Fachbeiträge & Kommentare zu Beförderung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 727 Im Einzelnen fallen unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG: Rollstühle und ähnliche Rollzeuge für Behinderte, die durch Motor (Ottomotor, einen von einer Akkumulatorenbatterie gespeisten Elektromotor usw.) oder von Hand mit Hebeln oder Kurbeln angetrieben werden (auch zur Ausübung des Behindertensports). Rollstühle und ähnliche Fahrzeuge für Kranke oder Körperbehinderte, d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Grundsätze der Abgrenzung von Speisenlieferungen und sonstigen Leistungen

Rz. 61 Die Abgabe von verzehrfertig zubereiteten Speisen kann eine – unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 des UStG fallende – Speisenlieferung oder aber eine – vor dem 1.7.2020 und nach dem 31.12.2023 dem allgemeinen Steuersatz unterliegende – sonstige Leistung i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG (sog. Restaurationsdienstleistung) darstellen. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Historische Entwicklung

Rz. 56 Ursprünglich war der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass es sich bei der Abgabe von Speisen und Getränken in Restaurants und Gaststätten um Lieferungen (Essenslieferungen) handele. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG i. d. F. bis zum 26.6.1998 waren dementsprechend die "Lieferungen von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle" von der Steuerermäßigung der in d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Warenumschließungen und Verpackungen

Rz. 116 Als Nebenleistungen teilen die Verpackungs- und Umschließungsgegenstände sowie die Kosten der Verpackung grundsätzlich das steuerliche Schicksal der verpackten bzw. umschlossenen Ware. So kann z. B. eine Lieferung von Salz in Säcken nicht in eine Lieferung von Salz und eine Lieferung von Säcken zerlegt werden. Die Säcke sind nur bis zu ihrer Verwendung als Warenumsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Lagerkosten

Rz. 126 Anders als bei Beförderungs- und Versendungskosten dürfte dagegen die Rechtslage bei Lagerkosten sein, sofern sich die Lagerung an die Lieferung (Verschaffung der Verfügungsmacht) anschließt. In diesen Fällen wird regelmäßig zwischen Lieferer und Abnehmer ein besonderer Verwahrungsvertrag abgeschlossen, der mit der vorangegangenen Lieferung in keinem unmittelbaren Zu...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 3.5 Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern

Den Kern dieser Freistellungsregelung (3.4 ADR) bildet die begrenzte Menge eines Gefahrguts in einem Versandstück (LQ[1]-Regelung). In dieser Freistellungsvorschrift sind für jedes Gefahrgut die höchstzulässige Nettomenge je Innenverpackung bzw. je Versandstück sowie Rahmenbedingungen für den Transport angegeben. Was die Rahmenbedingungen für LQ-Transporte betrifft, wird an ...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 3.3 Beförderung geringer Mengen je Beförderungseinheit (1.000-Punkte-Regel)

Die 1.000-Punkte-Regel (1.1.3.6 ADR) muss grundsätzlich auch bei Nutzung der "Handwerkerregelung" (vgl. Abschn. 3.2) eingehalten werden, um eine vollständige Befreiung vom ADR zu erreichen. Wird die 1.000-Punkte-Regel "allein" angewandt, d. h. ohne Inanspruchnahme der "Handwerkerregelung", können ebenfalls Erleichterungen von den Vorschriften genutzt werden. Eine vollständig...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / Zusammenfassung

Überblick Die Beförderungsbedingungen für den Gefahrguttransport auf der Straße werden von Rechtsvorschriften vorgegeben, die unabhängig von der zu transportierenden Menge zur Anwendung kommen. Im folgenden Beitrag werden die grundlegenden Anforderungen an die Beförderung gefährlicher Güter dargestellt und die wichtigsten Themengebiete beschrieben, die auch bei der Schulung ...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 1.2 Unterweisungen

Grundsätzlich muss jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung über die Bestimmungen erhalten, die für die Beförderung dieser Güter gelten. Dies gilt z. B. für das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal, das Personal, das die gefährlichen Güter verlädt u...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 3.4 Sonstige Freistellungen nach Teil 1 ADR

Beförderung von Gasen (1.1.3.2 ADR): v. a. Gase, die in Fahrzeugen oder Gegenständen (z. B. Kühlapparaten) vorhanden sind. Beförderung von flüssigen Brennstoffen (1.1.3.3 ADR): Kraftstoffe in Fahrzeugen, Geräten und Reservekanistern. Freistellungen im Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen. Sondervorschriften (1.1.3.4 ADR): Findet man den zu transportierenden Stoff ...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 6.4.1 Beförderungspapier

Die im Beförderungspapier notwendigen Eintragungen sind in 5.4.1.1 ADR beschrieben. Allgemeine Angaben, die genannt werden müssen: UN-Nummer, offizielle Benennung gem. 3.1.2 ADR (die offizielle Benennung ist derjenige Teil der Eintragungen in der Gefahrguttabelle, der die Güter am genauesten beschreibt und in Großbuchstaben erscheint), für Klasse-1-Stoffe (Explosivstoffe): Klass...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 6.4.3 Schriftliche Weisungen

Für die Hilfe bei unfallbedingten Notfallsituationen, die sich während der Beförderung ereignen können, sind in der Kabine der Fahrzeugbesatzung an leicht zugänglicher Stelle schriftliche Weisungen in der in 5.4.3.4 ADR festgelegten Form mitzuführen.mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 6.4.2 Containerpackzertifikat

Wenn einer Beförderung gefährlicher Güter in Großcontainern auf der Straße eine Seebeförderung folgt, ist dem Beförderungspapier ein Containerpackzertifikat nach Abschnitt 5.4.2 IMDG-Code (Beförderungsvorschriften für den Seeverkehr) beizugeben. Das Containerpackzertifikat kann in das Beförderungspapier integriert sein.mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 3.1 Gefahrgutausnahmeverordnung

Die GGAV befreit bestimmte Gefahrguttransporte ganz oder teilweise von den Vorschriften des ADR. Die Ausnahmen haben sich inzwischen reduziert, sodass nur wenige Spezialfälle behandelt werden, z. B. Prüfungsfahrten bei technischen Untersuchungen oder die Beförderung gefährlicher Güter mit Fähren.mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 2.1 Aufbau

Um alle relevanten Informationen für die Lösung einer Transportaufgabe zu beschaffen, wird das ADR benötigt. Wenn man gemeinhin vom "ADR" spricht, so sind eigentlich die Anlagen A und B zum Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gemeint. In diesen Anlagen befinden sich die Vorschriften für...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 5 Verpackungen

Gefährliche Güter müssen in Verpackungen, Großpackmitteln (IBC) oder Großverpackungen guter Qualität verpackt sein. Sofern im ADR nichts anderes vorgeschrieben ist, muss jede Verpackung, ausgenommen Innenverpackungen, einer Bauart entsprechen, die erfolgreich geprüft wurde. Anforderungen an Verpackungen sind 4.1 ADR zu entnehmen. Eine Innenverpackung ist dabei eine Verpackun...mehr

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Gefahrguttransport auf der ... / 3.2 Art der Beförderungsdurchführung

Folgende Transporte sind von den Vorschriften des ADR komplett freigestellt (1.1.3.1 ADR): Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Unter normalen Beförderungsbedingungen muss ein Freiwerden des Guts verhindert werden. Beförderungen, die von U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Begriff der Beförderung

Rz. 32 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist nur auf Leistungen anzuwenden, bei denen es sich um eine Beförderung (von Personen bzw. – bei Beförderungen im Fährverkehr auch – von Gütern) handelt. Der Begriff der Beförderung ist überall erfüllt, wo eine der Raumüberwindung für Personen oder Güter dienende Tätigkeit entfaltet wird. Die Raumüberwindung in Gestalt einer Rundfahrt (sogar o...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Beförderungen (Personen und Gegenstände) im Fährverkehr

Rz. 99 Im Fährverkehr sind m. E. auch nach dem ab 1.1.2020 geltenden Gesetzeswortlaut (es heißt in § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG nur "die Beförderungen im Fährverkehr" und nicht "Beförderungen von Personen im Fährverkehr") sowohl Beförderungen von Personen als auch von Gütern steuerbegünstigt.[1] Insoweit ist die Steuerermäßigung nicht vollständig vom Unionsrecht gedeckt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10 [Beförderungen von Personen]

1 Allgemeines 1.1 Überblick über die Vorschrift, Zweck Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterwirft die dort abschließend genannten Personenbeförderungsleistungen und Beförderungen im Fährverkehr dem ermäßigten Steuersatz. Begünstigt sind nur Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Personenbeförderungen im genehmig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

Rz. 60 Als Linienverkehr wird nach § 42 PBefG eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung verstanden, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können. Der Linienverkehr setzt nach dieser Bestimmung nicht voraus, dass ein Fahrplan mit bestimmten Abfahrts- oder Ankunftszeiten besteht oder Zwischenhaltes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 EU-rechtliche Grundlage, fehlende Harmonisierung der Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 7 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Ausgangsland besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die Beratungen führten jedoch zu keinem Ergebnis. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich/Ort einer Personenbeförderung

Rz. 11 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt nur zum Tragen, wenn die betreffende Leistung der Personenbeförderung steuerbar ist, also der Ort der Leistung im Inland liegt und wenn die Leistung nicht steuerfrei ist. Der Ort einer Personenbeförderung [1] liegt dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird.[2] Damit können grundsätzlich nur im Inland vorgenommene Beförderungen steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Nebenleistungen

Rz. 36 Abgesehen von der Steuerermäßigung für Beförderungen im Fährverkehr, die sich sowohl auf Personen als auch auf Güter erstreckt[1], kommt die Steuervergünstigung für die Beförderung von Gütern nur dann in Betracht, wenn es sich um eine – unselbstständige – Nebenleistung zu einer Personenbeförderung handelt. Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Innerhalb einer Gemeinde

Rz. 107 Im Gegensatz zu der 50-km-Beschränkung unterliegen Beförderungen im Rahmen der begünstigten Verkehrsarten (ab 1.1.2020 mit Ausnahme des Schienenbahn-Verkehrs) innerhalb einer Gemeinde ohne Rücksicht auf die Länge der Beförderungsstrecke dem ermäßigten Steuersatz. Unter Gemeinde i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist die politische Gemeinde zu verstehen.[1] Eine politis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.2 Sammelbeförderungen

Rz. 326 Die Beförderung des Personals von dessen Wohnung, gewöhnlichem Aufenthaltsort oder einer allgemeinen Sammelstelle (z. B. Bahnhof) kann im Rahmen einer entgeltlichen Leistung erfolgen, wenn das Personal dafür ein gesondert berechnetes Entgelt aufwendet oder eine Verknüpfung der Sachzuwendung mit der Arbeitsleistung vorliegt, sodass ein tauschähnlicher Umsatz gegeben i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Überblick über die Vorschrift, Zweck

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterwirft die dort abschließend genannten Personenbeförderungsleistungen und Beförderungen im Fährverkehr dem ermäßigten Steuersatz. Begünstigt sind nur Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr, Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen, Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kfz, Personenbeförderungen im V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungsstrecke beträgt nicht mehr als 50 Kilometer

Rz. 110 Erstreckt sich eine Beförderung über das Gebiet einer Gemeinde hinweg, unterliegt die jeweilige Verkehrsart (ab 1.1.2020 gilt dies nicht mehr für den Schienenbahn-Verkehr) nur dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Rz. 111 Beförderungsstrecke [1] ist die Strecke, auf der der Beförderungsunternehmer einen Fahrgast oder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen

Rz. 80 Nach § 47 Abs. 1 PBefG ist Verkehr mit Taxen die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Das der Abgrenzung zum Linien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.2 Lieferungen und innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 549 Eine in den Gebieten des § 1 Abs. 3 UStG ausgeführte Lieferung oder (seit dem 19.12.2006[1]) ein dort bewirkter innergemeinschaftlicher Erwerb wird wie ein im Inland ausgeführter Umsatz behandelt, wenn es sich um Gegenstände handelt, die zum Gebrauch oder Verbrauch in diesen Gebieten bestimmt sind oder zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Schienenbahnverkehr

Rz. 55 Schienenbahnen sind [1] die Vollbahnen (Haupt- und Nebenbahnen) und die Kleinbahnen der Eisenbahngesellschaften sowie die sonstigen Eisenbahnen (z. B. Anschlussbahnen), die Straßenbahnen, die straßenbahnähnlichen Bahnen (z. B. Schienenschwebebahnen) und die Bahnen besonderer Bauart (z. B. Hoch- und Untergrundbahnen sowie Schwebebahnen). Zu den Schienenbahnen gehören au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8 Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen (ab 1.1.2012)

Rz. 101 MWv 1.1.2012 hatte § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG wieder die Fassung erhalten, die die Vorschrift bereits zum 1.1.1980 hatte. Steuerermäßigt ist seither auch der Linienverkehr mit Schiffen unter der Bedingung, dass die Beförderung innerhalb einer Gemeinde oder bis zu einer Beförderungsstrecke von 50 km durchgeführt wird. Rz. 102 Für den Linienverkehr mit Schiffen sollen nach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Im Vergütungszeitraum keine oder nur bestimmte Umsätze im Inland ausgeführt

Rz. 101 Nach § 59 UStDV sind nur folgende im Ausland ansässige Unternehmer vergütungsberechtigt: (1) Unternehmer, die im Vergütungszeitraum im Inland keine Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 5 UStG ausgeführt haben.[1] Auch nur geringe Hilfsumsätze sind schädlich.[2] Gleiches dürfte für unentgeltliche Wertabgaben[3] gelten.[4] Die Regelung entspricht Art. 3 Buchst. b der R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Im Inland

Rz. 379 Der innergemeinschaftliche Erwerb muss im Inland ausgeführt werden. Dabei wird über § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht festgelegt, wo ein innergemeinschaftlicher Erwerb räumlich ausgeführt wird. Insoweit ist auf die Vorschrift zur Bestimmung des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 3d UStG zurückzugreifen. Der Inlandsbegriff ergibt sich dabei aus der Definition d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind

Rz. 117 Der Linienverkehr mit Omnibussen kann unter die Steuerermäßigung fallen.[1] Unerheblich ist dabei, ob der Omnibus im Inland oder im Ausland (EU-Ausland oder Drittland) zugelassen ist oder wo der Unternehmer seinen Sitz hat. Nichtbegünstigt ist jeglicher Gelegenheitsverkehr, zu dem insbesondere der Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen gehört. Rz. 118 Der Gelegenheitsverk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Umfassende Steuerermäßigung für den Schienenbahn-Verkehr ab 1.1.2020

Rz. 58a Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist auf die Beförderungsleistungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 bewirkt werden. Maßgebend für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ist stets der Zeitpunkt, in dem der jeweilige Umsatz ausgeführt wird.[1] Auf den Zeitpunkt der vertraglichen Vereinbarung kommt es ebenso wenig an wie auf den Zeitpunkt der Entgeltvereinnahmung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Zum 31.12.2011 ausgelaufene Regelung für Personenbeförderungen mit Schiffen

Rz. 30 Durch Gesetz v. 20.12.2007[1] war die Steuerermäßigung für die Beförderung von Personen mit Schiffen – letztmalig – bis zum 31.12.2011 verlängert worden. Mit Ablauf des 31.12.2011 ist die Regelung ausgelaufen. Eine Nachfolgeregelung gibt es nicht. Zur amtlichen Begründung des Auslaufens der Steuerermäßigung für die Beförderung von Personen mit Schiffen vgl. BR-Drs. 54...mehr

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Ladungssicherung auf Straße... / 1.5 Gefahrgutrecht (ADR)

Abschnitt 7.5.7.1 ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) enthält konkrete Bestimmungen zur Ladungssicherung: Zitat Die Fahrzeuge oder Container müssen ggf. mit Einrichtungen für die Sicherung und Handhabung der gefährlichen Güter ausgerüstet sein. Versandstücke, die gefährliche Güter enthalten und unverpackte gefä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Im Inland

Rz. 38 Damit ein steuerbarer Vorgang i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen kann, der dann dem deutschen Umsatzsteuerrecht unterliegt, muss der Vorgang im "Inland" ausgeführt werden. Damit diese Tatbestandsvoraussetzung vorliegt, muss zum einen nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften geprüft werden, wo der einzelne Umsatz (geografisch) ausgeführt ist, zum anderen mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Erfüllung des Nachweises der Erwerbsbesteuerung (§ 3d S. 2 UStG)

Rz. 199 Ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird nach § 3d S. 1 UStG in dem Gebiet desjenigen Mitgliedstaats bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Verwendet der Erwerber gegenüber dem Lieferer eine ihm von einem anderen Mitgliedstaat als dem des Transportendes erteilte USt-IdNr., so gilt nach § 3d S. 2 UStG der Erwerb – zusätzli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Die Ausnahmegebiete

Rz. 500 Obwohl dem deutschen Hoheitsgebiet zuzurechnen und damit grundsätzlich Inland i. S. d. Gesetzes, sind bestimmte Gebiete von dem Anwendungsbereich des UStG in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG ausgenommen worden. Umsätze in diesen Gebieten sind damit nicht steuerbar, unter besonderen Voraussetzungen können aber Umsätze in Teilen dieser Gebiete wieder nach § 1 Abs. 3 UStG wie ein U...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 21 Die Aufteilung der Ruhepausen in Kurzpausen kann lediglich in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben erfolgen. Verkehrsbetriebe sind alle öffentlichen und privaten Betriebe, deren Zweck in der Beförderung von Personen, Gütern oder Nachrichten besteht sowie die dazugehörigen selbstständigen oder unselbstständigen Hilfs- und Nebenbetriebe.[1] Unter Schichtbetrieben[2] wer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Einschränkungen hinsichtlich der Beförderungsstrecken

Rz. 106 Für alle in § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG genannten Verkehrsarten gilt die Steuerermäßigung unter der Bedingung, dass die Beförderung innerhalb einer Gemeinde erfolgt oder die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Ab dem 1.1.2020 gilt diese Bedingung nicht mehr für den Schienenbahnverkehr, der damit (soweit inländische Strecken zurückgelegt werden) uneingeschränkt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die verschiedenen Verkehrsarten

Rz. 39 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG sind die folgenden Verkehrsarten steuerermäßigt: Personenbeförderungen im Schienenbahnverkehr; Personenbeförderungen im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen; Personenbeförderungen im genehmigten Linienverkehr mit Kfz; Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen; Personenbeförderungen mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Grundsätze

Rz. 530 In § 1 Abs. 2 UStG sind bestimmte deutsche Hoheitsgebiete aus der Definition des Inlandsbegriffs ausgenommen worden, sodass Umsätze, die in diesen Sondergebieten ausgeführt werden, grundsätzlich nicht steuerbar wären. Allerdings sind von den in § 1 Abs. 2 UStG aufgeführten Sondergebieten nur die Insel Helgoland und die Gemeinde Büsingen von dem Anwendungsbereich des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4.1 Reisezeiten

Rz. 33 Bei den Reisezeiten ist weiter zu differenzieren. Rz. 34 Besteht die vertraglich geschuldete Hauptleistung des Arbeitnehmers in der Überwindung einer Entfernung, erbringt er Vollarbeit durch das Steuern des Fahrzeugs. Damit liegt Arbeitszeit i. S. d. ArbZG vor. Praxis-Beispiel Fernfahrer, Busfahrer, Taxifahrer Besteht der Zweck des Arbeitsverhältnisses im Steuern von Fah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.8 Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 593 § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 UStG ist mWv 1.1.1993 [1] – bedingt durch die Einführung des Binnenmarkts – mit in das Gesetz aufgenommen worden und stellt den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge durch die in § 1a Abs. 3 UStG und § 1b Abs. 1 UStG aufgeführten Erwerber sicher. Rz. 594 In § 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 UStG wird keine gesetzliche Definition des "neuen Fahrzeugs"...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

Rz. 486 Der Inlandsbegriff wird ausgehend vom Gebiet der Bundesrepublik Deutschland definiert. Dabei ist im UStG selbst keine weitergehende Definition zum Gebiet der Bundesrepublik Deutschland enthalten. Es muss insoweit von dem Gebiet i. S. d. Völkerrechts ausgegangen werden. Die Staatsgrenzen bestimmen sich dabei durch die mit den Nachbarländern geschlossenen Verträge. Dan...mehr