Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.1 Überblick

Rz. 320 Die §§ 199 –203 BewG regeln eine vom Gesetz als vereinfachtes Ertragswertverfahren bezeichnete Methode zur Ermittlung des gemeinen Werts nicht börsennotierter Anteile an Kapitalvermögen sowie von (Anteilen an) Betriebsvermögen. Nach dem Regierungsentwurf des ErbStRG sollten diese Regelungen nicht unmittelbar im Gesetz, sondern durch eine Rechtsverordnung getroffen werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Begriff

Rz. 414 Nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor, "wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht". Entweder sind also beide Leistungen im Leistungsaustausch sonstige Leistungen oder aber die Gegenleistung einer sonstigen Leistung ist eine Lieferung. In dem Fall, in dem die Gegenleistung einer Lieferung e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.9.4.2 Echte und unechte Zuschüsse in der Landwirtschaft

Rz. 262 Für die Landwirtschaft sind – außer den bereits unter Nr. 2.2.9.4.1 aufgeführten Zuwendungen – zahlreiche Zuschüsse aus vor allem öffentlichen Kassen vorgesehen. Nach der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 3 2. Halbsatz UStG a. F. durch das StÄndG 1973 mWv 1.7.1973 sind die Zuschüsse auch aus öffentlichen Kassen unter den allgemeinen Bedingungen zusätzliche Entgelte. Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Abgrenzung zum Schadensersatz

Rz. 41 Echte Schadensersatzleistungen sind kein Entgelt für eine Lieferung oder sonstige Leistung. Soweit Schadensersatz geleistet wird, fehlt ein Leistungsaustausch; denn Schadensersatz wird nicht geleistet im Hinblick auf eine Lieferung oder sonstige Leistung, sondern weil der Schädiger nach Vertrag oder Gesetz für einen Schaden einzustehen hat. Es ist daher im Einzelfall ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2 Aufwendungen für die Heizung

Rz. 126 Die Bedarfe für Heizung sowie – über Abs. 5 Satz 1 – die Aufwendungen für die zentrale Wassererwärmung sind nach der gesetzlichen Vorgabe in Abs. 1 Satz 1 also in tatsächlicher Höhe zu übernehmen, allerdings begrenzt auf die angemessenen Kosten. Die Aufteilung der Bedarfe für Heizung (und der Kosten für die Wassererwärmung) erfolgt – ebenso wie bei den Aufwendungen f...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2 Tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft

Rz. 19 Welche Aufwendungen konkret zu den tatsächlichen Unterkunftskosten zählen, hängt davon ab, um welche Art von Unterkunft es sich handelt. 2.2.2.1 Unterkunftskosten bei Mietwohnungen Rz. 20 Bei Anmietung einer Mietwohnung zählen zu den Aufwendungen der Unterkunft der vertraglich geschuldete Mietzins einschließlich aller Nebenkosten. Das sind insbesondere die Betriebskoste...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2 Abstrakt angemessene Aufwendungen

Rz. 61 Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen hat unter Anwendung der Produkttheorie ("Wohnungsgröße in Quadratmeter multipliziert mit dem Quadratmeterpreis") in einem mehrstufigen Verfahren zu erfolgen: 1. Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), 2. Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, 3. Ermittlu...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.1 Tatsächliche Aufwendungen für Heizung

Rz. 127 Mangels abstrakter Definition ist letztlich im Einzelfall zu entscheiden, welche konkreten Aufwendungen den Bedarfen für Heizung zuzurechnen sind. Grundsätzlich zählen dazu die (vertraglich geschuldeten) Vorauszahlungen an Vermieter, Energieversorgungsunternehmen (Gas- bzw. Stromheizung), Fernwärmeunternehmen (Heizung mit Fernwärme) oder für Brennstoffe (Öl und Gasta...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.2 Tatsächliche Kosten der Warmwasserversorgung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 130 Ebenso wie bei den Heizkosten ist die Abgrenzung, was genau zu den Kosten der (zentralen) Wassererwärmung gehört, am Einzelfall vorzunehmen. Dabei ist zu beachten, dass es immer nur um die Kosten für die Erwärmung und nicht Wasserkosten selbst geht. Letztere sind Gegenstand der Kosten der Unterkunft in Form der Nebenkosten (s. o.). Rz. 131 Was die Nachforderung von Ko...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 3 Bei einem Franchisevertrag wird die Geschäftsidee eines anderen genutzt

Die in diesem Zusammenhang zu zahlenden Gebühren fallen in der Praxis recht unterschiedlich aus. Sie hängen von der Art der Geschäftsidee ab. Diese Aufwendungen stellen für den Franchisenehmer Betriebsausgaben dar, Aufwendungen für die Nutzung des gemeinsamen Namens, Zeichens, des Know-hows, der Vermarktungsberatung und der Werbung.mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.6.1 Unterkunft i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 143 Abs. 6 Satz 1 betrifft leistungsberechtigte Personen, die in einer Unterkunft nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 leben. Das sind Leistungsberechtigte, die nicht in einer Wohnung i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 wohnen, weil ihnen zur Erbringung von Leistungen nach Teil 2 des SGB IX allein oder zu zweit ein persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur g...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 7 Ausländischer Franchisegeber: Besonderheit

Hat der Franchisegeber seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Ausland, muss der inländische Franchisenehmer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG 15 % der an den ausländischen Franchisegeber gezahlten Gebühren als Steuern einbehalten und abführen. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt. Der Schuldner der Vergütung (der Franchisenehmer) haf...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die laufenden Franchisegebühren können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das individuell angelegte Konto "Franchisegebühren" 490...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Andere Geschäftsidee Gebührenzahlung Betriebsausgabenabzugmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten richtig zuordnen und buchen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Andere Geschäftsidee Gebührenzahlung Betriebsausgabenabzug 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Die laufenden Franchisegebühren kön...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.1 Unterkunftskosten bei Mietwohnungen

Rz. 20 Bei Anmietung einer Mietwohnung zählen zu den Aufwendungen der Unterkunft der vertraglich geschuldete Mietzins einschließlich aller Nebenkosten. Das sind insbesondere die Betriebskosten i. S. d. BetrKV (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 22.9.2009, B 4 AS 8/09 R Rz. 16 und 19 m. w. N., sowie Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R Rz. 33 f., und § 556 Abs. 1 BGB) sowie die Koste...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.1 Begriff der Heizung

Rz. 121 Eine Legaldefinition des Begriffs der Heizung existiert weder im SGB XII noch im SGB II (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Auch aus den Vorläuferregelungen (§ 29 SGB XII bzw. § 3 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 der VO zu § 22 BSHG – Regelsatzverordnung [RSV]) lässt sich hierzu nichts entnehmen. In der Vergangenheit gab es graduelle Unterschiede in den Formulierungen, die unnötigerweise Un...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 4 Es besteht die Pflicht zum Warenbezug über den Franchisegeber

I. d. R. ist der Franchisenehmer verpflichtet, die Waren ausschließlich vom Franchisegeber zu beziehen. Das bedeutet, dieser verdient doppelt. Einerseits erhält er die laufende Franchisegebühr, andererseits erhält er den Kaufpreis für die bezogenen Waren.mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.7 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 7)

Rz. 160 Mit Abs. 7 wurde zum 1.1.2023 erstmals eine Gesamtangemessenheitsgrenze zur Beurteilung der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB XII eingeführt, die im SGB II bereits seit dem 1.8.2016 existiert (vgl. § 22 Abs. 10 SGB II). Die bis zum 31.07.2016 getrennte Prüfung der Angemessenheit von einerseits Bedarfen für Unterkunft und andererseits für Hei...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.3 Angemessenheit der Heizkosten

Rz. 132 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten ist wie bei den Aufwendungen für die Unterkunft ein konkret-individueller Maßstab anzulegen. Eine Pauschalierung der Leistungen für die Heizung, die nur nach Maßgabe von Abs. 5 Sätze 2 und 3 möglich ist, lässt Abs. Abs. 1 Satz 1 nicht zu (vgl. BSG, Urteil v. 20.8.2009, B 14 AS 65/08 R Rz. 23 m. w. N. zu § 22 Abs. 1 SG...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 5 So wird Franchising definiert

Der Begriff bezeichnet eine Mischung aus indirektem oder direktem Verkauf. Dabei stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die entgeltliche Nutzung eines Geschäftskonzepts zur Verfügung. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder Dienstleistungen als selbstständiger Unternehmer und zahlt an den Franchisegeber Entgelte für die Verwendung einer einheitlichen Aus...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 6.3 Laufende Gebühr für Unterstützung bei der Buchhaltung und Verwaltungsaufgaben

I. d. R. muss der Franchisenehmer auch eine laufende Gebühr für laufende Unterstützung bzw. für die Übernahme der Buchhaltung und sonstiger Verwaltungsaufgaben zahlen. Auch diese sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Praxis-Beispiel Gebühr für Buchhaltung Die X-Bäckerei-Kette GmbH hat gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr i. H. v. 250 EUR zzgl. 47,50 EUR Umsatzsteuer die Buc...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Übernahme eines Franchisekonzepts einer Großbäckerei

Hans Groß hat ein Franchisekonzept übernommen, d. h. er betreibt einen Einzelhandel mit Backwaren. Die Backwaren darf er ausschließlich über den Franchisegeber, die Großbäckerei-Kette Müller, beziehen. An laufenden Franchisegebühren muss Hans Groß monatlich einen Betrag von 595 EUR inklusive Umsatzsteuer bezahlen. Buchungsvorschlag:mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 6 Franchisegebühren: Welche Unterschiede es gibt

Für das Franchising zahlt der Franchisenehmer an den Franchisegeber i. d. R. verschiedene Gebühren. Das beginnt bei Einstiegsgebühren, geht weiter über Werbegebühren und endet bei der Zahlung laufender Gebühren. Die Einstiegsgebühr deckt das Unternehmenskonzept, Know-how, Schulungen, Einkauf usw. ab. Dafür ist dem Franchisenehmer die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten, Pat...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 6.2 Werbegebühr orientiert sich am Umsatz

Die Werbegebühr wird für Marktforschung und Marketingmaßnahmen für das Gesamtunternehmen bezahlt. Diese kann einen festen Betrag umfassen, sie orientiert sich allerdings i. d. R. am Umsatz. Diese sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Praxis-Beispiel Werbegebühr für Werbe-, Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen Hans Groß zahlt in 01 an die X-Bäckerei-Kette GmbH für Wer...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 47 In den Genuss der Karenzzeit kommen zunächst Personen, die erstmals nach Einführung der Karenzzeit zum 1.1.2023 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII erhalten. Dass es sich dabei um Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel handeln muss, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 ("Leistungen nach diesem Buch"), jedoch aus ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.6.2 Sonstige Unterkunft i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 155 § 35 Abs. 6 Satz 2 erfasst leistungsberechtigte Personen, die in einer sonstigen Unterkunft nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 leben. Dies sind Personen, die weder in einer Wohnung i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (i. V. m. Satz 2) noch in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (i. V. m. Satz 3) noch in einer stationä...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.2 Grundnorm und Karenzzeit (Abs. 1)

Rz. 7 Die Grundnorm des Abs. 1 Satz 1 regelt, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Es handelt sich dabei um eine Klarstellung; denn § 35 sah schon in seiner bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung grundsätzlich nur die Übernahme angemessener Unterkunftskosten vor; dies war allerdings in de...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.3 Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Kostensenkung (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 107 Mit dem zum 1.1.2023 in § 35 eingefügten Abs. 3 Satz 3 wird der schon seit Januar 2011 im SGB II geltende, seit dem 1.1.2023 in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II geregelte Mehrkostenvergleich auch im SGB XII eingeführt. Gemäß Abs. 3 Satz 3 muss eine Absenkung der nach Abs. 1 Satz 1 unangemessenen Aufwendungen nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 6.1 Einstiegsgebühr für die Bereitstellung des Unternehmenskonzepts

Die Einstiegsgebühr ist das Entgelt für die Bereitstellung eines Unternehmenskonzepts, Know-how, Beratungen, Schulungen, Finanzierungsunterstützung usw. Da die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten usw. dem Franchisenehmer während der gesamten Vertragslaufzeit gestattet ist, muss die Einstiegsgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Erwirbt der Franch...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.3 Prüf- und Mitteilungspflichten (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt Prüf- und Mitteilungspflichten des Trägers der Sozialhilfe im Zusammenhang mit der (Un-)Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie der Karenzzeit. Satz 1 bestimmt, dass der Träger der Sozialhilfe – trotz Einführung der Karenzzeit in Abs. 1 Satz 2 bis 6 – bei Neuzugängen (bereits) zu Beginn der Karenzzeit prüft, ob die Aufwendungen für...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich in der durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) geänderten Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) als ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.5 Konkrete Angemessenheit (§ 35 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 86 Während sich die abstrakt angemessenen Aufwendungen nach wohnungsmarktbezogenen (abstrakten) Umständen (Referenzmiete, Wohnraumgröße, Vergleichsraum und abstrakt angemessener Wohnstandard) bestimmen (s. o.), kommt es im Rahmen der konkreten Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft (und Heizung) auf personenbezogene (konkrete) Umstände im Einzelfall an (vgl. zur dogma...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2 Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

Rz. 56 Abs. 3 Satz 1 legt den Grundsatz fest, dass – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles – auch unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft (und Heizung; dazu weiter unten) als Bedarf anzuerkennen sind. Satz 2 schränkt diesen Grundsatz allerdings ein. Danach gilt Satz 1 für die Aufwendungen für Heizung und nach Ablauf der Karenzzeit für Unterkunft (nu...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6 Senkung der Unterkunftskosten (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 90 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Aufwendungen der Unterkunft nach Ablauf der Karenzzeit und die Aufwendungen für Heizung (für die keine Karenzzeit gilt; s. o.) nur für eine Übergangszeit übernommen werden, sofern sie nach entsprechender Beurteilung (der abstrakten und konkreten Angemessenheit) als unangemessen hoch anzusehen sind. Die Betroffenen trifft eine Obliegenheit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.1 Überblick

Rz. 2 § 35 trifft eigenständige Regelungen für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Dritten und (über die Verweisung in § 42a Abs. 1) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Diese Leistungen wurden nicht als Pauschale mit in die Regelbedarfsbemessung einbezogen, weil die regionalen Unterschiede, was die Kosten angeht, so gravierend sind, dass eine bu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.16 Reihenfolge der Tilgung von Beitragsrückständen

Rz. 113 Hat ein Arbeitgeber oder der Zahlungspflichtige die Beiträge nicht bei Fälligkeit entrichtet (vgl. § 23) und sind zusätzlich Säumniszuschläge (§ 24), Zinsen, Geldbußen oder Zwangsgelder (§ 111) erhoben worden, ist es möglicherweise unklar, wie die eingehenden Zahlungen des Arbeitgebers verwendet werden sollen. Rz. 114 Mit § 4 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) , zuletz...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.5 Konkreter Wohnungsmarkt

Rz. 83 Steht nach alledem fest, auf welchen Betrag sich die (abstrakt) angemessenen Unterkunftskosten in dem jeweiligen Fall belaufen, ist schließlich zu prüfen, ob die Berechtigten nach der Struktur des jeweiligen örtlichen Wohnungsmarktes tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben (bzw. in dem jeweils streitigen Zeitraum hatten), eine abstrakt als angemessen eingestuf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.3 Beginn und Dauer der Karenzzeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 51 Die Karenzzeit findet Anwendung auf Bewilligungszeiträume, die frühestens im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, also am 1.1.2023, beginnen. Ihre Dauer beträgt ein Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden (Abs. 1 Satz 2). Die Formulierung "ab Beginn des Monats" deutet darauf hin, dass die Karenzzeit für volle Kalende...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.4 Unzumutbarkeit nach dem Tod eines Hausgemeinschaftsmitglieds (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 110 Ebenso wie in § 22 Abs. 1 Satz 8 SGB II wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1.1.2023 in § 35 Abs. 3 Satz 4 ferner eine Sonderregelung für den Fall des Todes eines Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft eingeführt. Stirbt ein Mitglied der Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vor dessen Tod angemessen, ist die Senkung der Aufwendunge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.8 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 7)

Rz. 15 In Abs. 7 werden die Regelungen des § 22 Abs. 10 SGB II zur Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zum 1.1.2023 auch im SGB XII eingeführt. Nach Auffassung des Gesetzgebers hat sich diese (bereits seit dem 1.8.2016 geltende) Regelung im SGB II bewährt, weil höhere Aufwendungen für die Un...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1 Karenzzeit (Abs. 1 Satz 2 bis 6)

Rz. 44 Nach dem zum 1.1.2023 eingefügten Abs. 1 Satz 2 gilt für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft seither eine Karenzzeit von einem Jahr, innerhalb der diese Bedarfe – abweichend von dem in Satz 1 geregelten Grundsatz – in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden. Ob die Aufwendungen für Unterkunft während dieser Zeit angemessen sind, ist also unerhebli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3 Angemessenheit der Unterkunftskosten

Rz. 43 Nach dem Grundsatz in Abs. 1 Satz 1 müssen die Aufwendungen nicht nur tatsächlich angefallen, sondern auch angemessen sein. Abweichendes gilt nach der Übergangsregelung des § 141 Abs. 3 aus Anlass der COVID-19-Pandemie für die Zeit bis zum 31.12.2022 für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 1.3.2020 und 30.6.2020 begonnen haben, für die Dauer von 6 Monaten (vgl. zu ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grundsätzlich auf sämtliche Zins...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr