Fachbeiträge & Kommentare zu Beweislast

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Arbeitsvertrag Arbeit auf Abruf (§ 12 TzBfG)

Rz. 2 Vereinbarung Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wir...mehr

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§ 6 Entgeltfortzahlung an F... / VII. Entgeltfortzahlungen an Feiertagen bei Arbeit auf Abruf

Rz. 20 Grundsätzlich steht die Feiertagsvergütung auch Arbeitnehmern zu, die mit flexiblen Arbeitszeiten arbeiten, insbesondere auch im Falle der Arbeit auf Abruf. Die Berechnung ergibt sich seit dem 1.1.2019 aus § 12 Abs. 4 und 5 TzBfG: Es gelten für die Feiertagsvergütung die Grundsätze des § 12 Abs. 4 TzBfG für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (siehe hierzu unten ...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Angabe der Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 65 Nach § 8 Abs. 2 S. 2 TzBfG soll der Arbeitnehmer bei der Geltendmachung auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Bereits die Formulierung zeigt, dass diese Angabe keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Teilzeitverlangens ist.[71] Der Arbeitnehmer, der einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG stellt, hat ein Wahlrecht, ob er ausschließli...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / II. nach anderweitiger Neubesetzung des Arbeitsplatzes

Rz. 97 Nach Abschluss eines anderweitigen Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Änderungsvertrages erloschen, da der maßgebliche Arbeitsplatz nicht mehr frei ist (vgl. oben Rn 74 f.). Der Arbeitnehmer hat somit nur noch Anspruch auf Schadenersatz. Rz. 98 Dabei ist materiell wie prozessual danach zu differenzieren, für we...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung

Rz. 11 Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigung Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) D...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Arbeitsvertrag mit geringfügig entlohntem Beschäftigten zur Beschäftigung in einem Privathaushalt

Rz. 15 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers = natürliche Person, Name und Vorname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeber – und Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmerin – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _______________...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 69 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 70 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß ist eine Tarifbestimmung, die wie ...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / I. Gesetzeszweck, neue Regelung seit 1.1.2019

Rz. 1 § 9 TzBfG gewährt teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes, wenn sie ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verlängern möchten. Rz. 2 Damit bildet § 9 TzBfG gleichsam das Pendant zu dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG (dazu oben § 12). ...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / I. Arbeitsvertrag Teilzeitbeschäftigte allgemein

Rz. 1 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Probezeit (1) Der Arbeitnehmer w...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / V. Zugang der Kündigungserklärung

Rz. 29 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung und muss zu ihrer Wirksamkeit somit dem Empfänger zugehen, § 130 Abs. 1 BGB . Rz. 30 Unproblematisch ist der Zugang gegenüber Anwesenden. Das BGB regelt den Zugang unter Anwesenden nicht. Die Willenserklärung geht dem anwesenden Arbeitnehmer in dem Moment zu, in dem sie so in seinen Empfangsbereich ko...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 3. Form

Rz. 43 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 TzBfG hat der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit in Textform zu erfolgen. Dies dient einer erleichterten Beweisführung. Zudem soll die Textform die Arbeitnehmerin und den Arbeitnehmer vor einer übereilten Geltendmachung einer Arbeitszeitverringerung schützen. Nach § 126b BGB erfüllt eine auf einem dauerhaften Datenträger abgegebene lesbare Er...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / II. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 13 Arbeitsvertrag Zwischen der Firma X-GmbH, _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers, Name und Vorname des Vertretungsberechtigten, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeberin – und Herrn _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmer – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen: § 1 Anstellung, Befristung (1) Der Arbeitnehmer...mehr

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§ 30 Muster, Checklisten, F... / III. Muster: Vertrag über kurzfristige Beschäftigung in einem privaten Haushalt (befristeter Arbeitsvertrag)

Rz. 16 Arbeitsvertrag Zwischen _________________________ (Bezeichnung des Arbeitgebers = natürliche Person, Name und Vorname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitgeber – Und Frau _________________________ (Vorname, Nachname, Anschrift) – im Weiteren: Arbeitnehmerin – wird folgender Anstellungsvertrag geschlossen. § 1 Anstellung, Befristung (1) Der Arbeitnehmer wird ab dem ______________...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / c) Kenntnis des Arbeitgebers

Rz. 50 Das Kündigungsverbot setzt voraus, dass dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Entscheidend ist, dass die Arbeitnehmerin mitteilt, dass sie bereits bei Zugang der Kündigung schwanger war oder vermutlich schwanger war. Da nämlich für das Bestehe...mehr

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§ 18 Der Anspruch aus § 9 T... / II. Erörterungspflicht und Informationsanspruch nach § 7 Abs. 2 und 3 TzBfG

Rz. 8 Flankiert wird der Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG von einer Informationspflicht des Arbeitgebers. Zur Sicherung des Anspruchs auf Verlängerung der Arbeitszeit hat ein Arbeitgeber nämlich einen Arbeitnehmer über entsprechende Arbeitsplätze zu informieren, die im Betrieb oder Unternehmen besetzt werden sollen, wenn ihm der Arbeitnehmer den Wunsc...mehr

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§ 13 Der Anspruch aus § 15 ... / II. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 29 Nach der Ablehnung des Arbeitgebers steht dem Arbeitnehmer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen (§ 15 Abs. 7 S. 7 BEEG). Rz. 30 Der Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gem. § 15 Abs. 5 – 7 BEEG sieht nur einen Anspruch auf Zustimmung zu einer Vertragsveränderung vor. Erst mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung als erteilt (§ 894 ZPO). Bis dah...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / 2. Inhalt der betrieblichen Gründe

Rz. 157 Das Gesetz benennt für das Vorliegen von betrieblichen Gründen Regelbeispiele. Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Gerade im Hinblick auf die Regelbeispiele muss festgeh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.1 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 664 Betriebsausgaben sind Ausgaben, die zu dem Bereich der Einkommenserzielung gehören und daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern. Sie werden daher bei der steuerlichen Einkommensermittlung abgezogen (Rz. 566). Das Gesetz bestimmt jedoch in § 4 Abs. 5 EStG, dass bestimmte Betriebsausgaben das Einkommen nicht mindern dürfen. Diese Betriebsausgaben werden dad...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10.2 Berücksichtigung der Steuerbelastung

Rz. 839 Durch G. v. 25.2.1992[1] ist das Abzugsverbot im Anschluss an die Rspr.[2] mit Wirkung für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes noch offenen Veranlagungen eingeschränkt worden.[3] Als Betriebsausgaben abziehbar sind nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG Geldbußen, soweit durch sie der wirtschaftliche Vorteil der Tat abgeschöpft werden soll, wenn die auf den wirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.1 Begriff der Entnahme

Rz. 307 Entnahmen sind alle Wertabgaben des Betriebs für betriebsfremde Zwecke.[1] Diese Wertabgaben vermindern das Endvermögen des Wirtschaftsjahrs, in dem sie vorgenommen worden sind. Soweit der Gewinn als Differenz des Endvermögens des laufenden Wirtschaftsjahrs zum Endvermögen des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs durch diese Wertabgaben aus betriebsfremdem Anlass geminde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 36 Der Stpfl. bestimmt selbst, in welchem Umfang er am Marktgeschehen teilnehmen will; daraus folgt, dass er den Umfang seiner betrieblichen Tätigkeit ebenfalls selbst bestimmt. Im Rahmen dieser von ihm bestimmten betrieblichen Tätigkeit bestimmt er ebenfalls selbst, welche seiner Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) er für diese betriebliche Tätigkeit einsetzen will....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 482 § 4 Abs. 3 EStG stellt mit der Einnahme-Überschussrechnung eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung dar. Der Bestandsvergleich mit der Erfassung der Vermögenswerte der Wirtschaftsgüter wird ersetzt durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und -ausgaben. Aus Sicht der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit rechtfertigt die Wahl der Gewinnermit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.2 Dokumentationsvoraussetzungen

Rz. 692 Materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen und die betriebliche Veranlassung der geschäftlichen Bewirtung in standardisierter Form schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der Erleichterung der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und der Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten im Bewirtungswesen.[1] § 4 Abs. 7 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 515 Im Rahmen der Einnahme-Überschussrechnung besteht keine generelle Verpflichtung, Aufzeichnungen zu führen; die §§ 140, 141 AO gelten gerade nicht. Es besteht daher auch keine Verpflichtung, Betriebseinnahmen und -ausgaben aufzuzeichnen.[1] Auch eine Verpflichtung zur Führung einer Kasse bzw. eines Kassenbuchs besteht nicht.[2] Rz. 516 Es bestehen nur einzelne Aufzeich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.7 Nachweis von Betriebsausgaben

Rz. 603 Es obliegt dem Stpfl., den Nachweis über die von ihm aufgewendeten Betriebsausgaben zu erbringen, sie sind also von ihm dem Grund und der Höhe nach nachzuweisen. Er trägt die objektive Beweislast.[1] Da die Betriebsausgaben in seiner Sphäre anfallen und überwiegend von ihm bewusst aufgewendet werden, ist es seine Obliegenheit, die Betriebsausgaben ihrer Höhe nach sowi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.2 Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 764 Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers ist im Gesetz nicht weiter definiert und wurde von der Rspr. des BFH entwickelt und dann mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b in das Gesetz aufgenommen.[1] Die Abzugsbeschränkung betrifft die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer und die Ausstattung. Ein häusliches Arbeitszimmer[2] ist ein Arbeitsraum, der seiner Lage, Funktion ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7 Besteuerungsverfahren

Rz. 46 Beantragt auch nur einer der Ehegatten die die Einzelveranlagung, sind beide Ehegatten einzeln zu veranlagen, sofern die Ausübung des Wahlrechts nicht rechtsmissbräuchlich ist (§ 26 EStG Rz. 71ff.). Seit Vz 2013 gilt, dass die Wahl durch Angabe in der Steuererklärung getroffen wird und nach Unanfechtbarkeit nur noch geändert werden kann, wenn die besonderen weiteren V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fortgeltung der Unschuldsvermutung und der steuerrechtlichen Beweislastregeln

Rz. 52 [Autor/Stand] Wird das Verfahren gegen den Beschuldigten nicht nach § 170 Abs. 2 StPO, sondern nach § 398 AO oder §§ 153 ff. StPO eingestellt, ist damit kein Nachweis des Tatverdachts und keine Feststellung der Schuld verbunden[2]. Dies gilt auch, wenn der Betroffene im Fall des § 153a StPO einer Verfahrenseinstellung zustimmt und die Auflagen erfüllt[3]. Die Einstell...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber im Ergebnis unbegründet. a) Auch wenn das Nachlassgericht dies nicht ausdrücklich erklärt hat, ist dem Beschluss bei verständiger Auslegung zu entnehmen, dass das Gericht nicht nur den Erbscheinsantrag zurückgewiesen, sondern die hiermit zugleich wieder aufgenommene Anregung auf Einziehung des bereits erteilten, anderslautenden Erbsch...mehr

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zfs 08/2019, Nachweis des ä... / 1 Aus den Gründen:

"… Ohne Rechtsverstoß durfte die Zivilkammer im Ergebnis der Beweisaufnahme gemäß § 286 Abs. 1 ZPO zu der Überzeugung gelangen, dass der einen Leistungsanspruch begründende Versicherungsfall – in Gestalt einer gemäß Abschn. C.2 lit. b) AKB 2015 in der Teilkaskoversicherung eingedeckten und nach Abschn. C.1.4 AKB 2015 mit dem Wiederbeschaffungswert zu entschädigenden Fahrzeug...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Die Abwehr von Hinterziehungszinsen dem Grunde und der Höhe nach erfolgt durch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen; es besteht auch die Möglichkeit, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Im Rahmen des Einspruchs ist das Vorliegen der Hinterziehung inzident zu überprüfen/widerlegen.[13] Insb. bei Transaktionen über mehrere Jahre und ...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / b) Behauptung einer Treuhandschaft

Häufig "jongliert" ein Steuerhinterzieher (beim Verstecken von Kapitalvermögen im Ausland) im Familienkreis mit "Einbeziehung" von Ehegatten, Kindern u. Ä., ohne dass diese genau davon wissen. Werden die Sachverhalte später entdeckt, wird von Seiten des Steuerhinterziehers bzw. der "formal" Bedachten gegen das Vorliegen einer Steuerhinterziehung eingewandt, dass die einbezog...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann von der M-Versicherung, die nach wie vor Schuldnerin der Versicherungsleistung bleibt, nach Maßgabe von § 125 VVG, §§ 1, 2, 5, 28 ARB Deckung für die beabsichtigte Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungs- und von Schadensersatzansprüchen verlangen (…)." 2. Der Kl. steht ein Anspruch auf Erbringung der für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 53 Die Aufrechnung wird durch Aufrechnungserklärung geltend gemacht. Für die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde und durch den Stpfl. gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche öffentlich-rechtliche Willenserklärung, durch die ein steuerschuldrechtliches Gestaltungsrecht ausg...mehr

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Rückforderung von Schenkungen an das unverheiratete Schwiegerkind

Zusammenfassung Bei Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können analog zu den Grundsätzen bei Schenkungen an das verheiratete Schwiegerkind Schenkungen der Eltern des anderen Partners zurückgefordert werden (§ 313 BGB). Hintergrund Die Klägerin und ihr Ehemann sind die Eltern der ehemaligen Lebensgefährtin des Beklagten. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Tochter...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / 3. Darlegungs- und Beweislast bei der betriebsbedingten Kündigung

Rz. 240 Bereits vorstehend wurden Hinweise zu den unterschiedlichen Voraussetzungen der Darlegungs- und Beweislast bei der betriebsbedingten Kündigung gegeben. Im Folgenden wird auf die grundsätzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislastverteilung eingegangen und es wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf die bereits erfolgten Ausführungen verwiesen. Rz. 241 Grundsätzli...mehr

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§ 3 Anforderungen an Massen... / F. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 148 Nach allgemeinen prozessualen Grundsätzen ist der Arbeitnehmer darlegungs- und gegebenenfalls beweisbelastet für das Vorliegen einer Massenentlassung. Er muss deshalb sowohl die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer als auch die Zahl der entlassenen Arbeitnehmer im Streitfall darlegen und beweisen.[296] Um die praktische Wirksamkeit der Richtlinie nicht zu...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ii) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 85 Im Kündigungsschutzprozess trägt der Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Gründe bedingt ist. Der Arbeitgeber hat den Kündigungsgrund konkret darzulegen. So hat der Arbeitgeber bei sowohl von ihm geltend gemachten innerbetrieblichen Gründen (z.B. Art, Umfang und zeitlicher Ablauf d...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Dringendes betriebliches Erfordernis

Rz. 242 Bei der betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass dringende betriebliche Erfordernisse die Kündigung bedingen. Damit die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen rechtswirksam sein kann, muss der Arbeitgeber für das Gericht erkennbar darstellen, ob und weshalb durch inner- oder außerbetriebliche Gründe das Bedürfnis zur Weiterbesc...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / I. Anwendbarkeit des KSchG

Rz. 8 Eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung bestanden hat, ist gemäß § 1 KSchG rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Rz. 9 Voraussetzung der Anwendbarkeit des KSchG und damit der Anwendbarkeit der Voraussetzungen des § 1 KSchG ist somit zunächst die rechtlich ununterbroch...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / b) Sozialauswahl

Rz. 249 Zur Darlegungs- und Beweislast bei der Sozialauswahl s. oben unter Rdn 239.mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / c) Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 250 Zur Darlegungs- und Beweislast bei dem Interessenausgleich mit Namensliste s. oben unter Rdn 239.mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Grobe Fehlerhaftigkeit

Rz. 236 Rechtsfolge des Interessenausgleichs mit Namensliste ist weiterhin, dass die soziale Auswahl der im Interessenausgleich benannten Arbeitnehmer abgesehen von Diskriminierungstatbeständen gemäß § 1 Abs. 5 S. 5 KSchG nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann. Rz. 237 Grob fehlerhaft ist die Sozialauswahl, wenn eine evidente, ins Auge springende erhebliche Abwe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Voraussetzungen der Kündigung aufgrund einer Namensliste

Rz. 221 Zur Feststellung, ob die Kündigung des Arbeitnehmers, die auf einem Interessenausgleich mit Namensliste beruht, wirksam ist, sind alle Voraussetzungen kollektiver- und individualrechtlicher Art zu überprüfen. Auf die Darlegungs- und Beweislast, die sich im Vergleich zu Kündigungen, die ohne Namensliste ergehen, ändert, wird dabei eingegangen. Zur Darlegungs- und Bewe...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Ausgewogene Personalstruktur

Rz. 203 Auch bei dem Kriterium der Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur ist zunächst eine soziale Reihung unter den vergleichbaren Arbeitnehmern vorzunehmen, die dann auch maßgeblich ist, wenn für die Nichteinbeziehung nach Abs. 3 S. 1 aus mehreren Arbeitnehmern eine Auswahl zu treffen ist.[365] Diese Einschränkung der Sozialauswahl hat das Ziel einer Überalterung in...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / a) Unternehmerische Organisationsentscheidung

Rz. 21 Ausgangspunkt der betriebsbedingten Kündigung ist die organisatorische Unternehmerentscheidung. Aufgrund innerbetrieblicher oder außerbetrieblicher Gründe muss sich der Arbeitgeber entschieden haben, die Organisation seines Betriebes derart zu verändern, dass bei der Umsetzung dieser neuen organisatorischen Maßnahmen ein oder mehrere Arbeitsplätze wegfallen. Rz. 22 Die...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / dd) Vermutung dringender betrieblicher Erfordernisse

Rz. 232 Gemäß § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG besteht bei einem Interessenausgleich mit Namensliste die Vermutung, "dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist." Diese Vermutung der dringenden betrieblichen Erfordernisse begründet eine gesetzliche Vermutung i.S.v. § 292 ZPO, die im Kündigungsschutzprozess zu einer Beweislastumkehr f...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Missbrauchskontrolle

Rz. 25 Die getroffene unternehmerische Entscheidung darf nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig und willkürlich sein. Eine willkürliche oder rechtsmissbräuchliche Unternehmerentscheidung liegt vor, wenn sie gegen gesetzliche oder tarifliche Normen, eine Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Vereinbarung verstößt.[27] Auch soll Diskriminierung und die Umgehung d...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / jj) Sonderfall § 1 Abs. 5 KSchG – Vermutung dringender betrieblicher Erfordernisse bei Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 90 Ein Sonderfall ist die Umkehr der Beweislast bei dem Kündigungskriterium dringender betrieblicher Erfordernisse im Falle eines Interessenausgleichs mit Namensliste. Dazu im Einzelnen unter Rdn 232 ff.mehr