dazu gehört auch bei Berufung des Arbeitgebers auf die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 EFZG, dass sein Fernbleiben von der Arbeit nicht unentschuldigt war. Dagegen trifft nach h. M. den Arbeitgeber die Darl...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 55 § 2 Abs. 3 EFZG beinhaltet sowohl einen anspruchshindernden als auch anspruchsvernichtenden Tatbestand. Denn der Anspruch auf Feiertagsvergütung entsteht nicht, wenn der Arbeitnehmer an seinem letzten Arbeitstag vor dem Feiertag unentschuldigt fehlt. Er wird vernichtet, wenn der Arbeitnehmer an seinem ersten Arbeitstag nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt. Es gilt e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 2 Unter einer Täuschung ist jedes Verhalten zu verstehen, durch das ein Irrtum bezüglich objektiv nachprüfbarer Umstände erregt, bestärkt oder aufrechterhalten wird, durch die der Getäuschte zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird.[1] Die Äußerung subjektiver Werturteile genügt nicht.[2] Die Täuschung kann ebenfalls durch Vorspiegeln oder Entstellen von Tatsach...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.5 Arbeit auf Abruf

Rz. 36 Ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer lediglich ein bestimmtes Zeitdeputat vereinbart und der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag verpflichtet, die Arbeit nach Arbeitsanfall zu leisten (§ 12 Abs. 1 Sätze 1 und 2 TzBfG), steht der Arbeitnehmer, wenn er Feiertagsvergütung geltend machen will, vor einem kaum lösbaren Problem: Der Arbeitgeber wird ihn nicht für den Ta...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Entgeltausfallprinzip

Rz. 26 Nach § 2 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für den wegen des Feiertags ausgefallenen Arbeitstag das Arbeitsentgelt zu zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Nach diesem Entgeltausfallprinzip (BAG, Urteil v. 16.10.2019, 5 AZR 352/18 [1] (früher: Lohnausfallprinzip) muss der Arbeitnehmer so gestellt werden, wie er gestanden...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4.2.2 Fernbleiben von der Arbeit

Rz. 50 Der Arbeitnehmer bleibt i. S. d. § 2 Abs. 3 EFZG von der Arbeit fern, wenn er am ganzen Arbeitstag nicht erscheint. Erscheint der Arbeitnehmer, verweigert er aber rechtswidrig den ganzen Arbeitstag seine Arbeit, ist der Fall nicht anders zu bewerten, denn § 2 Abs. 3 EFZG stellt auf die geschuldete Arbeitsleistung und nicht auf die körperliche Anwesenheit ab.[1] Durch ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen und Verfahren

Rz. 3 Zuständig zur Erteilung der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung ist bei Urteilen und Prozessvergleichen der Rechtspfleger des für die erste Klauselerteilung zuständigen Gerichts nach § 20 Nr. 12 RPflG. Für die örtliche Zuständigkeit gilt § 724 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW-RR 2006, 1575). Anwaltszwang besteht nicht (§ 78 Abs. 3 ZPO). Für die Erteilung der weiteren Ausfertigun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zum Abschluss des Arbeitsvertrags abgegebene Willenserklärung jeder Partei kann unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB angefochten werden. Die Anfechtung wird insbesondere nicht durch die Kündigungsregeln verdrängt.[1] Das Anfechtungsrecht wird auch nicht durch eine vorherige Kündigung "verbraucht".[2] Kündigungsverbote sind für die Wirksamkeit einer Anfechtu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Keine Anwendung des § 726 ZPO wegen Fehlens der Abhängigkeit

Rz. 6 Kein Fall eines bedingten Titels im Sinne der vorstehenden Ausführungen liegt vor in den Fällen der auflösenden Bedingung (bei einem Rentenanspruch der Tod des Gläubigers; die Vollstreckung kann durch die Leistung eines anderen Gegenstands oder die Stellung eines Ersatzmieters abgewendet werden, LG Köln, MDR 1959, 394). Die Beweislast trifft in diesen Fällen den Schuldn...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Umfang und Art der Beweisführung

Rz. 9 Nicht nur die Frage, wer beweisbelastet ist, sondern auch die Frage, was zu beweisen ist, richtet sich allein nach dem Titel. Bei einem Widerrufsvergleich trägt derjenige die Beweislast für die Tatsache, dass ein Widerruf nicht erfolgt ist, der die Vollstreckungsklausel beantragt, denn er möchte die sich aus dem Vergleich für ihn ergebenden günstigen Rechtsfolgen herbe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Stellen von Vertragsbedingungen (§ 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB)

Rz. 3 Gem. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB wird bei Verbraucherverträgen und folglich auch bei Arbeitsverträgen vermutet, dass Arbeitsbedingungen, die nicht durch den Arbeitnehmer in den Vertrag eingeführt wurden, vom Unternehmer gestellt wurden. Nr. 1 beinhaltet folglich eine Fiktion des durch § 305 BGB geforderten Merkmals des Stellens. Nr. 1 verlagert die Darlegungs- und Beweislas...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 § 310 Abs. 3 BGB

Rz. 2 § 310 Abs. 3 BGB erweitert den Anwendungsbereich der §§ 305 ff. BGB. Allerdings setzt die Anwendung des Abs. 3 voraus, dass ein Verbrauchervertrag vorliegt. Nach mittlerweile h. M., der sich auch das BAG angeschlossen hat, wird die Verbrauchereigenschaft des Arbeitnehmers bejaht.[1] Das BAG bezieht sich dabei auf den Wortlaut des § 13 BGB und führt aus, dass der Abschl...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Einmalige Verwendung von Vertragsbedingungen (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB)

Rz. 4 Nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sind die zentralen Vorschriften des AGB-Rechts auch dann anwendbar, wenn die Vertragsbedingungen lediglich für eine einmalige Verwendung vorgesehen sind. Voraussetzung für eine Anwendung des AGB-Rechts auf derartige Vertragsbedingungen ist, dass sie vorformuliert sind und dass der Verbraucher/Arbeitnehmer keine Einflussmöglichkeiten auf den ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers

1 Allgemeines Rz. 1 § 619a BGB ist im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in das BGB eingefügt worden. Die Umgestaltung des Leistungsstörungsrechts machte eine vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht abweichende Sondervorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer notwendig. Ausgangspunkt für die Haftung bei Leistungsstörungen ist die Schadensersatznorm des § 280 Abs. 1 BGB...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 5 Abweichend von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die Pflichtverletzung als auch für das Vertretenmüssen des Arbeitnehmers.[1] Ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzanspruch besteht, wird nicht durch die Vorschrift geregelt, sondern beurteilt sich allein nach §§ 280 Abs. 1 i. V. m. 249 ff. BGB. Der Arbeitgeber h...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 619a BGB ist im Rahmen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in das BGB eingefügt worden. Die Umgestaltung des Leistungsstörungsrechts machte eine vom allgemeinen Leistungsstörungsrecht abweichende Sondervorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer notwendig. Ausgangspunkt für die Haftung bei Leistungsstörungen ist die Schadensersatznorm des § 280 Abs. 1 BGB. Gemäß § 280...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Ausweislich des Wortlauts gilt § 619a BGB nur für Arbeitsverhältnisse. Dienstverträge bleiben damit außen vor, auf diese findet nur die allgemeine Vorschrift des § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung. Noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob § 619a BGB auch arbeitnehmerähnlichen Personen zugutekommt. Angesichts ihrer vergleichbaren sozialen Schutzbedürftigkeit und...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Voraussetzungen

Rz. 3 Für das Eingreifen der Beweislastumkehr ist zunächst eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers erforderlich. Unter den Begriff der Pflichtverletzung fallen sowohl Haupt- als auch Nebenpflichten.[1] Während bei Hauptpflichten insbesondere die Nicht-, Schlecht- oder Minderleistung als mögliche Verletzungen in Betracht kommen, ist bei Nebenpflichten die Missachtung von Rüc...mehr

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Verdachtskündigung: Vorauss... / 3 Beurteilungszeitpunkt

Beurteilungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Verdachtskündigung ist zunächst die Sachlage im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung. Maßgeblich sind die unstreitigen oder im Wege der Beweisaufnahme festgestellten Umstände, die zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben. Für die rechtliche Beurteilung, welche Umstände zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung vorgelegen ...mehr

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zfs 02/2022, Vorschadenspro... / 2 Aus den Gründen:

Die Berufung des Klägers ist gem. § 511 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 516, 518, 519 BGB. In der Sache hat die Berufung des Klägers keinen Erfolg. Dem Kläger steht gegen die Beklagten kein Anspruch aus §§ 7, 17 StVG in Verbindung mit den § 115 Abs. 1 VVG zu. Das Urteil des Landgerichts ist im E...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Geltendma... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten, testamentarischer Erbe der am 28.8.2016 im Alter von 94 Jahren verstorbenen Erblasserin, Ansprüche aus einem Vermächtnis geltend. Am 20.8.2016 errichtete die Erblasserin ein Schriftstück, in dem sie verfügte, dass die Klägerin "von meinem Vermögen 50.000 EUR erben …" solle. Der Beklagte macht geltend, die letztwillige Verfügung sei g...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

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zfs 02/2022, Anzeigeobliege... / 2 Aus den Gründen:

… Der Kl. hat gegen die Bekl. im tenorierten Umfang Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen aus der Behandlungsrechnung der Kieferorthopädin D vom 31.12.20017. Die Bekl. war nicht berechtigt, nach § 19 Abs. 4 S. 2 VVG eine Anpassung des Versicherungsvertrags durch Aufnahme des streitgegenständlichen Risikoausschlusses durchzuführen. Es fehlt bereits an einer...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Vergütungserwartung nach den Umständen

Rz. 5 Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt die Vergütung als vereinbart, wenn die Dienstleistung "den Umständen nach" nur gegen eine Vergütung "zu erwarten ist". Es darf damit weder ausdrücklich noch konkludent die Unentgeltlichkeit vereinbart sein. Nach den allgemeinen Grundsätzen der Auslegung von Rechtsgeschäften sind die "Umstände", unter denen ein Rechtsgeschäft zustande kommt, be...mehr

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zfs 02/2022, Vorschadenspro... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass sich die Vorschadensproblematik mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2019 – VI ZR 377/18 – keineswegs erledigt hat. Ist ein vorgeschädigtes Fahrzeug durch einen Unfall erneut beschädigt worden, so muss der Geschädigte, will er die gutachterlich kalkulierten Reparaturkosten, den kalkulierten Minderwert, den vom Gutachter ermi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.3 Beweislast

Rz. 128 Das BMF[1] hat zu der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung des § 50d Abs. 3 EStG die Auffassung vertreten, dass die Feststellungslast (objektive Beweislast) bei der ausl. Gesellschaft liegt, die die Entlastung geltend macht. M. E. war das in dieser allg. Form nicht richtig. Der zwischengeschalteten ausl. Gesellschaft steht nach Abs. 1, 2 grds. die Entlastung nach DBA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.4 Anrechnung ausländischer Steuern (Abs. 10 S. 5, 6)

Rz. 298 § 50d Abs. 10 S. 5 EStG enthält eine Regelung für den Fall, dass die Besteuerung der Sondervergütungen des beschr. stpfl. Gesellschafters im Inland zu einer Doppelbesteuerung führt. Werden nach § 50d Abs. 10 S. 1–4 EStG die Einkünfte aus den Sondervergütungen und die mit Sonderbetriebsvermögen zusammenhängenden Aufwendungen und Erträge dem Gesellschafter der Mitunter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.3 Beteiligung nicht entlastungsberechtigter Personen

Rz. 79 Die Steuerentlastung (Erstattung, Freistellung) kann nach § 50d Abs. 3 S. 1 EStG entfallen, soweit an der ausl. Gesellschaft Personen beteiligt sind, denen die Entlastung nicht zustünde, wenn die Einkünfte (Einnahmen) ihnen unmittelbar zuzurechnen wären. Die Gesetzesformulierung ist ungenau. Die Zurechnung der "Einkünfte" ist als Zurechnung der "Einnahmen" zu verstehe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.4 Bruttoerträge aus eigener Wirtschaftstätigkeit

Rz. 82 Die Entlastungsberechtigung der zwischengeschalteten Gesellschaft entfällt, soweit die von der ausl. Gesellschaft im betreffenden Wirtschaftsjahr erzielten Bruttoerträge nicht aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen. Insoweit kann aber eine Entlastungsberechtigung auf der Ebene der Gesellschafter dieser Gesellschaft bestehen. Andererseits bedeutet die Regelung, dass ...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / 1. Überlassung ausschließlich zu dienstlicher Nutzung

Rz. 8 Ohne eine weitere Regelung stehen die Kommunikationseinrichtungen im Zweifel ausschließlich zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung. Denn es handelt sich um ein im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag überlassenes Gerät, das der Ausübung der vertragsgemäßen Dienste zu dienen bestimmt ist. Rz. 9 Dieser Grundsatz hat in erster Linie Konsequenzen für die Beweislast. Aufgrund...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 4. Lohnkürzung und Schadensersatzansprüche

Rz. 139 Die Lohnkürzung als generelle Reaktion auf eine unerlaubte Internetnutzung ist grundsätzlich unzulässig. Die Lohnkürzung ist keine taugliche Sanktion im Arbeitsrecht. Dem Arbeitgeber stehen nur die üblichen Sanktionsmittel der Abmahnung, Kündigung oder aber der milderen Mittel einer Ermahnung, Rüge oder Versetzung zur Verfügung. In das arbeitsvertraglich vereinbarte ...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / cc) Freiwillig

Rz. 67 Ein generelles Ungleichgewicht i.S.v. Erwägungsgrund 43 S. 1 DSGVO besteht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern richtigerweise nicht, sodass Arbeitnehmer im Grundsatz freiwillig einwilligen können.[64] Ob die Einwilligung tatsächlich freiwillig erfolgt, dürfte in der Praxis von den Gesamtumständen des konkreten Beschäftigungsverhältnisses abhängig sein. Auch bei de...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Nutzungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien und deren Grenzen

Rz. 27 Die Vereinbarung über die Überlassung des Kommunikationsgerätes sowie zu den Details der Nutzung des Kommunikationsgerätes kann sowohl schriftlich als auch konkludent, durch Individualvereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen. Zudem kann der Arbeitgeber mittels seines Direktionsrechts aus § 106 GewO festlegen, ob private Telefonate mit dem Diensthandy über...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Allgemeines

Rz. 1 Arbeitsmittel [1] werden dem Arbeitnehmer regelmäßig vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und ihm im Zuge des Arbeitsverhältnisses zur Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Tätigkeit überlassen. ­Übliche Arbeitsmittel sind Dienstwagen, Werkzeuge, Taschenrechner, Laptop, Drucker, Fax oder Handy.[2] Arbeitsmittel bleiben auch nach der Übergabe an den Arbeitnehmer Ei...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

Rz. 227 Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln zwischen _________________________ der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Firma – und _________________________ Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse) – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – wird n...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Grundmuster einer Überlassungsvereinbarung und deren Varianten

Rz. 119 Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Vereinbarung zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeber – und _________________________ – im Weiteren: Arbeitnehmer – Präambel Zwischen den Parteien besteht seit dem _________________________ ein Arbeitsvertrag. Im Zusammenhan...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Betriebliche Übung

Rz. 11 Entsprechend der Telefonnutzung ist es auch denkbar, dass die private Internet- und E-Mail-Nutzung durch eine betriebliche Übung gestattet ist.[16] Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen der Arbeitnehmer schließen kann, ihm solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dau...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Beweisverwertungsverbot

Rz. 65 Verstößt der Arbeitgeber bei seiner Recherche gegen die Vorschriften der DSGVO oder des Bundesdatenschutzgesetzes, stellt sich die Frage, ob er die erhobenen Daten in einem späteren Rechtsstreit verwenden darf. Grundsätzlich kennt das deutsche Zivilprozessrecht kein Sachvortrags- oder Beweisverwertungsverbot.[96] Das Gericht entscheidet auf der Grundlage von § 286 ZPO ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VIII. Prozessuale Durchsetzung der Herausgabeansprüche

Rz. 47 Erfüllt der Arbeitnehmer seine Herausgabepflichten nicht, kann der Arbeitgeber auf Herausgabe klagen. Der Arbeitgeber muss die von ihm herausverlangten Gegenstände im Einzelnen genau bezeichnen und die Übergabe an den Arbeitnehmer darlegen und beweisen. Der Herausgabeanspruch soll bei entsprechender Eilbedürftigkeit im Wege der Einstweiligen Verfügung beim Arbeitsgeri...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Privatnutzung

Rz. 136 Die Privatnutzung des PC/Laptops bedarf – insbesondere auch im Hinblick auf die Internet- und Intranetnutzung – der vorherigen Genehmigung des Arbeitgebers, die arbeitsvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen kann.[190] Auf die private Internetnutzung sind die zu Privattelefonaten entwickelten Grundsätze unter Beachtung einiger Besonderheiten nach verbrei...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 3. Überwachung

Rz. 79 Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG zulässig sein.[115] Nach § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten eines Beschäftigten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses u.a. dann...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Haftung

Rz. 71 Bei beruflicher und erlaubter privater Nutzung des Autotelefons gilt die Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der betrieblich veranlassten Tätigkeit.[103] Auch insoweit gilt das dreistufige Haftungsmodell (vgl. oben Rdn 31). Da eine grobe Fahrlässigkeit nur anzunehmen ist, wenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung v...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / c) Erlaubte private Nutzung

Rz. 93 Hat der Arbeitgeber die Internet-/E-Mail-Nutzung während der Arbeitszeit erlaubt, besteht zunächst kein Anlass für Sanktionen. Denn durch die erlaubte Nutzung hat der Arbeitgeber grundsätzlich dokumentiert, mit der Nutzung während der Arbeitszeit einverstanden zu sein. Lediglich für den Fall, dass der Arbeitnehmer die Grenzen der erlaubten Privatnutzung überschreitet,...mehr