Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Anwaltsregress

OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2018 – 13 U 1/15 1. Anwaltshaftung bei Untätigkeit – zur Unterbrechung der Kausalität durch Gerichtsfehler oder Verhalten Dritter. 2. Hängt die Haftung des Anwalts vom Ausgang eines Vorprozesses ab, hat das Regressgericht nicht darauf abzustellen, wie jener voraussichtlich geendet hätte, sondern, auf der Grundlage des Parteivorbringens im Regre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Treuhandverhältnissen können Unklarheiten über die Zurechnung von Rechten und Sachen entstehen (BFH v. 04.12.1996, I R 99/94, BStBl II 1997, 404), die die Finanzbehörde bei Anwendung üblicher Beweislastregelungen nicht oder nur erschwert lösen kann. Die Vorschrift bezweckt, Steuerausfälle zu vermeiden, die dadurch entstehen, dass die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Lohaus, Zur außerbetrieblichen Sphäre der Kap-Ges, StuW 1989, 358; Schuck, Veranlassung und Privatsphäre im KSt-Recht, FR 1992, 537; Thiel/Eversberg, Die Privatsphäre der Kap-Ges – Das Atlantis des Körperschaftsteuerrechts, DStR 1993, 1881; Jost, Außerbetriebliche Sphäre der KapGes, DB 1994, 910; Rüd, Kap-Ges und Liebhaberei, DStR 1994, 1874; Weber-Grellet, Das Gestüt im KSt-Rech...mehr

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zfs 10/2018, Nachweis der U... / 2 Aus den Gründen:

"… 2. Die Kl. hat aus dem Versicherungsvertrag (Ziff. 2.5 AUB 2000) einen Anspruch auf Krankenhaustagegeld i.H.v. 6.300 EUR für den Zeitraum 1.3.2013 bis 20.11.2013." a) Bei dem streitgegenständlichen Vorfall vom 1.3.2013 handelt es sich um einen Unfall i.S.v. Ziff. 1.3 AUB 2000 bzw. § 178 Abs. 2 VVG. Danach liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Widerlegung der Beweisvermutung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei formell ordnungsmäßiger Buchführung kann die Vermutung der Richtigkeit nur dann ganz oder teilweise widerlegt werden, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ganz oder teilweise sachlich unrichtig ist (BFH v. 24.06.1997, VIII R 9/96, BStBl II 1998, 51 m. w. N.); bloße Zweifel genügen nicht, die Beanstandungen der sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen der Verletzung der Mitwirkungspflicht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der den Beteiligten treffenden Mitwirkungspflichten kann je nach den Umständen unterschiedliche Konsequenzen haben. Nach § 162 Abs. 2 AO ist die Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt und verpflichtet, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Ergänzende Anwendbarkeit von GVG und ZPO (§ 155 Satz 1 FGO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wie § 173 VwGO für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und § 202 SGG für die Sozialgerichtsbarkeit, so verweist auch § 155 Satz 1 FGO für die Finanzgerichtsbarkeit zur Ausfüllung von Lücken auf das für die ordentlichen Gerichte geltende GVG (vgl. § 10 GVG) und, soweit nicht grundsätzliche Unterschiede entgegenstehen, auch auf die ZPO. Das Vor...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Verfahren

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf das Verfahren über die AdV finden grundsätzlich alle Vorschriften des Steuerverfahrensrechts Anwendung. Darüber hinaus sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten. Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Aussetzungsverfahren steht selbstständig neben dem Verfahren über die Hauptsache. Es ist ein Eilverfahren, dessen Anträge unve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Arten von Verfahrensmängeln

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO ist Revisionszulassung ist schließlich auch geboten, wenn ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt und die Entscheidung des FG auf diesem beruht. Da es kaum denkbar ist, dass sich das FG bei Erlass eines Urteils eines Verfahrensmangels bewusst ist, wird insoweit Zulassung regelmäßig nur aufgrund ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fristberechnung und Fristwahrung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Berechnung der Einspruchsfrist gelten gem. § 365 Abs. 1 AO die allgemeinen Vorschriften über die Berechnung von Fristen (§ 108 Abs. 1 AO), die ihrerseits auf die Berechnungsvorschriften des BGB verweisen (§§ 187ff. BGB). Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frist ist gewahrt, wenn der Einspruch spätestens am letzten Tag der F...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung der unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallenden Bescheide (s. Rz. 1) ist nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern zwingend. Die Finanzbehörde ist von Amts wegen zu Korrektur verpflichtet; der Stpfl. hat einen Rechtsanspruch auf die in § 173 Abs. 1 AO angeordnete Aufhebung oder Änderu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren bei der Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten ist im Zweiten Teil (s. §§ 35 bis 110) des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG; s. § 377 AO Rz. 6 ff.) geregelt. Soweit dort nichts anderes bestimmt ist, gelten für das Bußgeldverfahren sinngemäß die Strafprozessordnung, das Gerichtsverfassungsgesetz und das...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verpflichtet die Beteiligten zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts. Beteiligte sind in aller Regel die Stpfl., die einen Besteuerungstatbestand verwirklicht haben. Die Mitwirkungspflicht beschränkt sich auf den Sachverhalt, die Stpfl. sind demnach nicht verpflichtet, ihren Sachvortrag um Rechtsausführun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begründung des Wohnsitzes

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Wohnsitz wird durch die tatsächliche Beschaffung einer Wohnung zur Beibehaltung und Nutzung begründet. Daher wird kein Wohnsitz begründet, wenn die Wohnung nur zur kurzzeitigen Nutzung bezogen wird oder sonst Indizien gegen die Beibehaltung und Nutzung bestehen, wie z. B. die nur gelegentliche Nutzung zur Erholung oder während der S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Das angefochtene Urteil hält revisionsrechtlicher Nachprüfung nicht stand. Entgegen der Auffassung des BG unterliegt die vom Kl. vorgelegte Videoaufzeichnung keinem Beweisverwertungsverbot." 1. Im Ergebnis zutreffend ist das BG allerdings davon ausgegangen, dass die streitgegenständliche Videoaufzeichnung nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig is...mehr

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zfs 10/2018, Verwertung von... / 3 Anmerkung:

Das Dashcam-Urteil des BGH und seine praktische Folgen Das Urteil des BGH vom 15.5.2018 trifft auf ein hohes Interesse, weniger für die ostasiatischen Hersteller von Dashcams, die sich eher wenig für europäisches Datenschutzrecht interessieren, als für Kfz-Versicherer, Anwälte und Richter. In geradezu lehrbuchmäßiger Art und Weise behandelt der BGH dabei die Vorfrage, ob bzw. ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Beweislast bei gemischter Schenkung

Rz. 409 Behauptet der Kläger, ein entgeltliches Rechtsgeschäft beinhalte wegen seiner besonderen rechtlichen Ausgestaltung eine ausgleichungspflichtige Zuwendung, so trägt er dafür die Beweislast.[450]mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / a) Beweislast

Rz. 133 Zur Frage, was zur Geschäftsunfähigkeit im Prozess vorzutragen ist, und zur Beweislast kann auf die Ausführungen in § 7 Rdn 40 und § 24 Rdn 121 ff. verwiesen werden.mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Beweislast

Rz. 23 Allgemein gilt für die Beweislast: Wer einen Anspruch geltend macht, muss das Risiko des Prozessverlustes tragen, wenn sich die sein Begehren tragenden Tatsachen nicht feststellen lassen. Er muss deshalb grundsätzlich alle anspruchsbegründenden Tatsachen behaupten und im Bestreitensfall beweisen.[27] Die volle Beweislast trägt derjenige, der sich auf die Testierunfähi...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / cc) Amtshaftung – Beweislast des Geschädigten für Kausalität

Rz. 91 Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Erteilung – oder Versagung – der Genehmigung können zu Amtshaftungsansprüchen gem. Art. 34 GG, § 839 BGB führen. Wenn der Nachlassrichter bzw. Rechtspfleger pflichtwidrig eine nachlassgerichtliche Genehmigung erteilt, ohne vorher den Sachverhalt hinreichend aufgeklärt zu haben, trifft den Geschädigten die Beweislast dafü...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 18. Beweislast

Rz. 102 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[177] Dazu ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / c) Beweislast für die Testierfähigkeit

aa) Im Erbscheinsverfahren Rz. 40 Die Frage der Testierfähigkeit hat das Nachlassgericht grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (§ 26 FamFG). Dabei muss das Nachlassgericht konkret dargelegten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nachgehen,[65] nicht dagegen nur pauschalen Behauptungen der Beteiligten.[66] Eine Pflicht zur förmlic...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 7. Beweislast für das Erbrecht

Rz. 156 Der Kläger muss sein Erbrecht darlegen und ggf. beweisen. Darzulegen sind also der Tod des Erblassers und der Berufungsgrund des Erben. Beruft sich der Kläger auf sein gesetzliches Erbrecht, so hat er sein Verwandtschaftsverhältnis, das etwaige Bestehen einer Ehe sowie ggf. den Wegfall gesetzlicher Erben einer vorrangigen Ordnung zu beweisen.[153] Behauptet der Erbe ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 8. Beweislast für den Erbschaftsbesitz

Rz. 157 Der Kläger hat darzulegen und ggf. zu beweisen, dass der Beklagte irgendwann etwas aus dem Nachlass des Erblassers aufgrund einer Erbrechtsanmaßung erlangt hat. Hingegen ist es nicht Aufgabe des Klägers, auch darzutun, dass sich das Erlangte noch im Besitz des Beklagten befindet.[156]mehr

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§ 28 Die Pflichtteilsklage / D. Fragen zur Beweislast

Rz. 24 Der Pflichtteilsberechtigte ist grundsätzlich für die Voraussetzungen seines Pflichtteilsrechts beweispflichtig.[29] So trifft ihn nicht nur die Beweislast hinsichtlich der zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände sowie deren Werthaltigkeit,[30] sondern auch darüber, ob eine Schenkung vorliegt, letztlich also auch bezüglich des fiktiven Nachlassbestands. Bezüglich d...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Beweislast bei möglichem Vollmachtmissbrauch

Rz. 99 Auskunftsansprüche nach § 666 BGB haben immer wieder Verfügungen von seitens des Erblassers lebzeitig Bevollmächtigten zum Gegenstand. Streit droht vor allem wegen vom Bankkonto abgehobener Beträge, die dem Bevollmächtigten nach dessen Darstellung vom Erblasser geschenkt worden sein sollen. Abweichend von der üblichen Beweislastverteilung muss der beschenkte Bevollmäch...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / aa) Darlegungs- und Beweislast des Erben

Rz. 266 Wird der Erbe verklagt, so muss er sich in den Urteilstenor einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der Erbe hat darzulegen und erforderlichenfalls auch zu beweisen, dass der Nachlass unzulänglich ("dürftig") ist. Das Gericht trifft dann eine entsprechende Aufklärungspflicht. Dazu der BGH[236] im Falle der Geltendmachung der Dürftigkeit d...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / IX. Beweislast/Gerichtliche Hinweispflicht

Rz. 71 Grundsätzlich ist der Kläger für alle Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs darlegungs- und beweisbelastet. Er ist damit insbesondere dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der eingeklagte Teilungsplan sämtlichen in Frage kommenden Auseinandersetzungsregeln entspricht und sämtliche zu berücksichtigenden Bewertungen von Nachlassgegenständen eine gesetzli...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 6. Feststellungslast

Rz. 121 Die Beweislast wird in die formelle und materielle Beweislast unterteilt: Wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes gelten die Regeln über die form...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / d) Eigenhändigkeit eines privatschriftlichen Testaments

Rz. 148 Nach § 2247 Abs. 1 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eigenhändige Nieder- und Unterschrift errichten. Zu den Formerfordernissen eines eigenhändigen Testaments siehe § 7 Rdn 25 ff. Rz. 149 Das OLG Hamburg führte zur Beweislast (Feststellungslast) bei bestrittener Lesefähigkeit des Erblassers aus:[125] Zitat "Gemäß § 2247 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht eigen...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Verlust eines eigenhändigen Testaments

Rz. 45 Auch aus einem nicht auffindbaren Testament können Rechte abgeleitet werden. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu richten.[56] Derjenige, der aus dem Testament Rechte geltend macht, muss die formgültige Errichtung und seinen Inhalt beweisen.[57] Die Beweislast kehrt sich jedoch u...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / VI. Auskunftsanspruch des Vertrags- bzw. Schlusserben

Rz. 103 Die Rechtsprechung gewährt dem Vertragserben einen Auskunftsanspruch gegen den mutmaßlich vom Erblasser Beschenkten, wenn er hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung darlegt.[180] Erforderlich ist, dass der Anspruchsinhaber den Hauptanspruch schlüssig darlegt und in substantiierter Weise Tatsachen vorträgt und gegebenenfalls beweist, die greifbare...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 2. Eigenhändigkeit eines privatschriftlichen Testaments

Rz. 39 Es gilt der allgemeine Grundsatz: Die Beweislast für die Echtheit und Eigenhändigkeit trägt derjenige, der Rechte aus der Urkunde herleiten will.[47] Der Beweis der Eigenhändigkeit ist ggf. neben dem der Echtheit der Unterschrift zu erbringen, weil § 440 Abs. 2 ZPO auf das eigenhändige Testament keine Anwendung findet. Die Echtheit der Unterschrift ist noch kein Beweis,...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / V. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Beschenkten (Erben) nach § 2329 BGB

Rz. 121 Bei der Frage, gegen wen der Pflichtteilsergänzungsanspruch zu richten ist, wird oftmals angenommen, dass der Beschenkte selbst Schuldner des Anspruchs sei. Dieser Irrtum ist wohl darauf zurückzuführen, dass sich zunächst der Gedanke aufdrängt, derjenige, der etwas vom Erblasser erhalten hat, müsse auch für den daraus resultierenden Pflichtteilsergänzungsanspruch haf...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / dd) Wertersatz

Rz. 93 Nach § 818 Abs. 2 BGB ist Wertersatz zu leisten, wenn der geschenkte Gegenstand, sein Surrogat und/oder Nutzungen daraus nicht herausgegeben werden können. Bei Weiterveräußerung eines Grundstücks durch den Zuwendungsempfänger ist dieser gem. §§ 2287 Abs. 1, 818 Abs. 2 BGB zum Wertersatz verpflichtet.[163] Bei unentgeltlicher Weitergabe eines Gegenstandes durch den Zuw...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / ii) Beendigung des Nießbrauchs

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Vermutungswirkung im Prozess

Rz. 30 Die Rechtsvermutung des § 2365 BGB führt in analoger Anwendung von § 292 ZPO zur Umkehr der Beweislast im Prozess. Diese Vermutung kommt vor allem dem im Erbschein genannten Erben bei Rechtsstreitigkeiten mit Dritten zugute. Auf diese Vermutungswirkung kann sich ein durch Erbschein ausgewiesener vermeintlicher Erbe nicht berufen, wenn ein weiterer Erbprätendent ihm da...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Was ist auszugleichen?

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / aa) Bestreiten

Rz. 154 Der "Bucheigentümer" kann im Prozess geltend machen, die Tatbestandsvoraussetzungen des Grundbuchberichtigungsanspruchs lägen nicht vor. Da die Vermutung des § 891 BGB für ihn spricht, hat der Kläger für seine Tatsachenbehauptungen die Darlegungs- und Beweislast. Der Beweis ist erst erbracht, wenn beim Tatsachenrichter eine entsprechende Überzeugung gem. § 286 ZPO her...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / aa) Im Erbscheinsverfahren

Rz. 40 Die Frage der Testierfähigkeit hat das Nachlassgericht grundsätzlich von Amts wegen zu prüfen (§ 26 FamFG). Dabei muss das Nachlassgericht konkret dargelegten auffälligen Verhaltensweisen des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung nachgehen,[65] nicht dagegen nur pauschalen Behauptungen der Beteiligten.[66] Eine Pflicht zur förmlichen Beweisaufnahme besteht...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 182 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäft...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Rücktritt bei Verfehlungen des Bedachten (§§ 2293, 2294 BGB)

Rz. 569 Macht sich der Bedachte einer Verfehlung schuldig, die den Erblasser berechtigt, ihm den Pflichtteil zu entziehen oder – falls der Bedachte nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehört – ihn berechtigen würde, einem Abkömmling den Pflichtteil zu entziehen, so kann der Erblasser vom Erbvertrag zurücktreten (§ 2294 BGB). Die Pflichtteilsentziehungsgründe sind in...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Prozessuales

Rz. 150 Im Klagantrag ist allgemein die Verpflichtung des Beklagten geltend zu machen, Auskunft über die auszugleichenden Zuwendungen zu erteilen.[173] Rz. 151 Hinweis Im Verhältnis zwischen Miterben sollte der Auskunftsantrag isoliert oder nur gemeinsam mit dem Antrag auf Verpflichtung zur eidesstattlichen Versicherung gestellt werden. Wird der Auskunftsantrag als Teil einer...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 4. Anfechtungstatbestände

Rz. 52 Für die Irrtumstatbestände des § 2078 BGB trägt derjenige die Beweislast, der sich auf die Anfechtung der letztwilligen Verfügung beruft.[68] Das in § 2079 BGB normierte Anfechtungsrecht des übergangenen Pflichtteilsberechtigten ist ein Sonderfall des Motivirrtums und ergänzt damit § 2078 Abs. 2 BGB. Die Vorschrift des § 2079 BGB enthält eine Vermutung für das Vorlieg...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / cc) Die Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 298 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassinsolvenz, Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Eigenvermögen abwehre...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Im Prozess

Rz. 41 Im Rahmen eines Zivilprozesses hat derjenige, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, diese zu beweisen.[71] Unter Umständen hilft hier ein Anscheinsbeweis.[72] In jedem Fall ist jedoch ein umfassender Vortrag desjenigen, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft, erforderlich. Ist das Testament nicht datiert und kann der Zeitpunkt der Errichtung auch nicht aufgru...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / E. Schaden

Rz. 64 Die Berechnung des Schadens richtet sich gemäß §§ 249 ff. BGB grundsätzlich nach der so genannten Differenzhypothese. Danach ist die nach dem schädigenden Ereignis eingetretene Vermögenslage mit derjenigen zu vergleichen, die ohne dieses Ereignis eingetreten wäre. Dabei verbietet sich eine Gegenüberstellung einzelner Positionen; vielmehr ist ein Gesamtvermögensverglei...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Vermutung der Kenntnis

Rz. 93 Ein solches Einvernehmen bzw. die Kenntnis wird vermutet, wenn der Zuwendungsempfänger Kenntnis von der letztwilligen Verfügung erlangt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine solche Kenntnis bereits bei Errichtung der Verfügung von Todes wegen bestanden hat. Es genügt auch jede spätere Kenntniserlangung vor dem Erbfall. Am Einvernehmen fehlt es, wenn weder der He...mehr