Fachbeiträge & Kommentare zu BAföG

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Tabelle im Anhang (identisch mit der Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11....mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang I). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB (vgl. BGBl. I 2015, 2188) in der Fassung der Zweiten...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / 2. Bedarf von Studierenden

In Anlehnung an den zum 1.8.2019 gestiegenen Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz steigt der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, von bisher 735 EUR auf 860 EUR (einschließlich 375 EUR an Warmmiete). Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt seit dem 1.7.2019:mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschließlich Renten und Pensionen Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte, regelmäßig bezogen auf das Kalenderjahr. Der Splittingvorteil aus einer zweiten Ehe ist beim Kindesunterhalt zu berücksichtigen, soweit er auf dem Einkommen des Pflichtigen beruht (BGH FamRZ 2008, 2189, Tz. 16, 33), beim Ehegattenun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 2.11 Berufsberatung zu Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung

Rz. 36 Nr. 6 enthält einen Auskunfts- und Beratungsauftrag für Einzelfallproblemstellungen. Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung sind nicht stets Gegenstand der Berufsberatung i. S. v. § 30, sondern nur dann, wenn und soweit sie im Einzelfall für die Beratung relevant sind. Rz. 37 Soweit die Ausbildungsförderung bereits Gegenstand von Auskunft und Rat n...mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.7.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 151 Für die rechtlichen Rahmenbedingungen ist zu differenzieren, ob der junge Volljährige zu den privilegierten Unterhaltsberechtigten i. S. d. §§ 1603 Abs. 2 Satz 2, 1609 Abs. 1 BGB gehört. Für die Privilegierung ist zum einen erforderlich, dass der junge Volljährige unverheiratet ist und im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt. Zum anderen muss sich der jung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Erziehungsbeihilfen

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Erziehungsbeihilfen aus öffentlichen Mitteln können im Rahmen von § 3 Nr 11 und 44 EStG steuerfrei sein (> Beihilfen Rz 23 ff). Zu Einzelheiten > Pflegegeld Rz 2 ff. Zu den steuerfreien Erziehungs- und Ausbildungsbeihilfen nach § 3 Nr 11 EStG gehören die Leistungen nach dem BAföG sowie die Ausbildungszuschüsse nach § 5 Abs 4 SVG (H 3.11 LStH), nich...mehr

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AGS 10/2019, Knickreh/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht

Herausgegeben von Sabine Knickreh, Prof. Dr. Ralf Kreikebohm und Prof. Dr. Raimund Waltermann. 6. Aufl., 2019. Verlag C.H.Beck, München. XXXII, 2.960 S., 249,00 EUR Die Neuauflage bringt den begehrten Sammelkommentar auf den neuesten Stand vom 1.1.2019. Die 6. Aufl. des Kommentars ist bestens geeignet, allen Personalverantwortlichen, Rechtsanwälten und Praktikern des Sozialre...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 375 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 419 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 13–19] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 420 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Unterhalt 2019 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 103 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 104 [Gesetzlich...mehr

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ZErb 09/2019, Zu den Voraus... / Sachverhalt

Die Kläger nehmen als Pflichtteilsberechtigte nach ihrem Vater die Beklagte, die dessen Enkelin und Alleinerbin ist, auf Zahlung in Anspruch. Wesentlicher Vermögenswert des Nachlasses ist ein bebautes Grundstück, das nunmehr durch die Beklagte und ihre Familie zu Wohnzwecken genutzt wird. Mit ihrer Klage haben die Kläger – soweit noch von Interesse – u. a. ihren Pflichtteil ...mehr

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Sauer, SGB III § 39a Frühze... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit der Vorschrift werden die bislang befristeten Sonderregelungen aus § 131 in das arbeitsmarktpolitische Regelinstrumentarium auch für gestattete Ausländer überführt. Nach der Gesetzesbegründung umschreibt § 39a den zuvor in § 131 enthaltenen Grundsatz, dass die Leistungen des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Dritten Kapitels auch für gestattete Pers...mehr

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Sauer, SGB III § 132 Sonder... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Für Personen mit Aufenthaltsgestattung, bei denen eine gute Bleibeperspektive angenommen wird, für geduldete Personen sowie für Inhaber verschiedener humanitärer Aufenthaltstitel eröffnet § 132 befristet und in Abhängigkeit von Status und Aufenthaltsdauer den Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung. Damit will der Gesetzgeber eine frühzeitige Eingliederung in ei...mehr

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Sauer, SGB III § 86 Kosten ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung bei der Teilnahme an einer notwendigen Weiterbildungsmaßnahme. Sie konkretisiert § 83 Abs. 1 Nr. 3. Schon danach ist Voraussetzung, dass die Kosten durch die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme unmittelbar entstehen. § 86 ist eine Kann-Bestimmung. Über die...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.2 Schüler und Studenten

Rz. 7 Bei Schülern oder Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vermutet der Gesetzgeber fehlende Verfügbarkeit. Die Vermutung stützt sich darauf, dass Schüler und Studenten schon allein dem Umfang nach nur noch Beschäftigungen neben dem ordnungsgemäßen Besuch von Schule, Hochschule und sonstiger Ausbildungsstätte ausüben können, mit denen Versich...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

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Sauer, SGB III § 66 Anpassu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Orientierung am BAföG entspricht seit Beginn der 80er Jahre der Praxis des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit. Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) wurden – neben der Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge – auch strukturelle Veränderungen für e...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 2.2 Sonstige Unterkunft (Abs. 2)

Rz. 7 Der Bedarf dessen, der auswärts untergebracht ist und weder im Haus der Eltern noch in einem Internat oder einem Wohnheim wohnt, ergibt sich aus Abs. 2 dieser Vorschrift; der auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG erweist. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG beträgt der Bedarf für den Lebensunterhalt ab dem 1.8.2019 580,00 EUR und ab dem 1.8.2020 585,00 EUR. Der Bedarf für die Unterkunf...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.1 Werbungskosten (Abs. 2 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 35 Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 werden abweichend von § 21 Abs. 1 BAföG Werbungskosten des Auszubildenden aufgrund der Ausbildung nicht berücksichtigt. Werbungskosten, die aus anderen Einkünften des Auszubildenden resultieren und die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung stehen, werden hingegen berücksichtigt (Wagner, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu,...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.2 Zeitpunkt der Antragstellung (Abs. 2 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 38 § 22 BAföG enthält Bestimmungen zum Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden. Nach § 22 Abs. 1 BAföG sind für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Änderungen in den Einkommensverhältnissen während des laufenden Bewilligungszeitraums sind daher grundsätzlich unbeachtlich (Brecht-H...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift legt die einzelnen Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei der Förderung von Teilnehmern an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen durch Verweisung auf die entsprechenden Bedarfssätze des BAföG fest. Sie betragen ab dem 1.8.2019 243,00 EUR und ab dem 1.8.2020 247,00 EUR nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG sowie ab dem 1.8.2019 580,00 EUR und ab dem 1.8.2020 58...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Bedarfssätze wurden mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz (AföRG) v. 19.3.2001 (BGBl. I S. 390) geändert. Die Bedarfssätze bei Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) sind zum 1.8.2008 durch das 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes v. 23.12.2007 (BGBl. I S. 3254) erhöht worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Geset...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt grundsätzlich nach den Vorschriften des BAföG und entspricht damit dem Ziel einer möglichst weit reichenden Harmonisierung des Ausbildungsförderungsrechts. Bedeutsam ist vor allem, dass bei Anwendung der BAföG-Regelungen Einmalzahlungen, wie Weihnachts- und Urlaubszuwendungen, Jahresabschlussprämien und so genannte 13. und 14. Monatsge...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.1 Anrechnung von Einkommen (Abs. 1)

Rz. 9 Nach Abs. 1 sind auf den Gesamtbedarf das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatte, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen. Abs. 1 legt also im Einzelnen fest, welche Einkommen in welcher Reihenfolge auf den Gesamtbedarf anzurechnen sind (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 67 Rz...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.3 Zusätzlicher Freibetrag (Abs. 2 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 40 Nr. 3 bezweckt die Förderung der Berufsmobilität des Auszubildenden und soll die Ausschöpfung des regional unterschiedlichen Arbeitsplatzangebots durch anrechnungsfreie Einkommensanteile stärken (BT-Drs. 13/4941 S. 167). Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bleiben abweichend von § 23 Abs. 3 BAföG 65,00 EUR (ab 1.8.2020: 66,00 EUR) der Ausbildungsvergütung und abweichend von § 25...mehr

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Sauer, SGB III § 64 Sonstig... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 68 a. F. entspricht im Wesentlichen dem bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Anordnungsrecht (§§ 13 und 14 A Ausbildung) der Bundesanstalt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) wurde zum 2.1.2002 die Erstattung der Kinderbetreuungskosten von regelmäßig 62,00 EUR auf 130,00 EUR deutlich angehoben; die Härtefallregelung ist hingegen wegge...mehr

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Sauer, SGB III § 66 Anpassu... / 1 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 § 70 a. F. ist mit dem AföRG in das SGB III eingefügt worden. Danach wurde § 70 durch das Job-AQTIVgesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) geändert. Dabei würde die Bezugnahme auf 35 Satz 1 und 2 BAföG eingefügt. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854)...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 entspricht im Wesentlichen dem früheren Anordnungsrecht (§ 10 A Ausbildung). Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) wurde mit Wirkung zum 1.8.2001 die Einkommensanrechnung auf den Lebenspartner (vgl. § 33b SGB I) ausgeweitet. Rz. 2 Mit dem Gesetz zur Reform und Verbesserung der Ausbildungsförderung – Ausbildungsförderungsreformg...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 72 a. F. wurde mit dem AföRG durch die Neufassung der Abs. 2 und 3 sowie die Einfügungen der Abs. 2a und 4 deutlich verändert. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit die regelmäßig festzustellenden Unterschiede zwischen BAföG- und Berufsausbildungsbeihilfe-Förderberechtigten und die sich daraus ergebenden praktischen Schwierigkeiten bei der Berechnung der Leistung. Die...mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2.4 Aufstockung der Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 2 Satz 2 Nr. 4)

Rz. 45 Nach Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 werden abweichend von § 23 Abs. 4 Nr. 2 BAföG Leistungen Dritter, die zur Aufstockung der Berufausbildungsbeihilfe erbracht werden, nicht angerechnet. Unter "Leistungen Dritter" sind auch Leistungen zu verstehen, die von Seiten der Länder gewährt werden (Schön, in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, § 67 Rz. 13).mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.6 Verfahrensfragen

Rz. 51 Stellt ein Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe einen Aktualisierungsantrag, muss er sich bei der endgültigen Entscheidung über den streitgegenständlichen Zeitraum an der abweichenden Berechnungsweise des Elterneinkommens nach § 24 Abs. 3 BAföG auch dann festhalten lassen, wenn dies für ihn ungünstiger ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 16.8.2017, L 11 AL 2...mehr

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Sauer, SGB III § 62 Bedarf ... / 2.1 Unterbringung im Haushalt der Eltern (Abs. 1)

Rz. 5 Bei Unterbringung im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wird bei einer berufsvorbereitenden Maßnahme der jeweils geltende Bedarf für Schüler nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG (ab dem 1.8.2019: 243,00 EUR und ab dem 1.8.2020 247,00 EUR, vgl. 26. BaföG-ÄndG) zugrunde gelegt. Nach Abs. 1 ist von einer Unterbringung im Haushalt der Eltern (Adoptiveltern oder eines Elter...mehr

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Sauer, SGB III § 59 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift entsprach im Wesentlichen dem AFG-Recht (vgl. § 40 Abs. 2 AFG); sie wurde jedoch übersichtlicher gestaltet, indem die förderungsfähigen Personengruppen klarer voneinander abgegrenzt werden. Die Vorschrift (§ 63 a. F.) wurde durch das Zuwanderungsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 1950) zum 1.1.2005 geändert. Der Inhalt der Vorschrift wurde mit Art. 2 Nr. 18...mehr

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Sauer, SGB III § 68 Vorausl... / 2.1 Unterhaltsweigerung der Eltern (Abs. 1)

Rz. 3 Die Eltern sind nach dem bürgerlichen Unterhaltsrecht grundsätzlich verpflichtet, ihrem Kind während einer nach den Vorschriften der §§ 59 bis 76 förderungsfähigen Ausbildung die angemessenen Aufwendungen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zu tragen. Diese Ausbildungsverpflichtung der Eltern besteht auch unabhängig davon, ob der Auszubildende volljährig ist. Is...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen. Sie bezieht sich in Abs. 1 ausschließlich auf Auszubildende, die außerhalb der Wohnung ihrer Eltern leben und die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern in angemessener Zeit nicht erreichen können. Die letztgenannte Anspruchsvoraussetzung gilt nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4 nicht für die dort beschriebenen...mehr

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Sauer, SGB III § 69 Dauer d... / 2.1 Dauer der Berufsausbildungsbeihilfe (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 besteht der Anspruch auf BAB für die Dauer der beruflichen Ausbildung und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Unter Dauer der beruflichen Ausbildung ist nicht die vorgeschriebene Ausbildungszeit, sondern die tatsächliche Dauer der Ausbildung zu verstehen (BT-Drs. 13/4941 S. 167; Hassel, in: Brand, SGB III, § 69 Rz. 2; Fachliche Weisungen der B...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit der Förderung einer Ausbildung im Ausland. Die nach dem AFG-Recht lediglich in wenigen Ausnahmefällen vorgesehene Förderung einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme in Ländern der Europäischen Union war zudem in ihrem zeitlichen Umfang eng begrenzt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443)...mehr

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Sauer, SGB III § 60 Förderu... / 2.2 Förderung nach Abs. 2

Rz. 12 Abs. 2 regelt unter Nr. 1 bis 4 Ausnahmetatbestände, unter denen eine auswärtige Unterbringung auch dann die Voraussetzung zur Förderung erfüllt, wenn die Angemessenheit der Wegezeit unberücksichtigt zu bleiben hat. Die 4 aufgeführten Tatbestände stehen alternativ zueinander. Rz. 13 Nach Nr. 1 sind alle Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ohne Einsc...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 2.2 Vollständige Berufsausbildung im Ausland (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 betrifft die Fälle, in denen die betriebliche Ausbildung, die vollständig im angrenzenden Ausland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird. Eine derartige Ausbildung ist nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 Nr. 1 und 2 förderfähig. Die in Abs. 2 Nr. 1 und 2 genannten Tatbestandsvoraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (S...mehr

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Sauer, SGB III § 58 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der Inhalt der Vorschrift ist als § 62 ist durch AFRG in das SGB III eingefügt worden. Durch das Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist Abs. 2 neu gefasst worden. Zuletzt ist der Inhalt der Vorschrift mit Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 62 ...mehr

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Klose, SGB I § 45 Verjährung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Casselmann, Zivilrechtliche Institutionen im Rahmen des Sozialversicherungsverhältnisses, SGb 1977 S. 276. Chojetzki, Stammrecht auf Altersrente und Einzelansprüche hieraus – verspätete Antragstellung – Verjährung, DRV 2002 S. 666. Dötsch, Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche im öffentlichen Recht, DÖV 2004 S. 277. Eichel, Die fortschreitende Konturierung des "neuen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 11.2 Beschwer

Rz. 114 Nach § 350 AO setzt die Zulässigkeit des Einspruchs voraus, dass der Einspruchsführer zum Zeitpunkt der Einspruchseinlegung durch den Steuerbescheid beschwert ist (Einspruchsbefugnis).[1] Entsprechendes gilt für die Klage (§ 40 Abs. 2 FGO). Eine Beschwer ist dann gegeben, wenn rechtlich geschützte Interessen des Einspruchsführers durch das Verhalten der Finanzbehörde...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.1 Entstehen kraft Gesetzes

Rz. 8 Das Entstehen der gesetzlichen Ansprüche kraft Gesetzes bedeutet, dass es für das Entstehen der Einzelansprüche nicht auf deren Anerkennung oder Bewilligung durch den Sozialleistungsträger ankommt. Selbst die Kenntnis vom Vorliegen der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die Leistung ist weder für den Sozialleistungsberechtigten noch für den Sozialleistungsträger...mehr

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Klose, SGB I § 41 Fälligkeit / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 14 Die Fälligkeitsregelung des § 41 steht unter dem ausdrücklich wiederholten Vorbehalt abweichender Bestimmungen in den besonderen Sozialgesetzbüchern, wozu auch die in § 68 genannten Gesetze gehören. Die Regelung ist daher nur anzuwenden, wenn keine andere gesetzliche Regelung zur Fälligkeit besteht, gilt also nur im Zweifelsfall. Obwohl die allgemeine Vorschrift des §...mehr

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Klose, SGB I § 40 Entstehen... / 2.1.3 Antrag

Rz. 13 Bei der Beurteilung des vollständigen Tatbestands für das Entstehen der Ansprüche kommt der Frage nach dem Antrag besondere Bedeutung zu. Der Antrag kann sowohl materielle Anspruchsvoraussetzung sein, kann jedoch auch lediglich verfahrensrechtliche Bedeutung haben. Welche Bedeutung der Antrag hat, ist aus der jeweiligen Anspruchsnorm oder den allgemeinen Vorschriften ...mehr

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Sommer, SGB XI § 61 Beitrag... / 2.8.2 Studenten

Rz. 30 Sofern Studenten nicht über § 25 in der Pflegeversicherung beitragsfrei familienversichert werden können, sind sie als Student pflichtversichert nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9, bzw. § 20 Abs. 3. Von der Versicherungspflicht befreite Studenten sind nach § 23 verpflichtet, sich privat gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Nach § 13a BAföG besteht die Mögl...mehr