Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / III. Beurteilung der Eignung ist Aufgabe der Fahrerlaubnis-Behörde und der Verwaltungsgerichte; Mitwirkung Privater

Rz. 51 Die rechtliche Beurteilung der Eignung ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde und im Streitfall Aufgabe der Verwaltungsgerichte.[63] Das von diesen Stellen hierzu angeforderte Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle liefert für diese behördliche bzw. gerichtliche Entscheidung die fachliche Grundlage in Gestalt der Aussage, ob ...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / I. Umfassende Würdigung

Rz. 47 Nach dem BVerwG [58] gilt: Die Eignung beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den Straßenverkehr. Dabei sind sämtliche im Einzelfall bedeutsamen Umstände heranzuziehen, die Aufschluss über die körperliche, geistige und charakterliche Eignung geben können....mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / II. Nur ausnahmsweise Beweisverwertungsverbot im Verwaltungsrecht

Rz. 20 Die Verkehrsbehörden dürfen Tatsachen weitgehend unabhängig von der Frage, ob sie rechtmäßig gewonnen wurden, verwerten. Da das Verwaltungsrecht keine Regelungen über Verwertungsverbote kennt (auch nicht über die nach § 98 VwGO oder § 173 VwGO anzuwendenden Bestimmungen der ZPO), ist im Einzelfall abzuwägen, ob höherwertige Rechtsgüter die Verwertung von Beweisergebni...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / IV. Verwertung eines rechtswidrig angeforderten Gutachtens

Rz. 29 Hat sich der betroffene Kraftfahrer in Unkenntnis um die Rechtslage auf eine rechtswidrige Aufforderung hin einer Begutachtung unterzogen, so gilt, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vorlage eines Gutachtens dahingestellt bleiben kann, wenn das geforderte Gutachten beigebracht worden ist. Die Vorlage des Gutachtens ist nach herrschender Rechtsprechung...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Begriff

Rz. 8 Die Beweislast regelt die Frage, wie der Richter zu entscheiden hat, wenn entscheidungsrelevante Tatsachen – etwa in einem Zivilprozess – streitig sind. Insoweit werden gemeinhin die subjektive und die objektive Beweislast unterschieden; letztlich handelt es sich jedoch nur um zwei verschiedene Sichtweisen derselben Sache.[12] Bei der subjektiven Beweislast geht es um ...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / Sachverhalt

Das von der Kl. betriebene Unternehmen kauft Forderungen auf. Aus ihr abgetretenem Recht hat sie die beklagte Haftpflichtversicherung auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen. Bei diesem Verkehrsunfall wurde der Pkw von B. beschädigt. Die Eintrittspflicht der Bekl. in voller Höhe ist zwischen den Parteien unstreitig. B. beauftragte nach dem Unfall ein...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / 3 Anmerkung:

1. Die Entscheidung zeigt, welche Nachteile bei einer Abtretung von Schadensersatzforderungen erfüllungshalber an einen Sachverständigen bestehen. Der Geschädigte hat seiner Darlegungslast zur Höhe des ihm erwachsenen Schadens – hier der Sachverständigenkosten – genügt, wenn er die Rechnung vorlegt und die Rechnung beglichen hat. Die Begleichung der Rechnung hat Indizwirkung...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… II. 1. Zutreffend und von der Revision nicht angegriffen hat das BG angenommen, dass dem Geschädigten B. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Bekl. auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus §§ 7, 18 StVG, § 115 VVG zustand. Denn diese Kosten gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Vermöge...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12a BGB

Rz. 19 § 309 Nr. 12 BGB verbietet generell Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils. Als Regelbeispiel führt § 309 Nr. 12a BGB das Verbot auf, dem anderen Vertragsteil die Beweislast für Umstände aufzuerlegen, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen. Stets muss jedoch durch eine derartige Klausel auch eine Änderung der sich aus dem dispositiven ...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / I. Ausgangspunkt: Untersuchungsgrundsatz

Rz. 2 Ausgangspunkt ist zunächst der Untersuchungsgrundsatz, der sowohl im Verwaltungsverfahren (§ 24 VwVfG) als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 86 VwGO) gilt.[2] Dieser Grundsatz hat im StVG seine Ausprägung erfahren (vgl. § 2 Abs. 7 u. 8 StVG) und wird durch die §§ 11 ff. FeV weiter präzisiert.[3] Rz. 3 Die Fahrerlaubnisbehörde bedient sich dabei aller Beweism...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / III. Gutachten

Rz. 23 Die Amtsermittlungspflicht erstreckt sich auf die Frage, ob Fahreignung vorliegt oder nicht. Steht die Nichteignung fest, so ist die FE zu entziehen (§ 3 Abs. 1 S. 1 StVG, § 11 Abs. 7 FeV). Eignungszweifel sind dabei grundsätzlich aufzuklären. Hierbei können gem. § 2 Abs. 8 StVG die Vorlage eines Gutachtens (Einzelheiten siehe § 15 Rdn 2 ff.) oder Zeugnisses eines Fac...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / 2. Konkrete Benennung der Tatsachen und der Eignungszweifel in der Untersuchungsanordnung sowie der Fragestellung erforderlich

Rz. 33 a) Die Rechtsprechung hat angesichts der nur eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeit des Betroffenen einer Beibringungsanordnung – quasi als Korrektiv – den Fahrerlaubnisbehörden aufgegeben, die Umstände, die Zweifel an der Fahreignung begründen, konkret und nachvollziehbar in der Beibringungsanordnung zu beschreiben. Die Erfüllung der in § 11 Abs. 6 S. 2 FeV genannte...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Bedeutung

Rz. 1 § 309 Nr. 12 BGB entspricht dem seinerzeitigen § 11 Nr. 15 AGBG und verbietet Beweislaständerungen zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders. Bedeutung hat diese Klausel daher vornehmlich in Gerichtsprozessen und im Schiedsverfahren. Der für derartige Verfahren zu beachtende allgemeine Grundsatz der Beweislastverteilung lautet: Jede Partei, die den Eintritt eine...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 3. Änderung der Beweislastverteilung

Rz. 13 Individualverträge über die Beweislast (Beweislastverträge) sind grundsätzlich zulässig,[21] sie sind vom Anwendungsbereich des § 309 Nr. 12 BGB nicht erfasst. Dies gilt auch für formularmäßige Beweislaständerungen, die sich nicht zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders auswirken. § 309 Nr. 12 BGB verbietet jedoch die formularmäßige Änderung der Beweislast zu...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / Gesetzestext

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 1. Vorliegen einer Leistungsklage

Rz. 162 Drei Voraussetzungen sind zu beachten:mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / I. Allgemeines

Rz. 157 Beweislast ist das eine Partei treffende Risiko des Prozessverlustes wegen Nichterweislichkeit der ihren Sachantrag tragenden Tatsachenbehauptungen.[208] Im Erbrecht gibt es nur eine Beweislastregel, nämlich die des § 2336 Abs. 3 BGB. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass der Kläger die ihm günstigen Tatsachen darlegen und zu beweisen hat. Ein weiterer Sinnspruch lautet:...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.6 Sonstiges

25. Rundung Ehegattenunterhalt soll auf fünf Euro gerundet werden. 26. Beweislast 26.1 Bedarf Der Unterhaltsberechtigte trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Bedarfsberechnung. Dazu gehören insbesondere: das Einkommen des Verpflichteten, die fehlende Möglichkeit, den Bedarf durch eigenes Erwerbseinkommen zu decken, die eine Verlängerung des Anspruchs wegen Kindesbetreuung (§...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 4. Substantiierung des § 242 BGB oder Sittenwidrigkeit

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Zum Nachteil des anderen Vertragsteils

Rz. 16 Die Klausel muss nachteilig für den Verwendungsgegner sein. Dabei reicht schon ein potentieller Nachteil, also der Versuch, die Beweisposition des Verwendungsgegners zu verschlechtern.[37] Nicht selten sind dies Bestimmungen, mit denen sich der Verwender formularmäßig bestätigen lässt, dass die Vertragsparteien bestimmte Klauseln "ausführlich ausgehandelt" hätten. Zwa...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 1. Allgemeines

Rz. 240 Grundsätzlich hat der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Anspruchs abhängen, zu tragen.[451] Hierzu gehört unter anderem auch die Tatsache, ob das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser – bspw. die Vaterschaft – festgestellt ist.[452]mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / 2. Welche erbrechtlichen Ansprüche werden finanziert?

Rz. 56 Für erbrechtliche Ansprüche, wie für alle Ansprüche aus anderen Rechtsgebieten gilt zunächst stets, dass der Fall den zwei wesentlichen Finanzierungsvoraussetzungen genügen muss. Diese sind überwiegende Erfolgsaussicht der Klage (Erfolgswahrscheinlichkeit größer/gleich 60 %) und die Bonität des/der Beklagten. Rz. 57 Unter Beachtung dieser Prämissen sind im Erbrecht pri...mehr

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FF 1/2017, Der Zugewinn – e... / 6. Einführung eines negativen Anfangsvermögens

a) Immer wieder wurde insbesondere bei den Deutschen Familiengerichtstagen die Ungerechtigkeit der Regelung des § 1374 BGB beklagt.[32] Nach "altem" Recht gab es kein negatives Anfangsvermögen. Selbst bei einem Schuldenberg war dies lediglich mit 0 EUR anzusetzen. Die Folge war: Sofern ein Ehegatte während der Ehe Schulden abbaute und damit "Vermögen" bildete, war dies zugew...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / B. Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Aufgrund des weiten Anwendungsbereichs des § 309 Nr. 12 BGB kann es zu vielfältigen Überschneidungen mit anderen AGB-Regelungen kommen; die Frage der Konkurrenzen zwischen den einzelnen Regelungen gewinnt daher insoweit an Bedeutung. Rz. 5 Vorrangig im Verhältnis zu § 309 Nr. 12 BGB sind § 308 Nr. 5 und Nr. 6 BGB. In engen Grenzen erlauben diese der richterlichen Wertun...mehr

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§ 5 Ansprüche des Erben – N... / 1. Materielles Recht

Rz. 172 Der Vorerbe kann sich wegen einer nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Verwaltung des Nachlasses schadensersatzpflichtig machen. Hinweis Der Erblasser kann den Vorerben von der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung weitgehend befreien. Nicht abdingbar ist nur die Verpflichtung zum Schadenersatz wegen unentgeltlicher Verfügungen[158] oder arglistiger V...mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 3. Allgemeines zu Substantiierung und Rechtsbegriffen

Rz. 165 Hinweis Es gelten folgende Regeln: [211]mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Schlüssigkeit der Auskunftsklage

Rz. 139 Der Klagantrag kann sich darauf beschränken, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[134] Der klagende Miterbe braucht weder darzulegen noch zu beweisen, dass eine Zuwendung erfolgt ist.[135] Es reicht, wenn der Kläger darlegt und ggf. beweist, dass er und der beklagte Miterbe an einer nach dem Gesetz vorzunehmenden Ausgleichung gemäß den Vorschri...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Feststellungslast

Rz. 62 Hingegen besteht auch im Erbscheinsverfahren eine objektive Beweislast (Feststellungslast).[153] Aus ihr ergibt sich, zu wessen Nachteil es geht, wenn der Sachverhalt nicht aufklärbar ist.[154] Insoweit gilt auch hier der Grundsatz, dass derjenige, der sich auf eine ihm günstige Rechtsfolge beruft, die Beweislast für das Vorliegen ihrer Voraussetzungen trägt. Derjenig...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / 2. Vorliegen einer Feststellungsklage

Rz. 164 Die Voraussetzungen des § 256 ZPO müssen vom Kläger dargelegt und bewiesen werden:mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 2. Beweislastverteilung

Rz. 9 Neben dem allgemeinen Grundsatz der Beweislastverteilung (jede Partei, die den Eintritt einer Rechtsfolge geltend macht, hat die Voraussetzungen des ihr günstigen Rechtssatzes zu beweisen), gibt es zahlreiche gesetzliche oder richterrechtlich entwickelte Beweislastregelungen. So bestimmt etwa § 280 Abs. 1 S. 1 BGB, dass, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldve...mehr

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§ 5 Ermittlung der in den V... / I. Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes

Rz. 29 In Versorgungsausgleichssachen gilt der Amtsermittlungsgrundsatz ( § 26 FamFG), weil es sich insoweit nicht um ein Familienstreitverfahren oder eine Ehesache handelt. Für Erstere gilt der erste Teil des FamFG, also auch der Amtsermittlungsgrundsatz nicht (§ 114 FamFG), für Letztere gilt eine eingeschränkte Amtsermittlungspflicht (§ 127 FamFG). Rz. 30 Amtsermittlung bede...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / XII. Non liquet

Rz. 102 Ist letztlich unerweislich, ob die Verkehrsordnungswidrigkeit tatsächlich mit dem auf den betroffenen Kraftfahrer zugelassenen Fahrzeug begangen wurde, so ist in dieser Situation der Nichterweislichkeit (non liquet) von maßgeblicher Bedeutung, dass die materielle Beweislast für die tatsächliche Begehung der Verkehrsordnungswidrigkeit mit dem die Fahrtenbuchauflage be...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / E. Rechtsfolge

Rz. 28 Ist eine Klausel nach § 309 Nr. 12 BGB unwirksam, gelten hinsichtlich der Beweislast die gesetzlichen Regelungen. Als Beweisindiz zu Lasten des anderen Vertragsteils dürfen unwirksame Klauseln nicht verwendet werden.[102]mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Kenntniserlangung

Rz. 249 Erforderlich ist generell die Kenntnis des wesentlichen Inhaltes der beeinträchtigenden Verfügung. Auch muss der Berechtigte erkannt haben, dass er aufgrund der Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Dazu ist keine in Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und keine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur notwendig.[462] Ebenso wenig muss eine gena...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / A. Anwendungsbereich

Rz. 1 Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht (§ 130 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Willenserklärung gemäß § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normal...mehr

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§ 29 Der Wegeunfall / I. Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit/dem Dienst – unmittelbarer Weg

Rz. 4 Unfallrechtlicher bzw. beamtenrechtlicher Unfallschutz für einen Unfall, den ein Versicherter/Beamter auf dem Weg zur oder von der Dienststelle erleidet, ist nur zu gewähren, wenn der zur oder von der Arbeits-/Dienststelle führende Weg in der Tätigkeit/im Dienst seine wesentliche Ursache hat, wenn also andere mit dem Dienst nicht zusammenhängende Ursachen für das Zurüc...mehr

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§ 3 Der Miterbe / (1) Grundsätzliches

Rz. 593 Hat ein Abkömmling für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, bspw. durch Mitarbeit im elterlichen Haushalt oder durch Pflege des Erblassers, und wurden dadurch Aufwendungen erspart, so dass der Nachlass nicht oder weniger geschmälert wurde als bei Inanspruchnahme fremder Hilfe, so kann dieser Abkömmling von den anderen Abkömmlingen, die mit ihm zusammen Erben ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / D. Verträge mit Unternehmern

Rz. 27 § 309 Nr. 12 BGB gilt gemäß § 310 Abs. 1 S. 1 BGB nicht unmittelbar für Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber Unternehmern verwendet werden, entfaltet aber Indizwirkung im hohen Maße. Beweislastregeln sind in besonderem Maße "Ausprägungen des Gerechtigkeitsgebots", sodass Klauseln, die zulasten des Verwendungsgegners von den gesetzlichen Beweislastregeln abwe...mehr

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zfs 1/2017, Bereicherungsan... / 3 Anmerkung:

Die grundlegende Entscheidung des BGH gibt Anlass, die mit der Vorsteuerabzugsberechtigung der erstattungsberechtigten Partei zusammenhängenden Probleme darzustellen. I. Umsatzsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren muss zunächst zwischen Anfall der Umsatzsteuer und der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug unterschieden werden, woran sich jedoch die Geri...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 4 Ansprüche des Erben – V... / b) Wegfall des Nacherben nach dem Erbfall

Rz. 42 Verstirbt der Nacherbe nach dem Erbfall und vor Eintritt des Nacherbfalls, verbleibt die Erbschaft dem Vorerben nur, wenn der Erblasser die Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts (§ 2108 Abs. 2 BGB) ausgeschlossen und keine Ersatzerbfolge (§§ 2096, 2069 BGB) angeordnet hat. Dabei geht die Auslegungsregel des § 2108 Abs. 2 S. 1 BGB von der Vererblichkeit des Na...mehr

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§ 3 Der Miterbe / a) Bestreiten

Rz. 161 Der "Bucheigentümer" kann im Prozess geltend machen, die Tatbestandsvoraussetzungen des Grundbuchberichtigungsanspruchs lägen nicht vor. Da die Vermutung des § 891 BGB für ihn spricht, hat der Kläger für seine Tatsachenbehauptungen die Darlegungs- und Beweislast. Der Beweis ist erst erbracht, wenn beim Tatsachenrichter eine entsprechende Überzeugung gem. § 286 ZPO her...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / c) Besonderheiten bei gemischten Schenkungen

Rz. 267 Bei einer gemischten Schenkung ergeben sich besondere Probleme, denn die Vertragsparteien müssen sich über die teilweise Unentgeltlichkeit einig gewesen sein. Die Frage der Entgeltlichkeit und der Unentgeltlichkeit des Rechtsgeschäfts hängt entscheidend von der Bewertung von Leistung und Gegenleistung ab. Nur der überschießende unentgeltliche Teil einer gemischten Sc...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / bb) Ausländisches Recht

Rz. 44 Kommt das Gericht zum Ergebnis, dass nach den Regeln des Internationalen Privatrechts sich die Erbfolge nach ausländischem Erbrecht richtet und wird die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte bejaht, § 105 FamFG, so hat das Nachlassgericht auch von Amts wegen den Inhalt des ausländischen Erbrechts zu ermitteln.[113] Beachte Für die Ermittlung des ausländis...mehr

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§ 3 Der Miterbe / gg) Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge"

Rz. 567 Nicht selten werden – auch vor Notaren – "Übertragungsverträge" geschlossen, ohne dass eindeutig gekennzeichnet würde, ob es sich um eine Ausstattung oder um eine Schenkung handelt. Erfolgt eine solche Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge", so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob, falls eine entsprechende ausdrückliche Regelung fehlt, eine Ausgleichung ...mehr

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AGB-Richtlinie (RL) / B. Hinweise

Rz. 3 Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Die Richtlinie gilt nur für Verbraucherverträge.[2] Auch insoweit stellt diese nur einen Mindestschutz sicher, Art. 8 RL. Rz. 4 Eine richtlinienkonforme Auslegung kommt nur in Betracht, soweit diese Richtlinie den Verkehr mit Verbrauchern (B2C) betrifft, nicht dagegen im Rechtsverkehr unter Kaufleuten und Unternehmern und zwischen Ve...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / f) Beendigung des Nießbrauchs

Rz. 62 Der Nießbrauch endet u.a. durch Tod des Nießbrauchers, bei juristischen Personen mit ihrem Erlöschen, § 1061 BGB, beim Eintritt einer Bedingung oder zum Beispiel mit der Wiederverheiratung des Nießbrauchers, wenn dies im Testament entsprechend verfügt wurde. Rz. 63 Nach Beendigung des Nießbrauchs hat der Nießbraucher die Sache an den Eigentümer zur Zeit der Beendigung ...mehr