Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildschirmarbeit / Zusammenfassung

Begriff Bildschirmarbeit ist die Arbeit, die an Bildschirmgeräten ausgeübt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Gesetzliche Regelungen zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in § 2 Abs. 5 und Abs. 6 ArbStättV. Detaillierte Ausführungen finden sich in Anhang Nr. 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" zur ArbStättV. Lohnsteuer: Die Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.8.4 Erbfallkostenpauschale

Neben dem Vorerben kann auch der Nacherbe den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG in Anspruch nehmen.[1] Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass zumindest dem Grunde nach tatsächlich Kosten angefallen sind. Hiermit ändert der BFH[2] seine bisherige Rechtsprechung.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 1.4.1 Zwischen dem Erbfall und dem Nacherbfall

Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht auf seine zukünftige Erbenstellung. Dieses Recht ist veräußerlich und kann vererbt werden, sofern sich kein abweichender Wille des Erblassers feststellen lässt.[1] Mit dem Erbfall hat der Nacherbe das Recht, die Erbschaft auszuschlagen.[2] In diesem Fall verbleibt die Erbschaft beim Vorerben, es sei denn, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Vor- und N... / 2.5.3 Veräußerung des Anwartschaftsrechts

Veräußert der Nacherbe vor dem Eintritt des Nacherbfalls sein Anwartschaftsrecht entweder ganz oder teilweise, dann verwirklicht er vorzeitig den Wert seiner Nacherbschaft. Das erhaltene Entgelt wird dabei als Erwerb vom Erblasser angesehen und unterliegt nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG der Erbschaftsteuer. Die Besteuerung (Steuerklasse, persönlicher Freibetrag) richtet sich hie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungen: Ausstellung und... / 4.10 Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung

Rz. 50 In Rechnungen über steuerpflichtige Leistungen sind der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag sowie der Steuersatz anzugeben, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG. Der Unternehmer muss den Steuerbetrag für die von ihm ausgeführte steuerpflichtige Leistung Cent genau berechnen. Ergibt sich bei der Steuerberechnung kein voller Centbetrag, ist der Centbetrag abzurunden...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 6.5 Anlage FE 6

Die Anlage FE 6 wird benötigt, wenn die Gesellschaft oder Gemeinschaft die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG (Aufwendungen im Zusammenhang mit zu eigenen Wohnzwecken (eines Gesellschafters) genutzten Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen), nach § 10g EStG (Aufwendungen für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunfts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 3.1 Allgemeine Angaben (Zeilen 3-25)

Die Zeilen 3–13 dienen der Identifizierung der Gesellschaft/der Gemeinschaft, d. h. die dortigen Eintragungen sind erforderlich, damit das Finanzamt erfährt, wer der Inhaltsadressat des Feststellungsbescheids wird. Die Zeilen 14 bis 18 (Ort der Verwaltung bei Grundstücksgemeinschaften) sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeitsregelung in § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO zu sehen, wonac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanz- und Kapitalflusspla... / 2 Finanz- und Kapitalflussplanung mit der Excel-Arbeitshilfe

Mit der Excel-Arbeitshilfe Finanzplanung und Kapitalflussrechner lässt sich eine einfache, aber dennoch fundierte Finanz- und Kapitalflussplanung umsetzen. Es gibt 4 Tabellenblätter, jeweils 1 zu den vier Kernelementen Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Bewegungsbilanz und Kapitalflussrechnung. Es besteht jeweils die Möglichkeit, ein Vorjahr, das laufende Jahr sowie bis zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45–49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung einer optimalen ... / 4.7 Reihenfolge der Vorgehensweise

Die folgendende Vorgehensweise hat sich bewährt:mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung einer optimalen ... / 3.2 Benchmarking (Vergütungsvergleiche)

Benchmarking (engl.: benchmarks = Bestwerte) ist ein Verfahren des strategischen Controlling. Es vergleicht eigene Produkte oder Unternehmensbereiche mit denen anderer, besonders erfolgreicher Unternehmen mit dem Ziel, die eigene Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Vergleichsgrößen sind beispielsweise Qualität, Produktivität, Kosten, etc. Bei diesem Vergleich werden die Ursachen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einführung einer optimalen ... / 4.3 Individuelle und zusätzliche Faktoren

Die individuellen Faktoren wie Leistung, Können, Verantwortung etc. werden in beiden Systemen (Punktwert- und Rangstufenverfahren) berücksichtigt. Ein weiterer Gesichtspunkt sind die in vielen Unternehmen zu findenden zusätzlichen Leistungen, wie z. B.: Mitarbeiterdarlehen, Firmenwagen, Firmenhandy, Laptop u. Ä., Altersversorgung, Versicherungen, Personalrabatte, Reisekostenerstatt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Feststellungserklärung 2023... / 6.2 Anlage FE 3

Mit der Anlage FE 3 wird die Aufteilung der im Namen der Mitunternehmer oder Beteiligten im Kalenderjahr geleisteten Spenden und Mitgliedsbeiträge [1] sowie gemeinschaftlich geleisteter Renten und dauernder Lasten[2] gesteuert. Außerdem sind dort Angaben zur De-minimis-Beihilfe und zur Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG, Betriebseinnahmen bei Kosten- und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanz- und Kapitalflusspla... / 1 Ziele und Bestandteile einer Finanz- und Kapitalflussplanung

Mit einer Finanz- und Kapitalflussplanung wird die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens geplant und ggf. auch bewertet, wenn z. B. auch Daten und Zahlen aus der Vergangenheit ausgewertet werden. Die Analyse von Zahlen der Vergangenheit ist wichtig, weil die Planwerte in vielen Fällen darauf aufgebaut werden. Besonders aussagekräftig sind die Analyse bzw. Planung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanz- und Kapitalflusspla... / 2.1 Gewinn- und Verlustrechnung als eine Säule der Finanzplanung

Der erste "Baustein" einer Finanzplanung ist in den meisten Fällen die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Mit ihr wird dargestellt, wie viel Gewinn bzw. Jahresüberschuss ein Unternehmen erreichen konnte bzw. plant in der Zukunft zu erreichen. Im Kern werden die Nettoumsatzerlöse und die Kosten eingetragen und man erhält durch Subtraktion das Ergebnis vor Steuern bzw. das Erg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.3 Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung seit 2011

Als Reaktion auf die Rechtsprechung des EuGH (und nachfolgend des BFH)[1] ist das BMF-Schreiben vom 20.3.2013 ergangen.[2] Insoweit war für nach dem 30.6.2011 ausgeführte Umsätze zusätzlich Artikel 6 der Verordnung (EU) Nummer 282/11 des Rates vom 15.3.2011, ABL. EU Nummer L 77 S. 1 (MwStVO) zu berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hat dabei auf die o. g. EuGH-Rechtsprechung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinderpflegekrankengeld / 7.2 Erstattung

Die Krankenkassen akzeptieren gegenseitig die Berechnung, Höhe und Auszahlung des Kinderpflegekrankengeldes. Die Aufwendungen der das Kinderpflegekrankengeld auszahlenden Krankenkasse werden dieser von der Krankenkasse in tatsächlicher Höhe ersetzt, deren Versicherter die Betreuung des erkrankten Kindes nicht wahrnehmen konnte. Dabei werden auch die abgeführten Beiträge zur ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsberichtigung / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Differenzbesteuerung, beweg... / 7 Verbot des Umsatzsteuerausweises

Der Wiederverkäufer darf für Gegenstände, die er im Rahmen der Differenzbesteuerung verkauft, keine Umsatzsteuer offen ausweisen. Bereits der Vermerk "im Veräußerungspreis ist die Umsatzsteuer mit 19 % enthalten" ist schädlich. Das Verbot, die Umsatzsteuer offen auszuweisen, gilt auch dann, wenn der Wiederverkäufer einen gebrauchten Gegenstand an einen anderen Unternehmer li...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschuss / 5.1 Neuberechnung des Beitragszuschusses durch Zahlung einer Prämie

Sofern der Angestellte Einmalzahlungen erhält, ist eine Neuberechnung des Beitragszuschusses vorzunehmen. Die Einschränkung, dass als Beitragszuschuss höchstens die Hälfte dessen zusteht, was der Angestellte für seine Versicherung tatsächlich aufwendet, bezieht sich nicht nur auf den Zuordnungsmonat bei Zahlung einer Prämie. Sie bezieht sich auf den gesamten Zeitraum, der fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschäftsführer / 4.1 Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer

Geschäftsführer haften für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer (zu 100 %) von den Arbeitslöhnen, inkl. der pauschalen Nachbesteuerung von Sachbezügen der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Sind in einer Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, trifft grundsätzlich jeden von ihnen die Verantwortung für die Erfüllung der steuerlichen Pflich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3 Steueranrechnung

Rz. 39 Die aufseiten des Nacherben anrechenbare Steuer ist nach § 6 Abs. 3 S. 2 ErbStG die tatsächlich entrichtete Steuer des Vorerben abzüglich der Steuer, die dessen tatsächlicher Bereicherung entspricht. Die tatsächlich vom Vorerben entrichtete Steuer bemisst sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Steuerentstehung, mithin nach dem Tod des Erblassers. Die Steuer auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 3.1.5 Besonderheiten bei der Gestaltung der Dienstleistungsverträge

Es ist dringend empfehlenswert, die Dienstleistungsverträge zur Zusammenarbeit mit einem EoR eingehend zu prüfen. Denn sie umfassen vermehrt nachteilhafte Regelungen für den (deutschen) Auftraggeber. Diese Regelungen bleiben ihm häufig unbekannt, bis es zu einer Auseinandersetzung mit dem EoR kommt oder der (deutsche) Auftraggeber die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter bzw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Kulturgüter (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 10 Der Erwerb bestimmter Kulturgüter, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt, wird durch § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG teilweise (Buchst. a) oder unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei gestellt (Buchst. b). Hintergrund der Steuerbefreiung ist die regelmäßig eingeschränkte Ertragskraft der entsprechenden Vermögensgegenstände einerseits und das öffentl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.10 Angemessenes Entgelt für Pflege- und Unterhaltsleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 55 § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG stellte bis zum 31.12.2008 den steuerpflichtigen Erwerb bis zu einer Höhe von 5.200 EUR steuerfrei, sofern er einer Person anfiel, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt hatte, und das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen war – im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.8 Sparmenüs: Aufteilung der Bemessungsgrundlage

Bei den von den sog. Fast-Food-Unternehmern den Kunden angebotenen Sparmenüs beim Außer-Haus-Verkauf sind Lieferungsbestandteile enthalten, die teils dem vollen Regelsteuersatz von 19 % (= Getränke) und teils dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen (= Speisebestandteile). Insoweit ist von mehreren selbstständigen Lieferungen auszugehen, bei denen das Gesamtentgelt auf die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Langfristiger und dauerhaft... / 3.1.2 EoR-Konstellation

In der Praxis ist häufig die folgende Konstellation anzutreffen: Der EoR verpflichtet sich gegenüber dem inländischen Auftraggeber vertraglich dazu, ihm Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, die im Ausland tätig sind. Der EoR schließt mit dem Arbeitnehmer nach Maßgabe des lokalen Rechts einen Arbeitsvertrag ab und ist als dessen Vertragsarbeitgeber dafür verantwortlich, das ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Preisnachlass, Arbeitnehmer / 3.2 Wie der Wert der Sachbezüge ermittelt wird

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Endpreis i. S. d. § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG ist der nachgewiesene günstigste Preis einschließlich sämtlicher Nebenkosten für eine konkrete Ware oder Dienstleistung, die zu vergle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienangehörige / 1 Fremdvergleich bei Familienangehörigen

Ein steuerlich wirksames Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis mit Familienangehörigen setzt voraus, dass der Arbeitsvertrag inhaltlich "wie unter Fremden Dritten üblich" abgeschlossen wird, das Arbeitsverhältnis tatsächlich so durchgeführt wird und zivilrechtlich wirksam ist. Folglich muss die Arbeitsleistung durch Festlegung der Arbeitszeiten geregelt oder durch Stundenaufzeichnu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.14 Zuwendungen für angemessenen Unterhalt und Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Rz. 71 Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ist auf Zuwendungen unter Lebenden beschränkt und kann nicht über den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift hinaus auf entsprechende Erwerbe von Todes wegen ausgedehnt werden.[1] Nach h. M. sind zudem lediglich laufende Zuwendungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.3 Grundbesitz für Zwecke der Volkswohlfahrt (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 19 § 13 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG enthält eine Steuerbefreiung für Grundbesitz oder Teile von Grundbesitz, der für Zwecke der Volkswohlfahrt oder der Allgemeinheit ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht ist und dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt.[1] Voraussetzung ist, dass die jährlichen Kosten i. d. R. die erzielten Einnahmen übersteigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.3 Zuwendung des Familienheims von Todes wegen an Kinder und Enkelkinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)

Rz. 40 § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG befreit gegenüber der bis zum 31.12.2008 geltenden Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] den Erwerb des Familienheims von Todes wegen durch Kinder und Kinder verstorbener Kinder i. S. d. Steuerklasse I Nr. 2 – der Erwerb des Familienheims durch eine Zuwendung unter Lebenden ist angesichts des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.5 Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 205 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Aufwendungen als "Außerordentliche Aufwendungen" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen (Ertrags- oder) Aufwandsposten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordnete...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2 Aufwendungen

3.2.2.1 Materialaufwand Rz. 191 Gemäß § 275 Abs. 1 HGB darf die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind aus dem Jahresabschluss die wesentlichen Aufwandsarten (Primäraufwendungen) erkennbar. Entscheidet sich die Kapital...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 5.3.12 Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe

Rz. 276 Unter dem Abschnitt "Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe" verlangt die Kerntaxonomie (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5413–5606) zum einen die Angaben nach § 285 Nr. 9 und Nr. 10 HGB bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB in einer sehr dezidierten Aufgliederung. Der Abschnitt führt auch die letztmals in dem zum 31.12.2020 endenden Geschäftsjahr in den Anhang aufzunehmend...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.6 Periodenfremde Aufwendungen

Rz. 205a Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Aufwandsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Für die Erläuterung kommen im Einzelnen vor allem folgende Aufwendungen in Betracht:[1] Buchverluste aus Anlageabgänge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 2.2.1.2 Bewertungsmethoden

Rz. 58 Allgemeines Unter Bewertungsmethode, einschließlich der Abschreibungsmethoden,[1] im Sinne des Gesetzes ist jedes planmäßige, definierte Verfahren zur Ermittlung eines Wertansatzes zu verstehen.[2] Der Begriff "Bewertungsmethode" umfasst 2 Bereiche, die beide der Angabepflicht unterliegen: Zunächst einmal geht es um die im Gesetz ausdrücklich genannten Bewertungswahlrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 5.3.6 Informationen zur GuV-Rechnung

Rz. 269 Unter den "Informationen zur GuV-Rechnung" verlangt die Kerntaxonomie bei freiwilliger Befüllung dieses Abschnitts, insbesondere Angaben zu folgenden Bereichen (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 5238–5296):mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.1.2 Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung

Rz. 186 Trotz der Abschaffung des Ausweises von Erträgen als "Außerordentliche Erträge" im GuV-Rechnungsschema des § 275 Abs. 2, 3 HGB durch das BilRUG sind nach § 285 Nr. 31 HGB jeweils der Betrag und die Art der einzelnen Ertrags(- oder Aufwands)posten von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung, soweit die Beträge nicht von untergeordneter Bedeutu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.1 Materialaufwand

Rz. 191 Gemäß § 275 Abs. 1 HGB darf die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) oder nach dem Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB) aufgestellt werden. Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind aus dem Jahresabschluss die wesentlichen Aufwandsarten (Primäraufwendungen) erkennbar. Entscheidet sich die Kapitalgesellschaft dagegen fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.2 Personalaufwand

Rz. 193 Angabe des Personalaufwands bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens (§ 285 Nr. 8b HGB) Ebenso (vgl. Rz. 192) ist im Anhang der Personalaufwand des Geschäftsjahrs, gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB, anzugeben, Unterteilung in Löhne und Gehälter (Nr. 6a GKV) einerseits, in soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (Nr. 6b GKV) and...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.1.3 Periodenfremde Erträge

Rz. 186d Das Gesetz verlangt, dass die einzelnen Ertragsposten, die einem anderen Geschäftsjahr zuzurechnen sind, hinsichtlich ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu erläutern sind, soweit die ausgewiesenen Beträge nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Durch die Erläuterung der periodenfremden Posten soll der zeitliche Vergleich der Erträge und Aufwendungen verbessert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.4 Angaben zum Honoraraufwand für den Abschlussprüfer für im Geschäftsjahr erbrachte Leistungen

Rz. 203 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) sind nach § 285 Nr. 17 HGB verpflichtet, das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar anzugeben. Darüber hinaus müssen diese Unternehmen das Honorar, welches im Regelfall unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird, aufteilen in Honorare fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Rz. 206 Nach § 285 Nr. 22 HGB sind nur im Fall der Aktivierung nach § 248 Abs. 2 HGB im Anhang der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Rz. 207 Der Gesetzgeber begründet die Angabe der gesamten Forschungs- und Entwicklun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.4 Größenabhängige und sachliche Erleichterungen

Rz. 14 Große Kapitalgesellschaften (einschließlich große Kapitalgesellschaften & Co.) i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB haben die gesetzlichen Angabepflichten grundsätzlich in vollem Umfang zu erfüllen. Für diese können allenfalls Schutzklauseln nach § 286 HGB zur Anwendung kommen (vgl. Rz. 15). Rz. 14a Kleine (§ 267 Abs. 1 HGB) und mittelgroße (§ 267 Abs. 2 HGB) Kapitalgesellschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 3.2.2.3 Abschreibungen

Rz. 200 § 277 Abs. 3 Satz 1 HGB sieht vor, dass folgende Abschreibungen jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang (Wahlpflichtangabe) anzugeben sind: Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, d. h. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung; Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB, d. h. A...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 1.3.5 Übersicht über die gesetzlichen Angabepflichten

Rz. 16 In der folgenden Übersicht sind die von allen Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co. vorzunehmenden Angaben mit "KMG" (K = kleine, M = mittelgroße und G = große Kapitalgesellschaft), die nur von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (und entsprechend großen Kapitalgesellschaften & Co.) vorzunehmenden Angaben mit "MG" und die nur von großen Kapit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang nach HGB / 2.2.2.3 Angaben zu Abweichungen von Bewertungsmethoden

Rz. 113 Abweichungen von Bewertungsmethoden resultieren hauptsächlich aus Abweichungen vom Grundsatz der Bewertungsstetigkeit in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (zeitliche Abweichungen von den Bewertungsmethoden, die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendet wurden) und daneben aus Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des § 252 Abs. 1 Nrn. 1–5 HGB (Regelabwe...mehr