Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / V. Darlegungs- und Beweislast

1. Grundsatz Rz. 10 Kommt es zum Streit zwischen Auftraggeber und Beauftragten und verlangt sodann der Auftraggeber vom Beauftragten einen Vorschuss zurück oder besteht Streit darüber, ob ein Vorschuss überhaupt erbracht wurde, so trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für die Hingabe des Vorschusses.[18] Der Beauftragte hat hingegen die auftragsgemäße Verwendu...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 3. Darlegungs- und Beweislast

a) Beweislast des Vollmachtgebers Rz. 40 Für die Behauptung, dass und was der Beauftragte zur Ausführung des Auftrags erhalten und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, ist der Auftraggeber bzw. dessen Rechtsnachfolger darlegungs- und beweisbelastet.[82] Aufgrund dieser Beweislastverteilung empfiehlt es sich, zunächst Auskunft und Rechnungslegung zu verlangen, bevor ...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / a) Beweislast des Vollmachtgebers

Rz. 40 Für die Behauptung, dass und was der Beauftragte zur Ausführung des Auftrags erhalten und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat, ist der Auftraggeber bzw. dessen Rechtsnachfolger darlegungs- und beweisbelastet.[82] Aufgrund dieser Beweislastverteilung empfiehlt es sich, zunächst Auskunft und Rechnungslegung zu verlangen, bevor Herausgabeansprüche geltend gemac...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / E. Beweislast

Rz. 8 Den Steuerpflichtigen trifft die Nachweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert und nicht eine bloße Darlegungslast.[20] Er muss die Kosten für das Wertgutachten selbst tragen,[21] auch wenn er im Finanzgerichtsverfahren obsiegt.[22] Der Nachweis kann nicht durch die Vorlage von Auszügen aus der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) erbracht werden. Ein Gutachten des zustä...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 3 Auch wenn es zunächst mühsam erscheint, in der Alltagssituation aus dem oft aufgeregten Mandanten den konkreten Auftrag herauszukitzeln und sich zunächst mit den "Förmlichkeiten" abzugeben, statt sich direkt in die Arbeit zu stürzen, kann nicht dringend genug geraten werden, den Auftrag und die Vorstellungen des Mandanten zu hinterfragen und in einem Gesprächsvermerk ü...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / b) Beweislast

Rz. 23 Beweisbelastet für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit ist derjenige, der sich auf den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit beruft.[28] Anders wird dies vom OLG Koblenz beurteilt, wenn ein Evidenzfall vorliegt.[29] Eine Beweiserleichterung bei Vorliegen einer Geisteskrankheit gibt es nicht, da keine Werte vorliegen, die bestätigen, dass eine Geisteskrankheit mit hohe...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligkeit des Versorgungsausgleichs - sekundäre Darlegungslast des Ausgleichsberechtigten

KG Beschl. v. 8.12.2021 – 16 UF 1101/20 Leitsatz 1. Die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs kann grob unbillig sein, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbar illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätsversorgung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm dies unschwer möglich gewesen wäre. 2. Entsprechendes gilt aufgrund der groben...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Folgen eines Verstoßes und Darlegungslast

Rz. 266 Nach § 4b RVG kann der Rechtsanwalt aus einer Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern, wenn sie nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 RVG entspricht. Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Vergüt...mehr

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zfs 01/2023, Auftragserteilung unter der Bedingung Deckung durch den Rechtsschutzversicherer?

Hinweis Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr, ich darf Sie bitten, meine Rechnung vom … auszugleichen bis zum … Der von Ihnen erteilte Auftrag wurde nicht unter der Bedingung erteilt, dass von mir eine Deckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer gestellt werde und meine Beauftragung von der Deckungszusage abhängig sein soll. Zwar können – wie bei jedem anderen Vertrag –...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / cc) Rückausnahmen

Rz. 44 Auf den Einwand der Treuwidrigkeit soll sich der Bevollmächtigte allerdings nicht berufen können, wenn der Gläubiger den Nachweis geführt hat, dass begründete Zweifel an seiner Zuverlässigkeit bestehen, weil etwa nachweislich ein erheblicher Anteil des "Erlangten" nicht mehr vorhanden ist.[90]mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / aa) Grundsätze

Rz. 41 Der Bevollmächtigte hat grundsätzlich die auftragsgemäße Verwendung dessen, was er zur Auftragsausführung erhalten oder im Zuge der Auftragsdurchführung erlangt hat, darzulegen und zu beweisen.[84] Der Beweis ist durch die nach der Zivilprozessordnung zulässigen Beweismittel zu führen. Allerdings soll der Bevollmächtigte "im Einzelfall" den Beweis auch im Rahmen seine...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / 1. Grundsatz

Rz. 10 Kommt es zum Streit zwischen Auftraggeber und Beauftragten und verlangt sodann der Auftraggeber vom Beauftragten einen Vorschuss zurück oder besteht Streit darüber, ob ein Vorschuss überhaupt erbracht wurde, so trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für die Hingabe des Vorschusses.[18] Der Beauftragte hat hingegen die auftragsgemäße Verwendung des Vorsc...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / IV. Glaubhaftmachung, § 920 Abs. 2 i.V.m. § 294 ZPO

Rz. 76 Mit der Antragsschrift sind der Arrestanspruch, der Arrestgrund und die Prozessvoraussetzungen glaubhaft zu machen: Eine Ausnahme lässt § 921 Abs. 2 ZPO hinsichtlich des Anspruchs und des Arrestgrundes zu, sofern "wegen der dem Gegner drohenden Gefahren Sicherheit geleistet wird". Rz. 77 Bei der Glaubhaftmachung handelt es sich um eine besondere Art der Beweisführung. ...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / bb) Ausnahmen

Rz. 42 Die o.g. Beweislastverteilung soll dann nicht gelten, wenn schon das vorangehende Auskunfts- und Rechenschaftsbegehren treuwidrig erscheine.[86] Nach der Rechtsprechung könne die Treuwidrigkeit vor allem in Fällen bestehen, bei denen Beziehungen mit familiärem oder sonstigem personalen Einschlag bestanden. Insbesondere bei regelmäßig getätigten Kontoabhebungen von Bet...mehr

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AGS 01/2023, Privatgutachte... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Verfahrensrechtliches Das OLG Celle war sich bei seiner Entscheidung in verfahrensrechtlicher Hinsicht wohl nicht ganz sicher. Dies ergibt sich bereits aus dem Tenor seines Beschlusses, in dem es auszugsweise heißt: Zitat Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss … wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, Am Ende der Beschlussgründe heißt es: Zitat "...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss der Einzelrichterin leidet an verfahrensrechtlichen und systematischen Mängeln, so dass die Begründung nicht überzeugt. Da die Beschlussgründe die für die Erforderlichkeit des Privatgutachtens maßgeblichen Umstände allenfalls am Rande streifen, kann auch nicht festgestellt werden, dass die Entscheidung der Einzelrichterin im Ergebnis richtig ist. Verfahrensrecht...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten darüber, ob im Zuge der Scheidung ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist. [2] Auf den von der Antragstellerin angebrachten Scheidungsantrag, dem der Antragsgegner zugestimmt hat, hat das Familiengericht die Ehe geschieden. Hinsichtlich des Versorgungsausgleichs hat die Antragstellerin beantragt, von einer Durchführung abzusehen, wei...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / IV. Im Prozess

Rz. 17 Im Prozess, in dem vom Vertretenen Erfüllung verlangt wird, trägt derjenige, der aus dem Rechtsgeschäft Rechte herleiten will, also der Vertragspartner, die Beweislast dafür, dass die Erklärungen des Vertreters mit Vertretungsmacht abgegeben worden sind und die konkrete Erklärung von der Vertretungsmacht gedeckt war.[29] Gelingt dieser Nachweis nicht, so kann er den V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Tatbestand

Rz. 16 Grundsätzlich ist der Bescheid demjenigen bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der ihn zu befolgen hat (vgl. § 122 Abs. 1 AO). Regelmäßig wird dies die Person sein, die als Steuerschuldner für die Entrichtung der Steuer herangezogen wird. Die (wirksame) Bekanntgabe ist zugleich die Geburtsstunde des Bescheides. Scheitert sie, kann aus dem Bescheid nicht vorg...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / 5. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 47 Missbraucht der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht und überweist sich etwa entgegen den Weisungen des Vollmachtgebers auftragswidrig Geld auf sein Konto, verwirklicht er strafrechtlich den Missbrauchstatbestand des § 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB.[96] Wird der Vorsorgebevollmächtigte mit der Vorsorgevollmacht auch zur Übernahme der finanziellen Angelegenheiten, insbe...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 4 Prozessuales

Rz. 30 Das Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers nach § 7 Abs. 1 EFZG wird von den Arbeitsgerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss sich im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses gegenüber einer Klage des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auf ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 EFZG berufen.[1] Rz. 31 Der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 5 Prozessuales

Rz. 19 Streiten die Parteien im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Prozesses über Ansprüche des Klägers nach dem EFZG, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen und damit insbesondere für die die Arbeitnehmereigenschaft begründenden tatsächlichen Umstände.[1] Ist streitig, ob zu einem früheren Geschäftsführer nach dessen Abberufung...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Errichtung eines lästigen Vertrages

Rz. 223 Die dritte Alternative in § 7 Abs. 4 ErbStG stellt klar, dass es sich auch bei verschleierten Schenkungen, die vorgeblich in die Form eines gegenseitigen entgeltlichen Vertrages gekleidet werden (sog. lästiger Vertrag), um eine Schenkung handelt.[433] Dies ergibt sich aber bereits aus § 41 Abs. 2 AO, wonach Scheingeschäfte für die Besteuerung nicht maßgebend sind, so...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf der Vollmacht durch den Nachlasspfleger?

Rz. 37 Die Vollmacht ermächtigt zur Vertretung der Erben nur, solange sie nicht widerrufen ist. Aber auch der Nachlasspfleger kann eine solche Vollmacht widerrufen,[101] wenn sein Wirkungskreis nicht entsprechend eingeschränkt ist. Er trägt dabei die Beweislast dafür, dass die Vollmacht rechtzeitig und wirksam widerrufen wurde.[102] Es ist darauf zu achten, dass die Vollmacht...mehr

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§ 21 Ansprüche des Bevollmä... / 2. Verzicht auf § 669 BGB

Rz. 11 Da § 669 BGB nach h.M. dispositiv ist, kann die Regelung vertraglich abgeändert werden.[20] Es ist möglich, durch vertragliche Vereinbarung auszuschließen, dass der Anspruch auf Vorschuss erst auf Verlangen des Beauftragten fällig wird.[21] Ein konkludenter Ausschluss ist beim Kreditauftrag (§ 778 BGB) anzunehmen, da hier die Kreditgewährung gerade Inhalt des Auftrags...mehr

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zfs 01/2023, Gebrauchsspure... / Leitsatz

1. Die Annahme eines deckungsgleichen und infolgedessen eine Ersatzfähigkeit ausschließenden Vorschadens scheidet aus, wenn es sich bei dem Vorschaden um eine normale und im Übrigen bloße optische Gebrauchsspur ohne jede Auswirkung auf die Funktionalität handelt. 2. Insoweit ist allenfalls ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen, der jedoch – hier verneint – voraussetzt, dass bei...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / a) Bankgeschäfte

Rz. 8 So kann der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht kein Konto des Erblassers auf sich selbst umschreiben.[13] Er kann aber Abverfügungen vom Konto vornehmen und das Konto sogar leerräumen. Die Bank ist nicht berechtigt oder verpflichtet, die Vollmacht zu prüfen oder in Frage zu stellen oder das Innenverhältnis zu prüfen, solange nicht ein Missbrauch der...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / Leitsatz

1. Da der Gläubiger in der Regel keine konkreten Kenntnisse zum Einkommen der gegenüber dem Schuldner unterhaltsberechtigter Personen hat, trifft den Schuldner eine sekundäre Darlegungslast, wenn der Gläubiger nur hinreichende Anhaltspunkte dafür vorgetragen hat, dass eigene Einkünfte erzielt werden. 2. Macht der Schuldner keine Angaben, ist von der Gewährung von Unterhalt du...mehr

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zfs 01/2023, Gebrauchsspure... / 1 Aus den Gründen:

I. Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1, 544 Abs. 2 ZPO abgesehen. II. Die zulässige Berufung des Klägers ist überwiegend begründet. Dem Kläger steht gegen den Beklagten aus §§ 7, 18 Abs. 1 StVG ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.684,46 EUR nebst Zinsen im aus dem Tenor ersichtlichen Umfang sow...mehr

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FF 01/2023, Investitionen der Schwiegereltern in die Ehe des Kindes

I. Im Streit ums Geld beim Scheitern der Ehe treten vielfach auch die Schwiegereltern auf den Plan – dann nämlich, wenn sie die ehelichen Lebensverhältnisse ihres Kindes durch unentgeltliche Zuwendungen komfortabler gestaltet und verbessert haben. Da sie das in der Erwartung des lebenslänglichen Bestandes der Ehe ihres Kindes getan haben, birgt die Unterstützung im Fall des ...mehr

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AGS 01/2023, Privatgutachte... / II. Vorschussanspruch des PKH-Anwalts

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 47 Abs. 1 S. 1 RVG kann der im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt von der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen Gebühren und die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen fordern. Soweit der Vorschuss anwaltliche Auslagen betrifft, besteht ein Anspruch gegen die Staatskasse nur für diejenigen Auslagen, di...mehr

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FF 07+08/2023, Tilgung, Vor... / V. Aufwendungen zur Vermögensbildung und gute Einkommensverhältnisse

Die dargestellte Rechtsprechung betrifft mit Leistungen zum Erwerb von Immobilien- und Altersvorsorgevermögen Sonderfälle vermögensbildender Aufwendungen. nämlich solche, die einen bestimmten, unterhaltsrechtlich anerkennenswerten Zweck verfolgen. Darüber hinaus sind Leistungen zur Vermögensbildung unterhaltsrechtlich bedeutsam bei guten Einkommensverhältnissen. Diese sind ge...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 22 § 15 Abs. 4 ErbStG, der durch Art. 11 des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) v. 7.12.2011[57] eingefügt worden ist, regelt die Rechtsfolgen der Schenkung einer Kapitalgesellschaft oder einer Genossenschaft auf Veranlassung einer unmittelbar oder mittelbar an der Kapitalgesellschaft/Genossenschaf...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Erstattung

Rz. 15 Ist die erste Hürde genommen und liegen verschiedene Angelegenheiten vor, da vom Mandanten bzw. den Mandanten getrennte Aufträge erteilt wurden, steht man im Rahmen der Prüfung der Notwendigkeit oft vor dem nächsten Problem. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Kosten eines mit der Sache befassten Anwalts nur unter...mehr

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zfs 01/2023, Privatgutachte... / 2 Aus den Gründen:

[1] I. Die nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zutreffend den vom Prozessbevollmächtigten des Klägers gemäß § 47 Abs. 1 RVG beantragten Kostenvorschuss für die Einholung eines Privatgutachtens zur Widerlegung bzw. Erschütterung des gerichtlichen Gutachtens zurückgewiese...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 25 Die durch eine letztwillige Verfügung von Todes wegen durch den Erblasser bestimmte Vor- und Nacherbschaft gibt ihm die Möglichkeit, dass sein Nachlassvermögen zunächst beim Vorerben anfällt und dann zu einem späteren Zeitpunkt, wobei er bestimmen kann, bei welchem Bedingungseintritt dies der Fall sein soll, beim Nacherben anfällt. Der Erblasser kann also damit, sofer...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Anteiliger Schuldenabzug, Abs. 6 und 8

Rz. 324 Die vom Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens[891] abzuziehenden anteiligen Schulden bestimmen sich gem. § 13b Abs. 6 S. 2 ErbStG nach dem Verhältnis des gemeinen Werts des Verwaltungsvermögens[892] (gemeint ist hier der Brutto-Wert) zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens[893] (des Betriebs oder der Gesellschaft) zuzüglich derjenigen Schulden, die nicht nach § 13b Ab...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / I. Haftung

Rz. 55 Als Berufsbetreuer haftet der Anwalt für seine Tätigkeit gemäß § 1826 BGB (§ 1833 a.F.).[69] Die Haftung beginnt mit seiner Bestellung und endet mit der Beendigung seines Betreueramtes, spätestens mit dem Ende der Betreuung, etwa mit dem Tod des Betreuten. Rz. 56 Der Anwalt als Betreuer haftet seinem Betreuten/dem Vollmachtgeber für den Schaden, der aus seiner Pflichtv...mehr

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ZErb 01/2023, Die Rechtswir... / 1. Erbscheinsverfahren

In dem der freiwilligen Gerichtsbarkeit zugeordneten Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist das Amtsgericht als Nachlassgericht sachlich zuständig (§ 23a Abs. 2 Nr. 2 GVG). Die grundsätzliche funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers beruht auf der Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 RPflG zur Aufhebung des Ri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Gegenseitige Erbeinsetzung (Berliner Testament) (Abs. 3)

Rz. 18 § 15 Abs. 3 ErbStG ermöglicht in Fällen des Berliner Testaments unter gewissen Voraussetzungen eine Abmilderung der Steuerbelastung des Schlusserben/Vermächtnisnehmers.[50] Der Schlusserbe/Vermächtnisnehmer eines Berliner Testaments erwirbt den gesamten Nachlass grundsätzlich vom letztversterbenden Ehegatten/Lebenspartner. Der Versteuerung ist daher grundsätzlich (von...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Begriff der Veräußerung und gleichgestellte Vorgänge

Rz. 190 Der Begriff der Veräußerung kann sowohl zivilrechtlich als auch steuerrechtlich definiert werden. Regelmäßig meint Veräußerung die entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung des Eigentums an einem Gegenstand von einer Person auf eine andere.[424] Die Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums kann – steuerrechtlich – genügen. Konstitutiv ist aber jedenfalls die Ü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Notwendigkeit zur Erhaltung

Rz. 31 Anders als beim begünstigten Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG kommen als Stundungsbegünstigte sämtliche Erwerber, sowohl bei Erwerben von Todes wegen als auch bei Schenkungen unter Lebenden in Betracht. Das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Erblasser/Schenker spielt keine Rolle.[71] Rz. 32 Im Übrigen setzt die Stundung voraus, dass die sofortige Begleichun...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 2 II. Die Entscheidung

Eigenbedarf und dessen Deckung stehen im Zentrum der Abwägung Die nach § 793 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Antrag der Gläubigerin anzuordnen, das Kind der Schuldnerin bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens jeweils zur Hälfte unberücksichtigt zu lassen, ist berechtigt. Gemäß § 850c Abs. 4 ZPO [Anm.: nunmehr § 850c Abs. ...mehr

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zfs 01/2023, Straßenbauarbe... / 2 Aus den Gründen:

[25] II. Die Berufung des Klägers ist zulässig, sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. [26] Die Einwände des Klägers gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts und die rechtliche Würdigung greifen jedenfalls im Ergebnis nicht durch. Das Landgericht hat zu Recht ein Mitverschulden des Klägers angenommen, auch die Haftungsquote von 75 zu 25 zu Lasten der Beklagten erscheint s...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Aufhebung/Auflösung einer Familienstiftung/eines Familienvereins (Abs. 2 S. 2)

Rz. 15 § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG regelt die Steuerklasse bei Erwerb infolge der Aufhebung einer Stiftung bzw. der Auslösung eines Vereins. Im Gegensatz zu Satz 1 des § 15 Abs. 2 ErbStG gilt die Begünstigungsregelung in Satz 2 des § 15 Abs. 2 ErbStG für alle Stiftungen und Vereine im In- und im Ausland und gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG auch für ausländische Vermögensmassen ...mehr

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FoVo 01/2023, Mangelnde Glä... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger kann immer nur Anhaltspunkte für Einkommen vortragen Der Gläubiger kann die Einkommensverhältnisse des Schuldners und der ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Personen kaum verlässlich ermitteln und angeben, wenn er hierzu nicht unmittelbare Informationen vom Schuldner erhält. Da der Schuldner über solche Einkünfte im Rahmen der Vermögensauskunft ohnehin auskunftspf...mehr

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§ 14 Widerruf der Vollmacht / c) Beweiserhebung

Rz. 24 Um der Behauptungslast im Zivilprozess zu genügen, ist es nicht ausreichend, lediglich die Behauptung aufzustellen, dass der Vollmachtgeber im Zeitpunkt des Widerrufs geschäftsunfähig war. Vielmehr muss vorgetragen werden, worauf sich diese Annahme stützt. Das Gericht muss durch den Vortrag in der Lage sein zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das B...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VI. Abs. 1 Nr. 4b und 4c: Erwerb des Familienheims von Todes wegen

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG regelt die Steuerbefreiung für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (nicht dagegen Verlobte oder Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft) bei dem Erwerb eines Familienheims von Todes wegen,[74] während in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG erstmalig eine Steuerbefreiung für einen Übergang auf Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 ...mehr

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FF 01/2023, Grobe Unbilligk... / Leitsatz

1. Die uneingeschränkte Durchführung des Versorgungsausgleichs kann grob unbillig sein, wenn der Ausgleichsberechtigte es in vorwerfbar illoyaler Weise unterlassen hat, für seine eigene Alters- und Invaliditätsversorgung Vorsorge zu treffen, obwohl ihm dies unschwer möglich gewesen wäre. 2. Entsprechendes gilt aufgrund der groben Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt ...mehr