Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bewertung von Gegenständen

Rz. 20 Die EUSt wird nach dem Wert des eingeführten Gegenstands bemessen. Der Begriff des Gegenstands ist, wie von § 21 Abs. 5 UStG hervorgehoben wird, in Bezug auf den zollrechtlichen Warenbegriff eigenständig (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG Rz. 56ff.). Unter Waren sind alle beweglichen körperlichen Sachen zu verstehen. Zu den Gegenständen sind auch nichtkörperliche Sachen, z. B. el...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / 1.2 Bewertung

Pensionsverpflichtungen sind in der Handelsbilanz mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Bewertungsstichtag ist der Abschlussstichtag. Die Berechnung des Erfüllungsbetrags richtet sich danach, ob eine nicht wertpapiergebundene oder eine wertpapiergebundene Verpflichtung vorliegt.[1] Wertpapiergebundene Pensionsverpflichtu...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, ist ein Aktivposten nach den Rechnungsabgrenzungsposten unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.[1] Dieser Betrag drückt die buchmäßige Überschuldung des Unternehmens aus. Eine solche hat zwar nicht automatisch eine Insolvenz zur Folge, doch ist (spätestens) jetzt die Prüfung eines In...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 2.1.3 Beurteilung und Schlusserklärung

Bestandteil des Abhängigkeitsberichts ist schließlich die Beurteilung des Vorstands der abhängigen Gesellschaft hinsichtlich aller berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen. Er hat die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung zu beurteilen sowie, ob durch die Maßnahmen ein Nachteil für die abhängige Gesellschaft eingetreten ist.[1] Zudem ist nach § 312 Abs. 1 Ak...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 3.5.2 Bestätigungsvermerk

Ebenfalls von zentraler Bedeutung ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. In diesem fasst er das Ergebnis seiner Prüfung zusammen. [1] Ohne einen Bestätigungsvermerk oder einen Versagungsvermerk gilt die Prüfung als nicht durchgeführt. Der Bestätigungsvermerk unterliegt der Offenlegungsverpflichtung nach § 325 HGB. Dies gilt indes nicht bei freiwilligen Prüfungen kl...mehr

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Zusammenarbeit mit dem gese... / 2.2.1 Übersicht International Standards on Auditing, ISA (DE)

Die wichtigsten Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer ISA (DE) sind nunmehr:mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Einberufung und Ladung

Rz. 5 Zuständig für die Einberufung der Sitzungen ist grundsätzlich der Vorsitzende der GesJAV. Die Voraussetzungen für die Sitzungen der GesJAV entsprechen denen für die JAV gem. § 65 BetrVG. Auf die dortige Kommentierung wird verwiesen. Rz. 6 Zuständig für die Einberufung der konstituierenden Sitzung der GesJAV, in der diese ihren Vorsitzenden zu wählen hat, ist gem. § 72 A...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.6.2.1 Erforderlichkeit

Rz. 38 Gem. § 65 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG ist Voraussetzung für den Anspruch, dass die Veranstaltung erforderlich ist. Nach der Rechtsprechung des BAG zu § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG, Beschluss v. 17.11.2010, 7 ABR 113/09) ist die Vermittlung von Kenntnissen erforderlich, wenn sie unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im BR notwendig si...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abhängigkeitsbericht / 4 Prüfung des Abhängigkeitsberichts

Der durch den Vorstand erstellte Abhängigkeitsbericht ist nach § 313 AktG zusammen mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht dem Abschlussprüfer der Gesellschaft vorzulegen.[1] Denn der gesetzliche Abschlussprüfer ist per Gesetz auch für die Prüfung des Abhängigkeitsberichts zuständig, einer gesonderten Beauftragung bedarf es nicht. Im Fall einer nicht prüfungspflichtigen ...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / III. Resümee

Strafverteidigungskosten können unter der engen Voraussetzung, dass die vorgeworfene Tat sich noch innerhalb der jeweiligen betrieblichen/beruflichen Zielsetzung bewegt, als BA/WK abgezogen werden. Wie weit diese Zielsetzung zu fassen ist, ist eine Frage des Einzelfalls; hierbei ist die Rechtsprechung nicht immer stringent. Eine Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung s...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.3.2 Höhe der Kostenerstattung

Rz. 27 Bei einer vom Rehabilitanden selbst gewählten Ersatzkraft erstattet der Rehabilitationsträger die Auslagen des Rehabilitanden gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 38 SGB V in angemessener Höhe. Dieses bedeutet, dass die zu erstattenden Kosten das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen – es gilt der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz (vgl. BSG, Urteil v. 3.7.1985...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.4.2 Verwandte und Verschwägerte ab dem 3. Grad

Rz. 29 Ist die Ersatzkraft mit dem Rehabilitanden nicht oder nur ab dem 3. Grad verwandt oder verschwägert, können auch die Einsatzstunden angemessen vergütet bzw. erstattet werden – und zwar für eine angemessene Stundenzahl je Einsatztag. Als angemessen werden bei einem achtstündigen Einsatz die (durch Quittung etc.) nachgewiesenen Aufwendungen bis zu einem täglichen Höchstb...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / b) Einordnung der BFH-Entscheidung

Kein Tatvorsatz notwendig: Ordnet man diese Entscheidung näher ein, so lässt sich erst einmal feststellen, dass es hinsichtlich der Frage der steuerlichen Geltendmachung von Strafverteidigungskosten unerheblich ist, ob eine Straftat vorsätzlich begangen wurde. Dies ergibt sich bereits aus § 40 AO [5]. Belanglos ist daher auch, ob der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der...mehr

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Steuerliche Geltendmachung ... / c) Weitere Aspekte und FG-Urteile

Hinterziehung von Einkommensteuer: Das FG Rheinland-Pfalz hat unlängst entschieden, dass Strafverteidigungskosten im Hinblick auf die Hinterziehung von Einkommensteuer keinen beruflichen/betrieblichen Veranlassungszusammenhang aufweisen, weil die Verpflichtung, diese Steuer zu zahlen, sich auf die private Vermögensebene bezieht (§ 12 Nr. 3 EStG) – unabhängig, auf welche Eink...mehr

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Schell, SGB IX § 74 Haushal... / 2.5.7 Unbezahlter Urlaub

Rz. 34 Wie bereits unter Rz. 15 f. erwähnt, kann der Rehabilitand keine Haushaltshilfe beanspruchen, wenn im Haushalt eine andere Person (z. B. der Ehegatte oder der Lebenspartner) lebt, die den Haushalt weiterführen kann. In der Praxis sind im Familienhaushalt lebende Ehegatten/Partner oft aus beruflichen Gründen an der Weiterführung des Haushalts verhindert. Sie sind aber b...mehr

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Familienstiftungen – ABC In... / 2.1 Tatbestandsvoraussetzungen

Die Anwendung des § 15 AStG setzt kumulativ voraus, dass eine Familienstiftung i. S. d. Legaldefinition des § 15 Abs. 2 AStG mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland besteht, bei der also der Stifter, seine Angehörigen und deren Abkömmlinge zu mehr als der Hälfte bezugs- oder anfallsberechtigt sind, die Stiftung entweder von einem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter[1] gegr...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.3 Betagter Erwerb

Rz. 34 Ein sog. betagter Erwerb liegt zivilrechtlich vor, wenn der Anspruch zwar bereits entstanden, seine Fälligkeit aber hinausgeschoben ist.[1] Nach der Rspr. des BFH ist allerdings nicht jeder betagte Anspruch i. S. d. Zivilrechts auch erbschaftsteuerrechtlich als betagt i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG anzusehen. Aus der bewertungsrechtlichen Behandlung noch n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die Tatbestände der Steuerpflicht eines Erwerbs von Todes wegen[1], einer Schenkung unter Lebenden[2], einer Zweckzuwendung[3] und der Erbersatzsteuer bei Familienstiftungen[4] an und konkretisiert bzw. ergänzt diese im Hinblick auf den Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung. Systematisch steht § 9 ErbStG im Zusammenhang mit § 38 AO, wonach di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Qualifikationsverkettung – ... / 1 Systematische Einordnung

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellt sich die Frage, ob die steuerliche Beurteilung durch einen Staat (insbesondere den Tätigkeitsstaat) auch Bedeutung für den anderen Staat hat oder ob dieser eine steuerliche Würdigung unabhängig von der Behandlung im anderen Staat vornehmen kann (und soll). Hiermit ist einerseits die Frage möglicherweise entstehender Qualifikatio...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2 Phänomene der Risikowahrnehmung und -beurteilung

Risiko- und Entscheidungsforscher haben menschliches Verhalten in Bezug auf Risikovermeidung und Risikolust untersucht und liefern Erklärungen für unser zwiespältiges Verhalten: Wie nehmen Menschen bekannte und neue Situationen, deren Ausgang sie nicht kennen, wahr und welche Entscheidung treffen sie? Wie hoch ist das Risiko, das sie bereit sind, dabei einzugehen? Dabei gilt ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.6 Gedankliche Abkürzungswege

Um schnell und unkompliziert zu Aussagen, Entscheidungen oder Lösungen zu kommen, wenden wir einfache ressourcensparende gedankliche Abkürzungswege an, die als Faustregeln (= Heuristiken) unser Verhalten leiten. In vielen Fällen liegt man mit diesen verkürzten kognitiven Operationen richtig, aber sie bergen auch die Gefahr von Urteilsfehlern. Insbesondere bei komplexen Sachv...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.5 Unverwundbarkeitsillusion

Die Unverwundbarkeitsillusion besagt: "Mir passiert schon nichts". Viele Menschen orientieren sich jenseits der Statistik. Aktuell beobachtbar an manchen Einstellungen zur Corona-Pandemie oder Rauchern, die glauben, dass ein Rauchertod sie nicht betreffen kann. Ein weiteres Beispiel: "Gehörschutz an Lärmarbeitsplätzen brauche ich nicht."mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.2 Kontrollillusion

Mit Routine hat auch die Kontrollillusion zu tun. Routinierte Könner sind davon überzeugt, potenziell gefährliche Situationen im Griff zu haben. Fragt man Autofahrer, ob sie zu den besseren oder weniger guten Autofahrern gehören, behaupten 80 % der Befragten, dass sie zu den besseren Autofahrern gehören. Auch glauben viele Menschen, Vorgänge kontrollieren zu können, die erwie...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.4 Freiwilligkeit und Beeinflussbarkeit einer Handlung

Die Bereitschaft, Risiken einzugehen, zu suchen oder zu vermeiden, hängt auch davon ab, ob man eine Handlung freiwillig oder gezwungenermaßen ausübt. Je größer der selbstbestimmte Anteil an einer willentlichen Entscheidung, desto höher ist die Risikobereitschaft und desto weniger gefährlich wird die Handlung eingeschätzt. Rauchen ist eines der größten freiwillig in Kauf genom...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.6.2 Repräsentativitätsheuristik

Bei der Repräsentativitätsheuristik verallgemeinern wir eine singuläre Information für eine Klasse von Ereignissen. Beispielsweise wird bei Lottospielen das Eintreffen der Zahlenfolge 3, 7, 17, 23, 30, 34 für wahrscheinlicher gehalten als die Reihe 10, 11, 12, 13, 14, 15, obwohl von der statistischen Auftretenswahrscheinlichkeit diese Zahlen genauso gut gezogen werden können...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.7 Tunnelblick

Der Tunnelblick konzentriert sich auf ein bestimmtes Merkmal oder einen Aspekt des Risikos einer Handlung und vernachlässigt den Blick auf das große Ganze. Gerade in Stress- und unsicheren Situationen neigt man dazu, sich auf Negativ-Aspekte zu fokussieren, welche die "objektive" Situation verzerren und gedanklich keine Lösungsalternativen mehr zulassen. Nach dem 11. Septembe...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.1 Risikoüberschätzung versus Risikounterschätzung

Die subjektive Bewertung der Gefährlichkeit einer Situation zeigt: Je gefährlicher wir eine Situation einschätzen, umso mehr sind wir auf Sicherheit bedacht; je alltäglicher und harmloser eine Situation erscheint, desto sorgloser begegnen wir ihr. Wir sind besonders vorsichtig beim Umgang mit feuergefährlichen Stoffen, stürmen aber die Treppe hinunter, ohne den Handlauf zu b...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.3 Kosten-Nutzen-Abwägung einer Entscheidung

Auch der Kosten-Nutzen-Effekt einer Handlung, der immer eine Entscheidung vorausgeht, hat Einfluss darauf, welches Risiko akzeptiert und eingegangen wird. Hat ein Mensch Vorteile von einer riskanten Entscheidung, toleriert er mehr Risiken, sieht er Nachteile, treten die Risiken der Handlung mehr in den Vordergrund. Belegt wird das durch viele Vorkommnisse im Bereich der Arbei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.6.1 Verfügbarkeitsheuristik

Die Verfügbarkeitsheuristik besagt, dass Informationen als Entscheidungsgrundlage danach ausgewertet werden, wie präsent sie im Gedächtnis einer Person sind. An spektakuläre Ereignisse erinnert man sich leichter und schneller als an weniger sensationelle Vorkommnisse. Seltene Unfallereignisse werden überschätzt, häufig auftretende Ereignisse in ihrem Gefahrenpotenzial eher u...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 2.6.3 Ankerheuristik

Die Ankerheuristik beruht auf dem Effekt, dass Menschen sich bei Entscheidungen unbewusst von Umgebungsinformationen beeinflussen lassen. Die Umgebungsinformation ist der Anker, an dem sich die Entscheidung ausrichtet. Wir brauchen Vergleichswerte, um uns zu orientieren. Den Ankereffekt macht sich v. a. die Konsumindustrie zunutze: Der Ankerpreis wirkt sich darauf aus, wie v...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brauchen wir die Gefahr? Zu... / 10 Abwägung von Chancen und Risiken

Gedankliche Abkürzungswege, vereinfachte Alltagsmodelle, der Abgleich von Kosten und Nutzen – all das beeinflusst unsere Überlegungen, unsere Entscheidungen und unser (Risiko-)verhalten. In den meisten Fällen liegen wir mit unserer Einschätzung richtig – in manchen nicht. Was lässt sich nun aus den Ergebnissen der Risiko- und Entscheidungsforschung für eine sichere, aber auc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 288 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Wie sich bereits unmittelbar dem Wortlaut des Gesetzes entnehmen lässt, werden die Kassen verpflichtet, ein Versichertenverzeichnis zu führen. Die Form ist ihnen hierbei freigestellt (Roß, in: LPK-SGB V, § 288 Rz. 1). Das Versichertenverzeichnis soll sämtliche Angaben enthalten, die für die Beurteilung des Versicherungsverhältnisses und den Anspruch auf Versicherungsle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 298 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 298 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Es wird die versichertenbezogene Datenübermittlung in einem Prüfverfahren geregelt. Die Vorschrift wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs (2. SGBÄndG) v. 13.6.1994 (BGBl. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 288 Versich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung knüpft an § 319a RVO an und hat ihre Fassung durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 erhalten. Das Versichertenverzeichnis enthält die Angaben, die für die Beurteilung des Versicherungsverhältnisses und des Anspruchs auf Versichertenleistungen von Bedeu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 296 Datenüb... / 2.1 Datenübermittlung durch Kassenärztliche Vereinigungen (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen, den Prüfungsstellen (§ 106c) im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern aus den Abrechnungsunterlagen der Vertragsärzte für jedes Quartal die in Nr. 1 bis 7 genannten Daten zu übermitteln. Rz. 10 Die Angabe der Arztnummer (Satz 1 Nr. 1) ist erforderlich, weil es sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anforderung einer Siche... / I. Die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO

Der vorläufige Rechtsschutz wird durch zwei voneinander unabhängige Rechtsinstitute gewährt: die Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO bzw. § 69 FGO und die einstweilige Anordnung gem. § 114 FGO (hierzu umfassend Jörißen, AO-StB 2021, 296 und 2021, 333). (Grafik: Jörißen in Schmider/Wagner/Loritz, Handbuch der Bauinvestitionen und Immobilienkapitalanlagen (HdB), Fach 1714 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Anforderung einer Siche... / 4. Sicherheitsleistung bei der Aussetzung der Vollziehung von Grundlagenbescheiden, insb. Gewerbesteuermessbescheiden

Im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid (insb.: Gewerbesteuermessbescheid und Gewerbesteuerbescheid) ist eine Aussetzung des Grundlagenbescheides für die Folgebehörde bindend, § 361 Abs. 3 S. 1 AO. Gemäß § 361 Abs. 3 S. 3 AO (und § 69 Abs. 2 S. 6 FGO) entscheidet über die Sicherheitsleistung jedoch die für den Erlass der Folgebescheide zuständige Behörde (im Gewerbest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Influencer in der Steuerwel... / 2. Steuerausfallrisiko durch digitaluntaugliche Gesetze?

In einer Kleinen Anfrage an den Bundestag aus dem Jahr 2020 zur Besteuerung von Social-Media-Akteuren[7] wurden u.a. Fragen dazu gestellt, ob die derzeit geltende Gesetzeslage der Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuergesetze ausreichen, um die Besteuerungsgrundlagen bei Influencern hinreichend ermitteln zu können. Die Bundesregierung antwortete hierauf[8], dass d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Influencer in der Steuerwel... / 2. Erscheinungsformen – Tätigkeitsfelder

Die Tätigkeiten der influencenden Person werden sich zum einen nicht nur auf eine Plattform und zum anderen nicht nur auf ein Thema bzw. eine Einkunftsart oder -quelle beschränken lassen. Unter dem Oberbegriff "digital agierende Steuerpflichtige" lassen sich jedoch grundsätzlich sämtliche Tätigkeiten vereinen. Häufig werden auf einer Plattform Haupt- und Nebenkanäle bzw. Hau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Datenbankanalyse – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Die größte praktische Bedeutung haben diese Analysen bei der Bestimmung von Margen für die Wiederverkaufspreismethode ("Wiederverkaufspreismethode"), den Gewinnaufschlag bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("Kostenaufschlagsmethode") und bei der transaktionsbezogenen Netto-Margen-Methode (TNMM). Die Grundlage bildet die Verteilung der Funktionen einschließlich der Risi...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3.2 Beurteilung des IKS

Rz. 82 Die Beurteilung des IKS, verstanden als Teil des Internal Control System, insbesondere soweit es zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Revisionshandlungen zielgerichtet im Rahmen der Prüfungsplanung (vgl. Rz. 100 ff.) festzulegen. Im Grundsatz sind diese Untersuchungen darauf ausger...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.1 Traditioneller Prüfungsansatz

Rz. 111 Der traditionelle Prüfungsansatz beruht auf einer Internal-Control-Beurteilung mit anschließenden, ggf. stichprobenartigen Einzelfallprüfungen der Bestands- und Erfolgsposten. Nach älterer Auffassung wird der Begriff "Internal Control" mit "Internes Kontrollsystem" (IKS) übersetzt, unter dem die Summe der in einem Unternehmen installierten strategischen und operative...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.9 Haftung des Abschlussprüfers

Rz. 57 Nachdem der Aufgabenbereich des Abschlussprüfers und die von ihm zu beachtenden Prüfungsvorschriften für die Pflichtprüfung des Jahres- bzw. Einzelabschlusses und des Lageberichts grundlegend aufgezeigt wurden, stellt sich die Frage, wie und in welchem Umfang der Abschlussprüfer im Falle von Pflichtverletzungen haftet. § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB legt in diesem Zusammenha...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.8 Prüfungsergebnis

Rz. 51 Der Abschlussprüfer hat das Ergebnis der handelsrechtlichen Jahresabschlussprüfung zunächst in einem Prüfungsbericht zu dokumentierten, der vertraulichen Charakter trägt und sich primär an die gesetzlichen Vertreter bzw. den Aufsichtsrat des geprüften Unternehmens richtet.[1] Bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft besteht aber auc...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.2.2 Risikoorientierter Prüfungsansatz

Rz. 116 Grundlegende Skizzierung des Konzepts Die Beurteilung des Risikos stellt schon seit Langem einen wichtigen Bestandteil des prüferischen Handelns dar. In jüngerer Zeit steht jedoch die risikoorientierte Vorgehensweise hinsichtlich der Planung eines Prüfungsauftrages im Zentrum der Betrachtung. Der aus dem amerikanischen Schrifttum stammende Begriff "Internal Control" w...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.5 Prüfung des Lageberichts

Rz. 156 Ergänzend zum Jahresabschluss müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie ihnen gesetzlich gleich gestellte Unternehmen gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz HGB einen Lagebericht erstellen, der sowohl Informationen über das abgelaufene Geschäftsjahr als auch künftige Informationen beinhaltet. Ferner kann der Lagebericht um freiwillige Informationen ergä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.2 Prüfung der außerbuchhalterischen Bereiche

Rz. 66 Die Prüfung der sog. außerbuchhalterischen Bereiche betrifft primär die Prüfung der Rechtsbeziehungen und Rechtsgrundlagen der Unternehmung, der Kostenrechnung, der Planung und der Statistik. Aber auch die Prüfung des RMS (vgl. Rz. 168 ff.) und die Prüfung der ESEF-Konformität [1] fällt in den Sektor der Prüfung außerbuchhalterischer Bereiche. Die in Rede stehenden Han...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.1 Systematisierung der Prüfungsmethoden

Rz. 100 Mit dem Begriff Prüfungsmethode wird ein umfassendes Untersuchungsprogramm bezeichnet, das zahlreiche Analysemaßnahmen (Prüfungshandlungen) beinhaltet und im Prüfungsprozess den Ausgangspunkt für die Urteilsbildung des Abschlussprüfers darstellt. Unter dem Terminus Prüfungshandlungen sind im Folgenden unterschiedliche Tätigkeiten des Abschlussprüfers zu verstehen, di...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.7 Abschlussprüfung, -billigung und -feststellung

Rz. 47 Abbildung 7 verdeutlicht die Einbindung der handelsrechtlichen Abschlussprüfung in das aktienrechtliche Gesamtsystem der Aufstellung, Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses. Sofern der Abschlussprüfer nach der Prüfung des durch den Vorstand erstellten Jahresabschlusses und Lageberichts,[1] der Vorlage des Prüfungsberichts[2] sowie der Beurteilung des Prüfung...mehr