Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 267 Die Schluss- bzw. Übergangsbilanz als Grundlage der Gewinnkorrekturen Beim Übergang vom Betriebsvermögensvergleich zur Einnahmenüberschussrechnung dient die Schlussbilanz des letzten Wirtschaftsjahres, in dem die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgte, zugleich als Übergangsbilanz, auf deren Grundlage die erforderlichen Gewinnkorrekturen im Rahmen ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 25 Nach § 5 EStG ist der Gewinn von allen bilanzierenden Gewerbetreibenden zu ermitteln. Darunter sind alle Gewerbetreibenden zu verstehen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die dies ohne eine solche Verpflichtung freiwillig tun.[1] Rz. 26 Erste Tatbestandsvoraussetzung § 5 EStG knüpft an die ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.6 Wechsel von der Tonnagebesteuerung zu anderen Gewinnermittlungsarten

Rz. 293 Erfüllt ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen des § 5a EStG, so ist er – sofern er einen entsprechenden Antrag gestellt hat – grundsätzlich für 10 Jahre an die Gewinnermittlung nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage verpflichtet (§ 5a Abs. 3 Satz 7 EStG).[1] Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Steuerpflichtige seinen Antrag gemäß § 5a Abs. 3 Satz 8 EStG b...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewinn durch den Überschuss der ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.1.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 289 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen folgt weder einheitlich dem Betriebsvermögensvergleich noch der Einnahmenüberschussrechnung.[1] Während der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) sowie Teile des Gewinns der Sondernutzungen[2] (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG) in ihrer Grundsystematik dem Betriebsvermögensvergleich entspr...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.4.1 Unterschiede in den Gewinnermittlungsarten

Rz. 81 Der entscheidende Unterschied zwischen dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmenüberschussrechnung besteht in der nicht periodengerechten Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben.[1] Als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB festgeschrieben, ist das Periodisierungsprinzip für den Bilanzierenden maßgeblich. Der Einnahmenüberschussrechnung, die in ihrer reinen Form ausschlie...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.4.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 279 Die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen enthält sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung. So folgen der Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EStG) und der Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EStG), sofern diese in Anlage 1a Nr. 2 zu § 13a EStG enthalten sind, der Sys...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.1 Umfang nach § 13a Abs. 3 EStG

Rz. 173 Der Durchschnittssatzgewinn ist die Summe aus: dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 4 EStG), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (§ 13a Abs. 5 EStG), dem Gewinn der Sondernutzungen (§ 13a Abs. 6 EStG), den Sondergewinnen (§ 13a Abs. 7 EStG), den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von Wirtschaftsgütern des land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 292 Da die Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nicht einheitlich einem der Grundsysteme der Gewinnermittlung folgt, sondern sowohl Elemente des Betriebsvermögensvergleichs als auch der Einnahmenüberschussrechnung enthält, ist beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Einnahmenüberschussrechnung nur für einzelne Bereiche ein Übergangsgewinn z...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.1 Verhältnis der Gewinnermittlungsarten des § 4 Abs. 1 EStG und des § 5 EStG

Rz. 17 Die Gewinnermittlungsarten des § 4 Abs. 1 EStG und des § 5 EStG haben sich durch ihre gemeinsame Historie inzwischen weitgehend einander angenähert.[1] Das Verhältnis beider Vorschriften zueinander ist daher inzwischen durch ein enges "Verweisungsgeflecht"[2] gekennzeichnet. Während § 4 Abs. 1 EStG (unvollständiger Betriebsvermögensvergleich) die Ermittlung des Gewinn...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 259 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG verbindet Elemente des Betriebsvermögensvergleichs und der Einnahmenüberschussrechnung. So ermittelt sich der Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 EStG als Summe aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 1), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 2), dem Gewinn der Sondernutzungen (Nr. 3), den So...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Auslegung der Begriffe "Überführung" bzw. "Übertragung" in § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG bei Formwechsel

Leitsatz Im Rahmen einer normspezifischen Auslegung der Begriffe "Überführung" bzw. "Übertragung" in § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG sind die Wertungen des § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 einzubeziehen. Liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 vor, ist für die Frage, wann der betreffende Grundbesitz i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 Halbsatz 2 GewStG in das Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.2 Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 32 Zu diesen in § 21 EStG genannten Einkünften zählen insbesondere solche aus Immobilien, aber auch aus beweglichem Betriebsvermögen. Der Einkommensanrechnung sind die um die jeweiligen Werbungskosten (wie Grundsteuer, Schuldzinsen, Abschreibungen, Erhaltungsaufwendungen, Verwaltungskosten usw.) geminderten Betriebseinnahmen zugrunde zu legen. Dabei handelt es sich regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.1 Neue Gesellschafter

Tritt ein neuer Gesellschafter in eine bereits bestehende OHG ein, kann dies gegen eine Bar- oder Sacheinlage erfolgen. Praxis-Beispiel Neuer Gesellschafter Gesellschafter der AB-OHG sind A und B, die zu jeweils ½ beteiligt sind. Das Betriebsvermögen der OHG hat einen Wert von 200.000 EUR. Für eine Betriebsvergrößerung soll C als weiterer Gesellschafter aufgenommen werden. C h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.3 Ausscheidender Gesellschafter

Scheidet ein Gesellschafter aus der OHG aus, ohne dass ein neuer Gesellschafter eintritt, wird die OHG von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Es kommt zu einer sog. Anwachsung des Gesellschaftsanteils bei den Altgesellschaftern.[1] Praxis-Beispiel Gesellschafteraustritt Gesellschafter der ABC-OHG sind A, B und C zu jeweils ⅓. Das Betriebsvermögen der OHG hat einen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 4 Auflösung und Liquidation

Mit der gesellschaftsrechtlichen Auflösung[1] der OHG beginnt deren Liquidation. Steuerrechtlich erfolgt eine Betriebsaufgabe, während deren Dauer die OHG weiter fortbesteht. Sie ist ggf. keine aktive, werbende Gesellschaft mehr, sondern nur noch eine Abwicklungsgesellschaft. Dennoch gelten die allgemeinen Regeln zu den Einkünften und deren Ermittlung. Es kommt zur Veräußerun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 3.2 Gesellschafterwechsel

Zu einer Änderung im Bestand der Gesellschafter kann es auch dadurch kommen, dass ein Gesellschafter ausscheidet, wobei er seinen Gesellschaftsanteil auf einen neu eintretenden Gesellschafter überträgt. Praxis-Beispiel Gesellschafteraustausch Gesellschafter der AB-OHG sind A und B, die zu jeweils ½ beteiligt sind. Der Buchwert des Betriebsvermögens der OHG beträgt 200.000 EUR....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Partnerschaftsgesellschaft / 3.2 Betriebsvermögen

Zum Betriebsvermögen einer PartG rechnet zunächst das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft. Zusätzlich sind aber auch von einem Partner an die PartG überlassene Wirtschaftsgüter dem steuerlichen Betriebsvermögen zuzurechnen – das sog. Sonderbetriebsvermögen. Damit ist nicht nur die Miete, die ein Partner von der PartG z. B. für die vermieteten Praxisräume erhält, steuerlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.3.2.2 Ausgangspunkt: Unternehmenswert

Rz. 78 Nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG ist der gemeine Wert der übergehenden Sachgesamtheit vorrangig aus etwaigen Fremdverkäufen innerhalb des letzten Jahrs vor dem steuerlichen Übertragungsstichtag abzuleiten, wobei hierfür der (Ver-)Kauf der Anteile an der übertragenden Körperschaft genügt.[1] Dies kann etwa relevant sein, wenn eine Kapitalgesellschaft erworben wird und das er...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3 Fallgestaltungen: Gesellschafter überlässt seinen Pkw der Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften gibt es Fallgestaltungen mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Einkommen- und Umsatzsteuer. Der Gesellschafter erwirbt das Fahrzeug, das er sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke nutzt. Zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter ist keine Entgeltvereinbarung getroffen worden, sodass die Überlassung unentgeltlich erfolgt. Der G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.2.2 Behandlung der laufenden Kfz-Kosten

Der Pkw gehört zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft (= Sonderbetriebsvermögen). Bei den Aufwendungen handelt es sich um Sonderbetriebsausgaben, die bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft berücksichtigt werden müssen. Die Mietzahlungen an den Gesellschafter dürfen den Gewinn nicht mindern und sind auf der anderen Seite dann a...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Vermietung an P... / 3.3.2 Rücküberlassung an den Gesellschafter – Ansatz der tatsächlichen Kosten

Nutzt der Gesellschafter sein Fahrzeug, das er der Gesellschaft insgesamt vermietet hat, auch für private Fahrten, ist die (Rück-)Überlassung des Fahrzeugs an den Gesellschafter zur privaten Nutzung als Leistungsaustausch zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter zu besteuern. Bei einer betrieblichen Nutzung von nicht mehr als 50 %, muss der private Nutzungsanteil nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 4.1.4 Unterhaltszahlungen der Kinder an die Eltern

Auch Kinder können den Eltern Unterhalt schulden (s. auch Tz. 2.1.3.). Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Angehörigenentlastungsgesetzes zu beachten (siehe auch Tz. 2.1.3.).[1] Ein Kind muss im Rahmen des Elternunterhalts sein Vermögen (Schonvermögen) dann nicht angreifen, wenn und sowe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

Leitsatz Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG. Normenkette § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG, § 1 Abs. 3 KWG i.d.F. vom 22.9.2005 Sachverhalt Die Klägerin, eine GbR, firmiert als Wertpapi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren

Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.[1] Eine solche Vereinbarung ist jederzeit möglich und kann auch noch nach Eingehen der Ehe erfolgen. Das typische Risiko bei einer Ehe, bei der ein Partner Unternehmer bzw. freiberuflich tätig ist, zeigt sich darin, dass oft das Unternehmen/die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4.2 Maßstab der Unternehmensbewertung einvernehmlich festlegen

Das BGB enthält keine zwingenden Bewertungsvorschriften. Grundsätzlich ist der Wert des Anfangs- bzw. Endvermögens sachverhaltsspezifisch zu ermitteln und vom Verkehrswert auszugehen (dies ist der bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielbare Erlös). Die Ehepartner können die Bewertungsmaßstäbe frei vereinbaren. Auch die Vereinbarung einer Bewertungshöchstgrenze für das B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehescheidung: Scheidungsfol... / 4 Scheidungsfolgenvereinbarung für den Unternehmer

Unabdingbar ist es, wenn ein Ehepartner oder alle beide ein Unternehmen haben, so früh wie möglich klare und vertretbare Regelungen zum Zugewinnausgleich bzw. dessen Verzicht bezüglich des Betriebsvermögens zu treffen und auch Maßstäbe für die Unternehmensbewertung zu vereinbaren. 4.1 Modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbaren Die Ehepartner leben im gesetzlichen Güterstand...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbehaltsnießbrauch an Per... / IV. Schenkungsteuerrechtliche Würdigung

Bei einer Übertragung von Anteilen an einer Personengesellschaft sind nicht nur ertragsteuerrechtliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sondern auch bedeutende schenkungsteuerrechtliche. Wird bspw. ein Anteil an einer (gewerblichen) Personengesellschaft vom ursprünglichen Gesellschafter an dessen Kind(er) übertragen und behält sich der Schenker einen Vorbehaltsnießbrauch vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 7 Die Sonderabschreibung kann für vermietete Wohnungen des steuerlichen Privatvermögens als auch des steuerlichen Betriebsvermögens in Anspruch genommen werden. Damit können sowohl natürliche Personen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften diese Förderung geltend machen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2021, Die Immobilie... / IV. Bewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Im Rahmen eines Erbfalls oder einer Schenkung ist es notwendig, den übertragenen Wirtschaftsgütern wie einem Grundstück oder einer Immobilie einen Wert zuzuordnen, um so den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. ErbStG und damit die Bemessungsgrundlage für die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ermitteln zu können.[8] Ferner ist die Wertermittlung für die Auseinandersetzung...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.4 Betriebsvermögen

Der steuerrechtliche Sonderstatus der Vergütungen an die Gesellschafter wirkt sich auch auf den Umfang des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft aus. Die vom Gesellschafter an die Gesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter sind Sonderbetriebsvermögen . Damit setzt sich das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft wie folgt zusammen: Das Gesamthandsvermögen der Gesells...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 5.1 Land- und Forstwirtschaft

Auch für Personengesellschaften, die sich land- und forstwirtschaftlich betätigen, gelten die mitunternehmerschaftlichen Regelungen analog. Dies ist durch einen Verweis in § 13 Abs. 7 EStG gewährleistet, wonach die Regeln in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG entsprechend anzuwenden sind. Damit ist das Betriebsvermögen um das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter erweitert un...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 6 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Qualifizierung der Einkünfte werden die Besteuerungsgrundlagen jeder Personengesellschaft in einem der Besteuerung der Gesellschafter vorgeschalteten Feststellungsverfahren ermittelt und förmlich festgestellt. Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid [1] umfasst vorrangig die Einkünfte bz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 1 Grundlagen

Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind Träger der Personengesellschaft und von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkünfte auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen jeweils im Rahmen...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Besteuerung der Personengesellschaften ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. So werden viele Personengesellschaften steuerlich als eine sog. Mitunternehmerschaft zu werten sein. Dies hat Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und damit auch auf die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Kernpunkte sind die sog. Sondervergütungen an die Mit...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 5.2 Freiberufler

Gleiches gilt für eine Personengesellschaft, z. B. eine GbR oder eine PartG, deren Gesellschafter jeweils freiberuflich tätig sind. Auch hierzu gibt es in § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG einen Verweis auf die entsprechend anzuwendenden Regeln der Mitunternehmerschaft. Die Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und die Gewinnermittlung sind analog anzuwenden. Doch vor allem...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1.2 Ausschließliche oder fast ausschließliche private Nutzung

Eine Nutzungsentnahme liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens vorübergehend oder auf Dauer, aber in untergeordnetem Umfang für private Zwecke genutzt wird. Es bleibt dann notwendiges oder gewillkürtes Betriebsvermögen, d. h. das Wirtschaftsgut als solches wird nicht entnommen, sondern nur die Nutzung (Nutzungsentnahme). Im Ergebnis wird durch die Erfassung d...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem oder mehreren Gesellschaftern auf Dauer unentgelt...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2.3 Verbilligte Wohnungsvermietung an einen Gesellschafter

Eine Wohnung, die verbilligt vermietet wird, ist und bleibt Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Dann ist nicht die Wohnungsüberlassung als solche, sondern nur die Mietzinsverbilligung außerbetrieblich veranlasst mit der Folge, dass insoweit eine Nutzungsentnahme anzusetzen ist. Die außerbetrieblich veranlasste verbilligte Vermietung einer zum Betriebsvermögen gehöre...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.3 Gewährung eines Darlehens

Gewährt eine Personengesellschaft ihrem Gesellschafter ein Darlehen zu fremdüblichen Bedingungen, sind die Zinsen Betriebseinnahmen und die Forderung Betriebsvermögen der Personengesellschaft.[1] Gewährt eine gewerblich tätige Personengesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen "ohne betriebliche Veranlassung", so gehört dieses Darlehen danach privatrechtlich zwar weiter ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.1.1 Entnahme von Nutzungen

Überlässt die Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens, z. B. einen Pkw, einem Mitunternehmer unentgeltlich zur außerbetrieblichen Nutzung, liegt – sofern dadurch das Wirtschaftsgut nicht selbst entnommen wird – eine Nutzungsentnahme vor. Ebenso wie bei der Leistungsentnahme sind als Entnahme die tatsächlichen Selbstkosten der Nutzung, nicht hingegen ein...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.5 Vergütungen für die Überlassung von Wirtschaftsgütern als Sonderbetriebseinnahmen

Unter den Begriff "Überlassung von Wirtschaftsgütern" ist die Überlassung zur Nutzung zu verstehen (also Miete oder Pacht) oder die Überlassung aufgrund eines dinglichen Rechts (z. B. Erbbaurecht, Nießbrauch). Gegenstand der Überlassung können materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter aller Art sein. Überlässt ein Gesellschafter seiner Gesellschaft ein Grundstück gegen Mi...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.1 Gesetzliche Regelung

Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Gesellschafters sind die Gewinnanteile des Gesellschafters[1] und die Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern an die Gesellschaft bezogen hat.[2] Nach der zuletzt genannten Norm werden die Sondervergütu...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 2.6 Schwesterpersonengesellschaften

§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 2. Halbsatz EStG ist – anders als eine entsprechende Forderung einer nur vermögensverwaltenden Schwesterpersonengesellschaft – nicht anwendbar auf den Leistungsaustausch zwischen zwei gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften, an denen dieselben Gesellschafter beteiligt sind (Schwesterpersonengesellschaften).[1] Gleic...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 5.2.2 Vermietung einer Wohnung an den Gesellschafter

Wird ein Wirtschaftsgut des Gesellschaftsvermögens, z. B. ein Einfamilienhaus, einem, mehreren oder allen Gesellschaftern im Rahmen eines entgeltlichen Rechtsverhältnisses, z. B. eines Mietvertrags, überlassen, ist es auch steuerlich als notwendiges Betriebsvermögen zu behandeln. Ebenso wie andere Rechtsgeschäfte zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, die nicht unter § 15 ...mehr