Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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FoVo 2/2017, Heilung einer ... / 2 II. Aus der Entscheidung/Der Praxistipp

BGH hilft dem Gläubiger bei der Beweislast Wer den Sachverhalt liest, der kann erfassen, in welcher Not die Gläubigerin sich sieht. Die Vollstreckung soll ersichtlich ver- oder jedenfalls behindert werden. Aber der BGH hilft und ändert die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Feststellungen des LG tragen die Beweislastentscheidung zum Nachteil der Gläubigerin nicht. Die bislang...mehr

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AGS 2/2017, Sittenwidrigkei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat keinen Erfolg. I. Die Revision ist unzulässig, soweit die Kläger Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung des Anwaltsvertrags geltend machen. Insoweit fehlt es bereits an einer Berufung gegen das landgerichtliche Urteil. Zwar haben die Kläger in erster Instanz auch geltend gemacht, der Beklagte habe sie über die Möglichkeiten, das Anwaltshono...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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zfs 2/2017, Kein Regressver... / 2 Aus den Gründen:

[12] "… III. Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kl. führt zur Zulassung der Revision unter gleichzeitiger Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und Zurückverweisung der Sache an das BG nach § 544 Abs. 7 ZPO. Dieses hat den Anspruch der Kl. auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt, weil es deren Antrag auf Vernehmung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Feststellungslast

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3.2.2 Feststellung der Voraussetzungen

Rz. 13 Die Ermessensausübung erfordert die Feststellung der Tatsachen, die zur Begründung des Arrestanspruchs[1] und des Arrestgrunds[2] dienen. Fraglich ist hier, mit welchem Sicherheitsgrad diese Feststellung getroffen sein muss. Obgleich die Arrestanordnung eine besondere Form der Steuerfestsetzung ist[3], müssen die anspruchsbegründeten Tatsachen nicht in dem Sinne bewie...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen

Leitsatz 1. Weder ein Benennungsverlangen i.S. des § 160 AO noch die (fehlende) Antwort hierauf begründen die Tatbestandsvoraussetzungen einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO oder nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 9. März 2016, X R 9/13, BFHE 253, 299, BStBl II 2016, 815). 2. Wird dem FA aufgrund eines nach Bestandskraft eines Einkommensteuerb...mehr

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GmbH: Wirksame Erbringung der Resteinlagenschuld

Zusammenfassung Die Zahlung auf die Resteinlagenschuld muss dem Vermögen der Gesellschaft vollwertig, unbeschränkt und definitiv zufließen. Für diese Tatsachen trägt der einlagepflichtige Gesellschafter die Beweislast. Der bloße Nachweis des Mittelzuflusses ist nicht ausreichend. Hintergrund Der Beklagte hatte seine Gesellschaftsanteile an den neuen Gesellschafter-Geschäftsfüh...mehr

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§ 11 Verfahrensrechtliche F... / A. Beweislast

Rz. 1 Die Beweislast für das Bestehen eines Ehevertrags trägt derjenige, der sich darauf beruft.[1]mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / II. Kurzübersicht: Darlegungs- und Beweislast im Erbprozess

Rz. 161 Die nachfolgende Kurzübersicht soll die Darlegungs- und Beweislast im Erbprozess verdeutlichen: 1. Vorliegen einer Leistungsklage Rz. 162 Drei Voraussetzungen sind zu beachten:mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / I. Änderung der Beweislast

Rz. 7 § 309 Nr. 12 BGB verbietet formularmäßige Änderungen der Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils und nennt hierbei zwei Regelbeispiele als Anwendungsfälle: Gemäß § 309 Nr. 12a BGB ist es unzulässig, dem anderen Vertragsteil die Beweislast für Umstände aufzuerlegen, die im Verantwortungsbereich des Verwenders liegen und gemäß § 309 Nr. 12b BGB ist es unzulässi...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 4. Beweislast des Beklagten bzgl. der den Pflichtteil mindernden oder ausschließenden Tatsachen

Rz. 245 Der oder die Erben müssen dagegen grundsätzlich die den Pflichtteil mindernden Tatsachen beweisen, wie bspw. die Anrechnungs- und Ausgleichungspflicht. Berufen sich die Erben darauf, dass dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil wirksam entzogen wurde, oder dass ein Fall der Pflichtteilsunwürdigkeit vorliegt, so tragen sie hierfür die Beweislast. Ebenso für die F...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 3. Beweislast bzgl. der Zugehörigkeit einzelner Gegenstände zum Nachlass

Rz. 244 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich für die Voraussetzungen seines Pflichtteilsrechts beweispflichtig. So trifft ihn nicht nur die Beweislast hinsichtlich der zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände, sondern auch darüber, ob eine Schenkung vorliegt, letztlich also auch bzgl. des fiktiven Nachlassbestands.[456] Hat der Erbe Auskunft erteilt, dann ist er n...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung und Beweislast bei Fahreignung

A. Allgemeines Rz. 1 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG ist die FE zu erteilen, wenn der Bewerber geeignet ist. Bzgl. der Befähigung ist hingegen formuliert: Die FE ist zu erteilen, wenn der Bewerber die Befähigung zum Führen von Kfz in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 StVG).[1] B. Sachverhaltsermittlung von Amts wegen I. Ausgangspunkt:...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / K. Beweislast für Wiedererlangung der Fahreignung

Rz. 52 Die Beweislast für Wiedererlangung der Fahreignung liegt beim Kraftfahrer (zu weiteren Einzelheiten siehe auch § 5 Rdn 38 ff.).[38]mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 4. Beweislast

Rz. 89 Die Beweislast für die vom Beschwerten gezogenen Früchte hat grundsätzlich der Vermächtnisnehmer und für die getätigten Verwendungen der Beschwerte zu erbringen.[192] Der BGH begründet dies damit, dass die Beweislastverteilung in diesem Fall nicht anders ist als bei einer Geschäftsbesorgung.[193]mehr

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§ 22 Ersatzführerschein (§ ... / I. Beweislast

Rz. 6 Wird die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragt, so hat der Antragsteller den Nachweis dafür zu erbringen, dass er bereits im Besitz einer FE ist.[2] Rz. 7 Die FE wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Spricht ebenso viel für wie gegen die frühere Erteilung der FE, so stellt sich die Frage der materiellen Beweislast. Rz. 8 Grundsätzlich trägt jeder B...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / VI. Beweislast

Rz. 38 Das Verwaltungsverfahren kennt ebenso wie der Verwaltungsprozess grundsätzlich keine Behauptungslast und Beweisführungspflicht,[44] also keine formelle Beweislast, sondern nur die materielle Beweislast des "non liquet", d.h. die Notwendigkeit, eine trotz aller Bemühungen gegebenenfalls verbleibende Unerweislichkeit von Tatsachen entweder zu Lasten der Behörde oder zu ...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 4. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 32 Die umstrittene Frage, wer die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass eine Schadens- oder Wertminderungspauschale dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entspricht oder überhöht ist (zum früheren Streitstand siehe die Vorauflage, § 309 Nr. 5 BGB Rdn 30 ff.), hatte der BGH in seinem Urt. v. 3.11.1999 ausdrücklich offen gelassen.[69] Mit Urt. v. 18.2.2015 hat der BGH inz...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / c) Beweislast

Rz. 197 Ebenso wie beim Auskunftsanspruch hat der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen eines Wertermittlungsanspruchs seine Pflichtteilsberechtigung nachzuweisen (vgl. oben Rdn 175). Darüber hinaus muss der Pflichtteilsberechtigte, wie auch beim Zahlungsanspruch, nach allgemeinen Grundsätzen die Zugehörigkeit des Gegenstandes, dessen Wert zu ermitteln ist, zum Nachlass darlegen...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 4. Beweislast

a) Allgemeines Rz. 202 Der vertragsmäßig bedachte Vermächtnisnehmer hat grundsätzlich die objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen darzulegen und zu beweisen. Macht der Vermächtnisnehmer Wertersatzansprüche aus § 2288 Abs. 1 BGB geltend, dann hat er nachzuweisen, dass der Erblasser den Gegenstand mit Beeinträchtigungsabsicht zerstört, beschädigt oder beiseite ges...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / VIII. Fragen zur Beweislast und zur Beweisführung

1. Allgemeines Rz. 240 Grundsätzlich hat der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Anspruchs abhängen, zu tragen.[451] Hierzu gehört unter anderem auch die Tatsache, ob das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser – bspw. die Vaterschaft – festgestellt ist.[452] 2. Beweislast bzgl. der Pflichtteilsquote Rz...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Fragen zur Beweislast

aa) Bestreiten der Unentgeltlichkeit der Zuwendung bei gemischter Schenkung Rz. 232 Der Pflichtteilsberechtigte, der wegen einer zu Lebzeiten des Erblassers erfolgten Zuwendung an einen Dritten oder einen Miterben Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB geltend macht, muss grundsätzlich die Unentgeltlichkeit der Übertragung beweisen. Das heißt, er muss die Schenkung u...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / F. Beweislast und Beweiserleichterung

I. Allgemeines Rz. 157 Beweislast ist das eine Partei treffende Risiko des Prozessverlustes wegen Nichterweislichkeit der ihren Sachantrag tragenden Tatsachenbehauptungen.[208] Im Erbrecht gibt es nur eine Beweislastregel, nämlich die des § 2336 Abs. 3 BGB. Ansonsten gilt der Grundsatz, dass der Kläger die ihm günstigen Tatsachen darlegen und zu beweisen hat. Ein weiterer Sinn...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Amtshaftung – Beweislast des Geschädigten für Kausalität

Rz. 415 Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Versagung – der Genehmigung können zu Amtshaftungsansprüchen gem. Art. 34 GG, § 839 BGB führen. Wenn der Nachlassrichter pflichtwidrig eine nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt, ohne vorher den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt zu haben, trifft den Geschädigten die Beweislast dafür, dass für einen ...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / c) Fragen zur Beweislast

Rz. 158 Die Beweislast für das Vorliegen einer ausgleichspflichtigen Zuwendung trägt derjenige, der sich auf eine Ausgleichungspflicht des Miterben beruft.[287] Im Rahmen des § 2057a BGB hat der Pflichtteilsberechtigte die von ihm erbrachte ausgleichspflichtige Leistung schlüssig und substantiiert darzulegen. Der Pflichtteilsberechtigte ist verpflichtet, die Anknüpfungstatsa...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / 2. Beweislast bzgl. der Pflichtteilsquote

Rz. 241 Die Tatsache, dass der Pflichtteilsberechtigte die Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen trägt, führt neben dem Nachweis der Abstammung auch dazu, dass der Pflichtteilsberechtigte bzgl. der Höhe seines Anspruches die Pflichtteilsquote darzulegen und nachzuweisen hat.[453] Grundsätzlich muss jede Partei die Tatsachen vortragen, die sie im Falle eine...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / bb) Behauptung der Entgeltlichkeit der Zuwendung – Beweislast bzgl. Leistung und Gegenleistung

Rz. 233 Eine weitere Schwierigkeit in diesem Zusammenhang ist die Frage, inwieweit der Beklagte sich auf die Entgeltlichkeit einer lebzeitigen Zuwendung berufen kann, wenn er eine Gegenleistung für die Übertragung gegenüber dem Erblasser erbracht hat, diese aber tatsächlich nicht dem Wert der Zuwendung entspricht. Grundsätzlich ist es der Auffassung der Parteien überlassen, ...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Subjektive Beweislast

Rz. 61 Soweit der Amtsermittlungsgrundsatz reicht, gibt es keine subjektive Beweislast (Beweisführungslast). Die Beteiligten sind insoweit nicht verpflichtet, die Beweismittel zu benennen.[151] Gleichwohl empfiehlt es sich dem Nachlassgericht die geeigneten Beweismittel zu benennen. Diese sind regelmäßig den Beteiligten viel eher bekannt als dem zur Aufklärung verpflichteten...mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / 2. Beweislast

Rz. 184 Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Kürzungsrechtes trägt grundsätzlich der Erbe. Es bietet sich daher an, dass der Erbe im Rahmen eines Prozesses mit den Pflichtteilsberechtigten, dem Vermächtnisnehmer den Streit verkündet, da das Urteil ansonsten im Verhältnis zum Vermächtnisnehmer keine Rechtskraft entfaltet.[372] Rz. 185 Muster 6.13: Klage auf Erfüll...mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / g) Beweislast

Rz. 185 Grundsätzlich trägt derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit des Erbvertrages bzw. der bindenden wechselbezüglichen Verfügung beruft, sowohl die Darlegungs- als auch die Beweis- und Feststellungslast. Bei einer Anfechtung nach § 2078 BGB muss auch die Ursächlichkeit des Irrtums für die Verfügung dargelegt und festgestellt werden, während bei § 2079 BGB von der Ursäch...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / d) Beweislast

Rz. 175 Wie auch bei einer Leistungsklage, muss der Pflichtteilsberechtigte im Rahmen der Auskunftsklage zunächst beweisen, dass er zu den pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Die Pflichtteilsquote muss er an dieser Stelle – anders als beim Leistungsantrag – nicht beweisen. Insoweit genügt der Nachweis der Abstammung, da der Pflichtteilsberechtigte die Quote und die Höh...mehr

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§ 33 Umschreibung von Fahre... / II. Beweislast

Rz. 4 Der wirksame Erwerb der FE im Ausland muss vom Führerscheininhaber nachgewiesen werden.[5] Die Nichterweislichkeit der einen Anspruch auf Umschreibung begründenden Tatsachen, ob die FE wirksam erworben wurde und ob die vorgelegten Unterlagen richtig und echt sind, geht zu Lasten des Antragstellers.[6]mehr

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§ 6 Geltendmachung von Verm... / c) Beweislast

Rz. 195 Der Vermächtnisnehmer, der sich auf die Einrede des § 2187 BGB beruft, hat zunächst den Nachweis zu erbringen, was er selbst erhalten hat. Darüber hinaus ist er dafür beweispflichtig, dass das ihm Zugewandte nicht zur Erfüllung des Untervermächtnisses ausreicht.[392]mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / H. Beweislast

Rz. 30 Nach allgemeinen Regeln muss derjenige, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft, die Voraussetzungen des § 308 Nr. 3 BGB beweisen; dies ist in der großen Mehrzahl der Fälle der Kunde. Soweit es sich um das Fehlen eines rechtfertigenden Grundes handelt, soll es unter dem Gesichtspunkt des Negativbeweises ausreichen, dass er Zweifel an der sachlichen Rechtfert...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 StVG ist die FE zu erteilen, wenn der Bewerber geeignet ist. Bzgl. der Befähigung ist hingegen formuliert: Die FE ist zu erteilen, wenn der Bewerber die Befähigung zum Führen von Kfz in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 StVG).[1]mehr

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§ 2 Durchsetzung der erbrec... / 7. Beweislast

Rz. 251 Der Kläger muss i.R.d. Erbschaftsanspruchs sein Erbrecht sowie den Erbschaftsbesitz des Beklagten beweisen.[344] Des Weiteren obliegt dem Kläger der Nachweis, dass der Beklagte Erbschaftsgegenstände aufgrund einer Erbrechtsanmaßung erlangt hat. Gelingt dieser Nachweis, ist es Sache des Erbschaftsbesitzers darzutun, dass er den Besitz an den herausverlangten Gegenstän...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / c) Beweislast

Rz. 126 Der wahre Erbe – Antragsteller – ist für sein Erbrecht und den Besitz des Antragsgegners beweispflichtig.[246] Beachte Im ZPO-Verfahren gilt die Vermutung des § 2365 BGB für den im Erbschein bezeichneten Erben nicht.[247]mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / C. Konsequenzen hieraus für die "Eignung"

I. Umfassende Würdigung Rz. 47 Nach dem BVerwG [58] gilt: Die Eignung beurteilt sich auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers und zwar nach dem Maßstab seiner Gefährlichkeit für den Straßenverkehr. Dabei sind sämtliche im Einzelfall bedeutsamen Umstände heranzuziehen, die Aufschluss über die körperliche, geistige und charakterlich...mehr

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§ 8 Materielle Fragen / c) Keine Amtsermittlungspflicht, Veranlassungsprinzip, Darlegungs- und Beweislast

Rz. 136 Auch bei scheidungsnahen Vereinbarungen besteht keine richterliche Amtsermittlungspflicht zu den wirtschaftlichen Folgen eines Verzichts.[83] Das Gericht darf unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsautonomie nicht eigenständig nach Unwirksamkeitsgründen forschen. Wenn keiner der Ehegatten die Wirksamkeit der Vereinbarung in Zweifel zieht, wird deshalb i.d.R. kei...mehr

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§ 7 Geltendmachung von Pfli... / b) Beweislast bzgl. der Verpflichtung nach § 2329 BGB

Rz. 236 Der Pflichtteilsberechtigte muss auch beweisen, dass der Erbe i.S.v. § 2329 BGB verpflichtet ist.[448] Der Pflichtteilsberechtigte hat daher darzulegen und zu beweisen, dass den Erben keine Zahlungsverpflichtung trifft und dass die subsidiäre Haftung des Beschenkten eingreift.[449] Rz. 237 Muster 7.10: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) n...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 236 Wird der Erbe verklagt, so muss er die Aufnahme eines Haftungsbeschränkungvorbehalts in den Urteilstenor nach § 780 ZPO beantragen (Formulierungsbeispiel für einen entsprechenden Klageerwiderungsschriftsatz, siehe Rdn 239). Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine ent...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / Literaturtipps

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zfs 1/2017, Darlegungslast des Geschädigten zur Höhe der Sachverständigenkosten

BGB § 249 Abs. 2 S. 1; ZPO § 287 Leitsatz 1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. 2. Der Geschädigte genügt seiner ...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / II. Erwiesene Tatsachen und Anfangsverdacht

Rz. 50 Auch Eignungszweifel müssen sich aus einem durch erwiesene Tatsachen getragenen Anfangsverdacht ergeben. So darf die Anordnung einer Untersuchungsmaßnahme nicht auf einen bloßen Verdacht hin, quasi "ins Blaue hinein", angeordnet werden.[62]mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / V. Rechtmäßigkeitsgrundsätze für die Anforderung von Gutachten

1. Keine Anordnung "ins Blaue hinein" Rz. 31 Fahreignungszweifel rechtfertigen Gefahrenerforschungseingriffe. Gefahrenerforschungseingriffe verlangen das Vorliegen eines Gefahrenverdachts. Dies setzt einen durch Tatsachen getragenen Anfangsverdacht voraus. Unabhängig von Fragen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist eine Gutachtenanforderung damit nur rechtmäßig, wenn au...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / B. Sachverhaltsermittlung von Amts wegen

I. Ausgangspunkt: Untersuchungsgrundsatz Rz. 2 Ausgangspunkt ist zunächst der Untersuchungsgrundsatz, der sowohl im Verwaltungsverfahren (§ 24 VwVfG) als auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren (§ 86 VwGO) gilt.[2] Dieser Grundsatz hat im StVG seine Ausprägung erfahren (vgl. § 2 Abs. 7 u. 8 StVG) und wird durch die §§ 11 ff. FeV weiter präzisiert.[3] Rz. 3 Die Fahrerlaubnis...mehr

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zfs 1/2017, Darlegungslast ... / Leitsatz

1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gem. § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. 2. Der Geschädigte genügt seiner Darlegungslast zur Höhe der Sachverständig...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / 1. Begriff

Rz. 8 Die Beweislast regelt die Frage, wie der Richter zu entscheiden hat, wenn entscheidungsrelevante Tatsachen – etwa in einem Zivilprozess – streitig sind. Insoweit werden gemeinhin die subjektive und die objektive Beweislast unterschieden; letztlich handelt es sich jedoch nur um zwei verschiedene Sichtweisen derselben Sache.[12] Bei der subjektiven Beweislast geht es um ...mehr

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§ 5 Sachverhaltsermittlung ... / 3. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Untersuchungsanordnung

Rz. 37 Der für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gutachtensbeibringungsanordnung maßgebliche Zeitpunkt ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ergehens der Anordnung. [42] Werden allerdings nach diesem Zeitpunkt die Bedenken durch neue Umstände vollständig und auch für einen medizinisch wie psychologisch nicht geschulten Laien nachvollziehbar eindeut...mehr