Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger der Fonds-KG zur Last gelegt wird.mehr
Als Gesellschafter einer GmbH gelten nur die in die Gesellschafterliste eingetragenen Personen. Diese Legitimationswirkung ist von der materiellen Rechtslage unabhängig. Deswegen kann auch ein zu Unrecht aus der Gesellschafterliste gelöschter Geschäftsanteil (nochmals) eingezogen werden.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Gewährt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG den jeweiligen Treugebern von Treuhandkommanditisten dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie unmittelbaren Kommanditisten, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch über Identität und Anschrift der Mitgesellschafter gleichermaßen auf die unmittelbar beteiligten Treuhandkommanditisten und die mittelbar beteiligten Treugeber.mehr
Erbringt ein GmbH-Gesellschafter die Stammeinlage auf seine Geschäftsanteile nicht, kann er die Anteile verlieren (sog. Kaduzierung). Beim Kaduzierungsverfahren sind strenge Voraussetzungen, insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz, zu berücksichtigen.mehr
Die coronabedingten Gewinneinbußen eines in Berlin klagenden Gastwirts bewegen sich laut LG Berlin im Bereich eines tragbaren allgemeinen Unternehmerrisikos. Ein unzumutbares Sonderopfer, welches einen Entschädigungsanspruch grundsätzlich begründen könnte, liege durch die Lock-Down-Schließung nicht vor. Diese Ansicht ist unter Juristen umstritten. mehr
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft lässt das gesetzliche Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers unberührt – es endet erst mit dem Verlust der Organstellung. mehr
In Zeiten der Corona-Pandemie muss nach dem Beschluss des Landgerichts Berlin die gerichtliche Räumungsfrist im Wohnraummietsachen zumindest auf den 30.06.2020 verlängert werden. Derzeit sei es für einen zur Räumung verpflichteten Mieter aufgrund des Erliegens des öffentlichen Lebens auf dem ohnehin angespannten Berliner Wohnungsmarkt fast unmöglich, einen Ersatzwohnraum zu beschaffen.mehr
Fehlt in einem Gerichtsbeschluss ein entscheidungsbedürftiger Teil, wie z. B. die Entscheidung zu den Kosten einer Streithelferin, besteht nach Ablauf der 2-Wochen-Frist für einen Antrag auf Beschlussergänzung nur unter eng begrenzten Voraussetzungen ein Anspruch auf Beschlussberichtigung.mehr
Auch eine in chinesischer Sprache abgefasste Stimmrechtsvollmacht genügt zur ordnungsgemäßen Vertretung eines Gesellschafters, wenn diese von einem anwesenden, vereidigten Dolmetscher übersetzt und die Übersetzung ebenfalls notariell beurkundet wird.mehr
Wenn eine einstweilige Verfügung die Einreichung einer GmbH-Gesellschafterliste zum Handelsregister untersagt, muss die Gesellschaft die Einreichung verhindern oder eine Korrekturliste einreichen. Bei Verstoß gegen diese Pflicht ist die Gesellschaft so zu behandeln, als sei die unrichtige Gesellschafterliste nie ins Handelsregister aufgenommen worden.mehr
Aggressiv gewalttätiges Verhalten im Jobcenter kann ein Hausverbot nach sich ziehen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen präzisierte mit einer Entscheidung die Grenze zwischen schwierigen Besuchern und Störern.mehr
Wird einem Gesellschafter mit einem falschen Hinweis suggeriert, sein Erscheinen zur Gesellschafterversammlung werde sich mangels Stimmrechts nicht auszahlen und erscheint der Gesellschafter tatsächlich nicht zur Gesellschafterversammlung, kann ein dann gefasster Gesellschafterbeschluss wegen Verstoßes gegen die Treuepflicht rechtswidrig sein.mehr
Ein Beschlussergebnis kann nicht unter der Bedingung festgestellt werden, dass kein Wohnungseigentümer innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Geschieht dies dennoch, ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.mehr
Die Frist zur rechtzeitigen Ankündigung der Tagesordnung beginnt mit dem Tag, an dem die Einladung bei ordnungsgemäßer Zustellung dem letzten Gesellschafter zugegangen wäre. Im Inland ist dabei eine Postlaufzeit von zwei Werktagen zugrunde zu legen.mehr
Das OLG München hat sich zu der umstrittenen Frage geäußert, ob ein Gesellschafter einer KG bei einem Gesellschafterbeschluss, der die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit diesem Gesellschafter betrifft, vom Stimmrecht ausgeschlossen ist. Das OLG bejaht mit der inzwischen überwiegenden Ansicht in Analogie zu den Regelungen bei der GmbH einen derartigen Ausschluss. Eine höchstrichterliche Entscheidung der Frage steht jedoch noch aus. Deshalb bleibt es ratsam, bei Personengesellschaften im Gesellschaftsvertrag zu regeln, wann ein Gesellschafter von der Abstimmung ausgeschlossen sein soll.mehr
Bei einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Gesellschafterversammlung liegt trotz Anwesenheit und Teilnahme aller Gesellschafter an der Versammlung und Beschlussfassung durch die Gesellschafter keine Vollversammlung vor, wenn ein Gesellschafter mit der Abhaltung der Versammlung nicht einverstanden ist. Auch die Stimmabgabe des widersprechenden Gesellschafters lässt die spätere Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung unberührt.mehr
Werden bei der Versetzung von Beamten vom Dienstherrn mehrere Gründe angegeben, ist die Versetzung bereits fehlerhaft, wenn nur einer der Gründe nicht vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Hessen hervor.mehr
Der gerichtliche Ermächtigungsbeschluss nach § 122 Abs. 3 AktG, der einen Aktionär zur Ergänzung und Bekanntmachung der Tagesordnung ermächtigt, führt nicht zu einer Einschränkung der Inhaltskontrolle der späteren Hauptversammlungsbeschlüsse im Rahmen der Anfechtungsklage. Anfechtungsgründe, die nicht wenigstens im Kern innerhalb der Monatsfrist angesprochen werden, sind aber präkludiert.mehr
Die Befähigung der Geschäftsführung zur Veräußerung des einzigen Vermögenswertes (hier eine Immobilie) einer Publikums-KG bedarf eines Gesellschafterbeschlusses mit Dreiviertelmehrheit. Dabei sind die Gesellschafter verpflichtet, dem Verkauf zuzustimmen, sofern die Gesellschaft andernfalls in eine unhaltbare wirtschaftliche Schieflage gerät. Ein solcher Gesellschafterbeschluss muss jedoch nicht notariell beurkundet werden.mehr
Welche Mittel der Arbeitgeber dem Betriebsrat für seine Tätigkeit zur Verfügung stellen muss, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Zuletzt stritt ein Betriebsrat mit dem Arbeitgeber über die Anschaffung eines Smartphones zur Ausführung seiner Tätigkeit.mehr
Ein Betriebsratsmitglied hatte während der Arbeitszeit geschlafen. Das wertete der Arbeitgeber als Arbeitszeitbetrug und wollte fristlos kündigen. Das Arbeitsgericht Siegburg sah hierfür aber keinen Grund, da die fristlose Kündigung wegen der Verletzung der Pausenzeit unverhältnismäßig sei.mehr
Mit einer Sonderumlage kann der WEG-Verwalter einen außerordentlichen Finanzbedarf der Gemeinschaft decken. In welchen Fällen die Erhebung einer Sonderumlage in Betracht kommt, wie die richtige Höhe ermittelt wird, welcher Verteilungsschlüssel gilt und was in einem Beschluss über eine Sonderumlage nicht fehlen darf, lesen Sie in diesem Top-Thema.mehr
Die Business Judgment Rule zum Handeln von Vorstand bzw. Aufsichtsrat bei unternehmerischen Entscheidungen lässt sich nicht umdrehen: Eine inhaltlich nicht zu beanstandende Entscheidung ist auch dann wirksam, wenn sie nicht auf Grundlage angemessener Informationen gefällt wurde.mehr
Der Verwalter-Brief April 2017 mit dem Thema "Kundenzufriedenheit"mehr
Wählen Verwalter und Beirat aus mehreren Angeboten eines aus und schlagen dieses zur Beschlussfassung vor, darf dies nicht im Verborgenen geschehen. Die Entscheidungsgrundlage muss rechtzeitig vor der Eigentümerversammlung offengelegt werden.mehr
Ein schriftlicher Umlaufbeschluss wird nur existent, wenn sämtliche Eigentümer zugestimmt haben. Die Verkündung des Beschlusses kann fehlende Zustimmungen nicht ersetzen.mehr
Wird in der Gesellschafterversammlung einer GmbH ein Versammlungsleiter „ad hoc“ und ohne nähere Regelungen in der Satzung bestimmt, so hat dieser die Befugnis zur Stimmwirksamkeits- und Beschlussfeststellung nur dann, wenn sie ihm zumindest stillschweigend durch die Gesellschafter erteilt worden ist.mehr
Die Unwirksamkeit von Beschlüssen muss ein Vereinsmitglied beschleunigt geltend machen. Dies folgt aus der Treuepflicht des Vereinsmitglieds. Nach mehr als vier Monaten hat das Vereinsmitglied das Anfechtungsrecht verwirkt.mehr
Auch wenn eine Öffnungsklausel erlaubt, die Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss zu ändern, darf ein Änderungsbeschluss den nachteilig betroffenen Wohnungseigentümern ohne deren Zustimmung keine neuen Pflichten aufbürden.mehr
Ein Wohnungseigentümer kann im Einzelfall einem Stimmrechtsverbot unterliegen und von der Teilnahme an einer Beschlussfassung ausgeschlossen sein. Die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Stimmrecht sind allerdings streng.mehr
Im Streit um die Wirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses möchte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seine bisherige Rechtsprechung ändern. In der Sache ging es um die Ladung zu einer Betriebsratssitzung, die ohne Tagesordnung verschickt wurde.mehr
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.mehr
Ein Umlaufbeschluss bietet den Wohnungseigentümern die Möglichkeit, Beschlüsse auch außerhalb einer Eigentümerversammlung zu fassen.mehr
Vertritt ein Rechtsanwalt bei einer Anfechtungsklage die beklagten Wohnungseigentümer, fällt auch dann die Gebühr für die Vertretung mehrerer Auftraggeber an, wenn der Anwalt den Auftrag zur Vertretung der beklagten Eigentümer vom Verwalter erhalten hat.mehr