Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 1 Allgemein

Rz. 289 Wichtig Wer die Anlage EÜR abgeben muss Die Anlage EÜR müssen Sie immer auf elektronischem Weg abgeben, wenn Sie nicht zu denjenigen Unternehmern gehören, die bilanzieren. Das gilt auch dann, wenn die eigentliche Einkommensteuer-Erklärung nicht elektronisch zu übermitteln ist (BFH, Urteil v. 28.10.2020, X R 36/19, BFH/NV 2021 S. 560). Ausnahmen u. a. in Härtefällen In H...mehr

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Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2.5 Arbeitsmittel

Rz. 676 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 42, 43] Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) sind alle Wirtschaftsgüter, die der Arbeitnehmer unmittelbar zur Erledigung seiner beruflichen Aufgaben benötigt. Handelt es sich um Gegenstände, die bereits objektiv nahezu ausschließlich beruflichen Zwecken dienen, z. B. Werkzeug, liegt stets ein Arbeitsmittel vor. Bei Gege...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 2 Kurzinformation zu ausländischen Einkünften

Rz. 325 Ausländische Einkünfte sind im Inland grds. steuerpflichtig, und zwar unabhängig davon, ob mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (DBA) besteht oder nicht. Deshalb müssen die steuerpflichtigen ausländischen Einkünfte bei der jeweiligen Einkunftsart (z. B. Mieteinkünfte auf der Anlage V) erfasst werden. Bei den Einkünften aus Ka...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.2.3 Eigentumswohnung im Betriebsvermögen

Eine Eigentumswohnung einschließlich des auf sie entfallenden Anteils am Grund und Boden kann auch zum Betriebsvermögen bei Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften gehören. Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Betei...mehr

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Instandhaltungsrücklage / 1.1.3.1 Vermietete Eigentumswohnung

Sofern die Instandhaltungsrücklage für Maßnahmen verwendet wird, die steuerlich zu Herstellungskosten führen, sind im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung nur die entsprechenden Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten abziehbar.[1] Das Gleiche gilt für Eigentumswohnungen, die zum Betriebsvermögen gehören. In diesem Fall sind die Herstellungskosten ebenfalls...mehr

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Höhere Erbschaftsteuer auf Vermietungsimmobilie im Drittstaat als Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit?

Leitsatz Der Senat des FG Köln hat Zweifel, ob es mit Art. 63 ff. AEUV vereinbar ist, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (hier: Kanada) belegen ist, von der Gewährung der Steuerbefreiung nach § 13c Abs. 3 ErbStG 2009 in Verbindung mit § 13c Abs. 1 ErbStG 2009 ausgeschlossen ist. Sachverhalt Der im Jahr 2...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / E. Betriebsvermögen und Anteile an Personengesellschaften

Rz. 10 Gemäß § 16 Abs. 1, 2 EStG gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb auch Gewinne, die bei der Veräußerung von Betriebsvermögen und Anteilen an Personengesellschaften erzielt werden. Der steuerpflichtige Gewinn ist dabei der Unterschiedsbetrag zwischen dem um die Veräußerungskosten verminderten Veräußerungspreis und dem steuerlichen Wert des Betriebsvermögens. Rz. 1...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / I. Betriebsvermögen

Rz. 4 Es muss zwingend steuerliches Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft oder Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft vorliegen; für private Grundstücke scheidet jede analoge Anwendung der Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG aus.[1] Soweit es sich mithin um ertragsteuerliches (abgesehen von etwaig i.S.d. § 23 EStG (siehe § 12 Rdn 2 ff....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zurechnung bei Gewerbebetrieb

Rz. 24 [Autor/Stand] Nachdem sich der Anwendungsbereich des § 26 BewG durch die Neufassung (s. Rz. 2, 3) auf die Einheitsbewertung von Grundbesitz i.S.d. §§ 33 bis 94, 99 und 125 bis 133 BewG beschränkt, konnten sich in der Vergangenheit bis zum 31.12.2008 Auswirkungen des § 26 BewG auf die Zurechnung bei Gewerbebetrieben nur noch bei Betriebsgrundstücken ergeben.[2] Rz. 25 [...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / V. Wertermittlung und Abzugsposten

Rz. 90 Nachdem nach den oben genannten Grundsätzen festgestellt wurde, ob überhaupt Vermögen i.S.d. BAföG beim Auszubildenden vorhanden ist, muss der Wert des Vermögens ermittelt werden. Das geschieht nach § 28 BAföG. Rz. 91 Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Tz 28.2.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BAföG soll der Wert des Vermögens für ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Umfang und Begriff

Rz. 13 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts ist es von entscheidender Bedeutung, was zum Umfang der wirtschaftlichen Einheit gehört. § 243 BewG definiert für Zwecke der Grundsteuer den Umfang des Grundvermögens. Ebenso wird der Begriff des Grundvermögens bestimmt und von anderen Vermögensarten abgegrenzt. Rz. 14 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit zum Grundvermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgütermehr

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Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt-Kommentar, 157. Auflage 2021 Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG, 3. Auflage 2017 Fischer/Pahlke/Wachter (Hrsg.), ErbStG, Online-Kommentar, 57 Auflage 2020 Götz/Hülsmann, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht, 12. Auflage 2019 Hof...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Gesonderte Feststellungen für Steuerbefreiungszwecke (Abs. 6)

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Zwecke der Steuerbefreiung von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigungsfähigen Anteilen an Kapitalgesellschaften sind nach § 13a Abs. 1a und § 13b Abs. 2a ErbStG besondere Gesonderte Feststellungen durchzuführen. Dies war seit dem 5.11.2011 bei allen einschlägigen Erwerbsfällen mit Steuerentstehungszeitpunkt nach...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / B. Steuerliche Bewertung von Auslandsvermögen

Rz. 19 Bei Bewertungen von ausländischem beweglichem Vermögen ist grundsätzlich – wie für entsprechendes Inlandsvermögen auch – der gemeine Wert i.S.d. § 9 BewG zugrunde zu legen, § 12 Abs. 1 ErbStG (siehe § 8 Rdn 11 ff.>). Ausländischer Grundbesitz und Betriebsvermögen werden nach § 31 BewG bewertet, § 12 Abs. 7 ErbStG. Es ist demnach grundsätzlich auch der gemeine Wert i.S...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Allgemeines

Rz. 61 § 13d Abs. 1, 3 ErbStG regelt, dass bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile nur mit 90 % ihres Werts anzusetzen sind, wenn siemehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 6. "Steuerklauseln"

Rz. 124 In unsicheren Fällen – z.B. bei Fragen der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen (siehe § 8 Rdn 17 ff.>), der Gewährung der Steuerbefreiung der lebzeitigen Übertragung des Familienheims an Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.>) oder auch, um einem steuerschädlichen Verstoß gegen eine Behaltensfrist bei der Übertragung von Betriebsverm...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zusammenhang mit der lebzeitigen Vermögensnachfolge und der rechtlichen Abhandlung nach dem Erbfall kommt es regelmäßig zu einkommensteuerrelevanten Vorgängen, die in der Praxis oftmals zu überraschenden Besteuerungen führen. Einkommensteuerpflichtig können im Privatvermögensbereich insbesondere Grundstücksveräußerungen i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, Wertp...mehr

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§ 3 Der Erbfall / IV. Durch den Erbfall ausgelöste Kosten und Einkommensteuer

Rz. 173 Die durch den Erbfall ausgelösten Kosten und Nachlassverbindlichkeiten stellen Privataufwendungen dar, denen keine einkommensteuerliche Relevanz zukommt. Dies gilt insbesondere für Vermächtnis- und Pflichtteilsschulden, die erbschaftsteuerlich grundsätzlich gem. § 10 Abs. 6 ErbStG abzugsfähig sind (siehe Rdn 112 ff.>). Gleiches gilt für die Prozesskosten (gerichtlich...mehr

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§ 4 Die Erbengemeinschaft u... / IV. Begünstigungstransfer bei Teilungsanordnung, freier Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnis

Rz. 35 Das Erbschaftsteuerrecht sieht verschiedene Sonderregelungen für Teilungsanordnung, freie Erbauseinandersetzung und (Voraus-)Vermächtnisse im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung bzw. Verteilung von steuerbefreiten Nachlassgegenständen vor. Erhält ein Miterbe (Vorausvermächtnisnehmer) ein Familienheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG, ein zu Wohnzwecken frem...mehr

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§ 20 Wohnungsunternehmen / B. Voraussetzungen für ein erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Befreiung

Rz. 2 Begünstigungsfähiges unternehmerisches Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG, also insbesondere Kapitalgesellschaftsanteile von mehr als 25 % und Anteile an Personengesellschaften, unter weiteren Voraussetzungen zu 85 % (Regelverschonung) oder 100 % (Vollverschonung) kann erbschaftsteuerlich bzw. schenkungsteuerlich begünstigt übertragen werden. Dies gilt allerdings nur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Eintritt einer Befreiung

Rz. 20 [Autor/Stand] § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nennt zwei Konstellationen, in denen die Aufhebung von Amts wegen erfolgt, wenn dem Finanzamt bestimmte Gründe bekannt werden. Liegt für den ganzen Steuertatbestand ein grundsteuerlicher Befreiungsgrund vor, ist der Steuermessbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG aufzuheben. Auch ohne Wegfall der wirtschaftlichen Einheit k...mehr

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§ 10 Anzeigepflichten / II. Erwerb von Todes wegen

Rz. 7 Einer Anzeige bedarf es nach § 30 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ErbStG für einen Erwerb von Todes wegen nicht, wenn dieser auf einer von einem deutschen Gericht, einem deutschen Notar oder einem deutschen Konsul eröffneten Verfügung von Todes wegen beruht und sich aus der Verfügung das Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser unzweifelhaft ergibt. "Verhältnis" meint das Rechtsverhäl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Vertragliche Rückforderungsrechte

Rz. 20 [Autor/Stand] Das vertragliche Rückforderungsrecht muss bereits bei der Schenkung vereinbart worden sein (z.B. Schenkung unter Widerrufsvorbehalt,[2] Rücktrittsrecht)[3]. Die freiwillige nachträgliche Vereinbarung eines Rückforderungsrechts führt nicht zu einem Erlöschen der Steuerpflicht, sondern zu einer steuerpflichtigen Rückschenkung.[4] Üblich in der Praxis sind a...mehr

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§ 18 Sachverhalte mit Ausla... / II. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 7 Sofern keine unbeschränkte Steuerpflicht besteht, sind Erwerbe steuerbar, soweit sie Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG betreffen, § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG. Es besteht mithin eine auf diese Vermögensgegenstände beschränkte Steuerpflicht. Diese betrifft insbesondere den Erwerb von inländischem Grundvermögen und Nutzungsrechten (Nießbrauch oder Wohnrecht) hieran, von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gleichmäßige Festsetzung und Erhebung der Erbschaft-/Schenkungsteuer (§ 85 Satz 1 AO) ist nur möglich, wenn die zuständigen Finanzämter (§ 35 ErbStG) über alle steuerbaren Erwerbsvorgänge umfassend informiert werden. Zu diesem Zweck trifft die potenziellen Steuerschuldner[2] – den Erwerber, bei Schenkungen auch den Schenker und bei Zweckzuwendungen de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Norm

Rz. 1 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt nach § 47 AO bei Zahlung, Aufrechnung (§ 226 AO), Übereignung an Zahlungs statt (§ 224a AO), Befriedigung im Vollstreckungsverfahren, Verjährung oder Eintritt einer auflösenden Bedingung. Zusätzlich sieht § 29 ErbStG einen besonderen Erlöschensgrund bei unentgeltlichen Zuwendungen vor. Gegenüber § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG untersc...mehr

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§ 3 Der Erbfall / K. Doppelbesteuerung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer

Rz. 195 Zum erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb von Todes wegen (durch Erbe, Vermächtnis etc.) können Nachlassgegenstände gehören, durch deren weitere Verwendung durch den Erwerber eine diesen betreffende Einkommensteuer ausgelöst wird. In Betracht kommen Nachlassgegenstände, die zu einem Betriebsvermögen gehören, und Anteile (als wesentliche Beteiligungen) an Kapitalgesellsch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Vom BVerfG erzwungene Anpassung des ErbStG (Abs. 12)

Rz. 19 [Autor/Stand] Bekanntlich waren die den Erwerb von Betriebsvermögen begünstigenden Normen des reformierten, seit 1.1.2009 geltenden ErbStG verfassungswidrig. Trotzdem gewährte das Bundesverfassungsgericht, verknüpft mit einer Weitergeltungsanordnung, dem Gesetzgeber, wie gewohnt, erneut eine Frist zur Beseitigung dieser Situation: Spätestens am 30.6.2016 musste gelief...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

Rz. 1 [Autor/Stand] Wie alle anderen Steuergesetze ist auch das ErbStG ständig der Rechtswirklichkeit anzupassen. Mit jeder Änderung des Gesetzes wird dabei der Zeitpunkt festgelegt, ab dem die neuen Rechtsnormen zu beachten sind. § 37 ErbStG regelt allgemein die Anwendung des geltenden ErbStG und unterliegt damit konsequent selbst der steten Änderung. Rz. 2 [Autor/Stand] Dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Steueranmeldungen

Rz. 27 [Autor/Stand] § 31 Abs. 7 ErbStG sieht die Möglichkeit vor, die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen auch per Steueranmeldung abzugeben. Leider hat die Finanzverwaltung hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht.[2] Den unbestreitbaren fiskalischen Vorteilen eines Steueranmeldungsverfahrens, die an anderer Stelle dargelegt wurden[3], hält man weiterhin die besondere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzlich geregelte Befreiung von der Anzeigepflicht (Abs. 3)

Rz. 15 [Autor/Stand] Beruht der Erwerb von Todes wegen auf einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung des Erblassers[2], d.h. einem Testament oder Erbvertrag, oder wurde die Schenkung (Zweckzuwendung) förmlich beurkundet, sind die Beteiligten nach Maßgabe des § 30 Abs. 3 ErbStG von ihrer allgemeinen Anzeigepflicht entbunden. Dies gilt selbstverständlich, wenn die übers...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 3 Anmerkung

1. Rechtliche Einordnung. Das Besprechungsurteil betrifft einen besonderen Fall der gleitenden Unternehmensnachfolge. Verpachtet der Betriebsübergeber das Betriebsgrundstück zunächst an den Betriebsübernehmer und überträgt er dieses erst später in einem zweiten Schritt an den Erwerber, so weicht eine solche Gestaltung zwar von der einheitlichen Betriebsübergabe an den Nachfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Bodenschätze (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 53 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 243 BewG enthält keine Definition des Begriffs der Bodenschätze. Nach § 3 des Bundesberggesetzes sind – mit Ausnahme von Wasser – Bodenschätze alle mineralischen Stoffe in festem oder flüssigem Zustand und Gase, die in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresunterg...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 181 Der bzw. die Erben treten im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) zivilrechtlich in die Rechte und Pflichten der die Nachlassimmobilien betreffenden Miet- bzw. Pachtverhältnisse ein. Geht eine vermietete/verpachtete Immobilie im Rahmen eines Erbfalls auf die Erben über, erzielen diese ab diesem Zeitpunkt die Einkünfte i.S.d. § 21 EStG. Diese ermitteln sich a...mehr

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§ 8 Steuerpflichtiger Erwer... / III. Abzugsbeschränkungen für Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, (§ 10 Abs. 6 S. 5, 6 ErbStG)

Rz. 125 Schulden und Lasten, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen des Erwerbs stehen, sind anteilig allen Vermögensgegenständen des Erwerbs zuzurechnen, § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG.[83] Das gilt für Pflichtteilsansprüche (siehe Rdn 129>) und andere allgemeine Nachlassverbindlichkeiten (z.B. Konsumentendarlehen oder die Pflicht des Erben ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Erstattung der Mehrsteuer

Rz. 131 [Autor/Stand] Zu einer Erstattung der bereits bezahlten Steuer führen diese Anrechnungen jedoch nicht (s. Wortlaut "abzuziehen").[2] Die Steuer für den Letzterwerb wird dann lediglich auf 0 EUR festgesetzt. Die Steuer, die sich für den letzten Erwerb ohne Zusammenhang mit früheren Erwerben ergibt, darf durch den Abzug der Steuer nach Satz 2 oder Satz 3 nicht untersch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Außenanlagen / 5.2 Außenanlagen im Betriebsvermögen

Wird ein Betriebsgrundstück veräußert, umfasst dies auch die auf dem Grundstück befindlichen und zum Betriebsvermögen gehörenden Außenanlagen. Der Veräußerungserlös führt zu Betriebseinnahmen; unter den Voraussetzungen des § 6b EStG können aufgedeckte stille Reserven bei der Anschaffung oder Herstellung anderer bestimmter Anlagegüter steuerfrei übertragen werden.mehr

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Außenanlagen / 3 Außenanlagen im ­Betriebsvermögen

3.1 Grundsätzliche steuerliche Behandlung Aufwendungen für die Erstellung von Außenanlagen stellen aktivierungspflichtige Herstellungskosten dar. Eigene Außenanlagen sind daher auf der Aktivseite beim Anlagevermögen zu bilanzieren. Auch der Mieter oder Pächter eines Grundstücks, der eine Außenanlage auf eigene Kosten errichtet, hat diese wie ein materielles Wirtschaftsgut mit ...mehr

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Außenanlagen / 1 Abgrenzung Betriebsvermögen/Privatvermögen

Außenanlagen gehören stets zum Grundstück. Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Außenanlagen kommt es zunächst wesentlich darauf an, ob sie zu einem Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehören. Im Betriebsvermögen können Außenanlagen auch Betriebsvorrichtungen sein. Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, o...mehr

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Außenanlagen / 3.3 Einzelfälle

3.3.1 Beleuchtungsanlage Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen. 3.3.2 Rampen Freistehende Rampen rec...mehr

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Außenanlagen / 3.2 Abgrenzung

3.2.1 Außenanlage als Betriebsvorrichtung Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen.[1] Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke oder Teile davon angesehen werden, mit d...mehr

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Außenanlagen / 3.3.2 Rampen

Freistehende Rampen rechnen regelmäßig zu den Außenanlagen, da mit ihnen das Gewerbe nicht unmittelbar betrieben wird.mehr

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Außenanlagen / 3.3.1 Beleuchtungsanlage

Die Beleuchtungsanlagen auf Straßen, Wegen und Plätzen des Grundstücks gehören zu den Außenanlagen. Sie sind jedoch den Betriebsvorrichtungen zuzurechnen, wenn sie überwiegend einem Betriebsvorgang (z. B. Ausleuchtung eines Lagerplatzes für Zwecke der Materiallagerung oder Ausleuchtung von Container-Terminals) dienen.mehr

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Außenanlagen / 3.2.1 Außenanlage als Betriebsvorrichtung

Ob Bauwerke als Außenanlagen oder als Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten Gewerbebetrieb stehen.[1] Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke oder Teile davon angesehen werden, mit denen das Gewerbe unmittelbar betrieben wi...mehr

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Außenanlagen / 3.2.2 Außenanlage als Scheinbestandteil

Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden.[1] Als bewegliches Wirtschaftsgut wird eine Außenanlage dann behandelt, wenn sie nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden ist.[2] Dies ist z. B. der Fall, wenn ihre voraussichtliche Nutzungsdauer länger als die Zeitdauer ...mehr

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Außenanlagen / 3.3.4 Gleisanlagen und Brücken

Gleise, Kräne und sonstige mechanische Verladeeinrichtungen sind Betriebsvorrichtungen. Das Gleiche gilt für den Oberbau (Schienen, Schwellen und Bettung) und den Unterbau (Aufschüttungen und Befestigungen der Dämme, Einschnitte und dgl.) von Schienenbahnen. Brücken, die nur dem üblichen Verkehr auf dem Grundstück dienen, stehen in keiner besonderen Beziehung zu einem auf dem...mehr