Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / C. Haftung

Rz. 9 Der Anwalt haftet für die Ausübung der ihm übertragenen Vollmacht einschließlich der Vollmachtvereinbarung (im Folgenden nur Vollmacht genannt) für seine Tätigkeit als geschäftsbesorgender Bevollmächtigter (im Folgenden nur Bevollmächtigter genannt) nach Auftragsrecht unter Berücksichtigung des § 280 BGB. Seine Haftung korrespondiert mit seinen Pflichten als Bevollmäch...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Darlehensrückzahlung in Anspruch. [2] Die Beteiligten, die am […] 2006 die Ehe miteinander geschlossen haben, leben seit […] 2020 voneinander getrennt. Am 31.3.2009 vereinbarten die Beteiligten einen Ehevertrag (UR-Nr. […]) und schlossen dabei unter anderem für den Fall der Scheidung den Zugewinnausgleich aus. [3] ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Ausländische Grundstücke

Rz. 17 Im Ausland belegene Grundstücke, die zum Vermögen einer inländischen Kapitalgesellschaft oder vermögensverwaltenden Gemeinschaft oder Gesellschaft mit Sitz im Inland gehören, sind nach § 31 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Eine gesonderte Feststellung kommt gem. § 151 Abs. 4 BewG nicht in Betracht. Der gemeine Wert ausländischen Vermögens, das zu einem inländisc...mehr

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zfs 01/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Klage ist unbegründet. Der Kl. hat für den Zeitraum ab 1.6.2017 keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. a und b AVB-BU. Denn die Bekl. hat ihre Leistungen gemäß § 13 Abs. 4 AVB-BU wirksam eingestellt. Die Bekl. hatte ihre Leistungspflicht zuletzt im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens am 14.6.2016 unbefristet anerk...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Grundzüge der Abgabenordnung

Rz. 2 Die wesentlichen, im Besteuerungsverfahren zu beachtenden Verfahrensvorschriften werden im Folgenden kurz dargestellt. Nach § 88 Abs. 1 S. 2 AO stehen Art und Umfang der Sachverhaltsermittlung im Ermessen der Finanzbehörde. Sie kann sich der Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 90 AO) in Form der Auskunft (§ 93 AO) bedienen, wobei nicht beteiligte Dritte erst dann u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Tatbestand

Rz. 309 Die Voraussetzungen stellen sich nach § 13b Abs. 5 S. 1 ErbStG wie folgt dar: Der Erwerber muss zum begünstigungsfähigen Vermögen gehörende Gegenstände des Verwaltungsvermögens (§ 13b Abs. 4 ErbStG) innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall (Zeitpunkt der Steuerentstehung, § 9 ErbStG)[833] in begünstigungsfähiges Vermögen (also nicht anderes Verwaltungsvermögen[834])...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.1.2 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit und Überstundenprozess

In einem weiteren Rechtsstreit hatte das BAG zu entscheiden, ob die unterlassene Aufzeichnung der Überstunden des Arbeitnehmers sich auf die Beweislast im Überstundenprozess auswirkt. Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber die Vergütung von Überstunden. Er war dort als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Er erfasst die Arbeitszeit, aber nur Beginn und Ende. Die Pausen...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.2 Wichtiger Grund

Rz. 21b Der wichtige Grund bezieht sich auf die Ursache für das Meldeversäumnis, also auf den Tatbestand. Dagegen spielt die Rechtsfolge der Leistungsminderung keine Rolle, die Folgen der Leistungsminderung sind erst zu prüfen, wenn darüber zu befinden ist, ob eine außergewöhnliche Härte der Feststellung einer Leistungsminderung entgegensteht. Rz. 21c Eine Leistungsminderung ...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 4.2.10 Schutz der hinweisgebenden Personen vor Repressalien

Hinweisgebende Personen werden vor Repressalien, insbesondere vor Kündigungen oder Schadensersatzforderungen, durch die §§ 35 bis 37 HinSchG besonders geschützt. Der Schutz besteht aber nur, wenn sie entsprechend den Vorgaben dieses Gesetzes in den vorangegangenen Abschnitten intern oder extern Meldung erstattet oder einen Verstoß offengelegt haben. Hierdurch werden konkrete...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.1 Überblick

Rz. 9 § 32 enthält ergänzende Regelungen zu § 31, die sozialwidriges Verhalten des Leistungsberechtigten mit einer Leistungsminderung belegen. Dieses Verhalten liegt nach § 32 vor, wenn der Einladung zur Meldung oder Untersuchung trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung und ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen wird. Eine außergewöhnliche Härte steht der Feststellung eine...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.6.1 Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

Spricht der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aus, ohne vorher ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt zu haben, ist es fast aussichtslos, einen entsprechenden Kündigungsschutzprozess zu gewinnen. Zwar ist die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingt...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Rz. 27 Das freigestellte Betriebsratsmitglied hat Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das es erhalten hätte, wenn es nicht freigestellt worden wäre, sondern gearbeitet hätte; es gilt wie für die Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 das Lohnausfallprinzip. Jedoch bereitet gerade hier die Feststellung des individuellen Arbeitsentgelts Schwierigkeiten, weil das Betriebsratsmitglied n...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.27 Reisekosten

Reisekosten sind als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie durch den Betrieb veranlasst sind. Auch bei einer privaten Mitveranlassung scheidet ein Abzug nicht in vollem Umfang aus. Soweit die Kosten einer gemischt veranlassten Reise nicht eindeutig dem betrieblichen bzw. privaten Bereich zuzuordnen sind, können diese im Wege sachgerechter Schätzung anhand der Zeitanteile aufg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2.2.37 Verlust von Geld

Da Geldbestände bei der EÜR nicht laufend aufzuzeichnen sind, kann ein Geldverlust durch Diebstahl nur dann Betriebsausgabe sein, wenn eine geschlossene Kassenführung und eine klare Trennung zwischen betrieblichen und privaten Geldzugängen besteht.[1] Die Beweislast trägt der Unternehmer.mehr

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Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.7 Anderweitige Regelungen durch Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung

Rz. 10 Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung können anderweitige Regelungen über die Freistellung vereinbart werden (Abs. 1 Satz 5). Auch durch eine Regelungsabrede kann eine von § 38 Abs. 1 Satz 1 – 4 BetrVG abweichende anderweitige Regelung über die Freistellung vereinbart werden. § 38 Abs. 1 Satz 5 ist insoweit nicht abschließend (LAG Köln, Beschluss v. 7.10.2011, ...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 4.4 Umkehr der Beweislast

Bis zum Zeitpunkt der Abnahme trägt der Auftragnehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Werkleistung mängelfrei ist. Mit der Abnahme geht eine Umkehr der Beweislast einher: Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung.[1] Bereits aus diesem Grund sind alle erkennbaren Mängel im Abnahmeprotokoll aufzuführen. Allerdings ist es ...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 3.5 Abnahme unter Vorbehalt

Für eine Abnahme unter Vorbehalt ist es nicht erforderlich, dass der Besteller den konkreten Mangel benennt. Ausreichend ist vielmehr, wenn er die Mangelerscheinung rügt. Jedenfalls muss er aber zum Ausdruck bringen, wegen welcher Mängel er sich Rechte vorbehalten will. Nicht ausreichend ist es, wenn er sich pauschal seine Rechte wegen möglicher und nicht näher konkretisiert...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 4 Welche Folgen hat die Abnahme?

Mit der Abnahme treten insbesondere folgende wesentlichen Rechtsfolgen ein: Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch des Auftraggebers erlischt. Dem Auftraggeber steht nunmehr ein Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 634 BGB zu. Die Verjährungsfrist des § 634a BGB beginnt zu laufen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütung wird fällig. Die Abnahme führt zu einer Umkehr der Beweis...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 4.3 Fälligkeit der Vergütung

Mit der Abnahme wird der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers fällig. Er hat dann grundsätzlich Anspruch auf Leistung der Schlusszahlung. Dies hat allerdings nach § 650g Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB für den Bauvertrag zur Voraussetzung, dass eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Die Schlussrechnung ist nach § 650g Abs. 4 Satz 2 BGB prüffähig, wenn sie eine übersichtliche Auf...mehr

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WEMoG: Anspruch des Mieters... / 4.1 Interessenabwägung

Gemäß § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB n. F. ist der Anspruch des Mieters ausgeschlossen, "wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann". Es ist also eine Abwägung der nachteiligen Folgen der baulichen Veränderung für den Vermieter mit dem Interesse des Mieters an der Ausführung der Baumaßnahme vorzunehmen. Dab...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.7 Richterliche Hinweispflicht auf etwaige Nichtigkeitsgründe

Das Gericht war gemäß § 46 Abs. 2 WEG a. F. verpflichtet, über die allgemeinen Hinweispflichten des § 139 ZPO hinaus, den Kläger auf Nichtigkeitsgründe hinzuweisen, die dieser "erkennbar" übersehen hat. Diese erweiterte richterliche Hinweispflicht existiert nicht mehr, obwohl sich durch die Gesetzesänderung nichts daran geändert hat, dass ein wohnungseigentumsrechtlich unges...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.12.1 Alte Rechtslage

Nach bisheriger Rechtslage bestehen im Fall der Anfechtungsklage 2 Besonderheiten hinsichtlich des Verhältnisses der Anfechtungs- zur Nichtigkeitsklage: Das Gericht trifft nach § 46 Abs. 2 WEG a. F. eine Hinweispflicht, wenn der Anfechtungskläger erkennbar eine Tatsache übersehen hat, aus der sich ergibt, dass der Beschluss nichtig ist. Wird durch das Urteil eine Anfechtungskl...mehr

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Abnahme von Wohnungseigentu... / 3.4 Vorbehaltlose Abnahme

Gemäß § 640 Abs. 3 BGB verliert der Besteller seine Mängelrechte nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB, wenn er ein mangelhaftes Werk rechtsgeschäftlich abnimmt, obwohl er den Mangel kennt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Von großer praktischer Bedeutung ist diese Vorschrift nicht, da es in aller Regel bereits an der K...mehr

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Rechnungslegung (WEMoG) / 2.1 Formbild entsprechend Jahresgesamtabrechnung

Die Rechnungslegung ist in Bezug auf Inhalt und Form mit der Jahresgesamtabrechnung vergleichbar. Grundsätzlich muss die Jahresabrechnung eine geordnete und übersichtliche inhaltlich zutreffende Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Kalenderjahr enthalten. Sie ist eine schlichte Einnahmen- und Ausgabenberechnung, welche die tatsächlich angefallenen Beträ...mehr

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WEMoG: Problemfelder der Ve... / 7 Muster-Mietvertrag über eine Eigentumswohnung

Mustervertrag: Mietvertrag über Eigentumswohnung Zwischen undmehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.9.1 Altverfahren

Nach früherer Rechtslage bestanden im Fall der Anfechtungsklage 2 Besonderheiten hinsichtlich des Verhältnisses der Anfechtungs- zur Nichtigkeitsklage: Das Gericht hatte nach § 46 Abs. 2 WEG a. F. eine Hinweispflicht, wenn der Anfechtungskläger erkennbar eine Tatsache übersehen hatte, aus der sich ergab, dass der Beschluss nichtig ist. Wurde durch das Urteil eine Anfechtungskl...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 6 Beweislast

Sowohl nach deutschem als auch nach den Grundsätzen des europäischen Rechts trägt grundsätzlich derjenige, der sich diskriminiert fühlt, in einem Rechtsstreit die Beweislast für das Vorliegen einer Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals. Hat ein Beschäftigter im Gerichtsverfahren hierfür genügend Anhaltspunkte vorgetragen, kehrt sich die Beweislast um. § 22 AGG best...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines Gleichbehandlun... / 5.3.2 Der Schadensersatzanspruch (§ 15 Abs. 1 AGG)

Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen materiellen Schaden zu ersetzen.[1] Dieser umfasst auch den entgangenen Gewinn.[2] Ein Schadensersatzanspruch besteht nicht, wenn der Arbeitgeber nachweist, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, d. h. weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt hat. Wic...mehr

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Allgemeines Gleichbehandlun... / 5.3.1 Der Entschädigungsanspruch (§ 15 Abs. 2 AGG)

Als zentrale Rechtsfolge einer Verletzung des Benachteiligungsverbots sieht das Gesetz in § 15 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden des Betroffenen vor, also eine Art Schmerzensgeld. Dieser Anspruch ist unabhängig von einem Verschulden des Arbeitgebers.[1] Der aus § 611a BGB a. F. für die Diskriminierung wegen des Geschlechts bereits bekannte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 29 Die Auftraggeberhaftung gilt nur gegenüber Arbeitnehmern des Nachunternehmens und für die vom Nachunternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmer. Der Arbeitnehmerbegriff ist deckungsgleich mit demjenigen des § 22 MiLoG, sodass auch die mindestlohnberechtigten Praktikanten in den Schutz der Auftraggeberhaftung fallen. In gleicher Weise gelten auch die Ausschlusstatbestände ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.1.2 Anrechnungsfeste Zulagen

Übertarifliche Zulagen können vielfältige Zwecke haben, nicht nur die Vorwegnahme einer künftigen Tariferhöhung. Auch wenn im Einzelfall der Zweck ein anderer ist, die Zulage aber ausdrücklich als verrechenbar im Arbeitsvertrag bezeichnet ist, ist die Anrechnung einer Tariferhöhung individualrechtIich zulässig. Danach wäre eine übertarifliche Zulage – unbeschadet ihrer etwai...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Anrechnung und Wid... / 2.1 Grundsätzliche Zulässigkeit der Anrechnung

In der Praxis gibt es Fallkonstellationen, in denen sich der Arbeitgeber für die Zukunft an die Leistung der Zulagen bindet, ob bewusst oder unbewusst. Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geht aber im Allgemeinen davon aus, dass ein dauerhafter Bindungswille des Arbeitgebers nicht gegeben ist.[1] Unzulässig ist die Anrechnung grundsätzlich nur dann, wenn dem Arbeitnehmer a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen: Mitbestimmung des ... / 3 Einzelfälle aus der Rechtsprechung

In einer Vielzahl von Entscheidungen hat der 1. Senat des BAG in der Folgezeit versucht, die Grundsätze aus der Entscheidung des Großen Senats zu konkretisieren. Anrechnung zwecks Neuverteilung Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber eine Tariflohnerhöhung auf die übertariflichen Zulagen aller Arbeitnehmer angerechnet hat, um das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln / 1.5 Darlegungs- und Beweislast

Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Wirksamkeit der Rückzahlungsklausel hat der Arbeitgeber. Im Rahmen der Eigenkündigung kann sich der Arbeitgeber zunächst auf den Vortrag beschränken, die Eigenkündigung des Arbeitnehmers beruhe nicht auf unverschuldeten personenbedingten Gründen. Sodann obliegt es dem Arbeitnehmer, substantiiert vorzutr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersfeststellung bei unbe... / 4 Ärztliche Untersuchung

Zunächst muss das Jugendamt den Minderjährigen über Methoden und medizinische, aber auch rechtliche Folgen bei Weigerung aufklären.[1] Folgende Untersuchungsmethoden werden u. a. angewandt: Röntgenuntersuchung der Hand und Schlüsselbeine, zahnärztliche Untersuchung, sexuelle Reifezeichen, altersrelevante Entwicklungsstörungen.[2] Die Untersuchung darf nur mit Einwilligung des Min...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.4 Umkehr der Beweislast

Bis zum Zeitpunkt der Abnahme trägt der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Werkleistung mangelfrei ist. Mit der Abnahme geht eine Umkehr der Beweislast einher: Der Besteller trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung.[1] Bereits aus diesem Grund sind alle erkennbaren Mängel im Abnahmeprotokoll aufzuführen. Allerdings ist es vielf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2.1.1 Alle Mietverträge

Jede Vertragspartei, also Vermieter oder Mieter, kann einen Mietvertrag – welchen auch immer – nach § 543 Abs. 1 Satz 1 BGB aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund i. d. S. liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beide...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.4.1 Teilabnahme

Insbesondere bei umfangreichen Baumaßnahmen, die mehrere Gewerke betreffen, können Teilabnahmen an Bedeutung gewinnen. Wegen der gravierenden Folgen einer Teilabnahme muss diese jedoch zwischen Besteller und Unternehmer vereinbart werden. Denn eine Teilabnahme steht in ihren Rechtsfolgen (u. a. Umkehr der Beweislast, Beginn der Verjährung, Fälligkeit der Vergütung) einer Ges...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.5 Abnahme unter Vorbehalt

Für eine Abnahme unter Vorbehalt ist es nicht erforderlich, dass der Besteller den konkreten Mangel benennt. Ausreichend ist vielmehr, wenn er die Mangelerscheinung rügt. Jedenfalls muss er aber zum Ausdruck bringen, wegen welcher Mängel er sich Rechte vorbehalten will. Nicht ausreichend ist es, wenn er sich pauschal seine Rechte wegen möglicher und nicht näher konkretisiert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4 Folgen der Abnahme

Mit der Abnahme treten insbesondere folgende wesentlichen Rechtsfolgen ein: Der ursprüngliche Erfüllungsanspruch des Bestellers erlischt. Ihm steht nunmehr ein Anspruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 634 Nr. 1, 635 BGB zu. Die Verjährungsfrist des § 634a BGB beginnt zu laufen. Der Anspruch des Unternehmers auf Vergütung wird fällig. Die Abnahme führt zu einer Umkehr der Beweislast. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.3.1 Grundsätze

Mit der Abnahme wird der Vergütungsanspruch des Unternehmers fällig. Er hat dann grundsätzlich Anspruch auf Leistung der Schlusszahlung. Dies hat allerdings nach § 650g Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB für den Bauvertrag zur Voraussetzung, dass eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Prüffähige Schlussrechnung Die Schlussrechnung ist nach § 650g Abs. 4 Satz 2 BGB prüffähig, wenn sie ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.6.5.1 Grundregel des § 632a BGB

§ 632a BGB gilt zunächst für sämtliche Werkverträge und ist nicht auf Bauverträge oder Verbraucherbauverträge beschränkt. Jedenfalls kann der Unternehmer nach § 632a Abs. 1 Satz 1 BGB vom Besteller eine Abschlagszahlung in Höhe des Werts der von ihm erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen verlangen. Dieser Anspruch besteht qua Gesetz. Freilich können die Vert...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.5.3 Kündigung aus wichtigem Grund

§ 648a BGB verleiht beiden Vertragsparteien das Recht, den Werkvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Eine Beschränkung des Kündigungsrechts auf Werkverträge, die auf längere Zusammenarbeit angelegt sind, sieht das Gesetz nicht vor, womit jeder Werkvertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Nach § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem kündi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.4 Vorbehaltlose Abnahme

Gemäß § 640 Abs. 3 BGB verliert der Besteller seine Mängelrechte nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB, wenn er ein mangelhaftes Werk rechtsgeschäftlich abnimmt, obwohl er den Mangel kennt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Abnahme vorbehält. Von großer praktischer Bedeutung ist diese Vorschrift nicht, da es in aller Regel bereits an der K...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 1.1.2 Nach 6 Monaten geht die Beweislast auf den Kunden über

Tritt der Fehler erst nach 6 Monaten auf oder erkennt der Kunde den Fehler erst nach 6 Monaten, kehrt sich die Beweislast um. Nun muss der Kunde nachweisen, dass das Gerät bereits beim Kauf einen Mangel hatte, der für den Schaden ursächlich war.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewährleistungsrückstellung / 1.1.1 Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten beim Händler

Bei einem Fehler an Verbrauchsgütern (beweglichen Sachen) innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe geht der Gesetzgeber davon aus, dass das Wirtschaftsgut bereits zum Übergabezeitpunkt defekt war. In diesem Fall muss der Hersteller/Händler die Kosten für eine Instandsetzung übernehmen.[1] Achtung Der Kunde hat eine Sorgfaltspflicht Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde das ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anscheinsbeweis spricht für private Kfz-Nutzung

Leitsatz Trotz einem vereinbarten Privatnutzungsverbot spricht der Anscheinsbeweis für eine private Kfz-Nutzung, sodass eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) in vorliegenden Fall zu bejahen war. Sachverhalt Im Rahmen einer Betriebsprüfung einer GmbH wurde die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch den alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer angenommen und dafür ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teilwertabschreibung / 2.4 Feststellungs- und Beweislast

Für die Teilwertermittlung gilt das strikte Stichtagsprinzip, nach dem die Bilanz die Verhältnisse des Bilanzstichtags abzubilden hat. Die Nachweispflicht für den niedrigeren Teilwert liegt beim Steuerpflichtigen.[1] Dieser trägt auch die Darlegungs- und Feststellungslast für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Dass die Beweislast (Feststellungslast) für den Eintritt...mehr