Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsvermögen

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Steuerlicher Betrieb

Rz. 64 Der steuerliche Betrieb des Einzelunternehmens umfasst alle aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des steuerlichen Betriebsvermögens, welche üblicherweise der Bilanz des Einzelunternehmens entnommen werden können. Eine Einbringung im Sinne des § 24 UmwStG setzt voraus, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen des Einzelunternehmens auf die Personengesellsc...mehr

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§ 19 Poolvereinbarungen / Literaturtipps

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Ermittlung des Werts des separat zu bewertenden Vermögens

Rz. 317 Beteiligungen, nicht betriebsnotwendiges Vermögen sowie innerhalb von zwei Jahren vor dem Bewertungsstichtag eingelegte Wirtschaftsgüter (junges Betriebsvermögen) sind separat mit dem gemeinen Wert zu bewerten. (1) Nicht betriebsnotwendiges Vermögen Rz. 318 Zum nicht betriebsnotwendigen Betriebsvermögen zählen diejenigen Wirtschaftsgüter, die sich ohne Beeinträchtigung...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / c) Überlassung des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die wesentliche Betriebsgrundlage muss vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Da nur die Überlassung zur Nutzung, nicht aber die Veräußerung von Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung begründet, müssen beide Sachverhalte voneinander abgegrenzt werden. Maßgebend ist hier allein, ob nach den vertraglichen Vereinbarungen[45] wirtschaft...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Verkauf von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 191 Der Verkauf von Anteilen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften (Mitunternehmeranteil) wird – wie bereits erwähnt – wie ein Asset-Deal besteuert. Der Veräußerungsgewinn entspricht daher dem Verkaufserlös, den der Gesellschafter erzielt, abzüglich des auf ihn entfallenden Anteils an den steuerlichen Buchwerten der Wirtschaftsgüter der G...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / I. Güterrecht

Rz. 68 Der Schwerpunkt der ehevertraglichen Gestaltung wird im Ehegüterrecht liegen, wobei es im Regelfall das Ziel ist, eine ehegüterrechtlich begründete Beteiligung des Ehegatten am Betriebsvermögen zu vermeiden oder so zu gestalten, dass das Unternehmen im Falle eines Scheiterns der Ehe nicht gefährdet wird. Im Kontext der Gestaltung des Ehegüterrechts steht darüber hinaus...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Dem Grunde nach begünstigtes Vermögen

Rz. 89 Ob dem Grunde nach begünstigungsfähiges Vermögen vorliegt, ist für jede wirtschaftliche Einheit zu bestimmen. Über die Zugehörigkeit der Vermögensgegenstände zu einer wirtschaftlichen Einheit wird im Rahmen der Bewertung der Einheit entschieden.[75] Zum dem Grunde nach begünstigungsfähigen Betriebsvermögen zählen folgende Vermögen: aa) Inländisches oder EU-/EWR-Betriebs...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / 1. Person des Verpächters

Rz. 29 Der Verpächter muss eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft [49] oder ein Körperschaftsteuersubjekt im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG sein. Dagegen können Kapitalgesellschaften und gewerblich geprägte Personengesellschaften das Verpächterwahlrecht nicht in Anspruch nehmen, weil diese wegen § 8 Abs. 2 KStG bzw. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ohnehin nur Einkünfte...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Mitunternehmerstellung

Rz. 56 Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen der §§ 13a bis 13c, 19a, 28a ErbStG ist u.a., dass Betriebsvermögen vom Schenker auf den Beschenkten übergeht und auch beim Beschenkten weiterhin Betriebsvermögen bleibt.[108] Die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen greifen nur dann ein, wenn das durch Schenkung oder von Tod...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Berechnung des Werts des nicht begünstigten Verwaltungsvermögens

Rz. 143 Die Summe der gemeinen Werte der einzelnen Gegenstände des Verwaltungsvermögens bildet den Brutto-Wert des Verwaltungsvermögens. Auf seiner Grundlage wird durch anteilige Schuldenkürzung der Nettowert des Verwaltungsvermögens bestimmt (§ 13b Abs. 6 S. 1 ErbStG).[187] Rz. 144 Bezugsgröße für die Schuldenkürzung (§ 13b Abs. 7 ErbStG) ist nicht der gesamte Bruttowert des...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 60 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Anordnung der Testamentsvollstreckung im Rahmen letztwilliger Verfügungen

Rz. 51 Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Muster 10.4: Testamentsvollstreckung – Wahlrecht Ich ordne Testamentsvollstreckung in Form der Verwaltungsvollstreckung (§ 2209 BGB) bis zum Eintritt folgender Bedingung an _________________________. Die Testamentsvollstreckung bezieht sich ausschließlich auf mein Einzelhandelsgeschäft, eingetragen im Handelsregister des...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten

Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entstandenen stillen Reserven der Gesellschaft part...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / ee) Finanzmittel

Rz. 124 Bereits durch das AmtshilfeRLUmsG[147] wurde mit Wirkung ab dem 7.6.2013 die sog. Finanzmittel (jedenfalls deren – typisiert betrachtet – nicht betriebsnotwendiger Teil) als Verwaltungsvermögen qualifiziert (§ 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG a.F.).[148] Die entsprechenden Regelungen wurden im Zuge des ErbStG 2016 angepasst und finden sich nun in § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbS...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / III. Bewertung von Unternehmensvermögen

Rz. 291 Die Bewertung von Unternehmensvermögen (Einzelunternehmen, Beteiligungen an Personengesellschaften und Anteile an nichtnotierten Kapitalgesellschaften) erfolgen nach eigenständigen im Bewertungsgesetz geregelten Bewertungsverfahren, die im Folgenden vorgestellt werden. In seinem Beschluss bzgl. der Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes vom 7.11.2006 hatte ...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / I. Einkommensteuerrecht

Rz. 39 Liegen die dargestellten Voraussetzungen der Betriebsverpachtung vor und erklärt der Verpächter nicht die Betriebsaufgabe, müssen die stillen Reserven des Betriebs bzw. Teilbetriebs nicht aufgedeckt werden. Dies ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion von § 16 Abs. 3 S. 1 EStG. Werden nicht wesentliche Betriebsgrundlagen (vgl. Rdn 13 ff.) nicht mitverpachtet, a...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Einhaltung der Behaltensvoraussetzungen nach § 13a Abs. 6 ErbStG

Rz. 185 Neben der Einhaltung der Lohnsumme muss das im Besteuerungszeitpunkt vorhandene begünstigte Betriebsvermögen über den Behaltenszeitraum von fünf Jahren bei der Regelverschonung bzw. sieben Jahre bei der Optionsverschonung nach der Übertragung im Betrieb erhalten werden. Soweit dagegen verstoßen wird, fällt nach § 13a Abs. 6 S. 1 ErbStG sowohl der Verschonungsabschlag...mehr

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§ 14 Verzichtsverträge / 2. Unternehmen

Rz. 66 Bei der Herausnahme eines bestimmten Sachinbegriffes aus dem Nachlass im Zusammenhang mit der Berechnung späterer Pflichtteilsansprüche spielen oft auch Unternehmensgegenstände eine wichtige Rolle. Gerade im Rahmen der Unternehmensnachfolge ist es von entscheidender Bedeutung, dass die weichenden Geschwister auf diesen Vermögensgegenstand auch späterhin keinen Zugriff...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (3) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 329 Der gemeine Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden im Sonderbetriebsvermögen ist neben der Bewertung des Gesellschaftsvermögens im Rahmen einer Einzelbewertung zu ermitteln.[537] Grundbesitz, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften, für die ein Wert nach § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BewG gesondert festzustellen ist, sind mit dem auf den Bewertungsstichtag...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 324 Der Wert des Anteils eines Gesellschafters an einer Personengesellschaft ergibt sich aus der Summe seines Anteils am Gesamthandsvermögen und dem Wert seines Sonderbetriebsvermögens.[522] In die Bewertung des Gewerbebetriebs einer Personengesellschaft sindmehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 4. Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 333 Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ermittelt sich grundsätzlich primär nach dem Börsenkurs.[550] Bei nicht notierten Anteilen soll der gemeine Wert – wie bei der Bewertung von Betriebsvermögen – nach § 11 Abs. 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen unter fremden Dritten abgeleitet werden, die weniger als ein Jahr vor dem Besteuerungszeitpunkt zurück...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Durchführung der Nachversteuerung

Rz. 47 Erfolgt innerhalb der Siebenjahresfrist eine steuerschädliche Verfügung, ist der nachversteuerungspflichtige Betrag (Einbringungsgewinn I) auf den Einbringungszeitpunkt zu ermitteln. Der Einbringungsgewinn vermindert sich für jedes seit dem Einbringungszeitpunkt abgelaufene Zeitjahr um 1/7. Rz. 48 Sollten zum eingebrachten steuerlichen Betriebsvermögen des Einzeluntern...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 343 Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig mit ihrem Welteinkommen ist jede natürlich Person, die im Inland einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) hat, § 1 Abs. 1 EStG. Die §§ 1 Abs. 2, 1a EStG erweitern diese unbeschränkte Steuerpflicht für spezielle Personengruppen. In allen anderen Fällen besteht gemäß § 1 Abs. 4 EStG lediglich eine beschrä...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Praktische Anwendung des AWH-Standards

Rz. 29 Wie gesagt zielt der AWH-Standard auf die Bewertung des Betriebs als intakte Einkommensquelle ab. Es geht also auch hier im Grunde um die (objektivierte) Ertragskraft. Hierzu werden die nachhaltigen Erträge des Unternehmens kapitalisiert. Ausgangspunkt ist der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Um einen objek...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Grundsätzliche Wertermittlung beim vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 307 Der nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelte Unternehmenswert setzt sich dabei nach § 200 BewG wie folgt zusammen:[482]mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 5. Anschaffungskosten der Anteile an der Kapitalgesellschaft

Rz. 36 Neben dem Einbringungsgewinn müssen für den einbringenden Einzelunternehmer auch die Anschaffungskosten der ihm gewährten Anteile an der Kapitalgesellschaft berechnet werden.[23] Diese lassen sich wie folgt ermitteln:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / IV. Zusammenfassendes Beispiel

Rz. 107 Beispiel A ist zu 100 % an der A-GmbH beteiligt. Die Beteiligung wird von ihm in seinem steuerlichen Privatvermögen gehalten. Die Anschaffungskosten von A als Gründungsgesellschafter vor sieben Jahren belaufen sich auf 25.000 EUR (= Stammkapital). Die Steuerbilanz der A-GmbH vor dem Formwechsel in eine Personengesellschaft stellt sich wie folgt dar:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Ergänzende Teilbetriebserfordernisse

Rz. 120 Im Fall der Abspaltung muss sowohl auf die übernehmende Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb übergehen als auch bei der übertragenden Kapitalgesellschaft ein Teilbetrieb verbleiben. Rz. 121 Unter einem Teilbetrieb versteht man die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven Wirtschaftsgüter, die in organisatorischer Hins...mehr

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§ 27 Betriebsverpachtung / II. Erbfall, Schenkung, Veräußerung

Rz. 61 Tritt währen der Betriebsfortführung eine Rechtsnachfolge ein, ist wie folgt zu unterscheiden: Im Fall des unentgeltlichen Erwerbs (Erbfall/Schenkung) eines verpachteten Betriebs hat der Rechtsnachfolger des Verpächters das Wahlrecht, das erworbene Betriebsvermögen während der Verpachtung fortzuführen.[98] Der Rechtsnachfolger tritt also in die Rechtsstellung des Rech...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Substanzwert als Wertuntergrenze

Rz. 137 Bei Wertermittlungen für steuerliche Zwecke ist ferner zu berücksichtigen, dass gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden darf.[251] Diese Untergrenze s...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / II. Methodenhierarchie

Rz. 127 Ausgehend von dem allgemeinen Verständnis des gemeinen Werts hat der Gesetzgeber in § 11 Abs. 2 S. 1 BewG zur Bestimmung des gemeinen Werts im Falle von Betriebsvermögen eine Verfahrenshierarchie verankert: Sofern der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres vor dem Bewertungss...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / Literaturtipps

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§ 18 Unterbeteiligung / b) Besteuerung eines typisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 84 Bei der typischen Unterbeteiligung an einem GmbH-Anteil wird der Unterbeteiligte nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Anteile, sondern es wird eine "nachgeordnete Einkunftsquelle" begründet.[152] Demnach erzielt der Unterbeteiligte auch keine Dividendeneinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sondern Einnahmen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Nur der Hauptbeteiligte kann...mehr

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§ 3 Nachfolgeprozess / 2. Steuerrechtliche Einordnung des Vermögens

Rz. 16 Bei jedem Vermögensgegenstand ist auch zu prüfen, wie dieser steuerrechtlich einzuordnen ist. Dabei ist zunächst zwischen Privat- oder Betriebsvermögen zu unterscheiden, anschließend aber auch, ob es sich bei Kapitalgesellschaftsanteilen im Privatvermögen um sogenannte einbringungsgeborene oder sperrfristbehaftete Anteile oder um Anteile, die zu einer sogenannten wese...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Begünstigung fremdgenutzter Immobilien

Rz. 55 Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind Grundstücke nur mit 90 v.H. ihres Werts erbschaftsteuerlich anzusetzen, wenn diese:mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / 1. Allgemeines

Rz. 25 Eine Nachfolgeplanung ist bereits eine komplexe Aufgabe, wenn ausschließlich nationales Recht Anwendung findet. Umso komplexer wird eine solche Planung, wenn zusätzlich ausländische Sachverhalte zu berücksichtigen sind. Für den Berater ist es daher wichtig, mit kompetenten Partnern zusammenzuarbeiten, denn niemand wird von sich behaupten können, in allen zivil- und st...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 2. Übernahmeergebnis

Rz. 96 Für jeden Gesellschafter der Kapitalgesellschaft, der seinen Anteil in einem Betriebsvermögen hält oder der an der Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG beteiligt ist, ist ein Übernahmeergebnis wie folgt zu ermitteln:mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / II. Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 89 Die Besteuerung der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft erfolgt zweistufig entsprechend ihrer Beteiligung am gezeichneten Kapital. Alle Gesellschafter haben die vorhanden offenen Rücklagen der Kapitalgesellschaft als Gewinnanteile der Besteuerung zu unterwerfen (Besteuerung der offenen Rücklagen). Rz. 90 Des Weiteren ist ein Übernahmeergebnis – hierbei kann es sich ...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / 3. Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, § 10 Abs. 1a Nr. 2 S. 2 Buchst. c EStG

Rz. 30 Auch die Übertragung eines Anteils an einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft bzw. von Anteilen an Gesellschaften des EU- und EWR-Raumes können Gegenstand einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen sein. Anteile an einer Aktiengesellschaft können nach dem insoweit eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht begünstigt übertragen werden. Rz. 31 Im Gegensatz zu ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Begriffsbestimmungen

Rz. 166 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Rz. 167 Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[234] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt d...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Persönliche Steuerpflicht

Rz. 7 In § 2 ErbStG wird die Frage geregelt, welche Personen beteiligt sein müssen, damit ein nach § 1 ErbStG erfasster Vermögenserwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Daneben wird bestimmt, inwieweit Vermögensanfälle mit Auslandsberührung der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. In der Fachliteratur und Steuerpraxis hat sich in Anlehnung an die Personensteuern d...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 5. Übergabe unter Vorbehalt eines Wohnrechts

Rz. 108 Geht es dem Schenker nicht darum, sich die Erträge des übergehenden Vermögens vorzubehalten, sondern nur darum, ein zum zur Übergabe anstehenden Betriebsvermögen gehörendes bzw. von der übertragungsgegenständlichen Gesellschaft gehaltenes Wohnhaus auch weiterhin selbst nutzen zu können, kommt als Gestaltungsmittel – auch im Rahmen der Unternehmensübergabe – die Einrä...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / bb) Verbilligte Einräumung der Beteiligung

Rz. 29 Eine Beteiligung des Managements – gleichgültig ob als Direktbeteiligung oder auf anderem Wege – kann in der Praxis nur selten zum tatsächlichen Verkehrswert und zu Konditionen wie unter fremden Dritten erfolgen. Den Managern fehlt hierzu schlicht und ergreifend die nötige Kapitalbasis. Darüber hinaus ist es i.d.R. Teil der Incentivierung, bereits beim Einstieg in die...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Optimierte Asset Allocation

Rz. 38 Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Fortschreibung dieser Handlungsempfehlungen dargestellt: In diesem vorliegenden Fall wurde nur eine Empfehlungsvariante im Hinblick auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vermögensinhabers erarbeitet. Dies wurde gleichzeitig m...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / IV. Vermeidung einer Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

Rz. 430 § 35b EStG vermeidet eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer dadurch, dass eine anteilige Kürzung der Einkommensteuerbelastung erfolgt. Latente Einkommensteuerlasten sind daher nach wie vor bei der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig. Bei der Erbschaftsteuer gilt das Stichtagsprinzip; künftige Belastungen bleiben bei der Bemessung der Erbschaftsteuer au...mehr