Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Leistungsfähigkeit des Vaters

Rz. 45 Erforderlich ist, dass der Unterhaltsschuldner ausreichend leistungsfähig ist, um Unterhalt nach § 1615l BGB zu entrichten (vgl. §§ 1615l Abs. 3 i.V.m. 1603 BGB).[75] Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Vaters für Unterhalt nach § 1615l BGB ist der Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind mit dem Zahlbetrag vom verfügbaren Einkommen abzuziehen, was sich aus §...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Materielle Voraussetzung: Scheitern der Ehe

Rz. 879 Neben den formellen Voraussetzungen eines zulässigen Scheidungsantrags ist materiell-rechtlich das Scheitern der Ehe zum Zeitpunkt des Ablebens des Beteiligten festzustellen. Für einverständliche Scheidungsverfahren nach § 1565 Abs. 1 i.V.m. § 1566 Abs. 1 BGB gilt:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte des § 370 AO

Schrifttum: Buschmann, Steuerunehrlichkeit als Tatbestandsmerkmal?, NJW 1964, 2140; Henke, Kritische Bemerkungen zur Auslegung des § 396 AO (Steuerhinterziehung), FR 1966, 188; Hübner, Reform des Steuerstrafrechts, JR 1977, 58; Kohlmann, Zur Frage der Vorteilsabsicht bei der Steuerhinterziehung (§ 392 AO), FS Richard Lange, 1976, S. 439; Kohlmann, Strafverfolgung und Strafver...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Der Vermögensstamm

Rz. 242 Nach § 1602 Abs. 2 muss das minderjährige Kind sein Vermögen als solches, also den Vermögensstamm, anders als die Vermögenserträge, nicht für Unterhaltszwecke verwenden. Dies gilt wenn und soweit der/die Unterhaltspflichtige(n) bei Berücksichtigung seiner/ihrer sonstigen Verpflichtungen den Unterhalt ohne Gefährdung seines/ihres eigenen angemessenen Bedarfs in der La...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die privilegierten Volljährigen (privilegierte Schülerkinder), § 1603 Abs. 2 Satz 2

Rz. 355 In den Vorteil einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners kommen auch die volljährigen unverheirateten Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern, eines Elternteils oder der Großeltern[457] leben, und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Die Lebensstellung der privilegierten Volljährigen ist mit...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 203 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss bestehen und fällig sein. Daraus folgt, dass ein Auskunftsverlangen vor Ablauf der Frist des § 1605 Abs. 2 BGB nicht ausreicht, die Verzugswirkungen herbeizuführen.[406] Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte darlegen kann, dass das Auskunftsverlangen zum damaligen Zeitpunkt ausnahmsweise, etwa wegen de...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Risikobelastung durch schwankende Renditen

Tz. 148 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Indem der Investor sich bei der Beurteilung einer Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen mit dem Zweck und der Gestaltung des Beteiligungsunternehmens befassen muss, hat er auch die Risiken zu betrachten, denen das Beteiligungsunternehmen bzw. die am Beteiligungsunternehmen beteiligten Investoren ausgesetzt werden bzw. werden sollen, ...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Betriebsaufspaltung

Rz. 204 Zur Aufdeckung von stillen Reserven und somit zu Veräußerungsgewinnen kann es auch kommen, wenn eine Betriebsaufspaltung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung beendet wird. Rz. 205 Hinweis Durch Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, auch bei Güterstandesschaukel entsteht zwar keine Schenkungsteuerpflicht, es sind aber die ertragssteuerlichen Konseque...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen des Verpflichteten

Rz. 1814 Grundlage zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit ist das bereinigte Nettoeinkommen. Ggf. sind sonstige, auch fiktive Einkünfte zuzurechnen. Rz. 1815 Inwieweit einem Unterhaltsverpflichteten im Mangelfall fiktive Nebenverdienste anzurechnen sind, ist am Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob die zeitliche und physische Belastung durch die ausgeübte und die zusät...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Anrechenbare Einkünfte und Abzugsposten

Rz. 1752 Grundsätzlich gilt, dass der Unterhaltsgläubiger nur dann bedürftig ist, wenn er mit seinen prägenden und nichtprägenden Einkünften[1891] und durch Verwertung seines Vermögens den ihm zustehenden vollen Unterhalt nicht erreicht.[1892] Rz. 1753 Während im Rahmen des Bedarfs und beim Pflichtigen im Rahmen der Feststellung der Bedürftigkeit des Unterhaltsgläubigers zwis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

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zfs 10/2023, Mietpreisschät... / 2 Aus den Gründen:

[8] II. Die Berufung ist nicht statthaft und damit gemäß § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu verwerfen, soweit sie sich gegen die Drittwiderklägerin und die Drittwiderbeklagten richtet. [9] 1. Rechtsmittelgegner kann nur der aus dem angefochtenen Urteil ersichtliche Prozessgegner sein (vgl. MüKoZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 511 Rn 30; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl. 2023, ZPO ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / II. Anwendungsbereich

Rz. 222 Eine Abänderung kann gem. § 238 FamFG beantragt werden, wenn eine in der Hauptsache ergangene Endentscheidung des Gerichts eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen enthält. Hierunter fällt auch jede Art von Endurteilen, welche gem. den bis zum 31.8.2009 anzuwendenden zivilprozessualen Vorschriften ergangen sind.[263] Nicht statthaft ist der Antrag dagegen bei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Umfang der Erwerbsobliegenheit

Rz. 1088 Mit einem Arbeitsumfang von 30 Wochenstunden genügt daher eine Mutter ihrer Erwerbspflicht, wenn sie im ländlichen Raum drei Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren betreut und auf keine verlässliche Fremdbetreuung zurückgreifen kann. Dies schließt andererseits nicht aus, dass ggf. die bisherigen Abläufe abweichend zu organisieren sind und mit Rücksicht auf die Er...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 1142 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[1180] Rz. 1143 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens dre...mehr

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ZErb 10/2023, Zur erbschaft... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist, soweit sie überhaupt den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. 3 S. 3 FGO genügt, zumindest unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht vor. 1. Der behauptete Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung liegt nicht vor. a) Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn die für die Beurteilung des Str...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektiver Tatbestand (Vorwerfbarkeit)

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Täter der Verbrauchsteuergefährdung muss vorsätzlich oder leichtfertig gehandelt haben. Vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Täter die die Blankettvorschrift des § 381 Abs. 1 AO ausfüllende verbrauchsteuerliche Bestimmung kennt und ihr bewusst zuwiderhandelt oder wenn der Täter sie zwar nicht kennt, ihr Bestehen aber für möglich hält und es billi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1259 Der Berechtigte trägt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er zum entsprechenden Einsatzzeitpunkt trotz seiner notwendigen Bemühungenkeine angemessene Erwerbstätigkeit erlangen konnte und weiterhin nicht erlangen kann. Er muss im Einzelnen darlegen, welche Schritte er unternommen hat, um einen Arbeitsplatz zu finden und sich bietende Erwerbsmöglichkeiten ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / h) Berechnung eines Versorgungsnachteiles

Rz. 71 Steht die Regelung zum Versorgungsausgleich einer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung des Versorgungsnachteils nicht entgegen, stellt sich die Frage, wie dieser Nachteil konkret zu bemessen ist. Rz. 72 Praxistipp Zu ermitteln sind dabei die fiktiven Versorgungsanwartschaften der Unterhaltsberechtigten in ihrem – hypothetischen – Lebensverlauf als ledige Erwerbstätig...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Anpassung und Bindungswirkung

Rz. 321 Nach § 238 Abs. 4 FamFG ist die vorausgegangene Entscheidung bei Vorliegen einer wesentlichen Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen. Durch diese Formulierung soll der Gesichtspunkt der Bindungswirkung deutlich zum Ausdruck gebracht werden.[475] Die in § 238 FamFG geschaffene Möglichkeit, bei einer Verpfli...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Mutwilligkeit

Rz. 42 Der Gesetzgeber definiert in § 114 Abs. 2 ZPO den Begriff der mutwilligen Prozessführung wie folgt: Mutwillig ist die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Verzicht auf weitere Unterhaltstatbestände

Rz. 2104 Bei der Frage nach der Möglichkeit des Verzichts auf einzelne Unterhaltstatbestände außerhalb des Betreuungsunterhalts nach § 1570 BGB ist von der vom BGH entwickelten Kernbereichslehre auszugehen. Da die übrigen sechs Unterhaltstatbestände nicht die Rechte des Kindes zum Inhalt haben, ist dieses Thema anhand der Grundsätze der unangemessenen Benachteiligung durch de...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Anteil an einem Beteiligungsunternehmen und damit zusammenhängende Rechtspositionen

Tz. 26a Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Ein Anteil an einem Beteiligungsunternehmen liegt vor, wenn der Investor aufgrund eines vertraglichen oder nichtvertraglichen Engagements schwankenden Renditen aus dieser Einheit ausgesetzt ist (IFRS 12 Appendix A). Der Begriff des Anteils (interest) ist deutlich weiter gefasst als der bloße Anteil an Eigen- oder Fremdkapitalinstrumenten. Al...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 113 [Autor/Stand] Mittäterschaft nach § 25 Abs. 2 StGB setzt voraus, dass mehrere die Straftat gemeinschaftlich begehen. Das liegt dann vor, wenn zumindest zwei Personen arbeitsteilig bei der Begehung der Straftat zusammenwirken. Während die mittelbare Täterschaft dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Person (Hintermann) die andere (Werkzeug) beherrscht, agieren im Gegen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerschuldnerschaft

Rz. 1532 [Autor/Stand] An den zollschuldrechtlichen Folgen, nämlich der Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK wegen vorschriftswidrigen Verbringens, ändert sich deswegen nichts[2]. Ein Schmuggler muss nicht nur mit seiner Bestrafung und dem Verlust der geschmuggelten Waren rechnen, sondern außerdem auch die darauf entfallenden Einfuhrabgaben entrichten (Art....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Verlust der Beherrschung durch mehrere Transaktionen

Tz. 381 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Erfolgt die Veräußerung in mehreren Schritten, sind die Transaktionen entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung grundsätzlich einzeln zu behandeln. Ein Gewinn oder Verlust aus der Endkonsolidierung ist nach IFRS 10 nur dann zu realisieren, wenn die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verloren wird (IFRS 10.25 (c)). Nachdem sich der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Schrifttum: Beker, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Steuerstrafrecht, DB 1985, 1868; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4.3.2004 straffrei?, wistra 2004, 368; Berndt, Strafrechtliche Garantenpflicht eines Compliance-Officers – Anm. zu BGH, Urteil vom 17.7.2009 – 5 StR 394/08, StV 2009, 689; Blank, Zum objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO beim Kleinunte...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Rechtsgrundlagen

Rz. 1526 [Autor/Stand] Inzwischen machen Verfahren wegen gewerbs- und bandenmäßig begangener Einfuhrdelikte einen Großteil der Revisionen beim BGH aus[2]. In der Regel handelt es sich um Taten im Zusammenhang mit der Einfuhr unversteuerter und unverzollter Zigaretten aus osteuropäischen Staaten in die EU unter Hinterziehung von Einfuhrabgaben (Zoll, Tabaksteuer, Einfuhrumsat...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Thesaurierte Gewinne in der Personengesellschaft

Rz. 599 Auch bei den Personengesellschaften gelten die Regeln der Rücklagenbildung und zur Aufteilung des kalkulatorischen Unternehmerlohnes in Einkommens- und Vermögensseite, wie dieses schon bei der Thesaurierungsproblematik den Einzelunternehmen dargestellt worden ist. Rz. 600 Hinweis Bei der Personengesellschaft ist zunächst von der gesonderten und einheitlichen Gewinnfes...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Änderung der fiktiven Verhältnisse

Rz. 294 Auch die Änderung fiktiver Verhältnisse kann einen Abänderungsantrag nach § 238 FamFG rechtfertigen. Das ist der Fall, wenn sich die Prognose, welche der vorausgegangenen Endentscheidung des Gerichts zugrunde liegt, tatsächlich nicht oder abweichend verwirklicht. So kann eine fehlgeschlagene Prognose über die Entwicklung der Einkünfte des Unterhaltsschuldners über ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Rz. 1382 [Autor/Stand] Wer in einer Rechnung einen höheren als den geschuldeten Steuerbetrag gesondert ausweist (unrichtiger Steuerausweis), schuldet nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG den Mehrbetrag. Wer unberechtigt die Steuer ausweist, schuldet nach § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag (unberechtigter Steuerausweis). Die Vorschrift des § 14c UStG dient dem Ziel, S...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / XX. Cum-Ex-Geschäfte

Schrifttum: Berger/Matuszweski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097; Derlien/Kern, Die Herkunft der Arbitrage bei Cum/Ex-Geschäften – abgesprochen oder marktbedingt?, BB 2013, 1943; Desens, Erhebung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer als Voraussetzungen für ihre Anrechnung nach Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag (cum/ex-trades), D...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 1230 [Autor/Stand] Schein- oder missbräuchliche Geschäfte sind nicht als solche strafbar, sondern nur dann, wenn über sie falsche oder unvollständige Angaben (s. dazu insb. Rz. 244) gemacht bzw. wenn sie pflichtwidrig verschwiegen werden und ein Hinterziehungserfolg eintritt[2]. Beispiel 2 A errichtet eine Wohnung und vermietet sie an eine GmbH, die die Wohnung anschließe...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Fortsetzung einer ausgeübten Erwerbstätigkeit

Rz. 473 Der Schutz des § 1361 Abs. 2 BGB für das erste Trennungsjahr gilt nicht für den bei Trennung erwerbstätigen Ehegatten einer Doppelverdienerehe. Da die ehelichen Lebensverhältnisse "fortzuschreiben" sind, hat grundsätzlich jeder Ehegatte nach der Trennung seine bisherige Erwerbstätigkeit fortzusetzen.[498] Rz. 474 Aufgeben kann ein Ehepartner diese Tätigkeit nur in bes...mehr

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zfs 10/2023, Leistungskürzu... / 2 Aus den Gründen.

1. Das LG hat angenommen, dass der Kl. gegen den Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB zustehe. Insbesondere könne der Bekl. sich im Ergebnis nicht auf die in den Kaskobedingungen der Kl. enthaltene Haftungsbeschränkung des berechtigten Fahrers berufen. Denn der Bekl. habe den Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke grob fahrlä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Steuerliche Rechtsfolgen der vGA

a) Allgemeines Rz. 1424 [Autor/Stand] Die steuerlichen Rechtsfolgen der vGA unterscheiden sich auf Ebene der Gesellschafter und der Gesellschaft. Zudem ist zu berücksichtigen, dass bis zum Veranlagungszeitraum 2001 das Anrechnungsverfahren Anwendung fand. Seit dem VZ 2001 wurde dieses vom sog. Halbeinkünfteverfahren abgelöst, das seit dem VZ 2009 als sog. Teileinkünfteverfahr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Fortgesetzte Steuerhinterziehung unter Nutzung einer Drittstaat-Gesellschaft zur Verschleierung (§ 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO)

Rz. 1126.25 [Autor/Stand] Das mit Wirkung zum 25.6.2017 in Kraft getretene neue Regelbeispiel des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO verwirklicht, wer eine Drittstaat-Gesellschaft i.S.d. § 138 Abs. 3 AO, auf die der Täter allein oder zusammen mit nahestehenden Personen i.S.d. § 1 Abs. 2 AStG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, z...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / b) Kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten

Einen ähnlichen Fall mit Schwerpunkt in der Frage der Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hatte jüngst der BGH zu entscheiden[36] : Abends gegen 23 Uhr läuft der Kläger entlang einer Fahrbahn, deren zwei Fahrspuren durch eine Mittellinie getrennt sind. Der Beklagte nähert sich mit seinem Pkw, als der Kläger mit dem Überqueren der Fahrstreifen beginnt. Dabei "rennt" der Kläge...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Unterhaltssachen

Rz. 3 Der Begriff der Unterhaltssache wird in § 231 FamFG definiert. Unterhaltssachen[1] sind nach § 231 Abs. 1 FamFG Verfahren, die betreffen. Ein Verfahren ist eine Unterhaltssache, wenn zur Begründung des erhob...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Schadenersatzansprüche wegen überhöhter Unterhaltszahlungen

Rz. 249 Der Unterhaltsschuldner kann Überzahlungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. § 826 BGB zurückverlangen, wenn er insbesondere aufgrund falscher Angaben des Unterhaltsgläubigers zu erhöhten Unterhaltszahlungen veranlasst wurde. Rz. 250 Nach der Rechtsprechung des BGH[253] kann in schwerwiegenden Ausnahmefällen mit einem auf § 826 BGB gestützten Antrag die mat...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Freiheits- oder Geldstrafe

Rz. 1006 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§ 370 Abs. 1 AO). In besonders schweren Fällen gilt der erhöhte Strafrahmen des § 370 Abs. 3 AO, der eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht. Die zeitige Freiheitsstrafe beträgt im Fall der "einfachen" Steuerhinterziehung nach den ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Kreditverbindlichkeiten

Rz. 409 Grundsätzlich leitet das minderjährige Kind seine Lebensstellung von den Eltern ab. Daher entfalten die familiären Lebensverhältnisse Wirkung auf die Lebensstellung des minderjährigen Kindes dergestalt, dass Kreditverbindlichkeiten, die während des Zusammenlebens der Eltern entstanden sind und den Grund für ihre Entstehung in der gemeinsamen Lebensführung der Familie...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Härtegrund aus § 1579 Nr. 3 BGB (schwere Straftat des Unterhaltsberechtigten)

Rz. 284 Es muss sich um ein Verbrechen oder schweres Vergehen des Berechtigten handeln, dass sich gegen den Unterhaltspflichtigen oder seinen nahen Angehörigen richtet. Das Vergehen muss vorsätzlich begangen worden sein. Zitat Diebstahl nach § 242 StGB , soweit sich der Diebstahl nicht nur als eine Wegnahme im Rahmen der Trennun...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Voraussetzungen

Tz. 70 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das erste Kriterium bei der Beurteilung von Beherrschung ist die Verfügungsgewalt (power) des Investors über das Beteiligungsunternehmen. Gemäß IFRS 10.10 und B9 verfügt ein Investor über die Verfügungsgewalt, sofern er über eine Rechtsposition verfügt, die ihm gegenwärtig die Steuerung der maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmen...mehr

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AGS 10/2023, Für die Genehm... / II. Erstattungsfähige Kosten des Rechtsstreits

1. Gesetzliche Grundlage Gem. § 91 Abs. 1 ZPO hat die (teilweise) unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Voraussetzungen lagen nach Auffassung des OLG Dresden nur für einen Teil der umstrittenen ...mehr