Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Grundsatz der Prävention

3.1 Präventive Gefährdungsbeurteilung Rz. 59 Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 1 muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weiblichen Beschäftigten hat. Dieses Vorgehen ist aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erforderlich, weil Arbeitsplätze geschlechtsunabhängig zu vergeben sind und deshalb ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers

Rz. 49 Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ermitteln, welche Tätigkeiten nach Art, Ausmaß und Dauer Gefährdungen für Schwangere und Stillende darstellen können und deshalb besondere (Schutz-)Maßnahmen erfordern. Arbeitgeber haben vorab Art, Ausmaß und Dauer der potenziellen Gefährdung auch für schwangere und stillende Frauen nach § 10 Abs. 1...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.5 Durchführen der Maßnahmen

Rz. 34 Sofern der Arbeitgeber feststellt, dass Maßnahmen erforderlich sind, sind diese im 5. Schritt auch unverzüglich umzusetzen, um den Schutzzweck unmittelbar zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber die organisatorische Verfügungsgewalt hat, die Maßnahmen zeitnah zu veranlassen. Rz. 35 Der Arbeitgeber hat dabei die finanzielle Last der Durchführung zu t...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Instrumente der Prävention

Rz. 65 Mögliche Gefahrenquellen können präventiv auch bei regelmäßig durchzuführenden Sicherheitsdurchgängen [1] im Rahmen von Vor-Ort-Terminen erkannt und durch Maßnahmen beseitigt werden. Wichtig ist, dass jeweils eine nachgelagerte Wirksamkeitskontrolle durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass der mit der Maßnahme bezweckte Schutz der Schwangeren auch tatsächlich eintri...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.2 Betriebssicherheitsverordnung

Rz. 6 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist ferner in § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Der Arbeitgeber hat nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrSichV vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen,...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Präventive Gefährdungsbeurteilung

Rz. 59 Die generelle Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 1 muss grundsätzlich auch dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Prüfung keine weiblichen Beschäftigten hat. Dieses Vorgehen ist aus Gründen des Diskriminierungsschutzes erforderlich, weil Arbeitsplätze geschlechtsunabhängig zu vergeben sind und deshalb jeder Arbeitsplatz auch für eine Frau...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.1 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Rz. 50 Sofern die Schutzmaßnahmen nicht verhältnismäßig sind, also der Aufwand das dadurch zu erreichende Schutzergebnis deutlich übersteigt und etwa nur für den Einzelfall in eine das Normalmaß des Arbeitgebers übersteigende finanzielle Belastung führen würde, trifft den Arbeitgeber ein Versetzungsgebot nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG. Dann hat er ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.4 Festlegung der erforderlichen Maßnahmen

Rz. 24 Ergibt – 4. – die Gefährdungsbeurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der Frau gefährdet ist und dass diese Gefährdung Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit haben können, dann muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, durch eine Änderung der Arbeitsbedingungen eine Gefährdung auszuschließen. Dies kann eine Änderung der konkret ausgeübten Tätigkeit, der ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.4 Gefährdungsbeurteilung im MuSchG

Rz. 9 Der rechtliche Rahmen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist durch Handreichungen zur praktischen Durchführung, Dokumentation und Information im Arbeitsschutzrecht bereits vorgegeben. Es genügt daher, die mutterschutzrechtlichen Besonderheiten in einer Ergänzung und Konkretisierung zu den bestehenden Arbeitgeberpflichten zu erfassen. Das reduziert auch den d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.2 Ermittlung der Gefährdungen

Rz. 14 Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss – im 2. Schritt – der Arbeitgeber umfassend die Arbeitsbedingungen und die Gefährdungen nach Art, Ausmaß und Dauer beurteilen, denen die schwangere oder stillende Frau oder ihr (ungeborenes) Kind ausgesetzt ist oder sein kann. Von dieser Gefährdungsbeurteilung werden auch Expositionen gegenüber fortpflanzungsgefährdenden, also fru...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Präventive Gefährdungsbeurteilung und Dokumentationspflicht

Rz. 64 Soweit die Tätigkeiten an einem bestimmten Arbeitsplatz keine besonderen mutterschutzbezogenen Gefährdungen aufweisen, ist nach § 14 Abs. 1 Satz 2 MuSchG für die Dokumentation die entsprechende Feststellung unter Bezugnahme auf die bereits vorliegende arbeitsschutzrechtliche Dokumentation ausreichend. Damit ist die grundsätzliche mutterschutzrechtliche Verantwortbarkei...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.3 Berufsgenossenschaftliche Vorschrift – DGUV Vorschrift 1

Rz. 8 In § 3 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV Vorschrift 1 ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung geregelt. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichten die Arbeitgeber zu den in § 3 DGUV Vorschrift 1 näher beschriebenen Maßnahmen und sind unmittelbar geltendes, zwingendes Recht, in der Normenpyramide unterhalb eines Gesetzes stehend. Auc...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.7 Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung

Rz. 41 Der betriebliche Alltag bleibt nicht statisch. Prozesse verändern sich, Arbeitsabläufe werden verändert, neue Maschinen und Anlagen eingesetzt, Produkte und Produktionsverfahren unterliegen Innovationen. Das hat Auswirkungen auf bestehende Gefährdungsbeurteilungen. Diese sind zu aktualisieren und an neue Gegebenheiten anzupassen (7. Schritt). Auslöser können dabei inne...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1.1 Arbeitsschutzgesetz

Rz. 5 Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung finden sich nicht allein im Mutterschutz, auch wenn der Gesetzgeber in der Neufassung des Mutterschutzgesetzes zum 1.1.2018 den Schwerpunkt der Novellierung auf dieses Thema legte und das Instrument für den Mutterschutz stärkte. Im Bereich des Mutterschutzrechts soll der Gedanken der Prävention und Teilhabe gestärkt werden, so die ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.6 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 38 Unter einer Wirksamkeitskontrolle wird im 6. Schritt die regelmäßige Überprüfung verstanden, ob die einmal getroffenen Maßnahmen noch wirken. Sobald Anzeichen vorliegen, dass eine Veränderung eingetreten ist, muss der Arbeitgeber eine Wiederholungsbeurteilung vornehmen, um auf den Sachverhalt reagieren zu können. Rz. 39 Aber auch die generelle Wirksamkeit der Schutzein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Ergänzende Rechtsvorschriften

Rz. 4 Grundsätzlich ist der Arbeitgeber aus einer Vielzahl an Vorschriften heraus dazu verpflichtet, Gefährdungen für alle Arbeitnehmer zu vermeiden. Die besondere Gefährdung für die Gesundheit des Kindes, der Schwangeren oder Stillenden erfordert im Mutterschutzgesetz eine ergänzende spezialgesetzliche Regelung. Die mutterschutzrechtlichen Regelungen sind daher im Kontext d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist das Kernelement des Mutterschutzrechtes. Durch das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung soll der Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, mögliche Gefährdungen zu erkennen und zu reduzieren. Durch die Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung gegenüber der Schwangeren/Stillenden soll diese das Gefähr...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Proaktive Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Rz. 48 Das Mutterschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber in § 10, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und dabei mögliche Gefahren zu analysieren und anschließend durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden, zu verringern und deren Auswirkung zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist nicht reaktiv, sondern proaktiv. Es muss keine Aktivität oder Antrag der werdenden oder stillen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Mitteilung der Schwangerschaft – Auslöser für eine Durchführung der konkreten Gefährdungsbeurteilung (Abs. 2)

Rz. 77 Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber aus diesem Anlass die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich zu konkretisieren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen (anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung). Unverzüglich heißt dabei ohne schuldhaftes Zögern. Nur so lässt sich auch vermeiden, dass der Arb...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Notwendigkeit einer aktuellen Dokumentation

Rz. 57 Die Dokumentation ist Voraussetzung dafür, dass die Ergebnisse der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung von der schwangeren oder stillenden Frau, von den im Betrieb tätigen Personen, von der Aufsichtsbehörde und vom Arbeitgeber selbst nachvollzogen und überprüft werden können. Wenn keine Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes vo...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.4 Besondere Gefährdungsbeurteilungen – psychische und klimatische Belastungen

Rz. 69 Die persönliche Situation einer Schwangerschaft und die Anforderungen der betrieblichen Arbeitswelten können zu psychischen Belastungen führen. Neben den körperlichen Gefahren treten die Beeinträchtigungen der Psyche und daraus resultierenden Gefährdungen.[1] Zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitswelt gehört daher auch die Betrachtung der Wechselwirkungen aus Qu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1 Arbeitsorganisation außerhalb der Betriebssphäre des Arbeitgebers

Rz. 76 Die Anforderungen nach § 10 richten sich an den Arbeitgeber als Adressaten und Verantwortlichen für die Arbeitsbedingungen. Problematisch wird dies, wenn die Arbeitsleistung außerhalb der Sphäre des Arbeitgebers erbracht werden kann, z. B. bei der Erbringung von Arbeitsleistung im Homeoffice, oder bei wechselnden Einsatzstellen. Solche modernen Arbeitsformen ohne konk...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.9 Gefährdungsbeurteilung aus besonderem Anlass

Rz. 45 Die Pandemievorsorge im Unternehmen verpflichtet den Arbeitgeber, bei Auftreten einer solchen Lage die besonderen Anforderungen an seinen Geschäftsbetrieb im Allgemeinen und an die Gesundheit der Belegschaft im Besonderen zu überprüfen. Das Erstellen eines (vorsorglichen) betrieblichen Pandemieplans (Besetzung und Entscheidungskompetenz eines Pandemiestabs, Kommunikat...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Mitwirkungsrechte des Betriebsrats

Rz. 53 Der Betriebsrat hat gem. § 80 Abs. 1 Ziff. 1 BetrVG darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Dazu gehören auch die Schutzvorschriften für Schwangere und Mütter, insbesondere die Vorschriften aus dem Arbeitsschutzgesetz zur Gefährdu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Ermittlung von Schutzmaßnahmen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 72 Die notwendigen Aktionen des Arbeitgebers setzen sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Satz 1 Nr. 1 und der Bestimmung der Schutzmaßnahmen nach Satz 1 Nr. 2 zusammen. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob für eine schwangere oder stillende Frau oder ihr Kind voraussichtlich kein...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Dokumentationsumfang und -durchführung

Rz. 18 Die gesetzliche Dokumentationspflicht hat folgende Voraussetzungen und Zielsetzungen: Grundlage ist der konkrete Arbeitsplatz und die konkrete Tätigkeit der Frau vor dem Hintergrund einer abstrakt möglichen Gefährdungslage durch die Ausübung der Tätigkeit, den Arbeitsplatz oder die Arbeitsumgebung. Dazu zählen die Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Arbeitsschritte, aber au...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Information an alle Beschäftigte

Rz. 26 Nach Abs. 2 hat der Arbeitgeber alle Personen, die bei ihm beschäftigt sind, über das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MuSchG zu informieren. Die Regelung übernimmt den Regelungsgehalt des früheren § 2 Satz 1 MuSchArbV. Der Arbeitgeber ist nach dem Wortla...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3 Information an die Schwangere/Stillende (§ 14 Abs. 3)

Rz. 31 Der Arbeitgeber hat die schwangere oder stillende Frau unaufgefordert und in angemessener Weise über die Ergebnisse der konkretisierten Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie über die für sie nach § 10 Abs. 2 MuSchG festgelegten und nach § 13 MuSchG getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren. Voraussetzung ist demnach, dass eine Schwangerschaft angezeigt ist. Bis da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Genereller Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Der Arbeitgeber hat die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 10 MuSchG (Durchführung der Gefährdungsbeurteilung) nach § 14 Abs. 1 zu dokumentieren. Der Dokumentationsumfang ist ebenfalls festgelegt: zum einen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Regelung in § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1. Halbsatz) sowie den Bedarf an Schutzmaßnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Konkretisierter Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11 Die Durchführung der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist Teil der allgemeinen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG. Ziel der mutterschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung ist es, die auftretenden Gefährdungen der schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes bei der Tätigkeit oder im Rahmen der Ausbildung zu beurteilen und daraus di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ergänzende Schutzvorschriften für Stillende außerhalb des MuSchG

Rz. 12 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Die Regelung im Einzelnen – Unzulässige Tätigkeiten (§ 12 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 18 Der Arbeitgeber darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie in einem Maß Gefahrstoffen ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Abs. 1 regelt die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen während der Stillzeit im Hinbli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forschungskosten/Entwicklun... / 2.2 Grundsatz der Ansatzstetigkeit

Das Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten ist an ein Stetigkeitsgebot für Ansatzmethoden gebunden. Gleiche Sachverhalte sind einheitlich zu beurteilen. Die Entscheidung zur Aktivierung von Entwicklungskosten ist auch für nachfolgende Aktivierungsentscheidungen bindend. Die Beurteilung nachträglicher Herstellungskosten und aktivierungsfähiger Weiterentwicklungskosten r...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2 Information an Personalrat/Betriebsrat

Rz. 29 Die Regelung des früheren § 2 Satz 2 MuSchArbV, der die Zulässigkeit einer formlosen Unterrichtung eines vorhandenen Betriebs- oder Personalrats über die Ergebnisse der Beurteilung vorsieht, ist entfallen. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ist jedoch weiterhin vorhanden und erfasst auch die nach der Durchführung der Gefährdungsbeur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2.2 Europäischer Rechtsrahmen

Rz. 15 § 13 geht auf den europäischen Rechtsgedanken zurück[1], dass jeder Arbeitnehmer in seiner Arbeitsumwelt zufriedenstellende Bedingungen für Gesundheitsschutz und Sicherheit vorfinden muss. Gem. Art. 15 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates v. 12.6.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.1.1 Der objektive Tatbestand

Rz. 9 Gem. § 32 Abs. 1 können folgende Verstöße gegen die Vorgaben des MuSchG als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden: § 32 Abs. 1 Nr. 1 Zuwiderhandlungen gegen Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung (§§ 3, 4, 5, 6, 13, 16 MuSchG), § 32 Abs. 1 Nr. 2 Nichtgewährung der Ruhezeit (§ 4 Abs. 2 MuSchG), § 32 Abs. 1 Nr. 3 Verstöße gegen Tätigkeitsverbote (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3.3 Einhaltung von Grenzwerten

Rz. 33 Anders als in § 11 MuSchG, der in den Sätzen 3 und 4 des ersten Absatzes das Vorliegen einer unverantwortbaren Gefährdung bei Einhaltung von Grenzwerten ausschließt, verwendet § 12 diese gesetzliche Vermutung für den Ausschluss einer unzumutbaren Gefährdung nicht ausdrücklich. Gleichwohl ist auch beim Schutz der Stillenden nach § 12 wie schon beim Schutz der Schwanger...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Ausschluss von unverantwortbaren Gefährdungen

Rz. 4 Anders als im Bereich des Arbeitsschutzes, der dem Grundsatz nach einen gleichmäßigen Gesundheitsschutz für alle Frauen (und Männer) vorsieht, regelt der Mutterschutz einen besonderen Gesundheitsschutz für alle schwangeren oder stillenden Frauen und ihr (ungeborenes) Kind. Damit ist der Anspruch und die Verpflichtung des Arbeitgebers verbunden, in dieser Hinsicht unver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verluste aus Kauf- und Verwaltungsverträgen über (See-)Container

Leitsatz Entfaltet der Investor über die Unterzeichnung von Kauf- und Verwaltungsverträgen von Containern hinaus keine weiteren Tätigkeiten, stellen sich die Containergeschäfte als bloße Kapitalanlagen, nicht jedoch als unternehmerische Tätigkeit dar. Sachverhalt Im Streitfall schloss der Steuerpflichtige mit einer GmbH vorformulierte und standardisierte "Kauf- und Verwaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.6 Unverantwortbare Gefährdung durch belastete Arbeitsumgebung (§ 12 Abs. 4)

Rz. 50 Nach § 12 Abs. 4 Satz 1 darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie einer belastenden Arbeitsumgebung in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder ihr zu stillendes Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Rz. 51 Die Merkmale einer belastenden Arbeitsumgebung werden in Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Unverantwortbare Gefährdung durch Biostoffe (§ 12 Abs. 2)

Rz. 41 Nach den Gefahrstoffen, geregelt in Abs. 1, sind in § 12 Abs. 2 die Unzulässigkeit von Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Biostoffe geregelt.[1] Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 darf eine stillende Frau keine Tätigkeiten ausüben und keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sein, bei denen sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 i. S. v. § 3 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 1 Persönliche Daten und Religionszugehörigkeit

Rz. 372 [Identifikationsnummer → Zeilen 8 und 20] Der BFH hat geurteilt, dass die Zuteilung der steuerlichen Identifikationsnummer und die Datenspeicherung mit dem Recht auf Selbstbestimmung vereinbar sind (BFH, Urteil v. 18.1.2012, II R 49/10, BFH/NV 2012 S. 475). Rz. 373 [Geburtsdatum → Zeilen 8 und 20] Das Geburtsdatum hat steuerlich vor allem Bedeutung für die Beurteilung, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Dokumentationsumfang (§ 14 Abs. 1)

Rz. 2 Die gesetzlich normierte Dokumentationspflicht ist für den Arbeitgeber zunächst Aufwand. Dieser Aufwand liegt aber im eigenen Interesse des Arbeitgebers, da die im Zusammenhang einer Gefährdungsbeurteilung getroffenen Feststellungen und Maßnahmen im Zweifel belegt werden können. Dokumentationspflichten bestehen auch nach anderen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.1 Umfang und Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes

Rz. 36 Die Dauer des betrieblichen Beschäftigungsverbotes richtet sich nach dem Schutzzweck der Norm. Das Beschäftigungsverbot besteht so lange, wie die Gefährdungslage durch Wegbleiben (Vermeidung der Gefährdung der Schwangeren oder Stillenden) ausgeschlossen werden muss. Im Zweifel wird in der betrieblichen Praxis die betreffende Arbeitnehmerin während des gesamten Zeitrau...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.4.7 Prüfung und Beurteilung

Die Prüfung und Beurteilung von felderzeugenden Anlagen, die Festlegung der möglichen Exposition und von Schutzmaßnahmen bedarf einer fachlichen Beurteilung. Die fachliche Beurteilung darf nur von "Sachkundigen" durchgeführt werden. Sachkundiger ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Felder besitzt und mit den einschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lärm / Zusammenfassung

Begriff Lärm ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit führen kann. Wahrgenommen werden Schallwellen, die durch Druckschwankungen der Atmosphäre entstehen und sich wellenförmig ausbreiten. In Abhängigkeit von Lautstärke und Frequenz wird Schall als angenehm o...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 1.2 Zu pflegender Personenkreis

Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht ist die Pflege eines Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI. Für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht gelten die allgemeinen Regelungen zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Rentenversicherungspflicht besteht nur, wenn mindestens der Pflegegrad 2 festgelegt worden ist.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.4.5 Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel

Der Unternehmer hat durch technische Maßnahmen zu verhindern, dass Personen durch Energien gefährdet werden, die durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder an elektrisch leitfähigen Gegenständen erzeugt werden. Hierbei können z. B. in Krane, Metallkonstruktionen etc. durch solche Felder Energien induziert bzw. influenziert werden. Für Personen mit aktiven o...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.4.6 Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Wegen der möglichen gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen von EMF ist es nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Regelungen erforderlich, die Exposition ausreichend gering zu halten. Ggf. sind Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nachfolgend soll die grundlegende Herangehensweise beschrieben werden. Die in den folgenden 3 Abschnitten beschriebene Vorgehensweise wird auch synonym...mehr