Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast

1. Allgemeines Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[405] 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahi...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 239 Nach den allgemeinen Grundsätzen trägt der Erbe bzw. der Beschenkte die Beweislast für die Behauptung, der Pflichtteilsberechtigte habe selbst vom Erblasser eine Schenkung erhalten.[624] Der Pflichtteilsergänzungsberechtigte trägt seinerseits die Beweislast für die Schenkungen des Erblassers. Die Eigengeschenke sollen allerdings von Amts wegen zu berücksichtigen sein...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Beweislast

Rz. 97 Die Beweislast trifft den, der sich auf die Verzeihung beruft, also in erster Linie den Pflichtteilsberechtigten.[282] Dadurch relativieren sich in der Praxis die Gefahren, die einer Pflichtteilsentziehung aus der Rechtsfigur der Verzeihung drohen. Denn diese ließe sich vom Pflichtteilsberechtigten schnell behaupten und wäre vom Pflichtteilsschuldner oftmals nur schwe...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / IV. Beweislast

1. Bezüglich der Jahresfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB Rz. 282 Hinsichtlich der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Beweislast.[442] Er hat den Fristbeginn, der mit der Leistung des verschenkten Gegenstands beginnt, zu beweisen. Gleiches gilt für den Fall des § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Hier trifft den Erben die Beweislast hinsichtlich des Zeitpun...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Beweislast bezüglich Leistung und Gegenleistung

Rz. 285 Umso schwieriger gestaltet sich die Situation, wenn der Beklagte sich auf die Entgeltlichkeit der Zuwendung beruft, weil er tatsächlich eine Gegenleistung gegenüber dem Erblasser erbracht hat, diese aber nicht dem Wert der Zuwendung entspricht. Hier stellt sich das Problem, inwieweit den Parteien ein Ermessensspielraum dahingehend einzuräumen ist, dass sie es selbst ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Beweislast

Rz. 304 Grundsätzlich trägt der Erbe oder der Beschenkte als Pflichtteilsschuldner die Beweislast dafür, dass der Pflichtteilsberechtigte Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat. Hier kann z.B. nicht unterstellt werden, dass der Pflichtteilsberechtigte alsbald nach Eintritt des Erbfalls von der ihn beeinträchtigenden Verfügu...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Beweislast bezüglich der Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rz. 283 Derjenige, der wegen einer lebzeitigen Zuwendung des Erblassers einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend macht, muss grundsätzlich die Unentgeltlichkeit der Übertragung (also die Schenkung) und auch deren Wert darlegen und beweisen.[443] Beweisschwierigkeiten entstehen dann, wenn eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Auflage vorliegt. Hier wird es de...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast

Rz. 194 Auch im Rahmen des Wertermittlungsanspruchs hat der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich seine Pflichtteilsberechtigung nachzuweisen. Des Weiteren besteht nach Ansicht des BGH der Anspruch auf Wertermittlung nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Zugehörigkeit des zu schätzenden Gegenstands zum Nachlass darlegt und beweisen kann oder diese unstreitig ist.[33...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 5. Beweislast (§ 2336 Abs. 3 BGB)

Rz. 81 Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Entziehungsgrundes hat derjenige, der sich darauf beruft (§ 2336 Abs. 3 BGB). Das ist der Pflichtteilsschuldner, und zwar i.d.R. der Erbe, bei § 2329 BGB der Beschenkte, u.U. der Erblasser selbst bei einer Feststellungsklage über die Berechtigung zur Pflichtteilsentziehung, bei den §§ 2318 ff. BGB derjenige, der z...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / III. Beweislast hinsichtlich der Verpflichtung des beschenkten Dritten

Rz. 291 Der beschenkte Dritte haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch nur dann, wenn der Erbe i.S.v. § 2329 BGB "nicht verpflichtet" ist (siehe Rdn 71 ff.).[457] Der Pflichtteilsberechtigte hat daher zu beweisen, dass die subsidiäre Haftung des Beschenkten eingreift und dass den Erben keine Zahlungsverpflichtung trifft.[458] Der beschenkte Dritte, der für den Pflichtte...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Beweislast, Verfahrensfragen

Rz. 195 Entsprechend den allgemeinen Grundsätzen muss der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich selbst darlegen und beweisen, dass der betreffende Gegenstand zum fiktiven Nachlass gehört und dass es sich um eine (zumindest gemischte) Schenkung handelt,[542] also dass der Leistung des Erblassers keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht. Hierzu steht ihm ein Auskunfts-...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Bezüglich der Jahresfrist nach § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 282 Hinsichtlich der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Beweislast.[442] Er hat den Fristbeginn, der mit der Leistung des verschenkten Gegenstands beginnt, zu beweisen. Gleiches gilt für den Fall des § 2325 Abs. 3 Hs. 2 BGB. Hier trifft den Erben die Beweislast hinsichtlich des Zeitpunkts der Auflösung der Ehe.mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 3. Höhe der Pflichtteilsquote

Rz. 254 Neben dem Nachweis der Abstammung trägt der Pflichtteilsberechtigte auch für die Höhe seiner Pflichtteilsquote die Beweislast, da diese wiederum maßgeblich für die Höhe des Pflichtteilsanspruchs selbst ist.[409] Wird daher seitens des Beklagten die Pflichtteilsquote bestritten, so stellt sich für den Kläger die schwierige Situation, dass er dann beweisen muss, dass k...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 6. Pflichtteilmindernde Tatsachen

Rz. 263 Die Beweislast für die den Pflichtteil mindernde Tatsachen trägt grundsätzlich der Erbe. Er ist für die Behauptung beweispflichtig, dass dem Pflichtteilsberechtigten der Pflichtteil wirksam entzogen wurde, dass ein Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB vorliegt oder ein Fall der Pflichtteilsunwürdigkeit gegeben ist. Gleiches gilt für die Frage, ob ein Pflichtte...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 7. Vorempfänge

Rz. 264 Beruft sich der Erbe auf das Vorliegen von ausgleichspflichtigen oder anrechnungspflichtigen Zuwendungen, so trägt er hierfür ebenfalls die Beweislast.[421] Macht der Pflichtteilsberechtigte dagegen geltend, dass ihm aufgrund eigener Leistungen gegenüber dem Erblasser ein erhöhter Pflichtteilsanspruch nach den Vorschriften der §§ 2057a, 2316 BGB zusteht, hat er die v...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 1. Allgemeines

Rz. 252 Im Rahmen der Geltendmachung des Zahlungsanspruchs, sei es durch Leistungs- oder Stufenklage, trägt der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, von denen die Höhe und der Grund des Pflichtteilsanspruchs abhängen.[405]mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 5. Fiktiver Nachlass (Schenkungen)

Rz. 261 Neben dem tatsächlichen Nachlass ist der Pflichtteilsberechtigte auch hinsichtlich der vom Erblasser getätigten Schenkungen beweispflichtig. Ihn trifft daher auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands die Beweislast.[419] Wurde seitens des Erben oder Beschenkten Auskunft dahingehend erteilt, dass keine unentgeltlichen Zuwendungen vorliegen, wird der Pflichtteilsber...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / bb) Das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB

Rz. 54 Nach § 2318 Abs. 1 BGB haben Vermächtnisnehmer und Auflagenbegünstigte entsprechend dem Wert ihrer Zuwendung zum Gesamtnachlass im Innenverhältnis zum Erben die Pflichtteilslast[94] mitzutragen. Rein rechnerisch erfolgt dies durch sog. Kürzung des Vermächtnisanspruchs bzw. des Auflagenverlangens. Rz. 55 Die Höhe des Kürzungsrechts bestimmt sich grundsätzlich nach der w...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Abstammung und Verwandtschaftsverhältnis

Rz. 253 So ist der Pflichtteilsberechtigte dahingehend beweispflichtig, dass er zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehört. Ihn trifft insoweit die Beweislast für die Frage des Bestehens des Verwandtschaftsverhältnisses und damit auch für die Frage, ob z.B. die Vaterschaft zum Erblasser festgestellt ist.[406] An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Pflichtteilsb...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / cc) Eingeschränktes Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 2 BGB

Rz. 57 Ist der Vermächtnisnehmer jedoch selbst pflichtteilsberechtigt, so wird das Kürzungsrecht nach § 2318 Abs. 1 BGB durch die Regelung des § 2318 Abs. 2 BGB eingeschränkt. Eine Kürzung des Vermächtnisanspruchs kann danach nur soweit erfolgen, dass dem Vermächtnisnehmer sein Pflichtteilsanspruch verbleibt. Wie sich aus § 2324 BGB ergibt, kann der Erblasser dies auch nicht...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / e) Die Verwendung des Begriffs "im Wege vorweggenommener Erbfolge"

Rz. 60 Ist eine Ausgleichungsbestimmung nicht ausdrücklich getroffen worden, so bestehen in der Praxis Auslegungsschwierigkeiten, wie bestimmte Formulierungen auszulegen sind. Nach Ansicht der Rspr. kann aus der Formulierung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" der Wille des Erblassers entnommen werden, dass der Zuwendungsempfänger den Wert der Zuwendung später im Erbfall...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / Literaturtipps

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / V. Verfahrensfragen

Rz. 289 Nach den allgemeinen Grundsätzen trägt die Beweislast für die fehlende Verpflichtung des Erben der Pflichtteilsberechtigte, da es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt.[736] Dagegen hat der Pflichtteilsberechtigte zu beweisen, dass der später Beschenkte i.S.v. § 2329 Abs. 3 BGB nicht verpflichtet ist.[737] Rz. 290 Die Verjährung des Anspruchs nach § 2329 ...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / c) Prozessuales Vorgehen

Rz. 62 Die Beweislast für das Vorliegen und die Voraussetzungen des Kürzungsrechts nach § 2318 BGB obliegt grundsätzlich dem Erben, der sich hierauf beruft.[105] Für ihn bietet es sich daher an, im Pflichtteilsprozess dem Vermächtnisnehmer oder Auflagebegünstigten den Streit zu verkünden, da ansonsten das zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten ergehende Urteil keine Rec...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Die Schwächen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 145 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2325, 2329 BGB) bietet dem Pflichtteilsberechtigten nicht den gleichen Schutz wie der ordentliche Pflichtteilsanspruch bei der Vererbung im Todesfall. Dies beruht im Wesentlichen auf folgenden Umständen:[270]mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / II. Bewertungsziel, Grundsätze der Nachlassermittlung und -bewertung

Rz. 4 Entsprechend der grundlegenden Wertung sowohl des BVerfG[4] als auch des BGH[5] ist der Pflichtteilsberechtigte wirtschaftlich so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er zu dem seinem Pflichtteil entsprechenden Bruchteil Erbe geworden wäre. Das Pflichtteilsrecht stellt also die Absicherung einer gesetzlich garantierten Mindestteilhabe am Nachlass des Erblassers dar.[6...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / gg) Ausstattung zur Pflichtteilsreduzierung

Rz. 163 Die Ausstattung ist zwar objektiv unentgeltlich, sie gilt aber nach der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung des § 1624 BGB nur insoweit als Schenkung, als sie das den Umständen, insbesondere den Vermögensverhältnissen des Vaters oder der Mutter entsprechende Maß übersteigt (sog. Übermaßausstattung). Teilweise wird daraus in einer sehr vereinfachenden Betrachtung ge...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / I. Grundzüge

Rz. 58 Schuldner des Pflichtteilsanspruchs ist der Erbe oder Miterbe, gegen den sich der mit dem Erbfall entstandene Anspruch (§ 2317 BGB) richtet. Jedoch kann er gegen den Testamentsvollstrecker nicht geltend gemacht werden (§ 2213 Abs. 1 S. 3 BGB). Miterben haften im Außenverhältnis als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB). Rz. 59 Bis zur Teilung des Nachlasses kann jedoch nach § 2...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / I. Verzug des Pflichtteilsschuldners

Rz. 349 Für die Frage der Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs ist grundsätzlich auf die allgemeinen Vorschriften abzustellen, wonach eine Verzinslichkeit des Pflichtteilsanspruchs eintritt, wenn der Pflichtteilsschuldner im Verzug ist (§ 286 BGB) oder die Pflichtteilsforderung rechtshängig gemacht wurde (§ 291 BGB).[545] Verzug setzt nach § 286 BGB voraus, dass der Pflichtt...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 4. Nachlasswert

Rz. 257 Neben der Pflichtteilsquote muss der Pflichtteilsberechtigte auch die Höhe seines Anspruchs, also den Wert des Nettonachlasses, beweisen. Hierfür dienen ihm das im Rahmen des Auskunftsverfahrens eingeholte Nachlassverzeichnis sowie eventuell erstellte Sachverständigengutachten. Die meisten Schwierigkeiten bereitet in der Praxis jedoch die Bewertung der im Nachlass be...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Tötung des Erblassers, Herbeiführung der Testierunfähigkeit (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB)

Rz. 6 Erb- und pflichtteilsunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet oder zu töten versucht oder in einen Zustand versetzt hat, infolge dessen der Erblasser bis zu seinem Tode unfähig war, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Umfasst werden durch Nr. 1 Alt. 1 die Straftatbestände der §§ 211, 212 St...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 113 Der Beschränkungsgrund muss sowohl bei Errichtung der beschränkenden Verfügung von Todes wegen vorliegen als auch bei Eintritt des Erbfalls immer noch oder wiederum bestehen (§ 2338 Abs. 2 S. 2 BGB). Eine erst drohende Überschuldung genügt nicht,[301] hieran scheitert beim sog. Behindertentestament die Pflichtteilsbeschränkung. Zwischen Errichtung der Verfügung und d...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (1) Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers

Rz. 35 Nach § 2057a Abs. 1 S. 1 BGB ist Voraussetzung für eine Ausgleichung, dass der Abkömmling im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers mitgearbeitet hat. Diese Mitarbeit muss nach dem Wortlaut der Vorschrift über einen längeren Zeitraum hinweg erfolgen und so zu einer Vermögensmehrung des Erblassers führen.[45] Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist hiermit jede Mita...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 65... / 1.3 Vorrang von EU- und Abkommensrecht

Rz. 3 Für Kinder in EU-/EWR-Staaten und in Staaten, mit denen ein Abkommen über soziale Sicherheit besteht (Abkommensstaaten), gelten die Ausschlussregelungen des Abs. 1 jedoch nicht. Doppelansprüche werden durch die über- und zwischenstaatlichen Prioritätsregelungen ausgeschlossen (Rz. 9). Für Kinder in EU-/EWR-Staaten und in der Schweiz kann danach ein Anspruch auf einen U...mehr

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zfs 11/2017, Beschädigung e... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Beim zugrunde zulegenden Sachverhalt (auf der Straße liegender Stein wurde durch den Bekl.-Lkw aufgewirbelt und auf das nachfolgende Klägerfahrzeug geschleudert) ist eine Haftung der Bekl. aus § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 Abs. 1 StVG grds. zunächst ohne Weiteres zu bejahen, da der Schaden am Klägerfahrzeug “beim Betrieb' des versicherten Bekl.-Lkw entstanden...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / VII. Die zusätzliche Hürde der dinglich wirkenden Verfügungs- und Kompetenzbeschränkung des § 2208 Abs. 1 BGB neben § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB

Sofern die letztwillige Verfügung die Verwaltungsvorgabe klar als Anordnung im Sinne von § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB einordnet, kann der Testamentsvollstrecker über § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB flexibel handeln und die ordnungsgemäße Nachverwaltung gewährleisten (wenn ihm das Gericht folgt). Oft jedoch ist die rechtliche Qualität einer Verwaltungsvorgabe nicht benannt und der Testaments...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.4.3 Treuhand-, Sicherungsverhältnisse

Tz. 191 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Beteiligungen über einen Treuhänder oder solche, die sicherungsübereignet sind, sind dem Treu- bzw Sicherungsgeber zuzurechnen (s § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO). MaW: Bei einem stlich anzuerkennenden Treuhandverhältnis ist wirtsch Eigentümer der Anteile der Treugeber, da er den Treuhänder im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Auswi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 271 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nachträgliche AK entstehen nach der Rspr (s Urt des BFH v 07.07.1992, BStBl II 1993, 333 und v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362) insbes dann, wenn der AE seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen Vermögensvorteile zuwendet und diese Zuwendungen ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis haben. Ein zeitlicher Zusammenhang zum ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

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zfs 11/2017, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung ist in der Sache begründet, da die Klage begründet ist. Der Kl. steht der geltend gemachte Anspruch aus § 426 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 116 Abs. 1 S. 2 und 3, 115 Abs. 1 S. 4 VVG zu, da sie im Verhältnis zum Bekl. gem. § 28 Abs. 2 S. 1 VVG i.V.m. Ziff. I. 1.3 der vereinbarten AKW leistungsfrei ist." Es steht zwischen den Parteien außer Streit, dass der B...mehr

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AGS 11/2017, Kosten für ein... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde des Klägers in Richtung des Beklagten zu 1) hat keinen Erfolg. Hinsichtlich der Beklagten zu 2) ist das Rechtsbeschwerdeverfahren unterbrochen, § 240 ZPO. 1. Das Beschwerdegericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Kosten für ein im Laufe des Rechtsstreits auf Veranlassung einer Partei e...mehr

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Jansen, SGB X § 37 Bekanntg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Allesch, Zustellungsmängel und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, NVwZ 1993 S. 544. App, Überblick über die Zustellung eines Verwaltungsaktes an einen Bevollmächtigten, SGb 1996 S. 12. Bräuer, Ein Weihnachtsmärchen – Fristauslösender Zugang am Freitag oder: Dürfen Anwälte Urlaub machen?, AnwBl. 2003 S. 715. Gregarek/Stollmann, Die neuere Rechtsprechung zur Zustellung im V...mehr

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zfs 10/2017, Keine Ersatzfä... / 3 Anmerkung:

1. Einer der Standardeinwände des nach einem Verkehrsunfall auf Ersatz des Sachschadens in Anspruch Genommenen geht dahin, dass das Eigentum des Anspruchsstellers an dem beschafftem Kfz bestritten wird. Damit wird die Erwartung verbunden, dass wegen fehlenden nachgewiesenen Eigentums Schadensersatzansprüche des Anspruchsstellers ausscheiden. Oft wird das Bestreiten mit dem H...mehr

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zfs 10/2017, Bestimmung des... / 2 Aus den Gründen:

[14] "… 1. Das BG hat bei seiner Befassung mit dem unfallchirurgisch-orthopädischen Gutachten des SV M einen unzutreffenden, von der Senatsrechtsprechung abweichenden Maßstab zugrunde gelegt." [15] a) Dieser SV hat zunächst in seinem schriftlichen Gutachten angenommen, dass bei der Kl. ein HWS- und LWS-Syndrom vorliege, die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen aber ...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / C. Nichtanwendung des § 287 ZPO als entscheidender Unterschied

Die frühere Rechtsprechung des VI. Senats maß dem Gutachten die Bedeutung bei, Grundlage einer Schadensschätzung gem. § 287 ZPO sein zu können. Dies hat der Senat im Urteil vom 20.6.1989[14] explizit begründet. Auch wenn der Kläger das beschädigte Fahrzeug tatsächlich hat reparieren lassen, brauche er Art und Umfang der Reparatur nicht nachzuweisen. Er könne sich mit der Vor...mehr

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zfs 10/2017, Unfall zwische... / Leitsatz

Die Beweislast für eine Reaktionsaufforderung des Fahrzeugführers gegenüber einem Fußgänger, der unter Verstoß gegen § 25 Abs. 3 StVO die Fahrbahn betreten hat, trägt derjenige, der sich hierauf beruft. Es ist nicht Aufgabe des Fahrzeugführers, in einer solchen Konstellation die Unvermeidbarkeit des Zusammenstoßes zu beweisen. OLG Dresden, Urt. v. 9.5.2017 – 4 U 1596/16mehr

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AGkompakt 10/2017, Verstoß ... / 3 Praxistipp

Ein Verstoß gegen § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG führt nicht zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Diese bleibt vielmehr wirksam. Es handelt sich nicht um einen Formverstoß nach § 125 BGB. Die Verletzung dieser Formvorschriften führt lediglich zur Unverbindlichkeit der Vergütung, soweit sie über die gesetzliche Vergütung hinausgeht (BGH AGS 2015, 557 = AnwBl 2016, 79 = VersR 2016,...mehr

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zfs 10/2017, Besitzverhältn... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. 1. Rechtsfehlerfrei verneint das BG einen Anspruch der Kl. gegen den Bekl., der sich auf die Herausgabe des mit dem Austauschmotor versehenen Fahrzeugs richtet; infolgedessen steht ihr hinsichtlich des Motors auch kein Schadensersatz für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs zu." [7] a) Zutreffend nimmt das BG an, dass sich der Herausgabeanspruch der Kl. gem. § 985...mehr

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zfs 10/2017, Porsche überho... / II. Sinngemäße oder direkte Anwendung?

Den in § 254 Abs. 2 BGB zum Ausdruck gekommenen Rechtsgedanken hat der BGH früher im Hinblick auf die Erforderlichkeit von Schadensbeseitigungskosten nur entsprechend angewandt[42] und in der Folge stets betont, es handele sich um die sinngemäße Anwendung eines allgemeinen, letztlich aus § 242 BGB herzuleitenden Grundsatzes.[43] Dies mündet in der Formel: Wenn der Geschädigt...mehr

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zfs 10/2017, Unfall zwische... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gem. §§ 7, 18, 9 StVG, §§ 823, 249, 253, 254 BGB, § 115 VVG zu." Den Unfall hat er durch grob fahrlässiges Verhalten allein verschuldet. Ein schuldhaftes Verhalten des Bekl. zu 1 lässt sich nicht feststellen. Die Haftung der Bekl. zu 2 und 3 aus Betriebsgefahr des Fahrzeugs und die Haftung d...mehr