Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkung.

Rn 5 Die Offenkundigkeit einer Tatsache lässt ihre Beweisbedürftigkeit entfallen. Es findet weder ein Beweisverfahren noch eine Beweiswürdigung statt. Eine offenkundige Tatsache kann auch nicht wirksam bestritten oder ihr Gegenteil zugestanden werden (§ 288 Rn 2). Unberührt bleiben aber die Regeln über die Verteilung der objektiven Beweislast. Außerdem ist jederzeit der Bewe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales.

Rn 45 Richtet sich der Anspruch gegen einen vermietenden Wohnungseigentümer, wird von Drasdo (WuM 02, 123, 129) empfohlen, den übrigen Wohnungseigentümern gem den §§ 72 ff ZPO den Streit zu verkünden. Hat der vermietende Wohnungseigentümer dagegen bereits seinerseits trotz Verweigerung der Zustimmung ggü dem Mieter einen Rechtstreit gegen seine Mitwohnungseigentümer angestre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 4 Die Beweislast (III) auch dafür, dass Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe nicht vorliegen, trägt der Erbe, bei § 2329 der Beschenkte (BGH NJW-RR 86, 371, 372) und bei § 2318 uU auch der Vermächtnisnehmer oder Auflagenbegünstigte (Ddorf FamRZ 99, 1469). Bei § 2333 Nr 4 ist neben der Straftat die Unzumutbarkeit zu beweisen. Bzgl der Schuldunfähigkeit wird eine Bewe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundregel.

Rn 64 Bereits in § 193 des 1. Entwurfs zum BGB hatte der Gesetzgeber eine schon damals allgemein anerkannte Grundregel vorgesehen, die wie folgt lautete: ›Wer einen Anspruch geltend macht, hat die zur Begründung desselben erforderlichen Tatsachen zu beweisen. Wer die Aufhebung eines Anspruchs und die Hemmung der Wirksamkeit desselben geltend macht, hat die Tatsachen zu bewei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 289 ZPO – Zusätze beim Geständnis.

Gesetzestext (1) Die Wirksamkeit des gerichtlichen Geständnisses wird dadurch nicht beeinträchtigt, dass ihm eine Behauptung hinzugefügt wird, die ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel enthält. (2) Inwiefern eine vor Gericht erfolgte einräumende Erklärung ungeachtet anderer zusätzlicher oder einschränkender Behauptungen als ein Geständnis anzusehen sei, bestim...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Das Unterkapitel regelt zunächst die Haftung bei nicht autorisierten oder mangelhaft ausgeführten Zahlungsvorgängen in der Vertragsbeziehung zwischen Zahlungsdienstnutzer und Zahlungsdienstleister. Ferner finden sich in dem Unterkapitel Regeln zur Verteilung der Beweislast (§§ 675w, 676). Die Beweislast für die rechtlich einwandfreie Ausführung liegt grds beim Zahlungsd...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besitz.

Rn 29 Bestreitet der Beklagte den Besitz, so muss der Kläger diesen zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit beweisen. Dies gelingt entweder durch die Einvernahme von Zeugen und mit Hilfe von Fotos oder im Wege der Parteieinvernahme des Beklagten. Behauptet der Beklagte, lediglich Besitzdiener, § 855, zu sein, so trifft ihn die Beweislast (Grüneberg/Herrler § 985 Rz 16).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Objektive Reichweite.

Rn 7 Die Interventionswirkung betrifft nicht nur – wie die Rechtskraft – die Richtigkeit der im Urteilstenor ausgesprochenen Rechtsfolge, sondern erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der früheren Entscheidung, die sog ›Entscheidungselemente‹ (BGHZ 116, 95, 102 mwN = NJW 92, 1698; BGHZ 8, 72, 82 = NJW 53, 420; Köln NJW-RR 92, 119f). Bei einer Strei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Veranlassung.

Rn 4 Darüber hinaus darf der Beklagte für die Klageerhebung keine Veranlassung gegeben haben. Eine solche Veranlassung ist idR dann gegeben, wenn der Beklagte außergerichtlich zu erkennen gegeben hat, dass er ohne gerichtliche Hilfe nicht bereit sein wird, die Klageforderung zu erfüllen. Insbesondere, wenn der Beklagte auf eine Mahnung nicht reagiert hat oder wenn er eine ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Begrenzung.

Rn 27 Während bis zum Inkrafttreten des UÄndG 2008 vornehmlich auf die Dauer der Ehe abgestellt wurde, kommt es angesichts der Neuregelung des § 1578b nunmehr maßgeblich auf das Vorhandensein ›ehebedingter Nachteile‹ an. Bei der Billigkeitsabwägung für die einzeln oder in Kombination in Betracht kommende Herabsetzung (§ 1578b I) oder zeitliche Begrenzung (§ 1578b II, III, vg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 33 Der Verfahrensbeteiligte, der Zugewinnausgleichsansprüche geltend macht, trägt die Darlegungs- und Beweislast für Höhe und Vorhandensein des beiderseitigen Endvermögens (BGH FamRZ 89, 839; Hamm FamRZ 20, 325), während – von den Besonderheiten des § 1377 abgesehen – jeder für sein eigenes Anfangsvermögen darlegungs- und beweispflichtig ist (BGH FamRZ 91, 1166), der ande...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 Dem Unternehmer des Architekten- oder Ingenieurvertrags steht gegenüber dem Schadensersatzanspruch des Bestellers ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses wird nicht vAw berücksichtigt, sondern muss vom Unternehmer geltend gemacht werden (Erheben der Einrede). Er trägt die Darlegungs- u Beweislast für dessen Voraussetzungen (gesamtschuldnerische Haftung des Bauunterne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflichtverletzung.

Rn 220 In Bezug auf die Pflichtverletzung kommt aufgrund allg Grundsätze (Sphärenbetrachtung, Waffengleichheit im Zivilprozess) eine Beweislastumkehr in denjenigen Bereichen in Betracht, die für Arzt oder Krankenhaus als ›voll beherrschbar‹ angesehen werden, insb beim Einsatz medizinisch-technischer Geräte und Materialien (zB BGH VersR 75, 952, 954; NJW 82, 699 f; 91, 1541, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Nachträgliche Unpfändbarkeit.

Rn 8 Für den Fall, dass nach der Pfändung Umstände eintreten, die die gepfändete Sache unpfändbar machen, wird vielfach vertreten, entscheidend sei allein, ob die Pfändbarkeit im Zeitpunkt der Pfändung gegeben war (LG Berlin RPfleger 77, 262; LG Bochum DGVZ 80, 37, 38; AG Sinzig DGVZ 90, 95; Zö/Herget Rz 9; ThoPu/Seiler Rz 3a; Anders/Gehle/Vogt-Beheim ZPO Rz 13). Nach andere...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einziehungsprozess.

Rn 33 Die Höhe der angemessenen Vergütung wird im Einziehungsprozess bestimmt. Zur Zuständigkeit s.o. Rn 11 (außerdem ArbG Passau NZA-RR 06, 541, 542 [ArbG Passau 26.06.2006 - 2 Ca 185/06 D]). Bei Organstellung sind die Zivilgerichte zuständig. Der klagende Gläubiger muss die Voraussetzungen von Abs 2, dh insb Art und Umfang der Tätigkeit darlegen und beweisen (BAG NZA 06, 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Zuständigkeit/Verfahren.

Rn 30 Für die Festsetzung des Ordnungsmittels besteht eine ausschl Zuständigkeit für das Prozessgericht des ersten Rechtszuges, § 802, also das Gericht, das den Vollstreckungstitel erlassen hat (BPatG GRUR 96, 402, 403 [BPatG 29.02.1996 - 2 Ni 8/93]). Dies gilt selbst dann, wenn das Gericht im Erkenntnisverfahren zu Unrecht von seiner Zuständigkeit ausgegangen war (BPatG aaO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Prozessuales.

Rn 20 Da eine wirksame Gerichtsstandsabrede die Zuständigkeit eines Gerichts in Abweichung von der ›normalen‹ Zuständigkeitsverteilung begründet, mithin einen Ausnahmetatbestand darstellt, trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen ihrer Gültigkeitsvoraussetzungen in tatsächlicher Hinsicht, der sich auf sie beruft (Frankf MDR 75, 232). Dies muss keinesw...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Ansprüche.

Rn 30 Veranlasst ein Vertragspartner den anderen zur fristlosen Kündigung und kann er sich bezüglich seines Verschuldens nicht entlasten, ist er gem § 280 zum Schadensersatz des durch die Kündigung bis zum Ende der vertraglichen Bindungsdauer (Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; bei Zeitmietvertrag: Ende der Laufzeit) entstandenen Schadens verpflichtet (vgl. KG IMR 19, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Beweis des Gegenteils.

Rn 15 Der Beweis des Gegenteils wird in § 292 S 1 erwähnt. Er dient va der Widerlegung gesetzlicher Vermutungen (§ 292 Rn 4), von Beweisregeln (§ 286 Rn 18) und von öffentlichen Urkunden (§§ 415 ff). Anders als beim Gegenbeweis genügt es für die erfolgreiche Beweisführung nicht, dass das Gericht in seiner Überzeugung unsicher geworden ist; vielmehr muss dem Gericht die volle...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 68 BGB – Vertrauensschutz durch Vereinsregister.

Gesetzestext 1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. 2Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 31a BGB – Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern.

Gesetzestext (1) 1Sind Organmitglieder oder besondere Vertreter unentgeltlich tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 840 Euro jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verein für einen bei der Wahrnehmung ihrer Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 2Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber den Mitg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeine Grundsätze.

Rn 2 Die Pflicht zur Amtsermittlung ist im allgemeinen Teil des FamFG als Verfahrensmaxime normiert, § 26. Diese Vorschrift ist gem § 113 I 1 in Ehesachen zwar nicht anwendbar, erhält inhaltlich aber über den mit § 26 wortgleichen § 127 Abs 1 S 1 gleichwohl Geltung. Das Gericht ist an das tatsächliche Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden, sondern h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 8 Sollte der Eigentümer einen solchen Anspruch geltend machen, muss er darlegen und beweisen, dass eine Vindikationslage zum Zeitpunkt des Eintrittes der Rechtshängigkeit bestanden hat und eine Verschlechterung der Sache ggü dem Zustand vor Rechtshängigkeit eingetreten ist. Dies gilt ebenso bei der Behauptung, dass die Sache untergegangen oder die Herausgabe anderweitig u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Die Beweislastumkehr.

1. Begriff. Rn 71 Unter einer Beweislastumkehr ist ausschließlich eine Umkehr der objektiven Beweislast durch die Abweichung des Richters von den gesetzlichen Vorgaben der Beweislastverteilung im Wege einer Rechtsfortbildung zu verstehen (Baumgärtel/Laumen/Prütting Bd 1 Kap 25 Rz 1 ff; Katzenmeier FS Prütting 18, 361, 362). Ausgenommen vom Begriff der Beweislastumkehr sind al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsatz.

Rn 5 Die Beweislast für die den Ersatzspruch begründenden Umstände einschließlich des Schadens liegt beim Geschädigten. Ausnahmen iSe Beweislast des Schädigers gelten im Bereich des Schadens nach § 251 II (unverhältnismäßige Höhe der Herstellungskosten), § 252 2 (entgangener Gewinn unter dem zu erwartenden) und va § 254 (mitwirkendes Verschulden). Dazu kommen noch schadensmi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / K. Prozessuales/Steuer.

Rn 14 Die Beweislast für die Voraussetzungen des § 2287, insb die Unentgeltlichkeit der Zuwendung (Rn 5) und die Beeinträchtigungsabsicht, trägt der Vertragserbe (BGH NJW 76, 249; 80, 2307 [BGH 12.06.1980 - IVa ZR 5/80]; 82, 43 [BGH 23.09.1981 - IVa ZR 185/80]; 26.10.11 – IV ZR 72/11 Rz 11). Behauptet er, der Erblasser habe bei Schenkung kein Eigeninteresse gehabt, muss der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Rechtsanwendung im Falle des non liquet.

Rn 62 Wie es methodisch im Falle eines non liquet zur Rechtsanwendung kommt, ist seit jeher sehr streitig (vgl die Übersicht bei Baumgärtel/Prütting Bd 1 Kap 11 Rz 4 ff), hat aber für die Praxis nur geringe Bedeutung. Nach zutreffender Auffassung (Prütting S. 167 ff) enthält das Rechtssystem eine Operationsregel, die bei Vorliegen eines non liquets das Vorliegen oder Nichtvo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anhörung.

Rn 37 Vor der Entscheidung ist der Drittschuldner nie und der Schuldner gem § 834 grds nicht zu hören. Das Anhörungsverbot für den Schuldner ist jedoch bei Pfändungen nach den §§ 850d, 850f II verfassungskonform einzuschränken (§ 834 Rn 3). Außerdem ist er bei einer Billigkeitsentscheidung gem den § 850b III und § 54 II SGB I zu hören, ebenso in den von einem Schuldnerantrag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Voraussetzungen.

Rn 72 Da es um eine Abweichung vom Gesetz geht, müssen die allgemeinen Voraussetzungen für eine Rechtsfortbildung vorliegen. Dazu ist neben dem Vorhandensein einer offenen oder verdeckten Gesetzeslücke die dringende Notwendigkeit einer Modifizierung der allgemeinen Beweislastregel erforderlich (vgl BGH NJW 01, 78, 79 [BGH 13.10.2000 - V ZR 356/99]). Außerdem bedarf es wieder...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast.

Rn 5 Die Notwendigkeit der Glaubhaftmachung lässt die Beweislast grds unberührt. Die Verteilung der Glaubhaftmachungslast richtet sich daher nach der Verteilung der objektiven Beweislast (BGH NJW-RR 11, 136, 137 [BGH 21.10.2010 - V ZB 210/09]). Etwas anderes kann sich nur ergeben, wenn das Gericht ohne Anhörung des Gegners entscheidet (zu den engen Grenzen dieser Möglichkeit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahrensfragen.

Rn 10 Die Unwirksamkeit eines Ehevertrages kann iRe Ehescheidungsverfahrens als Folgesache oder in einem isolierten Verfahren im Wege eines Stufenantrags geltend gemacht werden. Das FamG hat sodann die Wirksamkeit des Ehevertrages inzident zu prüfen (Naumbg FamRZ 08, 619). Ein isolierter Feststellungsantrag über die Wirksamkeit einer unterhaltsrechtlichen Regelung im Ehevert...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesetzliche Vermutung.

Rn 5 Ist deutsches Recht Vertragsstatut (und insoweit nicht durch fremdes Prozessrecht verdrängt, vgl oben Rn 1), können zB die folgenden Rechtszustandsvermutungen greifen: (1) die von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung für die vollständige und richtige Wiedergabe der getroffenen Vereinbarung in der Vertragsurkunde (s § 133 BGB Rn 50); (2) die Vermutung der Begründethe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mängelanzeigepflicht gem § 536c I.

Rn 3 Der Mieter ist verpflichtet, Sach- oder Rechtsmängel (I 2) unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Vermieter anzuzeigen. Gleiches gilt nach der offenen Gesetzesformulierung für erkennbar in Erscheinung getretene Mängel, die dem Mieter infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt sind (BGH NJW-RR 02, 515 [BGH 14.11.2001 - XII ZR 142/99]) und für erkennbare konkrete Gefahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 14 Zur Darlegung des Getrenntlebens in der Ehewohnung reicht allein die Behauptung, die Wohnung sei zwischen den Ehegatten aufgeteilt, nicht aus (Bremen OLGR 99, 441). Erforderlich ist vielmehr, dass substantiiert dazu vorgetragen wird, welche Räume innerhalb der Wohnung von den Ehegatten allein und welche gemeinsam genutzt werden, ob getrennt geschlafen wird, ob die Mahl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 3 Bei der prozessualen Behandlung des Wegnahmerechts nach § 997 sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden: Entweder hat der Besitzer die verbundene Sache (zB das Gartenhaus auf dem herauszugebenden Grundstück) bereits abgetrennt und sich (wieder) angeeignet, so dass mangels fortbestehender Verbindung auch kein wesentlicher Bestandteil der herauszugebenden Hauptsache ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verletzung der Schutzpflichten gem § 618 BGB.

Rn 80 Ist der objektiv pflichtwidrige Zustand von Räumen, Vorrichtungen oder Gerätschaften iSd § 618 BGB unstr oder bewiesen und war dieser Zustand generell geeignet, den konkret beim Arbeitnehmer eingetretenen Schaden zu verursachen, muss der Arbeitgeber entgegen der Grundregel auch die fehlende Kausalität zwischen dem pflichtwidrigen Zustand und dem Eintritt des Schadens b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Haftung getrennter Bestandteile.

Rn 3 Ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse haften solche Bestandteile nicht, die bereits vor der Begründung der Hypothek vom Grundstück getrennt wurden (Stettin OLGR 11, 122: vor Hypothekenbestellung abgeholzte Waldbäume). Nach der Hypothekenbestellung getrennte Bestandteile haften weiter, wenn sie im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder (nach § 955 I) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anscheinsbeweis.

Rn 6 Gemildert wird die Beweislast für den Geschädigten bei typischen Geschehensabläufen insbes hinsichtlich der Kausalität: Wenn sich unter Berücksichtigung aller unstr oder festgestellten Umstände und besonderen Merkmale des Einzelfalls ein für die zu beweisende Tatsache nach der Lebenserfahrung typischer Geschehensablauf ergibt, kann von diesem ausgegangen werden (etwa BG...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art 1 ROM I 2, 28; Art 2 ROM I 4; Art 24 ROM I 5; Art 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubnispflic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruchsbegründende Tatsachen.

Rn 11 Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses setzt gem § 592 S 1 weiter voraus, dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Das Erfordernis erstreckt sich (außer beim Wechselprozess, § 605 II) auch auf die Nebenforderungen. Durch Urkunden zu beweisen sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm, für die der Kl die Beweislast t...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsätze.

Rn 5 Hier gelten die genannten Maßstäbe entspr (GMP/Schlewing § 1 Rz 5). Allg Völkerrecht steht der Bejahung deutscher Gerichtsbarkeit hinsichtlich nicht hoheitlicher Betätigungen fremder Staaten auch insoweit nicht entgegen (zB BAG NZA 05, 1117 [BAG 15.02.2005 - 9 AZR 116/04], BAGE 87, 144; BB 02, 787 [BAG 25.10.2001 - 2 AZR 501/00]). Das gebietet vorbehaltlich besonderer v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 658 BGB – Widerruf.

Gesetzestext (1) 1Die Auslobung kann bis zur Vornahme der Handlung widerrufen werden. 2Der Widerruf ist nur wirksam, wenn er in derselben Weise wie die Auslobung bekannt gemacht wird oder wenn er durch besondere Mitteilung erfolgt. (2) Auf die Widerruflichkeit kann in der Auslobung verzichtet werden; ein Verzicht liegt im Zweifel in der Bestimmung einer Frist für die Vornahm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit, § 574c II.

Rn 4 (Nur) Bei einer Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit konnte vom Vermieter jederzeit erneut fristgemäß (§§ 573, 573a) gekündigt werden. 1. Fall: Verlängerung des Mietverhältnisses durch Urt auf unbestimmte Zeit. Hier kann der Mieter unter den erleichterten Voraussetzungen des § 574c II die weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Sind die Um...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 32 Voraussetzung für die Begründetheit einer Abänderungsklage ist eine wesentliche Veränderung der für die Ausgangsentscheidung maßgebenden Verhältnisse in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht im Hinblick auf den Anspruchsgrund, die Bestimmung der Höhe der Leistungen oder die Dauer der Entrichtung. Die Beweislast für das Vorliegen der für ihn günstigen wesentlichen Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beweisfragen.

Rn 33 Grds hat der Geschädigte die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Ihm kommen aber häufig Beweiserleichterungen zugute: Wichtig sind im Deliktsrecht der Anscheinsbeweis sowie die freie Beweiswürdigung nach §§ 287 ff ZPO. Teilweise wird der Kausalitätsbeweis durch Vermutungen erleichtert. Sofern die Rechtswidrigkeit indiziert ist (§ 823 Rn 11 u 13)...mehr