Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Zerlegung

Rz. 24 Für die Zerlegung des GewSt-Messbetrags oder des Zerlegungsanteils bei einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte nennt § 30 GewStG keinen bestimmten Maßstab, sondern lediglich Grundsätze, die bei der Zerlegung berücksichtigt werden müssen.[1] § 30 GewStG schreibt vor, dass sich die Zerlegung nach der Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung der Lasten zu r...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätzlich keine Zuordnung der Kapitalbeteiligung des Kommanditisten zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II bei eigenem Geschäftsbetrieb der Kapitalgesellschaft von nicht ganz untergeordneter Bedeutung

Leitsatz 1. Für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern (hier einer Kapitalbeteiligung) zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II ist der Veranlassungszusammenhang maßgebend. 2. Danach ist die (Mehrheits‐)Beteiligung eines Kommanditisten an einer Kapitalgesellschaft, die neben ihren geschäftlichen Beziehungen zur KG oder neben ihrer Geschäftsführertätigkeit als Komplementär-GmbH ...mehr

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Telekommunikation und deren... / 2.1.1 Einkommensteuerliche Behandlung: Private Nutzung als Betriebseinnahme zu erfassen

Werden Telekommunikationsgeräte privat genutzt dann gilt: Beträgt die private Nutzung 90 % oder weniger, können, bei weniger als 50 % privater Nutzung müssen die entsprechenden Geräte als Betriebsvermögen behandelt werden. Damit sind sie entweder bei Buchführungspflichtigen zu bilanzieren oder bei Einnahme-Überschussrechnern in das Anlagenverzeichnis aufzunehmen. Die anteilige p...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzgewinn als selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb

Leitsatz 1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen str...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.2.1 Einordnung

Rz. 34 Zinsen sind als Betriebsausgaben grundsätzlich sofort abziehbar, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu müssen sie auf Schulden beruhen, die zum Betriebsvermögen gehören. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Schulden mit dem Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen oder zu dem Zweck übernommen wurden, dem Betrieb Mittel zuzuführen (be...mehr

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Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.1 Einordnung

Rz. 26 Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung von Kaufleuten ist § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG. Demgemäß ist zur Ermittlung des Gewinns für den Schluss eines Wirtschaftsjahrs das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) auszuweisende Betriebsvermögen anzusetzen. Anwendung findet diese Norm auf Gewerbetreibende, die aufgrund ge...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.1.1 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 26 Im Kontext sowohl betrieblich als auch privat genutzter beweglicher Wirtschaftsgüter (sog. gemischt genutzte Wirtschaftsgüter) besteht bei einem betrieblichen Nutzungsgrad zwischen 10 % und 50 % faktisch ein Wahlrecht, das gesamte[1] Wirtschaftsgut entweder dem (gewillkürten) Betriebsvermögen oder dem (gewillkürten) Privatvermögen zuzuordnen (R 4.2 Abs. 1 Satz 6 EStR ...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 1.3 Adressaten der Steuerbilanzpolitik

Rz. 9 Gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG entspricht der steuerliche Gewinn dem "… Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen." Ein solcher unvollständiger Betriebsvermögensvergleich erfordert die...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss, Darlehen a... / 3 Privataufwendungen sind keine Betriebsschulden

Die Aufwendungen für die neuen Fenster bzw. die Dachreparatur des Privathauses und die Zahlung der Geldstrafe wegen Körperverletzung führen nicht zu Betriebsschulden. Obwohl der Pkw nur zu 80 % betrieblich genutzt wird, sind die Finanzierungsaufwendungen Betriebsschulden. Der Pkw ist notwendiges Betriebsvermögen (R 4.2 Abs. 1 EStR).mehr

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Jahresabschluss, Darlehen a... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betrieblicher Zusammenhang Teilweise betriebliche Nutzung Notwendiges Betriebsvermögen Betriebs-Pkwmehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 3.1.1 Unversteuerte Rücklagen

Rz. 79 Unversteuerte Rücklagen verkörpern rein steuerliche Wahlrechte (GoB-inkonforme Wahlrechte) und sind nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, analog zu den steuersubventionellen Abschreibungswahlrechten nicht in der Handelsbilanz nachzuvollziehen.[1] Innerhalb der Bilanz stellen unversteuerte Rücklagen einen Passivposten ei...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 8. Weitere wichtige Entscheidungen

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Grunderwerbsteuer/Schenkungsteuer/Erbschaftsteuer

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Erbfall und vorweggenommene... / 5.3 Übertragung von Privatvermögen und Betriebsvermögen (sog. Mischnachlass)

Rz. 48 Werden im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sowohl Privatvermögen als auch Betriebsvermögen übertragen, so richtet sich die steuerliche Beurteilung nach den für die jeweiligen Vermögensarten geltenden Grundsätzen. Das Entgelt ist vorweg nach dem Verhältnis der Verkehrswerte des Betriebsvermögens und der privaten Wirtschaftsgüter aufzuteilen. Praxis-Beispiel Unternehmer...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.1 Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils

Rz. 36b Der Mitunternehmeranteil eines Gesellschafters umfasst sowohl den Anteil am Gesamthandsvermögen als auch das dem einzelnen Mitunternehmer zuzurechnende Sonderbetriebsvermögen. Im Rahmen des § 6 Abs. 3 EStG kommt nur die funktionale Betrachtung zur Anwendung. Funktional wesentlich können nur solche Wirtschaftsgüter sein, die im Zeitpunkt des Übertragungsvorgangs für d...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.1.2 Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 36c Bei der Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft gilt Folgendes: a) Quotale Übertragung eines Teils des Anteils am Gesamthandsvermögen und eines Teils des Sonderbetriebsvermögens (§ 6 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz EStG) § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG ist im Falle der unentgeltlichen Übertragung eines Teils eines Anteils am Gesamthandsve...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Rz. 29 Beim freiwilligen Ausscheiden eines Miterbens aus der Erbengemeinschaft wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden M...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.3 "Alleinerbe" bei mehreren Erben

Rz. 11 Bei mehreren Erben (Kindern) kann der Unternehmer-Vater ein bestimmtes Kind (testamentarisch) zum Alleinerben bestimmen. Praxis-Beispiel Der verwitwete Unternehmer U, der einen Sohn (S) und eine Tochter (T) hat, hat testamentarisch bestimmt, dass S Alleinerbe wird, weil bei ihm die berufliche Qualifikation vorhanden ist.[1] Zum finanziellen (vermögensmäßigen) Ausgleich...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 5.1 Verbleibensfristen und Vorbesitzzeiten bei Investitionszulagen

Rz. 46 Sofern sich die vorweggenommene Erbfolge als eine unentgeltliche Übertragung von Betriebsvermögen darstellt, werden die Verbleibungsfristen, z. B. im Hinblick auf die Inanspruchnahme von Investitionszulagen, beim Rechtsvorgänger und beim Rechtsnachfolger zusammengerechnet. Liegt dagegen ein entgeltlicher Erwerb vor, kommen also Anschaffungskosten zum Tragen, werden neu...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.2 Teilerbauseinandersetzung

Rz. 23 Vollzieht sich die Erbauseinandersetzung in Teilabschnitten, liegt jeweils eine Teilerbauseinandersetzung vor. Werden hierbei Abfindungen geleistet, so führen diese zu Anschaffungskosten und zum Veräußerungsentgelt, und zwar unabhängig davon, dass die Miterben am Restnachlass beteiligt bleiben. Praxis-Beispiel Zum Nachlass des U gehören ein Betrieb (Wert 500 EUR, Buchw...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 1 Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. So z. B. BFH, B...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.2 Übertragung mit Ausgleichsregelung, mit Zusage von Gleichstellungsgeldern und/oder Abstandszahlungen

Rz. 39 Inhalt eines Übergabevertrags kann auch die Vereinbarung sein, dass der Übernehmer Bestandteile des übernommenen Vermögens an Angehörige zu übertragen hat, z. B. sog. Gleichstellungsgelder an seine Angehörigen oder einmalige Zahlungen, sog. Abstandszahlungen, an den Übergeber zu leisten hat. Zivilrechtlich werden derartige Vereinbarungen entweder als Schenkung unter A...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.1 Übertragung gegen Kaufpreiszahlung

Rz. 41 Kaufpreis über dem Kapitalkonto Hat der Vermögensübernehmer Leistungen beim Erwerb eines Betriebs zu erbringen, die über dem steuerlichen Kapitalkonto des Übergebers liegen, so liegt ein entgeltlicher Erwerb vor mit der Folge, dass der Vermögensübernehmer Anschaffungskosten hat und der Vermögensübergeber einen Veräußerungsgewinn erzielt. Der Vermögensübernehmer muss zwe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.2 Übernahme in Verbindlichkeiten

Rz. 44 Werden private Verbindlichkeiten des Übergebers vom Vermögensübernehmer übernommen, so ergeben sich Veräußerungsentgelte auf Seiten des Vermögensübergebers und Anschaffungskosten auf Seiten des Vermögensübernehmers. Die Verbindlichkeiten sind, soweit sich aus ihrer Übernahme Anschaffungskosten des Betriebsvermögens ergeben, als Betriebsschulden zu passivieren.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 3.2 Erbengemeinschaft

Rz. 10 Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen zu gemeinschaftlichem Vermögen. Die Miterben verwalten den Nachlass gemeinsam und können über...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbfall und vorweggenommene... / 4.3.3 Gewährung von Versorgungsleistungen (betriebliche Veräußerungsrente)

Rz. 45 Hierunter fallen Übergabeverträge, durch die Eltern ihren Betrieb im Hinblick auf die künftige Erbfolge auf einen oder mehrere Abkömmlinge übertragen. Sind bei derartigen Versorgungs-Vereinbarungen Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen, liegt ein vollentgeltliches Veräußerungsgeschäft vor. Eine betrieb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb – Buchwert als angesetzter Entnahmewert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG

Leitsatz 1. "Angesetzter" Wert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ist der Wert, der der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden ist. 2. Ist die Entnahme steuerlich nicht erfasst worden, ist der "angesetzte" Wert der Buchwert. Normenkette § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 3 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine Grundstücksgemeinschaft (A und B), veräußerte im Mai 2016 ein Grund...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / 3. Betriebsvermögen

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Anschaffungsnahe Aufwendung... / 11. Anschaffungsnaher Aufwand nach Entnahme?

Entnimmt der Unternehmer seinem Betriebsvermögen ein nachfolgend der Vermietung dienendes Grundstück (z.B. i.R. einer Betriebsaufgabe), ist das Grundstück mit dem Teilwert bzw. bei Betriebsaufgabe mit dem gemeinen Wert zu entnehmen und von diesem Wert i.R.d. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzuschreiben. Setzt der Stpfl. nun das Objekt innerhalb von drei Jahren nach...mehr

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Der Erbschaftsteuer-Berater... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3.2.1 Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 215 § 50d Abs. 10 S. 2 EStG bestimmt, dass die Qualifikation als Teil des Unternehmensgewinns auch für die durch das Sonderbetriebsvermögen veranlassten Erträge und Aufwendungen gelten soll, die selbst keine Sondervergütungen sind. Diese Regelung geht als selbstverständlich von dem nationalen Regime des Sonderbetriebsvermögens aus. Siehe hierzu § 15 EStG Rz. 415ff. Auffä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Das übertragene Vermögen wird Betriebsvermögen und Sicherstellung der späteren Besteuerung der stillen Reserven (§ 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG)

5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (Fallgruppe 1)

Tz. 162 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 1 Abs 4 S 2 UmwStG ist S 1 des § 1 Abs 4 UmwStG auf die Einbringung von BV in eine Pers-Ges nicht anzuwenden. § 24 UmwStG unterliegt damit keinen besonderen pers Voraussetzungen, und am Einbringungsvorgang können auch Rechtsträger aus Drittstaaten teilnehmen. Das gilt für die Qualifikation des übertragenden und des übernehmenden Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.1 Übergang auf einen Rechtsträger mit Betriebsvermögen

Tz. 75 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG erlaubt den Bw- oder einen Zwischenwertansatz nur, soweit die übergehenden WG BV des übernehmenden Rechtsträgers werden. Es kommt nicht darauf an, ob das BV im Inl oder im Ausl belegen ist (s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.15). Diese Regelung hat für die Fälle Bedeutung, in denen die übertragende Kö nur vermögensverwaltend tä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Einbringung von Betriebsvermögen durch Einzelrechtsnachfolge (§ 1 Abs 3 Nr 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Neben den umw-rechtlichen Möglichkeiten der Umstrukturierung erlaubt das UmwStG auch die st-neutrale Einbringung von BV qua Einzelrechtsnachfolge. Übernehmender Rechtsträger können Kap-Ges, Genossenschaften (§ 20 UmwStG) oder Pers-Ges (§ 24 UmwStG) sein. Dabei ist der Anwendungsbereich für eine Anwendung des § 24 UmwStG hier nicht auf Pers-Ha...mehr

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ZErb 12/2021, Erbrechtssymposium 2021

Am 8.10. und 9.10. fand in Heidelberg das 24. Deutsche Erbrecht-Symposium statt. Auch in diesem Jahr wurde die Veranstaltung als Hybridveranstaltung angeboten, vor Ort mit 59 Teilnehmern. Es herrschte eine Atmosphäre wie im Fernsehstudio. Moderiert wurde die Veranstaltung von Herrn FAErbR Michael Rudolf und Herrn FAErbR Jan Bittler. Eröffnen durfte erstmals Herr FAErbR Dr. Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Tz. 82 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 3 Abs 2 S 1 Nr 1, 2. HS UmwStG erlaubt den Bw-Ansatz nur, soweit sichergestellt ist, dass die in dem übergehenden Vermögen enthaltenen stillen Reserven (dh die Wertsteigerungen, s UmwSt-Erl 2011 Rn 03.17) später bei dem übernehmenden Rechtsträger der ESt oder KSt unterliegen. Sichergestellt ist die Besteuerung der stillen Reserven grds bei...mehr

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ZErb 12/2021, zerb 12/2021

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Cordes, Gesamtrechtsnachfolge, Datenschutzrecht und Vertragsgesta...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Sanierungsplan

Rn 14 Die Insolvenzordnung verfolgt auch den Erhalt des Unternehmens als Ziel des Verfahrens. Im Laufe des Verfahrens soll durch wirtschaftliche Gesundung ein konkurrenzfähiger Betrieb entstehen. Dieses Ziel ist durch das ESUG noch weiter in den Vordergrund getreten.[24] Hierzu sind häufig einschneidende Veränderungen in der Organisation erforderlich. Daher spricht man anste...mehr

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FF 12/2021, Vermischtes im Zugewinnausgleich

Gerd Uecker Im vergangenen Jahr gab es einige Entscheidungen zur Behandlung latenter Belastungen im Zugewinnausgleich. Bekanntlich werden latente steuerliche Belastungen im Zugewinnausgleich jedenfalls bei der Bewertung von Gegenständen des Betriebsvermögens in die Berechnung mit einbezogen. Dabei wird der fiktive Veräußerungsfall unterstellt. Es wird also davon ausgegangen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sneaker, Sammler und Resell... / b) Gewinnerzielungsabsicht

Das Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht ist nach Maßgabe des Einzelfalls zu entscheiden. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist das Streben nach Betriebsvermögens(BV-)mehrung in Gestalt eines Totalgewinns. Unter dem Begriff Totalgewinn ist bei neu eröffneten Betrieben das positive Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nichtanwendbarkeit des Einstiegstests nach § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG

Leitsatz Der sogenannte Einstiegstest kommt in den Fällen des § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG dann nicht zur Anwendung, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 EStG, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG oder des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG und § 18 Abs. 1 Nr. 2 EStG dient. Sachverhalt Die Klägerin erwarb durch Schenkung ihres ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zurechnung eines Gewinns aufgrund der Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG

Leitsatz Ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen. Normenkette § 16 Abs. 3 Sätze 2, 3 und 7 EStG, § 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht: Maßgeblichkeitsprinzip und Bewertungsvorbehalt

Rn. 125 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Das deutsche Steuerrecht kennt den Terminus einer eigenständigen StB nicht. Mit der Bezeichnung "Steuerbilanz" ist immer eine aus der HB abgeleitete Bilanz zu verstehen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist jeweils "für den Schluss eines Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen [...], das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungs...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsvermögen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei den > Überschusseinkünfte wird nicht bilanziert, indem die Aktiva den Passiva gegenübergestellt und der Gewinn als Saldo dieser beiden Größen ermittelt wird. Die > Einnahmen-Überschussrechnung stellt vielmehr > Einnahmen den (Erwerbs-)Ausgaben gegenüber und ermittelt den Überschuss als Saldo dieser beiden Größen. Ein Betriebsvermögen, das...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines, Definition

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei dem Begriff des Arbeitsmittels geht es um die Abgrenzung der abziehbaren von den wegen überwiegend privater Nutzung nicht abziehbaren Aufwendungen. Ein Arbeitsmittel ist nur gegeben, wenn das Wirtschaftsgut (WG) so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird (> Rz 2, 4). Die Aufwendungen für ein Arbeitsmittel kann ein ArbN als > Werbung...mehr