Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / 1. Sachverhalt und erstinstanzliches Urteil

In dem Sachverhalt,[15] den der BFH zu entscheiden hatte, erhielt die Klägerin ein Fünftel der Geschäftsanteile des im Juni 2007 verstorbenen X an der A-GmbH sowie Kommanditbeteiligungen des X an einer KG. Mit einem im Juni 2009 beim Finanzamt eingegangenen Schreiben beantragte die Klägerin fristgerecht die durch ErbStRG[16] geänderten Vorschriften zur Steuerbefreiung des Be...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / a) Kann junges Verwaltungsvermögen durch Umschichtung entstehen?

Der Begriff des jungen Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a.F. sei dem BFH zufolge wirtschaftsgutbezogen zu verstehen.[25] Demnach sei ein Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre durchgehend im Betriebsvermögen desjenigen Betriebes befand, der unmittelbar oder vermittelt durch einen Geschäftsanteil Gegenstand des Erwerbs ist...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / c) Erfasst die Tarifbegrenzung des § 19a ErbStG a.F. junges Verwaltungsvermögen?

Ergänzend zu den vorgenannten Fragen hatte der BFH das Verhältnis von jungem Verwaltungsvermögen zu § 19a ErbStG zu entscheiden. So sieht der § 19a Abs. 1 ErbStG a.F. grundsätzlich vor, dass u.a. bei dem steuerpflichtigen Erwerb von Betriebsvermögen oder Kapitalgesellschaftsanteilen durch eine natürliche Person der Steuerklasse II oder III ein Entlastungsbetrag von der tarif...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersichtmehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / 2. Entscheidung des BFH

Der BFH wies die Revision der Klägerin als unbegründet zurück. Nach Auffassung des Gerichts hat das Finanzgericht zutreffend entschieden, dass bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer die Begünstigung für Betriebsvermögen um den Anteil für junges Verwaltungsvermögen zu kürzen war.[24] Dabei befasste sich der BFH mit den folgenden drei Fragen: a) Kann junges Verwaltungsvermögen...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / 1

Junges Verwaltungsvermögen unterliegt nicht der Begünstigung von Betriebsvermögen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke. In diesem Zusammenhang hat der BFH kürzlich entschieden, dass junges Verwaltungsvermögen auch durch Umschichtung oder infolge einer Verschmelzung entstehen kann. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Folgen der BFH-Rechtsprechung für die B...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / II. Grundlagen zum jungen Verwaltungsvermögen

Der § 13a ErbStG gewährt unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbefreiung für das in § 13b ErbStG genannte begünstigte Vermögen. Zu diesem begünstigen Vermögen zählen u.a. inländisches Betriebsvermögen beim Erwerb eines Gewerbebetriebs, Teilbetriebs oder einer Beteiligung an einer Personengesellschaft sowie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, an welcher der Erblasser ...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / b) Können Aufwärtsverschmelzungen zu jungem Verwaltungsvermögen auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers führen?

Der BFH urteilte ferner, dass das Finanzamt die Begünstigung hinsichtlich der Überführung von Wirtschaftsgütern innerhalb des zweijährigen Betrachtungszeitraums in das Betriebsvermögen der übernehmenden Muttergesellschaft im Rahmen der Verschmelzung ebenfalls zu Recht versagt habe.[38] Die Wirtschaftsgüter seien vor der Verschmelzung gemäß § 13b Abs. 2 S. 3 ErbStG a.F. der ü...mehr

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ZErb 04/2021, Neue BFH-Rech... / IV. Folgen für die Praxis

Die BFH-Rechtsprechung erging zwar zu den Regelungen des alten ErbStG. Gleichwohl werden die Urteilsgrundsätze ebenfalls auf das derzeitig geltende Erbschaftsteuergesetz und mithin für aktuelle Bewertungsstichtage anwendbar sein. So haben sich die Voraussetzungen bezüglich des Vorliegens von jungem Verwaltungsvermögen inhaltlich nicht geändert, auch wenn die Regelung nicht m...mehr

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ZErb 04/2021, Pflichtteilse... / Tatbestand

LG Köln, Teilurteil v. 24.8.2020 – 24 O 394/19 Der Kläger macht gegen die Beklagte im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend. Der Kläger ist der einzige Sohn des am […] geborenen und am […] in […] verstorbener […] Mit vor dem Notar errichtetem notariellem Testament vom … widerrief der Erblasser vorsorglich seine zuvor getroffenen Verfügun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Quantitative Interessen bezogen auf Vermögen (Nr. 3)

„... oder Rz. 291 [Autor/Stand] Zeitbezug. Die dritte Alternative wesentlicher wirtschaftlicher Interessen im Inland knüpft an die Höhe des Vermögens einer natürlichen Person, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht-ausländische Einkünfte i.S. des § 34d EStG wären. Dabei kommt es auf die Verhältnisse zu Beginn...mehr

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FF 04/2021, Nebengüterrecht... / a) Ehebezogene Zuwendung

Zutreffend und im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[13] hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden,[14] dass eine Zuwendung unter Ehegatten kein eheneutrales Rechtsgeschäft ist, sondern eine ehebezogene Zuwendung, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhal...mehr

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Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten

Leitsatz 1. Die Bestellung von Erbbaurechten an land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken und die anschließende Bebauung durch die Berechtigten führt zur Entnahme der Grundstücke, falls die endgültige Nutzungsänderung mehr als 10 % der Gesamtfläche des Betriebs betrifft. 2. Ist die Geringfügigkeitsgrenze von 10 % überschritten, kommt es für das Vorliegen einer Entn...mehr

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Vorräte: Abschreibung/Zusch... / 3 Zuschreibungen

Vorratsgüter sind in der Handelsbilanz zuzuschreiben, wenn auf diese Vermögensgegenstände in der Vergangenheit eine Niederstwertabschreibung vorgenommen worden ist, der Grund für diese Abschreibung zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen ist und die Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag noch zum Betriebsvermögen gehören. Die Obergrenze der Bewertung bilden die ursprün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.3 Rechtsfolgen bei Personengesellschaften

Rz. 51 Für die Bemessungsgrundlage bei einer Personengesellschaft gilt ebenfalls der "maßgebende Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG, der auf dem stpfl. Gewinn beruht.[1] Insoweit sowie hinsichtlich der Auswirkungen von Abschreibungen, Zinsen, Teilwertabschreibungen und Zuschreibungen sowie steuerfreien Rücklagen gelten die Ausführungen in Rz. 42ff. entsprechend.[2] Rz. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 8.3 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einer Personengesellschaft

Rz. 194 Handelt es sich bei dem Betrieb, für den der Zins- bzw. EBITDA-Vortrag festgestellt ist, um eine Personengesellschaft, verfallen die Vorträge nach § 4h Abs. 5 S. 1 EStG vollständig, wenn der Betrieb der Personengesellschaft aufgegeben oder auf einen anderen Stpfl. oder eine andere Mitunternehmerschaft übertragen wird. Die Vorträge verfallen gem. § 4h Abs. 5 S. 2 EStG...mehr

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Kryptowährungen: "Steuerberater können sich positionieren" ( Interview)

Zusammenfassung Elon Musk sorgte im Februar 2021 wieder einmal für Furore: Tesla investierte 1,5 Milliarden Dollar in Bitcoins. Spätestens jetzt wird das Thema auch für andere Unternehmen interessant, denn Musk gibt den Takt vor. Für Steuerberater heißt das, dass sie sich mit Kryptowährungen auseinandersetzen sollten. Warum das Wissen darum für Steuerberater lohnend sein kan...mehr

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Aufwendungen für ein häusli... / a) Häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen

Vorsicht ist angebracht, wenn ein betrieblich genutztes – und damit zum Betriebsvermögen gehörendes – häusliches Arbeitszimmer z.B. anlässlich einer Betriebsaufgabe entnommen oder das Grundstück veräußert wird. Beachten Sie: Hierzu hat der BFH mit Urteil v. 16.6.2020[34] entschieden, dass für die Berechnung des Gewinns aus der Aufgabe einer freiberuflichen Tätigkeit der sich na...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbbaurecht

Literatur: Fabry, DStR 1997, 691 Bestellt der Stpfl. an einem Grundstück ein Erbbaurecht, verliert er hierdurch das wirtschaftliche Eigentum an den Gebäuden. Erhält er für die Gebäude keine Gegenleistung, hat er das (wirtschaftliche) Eigentum hieran aufgeopfert, um (stpfl.) Einnahmen aus der Erbbaurechtsbestellung zu erzielen. Der Restwert des Gebäudes (Anschaffungs- bzw. Her...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.1.4 Begünstigte Wohnung

Als begünstigte Wohnung zählt eine Wohnung in einem eigenen Haus (dies kann auch ein Mehrfamilienhaus sein), eine eigene Eigentumswohnung eine Genossenschaftswohnung einer in das Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaft oder ein eigentumsähnliches oder lebenslanges Dauerwohnrecht.[1] Die Wohnung muss in einem EU-/EWR-Staat liegen.[2] Sie muss die Hauptwohnung oder den...mehr

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Erbschaft- und Schenkungsteuer: Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens; Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

Leitsatz 1. Beteiligter am Verfahren der gesonderten Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens und des jungen Verwaltungsvermögens ist der Erwerber, der die Steuerbegünstigung für das Betriebsvermögen in Anspruch nehmen könnte. Dies kann auch ein Vermächtnisnehmer sein, wenn der Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung verpfl...mehr

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Wegfall des Verschonungsabschlags bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz 1. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer (Unter‐)Personengesellschaft, an der eine Oberpersonengesellschaft beteiligt ist, führt nicht zum nachträglichen Wegfall des verminderten Wertansatzes für das Betriebsvermögen der Oberpersonengesellschaft. 2. Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer Oberpersonengesellschaft kann je...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.1.2 Organträger

Rz. 20 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG und § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG kommen alle gewerblichen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform bzw. Inhaber von gewerblichen Unternehmen als Organträger in Betracht. Für die Anerkennung als Organträger wird die Ausübung einer eigenen gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 EStG oder ein fingierte...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.1 Anpassungen, Einkommensermittlung und Einkommenszurechnung

Rz. 78 Das körperschaftsteuerliche Einkommen der Organgesellschaft ist gem. den §§ 7 ff. KStG selbstständig bei ihr zu ermitteln. Es ist also von dem Jahresüberschuss der Organgesellschaft nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme aufgrund des Gewinnabführungsvertrags auszugehen, weshalb der Jahresüberschuss infolge der Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme regelmäßig null ...mehr

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Lamborghini Aventador im Betriebsvermögen: 1-%-Versteuerung wird durch weitere hochwertige Fahrzeuge im Privatvermögen nicht ausgeschlossen

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Anwendung der 1-%-Regelung auf Luxusfahrzeuge des Betriebsvermögens nicht mit dem Argument abgewendet werden kann, dass noch weitere hochpreisige Fahrzeuge im Privatvermögen gehalten werden. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Prüfsachverständiger tätig und hatte offenbar ein Faible für hochwertige Fahrzeuge: Im Privatver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Betriebsvermögen von ausländischen Körperschaften usw. (Abs. 3 a.F.)

Rz. 1830 [Autor/Stand] § 97 Abs. 3 BewG a.F. ist durch Art. 2 Nr. 6 ErbStRG v. 24.12.2008[2] mit Wirkung ab 1.1.2009 ersatzlos aufgehoben worden. Der Gesetzgeber sah die Vorschrift im Hinblick auf die neu geregelte Bewertung des Betriebsvermögens durch das ErbStRG v. 24.12.2008 als entbehrlich an. Die nachstehenden Ausführungen betreffen daher unmittelbar nur die bis zum 31....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 97 Betriebsvermögen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift 1. Überblick Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 47 und 53) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Festst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kreis der Personengesellschaften mit Betriebsvermögen

1. Vorbemerkungen Rz. 583 [Autor/Stand] In § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 waren die Personengesellschaften aufgeführt, für die ein Einheitswert des Betriebsvermögens festzustellen war. In § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG wurden die OHG, KG und die ähnlichen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, aufgeführt. In § 97 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Aufteilung des Werts des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Schrifttum: Gelhaar/Saecker, Die Wertermittlung des Anteils an einer Personengesellschaft für erbschaftsteuerliche Zwecke, UVR 2011, 125; Gerlach, Kann der Anteil des Kommanditisten am Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer negativ sein?, DStR 2010, 309; Mannek/Johannes, Erbschaftsteuerliche Behandlung unternehmerischen Vermögens, NWB 2017, 3432. I. Rechtsentwicklung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung des gemeinen Werts des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft

Rz. 1715 [Autor/Stand] Ausgangspunkt für die Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG. Danach gilt: Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, so ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ertragsteu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Umfang des Betriebsvermögens bei Personengesellschaften

1. Einführung Rz. 1161 [Autor/Stand] Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den aktiven Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven Ansätzen sowie den Schulden (passiven Wirtschaftsgütern) und sonstigen Abzügen, die zum gemeinschaftlichen Vermögen (Gesellschaftsvermögen; Gesamthandsvermögen) der Personenvereinigung gehören. Darüber hinau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Umfang des Betriebsvermögens bei den Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4

1. Allgemeine Grundsätze Rz. 426 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Belang, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2002

Rz. 1383 [Autor/Stand] Durch das StÄndG 2001 v. 20.12.2000 (vgl. Rz. 136) ist § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 3 BewG a.F. gestrichen worden. In der amtlichen Begründung[2] heißt es hierzu: "(Satz 3 führte) bisher dazu, dass Verbindlichkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft, die nicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst sind und daher ertragsteuerlich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. § 97 Abs. 1 BewG

Rz. 16 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1 BewG regelt Bestand und Umfang des Betriebsvermögens der dort in den Ziffern 1 bis 5 des Satzes 1 im Einzelnen aufgeführten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb insbesondere alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen Kapitalgesellschaften...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtsentwicklung

Rz. 1201 [Autor/Stand] Die Frage, ob Wirtschaftsgüter, die den Gesellschaftern gehören und dem Betrieb der Gesellschaft dienen (Gesellschaftervermögen), in die Bewertung des Betriebs einzubeziehen waren, war seit jeher Gegenstand rechtlicher Überlegungen gewesen. Das RBewG 1931 hatte diese Frage in § 44 Abs. 2 Ziff. 3 ausdrücklich so geregelt, dass zum gewerblichen Betrieb e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 426 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Belang, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigung kraft unwiderlegbarer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gesamthandsvermögen (Gesellschaftsvermögen)

Rz. 1183 [Autor/Stand] Der Umfang des Gesellschaftsvermögens ergibt sich aus § 718 BGB. Danach umfasst das Gesellschaftsvermögen die Beiträge der Gesellschafter und die durch die Geschäftsführung für die Gesellschaft erworbenen Gegenstände sowie die Wirtschaftsgüter, die aufgrund eines zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ansprüche eines Gesellschafters aus ihm erteilten Pensionszusagen der Personengesellschaft

Rz. 1263 [Autor/Stand] Hat die Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, liegt ertragsteuerlich eine Gewinnverteilungsabrede vor, die den Gewinn der Gesellschaft nicht beeinflussen darf.[2] Für die Verpflichtung aus einer derartigen Pensionszusage ist – außer bei sog. Altzusagen vor dem 1.1.1987, bei denen ein Passivieru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Verhältnis zu § 95 BewG

Rz. 171 [Autor/Stand] § 95 BewG bildet die grundlegende Norm im Unterabschnitt D. des Ersten Abschnitts im II. Teil des BewG über das inländische Betriebsvermögen. § 95 BewG umschreibt den Begriff des (gewerblichen) Betriebsvermögens und regelt dessen Umfang (Bestand). Durch die Verweisung in § 96 BewG auf § 95 BewG entfaltet diese Norm auch Bedeutung für den Begriff und den...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Organschaft

Rz. 451 [Autor/Stand] Die Organschaft (vgl. § 14 KStG) hat nicht zur Folge, dass das Betriebsvermögen der Organgesellschaft (= abhängige Kapitalgesellschaft) dem Organträger zugerechnet wird.[2] Organgesellschaften werden daher als selbstständige (Kapital-)Gesellschaften betrachtet, deren Betriebsvermögen – ab 1.1.2009 – nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG bewertet wird. Rz. 4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 106 [Autor/Stand] Der persönliche Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 BewG beschränkt sich auf solche Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BewG, die ihre Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder/und ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben. Ist dies der Fall, so rechnen grundsätzlich zum Betriebsvermögen i.S.v. § 97 BewG auch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. OHG und KG

Rz. 606 [Autor/Stand] Bei den unter § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG fallenden Personengesellschaften nehmen die OHG und die KG eine bedeutende Stelle ein. Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen haftet (§§ 10...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr